Hier gibt es eine Auswahl an aktuellen Studentenjobs. Weiter unten folgt ein Ratgeber mit zahlreichen Tipps und Infos:
Allgemeines zum Thema
Studieren ist teuer
Zwar sind die Studiengebühren seit einigen Jahren wieder von der Bildfläche verschwunden und belasten nicht noch zusätzlich die sowieso schon spärlichen Konten von Studenten, dennoch ist das Studieren als solches nicht gerade eine einfache Angelegenheit. Irgendwo muss schließlich auch das Geld herkommen für Unterkunft, Verpflegung, Studienmaterial und dem klein wenig Spaß und Vergnügen, auf das man auch während des Studiums nicht verzichten sollte. Hier sind es die Studentenjobs, die die Studierenden von heute über Wasser halten … und zum Glück hat das auch die Wirtschaft verstanden. Denn mittlerweile nehmen Stellen von Studierenden einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert auf dem Markt ein.
Wer sich als Studenten sein Taschengeld aufbessern möchte, hat dabei zahlreiche Möglichkeiten. Wichtig ist sich zu fragen, was man selbst von seinem Studentenjob erwartet. Möchte man ausschließlich in den Semesterferien etwas dazu verdienen oder neben dem Studium jobben? Soll der gewählte Job ausschließlich gut Kohle bringen oder möchte man sich auch gleichzeitig schon in seinem jeweiligen Berufs- und Studienfeld erproben? Nebenjob? Ferienjob? Praktikum oder Karrierestart? Studierenden steht in der Regel die Tür zum Arbeitsmarkt weit und vielfältig offen.
Typische Berufsfelder für Studierende
Häufig kommen Studierende im Bereich der Gastronomie unter. Sie sind es, die uns nach Feierabend mit einem kühlen Bier und einem leckeren Espresso versorgen. Sie füllen unsere Mägen mit leckeren Snacks und kulinarischen Köstlichkeiten. Die Gastronomie wird von Studierenden dominiert. Als Ferienjob zu Saisonzeiten oder in angesagten Kneipen und renommierten First Class Restaurants über das ganze Jahr verteilt. Hier muss man Leistung bringen … und zwar so ganz andere, als man es von den Hörsaalrängen, Vorlesungen und Seminaren gewohnt ist. Jobs in der Gastronomie sind körperlich anstrengend und fordern ein hohes Maß an Schnelligkeit, Flexibilität und Belastbarkeit. Dafür ist der Verdienst aber auch entsprechend. Denn wer gut ist, verdient sich mit seinem Trinkgeld noch ein schönes Extra steuerfrei hinzu.
Ein weiteres Feld der Studentenjobs sind jene, die bereits auf das spätere Berufsleben vorbereiten. Hier werden allerdings auch häufig Praktika angeboten. Denn Praktikanten, die von der Universität kommen, sind günstige Arbeitskräfte, die sich beweisen wollen … und davon profitieren Unternehmen. Der Austausch ist eindeutig: Arbeitskraft gegen den ersten Fuß in der Tür zur späteren Karriere. Studierenden geht es hier in den meisten Fällen darum Praxiserfahrung zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Je nach Studienschwerpunkt sind die Möglichkeiten als Arbeiter oder Praktikant in einem Unternehmen oder ähnlichem Fuß zu fassen. So finden BWL Studierende eher einen Nebenjob in Unternehmen, während bei sozialen Studiengängen oder Lehramt vornehmlich die Option auf ein Praktikum geboten wird.
Hinweis:
Wer es ganz besonders exquisit haben möchte, kann sich auch auf eine Stelle im Ausland bewerben. Hier helfen in der Regel ausgezeichnete Internetseiten bei der Suche. Wichtig ist auch hier, dass man sich von seinem Studiengang leiten lässt. Denn dieser definiert die potentiellen Jobs, die man im Ausland ausüben kann. Sicherlich ist es eine ganz besondere Erfahrung für die Semesterferien seinen Studienort zu verlassen und in der großen, weiten Welt Erfahrungen in seinem Berufsfeld zu sammeln.
Wie geht man vor?
Der Markt der Möglichkeiten ist groß. Studierende müssen sich nur darüber im klaren sein, was sie selbst von ihrem Job und ihrer neuen Arbeitsstelle erwarten. Schnelles Geld oder Berufserfahrung? Informieren geht hier übrigens über studieren. Denn nur wer sich schlau macht und schaut, was der Markt der Möglichkeiten zu bieten hat, der wird auch einen passenden Job finden. Hinsichtlich der Bezahlung gestaltet es sich von Job zu Job, Region zu Region und Aufgabenprofil zu Aufgabenprofil anders. Aber die Wirtschaft setzt auf seine fleißigen Studierenden und deswegen ist für jeden der will auch etwas dabei.
