- Hypothek
- Bürgschaft
- Zwangsvollstreckung
- Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht.
- Funktion der Zwangsvollstreckung.
- Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.
- Welche Vollstreckungsmaßnahmen gibt es?
- Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung.
- Die Durchsuchungsanordnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
- Kosten einer Zwangsvollstreckung.
- Rechtsbehelfe gegen eine Zwangsvollstreckung.
- Schuldscheindarlehen
- Was ist ein Schuldscheindarlehen?
- Die Garantien eines Schuldscheins
- Details in einem Schuldschein
- Gesicherte und Ungesicherte Darlehen
- Missbräuchliche Klauseln
- Unterschriften
- Vor- und Nachteile von Schuldscheindarlehen
- Wann sollte ein Schuldscheindarlehen zum Einsatz kommen
- Wie komplex sind die Kreditbedingungen?
- Vermeidung von Schuldscheinbetrug
- Als Kreditgeber das Geld zurückverlangen
- Bankbürgschaft
- Einzelheiten der Bankbürgschaft
- Was genau ist eine Bürgschaft?
- Welche Parteien sind involviert bei der Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft
- Funktionen
- Vorteile
- Mietkaution
- Die Avalbürgschaft – Alternativen
- Beispiel aus dem Alltag
- Bürgschaft im privaten Bereich
- Tipps für die Inanspruchnahme dieses Finanzinstruments
- Wissenswertes
- Arten von Bankbürgschaften
- Richtlinien über die Handhabung dieser komplizierten Finanzierung
- Fazit
- Privatinsolvenz
Hypothek
Der Begriff der Hypothek ist in vielerlei Form jeden Tag zu hören und zu lesen. So spricht man von einem Hypothekendarlehen oder man nimmt eine Hypothek auf seine eigenen vier Wände auf – und der ein oder andere Zeitgenosse hat eine ganz schön schwere Hypothek zu tragen. Alle diese Bedeutungen, die einer Hypothek zugeschrieben werden, beziehen sich samt und sonders auf eine Last oder Belastung, die auf einer Sache oder einer Person liegt.
Last ist hierbei selbstverständlich nicht als Gewichtseinheit zu verstehen, sondern bezieht sich auf ein Pfandrecht, das zur Sicherung einer Forderung auf einem Grundstück gedacht ist.
In diesem Zusammenhang findet der Begriff der Hypothek in der Hauptsache im Sprachgebrauch bei Krediten Verwendung und dient dabei zur dinglichen Sicherung derselben. In der Praxis wird von den Banken jedoch die Eintragung einer Grundschuld auf einem Grundstück bevorzugt. Denn diese steht nicht in direkter Abhängigkeit zu einer gesicherten Kreditforderung und weist somit eine höhere Flexibilität auf.
Da die Hypothek zu den Grundpfandrechten gehört, stellt Sie für eine Bank, die im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig ist, eine maßgebliche Sicherheit dar. Im Klartext: Sollte der Darlehensnehmer der Zahlung seiner im Kreditvertrag fest vereinbarten Raten nicht nachkommen, kann das Kreditinstitut die Hypothek dazu heranziehen, um ihr Recht an der finanzierten Immobilie, im Rahmen einer Zwangsveräußerung, geltend machen.
Der Erlös der daraus resultiert, dient dann der Begleichung der noch abzulösenden Restschuld des Kreditnehmers. Hierbei kommt es zum Verkauf des Objekts, dieser wird normalerweise in Form einer Zwangsversteigerung stattfinden.
Die Hypothek wird im Gegensatz zur Grundschuld als akzessorisch bezeichnet. Somit dient sie einfach nur der Sicherung einer ganz bestimmten Forderung. Hingegen kann die Grundschuld zu einem späteren Zeitpunkt auch der Sicherung von anderen Forderungen dienen. Dies ist auch der Grund dafür, warum die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch häufiger vorkommt.
Die Charakteristik
Grundsätzlich erfolgt die Belastung eines Grundstücks zum Zweck der Absicherung einer bestimmten Geldsumme, die dem Kauf oder der Kapitalbeschaffung dient. Somit wird dem Geldgeber, in der Regel einer Bank, eine sogenannte dingliche Sicherung an besagtem Grundstück zugesprochen, um die ihr zustehende Forderung zu sichern. Dies ist allerdings nicht nur auf einem Stück Papier, in Form einer privatrechtlichen Vereinbarung, der Fall.
Die Hypothek ist in Abt. III des Grundbuchs einzutragen. Im Gegensatz zu einer Rentenschuld oder einer Grundschuld setzt die Hypothek eine persönliche Forderung voraus. Voraussetzung für Entstehung der Hypothek, des dinglichen Rechts. Hierbei wird auch von einer Abhängigkeit oder Akzessorietät gesprochen.
Damit berührt der jeweilige Schuldgrund – dies kann ein Darlehen oder ein Kaufvertrag sein – lediglich den Schuldner in Person. Dieser muss damit nicht zwangsläufig auch der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks sein. Hingegen schuldet der Grundstückseigentümer der Hypothek, dem Darlehensgeber gegenüber, persönlich nichts, sondern die Haftung beschränkt sich lediglich auf das Grundstück.
Es sei denn, wie dies zumeist der Fall ist, er ist Schuldner und Eigentümer zugleich. Sofern der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ganz oder auch nicht teilweise nachkommt, wird dem Gläubiger die Möglichkeit zugestanden, dass es sich aufgrund der auf dem Grundstück eingetragenen Hypothek, unter dem Einschluss der jeweils mithaftenden Dinge, dies können Pacht- oder Mietforderungen und Zubehör sein.
Die Haftung beinhaltet die Verwertung der Pfandsache im Rahmen einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, um aus dem daraus resultierenden Erlös die Schuld zu befriedigen.
Die verschiedenen Arten von Hypotheken
Das Hypothekenrecht kennt nicht nur eine Art, sondern es gibt unterschiedliche Formen der Hypothek.
So ist beispielsweise die sogenannte Verkehrshypothek bekannt. Eine Verkehrshypothek kann zugleich Buch- oder Briefhypothek sein. Der Hypothekenbrief ist allerdings die Regel.
Handelt es sich um eine Buchhypothek, besteht keinerlei Möglichkeit zur Erteilung eines Hypothekenbriefes. Daher besteht in einer Briefhypothek auch eine umfassendere Verkehrsfähigkeit, denn zu ihrer Übertragung ist keine Grundbucheintragung vorgesehen. Der Ersterwerb erfolgt lediglich durch Übergabe und Einigung. Es genügt zur Ausübung der Rechte der Besitz des Hypothekenbriefs.
Die Sicherungshypothek ist ihrer Bedeutung nach und ganz im Gegensatz zur Verkehrshypothek lediglich eine Buchhypothek und von einer persönlichen Forderung streng abhängig. Der Gläubiger einer Sicherungshypothek muss im Falle eines Streites den Beweis erbringen, alleine auf das Grundbuch kann er sich nicht berufen.
Für den normalen Hypothekenverkehr eignet sich die Sicherungshypothek daher kaum, bis gar nicht. Im Interesse der absoluten Rechtssicherheit muss die Sicherungshypothek ausdrücklich auch als eine solche bezeichnet werden.
Sonderformen von Hypotheken: Inhaberhypothek; Höchstbetragshypothek, ferner: Zwangshypothek und Arresthypothek.
Ein Beispiel
Eine Unternehmung erwirbt eine Immobilie. Der Kauf wird im Rahmen eines Immobiliendarlehens finanziert. Nimmt man an, dass bei derselben Bank weitere Geschäftsverbindungen bestehen – dies kann ein Geschäftskonto sein, das mit einem Kontokorrentkredit ausgestattet ist – oder es bestehen Maschinenfinanzierungen.
Wenn in dieser Konstellation eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen wird, um ein Immobiliendarlehen zu sichern, muss zuvor ganz genau in welchem Bezug zu den Darlehensverträgen steht, um diese zu dinglich abzusichern. So ist es also durchaus möglich, dass die Kontokorrentkredite oder anderen Darlehen nicht in die hypothekenrechtliche Sicherung einbezogen werden.
Sollte der Schuldner dann etwa mit den Darlehensraten gegenüber den Krediten in Verzug geraten, kann von Bankenseite die Hypothek nicht als Sicherheit herangezogen werden.
Hingegen ist bei einer Grundschuld die detaillierte Bezeichnung der Forderung nicht zwingend nötig – tritt hier ein Zahlungsverzug ein, kann die Bank weitaus einfacher eine Zwangsversteigerung beim Zahlungsverzug betreiben, auch wenn es sich dabei nicht um ein Immobiliendarlehen, sondern einen Privatkredit oder einen Kontokorrentkredit handelt, der bei derselben Bank notleidend wird.
Die Gesamthypothek, auch Korrealhypothek genannt, wird dann bestellt, wenn mehrere Grundstücke zur Sicherung dienen und somit eine einheitliche Forderung besteht. In diesem Fall haftet jedes einzelne Grundstück und sogar jeder Bruchteil für die gesamte Forderung. Somit kann sich ein Gläubiger ganz nach Belieben aus allen Grundstücken gesamtheitlich oder auch aus nur einzelnen oder Bruchteilen davon befriedigen.
Eine Kündigungshypothek wird so benannt, wenn durch Kündigung das Forderungs-Kapital in einem Betrag fällig wird, welches ehemals durch eine Hypothek gesichert wurde.
Bei einer Amortisationshypothek oder Annuitätenhypothek, wird die Forderung in Raten zurückgeführt, besonders bekannt ist diese Hypothek vom Baukredit her, aber auch von öffentlichen Anstalten, wie zum Beispiel von der KFW-Bank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Kreditnehmer hat in diesem Fall Jahresleistungen zu erbringen, die stets gleichbleibend sind. Hierbei reduziert sich die Zinsbelastung durch die ständig zunehmende Tilgung, damit wird der auf die Schuldsumme entfallende Anteil der Tilgungsraten Schritt für Schritt erhöht.
Bei der Abzahlungshypothek verhält es sich anders. Hier sind die zu erbringenden Jahresleistungen langsam sinkend. Der zu erbringende Gesamtbetrag bleibt jeweils gleich, allerdings die Zinsleistung sinkt.
Die Hypothek im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung
Wer sich für den Kauf oder Neubau eines Eigenheims entscheidet, kann zumeist mit dem Eigenkapital nur einen Teil der anfallenden Kosten decken. Somit ist das zum Immobilienerwerb benötigte Kapital in den meisten Fällen fremdfinanziert – in aller Regel mittels eines Hypothekendarlehen.
Hierbei handelt es sich um einen Kredit, dem ein Pfandrecht auf eine Immobilie zugrunde liegt. Dabei erfolgt die Absicherung des Darlehens, welches für den Immobilienerwerb verwendet wird, durch das Objekt selbst. Dafür wird ein sogenanntes Grundpfand verwendet.
Die Bezeichnung hierfür lautet umgangssprachlich auch Hypothek. Die offizielle und übliche Bezeichnung ist indes Hypothekardarlehen.
Wenn also mit dem Begriff der Hypothek nicht der Kredit schlechthin gemeint ist, um was handelt es sich dann bei einer Hypothek? Das Wort leitet sich vom griechischen hypothéke ab und meint damit ein Unterpfand. Derjenige der einen Baukredit aufnimmt – also der Hypothekennehmer – bekommt diesen nur dann vom Gläubiger ausgezahlt, wenn er diesem ein Pfand hinterlegt als Sicherheit.
Zumeist kommen Bausparkassen oder Kreditinstitute infrage, allerdings sind auch Lebensversicherungsgesellschaften in vielen Fällen Darlehensgeber, die sich ihr Darlehen durch ein Unterpfand, also eine Hypothek absichern lassen. Als Gläubiger erhalten Sie die Berechtigung einer Verwertung des Pfandes, wenn ein Zahlungsausfall eintritt.
Überwiegend kommt es dann zu einer Zwangsvollstreckung – und der Erlös wird den Kreditschulden gutgeschrieben.
