Den Gaspreis vergleichen und dabei den richtigen Anbieter finden
Inhalt
- Den Gaspreis vergleichen und dabei den richtigen Anbieter finden
- Kann der Gashahn abgedreht werden, wenn der Wechsel schief geht?
- Was kann man bei einem Anbieterwechsel sparen?
- Wie findet man beim Gaspreisvergleich den passenden Anbieter?
- Wie kann ich meinen Gasvertrag kündigen?
- Wer übernimmt den Wechsel vom alten zum neuen Anbieter
- Der letzte Schritt – die Endabrechnung
- Einige wichtige Tipps zum Schluss.
- Nützliche Hinweise zu Gaspreisvergleich
Noch vor 20 Jahren erhielten Besitzer einer Gasheizung ihre Belieferung nur bei den örtlichen Versorgern. Mit diesem Monopol verdienten die Stadtversorger gutes Geld und die Kommunen als Eigentümer konnten sich jedes Jahr auf satte Gewinne einstellen. Mit diesem Quasi-Monopol hat der Gesetzgeber im Jahr 1998 aufgeräumt und den Gasmarkt entsprechend liberalisiert.
Für den Verbraucher war es ab diesem Zeitpunkt möglich Gas auch bei anderen Versorgern zu erhalten. Die Absicht des Gesetzgebers lag dabei auf der Hand – mit dem Wettbewerb sollte der Gaspreis für die Haushalte sinken. Seit der Freigabe des Gasmarktes ist es zu deutlichen Preisreduzierungen gekommen. Umso erstaunlicher, dass viele Haushalte es bisher gescheut haben, den Anbieter zu wechseln. Dabei lassen sich schnell einige Hundert Euro sparen, wenn ein Wechsel von einem sehr teuren zu einem der günstigsten Anbieter vorgenommen wird.
Im Folgenden werden einige Hintergrundinformationen geliefert und erklärt, wie günstige Anbieter gefunden werden können. Auch auf die Kündigung eines bestehenden Vertrags wird ebenso eingegangen, wie das Procedere eines Neuabschlusses.
Kann der Gashahn abgedreht werden, wenn der Wechsel schief geht?
- Werden Verbraucher befragt, dann hört man immer wieder von der Sorge, dass einem der Gashahn abgedreht werden könnte, sollte es zu Problemen beim Anbieterwechsel kommen.
- Dieses Gerücht ist aus Unwissenheit entstanden, denn tatsächlich wird niemandem gegenüber die Gasversorgung eingestellt. Und das lässt sich ja auch praktisch beweisen!
- Dazu genügt ein Blick auf den Gaszähler! Hier befindet sich keinerlei „Schalter“ mit dem die Gaswerke elektronisch die Gasversorgung kappen könnten.
- Selbst wenn beim Anbieterwechsel etwas schief geht und der alte Anbieter den Vertrag gekündigt hat, der neue aber noch nicht alle Unterlagen besitzt, erfolgt die Versorgung durch den örtlichen Versorger.
Dies ist im Rahmen der Liberalisierung des Gasmarktes vom Gesetzgeber vorgesehen worden.
Was kann man bei einem Anbieterwechsel sparen?
Der Anbietermarkt ist hart umkämpft und viele Anbieter locken Kunden mit besonders lukrativen Angeboten. Wer sich um einen alternativen Gasversorger bemüht, der sollte zunächst einen Blick in seine letzten Gasabrechnungen werfen. Hier findet man die jährlichen Verbrauchsdaten.
Aber Vorsicht – in den Abrechnungen wird der Verbrauch in Kubikmetern angegeben, Gas wird aber in ct je Kilowattstunde abgerechnet. Was am Ende abgerechnet wird ist der Verbrauch in kWh. Dieser Wert ist höher als der Verbrauch in Kubikmetern, er ist aber auch auf der Abrechnung zu finden. Über Vergleichsportale kann der Verbraucher jetzt problemlos unterschiedliche Angebote herausfiltern.