Möchte man in einem Unternehmen erste Erfahrungen sammeln, so ist es immer hilfreich sich das Unternehmensprofil anzuschauen. Besonders viele Jobangebote sind im Bereich Customer Service zu finden. Aber auch im Retail werden Studierende gerne eingestellt. Weniger Jobs und Einstiegsmöglichkeiten sind hingegen im Bereich Marketing und Sales zu finden. Doch auch hier gilt, wer sich ausreichend Zeit bei der Suche nach einem Nebenjob nimmt, der wird auch etwas passendes finden. Die Wirtschaft wartet auf jeden Fall auf hochmotivierte Studierende. Denn von ihnen gehen auch wichtige Impulse aus. Unternehmen mögen die Frische, Offenheit und Unbeflecktheit, die Studierende oft mit an ihren neuen Arbeitsplatz bringen. Davon profitieren auch Unternehmen … und so lernen Studierende bereits auf spielerische Weise, wie sie sich und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten gezielt und zum Nutzen des Unternehmens einsetzen können und wie sie sich auch selbst präsentieren und verkaufen können.
Studentenjobs und Steuern
Kein Scherz: Auch Studenten müssen Steuern zahlen
Es handelt sich um eine weit verbreitete, aber irrige Annahme insbesondere unter den Studenten, dass diese keine Steuern zahlen müssen. Aber das ist nicht der Fall. Informationen für Studenten über Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge, das Kindergeld und bestehende Freibeträge erfolgen nachstehend. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Student über einen dauerhaften Job verfügt oder lediglich in den Semesterferien arbeitet, ob er BAföG bezieht oder sein Studium über ein Stipendium finanziert wird – all das wirkt sich auf die Frage und die Höhe von zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aus.
Tatsache:
Es gelten andere Regeln, wenn man als Student BAföG erhält bzw. ein Stipendium besitzt.
Betrachtet man die Einkommenssteuer, so sind auch nur die Einkünfte steuerpflichtig, die ausdrücklich im Gesetz verankert sind. Aus diesem Grund sind BAföG und Stipendien generell steuerfrei. Allerdings sollte man sich hier genau erkundigen, wie viel man als Student dazu verdienen darf.
Auch abgabefrei: der 400-Euro-Job
Geht der Student jedoch einer bezahlten Tätigkeit nach, so sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Hierbei grundlegende Frage ist zunächst, ob man als Arbeitnehmer angestellt oder selbstständig tätig ist. Handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis, so bestehen wiederum zwei Möglichkeiten: ist es ein 400-Euro-Job, so ist dieser in der Regel steuerfrei ebenso wie sozialversicherungsfrei.
Hinweis:
Alle anderen Jobs sind steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine dauerhafte Tätigkeit, einen Ferienjob oder aber ein bezahltes Praktikum handelt, so lange eine Vergütung über 400 Euro erfolgt. Hierzu muss eine Lohnsteuerkarte bei dem jeweiligen Arbeitgeber abgegeben werden. Diese erhält man bei der zuständigen Gemeinde.
Zunächst Steuern zahlen – und dann doch zurückbekommen – zumindest einen Teil
Der jeweilige Arbeitgeber führt von dem Lohn die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, ebenso wie Sozialversicherungsbeiträge ab. Zum Jahresende bzw. zum Ende der Beschäftigung erhält man dann eine Übersicht über die gezahlten Steuern etc. Sofern der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerausgleich im Laufe des Beschäftigungsjahres vornimmt, sollte man als Student durchaus über eine freiwillige Steuererklärung nachdenken. Insbesondere bei einem Master-Studium können auf diese Weise Heimfahrten und Studienkosten steuerlich abgesetzt werden, gleiches gilt für Auslandssemester. So können ein paar der gezahlten Euros zurückerlangt werden.
Die „magische“ Grenze von 11.000 Euro
Verdient man als Student weniger als 11.000 Euro brutto im Jahr, so erhält man im Normalfall alle gezahlten Steuern vom zuständigen Finanzamt zurück. Dieser Betrag in Höhe von 11.000 Euro erhöht sich beispielsweise dadurch, dass ein besonders langer Arbeitsweg zurückzulegen ist. Das wird von Einzelfall zu Einzelfall geprüft.
Der selbstständige Student
Sind Studenten selbstständig tätig, so sind die einzuhaltenden Regeln in Bezug auf die Steuern ähnlich. Sie müssen dann beim zuständigen Finanzamt ein Gewerbe anmelden. Interesse an einer Selbstständigkeit geweckt? Dann sollte man sich unbedingt über Möglichkeiten zur Förderung informieren.
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer?
Bei einer bestehenden Selbstständigkeit spielt auch die Umsatzsteuer eine nicht unerhebliche Rolle. Sie sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, allerdings besteht die Möglichkeit, sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien zu lassen. In einem solchen Fall dürfen sie auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, denn wenn keine Umsatzsteuer gezahlt wird, dürfen sie auch keine einnehmen.
Das Kindergeld und die Sozialversicherung
Nicht ganz unwichtig für arbeitende Studenten: der bestehende Anspruch der Eltern auf Kindergeld bzw. den Kinder- und Erziehungsfreibetrag. Ist das Kind volljährig, in einer Ausbildung und übersteigt das Einkommen die Grenze von 8.004 Euro im Jahr, so fällt der Anspruch auf Kindergeldzahlungen weg. Folglich sollte man als Student Vorsicht walten lassen bei der Jobwahl.
