Für gewöhnlich gibt es bei den meisten Stromverträgen in Deutschland eine gewisse Mindestlaufzeit, die meist zwischen 12 und 36 Monaten liegt. Dabei gilt: Je länger die Laufzeit, desto länger bindet man sich als Kunde an einen bestimmten Versorger – und desto unflexibler wird man, wenn es um einen Wechsel geht.
Inhalt
- Stromtarife ohne Mindestlaufzeit – gibt es sie wirklich?
- Wie wird ein Stromvertrag ohne Vertragslaufzeit gekündigt?
- So findet man den besten Tarif für einen Stromvertrag ohne Mindestlaufzeit
- Muss man den neuen Stromvertrag auf den gleichen Namen wie bisher abschließen?
- Die wichtigsten Kriterien für einen Stromanbieter ohne Vertragslaufzeit
- Nützliche Hinweise zum Strom ohne Vertragslaufzeit
Flexibilität ist allerdings sehr wichtig, da sich die Preise auf dem Energiemarkt stetig verändern. Wir stellen vor, wie Strom ohne Vertragslaufzeit funktioniert und für wen sich ein solcher Tarif lohnen kann.
Stromtarife ohne Mindestlaufzeit – gibt es sie wirklich?
Schließt man heutzutage in Deutschland einen Stromvertrag ab, kann man als Vertragspartner oder Kunde in der Regel erst dann aus dem Vertrag austreten, sofern die vereinbarte Mindestlaufzeit beendet ist – danach kann man sich nach einem neuen Energielieferanten mit einem günstigeren Tarif umsehen.
Jedoch gibt es bei Stromverträgen auch gewisse Ausnahmen – nämlich dann, wenn man als Kunde ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann. Dann hat man die Möglichkeit, dass man schon vor dem Ablauf der verinbarten Mindestvertragslaufzeit kündigen und zu einem anderen Stromversorger wechseln kann.
Grundsätzlich gibt es hier zwei Situationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht gilt: Ein Umzug zu einer neuen Wohnadresse oder eine Preiserhöhung des bisherigen Stromversorgers.
- Erhöht ein Stromversorger seinen bisherigen Tarif, wird der Kunde schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt. Er hat dann eine gewisse Frist, innerhalb der er reagieren und den laufenden Vertrag kündigen kann – es greift also das Sonderkündigungsrecht und die Mindestvertragslaufzeit spielt keine Rolle mehr.
- Der Grund dafür ist, dass eine Preiserhöhung genau genommen einen Vertragsbruch darstellt und der Verbraucher somit dazu berechtigt ist, das vertragliche Verhältnis zu beenden.
- Ähnlich verhält es sich, wenn der Kunde den Wohnort wechselt. Ein Umzug sollte immer ein Anlass sein, sich auch mit einem Wechsel des Stromanbieters auseinanderzusetzen, um künftig mehr Geld zu sparen.
- Möchte man aufgrund eines Umzugs aus dem bisherigen Vertrag aussteigen und damit auf die Mindestlaufzeit verzichten, ist dies allerdings etwas umständlicher als eine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung.
Denn hier gilt es zuerst zu unterscheiden, ob der bisherige Stromvertrag von einem Grundversorger – wie zum Beispiel den örtlichen Stadtwerken – oder von einem anderen Anbieter stammt. Bei Grundversorgern greift grundsätzlich das Kündigungsrecht, dies ist auch gesetzlich festgeschrieben.
Hat man den Vertrag aber mit einem anderen Versorger abgeschlossen, kommt es ganz auf den Stromanbieter an – nicht immer ist ein Sonderkündigungsrecht möglich. Dies kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energielieferanten nachgelesen werden.
Für gewöhnlich muss man sich als Kunde aber keine Sorgen darum machen und man kann ein Sonderkündigungsrecht aufgrund eines Wohnortwechsels in Anspruch nehmen. Dies verkürzt die Vertragslaufzeit deutlich und man muss sich nicht mehr an die Mindestvertragslaufzeit halten.