Mittlerweile dient als Sicherheit in den überwiegenden Fällen der Schuldbrief – ein Wertpapier, durch welches das Pfandrecht verbrieft wird. Die Grundpfandverschreibung also solche findet heutzutage kaum noch Anwendung bei einer Hypothek. Dies lässt sich auch recht einfach erklären: Sie besitzt eine ausschließliche Sicherungsfunktion und beweist den Vertragspartnern gegenseitig, dass durch ein Grundpfand die Forderung sichergestellt wird.
Hypothek und Grundschuld – dadurch unterscheiden sie sich voneinander
Beim Immobilienkauf müssen immer beide Grundpfandrechte in das Grundbuch eingetragen werden. Nur werden sie auch um rechtswirksam zu sein. Kosten, die dadurch entstehen lassen sich einfach und bequem unter der Zuhilfenahme eines Grundbuchrechners ermitteln: Mehr an Gemeinsamkeiten gibt es allerdings nicht, zwischen Grundschuld und Hypothek.
Die Hypothek ist nämlich immer an ein ganz bestimmtes Darlehen gekoppelt. Weil dieses meist Monat für Monat, in der Regel abbezahlt wird, findet auch im Grundbuch eine kontinuierliche Reduzierung der Schuldhöhe statt. Sobald alle Schulden aus dem Kredit komplett abgetragen sind, ist dies gleichzeitig auch der Grund dafür, dass die Hypothek erlischt.
Zwar steht die Hypothek auch weiterhin im Grundbuch, jedoch geht sie auf den Eigentümer der Immobilie über, dabei verwandelt sie sich in gleichem Zuge in eine Grundschuld.
Hingegen ist die Grundschuld in keiner Weise davon abhängig, dass ein Finanzierungskredit für eine Immobilie oder ein Grundstück existiert. Daher findet am Ende der Kreditlaufzeit und nach dessen kompletter Rückzahlung die Grundschuld nicht. Sie muss ganz im Gegensatz zu einer Hypothek, auf besonderen Antrag vonseiten des Immobilienbesitzers gelöscht werden aus dem Grundbuch. Hierzu ist allerdings die Zustimmung der Bank, also des jeweiligen Gläubigers nötig.
Solange dies noch nicht geschehen ist, bleibt auch die Grundschuld, und zwar in der ursprünglichen Höhe, zugunsten der Bank bei der Bank bestehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Restschulden komplett getilgt wurden.
Die Vor- und Nachteile von Grundschuld und Hypothek für Eigentümer
Der Immobilieneigentümer ist durch eine Grundschuld flexibler als bei einer Hypothek. Denn diese kann problemlos auch auf andere Gläubiger übertragen und sogar auf ein neu aufzunehmendes Darlehen übertragen werden. So kann beispielsweise nach einer geraumen Zeit, wenn die Schulden auf der Immobilie zu einem großen Teil abgetragen wurden, eine neue Beleihung stattfinden, oft für ein Modernisierungsdarlehen.
Da die Grundschuld unabhängig vom Restschuldstand unverändert hoch bleibt, kann der Kreditnehmer nun problemlos ein neues Darlehen in der Höhe bisher bereits getilgten Schuld aufnehmen. Hierzu muss dann keine neue Grundschuld bestellt werden. Auf diese Weise lassen sich erneute Grundbuchkosten sparen, diese können sehr schnell etliche hundert Euro ausmachen.
Dies ist bei einer Hypothek nicht möglich, sie ist stets an einen konkreten Kredit gebunden. Ansonsten müssten Sie auch Sie müssten dann eine zweite Hypothek aufnehmen, wodurch ebenfalls Grundbuchkosten entstehen.
Jedoch birgt die Grundschuld auch Nachteile: So lange sie existent ist, hat jeder Inhaber der Grundschuld finanzielle Ansprüche an das Grundstück oder die Immobilie. Somit kann sie diese quasi jederzeit geltend machen. Im Extremfall kann dies bedeuten: Zwar wurde die Restschuld komplett getilgt und dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen: Beispielsweise kann der Gläubiger Ansprüche finanzieller Art anmelden und damit gleichzeitig eine Zwangsversteigerung anstreben. Zwar ist das sehr unwahrscheinlich, jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen.
Ein weiterer Nachteil kann sein, dass der Eigentümer, sofern er die Immobilie veräußern möchte und die Bank immer noch die Grundschuld innehat, diese nicht verkaufen kann.
Insgesamt gesehen stellt die Hypothek jedoch immer noch trotz der Nachteile eine weitaus flexiblere Möglichkeit dar, um Darlehen zu sichern. Dies nicht nur für die Banken, sondern auf jeden Fall auch für die Kreditnehmer.
Bürgschaft
Mittlerweile gibt es die etliche Kreditarten, die sich in ihrer Möglichkeit unterscheiden. Außerdem fallen bei jedem Kredit andere Voraussetzungen an. Der Großteil der Darlehen wird im Internet gesucht. Dort können Suchende ihre Angebote miteinander vergleichen und den besten Preis für sich ermitteln. Doch nicht immer verfügen Kreditnehmer über ausreichend Sicherheiten. Ab dann kommt die Bürgschaft ins Spiel.
Dabei handelt es sich um eine besondere Vertragsform, welche bei der Kreditvergabe als Sicherheit genutzt wird. Sie sicher im Grunde genommen den Kreditgeber ab. Was genau eine Bürgschaft ist, wie sie funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie bringt und worauf man achten sollte, wird im folgenden Artikel erklärt.
Was ist eine Bürgschaft?
In der Finanzwelt ist es nicht selten, dass eine Person eine sogenannte Bürgschaft erbringen muss. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Kreditantrag. Im Prinzip ist der Vorgang nicht gerade selten und trotzdem weiß der Großteil nicht, um was es sich dabei genau handelt. Nicht vergessen werden sollte, dass die Bürgschaft ihre Vor- und Nachteile besitzt. Außerdem kann sich die Bürgschaft auf jede Lebenssituation beschränken. Zudem gibt es unterschiedliche Arten.
Bei der Bürgschaft handelt es sich zusammengefasst um einen Vertrag, bei dem der Bürgen eine einseitige Verpflichtung mit einem Dritten eingeht. Oft verwendet bei:
-> Kreditverträgen
-> Finanzierungen
Unter anderem wird die Bürgschaft als auch Mitunterzeichner bezeichnet. Im Falle eines Leistungsausfalls übernimmt der Hauptvertragsnehmer die finanziellen Verpflichtungen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Sohn und der Vater. Sobald der Sohn einen Kredit bei der Bank aufnehmen möchte, benötigt die Bank eine Absicherung. Hierbei kann der Vater als Bürge eintreten und im Falle einer Nichtrückzahlung muss er für die Fehler gerade stehen.
Nach der Bekanntgabe der Bürgschaft handelt es sich um eine rechtlich bindende Verpflichtung. Diese ist stets an formalen Voraussetzungen geknüpft und muss zwingend in schriftlicher Form abgegeben werden. Nicht notwendig ist eine notarielle Beglaubigung.
Wie läuft eine Bürgschaft ab?
Der Ablauf einer Bürgschaft ist relativ einfach zu verstehen. Prinzipiell wollen zwei Personen miteinander ein Rechtsgeschäft abwickeln. Allerdings benötigt es zur Absicherung eine weitere Partei, welche die Fehler oder ausfallenden Rückzahlungen begleichen würde. Die dritte Person ist dabei der Bürge. Dieser unterzeichnet nach Einverständnis ein Rechtsgeschäft ab, der bei der ersten Partei vorgelegt wird.
Nachdem die Unterzeichnung abgeschlossen wurde, kann auch das Rechtsgeschäft abgeschlossen werden.
Jedoch braucht es die Genehmigung durch den Bürgen. Vor allem bei privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Familien ist es ratsam den Umfang der Willenserklärung genau zu besprechen. Jegliche Rechte sowie Pflichten müssen im Voraus geklärt werden, damit es später zu keinen Problemen kommen kann.
Eine wirksame Bürgschaft findet nur dann statt, wenn alle beteiligten Personen damit einverstanden sind. Ansonsten lässt sich das Rechtsgeschäft nicht abschließen.
Voraussetzungen für eine Bürgschaft
Nicht jede Person ist in der Lage zu bürgen. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um als Bürge aufzutreten. Im Großen und Ganzen ist jede volljährige Person dazu befähigt zu bürgen. Wichtig jedoch ist die Verhältnismäßigkeit. Ebenfalls wichtig ist die Bonität Eine Bürgschaft ist nicht möglich, wenn:
- der Bürgschaftsnehmer in wirtschaftlicher Hinsicht zu stark überfordert wird
- der Bürge volljährig ist, jedoch über kaum Geschäftserfahrung verfügt
- die Bürgschaft nur aufgrund emotionaler Bindungen zum Schuldner übernommen werden
- der Hauptschuldner die Emotionen des Bürgen für seine Zwecke ausnutzt
Mittlerweile gibt es etliche Fälle, bei dem die volljährigen Kinder für ihre Eltern Bürgschaften übernommen haben. Diese sind auch gültig, wenn der Bürge sich den Verpflichtungen wirklich bewusst ist. Jedoch lässt sich das in der Praxis nur schwer nachweisen. Deswegen wird der Bürgschaftsnehmer in der Regel auch nie hinterfragt.
Allerdings gibt es eine Ausnahme zu den oben genannten Bürgschaftsfällen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Ehegattenbürgschaft. Hierbei dürfen die Ehepartner auch dann bürgen, falls sie mit der Situation wirtschaftlich nicht mithalten können.
Die dort übernommenen Bürgschaften stammen meist aus einer emotionalen Bindung. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner erfahren genug ist und geschäftsgewandt agiert.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Die Bürgschaft ist ein weiter Begriff. Heutzutage gibt es unterschiedliche Formen für die verschiedensten Fälle. Die bekanntesten werden im Folgenden erklärt.
=> Ausfallbürgschaft
Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich in der Regel um die herkömmliche Form einer Bürgschaft. Dort muss sich der Gläubiger im ersten Schritt an seinen Hauptschuldner wenden. In der Fachsprache bedeutet es: „Einrede der Vorausklage“. Der Gläubiger weist der betroffenen Person zunächst die Bürge zu.
Der Gläubiger muss zudem beim Hauptschuldner eine Zwangsvollstreckung verweisen. Erst wenn diese scheitert oder das verfügbare Geld nicht ausreicht, muss die zu bürgende Person für die restliche Schuld einstehen.
=> selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei dieser Art von Bürgschaft handelt es sich um eine rechtlich gefährliche Form. Dabei kann sich der Gläubiger sofort an den Bürgen werden. Die zuvor erwähnte „Einrede der Vorausklage“ ist hier nicht rechtskräftig. Der Bürge wird sofort in die Verantwortung gezogen, falls der Schuldner in Verzug kommt und seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlen kann.
Außerdem muss der Gläubiger den Schuldner nicht einmal mahnen. Eine Aufforderung zur Zahlung ist ebenfalls nicht Pflicht. All diese Schritte können direkt auf den Bürgen übertragen werden. Aus diesem Grund ist diese Art von Bürgen so riskant. Jedoch hat der Bürge die Möglichkeit sich bis zu einem bestimmten Grad abzusichern.
Der Vertrag wird dabei auf einen festgelegten Höchstbetrag begrenzt, der sogenannten Höchstbetragsbürgschaft. Alternativ kann die Haftung auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt werden. Ein klassisches Beispiel ist der Mietvertrag.
Mietschulden sind in der Regel bis zu 3 Kaltmieten beschränkt. Ebenfalls denkbar ist eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft für Kreditschulden.
=> Gewährleistungsbürgschaft
Die nächste Form ist die Gewährleistugsbürgschaft. Diese kommt oft im Bereich der Bau- und Handwerksbranche zum Einsatz. Hat zum Beispiel ein Handwerker eine Heizung nicht ordnungsgemäß installiert oder montiert, muss dieser die Mängel beseitigen. Allerdings gibt es einen Ausnahmefall, sobald der Betrieb pleite geht oder aufgrund von Insolvenz abgemeldet werden muss.