Geld nebenbei verdienen
Der Studentenjob und wie er funktioniert
In Deutschland benötigt ein Student im Durchschnitt 750 – 1100 Euro im Monat für Miete, Fahrtkosten, Studiengebühren, Lehrmaterial und eventuell semesterweise anfallende Kosten. Ein teures Leben was finanziert werden will. Nicht jeder Student kann dabei auf finanzielle Unterstützung der Familie hoffen. Aus diesem Grund entscheiden sich rund zwei Drittel der Studierenden für einen Nebenjob. Im Voraus sollte sich der Student allerdings über einige Punkte informieren.
Krankenversicherung und Arbeitszeit
Im Normalfall ist ein Studierender bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung seiner Eltern mitversichert. Damit er die Einkommensgrenze für Familienversicherte Studenten nicht überschreitet, darf er im Monat maximal 450 Euro verdienen. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden mit einberechnet. Wird diese Grenze überschritten, muss sich der Student selbstständig und beitragspflichtig versichern wie ein Arbeitnehmer. Das Gleiche gilt auch für die wöchentliche Arbeitszeit, welche 20 Stunden nicht überschreiten darf. Im Einzelfall darf der Student mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, wenn die Arbeitszeit auf die Abendstunden, Wochenende oder Semesterferien fällt.
Sind Studentenjobs rentenversicherungspflichtig?
In Deutschland ist grundsätzlich jedes Arbeitsverhältnis rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Studenten. Ausnahmen bilden Minijobs. Der Jahresverdienst darf 5.400 Euro nicht überschreiten. Auch von der Rentenversicherung befreit sind Verdienste von Praktika, die im Rahmen des Studiums absolviert werden, wenn diese mit weniger als 450 Euro monatlich vergütet werden. Wenn der jährliche Verdienst unter 8.820 Euro liegt, dann muss der Student zudem auch keine Steuern zahlen.
Wie ist die Grenze, wenn Bafög in Anspruch genommen wird?
Bafög wird über einen Zeitraum von meist zwölf Monaten bewilligt. Erhält der Student in dieser Zeit Einkünfte aus einem Nebenjob, darf die Verdienstgrenze über den gesamten Bewilligungszeitraum brutto 4888 Euro nicht überschreiten. Sonst drohen Kürzungen des Zuschusses. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verdienst in zwölf oder in sechs Monaten erzielt wurde.
Arbeiten während der Semesterferien
Nimmt der Studierende eine Tätigkeit ausschließlich während der Semesterferien auf, so ist er von der Kranken- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit, unabhängig davon wie viel er verdient. Das Arbeitsverhältnis muss befristet sein und darf zwei Monate am Stück oder 50 Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten.
Welche Nebenjobs interessant sind und was man verdienen kann
Ob im Onlineportal oder dem schwarzen Brett der Uni, im Internet oder in der Tageszeitung. Die Möglichkeiten, den perfekten Job zu finden sind vielseitig. Nachfolgend werden die interessantesten und lukrativsten Studentenjobs einmal näher erläutert.
Ganz oben auf der Rangliste, arbeiten als Werksstudent
Erste Erfahrungen im späteren Arbeitsbereich sammeln und Kontakte mit zukünftigen Arbeitskollegen knüpfen. Die praktischen Erfahrungen lassen sich gut mit der Theorie des meist trockenen Studiums verknüpfen. Außerdem kann der Student diese Art der Anstellung in seinem Lebenslauf erwähnen und damit Punkte beim Arbeitgeber sammeln. Zudem liegt das Gehaltsniveau über dem Durchschnitt aller Studentenjobs.
Hinweis:
Ein Klassiker unter den Studentenjobs ist die Arbeit in der Gastronomie, vor allem das Kellnern. Bars, Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, sie alle benötigen arrangierte Servicekräfte. Auch große Events sind potenzielle Arbeitgeber. Der stündliche Verdienst schwankt hier im Durchschnitt zwischen 9 und 11 Euro. Mit etwas Geschick kommt hierzu noch das Trinkgeld. An einem guten Abend können dies 50 Euro oder mehr sein. Der Job erfordert etwas Geschick im Umgang mit vollen Gläsern und Tellern. Außerdem wird der Kellner mit unterschiedlichen Charakteren konfrontiert und muss mit diesen umgehen können. Da die Arbeitszeit meist auf die Abend- und Nachtstunden verteilt ist und am Wochenende die meiste Kundschaft erwartet wird, ist Flexibilität und der Verzicht aufs eigene freie Wochenende ein Muss.
Security-Mitarbeiter, ideal für sportliche männliche Studenten
Auch hier gibt es eine große Auswahl an Möglichkeiten. Ob als Wachmann in einem Einkaufscenter oder Security in einer Diskothek bzw. einem Event. Überall wo große Menschenansammlungen zu erwarten sind, werden sie benötigt. Die meisten Unternehmen verlangen eine Sachkundeprüfung laut § 34a GewO von ihren Mitarbeitern, dies gilt auch für studentische Hilfskräfte. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter sein Fachwissen unter Beweis stellen muss. Ein gepflegtes, selbstbewusstes Auftreten und ein reines polizeiliches Führungszeugnis sind natürlich unumgänglich.