Ähnlich wie beim Strompreis gibt es einen monatlichen Grundpreis, der verbrauchsunabhängig jeden Monat in Rechnung gestellt wird und den sogenannten Arbeitspreis – der Preis der je kWh belastet wird. Manche Anbieter haben geringere Grundpreise, dafür einen höheren Arbeitspreis und umgekehrt. Aber genau diese Unterschiede lassen sich über Vergleichplattformen genau herausfiltern.
Ein kleines Beispiel soll an dieser Stelle aber verdeutlichen, welches Potential bei einem Anbieterwechsel möglich ist. Ausgegangen wird von einem Verbrauch von ca. 20.000 kWh – bei einem Vierpersonenhaushalt kein ungewöhnlich hoher Wert. Unterscheidet sich der Preis zwischen dem neuen und alten Anbieter nur um 0,5 Ct/kWh bedeutet das am Jahresende einen Unterschied von 100 Euro. Und diese Preisunterschiede sind für viele Anbieter nicht ungewöhnlich!
Wie findet man beim Gaspreisvergleich den passenden Anbieter?
Es wurde bereits beschrieben, dass die Suche nach einem alternativen Anbieter idealerweise über ein Verbrauchsportal vorgenommen werden sollte. Diese Portale haben Zugriff auf eine Vielzahl von Tarifen. Für den Verbraucher ist es ansonsten vollkommen unmöglich den Markt selber anzugehen und sich Vergleichsangebote zu beschaffen. | Innerhalb der Portale gibt es komfortable Suchfunktionen, die die Recherche nach passenden Angeboten unterstützen. Dabei ist zunächst der zu erwartende Verbrauch sowie die PLZ der Einspeisestelle zu erfassen. Letztere ist notwendig, weil nicht jeder Anbieter bundesweit eine Gasversorgung anbietet. |
Dazu wird in vielen Fällen auch die Heizleistung der Gasheizung erfragt. Damit wird bei der Mehrheit der Anbieter der monatliche Grundpreis ermittelt, der von der Heizleistung abhängt. Dann lassen sich noch Einschränkungen in Bezug auf Boni und Rabatte machen und so die Tarife besser vergleichen. | Darüber hinaus wird auch die Möglichkeit geboten nur solche Tarife auszusuchen, bei denen eine Preisgarantie über 24 Monate gegeben wird. Ist das passende Angebot gefunden geht es an die Kündigung des Vertrags. |
Wie kann ich meinen Gasvertrag kündigen?
Jeder Vertrag hat in der Regel eine Mindestlaufzeit. Bei erstmaligem Abschluss wird die Vertragslaufzeit 24 Monate betragen und der Vertrag kann dann mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, der ist dann weitere 12 Monate gebunden. Eine andere Möglichkeit der Kündigung besteht bei einer Preisänderung durch den Anbieter. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht durch den Verbraucher.
Der Gasversorger ist verpflichtet 6 Wochen vor Inkrafttreten der Erhöhung seinen Kunden schriftlich die Preisänderung mitzuteilen. Danach müssen die Kunden binnen zwei Wochen beim alten Anbieter kündigen. Zu diesem Zeitpunkt muss übrigens noch kein alternativer Anbieter ausgesucht sein. Eine weitere Kündigungsmöglichkeit besteht beim Umzug.
Der alte Versorger muss nun prüfen, ob er auch an den neuen Wohnort des Kunden Gas liefert. Ist dies nicht der Fall, dann kann der Vertrag gekündigt werden.
Wer übernimmt den Wechsel vom alten zum neuen Anbieter
- Nachdem der Verbraucher einen für ihn geeigneten Tarif gefunden hat, geht es an den Vertragsabschluss. Dieser kann über die Portale problemlos online abgeschlossen werden.
- Dazu muss neben der Adresse selbstverständlich die Zählernummer und die Kundennummer des alten Anbieters eingegeben werden. Darüber hinaus sind noch Angaben zum erwarteten Verbrauch vorzunehmen.
- Die Dokumente werden dann an den neuen Versorger übermittelt. Dieser übernimmt jetzt alle weiteren Schritte.