Ab dann kommt die Bürgschaft ins Spiel. Dabei steht der Bürge für all die Kosten ein, welche aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Frist entstehen.
=> Bürgschaft nach Anfordern
Ab und zu kann es zu einem Streit zwischen den beteiligten Personen kommen. Hier müsste der Gläubiger nicht nur seinen Vertrag zur Bürgschaft nachweisen, sondern auch seinen Anspruch gegen dem Hauptschuldner. Deswegen ist die Bürgschaft nach dem ersten Anfordern eine Ausnahme.
Sollte der Bürge im Falle einer fälligen Forderung haften, dann reicht es aus, wenn der Gläubiger behauptet, dass die Forderung fällig sei. Danach muss der Bürge ohne wenn und aber oder nach dem Einreden gegen die Hauptschuld bezahlen.
=> Anzahlungsbürgschaft
Darüber hinaus gibt es noch die Anzahlungsbürgschaft. Wie der Name bereits vermuten lässt spielt das Thema Anzahlung eine wichtige Rolle. Zum Beispiel beauftragt ein Unternehmen X das Unternehmen Y als sein Auftraggeber, um eine bestimmte Anlage herzustellen. Dabei handelt es sich um eine Sonderfertigung, die mit enorm hohen Kosten verbunden ist.
Deswegen kann das Unternehmen Y vom Unternehmen X eine Vorauszahlung beziehungsweise Anzahlung verlangen. Sofern Y trotz der Anzahlung überfordert ist und Insolvenz anmelden muss, wäre das Geld für Firma X verloren. Im Grunde genommen wurde ein Teil bezahlt aber nichts im Gegenzug dafür ausgeliefert.
Genau gegen solchen finanziellen Verlust kommt die Anzahlungsbürgschaft ins Spiel. Durch diese Art von Bürgschaft wird sichergestellt, dass Unternehmen X ihre Vorauszahlung auch wieder zurück bekommt.
Vor- und Nachteile einer Bürgschaft
Eine Bürgschaft bringt nicht nur Vorteile, sondern auch den ein oder anderen Nachteil. Welche das sind, wird im Folgenden erwähnt.
Vorteile
- Liquidität lässt sich steigern, da man sofort über die gesamte Auftragssumme verfügen kann
- Das Risiko lässt sich reduzieren. Selbst im Falle einer Insolvenz muss der Partner die gezahlten Rechnungen zurückerstatten
- Die Transparenz wird erhöht, da die Zahlungsflüsse der unternehmerischen Planung gelten
Nachteile
- Bei schlechter Bonität des Bürgen kann keine Bürgschaft vergeben werden, da sie als unsicher gilt
- Bürgschaften können oft aus emotionalen Situationen entstehen und bieten nicht das beste Ergebnis für alle Parteien
5 Tipps zur Bürgschaft
1) richtige Art von Bürgschaft auswählen
Wie oben bereits erwähnt gibt es mehrere Arten von Bürgschaften und nicht jede eignet sich für den gleichen Fall. Gerade Unternehmen sollten sich für die Anzahlungsbürgschaft entscheiden. Größere nicht zurückgezahlte Summen können unter anderem Insolvenz bedeuten. In privater Sache empfiehlt sich die herkömmliche Bürgschaft.
Wichtig jedoch ist, dass die Bürgschaft nicht aufgrund emotionaler Basis entsteht. So kann es später zu großen Problemen kommen.
2) Voraussetzungen im Hinterkopf behalten
Nicht jeder eignet sich als Bürge. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Kreditgeber den Bürgen akzeptiert. Auf jeden Fall darf der Bürger mit der finanziellen Lage nicht überfordert sein. Etwas Erfahrung im Bereich von Geschäften ist ebenfalls hilfreich. Darüber hinaus ist es nicht lohnenswert, wenn der Gläubiger das Geld für die eigenen Zwecke nutzt.
3) Kündigung einer Bürgschaft
Viele stellen sich die Frage, ob es möglich ist eine Bürgschaft kündigen zu können. Der ein oder andere Bürge frägt sich oft, wie er die Bürgschaft wieder loswerden kann, da das Risiko zu hoch wird. Derartige Überlegungen finden aber nicht ohne Grund statt. Meist entstehen sie bei folgenden Situationen:
-> wenn der Bürge arbeitslos wird
-> wenn der Bürge sich überschätzt hat
Generell gibt es bei der Bürgschaft kein allgemeines Kündigungsrecht. Diese ist nur dann möglich, wenn sie im Vertrag explizit festgehalten wurde. Weitere Voraussetzungen lassen sich aus der Bürgschaftserklärung herausnehmen. Meist wird im Vertrag eine Ausstiegsklausel festgelegt, sobald sich das Einkommen des Bürgen stark verschlechtert.
Allerdings gibt es noch eine weitere Möglichkeit, um aus der Bürgschaft herauszukommen. Bürger können aus dem Vertrag aussteigen, wenn dieser sich als sittenwidrig einordnen lässt.
4) Rechte eines Bürgens
Jeder Bürge hat neben seinen Pflichten auch Rechte. Der genaue Umfang jedoch basiert auf der Rechtslage der Bürgschaft, welche unterzeichnet wurde. In einigen Fällen hat der Bürge gegenüber dem Gläubiger einen Anspruch auf Einrede der Vorausklage.
Der Bürge kann bis zur Zwangsvollstreckung sämtliche Zahlungen vermeiden, bis alle notwendigen Maßnahmen zur Befriedigung durchgeführt wurden. In der Praxis werden aber nur Bürgschaften akzeptiert, welche die Einrede unterzeichnen.
5) Alternativen ohne Bürgen
Kredit ohne Bürgen ist durchaus möglich. Banken benötigen beziehungsweise verlangen einen Bürgen, sofern die Bonität des Kreditnehmers mangelhaft ist. Sollten noch zusätzliche Sicherheiten, kann es zu keinem Kredit kommen. Alternativ ist es möglich, wenn eine andere Person direkt in den Vertrag einsteigt.
Das kann einen entscheidenden Vorteil haben: Zwei Partner haben in der Regel ein höheres Einkommen nachzuweisen und sind dementsprechend sicherer für Banken. Weitere Alternativen gibt es jedoch nicht, da bei der Bürgschaft alle einverstanden sein müssen.
Bürgschaft nicht leichtfertig eingehen
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürger dem Gläubiger dazu seine Zahlungsausfälle zu begleichen. Im Grunde genommen hat der Bürge nur Pflichte und keine bis sehr wenige Rechte.
Sofern der Vertrag nicht richtig geregelt wurde, haftet dieser mit seinem Privatvermögen. Deswegen kann eine Bürgschaft schnell zu einem bösen Erwachen innerhalb einer Familie führen und gar Freundschaften zerstören. Deswegen sollte sich jede betroffene Person genau überlegen, ob sie die Bürgschaft eingehen soll oder nicht.
Es ist wichtig die Zahlungsfähigkeit der zu bürgenden Person einzuschätzen. So lassen sich unerwünschte Überraschungen vermeiden.
Fazit
Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Gläubiger und einem Bürgen. Oft findet die Bürgschaft bei einem Kredit statt. Durch fehlende Sicherheiten oder einer schlechten Bonität wollen Banken eine weitere dritte Person, die im Falle von Zahlungsunfähigkeit für das Geld gerade steht. So sichern Finanzinstitute sich gegen Verlust ab.
Zudem gibt es unterschiedliche Arten von Bürgschaften. Nicht vergessen werden sollte, dass der Bürger über sehr wenig bis gar keine Rechte verfügt. Es ist wichtig seinen finanziellen Stand zu kennen.
Voraussetzungen sind unter anderem generelle Erfahrung bei Geschäften sowie über ein regelmäßiges Einkommen.
Zwangsvollstreckung
Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht.
In Deutschland gilt ein staatliches Gewaltmonopol. Danach darf ausschließlich der Staat physische Gewalt ausüben. Dieses alleinige Vorrecht des Staates ergibt sich normativ aus dem Justizgewährleistungsanspruch im Art. 20 Abs. 1 GG. Die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers erfolgt durch Anwendung staatlicher Gewalt.
Sie darf nur durch staatliche Vollstreckungsorgane, wie z.B. den Gerichtsvollzieher, vollzogen werden. Gesetzliche Regelungen zur Zwangsvollstreckung finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 704 – 945 ZPO, im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) und im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Ergänzende Vorschriften sind das Rechtspflegergesetz (RPflG), die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA).
Funktion der Zwangsvollstreckung.
Gläubigern ist in Deutschland das Eintreiben von Forderungen gegenüber ihrem Schuldner durch eigene Zwangsmaßnahmen verboten. Sie müssen beim zuständigen Gericht einen Vollstreckungstitel beantragen und können dann zur Befriedigung ihrer Forderungen einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung des beweglichen oder unbeweglichen Vermögens des Schuldners beauftragen.
Normalerweise geht einer Zwangsvollstreckung aber ein gerichtliches Mahnverfahren voraus. Der Gläubiger beantragt zunächst beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Verläuft das Mahnverfahren fruchtlos, kann der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungstitel erwirken.
Ohne einen Vollstreckungstitel sind Vollstreckungsmaßnahmen nicht möglich. Der Titel verjährt, im Unterschied zur herkömmlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, erst nach 30 Jahren. Der Gläubiger hat also genügend Zeit, um den richtigen Zeitpunkt für die Zwangsvollstreckung abzupassen.
Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.
Grundvoraussetzungen einer Zwangsvollstreckung sind regelmäßig Titel, Antrag, Klausel und Zustellung an den Schuldner.
- Titel:
Erste zu erfüllende Vorbedingung, um eine Zwangsvollstreckung überhaupt
durchführen zu können, ist ein vollstreckbarer Titel gegen den
Schuldner. Das kann ein rechtskräftiges oder ein vorläufig
vollstreckbares Urteil sein. In Frage kommt aber auch die Anordnung
einer Sicherheitsleistung oder ein Vergleich in einem Zivilprozess.
- Klausel:
Um den Schuldner vor einer Mehrfachvollstreckung zu schützen, muss der
vollstreckbare Titel eine Vollstreckungsklausel enthalten. Rechtliche
Grundlage dafür sind die §§ §§ 723 ff. ZPO. Damit soll im
Zwangsvollstreckungsverfahren sichergestellt werden, dass aus einem
Titel nur einmal gegen den Schuldner vollstreckt werden kann. Dem
Vollstreckungsgläubiger ist, auf dessen (formlosen) Antrag beim
Prozessgericht hin, eine vollstreckbare Ausfertigung (Klausel) des
Titels zu erteilen. Mit der Klausel wird die materielle Rechtmäßigkeit
des Titels bestätigt, sodass die Vollstreckungsorgane nicht überprüfen
müssen ob überhaupt ein rechtswirksamer und damit vollstreckbarer Titel
vorliegt.
- Zustellung: Gemäß § 750 ZPO
muss dem Schuldner eine Ausfertigung des Urteils zugestellt werden.
Damit soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die geschuldete Leistung
selbst zu erbringen und damit eine Vollstreckung abzuwenden.
Welche Vollstreckungsmaßnahmen gibt es?
Eine wichtige Vollstreckungsmaßnahme ist die Mobiliarvollstreckung (Sachpfändung), das heißt die Beschlagnahme von Gegenständen aus dem beweglichen Vermögen des Schuldners durch stattliche Vollstreckungsorgane. Des Weiteren gibt es die Immobiliarvollstreckung, das heißt die Vollstreckung in Grundeigentum und die Forderungsvollstreckung, das heißt Vollstreckung in Geldforderungen.
