Viele Studenten stehen auch heute noch vor dem Problem, wie sie ihr Studium finanzieren sollen. Nicht in allen Fällen, wird der Bafög Antrag bewilligt und die finanziellen Reserven reichen bei kaum einem Studenten aus, um davon mindestens drei Jahre studieren zu können. Wenn die Eltern dann für die finanzielle Unterstützung nicht einspringen können, bleibt den Studenten kaum eine andere Wahl, als das Studium selbst zu finanzieren.
Das heißt allerdings, dass neben dem Studium auch noch gearbeitet werden muss. Das ist wiederum mit vielen Studiengängen nur schwer vereinbar.
Allgemeines zum Stipendium
Allerdings bietet sich noch eine Möglichkeit, welche von vielen Studenten nicht wahrgenommen wird. Ein Stipendium kann die finanziellen Probleme schließlich auch lösen. Die meisten Studenten nehmen jedoch fälschlicherweise an, sie müssten eine Art Genie sein, um auch nur ansatzweise eine Chance auf ein solches Stipendium zu haben. Das ist allerdings nicht der Fall.
Hinweis:
Gute Noten sind eine Voraussetzung, allerdings gibt es auch Stipendien, welche für soziales Engagement oder für die Weiterbildung vergeben werden.
Die finanzielle Förderung ist in vielen Fällen außerdem nicht das einzige, was das Stipendium bietet. Auch eine gewisse ideelle Unterstützung findet sich häufig. Dann werden die Studenten zu Tagungen oder Seminaren geladen, um andere Stipendiaten kennen zu lernen.
Vergeben werden die Stipendien von dem Staat, der Wirtschaft oder von Stiftungen. Auch die Universitäten und Hochschulen vergeben Stipendien an ihre Studierenden. Es bieten sich somit mehr Möglichkeiten, als die Studenten das zunächst annehmen. Ein genauerer Blick kann sich lohnen.
Bewerbungsverfahren
Unabhängig davon, welches Stipendium in Frage kommen würde, muss das Bewerbungsverfahren noch einmal gesondert hervorgehoben werden. Denn an genau diesem scheitert die Vergabe des Stipendiums relativ häufig. Wer sich bei einer größeren Stiftung für eine finanzielle Förderung bewirbt, der muss beispielsweise damit rechnen, dass er begründen muss, warum gerade er das Stipendium erhalten soll. Mit dem Ausfüllen von ein paar Dokumenten ist es also noch lange nicht getan. Diese Begründung findet außerdem nicht selten im Rahmen einer Präsentation statt.
Früher war die Bewerbung für ein Stipendium häufig erst möglich, wenn der Student tatsächlich auch bei einer Universität oder Hochschule eingeschrieben war. Durch die relativ lange Vergabezeit begann die Förderung dann erst im zweiten Semester. Das erste Semester musste der Student selbst finanzieren. Ein solches Vorgehen ist natürlich nur wenig sinnvoll, da die Förderung im zweiten Semester schließlich auch abgelehnt werden könnte. Deshalb ist es heute normal, dass die Bewerbung für ein Stipendium bereits vor dem Studienbeginn erfolgen muss.
Genau darin liegt allerdings ein weiteres Problem. Denn denn den meisten Studenten ist nicht bewusst, wie lange die Vergabe tatsächlich dauern kann. Sechs Monate im Voraus muss die Bewerbung für das Stipendium allerspätestens abgegeben werden. Bei den meisten Studenten fällt das auf die Zeit, in der das Abitur abgelegt wird. Natürlich haben dann nur die wenigsten noch Zeit und Nerv, sich mit den Richtlinien der Vergabe zu beschäftigen, jedoch ist dies nötig, da ansonsten keine Vergabe erfolgen wird.
Besonders die Stiftungen brauchen auch heute noch relativ lange, um sich die passenden Stipendiaten herauszusuchen. Damit die Finanzierung tatsächlich zum Studienbeginn steht, darf also keine Zeit verschwendet werden.
