Was beachten
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Kunden ihr Girokonto kündigen möchten. Meist sind bessere Konditionen bei einem anderen Kreditinstitut der Grund, weshalb sich die Kunden zu einem Kontowechsel und damit zur Auflösung des alten Girokontos entscheiden.
Wer sein Girokonto kündigen möchte, der muss in der Regel weder Kündigungsfristen beachten, noch muss ein konkreter Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angegeben werden.
Form der Kündigung
Viele Banken und Sparkassen akzeptieren die Kündigung des Girokontos per Mail oder Fax. Ggf. kann aber auch eine schriftliche Kündigung des Girokontos in Briefform nötig sein, damit der Kündigungswünsch bearbeitet und die Kündigung ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Kunden, die ihr Girokonto kündigen möchten, um anderswo ein neues Girokonto zu eröffnen, sollten einige Punkte beachten und wesentliche Schritte sukzessive abarbeiten, damit es zu keinen Verzögerungen und Unannehmlichkeiten kommt.
Kontowechselservice
Soll das Konto zu einer anderen Bank gewechselt, d.h. ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet werden, empfiehlt es sich, bei der neuen Bank nach einem sogenannten Kontowechselservice zu fragen.
Dieser kann den Kündigungsprozess vereinfachen und dabei behilflich sein, alle nötigen Schritte zu beachten, damit der Zahlungsverkehr über das neue Konto möglichst schnell und störungsfrei funktioniert.
Besonders wichtig:
Eine Liste über die bestehenden Daueraufträge. Diese werden durch den Kontowechselservice der Banken in der Regel nicht berücksichtigt und sollten daher händisch notiert werden, um alle wichtigen Daueraufträge später im Online Banking der neuen Bank ordnungsgemäß einzurichten und zu hinterlegen.
Die wichtigsten Schritte, um das Girokonto richtig zu kündigen
Lange Zeit war das Kündigen eines Kontos mit großem Aufwand verbunden. Alle Zahlungspartner mussten schriftlich informiert werden.
Leicht vergaßen die Kunden einen der Zahlungspartner und es kam zu unangenehmen Zahlungsverzügen, die schlimmstenfalls sogar mit der Einstellung von Leistungen oder mit nicht wünschenswerten Gebühren wie Mahngebühren oder Rückbuchungsgebühren verbunden waren.
- Wer sein Konto kündigen möchte, der sollte zunächst ein neues Konto eröffnen und den Zahlungsverkehr vollständig auf dieses umstellen.
- Währenddessen ist es empfehlenswert, das alte Konto noch einige Zeit parallel weiterzuführen und mit einem Notgroschen zu decken.
- Sollte doch noch ein Vertrags- bzw. Zahlungspartner über das alte Konto abbuchen, weil die Änderungen nicht schnell genug übernommen worden sind oder der Kontoinhaber vergessen hat, einen Zahlungspartner zu informieren, kann die Lastschrift dennoch eingezogen und der Vertragspartner erneut an die Änderung der Kontodaten in seinem System erinnert werden.
- Nach der Eröffnung des neuen Kontos sollten alle Verträge und Zahlungsvorgänge auf das neue Konto umgestellt werden: Stromanbieter, Wasserversorger, Internet- und Telefonanbieter sowie Ämter und Versicherer – alle sollten möglichst zeitnah die Informationen zur neuen Kontoverbindung erhalten. Bei vielen Unternehmen kann ein Wechsel der Kontodaten schnell und einfach online durchgeführt werden.
Sind alle Zahlungspartner informiert, ist der Zeitpunkt gekommen, die alte Bank über den Kündigungswunsch in Kenntnis zu setzen. Dies kann in der Regel formlos und ohne die Angabe eines Kündigungsgrundes geschehen. Die Banken fordern allerdings eine Kündigung in schriftlicher Form.
Arbeit sparen: Girokonto über Kontowechselservice der neuen Bank kündigen
Der Kontowechselservice ist eine Dienstleistung der Banken, die beinah jedes Kreditinstitut in der heutigen Zeit im Portfolio hat, um den Kunden die Kündigung des alten Kontos und den Wechsel zum eigenen Unternehmen so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten.
Kunden, die ihr Konto schnell und einfach kündigen möchten, sind gut beraten, ihre neue Bank nach der Servicedienstleistung des Kontowechselservices zu fragen. So übernimmt die Bank die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das neue Konto.