- Mobiliarvollstreckung:
Die Pfändung von beweglichen Sachen erledigt der Gerichtsvollzieher
durch Mitnahme (z. B. Bargeld oder Schmuck) oder Anbringen eines
Pfandsiegels auf dem gepfändeten Gegenstand. In Frage kommen vor allem
wertvolle Gegenstände, wie Antiquitäten, Bilder oder teure
Elektrogeräte. Pfändungen werden vom Gerichtsvollzieher angekündigt. Der
Schuldner muss diesen dann zwar nicht in seine Wohnung lassen. Doch die
Verweigerung verzögert lediglich die Durchführung einer Pfändung, da
der Pfändungsbeamte eine richterliche Durchsuchungsanordnung erwirken
kann, die es ihm erlaubt die Wohnung zu betreten. Er kann dann
gegebenenfalls auch auf Kosten des Schuldners die Wohnungstür aufbrechen
lassen.
- Immobiliarvollstreckung:
Grundstücke und Immobilien (unbewegliches Vermögen) hingegen werden
regelmäßig zwangsversteigert oder zwangsverwaltet. Möglich ist auch die
Belastung mit einer Zwangshypothek. Bei der Zwangsversteigerung wird vom
zuständigen Vollstreckungsgericht, meistens unter Hinzuziehung eines
Sachverständigen, zunächst der Verkehrswert der Immobilie ermittelt.
Nach Festlegung und Veröffentlichung des Versteigerungstermins, wird die
Immobilie an den Meistbietenden versteigert. Bei der Zwangsverwaltung
wird die Immobilie von einem Zwangsverwalter verwaltet. Das bedeutet,
alle Einnahmen aus der Immobilie, zum Beispiel Miet- oder
Pachteinnahmen, erhält der Gläubiger. Mit der dritten Möglichkeit, der
Zwangshypothek, wird der Schuldner verpflichtet eine Hypothek
aufzunehmen. Der Mindestbetrag für eine Zwangshypothek beträgt 750 Euro.
Die Zwangshypothek wird im Grundbuch eingetragen und dient dem
Gläubiger als Sicherheit für seine Forderungen. Geld erhält er durch
diese Vollstreckungsmaßnahme nicht.
- Forderungsvollstreckung:
In Frage kommt die Pfändung insbesondere wegen gewöhnlicher
Geldforderungen oder wegen Unterhaltsforderungen. Gepfändet werden
können Lohn- und Gehaltsansprüche, Sozialleistungen,
Lebensversicherungsansprüchen und Schadensersatzansprüche. Klassischer
Fall der Zwangsvollstreckung in Forderungen ist aber die Kontopfändung
gemäß §§ 829 und 835 ZPO. Bei dieser Pfändungsart sind zum Schutze des
Schuldners allerdings bestimmte Freigrenzen einzuhalten. Diese ergeben
sich aus der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO. Der Ablauf einer
typischen Kontopfändung ist wie folgt: Der Gläubiger beantragt beim
zuständigen Vollstreckungsgericht den Erlass eines Pfändungs- und
Überweisungsbeschlusses (PfÜB) zwecks Pfändung von Forderungen, die
seinem Schuldner gegen einen Drittschuldner (Arbeitgeber oder Bank)
zustehen. Der PfÜB muss sowohl dem Schuldner als auch dem Drittschuldner
(Bank) zugestellt werden. Ab Zustellung darf der Drittschuldner nicht
mehr an den Schuldner zahlen. Der PfÜB bewirkt zum einen die
Beschlagnahmung des betreffenden Kontoguthabens und verbietet dem
Drittschuldner die Leistung an den Schuldner. Zum anderen überträgt er
per Überweisung die Forderung des Schuldners auf dessen Gläubiger.
Eine seit einigen Jahren bestehende Möglichkeit sich gegen eine Kontopfändung zu schützen ist das P-Konto. Ein Kontoinhaber kann durch einfachen Antrag bei seiner Bank sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit erhält er einen pfändungsfreien Basisschutz in Höhe von 1.133,080 Euro.
Auch höhere Freigrenzen sind möglich. So können zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen für Ehegatten und Kinder ebenfalls gegen eine Pfändung geschützt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Pfändungsschuldner seiner Bank durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist, dass es sich um solche geschützten Freibeträge handelt.
Wenn das pfändungsfreie Einkommen laut Pfändungstabelle höher ist, als durch die Bescheinigung geschützt werden kann, besteht noch eine weitere Möglichkeit die Freigrenzen anzuheben, indem man beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine individuelle Kontofreigabe beantragt.
Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung.
Da Pfändungsmaßnahmen immer auch ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte sind, ist trotz vollstreckbarem Titel, nicht jede Pfändung generell rechtmäßig. In den §§ 811 ff. ZPO sind entsprechende Regelungen hierzu enthalten. Im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung sind gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, notwendige Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Haushaltsgeräte, Kleidung und Gegenstände für die Berufsausübung nicht pfändbar.
Eingeschränkt werden Vollstreckungsmaßnahmen durch eine Pfändung auch vom Grundrecht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung. Dies umfasst zum Beispiel Radio- oder Fernsehgeräte. Diese Gegenstände können grundsätzlich nicht gepfändet werden. Haustiere sind nach § 811 c ZPO ebenfalls unpfändbar. Grenzen setzt auch Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).
Muss der Gerichtsvollzieher zwecks Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme eine Wohnung gegen den Willen des Schuldners betreten und durchsuchen, benötigt er eine richterliche Durchsuchungsanordnung (§ 758a I ZPO).
Die Durchsuchungsanordnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
Hierbei sind mehrere Gesichtspunkte zu beachten:
- Wohnungsbegriff:
Die Durchsuchung einer Wohnung ist gegebenenfalls eine notwendige
Maßnahme, um Vollstreckungsmaßnahmen durchführen zu können. Der
Wohnungsbegriff ist gemäß Art 13 GG dabei weit auszulegen: Er umfasst
auch Arbeits- und Geschäftsräume, sowie Nebenräume und gegen Betreten
geschützte (befriedete) Grundstücke. Betrifft die Durchsuchungsanordnung
eine Wohnung an der Mitbewohner Gewahrsam haben, soll grundsätzlich
nicht auf Sachen zugegriffen werden, welche der Mitbewohner nicht
herausgeben will. Im rechtlichen Sinne liegt gegenüber dem Mitbewohner
dann keine Durchsuchung vor, sodass eine richterliche
Durchsuchungsanordnung gegen diese de facto entfällt. Gestattet der
Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu seinen Räumen jedoch
freiwillig, impliziert die freiwillige Einwilligung gemäß § 758 a III
ZPO auch eine Duldungspflicht seiner Mitbewohner.
- Vollstreckungsmaßnahmen zur Unzeit:
Nach der im Jahr 1999 aufgehobenen Vorschrift des § 761 ZPO, durften
Vollstreckungshandlungen zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen
generell nur mit Genehmigung des zuständigen Amtsgerichts durchgeführt
werden. Der neu gefasste § 758a Abs. 4 ZPO, unterscheidet jetzt zwischen
Wohnräumen und sonstigen Räumen. Bei Wohnräumen gilt die alte Regelung.
Für Wohnungen wird auch weiterhin eine besondere richterliche Erlaubnis
benötigt. Bei sonstigen Räumen kann grundsätzlich auch zur Nachtzeit
sowie an Sonn- und Feiertagen vollstreckt werden, es sei denn die
Vollstreckung stellt für den Schuldner und eventuelle Mitbewohner eine
unverhältnismäßige Härte dar, oder der zu erwartende Erfolg steht in
einem deutlichen Missverhältnis zur Vollstreckungsmaßnahme.
Des Weiteren sind noch folgende formelle Voraussetzungen zu beachten:
- Beantragung:
Der Gläubiger muss die Durchsuchungsanordnung beim Richter des
Amtsgerichts erwirken, in dessen Zuständigkeitsbereich die Durchsuchung
vorgenommen werden soll.
- Erforderlichkeit:
Die Durchsuchungsanordnung darf erst nach mindestens einem erfolglosen
Vollstreckungsversuch des Gläubigers erlassen werden. Der Richter muss
bei seiner Entscheidung außerdem den Rechtsgrundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachten. Die Durchsuchung darf keine unbillige
Härte für den Schuldner bedeuten.
- rechtliches Gehör:
Laut Art. 103 Abs. 1 GG muss der Schuldner vor Gericht nicht nur
angehört werden, sondern seine Aussagen sind auch inhaltlich zu bewerten
und müssen in die Urteilsfindung mit einfließen.
Wurde das rechtliche Gehör des Schuldners im Zwangsvollstreckungsprozess versehentlich nicht beachtet oder in entscheidungserheblicher Weise verletzt, kann der Schuldner mithilfe des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO eine Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung des Verfahrens erreichen.
Kosten einer Zwangsvollstreckung.
Gemäß ZPO muss normalerweise der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung bezahlen. Dies sind gemäß § 788 ZPO alle Kosten, die infolge der Ausfertigung und der Zustellung des Vollstreckungstitels entstehen. Die Kosten des Gerichtsvollziehers berechnen sich dabei anhand einer gesetzlich festgelegten Gebührentabelle.
Ein Beispiel: bei einer durchschnittlichen Forderungshöhe, bis zu 1.500 Euro, fallen in der Regel Gerichtsvollzieherkosten zwischen 30 bis 40 Euro an. Diese können aber auch höher sein, da die Kosten des Gerichtsvollziehers von der jeweiligen durchzuführenden Vollstreckungsmaßnahme abhängig sind. Die Kosten für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers muss zunächst der Gläubiger selbst aufbringen, vollstreckt diese aber normalerweise dann mit der Hauptforderung. Sofern ein Gläubiger für die Begleichung der Zwangsvollstreckungskosten nicht in Vorleistung treten kann, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen.
Neben den eigentlichen Vollstreckungskosten, können auch Verzugskosten fällig werden. Eventuell entstehende Verzugsschäden zum Beispiel Portokosten für die Zustellung der Mahnung, Verzugszinsen, Kosten für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für den Mahnbescheid, können vom Gläubiger in der Regel bereits ab der zweiten Mahnung geltend gemacht werden.
Diese Kosten können sich noch wesentlich verteuern, wenn der Schuldner gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegt. In diesem Fall kommen weitere erhebliche Gerichtsgebühren hinzu.
Rechtsbehelfe gegen eine Zwangsvollstreckung.
Dem Schuldner stehen im Falle einer Zwangsversteigerung die gesetzlichen Rechtsbehelfe der Vollstreckungserinnerung und der sofortigen Beschwerde zur Verfügung. Beide beziehen sich in ihrer Begründung auf formale Mängel der Vollstreckung.
Des Weiteren gibt es für Schuldner noch die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage und der Vollstreckungsabwehrklage. Diese beziehen sich auf inhaltliche Mängel der Vollstreckung, wie z. B. den Vollstreckungsgrund oder Vollstreckungsgegenstand.
- Vollstreckungserinnerung: Mit
diesem Rechtsbehelf kann der Schuldner gegen vollstreckungsrechtliche
Fehler vorgehen. Zum Beispiel wenn eine nach § 811 ZPO unpfändbare Sache
gepfändet wurde.
- sofortige Beschwerde: Die sofortige
Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ist ein Rechtsbehelf gegen
Entscheidungen des Vollstreckungsrichters und gegebenenfalls des
Rechtspflegers nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO.
- Drittwiderspruchsklage:
gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sich gegen die Pfändung von
Gegenständen eines Dritten zu wehren. Auch der Dritte kann diesen
Rechtsbehelf für sich geltend machen
- Vollstreckungsabwehrklage:
Dieser Rechtsbehelf dient der Abweisung einer grundlosen Vollstreckung.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Forderung vom Schuldner
bereits beglichen wurde.
Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805 ZPO hingegen ist ein vollstreckungsrechtlicher Rechtsbehelf für den Vollstreckungsgläubiger. Mit der Vorzugsklage macht dieser ein Recht auf vorrangige Befriedigung aus einer Pfändung geltend.
Die Vorzugsklage ist nur bei Geldforderungen in eine bewegliche Sache (Mobilie)statthaft und sie ist ausschließlich dem Pfandgläubiger eines vorrangigen besitzlosen Pfandrechts vorbehalten. Mit der Vorzugsklage will der Kläger eine Vorwegbefriedigung aus dem Reinerlös der Pfandverwertung wegen eines ranghöheren (zumindest aber gleichrangigen) Pfand- oder Vorzugsrechts erreichen.
