Finanzielle Unterstützung bei Studium mit Kind
Wenn während des Studiums eine Schwangerschaft geplant oder ungeplant eintritt, dann stellt dies für viele werdende Eltern ein Problem dar. Aber auch, wenn das Kind schon geboren ist und der Studienbeginn steht kurz bevor, kann es sein, dass der erste Moment sehr hilflos erscheint. Dabei gibt es sehr viele Möglichkeiten, wie ein Studium mit Kind auch erfolgreich absolviert werden kann. Wichtig ist nur, dass bedacht wird, dass ein Kind sehr viel Aufmerksamkeit und Zuwendung braucht, nicht nur in den ersten Lebensmonaten, sondern auch in allen Phasen seiner Entwicklung. Der folgende Ratgeber gibt zahlreiche Tipps und Ideen, die beim Studium mit Kind hilfreich sind.
Welche Kosten müssen beim Studium mit Kind bedacht werden?
In erster Linie kostet ein Studium schon für den Studierenden Geld. Daher ist es wichtig, dass dieser Kostenfaktor zu Grunde gelegt wird. Kommt dann noch ein Kind mit dazu, dann kann die knappe Haushaltskasse sehr schnell leer sein. Ein Kind kostet Geld und das schon bevor es geboren ist.
Die Erstausstattung stellt dabei den größten Kostenfaktor dar. Ein Baby braucht ein Bett, einen Schrank, eine Wickelkommode und vor allem auch Kleidung. Diese muss an die Witterungsbedingungen und die Jahreszeiten angepasst sein. Ist ein Auto vorhanden, dann ist ein bestimmter Sitz oder eine Sitzschale von Nöten. Hinzu kommen die Unterhaltungskosten für das Auto und vor allem auch der passende Kinderwagen.
Gut zu wissen:
Alternativ kann das Kind auch in einem Tragetuch transportiert werden, aber dies bietet sich nur in den ersten Lebensmonaten an, da dann die Belastung für die Eltern körperlich zu groß wird.
Ist das Baby einmal geboren, dann müssen entsprechende Windeln in der richtigen Größe immer vorhanden sein und wenn das Stillen nicht möglich ist, dann sollte auch hier die Milchnahrung immer vorrätig sein. Dies stellt die größten Kostenfaktoren dar.
Weiterhin ist durch ein erhöhtes Maß an Hygiene auch mit mehr Nebenkosten zu rechnen, denn durch nächtliches Stillen, vermehrte Wäsche und andere Spielzeuge oder Schlaflampen kann auch die Stromrechnung entsprechend belastet werden.
Hinweis:
Auch die Kosten für die Miete, sofern man nicht mehr Zuhause wohnt könnten steigen, denn auch ein Kind braucht Platz und es ist sehr kompliziert in einem einfachen Studentenzimmer ausreichend Platz und Voraussetzungen für ein Baby zu schaffen.
Auch wenn dies zunächst nach sehr vielen Kosten klingt, sollte es kein Grund für die Entscheidung gegen ein Kind darstellen. Ein Kind zu bekommen ist eine sehr persönliche Entscheidung und sollte nicht nur von den finanziellen Gegebenheiten abhängig gemacht werden. Es kann seine Vorteile, aber auch seine Nachteile haben. Aber es gibt ausreichend Möglichkeiten, dass werdende Eltern und Eltern im Studium auch mit Kind gefördert werden können.
Welche Arten der Förderung gibt es?
Hierbei ergibt sich eine großer Pool an Möglichkeiten, die junge Eltern nutzen können. Es ist dabei nicht wichtig, ob die Eltern zu zweit ihr Kind aufziehen oder alleinerziehend sind. Viele Staatliche Hilfen können in dieser Situation in Anspruch genommen werden.
Kindergeld
Jedes Kind, das in Deutschland lebt und dort geboren wurde, hat ein Anrecht auf Kindergeld. Dabei wird das Kindergeld vom ersten Lebensmonat angezahlt und auch die Eltern haben als Studenten die Chance Kindergeld zu erhalten, wenn sie noch unter 27 Jahren sind. Kindergeld kann nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Geburtsurkunde und der entsprechende Antrag zeitnah eingereicht werden.
Info:
Weiterhin ist die Steueridentifikationsnummer des Kindes notwendig. Diese wird nach der Geburt und der Anmeldung des Kindes auf dem zuständigen Einwohnermeldeamt ausgesendet. Das Kindergeld beträgt pro Kind 192€ im Monat. Ab dem dritten Kind wird dieser Betrag angepasst.