Sehr wichtig ist es, bei der Nutzung des Sonderkündigungsrecht auf geltende Fristen zu achten. Kündigt man, weil eine Erhöhung der Strompreise folgt, gewähren die meisten Energieversorger ihren Kunden lediglich eine sehr kurze Frist von maximal 14 Tagen – was natürlich zu ihrem Vorteil ist. Läuft diese Frist ab, ohne dass der Kunde reagiert, muss er weiterhin im Vertrag bleiben.
Zwar sind einige Energieversorger hier in gewissem Maße kulant, darauf verlassen kann und sollte man sich als Kunde allerdings auf keinen Fall. Denn im schlimmsten Fall läuft der Vertrag dann für ein weiteres Jahr – und das, obwohl man bei einem anderen Versorger eigentlich viel Geld gespart hätte.
Wie wird ein Stromvertrag ohne Vertragslaufzeit gekündigt?
Grundsätzlich kann die Kündigung von einem laufenden Energievertrag sowohl durch den Stromversorger als auch durch den Kunden erfolgen. Es ist allerdings in jedem Fall zu empfehlen, den bisher laufenden Vertrag über den neuen Stromversorger beenden zu lassen. Denn wenn der Kunde auf eigene Faust kündigt und zum Stichtag noch nicht von einem neuen Stromversorger mit Energie beliefert wird, rutscht er in die Grundversorgung – und diese ist meist nicht günstig.
Weil dies von kaum einem Verbraucher gewünscht ist, übernimmt der neue Energieversorger in der Regel die Abmeldung vom alten Anbieter – so muss der Kunde sich um nichts kümmern und kann sicher sein, dass der Wechsel nahtlos stattfindet.
So findet man den besten Tarif für einen Stromvertrag ohne Mindestlaufzeit
- Heutzutage ist es nicht schwer, einen preiswerten Energietarif zu finden, bei dem es keine Mindestvertragslaufzeit gibt. Ein kostenloser Stromrechner im Internet stellt dabei eine große Hilfe dar, denn hier muss der Verbraucher lediglich seinen etwaigen Jahresverbrauch sowie seine Postleitzahl eingeben.
- Den durchschnittlichen Verbrauch liest man am besten an seiner letzten Stromrechnung ab. Die Postleitzahl ist wichtig, damit nur Versorger in der eigenen Region angezeigt werden, die auch für den Kunden selbst verfügbar sind.
- Ebenfalls wird nun ein Häkchen gesetzt, um die Ergebnisse so zu filtern, dass der neue Energievertrag keine Mindestlaufzeit beinhalten soll. So genießt man maximale Flexibilität und kann jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn man dies möchte.
- Leider beachten noch immer viele Verbraucher diesen Aspekt nicht, obwohl er im Grunde einer der cleversten Tricks ist.
- Lohnenswert ist ein solcher Tarif insbesondere für jeden Haushalt, bei dem absehbar ist, dass sich der Energieverbrauch in naher Zukunft verändern wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Anzahl der Personen im Haushalt erhöht oder verringert.
- Darüber hinaus kann sich der Stromverbrauch auch ändern, wenn man plötzlich mehr oder weniger Zeit im Haus verbringt – dies beeinflusst natürlich auch die Energiekosten.
Abhängig von der Verbrauchsmenge ist eine Unterteilung der Stromkosten in den Verbrauchs- und den Grundpreis sinnvoll. Hier empfiehlt sich bei einem eher niedrigen Verbrauch ein Vertrag ohne Laufzeit, bei dem die Grundgebühr möglichst günstig ist, die Kosten pro Kilowattstunde dafür aber etwas höher ausfallen.
Bei einem Haushalt mit vier oder mehr Personen ist dagegen ein Energievertrag mit einem höheren Grundpreis pro Monat die bessere Wahl, da die Kosten pro Kilowattstunde dann günstiger sind. Sollten sich die Verbrauchseigenschaften ändern, ist man mit einem Stromvertrag ohne Laufzeit in jedem Fall gut beraten.