Die bekanntesten Stipendien
Im Folgenden sollen noch die wichtigsten Stipendien gezeigt werden, damit zumindest eine grobe Orientierung erfolgen kann, welches Stipendium für einen selbst in Frage kommen könnte.
Das Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium ist eines der am häufigsten vergebenen Stipendien. Ein großer Vorteil von diesem Stipendium liegt darin, dass es einkommensunabhängig ist. Selbst wenn die eigenen Eltern ein hohes Einkommen haben, kann das Stipendium also vergeben werden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Student auch noch zusätzlich Geld verdienen kann. Beispielsweise in den Semesterferien. Er muss sich dann keine Gedanken darüber machen, sein Stipendium zu verlieren. Das klingt zunächst paradox, ist allerdings bei vielen anderen Stipendien durchaus der Fall. Die Förderung beträgt 300 Euro pro Monat und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben. Die Zielgruppe sind leistungsstarke und begabte Studenten.
Das Aufstiegsstipendium und das Weiterbildungsstipendium
Das Aufstiegsstipendium richtetet sich hingegen an eine ganz andere Zielgruppe, nämlich Personen mit Berufserfahrung. Normalerweise handelt es sich dabei um Personen, die zunächst eine Berufsausbildung absolviert haben und in dem jeweiligen Beruf auch anschließend tätig waren. Damit einer Weiterbildung nichts im Wege steht, werden die Berufserfahrenen nicht nur finanziell unterstützt. Schließlich unterscheidet sich ein Studium erheblich, von einer Berufsausbildung und dem Arbeitsalltag. Die Förderung gilt allerdings nur für das erste Hochschulstudium. Wenn anschließend noch ein zweites erfolgen soll, dann kann das Aufstiegsstipendium nicht mehr genutzt werden.
Wer neben seinem Studium weiterhin in seinem Beruf tätig sein möchte, der sollte sich hingegen für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Vergeben werden beide von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.
Stipendium & soziales Engagement
Für die Begabtenförderungswerke in Deutschland, die Gelder durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten, gelten bei der Vergabe von Stipendien grundsätzlich die Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Das heißt etwa, dass ein Stipendium durch Mittel des BMBF lediglich für ein Erst-Studium vergeben werden kann. Ein Zweit-Studium kann grundsätzlich nicht gefördert werden, sofern eine Stiftung nicht aus Eigenmitteln dieses finanziert.
Auch ein Wechsel des Studienganges ist entsprechend dem BAföG geregelt. Der Wechsel muss binnen der ersten drei Semester erfolgen, und es ist lediglich ein Wechsel während des Bezuges von Geldern möglich. Da jede Stiftung gegenüber dem BMBF Rechenschaft über die Verwendung der bewilligten Mittel ablegen muss, ist ein Wechsel des Studienfachs gegenüber der Stiftung zu begründen.
Hinweis:
Alle Begabtenförderungswerke in Deutschland wählen ihre Stipendiaten mittels individueller Kriterien aus. Die parteinahen Institutionen fördern engagierte Mitglieder ihrer Partei oder einer verbundenen Organisation. Die religiösen Häuser legen Wert auf Engagement innerhalb einer entsprechenden kirchlichen Organisation und so weiter. Ziel jeder Stiftung ist es, zur Kultur und zum Anspruch des jeweiligen Hauses passende Studenten zu finden – und diese dann in ihrem Bildungsweg zu fördern.
Auf die Persönlichkeit wird geachtet
Neben der individuellen Leistung eines Bewerbers ist also auch die Persönlichkeit ausschlaggebend. Hinsichtlich der Leistung wird oft das Klischee der Note 1 im Abiturzeugnis angeführt, dabei betrachten die Auswahlgremien natürlich auch die Umstände, unter denen diese Leistungen erbracht wurden. Eine 1 vor dem Komma ist weniger Beeindruckend und für eine Aufnahme ausschlaggebend, wenn in drei Fächern Nachhilfeunterricht genommen wurde, der zudem durch die Eltern finanziert war. Eine 3 vor dem Komma kann gerechtfertig sein, wenn etwa lange Krankheitsfälle, familiäre oder sonstige Belastungen die Lernleistung beeinflusst haben. Wer schon beim Abitur auf zwei Nebenjobs angewiesen war, wird selten Zeit zum Lernen gehabt haben.