Elterngeld
Alle Eltern haben in Deutschland den Anspruch auf Elterngeld, sofern sie vor der Geburt in einer Anstellung waren oder aber in einer Ausbildung sind bzw. studieren. Auf diese Weise ist es möglich, bei einem Antrag nach der Geburt des Kindes mit Vorlage der Geburtsurkunde 300€ monatlich zu bekommen. Dabei ist die Elternzeit auf 12 Monate festgesetzt. Möchte man 24 Monate Elternzeit neben, dann wird nur der halbe Betrag ausgezahlt.
Wichtig:
Weiterhin müssen die Einkünfte des Jahres vor der Entbindung nachgewiesen werden. Sollten hier Einkünfte erzielt wurden sein, dann kann das Elterngeld auch höher ausfallen. 67% bis 100% des Lohnausfalls können so abgedeckt werden.
Betreuungsgeld
Dies können alle Eltern beantragen bei denen die Elternzeit abgelaufen ist. Bis zum 36. Lebensmonat des Kindes können so 150€ gezahlt werden.
Kinderzuschlag
Wenn die Kosten für Kindergarten oder eine andere Art der Unterkunft nicht selbst getragen werden können, besteht die Möglichkeit, dass Kinderzuschlag beantragt werden kann. Dieser wird nach der Höhe der Einkünfte berechnet und kann bis zu 170€ hoch sein.
Mutterschaftsgeld
Diese Leistung steht Schwangeren zu, die im Mutterschutz sind. Also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Seit dem 1.1.2018 haben auch Studenten, geringfügig Beschäftigte und Schülerinnen einen Anspruch auf diese Leistungen. Zuvor war es lediglich erwerbstätigen Müttern vorbehalten.
Wichtig ist nur, dass eine gesetzliche Krankenversicherung bei der entsprechenden Krankenkasse besteht. Diese ermittelt anhand des Einkommens einen Tagessatz.
Gut zu wissen:
Der Mindestsatz liegt bei 13€ pro Tag des Mutterschutzes. Er wird in zwei Teilen ausgezahlt. Zunächst für den Zeitraum vor der Geburt, nach der Geburt für den Folgezeitraum. Wichtig ist, dass die Bescheinigung des Gynäkologen vorliegt, die eine Schwangerschaft deklariert und auch den voraussichtlichen Entbindungstermin mit angibt.
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende Eltern können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Kindsvater nicht für das Kind zahlen kann oder will.
BAföG
Wird das Studium mehr als drei Monate unterbrochen, dann kann es passieren, dass das BAföG nicht mehr bewilligt wird. Dies kann eintreten, wenn ein Urlaubssemester in die Studienzeit eingebracht wird. In diesem Falle ist es notwendig das alternativ Leistungen beim Jobcenter beantragt werden.
Info:
Sollte sich die Regelstudienzeit durch die Betreuung des eigenen Kindes verlängern, dann kann auf Antrag auch das BAfög einmalig verlängert werden.
Stipendienprogramm
Bei einigen Einrichtungen, wie die Bundesstiftung für Mutter und Kind oder Landesstiftung „Familie in Not“, ist es möglich, dass Stipendien vergeben werden, wenn Eltern mit Kind studieren wollen. So gibt es die Möglichkeit, dass die Studiengebühren und kleinere Unkosten entfallen. Im Gegensatz zum BAföG muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden.
Wo kann man sich Hilfe holen?
In allererster Linie kann die Unterstützung der Familie eine große Hilfe sein. Sie steht zumeist hinter dem Kinderwunsch oder der Schwangerschaft und somit kann auch die Betreuung des Kindes während der Studienzeit zu Beginn einfach geregelt werden. Auch die Suche nach einem Kindergartenplatz kann hier unterstützt werden.
Wer keine familiäre Unterstützung hat und damit auch der entsprechende Wohnraum nicht vorhanden ist, der kann sich an die Universität wenden. Dort gibt es Beauftragte, die weiterhelfen können. Ob es nun um die Rechte der Frauen geht oder um die notwendigen Leistungen, die beantragt werden müssen.
Hinweis:
Hier kann eine große Hilfe erfolgen. Die höchste Stelle bildet hierbei das Studentenwerk. Sie arbeiten nicht auf eine Universität bezogen und können weitere hilfreiche Tipps und Hilfen geben.
Alle Stellen bei denen bereits Anträge gestellt wurden, aber auch das Jugendamt und das Jobcenter stehen nicht nur mit Leistungen bereit, sondern auch mit einer beratenden Tätigkeit. Sie ermöglichen die Ausschöpfung alle finanziellen Hilfe, leisten Hilfe bei Anträgen und können auch unter anderen Behörden vermittelnd arbeiten. Wichtig ist dabei, dass alle Termine eingehalten und Nachweise erbracht werden, dass ein reibungsloser Ablauf möglich ist. So kann auch die Wohnungssuche unterstützt werden, sofern diese notwendig ist.