Fazit
Es gibt noch eine Vielzahl mehr an Jobs, die Beantwortung von Onlineumfragen oder Produkte die zu Hause getestet werden, in der heutigen Zeit wächst das Angebot, auch kleine Jobs von Zuhause aus zu erledigen stetig.
Wochenendjobs
Neben dem Studium zu arbeiten, ist für viele Studenten normal – völlig egal, an welche der 426 deutschen Hochschulen studiert wird. Entweder reicht das BAföG trotz der kürzlichen Erhöhung auf 735 Euro im besten Falle nicht, oder der Unterhalt durch die Eltern deckt die Lebenshaltungskosten nur knapp ab. Rund 24 Prozent aller Studierenden hängen am Tropf des Ministeriums für Bildung und Forschung und erhalten Leistungen nach dem BAföG.
Das zur Verfügung stehende Einkommen unter allen Studenten im Schnitt beträgt 864 Euro – oft nicht genug für ein sorgenfreies Leben. Das nach der Sozialerhebung 2013 also rund zwei Drittel aller Studenten einem Neben- oder Wochenendjob nachgehen, überrascht da kaum. 323 Euro verdient ein Studierender so im Schnitt pro Monat hinzu.
Wenn dann ein Auslandssemester gewünscht wird oder ein Urlaub ansteht, der Computer kaputt geht oder eine neue Couch benötigt wird, muss ein Neben- oder Wochenendjob definitiv in den allermeisten Fällen her, auch wenn mehr als 80 Prozent aller Studierenden zumindest gelegentlich auch finanzielle Unterstützung durch die eigenen Eltern erhalten. Die wenigsten aller Studenten ziehen einen Kredit zur Finanzierung des Studiums in Betracht.
Hinweis:
Rund 6 Prozent aller eingeschriebenen Studenten im Jahr 2013 bestritten ihren Lebensunterhalt zumindest zum Teil aus Geldern, die sie durch eine Bank erhalten hatten.
Wofür Jobben?
Gründe für eine Arbeitsaufnahme gibt es eben viele, nicht zuletzt kann auch zu Zeiten des Studiums durch eine Erwerbstätigkeit ein Erfahrungsschatz aufgebaut und gegebenenfalls sogar Kontakte in die später angestrebten Institutionen oder die freie Wirtschaft geknüpft werden.
Hinweis:
Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten. Zuerst gilt natürlich: Jeder Job, egal in welchem Umfang, kostet Zeit und Kraft. Auch wenn zu Beginn des Semesters der kritische Blick in den Vorlesungs- und Terminplan einige Lücken offenbart, die erstmal gut und sinnvoll durch eine Möglichkeit zum Zuverdienst gefüllt werden könnten – wenn dann einige Wochen später das Lernpensum steigt, Klausuren anstehen oder Hausarbeiten geschrieben werden müssen, ist oft jede freie Minute sehr viel wertvoller, als der Gegenwert im Arbeitslohn.
Bei der Aufnahme einer Tätigkeit sollte also entsprechend umsichtig vorgegangen werden. Trotz aller Vorzüge sollte kein Job angenommen werden, bei dem der Arbeitgeber nicht auf die Bedürfnisse eines Studierenden eingehen kann oder will. Wenn es nicht zumindest punktuell möglich ist, die Anzahl der Stunden zu reduzieren, kann dies in einer Prüfungsphase zu einem großen Konflikt führen. Gerade für unerfahrene und sensible Menschen kann ein Konflikt mit dem Arbeitgeber eine Belastung über den Zeitverlust aus Perspektive des Studiums hinaus bedeuten.
Worauf ist zu achten?
Hilfreich kann es sein, nach der größe eines Arbeitgebers zu schauen. Wenn ein Projekt oder ein Team mit mehrerern Personen besetzt ist, kann ein kurzfristiger Ausfall oft besser kompensiert werden. Da Klausuren oft weit vorher terminiert sind, sollte der Arbeitgeber frühzeitig auf diesen Zeitraum hingewiesen werden. Zusammen lässt sich oft die beste Lösung erarbeiten.
Für alle Jobs gilt auch:
Der Lohn pro Stunde oder das Gehalt ist immer auch ein Stück Wertschätzung der Arbeitsleistung. Einige Arbeitgeber zahlen exakt den gesetzlich verankerten Mindestlohn – andere hingegen empfinden es als unschön, lediglich die Untergrenze anzubieten und vergüten die studentische Leistung etwas besser. Gerade bei langfristigen Beschäftigungen kann dieser kleine Unterschied leicht eine eventuelle Frustration im Zaum halten – also, Augen auf nach einem anständigen Lohn.
Wenn dann Geld verdient wird, stellt sich oft die Frage nach einer Obergrenze. Grundsätzlich orientiert sich das Bundesausbildungsförderungsgesetz da an den Paragraphen zur Einkommenssteuer. Ohne jetzt in die Paragraphen 22, 23 und 24 des BAföG einzutauchen: Pro Monat dürfen 450 Euro hinzuverdient werden, allerdings ergeben sich diese 450 Euro aus einem Gesamtbetrag für ein Jahr, nämlich 5.400 Euro. Wenn in diese 5.400 Euro in drei Monaten eingenommen werden, kann für das restliche Jahr kein Einkommen erzielt werden, ohne, dass die Bezüge nach dem BAföG gekürzt werden.