Schuldscheindarlehen
Was ist ein Schuldscheindarlehen?
Schuldscheindarlehen, verkürzt auch oft nur Schuldschein genannt, sind rechtlich bindende Dokumente zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer. Schuldscheindarlehen enthalten Bedingungen, die denen anderer finanzieller Vereinbarungen oder Verträge ähneln. Sie besitzen jedoch bestimmte Spezifikationen, die in anderen Finanzvereinbarungen nicht enthalten sind.
Schuldscheine werden häufig zwischen Einzelpersonen verwendet, wenn Geldbeträge verliehen und geliehen werden. Diese Banknoten werden häufig von Privatpersonen und Unternehmen als Garantie dafür verwendet, dass das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt wird. Schuldscheine sind jedoch in der Regel bedingungslose Vereinbarungen zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer.
Die Notiz kann in Verbindung mit einer anderen Form der Dienstleistung verwendet werden, es gibt jedoch einen Unterschied bei einem Schuldschein. Der vereinbarte Betrag ist auch dann zurückzuzahlen, wenn der ursprüngliche Servicevertrag oder Vertrag nicht zustande gekommen ist. Schuldscheindarlehen sind eigenständige Vereinbarungen und das Hauptversprechen der Rückzahlung ist in der Regel bedingungslos, das heißt sie müssen zurückgezahlt werden, unabhängig davon, was zwischen dem Kreditgeber und dem Darlehensnehmer geschieht.
Das Darlehen wird jedoch eine Reihe von Bedingungen und Konditionen in der Vereinbarung enthalten.
Die Garantien eines Schuldscheins
Da es sich bei den Schuldscheinen um Vereinbarungen zwischen zwei Personen handelt, können die tatsächlich einzufügenden Bedingungen in einer Diskussion oder schriftlich zwischen den einzelnen Personen festgelegt werden.
Die meisten Schuldscheine sind als schriftliche Verträge festgelegt, eine mündliche Vereinbarung der Bedingungen kann jedoch als verbindlich angesehen werden.
Es gibt bestimmte Spezifikationen, die in Schuldscheinen enthalten sein sollten. Dabei ist kein Wirrwar aus gesetzlicher Fachsprache nötig. Solange die Bedingungen und Konditionen des Dokuments für Kreditgeber und Kreditnehmer klar definiert und sowohl verständlich als auch angenehm sind, sollte kein Rechtsgutachten eingeholt werden müssen.
Bei großen Geldbeträgen kann es jedoch sinnvoll sein, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Details in einem Schuldschein
Abhängig von den genauen Bedingungen des Schuldscheins gibt es natürlich einige Unterschiede. Es gibt Details, die in allen Schuldscheinen verwendet werden. Dazu gehören:
- Der Name des Kreditgebers und des Kreditnehmers.
- Die Adresse des Kreditnehmers.
- Der Hauptbetrag des Geldes.
- Die Dauer der Leihfrist.
- Ob Zinsen erhoben werden oder nicht, und die Zinssätze.
- Informationen zu Ausfällen und Strafen.
- Ob das Darlehen gesichert oder ungesichert ist oder nicht.
- Signaturen und Zeugenunterschriften.
Diese Liste ist nicht endgültig und es gibt Bedingungen, die sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer festgelegt werden können. Diese können spezielle Bedingungen für Rückzahlungen wie Zinseszinsen enthalten.
Gesicherte und Ungesicherte Darlehen
Ein Schuldscheindarlehen kann in gesicherter und ungesicherter Form ausgeschrieben werden.
Ein gesichertes Darlehen ist ein Kredit, der an etwas gebunden ist, das der Kreditnehmer besitzt. Wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt wird, kann der Kreditgeber diesen Artikel verkaufen, um sein Geld zurückzubekommen.
Ein ungesichertes Darlehen dagegen ist ein Kredit, bei dem der Kreditnehmer nichts zur Sicherheit hinzufügen müssen. Sie leihen sich einfach Geld von der kreditgebenden Stelle und zahlen es über eine vereinbarte Zeit zurück.
Bei einem ungesicherten Darlehen wird der Geldgeber wahrscheinlich aufgrund niedriger Sicherheit weniger Geld über einen kleineren Zeitraum zur Verfügung stellen als bei einem gesicherten Darlehen, bei welchem der Geldgeber aufgrund der „Geld-zurück-Garantie“ auch tiefer in die Tasche greifen wird.
Missbräuchliche Klauseln
Wenn unklare Klauseln vorliegen oder eine Partei die Notiz unter irgendeinem Zwang unterschrieben hat, kann das Dokument nicht vollstreckt werden, wenn ein Rechtsstreit die Gerichte erreicht.
In ähnlicher Weise ist die Notiz möglicherweise nicht durchsetzbar, wenn irgendeine Form von Ungleichgewicht in der Note besteht, die einer Person gegenüber voreingenommen ist, oder wenn eine der Bedingungen ungerechtfertigt erscheint, wie extrem hohe Zinssätze.
Unterschriften
Sobald alle Bedingungen akzeptiert wurden, wird die Notiz endgültig unterschrieben. Der Darlehensgeber sollte diese Notiz aufbewahren, bis alle Gelder zurückgezahlt wurden und die Vereinbarung zu ihrem Abschluss gekommen ist.
Um mögliche Streitigkeiten bezüglich der Echtheit des Schuldscheins zu vermeiden, können außerdem Zeugen für die Unterzeichnung anwesend gemacht werden und der Schuldschein offiziell notariell beglaubigt werden.
Vor- und Nachteile von Schuldscheindarlehen
Für den Kreditnehmer
Wenn Geld verliehen wird und ein Schuldschein unterschrieben wurde, um eine gesetzliche Pflicht für die Schuld herzustellen, gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile.
Die Vorteile beinhalten:
Ein Schuldschein könnte verwendet werden, um Geld zu leihen, wenn keine ausreichende Bonität existiert, um einen gewerblichen Geschäftskredit bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut zu erhalten.
Ebenso könnte ein Schuldschein genutzt werden, um Freunden oder Verwandten, die Geld verleihen, eine Rückzahlungsgarantie zu geben.
Einige mögliche Nachteile sind:
Wenn ein Schuldschein verwendet wird, weil keine gute Bonität vorliegt, zahlt der Kreditnehmer wahrscheinlich einen höheren Zinssatz als wenn er einen gewerblichen Geschäftskredit von einer Bank oder einer anderen Institution erhalten würde.
Der Kreditnehmer könnten in Zahlungsverzug geraten, wenn er kein Geld zur Verfügung hat, wenn eine Schuldscheinpauschalauszahlung fällig ist. Wenn er sich nicht an einer anderen Stelle Geld leihen kann, um die Zahlung zu tätigen, oder eine Änderung des Schuldscheins mit dem Kreditgeber verhandeln, landet der Kreditnehmer vor Gericht.
Für den Gläubiger
Ein Schuldscheininhaber ist, wer der ursprüngliche Kreditgeber ist oder wenn eine Person den Schuldschein gekauft hat. Der Inhaber eines Schuldscheins hat auch Vor- und Nachteile.
Vorteile sind:
Ein Schuldschein kann einen höheren Zinssatz und damit eine höhere Rendite bieten, als wenn das Geld auf dem Bankkonto liegt.
Wenn Geld benötigt wird, kann die Notiz möglicherweise verkauft oder verliehen werden.
Nachteile sind:
Eine Schuldscheindarlehen ist in der Regel mit einem höheren Risiko verbunden als viele andere Anlagen. Unter Umständen müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden, um an das Geld zurückzukommen.
Wenn der Kreditnehmer nicht zahlt, muss eine Sammelklage eingereicht werden. Das Sammeln auf einem ungesicherten Schuldschein erfolgt in zwei Schritten. Zunächst muss ein Urteil vom Gericht eingeholt werden.
Dann versucht man, das Urteil gegen das Vermögen des Kreditnehmers durchzusetzen. Wenn der Kreditnehmer jedoch nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, die angehängt werden können, kann Ihr Urteil wertlos sein.
Wann sollte ein Schuldscheindarlehen zum Einsatz kommen
Ein Schuldschein dient letztlich dem Schutz der kreditgebenden Seite. Diese Partei sollte deswegem die die Entscheidung darüber treffen, ob der Schuldschein nötig ist oder nicht. Um zu dieser Schlussfolgerung zu kommen, gibt es drei Aspekte, die Sie unbedingt berücksichtigen müssen:
Ist es eine beträchtliche Menge Geld?
Es ist zu bestimmen, wie viel der fragliche Betrag für für den Geldgeber bedeutet. Wenn sich ein Freund 20 Euro leiht, besteht offensichtlich keine Notwendigkeit, die Transaktion in einem rechtlichen Dokument zu formalisieren. Wenn der Geldbetrag jedoch beträchtlich ist, ist die Erstellung eines Schuldscheins definitiv der sicherste Weg.
Ist der Kreditgeber überhaupt bereit, den Kreditnehmer vor Gericht zu bringen, wenn er das Geld nicht zurückzahlt? Würde der Schuldschein in dieser Situation noch Hilfe bringen oder verursacht er Schaden?
Abhängig von der Beziehung zum Darlehensnehmer ist der Geldgeber möglicherweise nicht bereit, die Gerichte zur Rückzahlung zu verwenden. Dies könnte zum Beispiel bei Familienangehörigen der Fall sein.
Wenn der Kreditnehmer für die Rückzahlung vor Gericht gebracht werden soll, sollten unbedingt ein Schuldschein ausgearbeitet werden. Wenn der Geldgeber allerdings nicht bereit wäre, vor Gericht zu gehen, sollte die Frage gestellt werden, ob ein Schuldschein immer noch hilfreich wäre – würde dies unbewusst die Rückzahlung fördern oder eine wichtige Beziehung unbeabsichtigt beschädigen?
Wenn das Erstellen eines Schuldscheins mehr hilft als es weh tut, sollte dennoch in Erwägung gezogen werden, einen Schuldschein zu erstellen, auch wenn der Gelgeber damit niemals vor Gericht gehen würde.
Wie komplex sind die Kreditbedingungen?
Wenn die Bedingungen eines Kredits nicht einfach sind und möglicherweise Sicherheiten oder Beteiligungen an einem Unternehmen beinhalten, ist ein Schuldschein möglicherweise nicht geeignet. In solchen Situationen kann eine fortgeschrittenere Form der rechtlichen Vereinbarung sowie die Anleitung eines Rechtsanwaltes vorzuziehen sein.
Vermeidung von Schuldscheinbetrug
Nicht selten gibt es den Fall des Schuldscheinbetrugs. Diese Betrügereien treten in der Regel häufiger bei Fremden und Bekannten auf geschäftlicher Ebene auf, beispielsweise bei unabhängigen Versicherungsagenten, und nicht bei Personen, die wir gut kennen.
In solchen Situationen wird der „Schöpfer“ des Schuldscheins auf Einzelpersonen zugehen und sie auffordern, einem bestimmten Kreditnehmer Geld zu leihen. Sie vermarkten das Spielfeld oft als Geschäftsinvestition, die langfristig beträchtliche Erträge bringen wird. Sobald das Geld überwiesen ist, flüchten die Betrüger mit dem Geld oder wenden das „Ponzi-Schema“ an, um den Prozess aufrechtzuerhalten.
Da die Konsequenzen oft sehr kostspielig sind, empfehlen wir, Schuldscheine von Personen, die Sie nicht kennen, vollständig zu vermeiden. Wenn Sie jedoch an einer bestimmten Gelegenheit interessiert sind, finden Sie hier einige Tipps zum Erkennen und Vermeiden von Betrug:
Authentische geschäftliche Schuldscheine werden nur selten an die breite Öffentlichkeit verkauft. Sie werden in der Regel privat an Experten und / oder Unternehmen verkauft, die eine gründliche Hintergrundrecherche durchführen. Wenn also eine zufällige Person versucht, Ihnen einen Schuldschein zu verkaufen, sollten Sie die Versuchung vermeiden, da Sie wahrscheinlich betrogen werden.