- Dazu gehört zunächst die Kündigung beim alten Anbieter, die Beauftragung an den örtlichen Netzbetreiber eine Verbrauchsablesung vorzunehmen und schlussendlich den Kunden im eigenen System anzulegen.
- Wird der Vertrag außerordentlich aus den bereits oben genannten Gründen gekündigt, dann kann die Kündigung nur durch den Kunden vorgenommen werden. Hier reicht aber auch ein kurzer Zweizeiler an den alten Versorger.
- Für einen besseren Nachweis empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben weiterzuleiten, um späteren Ärger zu vermeiden.
Der letzte Schritt – die Endabrechnung
Kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird der örtliche Netzbetreiber den Verbraucher auffordern den Zählerstand der Gasuhr mitzuteilen. Häufig ist das online möglich, in wenigen Fällen muss der Zählerstand auch per Karte übermittelt werden. Danach dauert es noch einige Wochen bis der alte Versorger die Endabrechnung zur Verfügung stellt.
Eventuelle Guthaben werden überwiesen, eine Forderung durch den alten Versorger sind natürlich zu überweisen. Für den Wechsel des Gaslieferanten ist aber in keinem Fall ein Besuch eines Technikers notwendig.
Einige wichtige Tipps zum Schluss.
In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Pleiten bei Versorgern gekommen. Diese haben mit besonderen Lockangeboten Kunden geködert und konnten später die günstigen Preise nicht mehr halten. Verbraucher müssen aber bei einer Insolvenz nicht damit rechnen, dass sie kein Gas mehr erhalten. Vielmehr springt hier der örtliche Versorger mit einer sogenannten Grundversorgung ein.
Der einzige größere Schaden, der dem Verbraucher entstehen kann, sind zu hohe Vorauszahlungen an den Versorger. Daher sollten solche Tarife gemieden werden, bei denen im Voraus der voraussichtliche Jahresverbrauch gezahlt werden soll. Im Fall einer Insolvenz gehört diese Vorauszahlung zur Insolvenzmasse und dürfte nur schwerlich zurückerstattet werden.
Bei der Suche nach einem geeigneten Tarif sollten man sich nicht von hohen Rabatten oder Bonuszahlungen blenden lassen. Nicht selten ist der Tarif im ersten Jahr deutlich günstiger, im zweiten Vertragsjahr aber deutlich teurer. Es empfiehlt sich hier immer ganz genau zu rechnen.
Grundsätzlich sollten Verbraucher immer ihren Gasvertrag im Blick haben. Denn es lohnt sich regelmäßig alle zwei Jahre den Tarif zu überprüfen. Am besten trägt man sich dazu einen Termin in den eigenen Kalender, zu dem der Vertrag kündbar ist und vergleicht dann aktuell die Preise.
Der letzte Tipp bezieht sich aber auf eine ganz andere Möglichkeit um die eigene Gasrechnung zu reduzieren. Vergleichen sollten Verbraucher ihren Verbrauch mit dem auf der Rechnung ausgewiesenen Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte.
Liegt der Verbrauch deutlich über dem Durchschnitt gibt es hier genügend Potential die eigene Rechnung deutlich zu reduzieren. Oftmals reicht es schon, die Heizkörper minimal herunterzuregeln oder die Heizung in der Nacht und Tagsüber, wenn niemand im Haus oder in der Wohnung ist, herunterzufahren.