Hinweis:
An reinem Vermögen dürfen Studierende inzwischen 7.500 Euro haben. Wenn also bei Antragsstellung einige tausend Euro auf dem Konto liegen, ist das kein Problem.
Viele Arbeitgeber kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Ansprüche von Studenten sehr gut. Mit einem Blick auf die Prüfungsphase und mit der Höchstgrenze von 450 Euro Zuverdienst pro Monat kann also wenig verkehrt gemacht werden.
Werkstudent Vorteile
Studienfinanzierung durch Anstellung als Werkstudent
Nicht jedes studentische Arbeitsverhältnis ist automatisch eine Tätigkeit als Werkstudent. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Im Gegenzug winken Privilegien, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv sind.
Fachliche Nähe zum Studium
Als Werkstudent gilt, wer neben einem laufenden Studium einer nicht nur geringfügigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgeht, die dem Studium fachlich nahe steht.
Außerdem muss das Studium weiterhin im Vordergrund stehen, weswegen die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche begrenzt ist. Während der Vorlesungsfreien Zeit darf hingegen so viel gearbeitet werden wie gewünscht.
Hinweis:
Die fachliche Nähe soll sicher stellen, dass der Student seine im Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis umsetzen kann. Diese Erfahrung, sowohl fachlich als auch im Arbeitsleben allgemein, ist für zukünftige Arbeitgeber äußerst attraktiv. Außerdem können Fach- und Bachelorarbeiten oft in Kooperation mit dem Betrieb durchgeführt werden. Dadurch entfällt die Suche nach einem Partner und die Einarbeitung in ein neues Umfeld. Selbst Betriebspraktika können gelegentlich durch die Arbeit als Werkstudent abgeleistet werden.
Vereinbarkeit mit dem Studium durch maximale Flexibilität
Abgesehen von der Obergrenzen der Arbeitszeit gibt es kaum Vorschriften bezüglich der Umsetzung einer Werkstudenten-Tätigkeit. Sowohl festgelegte Arbeitszeiten mit regulärer Bezahlung, als auch eine flexible Zusammenarbeit mit Bezahlung nach gearbeiteten Stunden sind möglich. Sogar eine reguläre Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche darf vereinbart werden, sofern während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Die fehlenden Stunden werden einfach während der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt.
Ausnahme:
Wird hauptsächlich am Wochenende, abends oder nachts gearbeitet, dürfen die 20 Stunden sogar während der Vorlesungszeit überschritten werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Anstellung auf maximal 26 Wochen begrenzt ist.
Das Finanzielle: Steuern & Versicherung
Werkstudenten genießen einen großen Vorzug in Hinsicht auf die Abgabenlast: Sie sind von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung freigestellt. Einzig zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Beiträge abgeführt werden, durch die allerdings eine Rentenanwartschaft erworben wird. Dadurch sinkt die Abgabenlast von etwa 19,5 Prozent auf nur 9,4 Prozent des Bruttoverdienstes.
Eine Obergrenze bezüglich des Einkommens gibt es nicht und auch das Kindergeld wird unabhängig vom Verdienst bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt. Ab einem bestimmten Verdienst muss jedoch Einkommensteuer abgeführt werden:
Hinweis:
Neben dem Grundfreibetrag (8.820 €) wird mindestens die Werbungskostenpauschale (1.000 €) vom Einkommen abgezogen. Höhere Ausgaben (z.B. durch Pendelfahrten, Ausgaben für Arbeitsmittel, etc.) müssen nachgewiesen werden. Außerdem werden 68 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen, sodass der effektive Steuerfreibetrag bei jährlich 10.487 € liegt (874 € monatlich). Bei schwankendem Verdienst müssen geleistete Vorauszahlungen im Rahmen der Lohnsteuerjahreserklärung zurück geholt werden.
Wer über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss ebenfalls aufpassen. Ab einem Einkommen von mindestens 5.100 € jährlich (entspricht 425 € monatlich) entsteht eine eigenständige Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung. Diese kostet derzeit monatlich 82,88 € bzw. 84,50 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Davon können 96 Prozent von der Einkommensteuer abgesetzt werden, wodurch der effektive Steuerfreibetrag auf 11.442 € bzw. 11.461 € jährlich steigt (jeweils ca. 955 € monatlich).
Gerne vergessene Ansprüche
Studenten wie Arbeitgeber vergessen gerne, dass dem Werkstudenten bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht.
Der Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, wird aber nur gewährt, falls ein regelmäßiger Verdienst vereinbart wurde. Ansonsten wird zum Jahresbeginn eine sogenannte „Urlaubsabgeltung“ in Höhe von 1/12 des Jahresverdienstes ausgezahlt.