Falsche Sicherheit
Wenn in einem Schuldschein die Retouren als „versichert“ oder „garantiert“ gekennzeichnet sind, wird dies häufig getan, um einen Anschein von Sicherheit zu schaffen. Meistens gibt es die Versicherer entweder nicht oder nur im Ausland, und sie können keine Versicherung innerhalb der Vereinigten Staaten anbieten. Lassen Sie sich daher nicht auf Notizen fallen, die übermäßig sicher erscheinen.
Investitionstransparenz
Es ist äußerst wichtig, dass Sie genau wissen, wohin das von Ihnen geliehene Geld fließt und wie es verwendet wird. Es ist leicht zu verstehen, wie Ihr Geschwister, der ein Unternehmen gründet, das Geld zum Beispiel zur Verfügung stellt, aber die Taktik, die ein Freund eines Freundes anwendet, um den Markt zu „übernehmen“, ist möglicherweise weniger klar.
Im Allgemeinen gilt: Je mehr Sie über eine bestimmte Geschäftsmöglichkeit wissen, desto weniger wahrscheinlich fallen Sie auf einen Betrug rein.
Verdächtige Renditen
Wenn das Darlehen Zinsen verspricht, die ungewöhnlich höher als der aktuelle Marktzinssatz sind, wie z. B. zweistellige Renditen, sollten Sie der Versuchung widerstehen, zu begehen. Betrügerische Banknoten locken Anleger häufig mit dieser Art von Zinssätzen, um ihre Aufmerksamkeit von einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bedingungen abzulenken.
Nicht lizenzierte Agenten
Vermeiden Sie Verkäufer, die nicht lizenziert sind. Versicherungsagenten dürfen keine Wertpapiere wie Schuldscheine verkaufen, ohne sich zuvor für eine Wertpapierlizenz angemeldet zu haben.
Aufdringliche Verkäufer
Gehen Sie vorsichtig mit Verkäufern um, die übermäßig durchsetzungsfähig und eilig sind.
Wenn dies der Fall ist, liegt dies höchstwahrscheinlich daran, dass ihnen eine ungewöhnlich hohe Provision angeboten wird – von 30% im Gegensatz zu den üblichen 3% – 5% – und dies ist oft ein Zeichen für Schuldscheinbetrug.
Als Kreditgeber das Geld zurückverlangen
Wenn jemandem mit einem Schuldschein Geld geliehen wurde, ist der Plan, dass er es gemäß den Bestimmungen des Schuldscheines zurückzahlt. Tut er dies nicht, ist das erste, was getan werden muss, die Rückzahlung schriftlich zu verlangen. Oft ist eine schriftliche Mahnung oder Aufforderung erforderlich. Sie können beispielsweise mehrere Mitteilung an 30, 60 und 90 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum senden.
Unbedingt sollte dem Kreditnehmer gesprochen werden. Wird vielleicht eine Teilleistung gezahlt? Kann durch einen erweiterten Zahlungsplan bezahlt werden? Wenn der Kreditgeber sich für eine teilweise Rückzahlung der Schulden entscheidet, kann er mit seinem Darlehensnehmer einen Schuldentilgungsvertrag abschließen.
Eine andere Option ist die Verwendung eines Inkassos zur Einholung der Notiz. Sie können die Notiz auch an einen Schuldner verkaufen.
Wenn alles andere fehlschlägt, können Sie den Kreditnehmer für den vollen Betrag der Schuld verklagen.
Bankbürgschaft
Einzelheiten der Bankbürgschaft
Die Bankbürgschaft ist im Geschäftsleben unentbehrlich, sie hilft dem Unternehmen, die Liquidität zu verbessern. Der notwendige Kredit muss nicht aufgenommen werden dank der Bankbürgschaft. Die Bank als Bürge hört sich zwar positiv an, jedoch verlangt die Bank Sicherheiten im Gegenzug. Entsprechende Gebühren werden jährlich in Rechnung gestellt.
Privatkunden können durchaus auch Bankbürgschaften bekommen, meist im Bereich Mieten bzw. Mietkautionen. Vermieter schauen genau auf den Wortlaut des Vertrages, um nach der ersten Mahnung schon an die Bank herantreten zu können. Die Höhe der erwähnten Gebühren ist abhängig von der Bonität des Schuldners.
Was genau ist eine Bürgschaft?
Im Fachjargon ist eine Bankbürgschaft ein rechtsgültiger Vertrag; eine zweite Person geht die Verpflichtung ein, die Schulden, die im Vertrag aufgeführt sind, für die erste Person zu zahlen. Das wird realisiert, wenn die erstgenannte Person aus welchen Gründen auch immer zahlungsunfähig ist.
Die Bürgschaft ist als zusätzliche Zahlungsgarantie aufzufassen, die Banken zur Verfügung stellen, um Vermietern oder auch Unternehmern eine Vertrauensbasis zu schaffen.
Welche Parteien sind involviert bei der Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft
Der Gläubiger, der Schuldner und die Bank sind die Parteien, die den entsprechenden Vertrag aufsetzen. Im Bereich Mieten sind das der Mieter, der Vermieter und selbstverständlich die Bank.
Die Bankbürgschaft oder jede andere Bürgschaft beinhalten kurz dargestellt das Zahlungsversprechen, falls der Schuldner nicht in der Lage ist, pünktlich oder überhaupt zu zahlen. Der dazugehörige Vertrag muss auch auf eventuelle Situationen eingehen, die eintreten könnten.
Für den gewerblichen Kunden ist die Liquidität von äußerster Wichtigkeit, sodass die Bankbürgschaft optimal ist. Im gewerblichen Bereich sind Blanko-Bürgschaften, die selbstverständlich nur auf einer Vertrauensbasis zwischen Bank und Kunden basieren, oft einzusetzen.
Existenzgründer sind häufig auf diese Garantien angewiesen, um ihr Unternehmen zu behalten und die Liquidität zu stärken. Im Bereich Bauen und Eigenheim werden in der Regel Bankbürgschaften als Sicherheit eingesetzt.
Funktionen
Ob Bankbürgschaft oder einfach nur Bürgschaft, die Funktionen bleiben gleich. Die Aufgabe dieser Garantien besteht darin, die Risiken für Gläubiger oder Vermieter zu minimieren. Die Wirksamkeit wird erreicht, indem die schriftliche Form eingehalten wird. Wann endet die Bürgschaft?
- Die Bürgschaft endet, wenn die im Vertrag aufgeführten Schulden beglichen sind,
- wenn aus irgendeinem Grund die Schulden von einer anderen Person oder Unternehmen bezahlt werden. Das dürfte in der Praxis wohl äußerst selten vorkommen.
- Im Falle der gravierenden Verschlechterung der finanziellen Lage des Schuldners ist die Beendigung der Bürgschaft seitens der Bank durchaus möglich.
Vorteile
Viele Banken punkten mit interessanten Vorteilen:
- Sicherheiten und Kautionen werden gestellt,
- die Liquidität wird nicht strapaziert, die Kontoüberziehung ausgeglichen oder zumindest reduziert,
- Geschäftspartner oder andere Institutionen verzichten auf die Prüfung der Bonität,
- der Kreditrahmen kann flexibel genutzt werden,
- der Rahmenkredit wird für Betriebsmittel in Anspruch genommen.
Mit dem Satz „Sicherheiten bieten“, veranschaulichen folgende Beispiele den Sinn dieser Klausel: Ein Kunde hat eine wesentliche Anzahlung geleistet. Allerdings möchte der Kunde gewisse Sicherheiten sehen, um beruhigt zu sein, sollte der Auftrag doch platzen.
Ein Vorratslager wird für das Unternehmen angemietet, der Vermieter besteht auf einer Kaution. Auch an dieser Stelle ist die Bankbürgschaft zu nutzen. Wenn ein Geschäftspartner Sicherheiten wünscht, der Unternehmer jedoch seine Reserven nicht angreifen will und seine Liquidität nicht mindern möchte, bietet sich dieser Ausweg an.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass eine Bankbürgschaft nur bei guter Bonität vergeben wird; gleichzeitig ist der Geschäftspartner darüber informiert, dass mit keinen finanziellen Schwierigkeiten in absehbarer Zeit seitens des Schuldners zu rechnen ist.
Im gewerblichen Bereich bleibt der Unternehmer liquide, was für zukünftige Geschäfte von größter Wichtigkeit ist. Die Bankbürgschaft kann hier in Form eines festen Kreditrahmens eingerichtet werden. Diese Alternative ist für den Unternehmer interessant und zweckmäßig.
Mietkaution
Die Mietkaution mithilfe der Bankbürgschaft zu verwirklichen, sorgt für Vor- und auch Nachteile. Der Mieter muss vorerst keine Kaution bar bezahlen; allerdings sind jährliche Beiträge an die Bank zu entrichten. Als Sicherheit wird in der Regel das Gehaltskonto des Mieters genutzt.
Der Vermieter muss kein Mietkautionskonto einrichten, wozu er normalerweise verpflichtet ist. Falls die Kaution beansprucht werden sollte, wendet sich der Vermieter in diesem Falle an die Bank. Nachteilig ist allerdings, dass die Liquidität des Mieters sinkt, denn das Dispolimit oder Kreditlimit reduzieren sich, indem eine Bankbürgschaft ausgestellt wird.
Zinsen der Kautionssumme bekommt der Mieter selbstverständlich nicht. Allerdings sind Kautionen in der Regel recht hoch, beginnend mit dreistelligen Beträgen, sodass der Mieter die Kaution nicht von seinem Ersparten begleichen muss, was absolut als Vorteil zu betrachten ist.
Der Mietvertrag in Verbindung mit einer Avalbürgschaft wird vom Vermieter natürlich geschätzt. Der Mieter verfügt über eine gute Bonität, sonst hätte er keine Bankbürgschaft bekommen, das weiß der Vermieter natürlich.
Die Avalbürgschaft – Alternativen
Die Avalbürgschaft oder auch Bankbürgschaft genannt, wird als wichtiges Finanzinstrument angesehen, Vorteile entstehen für alle Beteiligten. Sicherheiten und Kautionen werden gestellt mit gleichzeitiger Schonung der Bonität. Geschäftspartner sind überzeugt von der Liquidität des Partners, da andernfalls die Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft nicht möglich ist.
Banken bieten als Alternative außerdem die Kautionsversicherung an. An dieser Stelle werden unterschiedliche Bürgschaften für Verbindlichkeiten der Kunden genutzt.
Beispiel aus dem Alltag
Ein Privatmann kauft sich ein Auto im Wert von 30.000 Euro. Wenn keine Ersparnisse vorhanden sind, muss nun ein Kredit in Höhe von 30.000 Euro aufgenommen werden, welcher in monatlichen Raten bezahlt wird.
Bei Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft bezahlt die Bank die Schulden. Dieses Ereignis kann beispielsweise eintreten bei Verlust der Arbeitsstelle.
Bürgschaft im privaten Bereich
In der Theorie hört es sich gut an, ein Bürge übernimmt im Notfall die Schulden. Für den Kreditnehmer oder neuen Mieter stellt sich jetzt allerdings die Frage, wer ist bereit zu bürgen? Dass nicht viele Personen sich darauf einlassen, ist auf den ersten Blick klar. Familienangehörige und Ehepartner sind eher bereit, eine Bürgschaft zu übernehmen, die verpflichtend ist.
In der Regel gibt es keine befristete Bankbürgschaft, die Bürgschaft ist in dem Moment gegenstandslos, in dem die Schulden beglichen sind. Wenn eine Bankbürgschaft in Anspruch genommen wird, ist der Bürge selbstverständlich grundsätzlich die Bank, allerdings muss die Bonität des Schuldners sehr gut sein.
Tipps für die Inanspruchnahme dieses Finanzinstruments
Im Bereich Mietkaution ist die Nutzung der Avalbürgschaft zu befürworten. Für den Normalbürger bedeutet ein Umzug Ausgaben und nochmals Ausgaben. Die Kaution muss nicht in Bargeld beglichen werden, während die infrage kommende Gebühr sich nach der Höhe der Kaution richtet, aber nie exorbitant hoch ist.