Alle Zahlungspartner werden ohne Zutun des Kunden über die neue Bankverbindung informiert. Das Gute: Sollte es beim Wechsel des Kontos bzw. bei der Kündigung des alten Girokontos zu Problemen kommen, haftet die Bank und der Kunde ist auf der sicheren Seite.
Wird ein Kontowechselservice in Anspruch genommen, wird auch die Kündigung des alten Kontos durch die neue Bank übernommen. Ein gesondertes schriftliches Kündigungsschreiben durch den Kunden an seine alte Bank ist somit nicht mehr notwendig.
Wichtig: Als erster sollte der Arbeitgeber durch den Kontoinhaber über die neue Bankverbindung informiert werden, damit die Gehaltszahlungen sofort auf das neue Konto umgestellt werden.
Daueraufträge notieren und neu einrichten
Egal ob die Kündigung eines Girokontos durch den Kunden selbst oder durch den Kontowechselservice der neuen Bank durchgeführt wird: Daueraufträge werden in der Regel nicht automatisch in das neue Konto übernommen.
Sollten Daueraufträge z.B. für die Begleichung der Miete beim alten Konto bestanden haben und weiterhin ihre Gültigkeit behalten, ist es wichtig, alle Details zu den Daueraufträgen vor der Kündigung des Girokontos zu vermerken.
In einem zweiten Schritt können die Daueraufträge nun im neuen Konto hinterlegt werden, damit der notwendige alltägliche Zahlungsverkehr störungsfrei weiterläuft.
Restguthaben auf dem alten Konto
Ist das Konto gekündigt, wird das auf dem alten Konto noch vorhandene Restguthaben in der Regel auf das neue Konto des Kunden transferiert. Dies ist auch das Vorgehen, wenn die neue Bank im Rahmen ihrer Servicedienstleistungen des Kontowechselservices die Auflösung des alten Kontos des Kunden übernimmt und die Überweisung des Restguthabens bei der alten Bank in Auftrag gibt.
Kunden sollten sich vor der Kündigung ihres alten Kontos zunächst bei der bisherigen Bank informieren, ob für die Überweisung des Restguthabens auf das neue Konto eine Gebühr fällig wird. Sollte dies der Falls sein, sind die Kunden gut beraten, die Überweisung des Restbetrages von dem alten auf das neue Konto vor der Auflösung des Altkontos selbst durchzuführen.
Alternativ ist es möglich, das auf dem alten Konto verbleibende Guthaben am Automaten oder Bankschalter abzuholen. Auf diese Weise können ärgerliche Gebühren vermieden werden.
Vor Kündigung des Kontos: Prämien für neues Konto vergleichen
Wer noch keine neue Bank hat bzw. auf der Suche nach einem Kreditinstitut ist, bei der zukünftig das neue Girokonto geführt werden soll, der sollte nicht nur die Konditionen für z.B. zukünftig anfallenden Kontoführungsgebühren vergleichen und checken, sondern darüber hinaus auch nach einer Prämie im Rahmen der Kontoeröffnung fragen.
Viele Banken bieten neuen Kunden bei der Eröffnung eines Girokontos attraktive Prämien in Form von Sachprämien oder Startguthaben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gutscheine, Tablets, Smartphones, Kameras oder andere beliebte Artikel. Die Prämien sind von Bank zu Bank unterschiedlich.
Auch die Bedingungen und Konditionen, zu denen die Prämien ausgeschüttet werden, sollten erfragt und bankübergreifend verglichen werden. So wird der Wechsel zur neuen Bank und die Kündigung des alten Kontos sogar noch belohnt!
5 Tipps zur Kündigung des Girokontos
Tipp 1: Erst neues Konto eröffnen, dann Zahlungsverkehr organisieren, dann kündigen
Kunden, die ihr Konto kündigen möchten, sollten zunächst ein neues Konto eröffnen. Dies ist wichtig, damit der Zahlungsverkehr ungehindert weiterlaufen kann und kein Zahlungs- bzw. Vertragspartner bei der Umstellung der Bankverbindung vergessen wird.
Auch wenn ein paar Euros im Rahmen der Kontoführungsgebühren für das parallel weiterlaufende Konto anfallen, ist dies weitaus angenehmer, als wenn Mahnungs- oder Rückbuchungsgebühren bei nicht erfolgreicher Lastschrift durch zum Beispiel den Energieversorger anfallen.