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird ebenfalls nur geleistet, wenn ein regelmäßiger Verdienst vereinbart wurde. Der Arbeitgeber zahlt sechs Wochen lang das reguläre Gehalt, danach zahlt die Krankenversicherung 70 Prozent des Nettoverdienstes. Bei einer Bezahlung „nach Stunden“ liegt das Krankheitsrisiko beim Studenten.
Hinweis:
Zuletzt haben Werkstudenten ein Anrecht auf alle freiwilligen Sozial- und Sonderleistungen, die der Betrieb anbietet. Insbesondere eine Betriebsrente kann hier attraktiv sein, aber auch günstige Zusatzversicherungen und Rabatte durch Sponsoring sind verbreitet.
Jobben im Ausland
Viele Studenten haben Schwierigkeiten, sich ihren Lebensunterhalt neben dem Studium zu finanzieren. Die meisten werden noch von ihren Eltern unterstützt. Diese bezahlen zum Beispiel die Miete, Studiengebühren und die Kosten für die Lebenshaltung. Andere Studenten sind dabei auf das Bafög angewiesen und müssen dieses später zurückzahlen.
Andere haben wiederum einen oder sogar mehrere kleine Jobs, um sich über Wasser zu halten. Dabei kann es sehr lukrativ sein, für einige Wochen im Ausland zu arbeiten und dabei viel Erfahrungen zu sammeln.
Wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus?
Wer neben dem Studium arbeiten möchte, muss einige Sachen beachten. In der Regel ist es nicht erlaubt, während der Studienzeit mehr als 20 Stunden in der Woche neben dem Studium zu arbeiten. Das Studium soll die Hauptbeschäftigung des Studenten bleiben und darf nicht wegen einem Job zu stark eingeschränkt werden. Meistens bekommt die Krankenkasse oder die Verwaltung der Universität mit, wenn ein Student diese Zahl überschreitet.
Hinweis:
Anders sieht es in den Semesterferien aus. Hier darf der Student so viel arbeiten, wie er möchte. Er darf auch die 40 Stunden / Woche Marke überschreiten, solange er damit zurechtkommt. Da in den Ferien meistens die Prüfungen liegen, sollte hier natürlich das Augenmerk auf die Prüfungen gelegt werden. Erst wenn alle Prüfungen bestanden sind, sollte mit einem Job angefangen werden.
Wer in der EU arbeiten möchte und dabei eine deutsche Staatsbürgschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes besitzt, der benötigt kein zusätzliches Visum. Es reicht einfach den Reisepass und den Personalausweis mitzunehmen, innerhalb der EU wird weder für die Einreise noch für die Aufnahme einer Tätigkeit ein Visum benötigt. Da es sich bei dieser Tätigkeit vor allem um eine nur sehr kurzfristige Tätigkeit handelt, sind die Bedingungen hier noch einfacher.
Was ist mit der Steuer?
Wer Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Die Steuern werden in der Regel in dem Land gezahlt, in welchem auch gearbeitet wird. Daher sollte sich der Student auf jeden Fall informieren, ob und wie viele Steuern er bezahlen muss. Meistens wird ein Job in den Ferien, der nur einige Wochen oder Monate lang ausgeführt wird, von Steuern verschont bleiben. Manchmal müssen die Steuern zwar gezahlt werden, werden dann aber durch die Abgabe einer Steuererklärung wieder zurück erstattet. Hier sollte man sich beim Arbeitgeber und im Internet darüber erkundigen, ob die Abgabe einer Steuererklärung notwendig ist. Wird das Geld nach Deutschland gebracht, so muss es in Deutschland mit der Einkommensteuer versteuert werden.
Die Grenze liegt dabei in Deutschland bei knapp 9000 Euro. Wer also weniger als 9000 Euro im Jahr verdient, der muss überhaupt keine Steuern bezahlen. Die Steuerklärung sollte trotzdem abgegeben werden, da mit dieser Leistungen im Voraus wirksam gemacht werden können, indem Studiengebühren und die dazugehörigen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.
Bei einer Arbeitsaufnahme im Nicht-EU-Ausland sind die Regelungen etwas anders. Hier darf der Student nicht einfach so mit einer neuen Arbeit anfangen. Über die jeweiligen Bestimmungen des Landes sollte man sich daher schon einige Monate vor Arbeitsbeginn informieren.
Wo findet man einen Job im Ausland?
Viele passende Arbeitsstellen kann die Universität selbst vermitteln. Diese pflegt ihre Verbindungen zu anderen Universitäten und Firmen und kann dem Studenten daher einen guten Job im Ausland anbieten. In der Regel muss sich der Student schon ungefähr drei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt um diese Arbeitsstelle kümmern. Eine Tätigkeit im Ausland bringt nicht nur viel Erfahrung, sondern sieht auch sehr gut im Lebenslauf aus.
Hinweis:
Natürlich kann sich der Student auch aus eigener Initiative bei verschiedenen Firmen für ein Praktikum im Ausland bewerben und damit Geld verdienen. Viele reisen auch ins Ausland und bewerben sich dort spontan. Dabei handelt es sich aber um Jobs wie Barkeeper oder Animateur. Diese werden in der Regel gut bezahlt, haben aber keinen besonders vorteilhaften Einfluss auf den Lebenslauf. Für eine Bewerbung wird meistens ein Lebenslauf in englischer Sprache benötigt. Bei der Erstellung kann die Universität Hilfe leisten, im Internet findet man aber auch viele Tipps zu den richtigen Formulierungen.