Durchschnittliche Jahresgebühren für Kautionsgarantien
Entsprechende Vergleichsrechner im Internet informieren den Konsumenten über die derzeitigen Gebühren, die von unterschiedlichen Banken präsentiert werden.
Banken erheben Gebühren, die jedoch nicht einheitlich sind. Nachstehend einige Beispiele, basierend auf einer Kautionssumme von 1800 Euro und unterschiedlichen Zinssätzen:
- 71,82 Euro eff. Jahreszins 3,99 %
- 84,60 Euro eff. Jahreszins 4,70 %
- 94,50 Euro eff. Jahreszins 5,25 %.
Wenn die Avalbürgschaft von einer Direktbank eingeholt werden soll, ist es sinnvoll, ein Vergleichsportal einzuschalten. In der Regel geht der Kunde jedoch zur Hausbank, der Kunde ist bekannt. Einige Vorteile sind aufzuzählen, die eine Jahresgebühr durchaus rechtfertigen:
- Die Mietkaution wird ohne Bargeld zur Verfügung gestellt,
- der Vermieter kann zuverlässig etwaige Ausgaben beanspruchen, wenn diese gerechtfertigt sind.
- Die Bank hat die Möglichkeit, mehr Sicherheiten mit optimalen Konditionen zu gewährleisten.
Unternehmen, die hohe Anzahlungen leisten, um für weitere Kundenaufträge gerüstet zu sein, benötigen zur Risikominderung Garantien, deren Ausstellung von seriösen Banken selbstverständlich für einen effizienten Geschäftsablauf sorgen.
Was muss beachtet werden
In der Urkunde sollte grundsätzlich ein Höchstbetrag genannt werden, im Mietfalle darf der Höchstbetrag keine drei Monatsmieten überschreiten. Die Ausnahme bildet die Blanko-Bankbürgschaft, die jedoch ausschließlich im gewerblichen Bereich genutzt wird. Gläubiger, Schuldner und Bürge müssen prinzipiell namentlich aufgeführt werden.
Der Verwendungszweck ist anzugeben, denn die Erstellung dieser Urkunde basiert auf der Mietkaution und den daraus folgenden Umständen. Eine Autolackierung oder ein Möbelkauf dürfen selbstverständlich nicht geltend gemacht werden.
Wissenswertes
Bankbürgschaft darf nicht mit einem Kredit verwechselt werden. Dieses Finanzinstrument ist lediglich eine Garantie dem Gläubiger gegenüber, dass die Schulden auf jeden Fall beglichen werden, ob durch den Schuldner oder durch die Bank. Die daraus entstehenden Konsequenzen sind für den Schuldner und die Bank relevant.
Im privaten Bereich tritt diese Variante in der Regel bei Mietkautionen in Kraft. Die Vermieter begrüßen diese Variante, denn es muss kein separates Konto eröffnet werden unter der Bezeichnung Mietkautionskonto. Die beanspruchte Avalbürgschaft minimiert die Liquidität des Mieters, was dem Mieter allerdings bekannt ist.
Es ist für den Mieter positiv, aktuell keine hohen Summen für die Kaution aufbringen zu müssen. Das Gehaltskonto des Mieters ist allerdings in der Regel als Sicherheit zu betrachten.
Arten von Bankbürgschaften
Die Bankbürgschaft ist der Hauptbegriff; es verbergen sich jedoch dahinter etliche spezielle Bürgschaften, die eigentlich als Avalbürgschaften gelten, und zwar:
- Anzahlungsbürgschaft,
- Gewährleistungsbürgschaft,
- Prozessbürgschaft,
- Mietkautionsbürgschaft.
Manche Banken stellen für jede Dienstleistung, die eigentlich unter dem Begriff Bankbürgschaft liegt, gesonderte Bürgschaftsurkunden aus. Die Haftung gilt für die Fälle:
- wenn der Hauptschuldner stirbt, übernimmt die Bank vorerst die Haftung,
- wenn der Hauptschuldner insolvent wird, oder im privaten Bereich seine Arbeit verliert, tritt die Bank ebenfalls ein.
In der Sparte Bauen und Immobilien gelten andere Richtlinien. Hier sind tatsächlich drei Bürgschaftsarten wissentlich getrennt:
- Anzahlungsbürgschaft,
- Erfüllungsbürgschaft,
- Prozessbürgschaft,
- Gewährleistungsbürgschaft.
In diesem Bereich wird mit anderen Summen und Risiken kalkuliert. Vorauszahlungen, die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer geleistet werden, sind hiermit gesichert. Die Erfüllungsbürgschaft hingegen bezieht sich auf die Leistungen des Auftragnehmers.
An dieser Stelle ist die pünktliche Leistungsbewältigung an erster Stelle. Auftretende Mängelbeseitigungsansprüche beinhalten diese Bürgschaft. Werden feste Termine nicht eingehalten, fallen Vertragsstrafen ebenfalls in diesem Bereich an. Die Erfüllungsbürgschaft bezieht sich auf Gewährleistungen, die den Bau oder die Immobilie betreffen.
Die Anzahlungsgarantie sieht wie folgt aus:
- Das Unternehmen X leistet an das Unternehmen Y eine Anzahlung, um notwendiges Baumaterial vor Auftragsbeginn eines Kunden zu kaufen.
Allerdings besteht für X ein Risiko, nämlich dass Y den Auftrag nicht termingerecht ausführen kann oder eventuell gar nichts leistet. Da kann eine Insolvenz schuld sein oder andere unvorhergesehene Umstände. Um diesen Situationen vorzubeugen, wird die Anzahlungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft aktiviert.
Das Risiko wird durch diese Finanzierungsart erheblich geschmälert. Die Anzahlungsbürgschaft wird ebenso häufig im Baugewerbe realisiert. Bei Reisen wird diese Variante ebenfalls genutzt, Pauschalreisen werden grundsätzlich mit einer Anzahlung gebucht. Der Konsument kann sich also in diesen Fällen auf derartige Sicherheiten berufen, denn in der Vergangenheit geschah es allzu oft, dass Fluggesellschaften plötzlich insolvent waren und der Reisende den Schaden hinnehmen musste.
Richtlinien über die Handhabung dieser komplizierten Finanzierung
Unterschiedliche Richtlinien sorgen für die Einhaltung der unterschiedlichen Bürgschaftsformen, die zur Anwendung kommen:
- Mitbürgschaft
- Wenn sich mehrere Banken für die Schulden verbürgen, wobei jede Bürgschaft völlig unabhängig ist. Der Gläubiger kann entscheiden, welche der infrage kommenden Bank oder Banken die anstehende Verbindlichkeit zahlen muss.
- Teilbürgschaft – Auch hier sind mehrere Banken beteiligt, allerdings ist nur ein Teil der gesamten Schulden in der Bürgschaft aufgeführt. Selbstverständlich hat jede Bank nur für den gebürgten Teil der Schulden einzustehen, der vorher festgelegt wurde.
- Ausfallbürgschaft
- Der Bürge ist nur haftbar, wenn keine andere Sicherheit genutzt werden kann. Dieser Bürge ist sozusagen die letzte Hoffnung, überhaupt noch etwas zu erlangen.
- Prozessbürgschaft – Diese Form ist nur im Gerichtsverfahren anzuwenden. Es gibt unterschiedliche Formen der Garantien, die jedoch alle mit dem Ziel ausgestellt werden, etwaige Risiken zu reduzieren. Wenn die Schulden bezahlt sind, ist die Bankbürgschaft automatisch beendet. Schriftliche Kündigungen sind selbstverständlich nicht notwendig.
Fazit
Unterschiedliche Formen der jeweiligen Garantien sorgen für die Minimierung der Risiken. Selbstverständlich ist eine Bankbürgschaft in jedem Falle als seriös und für den Gläubiger als optimal zu betrachten. Bürgschaften im privaten Bereich von Familienangehörigen oder Ehepartnern sind selbstverständlich nicht in dem Maße als Garantien anzusehen.
Den Gläubigern ist bewusst, dass nur Personen oder Unternehmen mit einwandfreier Bonität eine Bankbürgschaft erhalten. Somit ist die Seriosität bereits klar erwiesen. Wer über eine gute Bonität verfügt, muss der Bank weniger Sicherheiten gewähren. Diese Merkmale sind dem Vermieter im Bereich Mietkaution ebenfalls bekannt.
Für große Unternehmen und im Baugewerbe ist die Anzahlungsbürgschaft oder auch Vorauszahlungsbürgschaft maßgebend, um überhaupt vernünftig planen zu können. In Anbetracht der relativ hohen Summen ist die Anzahlungsgarantie unbedingt erforderlich, denn die Fristeneinhaltung und Beachtung der Fertigstellungstermine sind in dieser Sektion von äußerster Wichtigkeit. Die Höhe der Vorauszahlung sollte maximal 30 % der Gesamtsumme betragen.
Die Bankbürgschaft sorgt für das Vertrauen zwischen Gläubiger und Schuldner, sodass die Liquidität erhalten bleibt. Die Jahresgebühren sind angemessen. Die Vorteile der genannten verschiedenen Garantieverpflichtungen sind gegenüber einer minimalen Gebührenzahlung durchaus zu berücksichtigen. In der Regel werden diese Finanzierungsinstrumente von den Hausbanken zur Verfügung gestellt, obwohl viele Direktbanken in diesem Bereich werben.
Privatinsolvenz
Eine Verschuldung stellt für betroffene Menschen eine enorme Belastung dar. Das soziale Umfeld und meist das ganze Leben wird beeinträchtigt. Die Angst vor dem sozialen und wirtschaftlichen Abstieg stellt eine extreme Beeinträchtigung für diese Menschen dar. Es gibt einen Weg aus der Situation und dieser Weg ist die Privatinsolvenz. Die Möglichkeit zur Privatinsolvenz besteht ausschließlich für natürliche Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz bedeuten das Gleiche. Die Privatinsolvenz ermöglicht es Schuldnern, nach einer bestimmten Zeit wieder vollständig schuldenfrei zu sein. Dies geschieht zum einen durch die Restschuldbefreiung und zum anderen erhalten die Schuldner Pfändungsschutz. Der Gerichtsvollzieher darf nicht mehr gegen den Schuldner vollstrecken und keine eidesstattliche Versicherung verlangen.
Selbstverständlich ist die Privatinsolvenz an einige Forderungen, Auflagen und Ausnahmen gekoppelt. Der Ablauf und die Dauer der Privatinsolvenz sind festgelegt. Die Dauer der Privatinsolvenz hängt davon ab, in welchem Umfang der Schuldner in einem bestimmeten Zeitraum einen Teil der Schulden tilgen kann und die Verfahrenskosten begleichen. Je höher die Insolvenzmasse, die der Treuhänder zur Verfügung hat, umso schneller ist können Schulden getilgt werden.
Eine wesentliche Rolle bei der Verkürzung der Privatinsolvenz spielen die Verfahrenskosten, die der Schuldner zu tragen hat. In einigen Fällen ist ein Antrag auf Stundung dieser Verfahrenskosten sinnvoll.
Die Privatinsolvenz – der erste Schritt
Es ist sinnvoll, zuerst eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Zum einen hat ein Schuldnerberater schnell einen Überblick über die Situation des Schuldners und weiß, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Zum anderen kann ein Schuldner eine Privatinsolvenz nur dann anmelden, wenn er vorher versucht hat eine außergerichtliche Schuldenbereinigung vorzunehmen und der Versuch gescheitert ist. Der Schuldner muss versuchen sich mit den Gläubigern zu einigen, bevor eine gerichtliche Entscheidung beantragen kann.
Die gescheiterten Bemühungen müssen jedoch nachgewiesen werden und von einer geeigneten Stelle bescheinigt werden. Geeignete Stellen sind Anwälte, Steuerberater und Schuldnerberatungsstellen. Voraussetzung für eine Privatinsolvenz ist das Scheitern des Einigungsversuchs mit den Gläubigern, nicht die Schuldnerberatung an sich.