Selbstverständlich ist ein Strompreisvergleich im Internet vollkommen kostenlos und unverbindlich. Das bedeutet, dass man sich prinzipiell jederzeit nach einem anderen Anbieter umsehen und den aktuellen Tarifmarkt im Auge behalten kann.
Experten empfehlen, einen Preisvergleich mindestens ein bis zwei Mal pro Jahr durchzuführen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Ist man bei einem Anbieter mit einer kurzen Vertragsbindung Kunde, steht es einem dann jederzeit frei, zu einem anderen Stromversorger zu wechseln.
Muss man den neuen Stromvertrag auf den gleichen Namen wie bisher abschließen?
Bei Stadtwerken bzw. lokalen Grundversorgern kann ein Stromvertrag in der Regel auf zwei Personen als gleichberechtigte Vertragspartner abgeschlossen werden. Anders sieht es bei Sonderverträgen aus: Hier darf meist nur ein einziger Name eingetragen werden. Welche Person dies in einem Haushalt mit mehreren Personen ist, muss jeder für sich klären.
Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde volljährig ist. Handelt es sich um unverheiratete Paare oder Ehepartner mit unterschiedlichen Nachnamen, gibt es allerdings etwas zu beachten: Hat bisher der andere Partner den Energievertrag abgeschlossen, dann darf auf dem neuen Stromvertrag als Grund nicht ein Anbieterwechsel angegeben werden.
Hier muss zwingend das Feld Einzug angekreuzt werden, auch wenn man schon seit vielen Jahren gemeinsam in derselben Wohnung lebt.
Der Grund dafür ist, dass in den Daten des Netzbetreibers natürlich nicht sämtliche Namen aller Bewohner in einem Haushalt vermerkt sind – sondern lediglich jene Informationen, die der Stromversorger über seinen Kunden hat. Jeder Fall, in dem der letzte Kunde nicht den gleichen Nachnamen wie der nachfolgende Kunde trägt, wird von einem Energieversorger immer als Umzug angesehen. Dieser Aspekt wird allerdings von vielen Verbrauchern nicht berücksichtigt, so dass es mitunter zu einer Ablehnung bei einem Anbieterwechsel kommt.
In diesem Fall sollte man das Gespräch mit dem Anbieter suchen und die Sachlage erklären, damit trotzdem ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.
Die wichtigsten Kriterien für einen Stromanbieter ohne Vertragslaufzeit
- Grundsätzlich gelten bei einem Vergleich verschiedener Stromanbieter ohne Vertragslaufzeit dieselben Kriterien wie bei allen anderen Energieversorgern.
- So ist es für den Verbraucher zunächst wichtig, darauf zu achten, dass der gewählte Tarif eine möglichst lange Preisgarantie bietet. Je länger diese ist, desto länger ist man auch als Kunde vor einer möglichen Preiserhöhung geschützt.
- Darüber hinaus bieten zahlreiche Stromversorger attraktive Boni für Neukunden an. Diese sind natürlich verlockend, denn auf diese Weise erhält man direkt einen gewissen Geldbetrag erstattet und die nächste Stromrechnung fällt besonders günstig aus.
- Vorsichtig sein sollte man hier als Kunde trotzdem, denn es kann sein, dass die Kosten bereits nach 12 Monaten ansteigen – und dann muss man sich erneut nach einem anderen Anbieter umsehen oder die Preiserhöhung hinnehmen.
- Auf Prepaid-Strompakete, wie sie auch heutzutage noch immer von vielen Versorgern angeboten werden, sollten Verbraucher allerdings lieber verzichten. Diese werden zwar für gewöhnlich zu einem recht attraktiven Preis angeboten – doch es ist höchst unwahrscheinlich, dass man nicht mehr oder weniger als exakt die gekaufte Menge abnimmt.