Hinweis:
Stiftungen und Auswahlgremien schauen zudem also verstärkt auf ein ehrenamtliches soziales oder gesellschaftspolitisches Engagement. Ein solches Engagement lässt Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Bewerbers zu und unterstreicht zudem auch dessen Verständnis ein Teil der Gesellschaft zu sein. Außerdem wird durch ein anhaltendes Engagement klar, dass ein Bewerber versucht eine Entwicklung oder Veränderung seines gesellschaftlichen Umfeldes zu erreichen – was ja auch Ziel und Zweck der Begabtenförderungswerke ist.
Was wird noch verlangt?
Oft ist ein rein karitatives Handeln kein ausschlaggebendes Kriterium für eine Aufnahme, in der Regel wird ein politischer Hintergrund verlangt. Auch hier wird aber im Einzelfall entschieden. Wenn die Eltern weder in einer Partei, noch einer Gewerkschaft Mitglied waren, liegt beim Bewerber vermutlich eine erschwerte oder verzögerte Politisierung vor. Entschließt sich dann ein Kandidat aus eigenem Antrieb für ein ihm passend erscheinendes Engagement spricht dies sehr deutlich für seine Charakterstärke. Ob eine solche Entscheidung durch intrinsische Motivation zustande kam, oder nach einer Konfrontation mit einem Themenbereich durch Freunde oder Umfeld erfolgte, ist wiederum nebensächlich.
Oft ist es zudem nicht ausreichend, lediglich ein punktuelles Engagement vorweisen zu können. Wer kurz vor der Bewerbung bei einer parteilich gefärbten Stiftung in eben diese Partei eintritt, aber innerhalb ihrer Gremien oder Institutionen keinerlei Arbeit investiert, wird ohne fundierte und nachvollziehbare Begründung sicher abgelehnt. Die Gutachter der Stiftungen achten vielmehr auf ein kontinulierliches Handeln, dass dem Profil der Stiftung und des Kandidaten entspricht. Einzelne Lücken, etwa zu Prüfungsphasen oder nach Umzügen, sind dabei weniger ein Problem.
Hinweis:
Bei allen Engagements, die in einer Bewerbung genannt werden, ist von Nachfragen auszugehen. Bei der Darstellung der eigenen Rolle geht es nicht um richtig oder falsch. Auch gescheiterte Ideen und Projekte können ausschlaggebendes Kriterium sein, wenn ein Kandidat sich dieser Idee verschrieben hat(te). Titel und Funktionsstellen innerhalb eines Projektes sind dabei weniger wichtig, als die konkret geleistete Arbeit. Diese sollte ausführlich dargestellt und reflektiert werden. Was war Motivator, welche Impulse konnten das Projekt und ihre Beteiligten daraus ziehen?
Alle Stiftungen bieten dabei deutlich mehr, als lediglich Gelder – auch wenn die finanzielle Unabhängigkeit vom BAföG und den Eltern oder Job für viele Stipendiaten der unmittelbar spürbare Aspekt ist. Die Stiftungen stellen ein Netzwerk aus verschiedenen Fachrichtungen und Studienjahrgängen dar. Oft gibt es institutionalisierten Austausch zwischen aktuellen und Alt-Stipendiaten – der Zweck ist natürlich die Auseinandersetzung mit neuen Ideen zum eigenen Engagement in der Gesellschaft.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium ist gedacht für Studenten, die bereits über Berufserfahrung verfügen. Die ehemaligen Arbeitnehmer sollen damit gefördert werden, sich durch ein Studium weiter zu bilden. Es handelt sich um ein Programm im Rahmen der Begabtenförderung. Gewährt wird es von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Die Berufserfahrenen müssen eine besondere Leistungsfähigkeit nachweisen können, um eine Chance auf den Erhalt zu haben. Jedes Jahr dürfen sich etwa 1000 Studenten über die Aufnahme in das Förderprogramm freuen. Allerdings erfolgt die Förderung nicht nur rein finanziell, sondern es handelt sich mehr um eine umfassende Unterstützung. Die Begleitung durch die Förderzeit soll sicherstellen, dass der Berufserfahrene mit den Herausforderungen eines Studiums leichter zurechtkommt.