Warum kann ein Einigungsversuch scheitern?
Ein außergerichtlicher Einigungsversuch kann daran scheitern, dass die Gläubiger nicht mit den angebotenen und vorgeschlagenen Rückzahlungen einverstanden sind. Eine andere Ursache für das Scheitern, ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das bedeutet, er kann vereinbarte Raten nicht mehr bedienen. Betreibt der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, ist eine Einigung ebenfalls nicht möglich.
Privatinsolvenz – der Ablauf
Die Privatinsolvenz ermöglicht dem Schuldner nach einer bestimmten Zeit, schuldenfrei zu sein. Wird das Insolvenzverfahren eingeleitet, wird zunächst die Schulden- und Vermögenssituation des Schuldners aufgenommen. Pfändbares Vermögen, falls vorhanden wird verwertet. Sollte es erforderlich sein, wird ein Insolvenzplan aufgestellt, an dem Gläubiger, das Gericht und der Insolvenzverwalter mitwirken. Anschließend erfolgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die zwischen drei und sechs Jahren dauert.
Der Schuldner muss während dieser Zeit das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Er ist verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, und muss wesentliche Änderungen dem Insolvenzverwalter und dem Gericht mitteilen. Der Schuldner trägt die Kosten für das Insolvenzverfahren. Zu diesen Kosten zählen die Gerichtskosten, die Auslagen und die Kosten für den Treuhänder.
Ist das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet, legt das Gericht den Treuhänder fest, der die Befugnis hat, über die Insolvenzmasse zu verfügen. Die Gläubiger erhalten nun einen Teil des Geldes, das ihnen zusteht. Ist das Vermögen verteilt, folgt der Schlusstermin. Der Treuhänder und die Gläubiger werden angehört und das Gericht beschließt die Restschuldbefreiung, sofern keine Gründe gegen diese Befreiung sprechen.
Der Schuldner muss während der anschließend folgenden Wohlverhaltensphase seinen Pflichten nachkommen und strenge Regeln befolgen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, gefährdet er die gesamte Privatinsolvenz und die Restschuldbefreiung kann versagt werden.
Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase
Der Schuldner ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und sich ernsthaft um eine Stelle bemühen, sofern er derzeit keine Arbeit hat. Er muss persönliche Veränderungen dem Treuhänder und dem Gericht mitteilen. Das betrifft zum Beispiel einen Umzug, den Verlust der Arbeitsstelle oder auch den Wechsel der Arbeitsstelle. Veränderungen des Vermögens und des Einkommens müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Erhält der Schuldner zum Beispiel ein Erbe, ist ein bestimmter Teil an den Treuhänder zu übergeben.
Dauer der Wohlverhaltensphase
Die Wohlverhaltensphase endet frühestens nach drei Jahren, nach fünf Jahren oder nach maximal sechs Jahren. Eine Privatinsolvenz endet nach drei Jahren, wenn der Schuldner innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Forderungssumme und die Kosten für das Verfahren bezahlen kann. Die Dauer der Privatinsolvenz kann auf fünf Jahre reduziert werden, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten innerhalb dieser Zeit bezahlen kann. Ansonsten dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre.
Danach kann die Restschuldbefreiung erfolgen und der Schuldner kann neu anfangen. Um die Privatinsolvenz frühzeitig beenden zu können, kann der Schuldner auch Teile seines unpfändbaren Einkommens für freiwillige Leistungen benutzen. Allerdings nur dann, wenn keine Rechte von Dritten davon betroffen sind.
Unterhaltsansprüche sind zum Beispiel zu bedienen und können nicht zur Leistung im Rahmen der Privatinsolvenz herangezogen werden. Ist die Wohlverhaltensphase überstanden, kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erhalten. Das bedeutet, die noch bestehenden Forderungen werden ungültig.
Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?
Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben können. Eine Restschuldbefreiung wird nicht erfolgen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wird oder wurde. Die Verletzung der Mitwirkungs- und Auskunftspflichten kann ebenfalls eine Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben.
Hat der Schuldner drei Jahre vor dem Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens falsche oder unvollständige Angaben gemacht, besteht das Risiko der Versagung ebenfalls. Das Anhäufen neuer Schulden sollte der Schuldner ebenfalls unterlassen, wenn er die Restschuldbefreiung erreichen möchte.
Nicht unter die Restschuldbefreiung fallen rückständige Unterhaltszahlungen, falls der Schuldner diesen Unterhalt pflichtwidrig zurückbehalten hat. Dies gilt ebenfalls für Schulden aus Steuerhinterziehungen, sofern der Schuldner wegen dieser Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Privatinsolvenz – die Folgen
Der Vorteil einer Privatinsolvenz für den Schuldner liegt darin, dass er im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung erhalten kann. Vorher muss der Schuldner jedoch deutlich kürzertreten und sich um die Tilgung seiner Schulden ernsthaft bemühen. Dieser Zeitraum beträgt zwischen drei und sechs Jahren. Wertgegenstände muss der Schuldner abgeben. Sie werden in die Insolvenzmasse aufgenommen und dienen dazu die Geldforderungen von Gläubigern zu tilgen.
Einen wesentlichen Teil seines Vermögens muss der Schuldner ebenfalls abgeben. Im Rahmen der sogenannten Austauschpfändung erhält der Schuldner für hochwertige Geräte, wie Fernseher oder auch ein neues Auto, Gegenstände, die einen geringeren Wert haben und funktionstüchtig sind. Hausrat, eigene Kleidung und Möbel sind meist nicht pfändbar, so lange sie einer einfachen Lebensführung dienen. Hingegen können teure Designermöbel durchaus gepfändet werden.
Benötigt ein Schuldner zwingend ein Auto, um seine Arbeitsstelle zu erreichen, wird das Auto nicht gepfändet. Der Schuldner sollte allerdings nachweisen können, dass er die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Bestehende Lebensversicherungen und Kapitalanlagen werden zugunsten der Gläubiger veräußert. Das Konto und das Gehalt des Schuldners können ebenfalls gepfändet werden. Dem Schuldner muss ein bestimmter Teil bleiben, der als Existenzminimum dient, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Die Höhe des Betrags, der gepfändet werden kann, richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle. Bestehen Unterhaltspflichten werden diese auf den Pfändungsfreibetrag angerechnet. Das bedeutet, es kann weniger gepfändet werden. Neben der Abgabe von Vermögen und Geld ist der Schuldner verpflichtet den Treuhänder über wichtige Änderungen zu informieren. Hierzu zählen Wechsel der Arbeitsstelle, Umzug und neue Geldeinnahmen. Es kann sich um ein Erbe, die Auszahlung einer Versicherung oder auch um Schadensersatzleistungen handeln.
Zusätzlich muss der Schuldner jeden Monat einen Nachweis seines Einkommens an den Treuhänder schicken. Hält sich ein Schuldner nicht an diese Pflichten, muss er damit rechnen keine Restschuldbefreiung zu erhalten. Des Weiteren muss ein Schuldner mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen und den Folgen, die dieser mit sich bringt. Er kann keinen weiteren Kredit aufnehmen und ein Wohnungswechsel kann deutlich schwieriger werden.
Ehepartner in der Privatinsolvenz
Grundsätzlich haften Ehepartner nur für ihre eigenen Schulden, der andere muss nicht für die Verbindlichkeiten des Schuldners aufkommen. Der Ehepartner darf im Rahmen der Privatinsolvenz sein Einkommen normalerweise behalten. Ehepartner sind nur dann betroffen, wenn sie einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben oder eine Bürgschaft für den Partner übernommen wurde. Haben die Ehepartner ein gemeinsames Haus, so kann nur der Miteigentumsanteil des Schuldners bei einer Zwangsversteigerung veräußert werden.
Der Ehepartner kann nicht gezwungen werden, das Haus zu verlassen. Bei einer Zugewinngemeinschaft ist der Partner nicht betroffen, bei einer Gütergemeinschaft ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.
Privatinsolvenz bei Hartz 4 Bezug
Auch Empfänger von Hartz 4 können eine Privatinsolvenz beantragen und somit eine Restschuldbefreiung erreichen. Selbstverständlich müssen sich diese Schuldner ebenfalls ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen. Bereits bei der Anmeldung empfiehlt es sich bei Hartz-4-Empfängern, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.
Für Empfänger von Hartz 4 besteht die Möglichkeit, einen Beratungsschein zu beantragen. Die Beratung durch einen Anwalt ist mit diesem Beratungsschein zu einem sehr geringen Kostensatz möglich. Dieser Anwalt wird prüfen, ob eine Privatinsolvenz infrage kommt und Aussicht auf Erfolg hat.
Rentner und Privatinsolvenz
Auch Rentner können, wie jede andere natürliche Person die Privatinsolvenz beantragen. Die Rente gilt als Einkommen und kann gepfändet werden, sofern sie den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Unterhalb der Pfändungsgrenze ist eine Pfändung auch bei Rentner nicht möglich. Im Vorruhestand sind auch Rentner verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Haben sie die reguläre Rente erreicht, ist dies nicht mehr erforderlich.
Tipps zur Privatinsolvenz
Professionelle Hilfe
Der Schritt eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist sicher kein leichter Schritt. Dennoch ist es häufig die einzige Möglichkeit aus den Schulden herauszukommen und neu anzufangen. Generell ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung aufzusuchen oder sich anderweitig an geeigneter Stelle beraten zu lassen.
Alle Unterlagen zusammenstellen
Schuldner müssen nachweisen, dass eine außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen ist, bevor eine Privatinsolvenz beantragt werden kann. Vor dem Beratungstermin sollten die Unterlagen zusammengestellt werden, um einen Überblick zu haben wo, welche Schulden und in welcher Höhe bestehen.
Ebenso ist ein Überblick über das Vermögen erforderlich. Welche Versicherungen sind vorhanden, welche Wertgegenstände können in die Insolvenzmasse einfließen und wie hoch sind die Einnahmen.
Verkürzung der Privatinsolvenz anstreben
Der Berater wird sich einen Überblick verschaffen und schnell feststellen, ob es Aussicht auf Erfolg gibt und wie lange die Privatinsolvenz voraussichtlich dauern wird. Es ist hilfreich, wenn der Schuldner die Möglichkeit hat, die Verfahrenskosten möglichst schnell zu begleichen. Dies führt zu einer Verkürzung der Privatinsolvenz, wenn gleichzeitig 35 Prozent der Schulden innerhalb der ersten drei Jahre getilgt werden können.
Bereits im Vorfeld kann ein Schuldner mit Verwandten oder Freunden klären, ob er eine bestimmte Summe leihen kann.
An alle Pflichen halten
Generell gilt, je höher die Insolvenzmasse, umso schneller kann die Privatinsolvenz beendet werden und der Neuanfang erfolgen. Wer keine Arbeitsstelle hat, kann bereits im Vorfeld ernsthaft einen Arbeitgeber suchen. Der Nachweis von Einkommen erleichtert dem Treuhänder die Verhandlungen.
Besonders wichtig ist, dass sich der Schuldner an die Pflichten hält, die er, während der Privatinsolvenz zu erfüllen hat. So sollte nicht vergessen werden dem Treuhänder und dem Gericht Veränderungen mitzuteilen. Diese Veränderungen betreffen den Wechsel der Arbeitsstelle, einen Umzug oder eine neue Geldeinnahme.
Ernsthafte Bemühungen nachweisen
Für das Gericht und den Treuhänder sollte nachvollziehbar sein, dass der Schuldner sich ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemüht, sofern er derzeit keine hat. Er ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erhalten, allerdings nur dann, wenn er sich an die Pflichten gehalten hat und kein anderer Grund zur Versagung besteht.
Selbstverständlich sollten während dieser Zeit keine neuen Schulden angehäuft werden. Schulden aus Steuerhinterziehungen und Geldbußen fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Sollten derartige Schulden bestehen, müssen diese separat getilgt werden. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase und Erhalt der Restschuldbefreiung steht einem Neuanfang nichts mehr im Weg.