- Der Nachteil daran: Verbraucht man mehr als die zuvor erworbene Menge, fällt der Preis pro Kilowattstunde meist sehr hoch aus. Verbraucht man allerdings weniger, erstattet der Stromanbieter dem Kunden nichts. Auch im Falle einer Insolvenz wäre das zuvor bezahlte Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren.
- Somit ist es immer besser, den Strom pro Kilowattstunde abzurechnen – damit ist man in jedem Fall als Kunde auf der sicheren Seite.
Nützliche Hinweise zum Strom ohne Vertragslaufzeit
Strom ohne Vertragslaufzeit – was ist das?
Bis vor nicht allzu langer Zeit war es üblich, dass Stromverträge außerhalb der Grundversorgung grundsätzlich eine Vertragslaufzeit mit 12 oder maximal 24 Monaten angeboten wurden. Doch die Tarife, Konditionen und Preise ändern sich gerade beim Strom laufend, sodass Verbraucher zunehmend den Stromanbieter wechseln. Auch die Anbieter haben sich an die vermehrte Nachfrage nach flexibleren Tarifen angepasst und bieten mehr und mehr Stromverträge ohne Vertragslaufzeit an.
Dabei ist die Bezeichnung „ohne Vertragslaufzeit“ ein wenig irreführend, denn tatsächlich handelt es sich bei Verträgen, die unter diesen Begriff fallen um Stromverträge mit einer extrem kurzen Mindestlaufzeit.
- Zunächst einmal muss bei Stromverträgen generell zwischen den Verträgen der Grundversorger und den Sonderverträgen mit anderen Anbietern unterschieden werden. Das ist auch bei den Stromverträgen ohne Vertragslaufzeit so.
- Stromverträge bei den Grundversorgern können jederzeit innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden. Wer also den Stromanbieter noch nicht gewechselt hat und seinen Strom vom örtlichen Grundversorger bezieht, kann jederzeit innerhalb von 2 Wochen den Anbieter wechseln.
- Stromverträge der Grundversorger fallen insofern grundsätzlich unter die Kategorie der Stromverträge ohne Vertragslaufzeit.
- Andere Stromanbieter haben sich mittlerweile ebenfalls auf die große Nachfrage nach Verträgen ohne Laufzeit, bzw. mit eine geringen Laufzeit, angepasst. Bei den meisten Sondertarifen dieser Kategorie beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate.
- Es werden aber auch Verträge angeboten, die bereits nach einem Monat kündbar sind.
Die Vorteile von Stromverträgen ohne Vertragslaufzeit
Der Strommarkt ist hart umkämpft und unterliegt einem ständigen Wandel. Wachsende Nachfrage und steigende Energiekosten führen dazu, dass Verbraucher weitaus häufiger und intensiver auf der Suche nach einem günstigen Stromvertrag sind, als dies noch vor wenigen Jahren der Fall war. Auch der Konkurrenzkampf zwischen den Anbieter führt dazu, dass mit immer neuen Tarifen die Kunden hart umkämpft werden.
Mit einem Stromvertrag mit einer langen Laufzeit von 1 oder gar 2 Jahren sind Verbraucher längst nicht so flexibel wie mit einem Stromvertrag ohne Vertragslaufzeit. Selbst wenn der Vertrag eine Preisgarantie enthält, kann es heutzutage durchaus sein, dass bereits kurz nach dem Vertragsabschluss weitaus günstigere Tarife auf dem Markt zu finden sind.
Mit einem Vertrag ohne Laufzeit können Verbraucher sehr schnell auf die Preisentwicklung auf dem Strommarkt reagieren und erneut den Tarif wechseln. Insbesondere weil innerhalb der letzten Jahre durch steigende Netzentgelte und Umlagen ein starker Preisanstieg auf dem Strommarkt zu verzeichnen ist, lässt sich eine Menge Geld sparen, wenn der Stromvertrag entsprechend flexibel und kurz in seiner Vertragslaufzeit ist.