Deutliche Unterschiede zu anderen Stipendien
Bei den meisten Stipendien sind herausragend gute Noten die einzige Voraussetzung zum Erhalt des Stipendiums. Teilweise wird noch soziales Engagement, eine bestimmte politische Einstellung oder eine Zugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung verlangt. Das Aufstiegsstipendium ist hingegen ausschließlich zur Förderung von Personen mit Berufserfahrung gedacht. Begrenzt ist es ebenfalls in der Hinsicht, dass es sich um das erste Hochschulstudium handeln muss. Neben einer vorherigen Berufsausbildung muss auch eine anschließende Tätigkeit in diesem Beruf erfolgt sein. Diese muss mindestens zwei Jahre angedauert haben. Der Umfang der Stelle muss 19 Stunden/ Woche oder mehr betragen haben.
Hinweis:
Es ist allerdings nicht entscheidend, ob das Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Es muss sich allerdings um eine staatliche/staatlich anerkannte Fachhochschule oder Universität handeln.
Die Bewerbung für das Aufstiegsstipendium muss vor Beginn des Studiums erfolgen. Allerdings ist die Zusage für das Stipendium nur ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Jahres muss somit mit dem Studium begonnen werden. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, jedoch bisher noch keinen Antrag zum Erhalt des Aufstiegsstipendiums gestellt hat, der kann dies bis zum Ende des zweiten Semesters noch nachholen. Allerdings erfolgt eine Förderung erst ab der Zusage des Stipendiums. Die Kosten für das erste und das zweite Semester werden somit nicht nachträglich übernommen werden.
Das Aufstiegsstipendium sichert dem Stipendiaten eine monatliche Zahlung von 735 Euro, wenn das Studium in Vollzeit absolviert wird. Zusätzlich wird das “Büchergeld“ in Höhe von 80 Euro an den Studenten überwiesen. Für jedes Kind erhält der Stipendiat zusätzlich 130 Euro, solange das Kind jünger als 10 Jahre ist.
Hinweis:
Wird das Studium berufsbegleitend absolviert, dann verringert sich der Betrag auf 2400 Euro/Jahr. Es spielt allerdings keine Rolle, wie lange der Bewerber bereits Arbeitnehmer ist, solange er den Wunsch nach Weiterbildung gut begründen kann.
Die Voraussetzungen für die Bewerbung
Wer in seinem beruflichen Alltag mit exzellenten Leistungen glänzen kann, für den stehen die Chancen auf den Erhalt des Stipendiums relativ gut. Die übrigen Voraussetzungen sollen dennoch kurz aufgezeigt werden.
- Eine sehr gut abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Noch kein abgeschlossenes Studium
- Ein Nachweis über die besondere Leistung im Beruf durch den Arbeitgeber
Das Auswahlverfahren
Wie bei den meisten anderen Stipendien auch, ist die Konkurrenz bei dem Aufstiegsstipendium sehr hoch. Deshalb ist das Auswahlverfahren für den Erfolg umso entscheidender. Durch die unterschiedlichen Ausbildungen, Berufe und besondere Leistungen im Beruf, ist ein Vergleich relativ schwer. Deshalb gliedert sich das Auswahlverfahren in drei Abschnitte.
Zunächst muss eine Bewerbung erfolgen. Diese kann der zukünftige Student ganz einfach online ausfüllen. Hier sind besonders die Noten und die Einhaltung der sonstigen Voraussetzungen entscheidend. Dadurch kann bereits eine erste Bewerberauswahl getroffen werden.