Nützliche Hinweise zu Gaspreisvergleich
Gasverbrauch berechnen
Um zu einem günstigeren Gasanbieter zu wechseln, sollten Sie Ihren Gasverbrauch kennen. Diesen können Sie von Ihrer letzten Endjahresabrechnung ablesen. | Wenn Sie bisher noch keine Rechnung erhalten haben oder sich zum ersten Mal Gedanken über die Versorgung mit Gas machen müssen, ist eine genaue Kalkulation nicht empfehlenswert. |
Die exakte Berechnung des Gasverbrauchs erfordert Wissen über die Art der Nutzung, den Brennwert und die Zustandszahl. Daher ist es ratsam, sich an Durchschnittswerten zu orientieren. | Für eine kleine Wohnung mit 30 m² kalkulieren Sie ungefähr 3.800 kWh ein, bei 50 m² werden schätzungsweise 5.000 kWh benötigt und für eine Wohnung mit 100 m² sollten Sie in etwa 12.000 kWh einplanen. |
Wenn Sie in einem Einfamilienhaus leben, erhöht sich der Gasverbrauch auf durchschnittlich 35.000 kWh. | Die genaue Menge ist von der Art der Gasnutzung abhängig. Möchten Sie nur heizen oder auch das Wasser über Gas erwärmen? |
Ist Letzteres der Fall, erhöht sich Ihr Bedarf entsprechend. Dann sollten Sie in Ihre Überlegungen auch die Anzahl der bei Ihnen wohnhaften Personen einbeziehen.
Wenn Sie Gas ausschließlich zum Heizen verwenden wollen, richten Sie sich nach der Quadratmeterzahl.
Vom Preisvergleich profitieren
Einen günstigen Gasversorger zu finden, ist bei der großen Anzahl an Anbietern häufig mit einem enormen Aufwand verbunden. Behalten Sie den Überblick, indem Sie online ein Vergleichsportal nutzen. Dort müssen Sie nur Ihre Postleitzahl und Ihren voraussichtlichen Verbrauch angeben. Zudem können Sie wählen, ob Sie klimafreundliche Tarife bevorzugen.
Nachdem Sie den Vergleich gestartet haben, erscheint eine Fülle möglicher Versorger. Die für Sie empfohlenen Anbieter mit den günstigsten Preisen werden Ihnen häufig ganz oben angezeigt. Trotzdem sollten Sie die Konditionen prüfen, denn eventuelle Bonuszahlungen sind in den angezeigten Preisen oftmals bereits einbezogen. In vielen Fällen können Sie die Filterfunktion nutzen, um sich den Preis ohne Bonus anzeigen zu lassen.
Nachdem Sie ein passendes Unternehmen ausgewählt haben, können Sie die Vertragsunterlagen online ausfüllen. Weiterhin ist die Kündigung Ihres Altvertrags problemlos über die Plattform möglich. Geben Sie dafür den Namen Ihres bisherigen Versorgers und Ihre Kundennummer an. Halten Sie zudem die Zählernummer und den Zählerstand bereit. Ebenso sollten Sie angeben, ab wann der neue Versorger Sie beliefern soll.
Ein Wechsel des Gasanbieters ist in der Regel sehr einfach und vollständig online durchführbar. Auch über Versorgungslücken müssen Sie sich keine Gedanken machen – durch die gleichzeitige Kündigung bei Neuabschluss gelingt der Übergang nahtlos.
Konditionen beachten
Beim Abschluss eines neuen Vertrags sollten Sie sich vorher gut über die Konditionen informieren. Richten Sie Ihren Blick zunächst auf die Mindestvertragslaufzeit und die Preisgarantie. Denn manche Anbieter binden die Kunden über zwölf Monate, garantieren aber nur über sechs Monate einen stabilen Preis. Diese Tarife sollten Sie nur in Betracht ziehen, wenn gleichzeitig ein uneingeschränktes Sonderkündigungsrecht bei Preisanstiegen gewährt wird.
Beachten Sie außerdem, dass die Preisgarantie zwar vor einer Erhöhung der Kosten schützt, aber ebenso die Chance nimmt, auf Preisstürze zu reagieren. Die Mindestlaufzeit sollte daher nicht über zwölf Monaten liegen.
Des Weiteren ist die Zahlungsweise wichtig. Wenn der Versorger nur gegen Vorauskasse arbeitet, ist Vorsicht geboten. Sollte das Unternehmen Insolvenz anmelden, ist das Geld meistens weg und Sie müssen sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Um sich diesen Ärger zu ersparen, ist eine monatliche Zahlung ratsam.