Nebenjob für Studenten
Neben dem Studium gehen immer mehr Studenten einer Arbeit nach. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen sogenannten Nebenjob. Bei diesem müssen einige Dinge beachtet werden, damit der Student auch weiterhin günstig versichert bleiben kann und keinerlei Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt bekommt.
Aufpassen bei der Krankenkasse
In der Regel kann sich ein Student bis zu seinem 25. Lebensjahr bei den Eltern in der sogenannten Familienversicherung mitversichern lassen. Hierbei muss der Student keinerlei Gebühren bezahlen, sondern er erhält automatisch eine Mitgliedschaft durch die Versicherung seiner Eltern. Hier gibt es jedoch auch Verdienstgrenzen. Sollte es sich um ein regelmäßiges Einkommen handeln, welches der Student erzielt, dann sollte dieses generell unter 385 Euro im Monat liegen. Andernfalls kann der Student aus der Familienversicherung ausgeschlossen werden. Sollte er doch einmal über diese Grenze kommen, dann kann ein Gespräch mit der Krankenkasse helfen. Auf diese Weise kann der Student nach einem Monat wieder zurück in die Familienversicherung gebracht werden.
Hinweis:
Anders verhält es sich bei den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen. Hierbei darf ein Student nicht mehr 70 Tage oder eben nicht über drei Monate für einen Arbeitgeber arbeiten. Er kann in dieser Zeit so viel verdienen, wie er möchte. Er bleibt nach dieser Beschäftigung auch weiterhin in der Familienversicherung. Ab dem 25. Lebensjahr hingegen muss sich der Student selbst versichern. Hier kommt es darauf an, dass der Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten geht, damit er weiterhin seinen Studentenstatus und somit die günstige Versicherung behalten kann. Bei einem Minijob wird immer davon ausgegangen, dass der Student ein Vollzeit-Studium besitzt. Bei einer selbstständigen Tätigkeit hingegen kann die Kasse selbst überlegen, ob sie den Studenten als neben- oder hauptberuflich selbstständig ansieht.
Nebenjob und das BAföG
Beim BAföG müssen die angehenden Akademiker besonders aufpassen, denn auch hier gibt es wieder Verdienstgrenzen. Zunächst wird unterschieden zwischen einem einfachen Minijob und einer selbstständigen Tätigkeit. Bei einem Minijob darf der Student die erarbeiteten 450 Euro komplett behalten und er erhält dabei keine Abzüge vom BAföG. Alles, was er jedoch mehr verdient, wird später mit dem BAföG verrechnet. Bei selbstständigen Tätigkeiten sieht dies etwas anders aus.
Als selbstständig gelten sehr häufig Lehrkräfte oder Künstler, die sich neben ihrem Studium noch etwas Geld dazuverdienen möchten. Sie dürfen im Jahr, also dem Bewilligungszeitraum des BAföGs, nicht mehr 4410 Euro dazuverdienen. Angaben beim BAföG-Amt sollten immer der Wahrheit entsprechen. Bei Fragen helfen die einzelnen Ämter den Studenten gerne weiter. Beim BAföG-Amt können die Studenten ab dem 25. Lebensjahr auch einen Zuschuss zur Krankenkasse beantragen. Auf diese Weise müssen sie nicht mehr den Krankenkassenbeitrag selbst tragen.
Bei der Steuererklärung Geld sparen
Nebenjobs können nicht nur Minijobs oder eine selbstständige Tätigkeit sein, denn immer mehr Studenten gehen auch einem normalen Teilzeitjob nach. Bei diesem kann es jedoch schnell passieren, dass der Student über den Steuerfreibetrag rutscht. Dieser wird alle paar Jahre neu ermittelt, weshalb sich der Student hier vorher erkundigen sollte. Es gibt jedoch legale Tipps und Tricks, mit denen noch einmal die Summe am Ende des Jahres runtergerechnet werden kann.
Der Student kann zum Beispiel Ausbildungskosten geltend machen. Hierzu zählen der Semesterbeitrag, verschiedene Bücher und andere Utensilien, die für das Studium benötigt wurden. Ebenfalls können hier Materialien, Geräte und Büroartikel angegeben werden, die für den Job notwendig sind. Alle Kassenbons und anderes Beweismaterial sollten immer zu der Steuererklärung hinzugelegt werden. Auf diese Weise weiß das Finanzamt sofort Bescheid und kann nachverfolgen, ob der Student nun noch etwas zurückbekommt an Geld oder nicht.
Die Steuererklärung muss immer bis zum 31. Mai für das letzte Einkommensjahr abgegeben werden. Zu den Verdiensten zählt jedoch nur der tatsächliche Nebenjob, denn BAföG wird in diesem Fall nicht als Einkommen angesehen und muss somit nicht versteuert werden.