Wenn die grundsätzlichen Kriterien von dem Bewerber erfüllt werden, erhält er eine Benachrichtigung per E-Mail. Er darf nun einen Fragebogen ausfüllen, was ebenfalls online erfolgt. In diesem werden verschiedene Kompetenzfelder bearbeitet. Dabei soll beispielsweise die soziale Kompetenz und die Zielstrebigkeit des Bewerbers getestet werden. Experten werten die Angaben aus, um so auf die Persönlichkeit des Bewerbers zu schließen.
Die letzte Stufe besteht aus einem Auswahlgespräch. In diesem müssen Fragen über den beruflichen Werdegang von dem Bewerber beantwortet werden. Ebenfalls wird gefragt werden, warum der Bewerber noch studieren möchte. Der Bewerber sollte sich hierauf gut vorbereiten, um mit guten Antworten und Sympathie zu überzeugen.
Lebenslauf Stipendium
Der Lebenslauf ist zunächst die nüchterne Auflistung aller wesentlichen Eckdaten in der Biografie einer Person. Während ein Lebenslauf bei einer Bewerbung um ein Praktikums- oder Arbeitsplatz die Person möglichst akurat und positiv darstellen soll, kann ein Lebenslauf bei der Bewerbung um ein Stipendium einen anderen Schwerpunkt vorweisen. Da ein Stipendium nicht ausschließlich auf Grund der erbrachten Leistungen vergeben wird, sollte eine Vita hier ein authentisches Bild der Person vermitteln.
Über die Darstellung des Werdegangs hinaus kann und sollte ein Lebenslauf hier auch eine Nennung der (Ehren-)Ämter, nennenswerte Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen und Schwerpunkte der persönlichen Interessen enthalten. Dabei sollten die Angaben selbstverständlich genauso zutreffen, wie auch bei einer Bewerbung im Erwerbsleben – mit vermeintlichen Lücken oder Pausen, beispielsweise zur Erholung in Form einer Reise, das Gap-Year nach dem Abitur oder ähnlichem, darf hier aber offen umgegangen werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine solche Zeit ohne direkte Erwerbstätigkeit Rückschlüsse auf die Entwicklung der Persönlichkeit zulässt.
Hinweis:
Neben den Angaben zur eigenen Person muss aus dem Lebenslauf die Bildungsbiografie und der Stand der Ausbildung hervorgehen. Das aktuelle Fachsemester ist hier wichtig, natürlich auch der Schulabschluss. Die explizite Nennung von Noten oder Bewertungen ist nur dann empfehlenswert, wenn diese deutlich herausragend sind oder sich auf besondere Leistungen beziehen. Auslandsaufenthalte können ebenfalls nennenswert sein, wenn sie im Rahmen des Studiums absolviert wurden oder wenn während eines solchen Aufenthaltes eine Tätigkeit mit Bezug zur Stiftung ausgeübt wurde.
Relevante Praktika und Berufserfahrungen sind ein muss im Lebenslauf – sofern es sich nicht um Nebentätigkeiten zu Schulzeiten oder das Pflichtpraktikum in der Mittelstufe handelt. Umgekehrt gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel. Sofern ein Bezug zur aktuellen Entwicklung, beispielsweise dem Schwerpunkt des Studiums oder des Engagements hergestellt werden kann, sollte diese Tätigkeit erwähnt werden.
Hinweis:
Die Einordnung von Fremdsprachenkenntnissen ist in der Regel schwierig. Die Unterkurse in Latein oder Französisch qualifizieren nicht zur Behauptung in diesen Sprachen Grundkenntnisse zu haben. Zertifikationen nach dem gemeinsamen Referenzrahmen der EU können und sollten allerdings aufgelistet sein. Ähnlich verhält es sich mit Kompetenzen im Umgang mit IT und Computern.