Ein weiterer Faktor bei der Entscheidung für einen neuen Gasversorger ist die Seriosität des Unternehmens. Vertrauen Sie dabei auf die Erfahrungsberichte anderer Kunden. Überprüfen Sie, ob der Kundenservice des Anbieters freundlich und zuvorkommend auf Anfragen reagiert.
Achten Sie außerdem darauf, ob der Service gut erreichbar ist und bei eventuell auftretenden Problemen schnell Abhilfe schafft.
Flexibel bleiben
- Ein Wechsel des Gasanbieters lohnt sich, wenn Sie dafür an Flexibilität gewinnen. Tarife mit einer langen Mindestvertragslaufzeit bieten oftmals günstige Konditionen an. Allerdings kann sich der Gaspreis schnell ändern.
- Hier gilt es abzuwägen, denn bei einer langen Bindung mit Preisgarantie können Sie nicht auf das aktuelle Marktgeschehen reagieren.
- In dieser Hinsicht sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihren Vertrag monatlich kündigen können. Auch der Abschluss eines Vertrags über eine Laufzeit von zwölf Monaten ist zu empfehlen, insofern der Anbieter Ihnen dafür günstigere Konditionen über den gesamten Zeitraum verspricht.
- Weiterhin sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie einen Pakettarif abschließen. Diese sind oft günstiger, bedingen aber, dass Sie Ihren Gasverbrauch genau kennen.
- Ihr Verbrauch sollte bei diesem Angebot zudem schon über einen längeren Zeitraum konstant sein. Denn selbst bei einer geringen Überschreitung der gebuchten Gasmenge wechseln Sie automatisch in den nächsthöheren Tarif.
- Wenn Sie einen solchen Vertrag abschließen möchten, achten Sie auf großzügige Toleranzregelungen.
- Behalten Sie außerdem die Kündigungsfrist im Auge. Schließen Sie einen Vertrag mit der Möglichkeit einer kurzfristigen Kündigung ab. In der Regel sollte diese Frist nicht länger als vier bis sechs Wochen betragen.
- Sollten Sie einen Gasanbieter wählen, welcher eine Mindestvertragslaufzeit voraussetzt, tragen Sie den Kündigungstermin unbedingt in Ihren Kalender ein. So beugen Sie einer automatischen Verlängerung zu schlechten Konditionen vor.
- Wenn Sie online über ein Vergleichsportal wechseln, haben Sie oftmals die Möglichkeit, eine automatische Erinnerung zu erhalten.
Bonusbedingungen prüfen
Bei einem Wechsel des Gasanbieters profitieren Neukunden von hohen Bonuszahlungen. Dadurch kann das Gas viel günstiger als bisher bezogen werden. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn es gibt verschiedene Arten von Bonuszahlungen. Neben dem Sofortbonus wird manchmal auch ein Jahresbonus angeboten. Letzterer wird aber erst am Ende des Bezugszeitraums ausgezahlt. Dadurch sollen Verbraucher von einer Kündigung abgehalten werden.
Prüfen Sie die Konditionen daher genau! Wird der Jahresbonus am Ende der Mindestvertragslaufzeit mit den angefallenen Kosten verrechnet? Dann lohnt sich der Wechsel. Sollte der Bonus aber nur bei einer Verlängerung gewährt werden, ist von einem Abschluss abzuraten. Denn häufig entfällt dabei die Preisgarantie. Bei diesem Vorgehen müssen Sie damit rechnen, dass der Anbieter sich das durch die Prämienauszahlung verlorene Geld zumindest teilweise durch schlechtere Konditionen im nächsten Vertragsjahr zurückholt.
Eine genaue Prüfung der Bedingungen gibt außerdem zusätzliche Sicherheit. Denn oft kündigen Verbraucher ihren Vertrag nur nicht, da sie Angst haben, ihren Bonus zu verlieren. Dann kommt es zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr. Diese geht regelmäßig mit einer immensen Preissteigerung einher, da der Anbieter ohne Bonus deutlich mehr für die Bereitstellung als bisher verlangt.