Da auch in naher Zukunft nicht davon auszugehen ist, dass die Strompreise fallen, lohnt sich ein Stromvertrag ohne Vertragslaufzeit auf jeden Fall, denn nur so haben Verbraucher die Möglichkeit besonders günstige Angebote jederzeit wahrzunehmen.
Für wen ein solcher Stromtarif sinnvoll sein kann
- Nicht jeder hat große Lust dazu sich durchgehend mit Stromtarifen und Strompreisen zu beschäftigen. Wer jedoch aktiv Geld sparen möchte, sollte sich die Mühe machen und den Strommarkt fortlaufend im Auge behalten.
- Ein Stromtarif ohne Vertragslaufzeit ist dann eine optimale Wahl, denn so können Verbraucher problemlos auf Preisschwankungen reagieren und immer die günstigsten Tarife wahrnehmen.
- Wer keine Lust auf häufige Tarifwechsel hat, ist dennoch nicht immer mit einem Tarif mit einer langen Laufzeit von 12 oder gar 24 Monaten besser beraten. Wesentlich entscheidender für eine längerfristige Preissicherheit ist eine im Vertrag festgelegt Preisgarantie – und die kann durchaus auch in einem Stromtarif ohne Vertragslaufzeit enthalten sein.
- Manche Anbieter geben auch bei Tarifen ohne Vertragslaufzeit Preisgarantien bis zu 18 Monaten. Ein solcher Tarif kann also auch für Verbraucher interessant sein, die nicht nach ein paar Wochen oder Monaten erneut einen Tarifwechsel vornehmen möchten.
- Tarife ohne Vertragslaufzeit kommen daher grundsätzlich für jeden infrage. Nur weil der Vertrag bereits nach 4 Wochen oder 3 Monaten gekündigt werden kann, muss dies kein Ausschlusskriterium für diejenigen sein, die ihren Stromvertrag für einen längeren Zeitraum behalten möchten.
- Da Verbraucher bei Preiserhöhungen immer ein Sonderkündigungsrecht haben, ist ein Stromvertrag ohne Mindestlaufzeit jedoch nur wirklich für diejenigen interessant, die kontinuierlich auf der Suche nach dem günstigsten Angebot sind und entsprechend häufig einen Tarifwechsel vornehmen.
Strompreis, Prämien, Boni und Vorkasse
Stromverträge ohne Vertragslaufzeit gehören nicht unbedingt zu den günstigsten Angeboten. Oftmals sind Tarife mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten weitaus günstiger. Grund dafür sind zumeist die höheren Grund- und Arbeitspreise der Tarife mit kurzer Laufzeit. Doch auch bei den Tarifen ohne Vertragslaufzeit gibt es Preisunterschiede, sodass sie bei einem Tarifvergleich durchaus mitberücksichtigt werden sollten.
Wer jedoch explizit nach Stromangeboten mit Boni oder Prämien sucht, wird unter den Tarifen ohne Vertragslaufzeit nur sehr wenige Angebote finden, die dies zu bieten haben. Tarife mit Bonus oder mit Prämie haben meist eine längere Laufzeit von 12 bis 24 Monaten.
Bei Verträgen mit Vorkasse sollten Verbraucher ganz genau abwägen, ob ein solcher Vertrag tatsächlich infrage kommt. Das gilt für Tarife mit normalen Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten genau wie für Verträge ohne Mindestlaufzeit. Die Zahlung einer Vorkasse birgt für den Verbraucher immer ein großes Risiko.
- Geht der Anbieter in Insolvenz wird nicht nur die Stromlieferung eingestellt. Auch gezahlte Vorauszahlungen sind im Fall einer Insolvenz verloren.
- Grundsätzlich sollten Verbraucher daher nur dann einen Vertrag mit Vorkasse abschließen, wenn sie absolut sicher sind, dass keine Insolvenz des Anbieters während der Vertragslaufzeit zu befürchten ist.