Ehrenamtliches Engagement
Auszeichnungen und Ehrungen für sportliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten sind nenneswert, wenn sie durch renommierte Träger verliehen wurden, oder prestigeträchtig sind. Engagement in Gremien, Partei- oder Vereinsorganen sollte hier stehen – wenn Amt und Tätigkeit zum Profil der Stiftung passen und im Gespräch oder auf Nachfrage auch mit Inhalt befüllt werden können. Grundsätzlich gilt: Titel und Ämter nützen wenig, wenn im persönlichen Bewerbungsgespräch nicht souverän mit den Inhalten, also Zielen, Zwecken oder auch Rückschlägen umgegangen werden kann. Gleiches gilt auch für sonstige Hobbys: Besteht eine Verbindung zum Studium, zum Engagement oder zum eigenen Profil der gesamten Persönlichkeit, kann eine Nennung positiv wirken. Vorzuziehen sind immer Angaben, bei denen eigene Verantwortung gepaart mit einem gesellschaftspolitischen Hintergrund zu erkennen ist.
Zusammenfassend gilt also:
Für Bewerbungen um ein Stipendium sollte ein Lebenslauf ausführlich und umfassend geschrieben sein. Dabei können nebensächliche Tätigkeiten gerne ausgelassen werden, denn das Limit von zwei Seiten sollte auch trotz der Ausführlichkeit nicht überschritten werden. Die Struktur sollte einfach, übersichtlich und stringent sein – wesentliche Aspekte der eigenen Biografie müssen auf den ersten Blick eines Personalers oder Gutachters zu erfassen sein, denn dieser hat vermutlich einen großen Stapel weiterer Lebensläufe vor sich.
Wenn eine Auswahl an genannten Eckpunkten oder Inhalten getroffen wird, sollte diese an das Profil der Stiftung hinter dem Stipendium angepasst sein: Bei Stiftungen mit politischer Ausrichtung sollte ein passendes parteiliches oder inhaltliches Engagement gegenüber sozialem oder karitativem Engagement bevorzugt werden, bei Stiftungen mit beispielsweise religiösem Hintergrund sollte entsprechend der religiösen Identität gewählt werden.
Da aber ein Lebenslauf nur ein Teil einer Bewerbung darstellt, kann in einem Motivations- oder Vorstellungsschreiben detailiert auf solche Sachverhalte eingegangen werden.
Förderungen für das Studium
Nur die wenigsten Studenten sind ausreichend informiert darüber, welche Möglichkeiten sich ihnen im Rahmen einer Förderung bieten.
Das finanzielle Dilemma der Studenten
Die Finanzierung des Studiums ist häufig eine heikle Angelegenheit. Wer sich nicht auf die finanzielle Unterstützung seiner Eltern verlassen kann, der wird um eine Förderung nicht herumkommen. Denn teilweise ist es nicht möglich, neben dem Studium noch zu arbeiten. Durch den zunehmenden zeitlichen Druck, den fast alle Studenten zu spüren bekommen, bleibt für eine Nebentätigkeit kaum noch Zeit. Auch das Arbeiten in den Semesterferien gestaltet sich nicht immer einfach. Denn Praktika, Hausarbeiten und Klausuren benötigen viel Zeit und sind ebenfalls in den Semesterferien.
Bafög- Förderung durch den Staat
Das Bafög stellt die Förderung der Studenten durch den Staat sicher. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) legt die rechtliche Grundlage für diese Unterstützung. Allerdings hat nicht jeder Student automatisch auch einen Anspruch auf den Erhalt von Bafög. Ob dieser vorliegt, ist abhängig von dem Einkommen der Eltern, der Wohnsituation und den Geschwistern. Diese Faktoren bestimmen auch die Höhe des BAföG Betrages.