Sind alle Zahlungspartner informiert und haben diese die Bankverbindung im Datensatz des Kunden geändert, sollte das alte Konto zeitnah gekündigt werden, wenn im empfohlenen Zeitraum von drei Monaten keine Abbuchungen mehr über das alte Konto gelaufen sind.
Tipp 2: Kontowechselservice für die Kündigung des Girokontos nutzen
Auch wenn sich das Wechseln und Kündigen eines Kontos immer so einfach anhört: Meist läuft doch irgendetwas schief und ein Zahlungspartner wird außer Acht gelassen. Sollte es zu unangenehmen Zwischenfällen oder Komplikationen kommen, ist derjenige gut beraten, der für die Kündigung des Altkontos den Kontowechselservice des neuen Kreditinstituts in Anspruch genommen hat.
Auf diese Weise besteht Rechtssicherheit, wenn nicht geleistete Zahlungen und der damit einhergehende Zahlungsverzug zu weiteren Konsequenzen für den Kunden führen.
Tipp 3: Jahreskontoauszüge zur Hilfe für die Kontoumstellung nutzen
Nicht immer sind auf den Kontoauszügen der letzten Monate alle Zahlungspartner gelistet, die über die Kündigung des alten Kontos und den Wechsel zur neuen Bank informiert werden sollten.
Viele Ämter und Behörden buchen nur vierteljährlich, halbjährlich oder sogar einmal im Jahr ab. Andere wiederum nur bei Bedarf.
Ein Beispiel ist die Rundfunkanstalt, die auf Wunsch des Kunden im Turnus von drei Monaten abbucht. Die KfZ-Steuer und die Kaskoversicherungsbeiträge für den PKW werden in der Regel nur einmal jährlich eingezogen.
E-Wallets beispielsweise buchen nur dann vom Konto ab, wenn das sich auf dem Wallet befindliche Guthaben nicht mehr ausreichend zur Begleichung der Rechnung ist.
Ein Jahreskontoauszug kann dabei helfen, wirklich alle Zahlungspartner und Zahlungsdienstleister zu erfassen, damit notwendige Zahlungen problemlos ohne Zwischenfall weiter abgewickelt werden können.
Tipp 4: Daueraufträge übernehmen und Restguthaben ggf. selbst abholen
Daueraufträge sollten durch den Kunden händisch übernommen und im neuen Konto neu eingerichtet werden, noch bevor das alte Konto gekündigt wird. Da einige Banken etwaiges Restguthaben, dessen Transfer durch einen potentiell in Anspruch genommen Kontowechselservice der neuen Bank automatisch angefordert wird, mit Gebühren versehen, lohnt es sich, vorab bei der Bank zu erfragen zu welchen Konditionen das Restguthaben nach Kontoauflösung auf die neue Bankverbindung überwiesen wird.
Sollten Gebühren anfallen, können diese leicht und schnell umgangen werden, indem die Kundinnen und Kunden die Überweisung des Restguthabens zum Beispiel über das Online Banking der alten Bank selbst überweisen oder aber das noch bestehende Guthaben am Geldautomat oder Bankschalter abheben, um es anschließend auf das neue Konto einzuzahlen.
Tipp 5: Prämien und Bonis der Banken vor einem Kontowechsel vergleichen
Soll das alte Girokonto nicht nur gekündigt, sondern ein neues Konto eröffnet werden, empfiehlt sich ein vergleichender Blick auf die Prämien der in Frage kommenden Banken. Wer im richtigen Augenblick ein Promotionsangebot nutzt, um ein neues Konto zu eröffnen, der wird sogar noch belohnt und erhält eine attraktive Prämie.
Dabei kann es sich um attraktive Sachprämien oder um ein lukratives Startguthaben auf dem neuen Konto handeln. Vor allem wenn das neue Konto auch als Gehaltskonto genutzt wird, auf dem monatlich mehr als 1.000 Euro eingehen, zeigen sich die Kreditinstitute oft großzügig.
Auch denkbar sind Prämien in Form weiterer Finanzprodukte aus dem Hause der Bank, die über einen festgelegten Zeitraum kostenlos oder stark rabattiert angeboten werden.
Häufigstes Produkt ist hier wohl die Kreditkarte mit inkludierten Versicherungsleistungen oder ein kostenloses Trading-Depot zu besonderen Konditionen für die ersten Trades.