- Eine absolute Garantie gibt es jedoch niemals, sodass auch bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit immer ein gewisses Risiko für den Verbraucher gegeben ist.
Kündigung und Sonderkündigung bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit
In Bezug auf die ordentliche Kündigung eines Stromvertrags sowie auf die Möglichkeiten einer Sonderkündigung unterscheiden sich Verträge ohne Mindestlaufzeit nicht von denen mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten.
Die Fristen für eine ordentliche Kündigung eines Stromvertrages werden immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters festgelegt. Bei Verträgen ohne Vertragslaufzeit liegt diese in aller Regel bei 4 Wochen bis hin zu 3 Monaten. Die Verträge können unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist von beiden Vertragspartnern, also dem Anbieter oder dem Verbraucher, gekündigt werden.
Wer einen Tarifwechsel vornimmt und rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließt, kann die Kündigung des alten Vertrages selbst vornehmen, oder auch durch den neuen Anbieter erledigen lassen. Dieser erhält dann beim Vertragsabschluss eine entsprechende Vollmacht und kümmert sich um alles Weitere. Wird die Kündigungsfrist eingehalten, spielt die Länge der Vertragslaufzeit für die allgemeine Kündigungsabwicklung keine Rolle.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht immer bei einer Preiserhöhung. Dies gilt auch für Verträge ohne Mindestlaufzeit. Nach einem Umzug besteht nur dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter am neuen Wohnort die Leistungen nicht mehr vollumfänglich erbringen kann. Auch beim Sonderkündigungsrecht unterscheiden sich Verträge ohne Mindestlaufzeit nicht von denen mit einer längeren Laufzeit.
Als Strom ohne Vertragslaufzeit gelten Stromlieferungsverträge, die jederzeit kündbar sind. Zu unterscheiden ist zwischen der Grundversorgung und einem Sondervertrag ohne Mindestlaufzeit. Bei letzterem ist überwiegend eine Kündigungsfrist von einem Monat bis zu drei Monaten vereinbart. Die Grundversorgung kann zwar theoretisch mit einer Frist von vierzehn Tagen gekündigt werden, die in der Praxis jedoch unrealistisch ist.
Hinweis:
Grund für die real notwendige längere Bearbeitungszeit bei einem geplanten Wechsel des Stromanbieters ist, dass der neue Versorger einen gewissen Zeitraum für die Aufnahme der Belieferung benötigt.
Die Kündigung des Stromvertrages ohne Vertragslaufzeit
Grundsätzlich kann die Kündigung eines bestehenden Stromlieferungsvertrages sowohl durch den Kunden als auch durch den neuen Anbieter erfolgen. Ratsam ist bei einem Anbieterwechsel jedoch in jedem Fall die Beendigung des bisherigen Vertrages durch den künftigen Lieferanten. Falls der Kunde selbst kündigt und zum Termin des angegebenen Versorgerwechsels beim Netzbetreiber keine Anmeldung zur Belieferung durch einen Wahlversorger eingegangen sein, veranlasst dieser automatisch den weiteren Strombezug über den Grundversorger.
Dieser unerwünschte Effekt lässt sich durch die von nahezu allen Energieunternehmen ohnehin empfohlene Vertragskündigung durch den künftigen Versorger vermeiden. Falls der Stromkunde auszieht, gibt er bei der Kündigung ausdrücklich »Auszug« als Grund ein. Wenn anschließend der Lieferant diesen korrekt an den Netzbetreiber übermittelt, erfolgt naturgemäß keine automatische Anmeldung zur Belieferung durch den Netzbetreiber.