Der Probearbeitstag
Mit der Einladung zu einem Probearbeitstag sind die ersten beiden Hürden bereits genommen. Eine ordentliche, aussagekräftige schriftliche Bewerbung wurde eingereicht und das Vorstellungsgespräch erfolgreich absolviert. Der erste Schritt zu einem dauerhaften Arbeitsverhältnis nach dem Studium ist gemacht.
Der Probearbeitstag sollte positiv für beide Seiten gesehen werden. Der zukünftige Arbeitnehmer wird feststellen, ob das Unternehmen und der Job für ihn geeignet sind. Der Arbeitgeber kann von den Fähigkeiten und deren Qualität an diesem Tag überzeugt werden und ebenfalls beurteilen, ob der Bewerber für diese Stelle geeignet ist.
Mit der passenden Vorbereitung hat der Bewerber schon mal einen großen Schritt in Richtung erfolgreicher Probearbeitstag genommen. Alle Informationen über den künftigen Arbeitgeber müssen präsent sein. Dies beinhaltet Themen wie die Kerninfos, Historie und die Firmenphilosophie. Die meisten Unternehmen besitzen Webseiten. Hier sind alle wichtigen Infos zu finden.
Hinweis:
Eine gute Übung ist das Nachstellen von Szenarien zur Problembewältigung und das Simmulieren von Arbeiten unter Druck. Diese Übungen sollen verhindern, dass der Bewerber in Panik gerät, falls solch eine Situation auftritt. Pünktlichkeit ist eine Tugend gilt auch hier. Wer zu spät kommt, egal aus welchem Grund, hinterlässt sofort einen schlechten Eindruck. Auch ein ordentliches gepflegtes Aussehen sollte an diesem Tag selbstverständlich sein.
Entlohung oder nicht
Ein weiterer Punkt auf der Liste sollte die Verhältnisklärung sein. Hiermit ist die Klärung von Einfühlungsverhältnis, auch Schnuppertag genannt, oder Probearbeitstag gemeint. Auch wenn es als Probearbeitstag bezeichnet wurde, handelt es sich doch meist um einen Schnuppertag. Für den Schnuppertag muss der Arbeitgeber nichts zahlen, somit entfällt auch die Sozialversicherungspflicht. Sollte der Bewerber jedoch betriebliche Arbeiten ausführen, welche durch den zukünftigen Chef angewiesen wurden, muss eine Entlohnung stattfinden.
Wie verhalten?
Der besagte Tag ist gekommen und der erste Eindruck zählt. Ein selbstbewusstes Auftreten ohne arrogant zu wirken ist gefragt. Der Kleidungsstyle sollte dem Berufsbild angemessen sein. Der Bewerber sollte sich in seiner Haut wohlfühlen und sich nicht verkleidet vorkommen.
Es gilt das perfekte Maß an Arbeitseifer, Neugier und Lernbereitschaft zu finden. Gerne darf den zukünftigen Kollegen aktiv Hilfe angeboten werden. Jedoch sollte zu keiner Zeit der Eindruck erweckt werden, man würde alles besser wissen und die Arbeitsabläufe der Abteilung ändern wollen. Gelegentliche Rückfragen sind willkommen, allerdings sollten durch diese nicht die zukünftigen Kollegen von der Arbeit abgehalten werden.
Es ist von größtem Vorteil die gesamte Zeit bei der Sache zu sein und vollen Einsatz zu zeigen. Sehnsüchtige Blicke aus dem Fenster, privat Gespräche oder permanentes auf die Uhr sehen sind absolut fehl am Platz und vermitteln das Gefühl, vom mangelndem Interesse. Es sollte sich von selbst verstehen, dass das private Handy an diesem Tag entweder zu Hause bleibt oder ausgeschaltet in der Tasche bleibt.
Am Probearbeitstag sollte kein Termindruck herrschen. Kino Besuche oder Essen gehen mit Freunden gerne wieder am Tag danach. Es ist durchaus möglich, dass am Ende des Tages noch ein Abschlussgespräch stattfindet oder der Probearbeitstag länger als erwartet wird.
Wie geht es weiter?
Am nächsten Tag ist es ratsam eine Reflektion des Arbeitstages durch zu führen. Was war positiv und was war negativ. Waren die Kollegen nett und wäre eine Zusammenarbeit vorstellbar. Diese Fragen sollten gestellt und bedacht werden.
Am Ende gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Bewerber bekommt eine Zusage oder eine Absage. Bei einer Absage sollte noch mal überdacht werden, wieso es dazu kam. Haben Bewerber und die ausgeschriebene Stelle nicht zusammen gepasst oder lag es wohlmöglich am Bewerber selbst. Hat er sich falsch verhalten oder war das geforderte Wissen nicht vorhanden. Dennoch kann für das nächste Mal einiges Wissenswertes aus der Situation mitgenommen werden, um es dann besser zu machen. Bei einer Zusage ist es an dem Bewerber noch mal genau zu überlegen, ob der angebotene Job das richtige ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird dem Unternehmen gedankt und höflich abgesagt.
Hinweis:
Haben alle Rahmenbedingungen gepasst und es war ein rundum guter Tag mit netten Kollegen, heißt es: Willkommen im neuen Job und viel Glück.