Info:
Bei akuter finanzieller Not und Hilflosigkeit können karitative Einrichtungen helfen. Sie geben Unterstützung aber auch finanzielle Hilfen für die Erstausstattung des Kindes aus, sofern die bewilligten Mittel des Amtes nicht ausreichen oder nicht bewilligt wurden sind. Hier befinden sich auch Beratungsstellen, die in allen Anliegen weiterhelfen können.
Welche Vergünstigungen kann man während des Studiums mit Kind erhalten?
Hierbei handelt es sich um allgemeine Vergünstigungen, aber auch um spezielle. Für Eltern mit einem Kind kann sich der Tarif für die Kita, aber auch für Beförderungsmittel mit der Vorlage eines Studentenausweises entsprechend reduzieren. Hierzu sind nur gültige Dokumente zur Vorlage nötig.
Alle Studenten können vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Dieser wird pro Haushalt über eine Höhe von 17,50€ monatlich erhoben. Dies ist allerdings nur notwendig, wenn man einen eigenen Haushalt hat. Die Befreiung kann bei einer Landesrundfunkanstalt gegen Vorlage des entsprechenden Einkommensbescheids oder BaföG-Bescheids erwirkt werden. Auch bei Leistungen vom Jobcenter wird eine Bestätigung ausgestellt, dass der Rundfunkbeitrag nicht geleistet werden muss.
Gut zu wissen:
Auch Telefonkosten können sich gegen diese Vorlage verringern. Dazu dient der Telefonsozialtarif. Dieser ist aber nur gültig, wenn ein Anschluss der Telekom vorliegt.So kann eine monatliche Gutschrift von 6,94€ erfolgen.
Wenn Studenten sich aufgrund eines geringen Einkommens nicht ausreichend versorgen können, dann gibt es die Möglichkeit der Ausgabe von Essensmarken für die Mensa, die auch für das Kind mit ausgegeben werden können. Dazu ist der Kontakt zum Studentenwerk nötig.
Wenn durch das Kind der Wohnsitz verlegt werden muss, dann ist es ratsam zu schauen, ob man eine Wohnsitzprämie erhalten kann, mit der manche Städte locken. Sie zahlen dafür Geld, geben Gutscheine aus oder bezahlen auch das Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Hierbei kann auch das Kind mit eingebracht werden.
Welche Vorteile, auch finanzielle, ergeben sich daraus?
Wer sich entscheidet ein Kind während des Studiums zu bekommen, ist zunächst einer Doppelbelastung und sehr vielen Behördengängen ausgesetzt. Aber dabei muss man nicht immer allein alles bestreiten, denn die Leistungen, die gezahlt werden und die umfangreiche Beratung können auch das Leben erleichtern.
Wichtig:
Es ist nur notwendig, dass alle Behörden rechtzeitig aufgesucht werden, dass Antragsbearbeitungen ausreichend Zeit haben und keine Geldnot eintritt.
Durch das Einkommen Elterngeld bildet sich eine kleine monatliche Sicherheit, die auch für mehr Entspannung sorgt und finanzielle Sicherheit. Hierdurch ist auch die Möglichkeit gegeben, dass ausreichend Zeit für das eigene Kind vorhanden ist.
Auch wenn es in den Zeiten der Prüfungen anstrengend ist, sind anschließend die Semesterferien, die ausreichend Zeit geben, dass man für sein Kind da sein kann. Im späteren Berufsleben ist es nicht möglich 2 Monate Urlaub zu bekommen. Daher sollte man diese Zeit auch nutzen. Durch Elterngeld und andere Leistungen kann auch hier eine finanzielle Sicherheit verbucht werden.
Die Elternzeit und der Elterngeldbezug werden mit auf die Rentenversicherungszeit angerechnet und auch die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge sind in dieser Zeit nicht notwendig. Innerhalb der Elternzeit ist eine Mutter von den Beiträgen befreit.
Fazit
Auch wenn die Belastung sehr stark sein wird, man hat bewiesen, dass man dies schafft und vor allem ist der Grundstein für eine Familie gelegt. Der Druck später ein Kind zu bekommen ist nicht mehr zu hoch und vor allem können auch noch Geschwister folgen.
Hinweis:
Viele Eltern haben Angst, dass es sie es nicht nur finanziell nicht schaffen, sondern auch ihrem Kind nicht gerecht werden können. Auch wenn dies auf den ersten Blick so scheint. Es gibt für alles eine Lösung und vor allem, wenn die familiäre Unterstützung gewährleistet ist, dann steht einem Kind nichts im Wege. Und auch die Großeltern freuen sich, wenn sie noch jünger sind und diese Zeit nutzen können, um ihr Enkelkind aufwachsen zu sehen.