Einen günstigen Tarif für Strom ohne Vertragslaufzeit finden
Die Suche nach einem günstigen Stromtarif ohne Vertragslaufzeit ist einfach. In die Maske eines Stromvergleichsrechners gibt der Interessent den ungefähren Stromverbrauch und die Postleitzahl ein. Zusätzlich lässt sich einstellen, dass der neue Stromvertrag keine Mindestlaufzeit aufweisen soll. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, jederzeit einen erneuten Strompreisvergleich durchzuführen.
Info:
Besonders empfehlenswert ist der Strombezug ohne Mindestvertragslaufzeit für Haushalte, die mit einer baldigen Veränderung des Energieverbrauchs rechnen. Ein solcher ergibt sich regelmäßig bei einer Veränderung der Haushaltsgröße durch den Einzug oder Auszug einer Person. Des Weiteren ändert sich der Strombezug durch mehr oder weniger Zeit, welche die Bewohner gegenüber früher in ihrer Wohnung verbringen.
Je nach tatsächlichem Verbrauch ist eine andere Aufteilung der Energiekosten in den Grundpreis und den Verbrauchspreis vorteilhaft. Grundsätzlich empfehlen sich bei geringem Verbrauch Stromlieferverträge ohne Vertragslaufzeit mit einem niedrigen Grundentgelt und höheren Kosten je Kilowattstunde.
Für größere Haushalte sind hingegen Stromverträge mit einem höheren Monatsgrundpreis und niedrigeren Kosten je kWh vorteilhaft. Verträge ohne Laufzeit ermöglichen den umgehenden Wechsel in einen anderen Stromtarif, wenn sich die Verbrauchsgewohnheiten ändern.
Muss der neue Stromlieferungsvertrag auf denselben Namen wie der bisherige abgeschlossen werden?
Während der Grundversorger üblicherweise zwei Personen als gleichberechtigte Kunden akzeptiert, muss der Sondervertrag fast immer auf einen einzigen Namen abgeschlossen werden. Wer bei Mehrpersonen-Haushalten als Stromkunde auftritt, ist grundsätzlich beliebig wählbar. Voraussetzung ist lediglich die Volljährigkeit des Kunden. Eine Besonderheit ist jedoch bei Paaren ohne Trauschein und bei Eheleuten mit verschiedenen Nachnamen zu beachten: Wenn der andere Partner als bislang den Stromvertrag abschließt, darf auf dem Lieferauftrag nicht Anbieterwechsel als Grund angegeben werden.
Hinweis:
In diesem Fall ist vielmehr zwingend Einzug anzukreuzen, selbst wenn der künftige Abnehmer schon seit mehreren Jahren mit dem bisherigen Kunden in der Wohnung zusammenlebt.
Der Grund besteht im Datensatz des Netzbetreibers, der nicht die Namen aller Bewohner einer Verbrauchsstelle, sondern nur Informationen über den bei einem Lieferanten registrierten Stromkunden enthält. Alle Fälle, in denen der bisherige Kunde nicht denselben Nachnamen wie der künftige Abnehmer trägt, gelten deshalb bezüglich der Stromlieferung als Umzug. An diese Besonderheit denken viele Stromkunden nicht, sodass sie ein vermeidbares Ablehnungsschreiben wegen eines vom Netzbetreiber nicht genehmigten Anbieterwechsels erhalten.
Tipps zu Stromanbieter ohne Vertragslaufzeit
Einmalzahlung als Prämie nutzen
Sie suchen einen guten und seriösen Stromanbieter, der Ihnen ganz ohne Vertrag dabei hilft, Kosten zu sparen? Während einige Stromanbieter damit locken, über eine Vertragslaufzeit von 2 oder 3 Jahren dauerhaft Geld zu sparen, gibt es einige Anbieter, die bei einem Wechsel des Stromanbieters einen Bonus zahlen. Möchten Sie diese Einmalzahlung für sich selbst nutzen? Vergleichen Sie in dem Tarif-Wirrwarr genau, für welchen Bonus Sie sich entscheiden. Oft ist die Einmalzahlung ein Lockangebot, das ein seriöser Anbieter nicht nötig hat. Dennoch macht der Vergleich auch Sie reich.