Hinweis:
Auch die Leistungen des Studenten innerhalb seines Studiums, müssen gewissen Anforderungen entsprechen. So müssen die bereits erbrachten Leistungen des Studenten erwarten lassen, dass das Studium auch erfolgreich abgeschlossen wird. Diese Leistungsforderung kann in ECTs-Punkten oder im Ablegen bestimmter Module erfolgen. Auch Fristen sind einzuhalten, in welchen die Leistungen erbracht werden müssen. Nur im Falle von Krankheiten oder anderen Umständen, wie beispielsweise der Kinderbetreuung oder einer Behinderung, kann ein Aufschub der Frist gewährt werden.
Ausländische Personen können ebenfalls BAföG in Anspruch nehmen. Dafür muss allerdings ein Aufenthaltsrecht bestehen. Dieser wird gewährt, wenn die Person entweder in Deutschland aufgewachsen ist oder die Eltern/der Partner in Deutschland leben/lebt.
Stipendien- Förderung durch Stiftungen/Staat/Unternehmen
Auch Stipendien stellen eine Möglichkeit der finanziellen Förderung dar. Dafür sind jedoch vor allem die bisher erbrachten Leistungen wichtig. Je besser diese ausfallen, desto wahrscheinlicher ist es, ein Stipendium zu erhalten. Heute ist es außerdem möglich, bereits ab dem ersten Semester eine solche Förderung zu erlangen. Dafür muss jedoch meist ein außergewöhnlich guter Abiturschnitt vorgewiesen werden. Wichtig ist es außerdem, sich bereits einige Monate im Vorfeld um das Stipendium zu kümmern. Denn die Fristen dauern meist länger als ein halbes Jahr. Ansonsten kann es passieren, dass ein Ausschluss aufgrund einer Fristverletzung, den Zugang zur Förderung versperrt.
Hinweis:
Alternativ könnte es auch passieren, dass eine Förderung erst ab dem folgenden Semester möglich ist. Das erste Semester müsste demnach anderweitig finanziert werden.
Der Staat bietet das wohl meist vergebene Stipendium, das Deutschlandstipendium an. Dieses ist an den Vorweis von überdurchschnittlichen Noten gekoppelt. Können diese belegt werden, dann kann sich der Student fortan über 300 Euro monatlich freuen. Die Noten müssen allerdings auf einem guten Stand bleiben. Ansonsten kann das Stipendium nicht länger gewährt werden. Jedoch ist ein zusätzliches Einkommen bei diesem Stipendium unproblematisch. Das ist bei den meisten dieser Förderungen nicht der Fall.
Hinweis:
Der Student muss dann seine sonstigen Einkünfte, beispielsweise aus einer Anstellung als Werkstudent, angeben. Wird ein bestimmter Betrag überschritten, kann die Förderung in Zukunft nicht mehr gewährt werden.
Neben dem Staat bieten jedoch auch viele Stiftungen Förderungen für das Studium an. Dabei kann es sich um Stiftungen mit einem politischen, religiösen oder sozialen Hintergrund handeln. Wenn der Student nachweisen kann, dass er die jeweiligen Voraussetzungen der Stiftung erfüllt, kommt er als Kandidat in Betracht. Allerdings wird auch hier auf den Notenschnitt geachtet. Im Zweifel werden die Bewerber mit einem besseren Schnitt bevorzugt behandelt. Über die Höhe der Förderung kann leider keine allgemeine Aussage getroffen werden, da sich hierbei enorme Unterschiede ergeben.
Hinweis:
Unternehmen vergeben ebenfalls Förderungen an Studenten. Davon profitieren nicht nur die Studenten, sondern auch die Unternehmen. Die Imagepflege spielt dabei eine entscheidende Rolle. Außerdem können dadurch neue Mitarbeiter gewonnen werden, die zuvor mit Hilfe der Förderung studiert haben. Denn diese können dann eine gute Ausbildung und eine entsprechend gute Qualifikation für die Arbeitsstelle vorweisen. Ehemalige Mitarbeiter sind besonders beliebt für die Vergabe solcher Förderungen, da es sich letztendlich um eine Weiterbildung handelt, von welcher das Unternehmen ebenfalls profitiert.