Hinweis:
Viele Anbieter unterscheiden sich erheblich. Mit dem genauen Rechner können Sie selbst wählen, welches Unternehmen zu Ihnen passt.
Geräte im Haushalt, die Energie sparen
Wie genau ist Ihre Waschmaschine, der Wäschetrockner, der Herd oder der Kühlschrank ausgestattet? Wenn Kühlschrank oder Backofen schon mehr als 10 Jahre alt sind können Sie davon ausgehen, dass Sie in Ihrem Zuhause nicht die besten Geräte benutzen. Die Anschaffung von neuer Technik mit der Bewertung AAA sorgt oft für einen dauerhaften Mehrwert, wenn Sie Strom sparen möchten.
Genau mit diesen Geräten kann es Ihnen gelingen, dass sich die Entsorgung der alten Spülmaschine, um ein Beispiel zu nennen, für Sie lohnt. Als Tipp können Sie sich die Stromabrechnung einmal genauer ansehen und vergleichen, welche Geräte die Stromfresser in Ihren Haushalt sind.
Achten Sie auf Ihr Verhalten zu Hause
Sie befüllen Ihren Wasserkocher oft bis an den Rand bevor Sie ihn einschalten? Sie achten nicht immer darauf, ob Sie den Kühlschrank sofort wieder schließen? Es sind die Details im Alltag, die den Stromverbrauch anheben oder senken. Ist zum Beispiel die Dichtung am Kühlschrank nicht vollkommen intakt, wird der Stromverbrauch erheblich gesteigert. Die Kühlung des Inhalts aller gekühlten Lebensmittel benötigt mehr Energie, somit steigt der Stromverbrauch an.
Wer auf einen perfekt funktionierenden Kühlschrank achtet, der regelmäßig abgetaut wird, senkt auf Dauer seine Stromrechnung.
Hinweis:
Das gleiche Beispiel gilt beim täglichen Gebrauch von Wäschetrockner, Klimaanlage und Co. Ist der Einsatz dieser Geräte wirklich immer sinnvoll? Schließlich kann die Wäsche auch an der Leine hängend trocknen, oder?
Vorauskasse beim Stromanbieter?
Gerade viele Anbieter locken mit sehr preiswerten Angeboten, wo der Kunde im Vorfeld seine Rechnung bezahlt. Ist dies die dauerhafte Lösung, um beim Strom Geld zu sparen? Hier sollten Sie betrachten, dass Sie ein erhebliches Risiko tragen, dass Sie einen Ausfall erleben. Warum? Wenn der Stromanbieter insolvent wird und Sie die Rechnung bereits mit Vorauskasse bezahlt haben, schauen Sie unter Umständen ins Leere.
Diese Anbieter sind auf den ersten Blick zwar sehr preisgünstig, doch das Ausfallrisiko liegt beim Verbraucher. Auch beim Anbieter von Strom sollten Sie auf einen seriösen Anbieter achten.
Ökostrom und weitere Tipps
Der Ökostrom bietet eine gute Möglichkeit, damit Sie nachhaltig Strom sparen. Wenn Sie auf Ökostrom wechseln, senken Sie neben dem Stromverbrauch zusätzlich noch den Verbrauch von CO2. Nachhaltig helfen Ihnen noch andere Tipps. Beispiele: Schalten Sie Ihre Geräte in den Energiesparmodus, dieses Verhalten kennen Sie von Ihrem Handy, wenn Sie die Akku-Haltedauer verlängern möchten. Genau diese Methode gilt auch für Ihren Bildschirm am Laptop oder beim Gebrauch Ihres Fernsehers.
Info:
Ist es wirklich nötig, die Waschmaschine immer bei 60 Grad einzuschalten? Lassen Sie für den Waschgang Ihre Wäschetrommel immer voll werden. Es sind eben die kleinen Details im Alltag, die Ihren Stromverbrauch auf Dauer senken.