Egal ob Haushalt oder auch Gewerbe – ein Wechselstromzähler kommt zwecks Messung der verbrauchten Energie zum Einsatz. Was ist ein Wechselstromzähler genau? Ein Wechselstromzähler ist im Prinzip nichts anderes als ein Energiemessgerät – es dient insbesondere der Messung des haushaltsüblichen Einphasenwechselstroms und weist eine dreiadrige Verkabelung auf.
Das bedeutet: Stromkunden sind Nutzer eines haushaltsüblichen Einphasenstroms, welcher an einer dreiadrigen Verkabelung – zwei Phasen sowie neutrale Ader – leicht zu erkennen ist.
Inhalt
- Präzise Messung
- Kontrolle des Zählerstands
- Mechanische Zähler
- Smart Meter
- Perspektive
- Nützliche Hinweise zu Wechselstromzählern
Ein sogenannter Wechselstromzähler ermöglicht die Erfassung des Energieflusses in einem derartigen Stromnetz. Einige Stromkunden nutzen jedoch einen Drehstromzähler, der an einem fünfadrigen Anschluss zur Anwendung kommt. Dieser Strom erweist sich als Dreiphasenwechselstrom. Gemäß den Wohneinheiten eines Hauses kommt es zur Einrichtung zentraler Messstellen, mit deren Hilfe an Wohnungs- beziehungsweise Hausanschlüssen die Stromlieferung abgerechnet wird.
Als geeichte Messeinrichtung ist der Wechselstromzähler prädestiniert für Messstellen an Wohnungs- sowie Hausanschlüssen, an welchen eine Abrechnung der Stromlieferung vorgenommen wird. Wechselstromzähler kommen insbesondere als relativ kostengünstige, ungeeichte Geräte zum Einsatz.
Jeder Stromzähler besitzt eine einmalige Zählernummer – auf diese Weise sollen Verwechslungen in puncto Zuordnung von Verbräuchen sowie Verbrauchsstellen ausgeschlossen werden. Die Zählernummer befindet sich nicht nur auf dem Wechselstromzähler, sondern gleichfalls auf der letzten Verbrauchsrechnung. Der Stromzähler weist den aktuellen Stromzählerstand aus. Dies geschieht mittels einer Zahlenkombination, welche via Zählwerk angezeigt wird, oder aber in digitaler Form, abzulesen via Display des Stromzählers.
Für das Ablesen des Zählerstands sind die Zahlen links vom Komma entscheidend. Der Grund ist ganz einfach: Die Nachkommastellen verändern sich selbst bei Kleinverbrauchern mit derart großer Geschwindigkeit, sodass die Ziffern rechts vom Komma faktisch keine Aussagekraft besitzen.
Präzise Messung
Immer wieder taucht die Frage auf, ob beziehungsweise wie genau Wechselstromzähler sind. Hier sollten Stromkunden keine „Angst“ haben: Die Messungen gelten als sehr genau – diese Einschätzung gilt selbst für ältere, rein mechanische Modelle.
Selbst die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt dies. Vor der Inbetriebnahme werden Stromzähler nach strengen Vorschriften geeicht. Darüber hinaus werden bereits verbaute Zähler in regelmäßigen Abständen stichprobenmäßig überprüft. Davon abgesehen werden sie aus Sicherheitsgründen spätestens alle sechzehn Jahre ausgetauscht – dann kommen neuere Modelle zum Einsatz. In diesem Kontext stellt sich die Frage, wer denn günstiger ist – der Wechselstromzähler oder Drehstromzähler.
Keine Frage: Wechselstromzähler erweisen sich letztlich als die günstigere, zudem auch geeichte Variante. Sie kommen – wie der Name schon vermuten lässt – bei Wechselstrom zum Einsatz. Gleichwohl eignen sie sich genauso gut als Zwischenzähler. Letztere können eine betriebsinterne oder aber haus- und wohnungsinterne Messung sicherstellen, wobei ein Wechselstromzähler lediglich eine Phase misst, ein Drehstromzähler demgegenüber drei Phasen.
Wenn man berücksichtigt, dass ein Wechselstromzähler direkt an zweipoligen Anschlüssen sowohl mit Nullleiter als auch Phasenleiter misst, lässt sich leicht erkennen, wer mehr misst – es ist der Drehstromzähler. Sollte ein Drehstromzähler via einphasigem Wechselstromanschluss verbunden sein, hat der Stromkunde mit höheren Kosten zu rechnen. Somit erweist sich diese Nutzung als ungünstig.
Kontrolle des Zählerstands
Die Aussagekraft des angezeigten Zählerstands in Kilowattstunden gewinnt via Vergleichswert. Wer also den Zählerstand zum Beispiel am Ersten eines Monats abliest und notiert, wiederholt dies in gleicher Weise nochmal am Ersten des darauffolgenden Monats. Anschließend subtrahiert man den geringeren Zählerstand.
So lässt sich ermitteln, wie viele Kilowattstunden zuletzt verbraucht wurden. Mit diesem Wissen wird eine grobe Schätzung möglich – so lässt sich der Stromverbrauch auf ein ganzes Jahr hochrechnen und erkennen, ob er sich im „normalen“ Rahmen für einen Zwei-, Drei-, oder auch Vier- oder Fünf-Personen-Haushalt bewegt.
Bei einer präziseren Schätzung ist außerdem zu berücksichtigen, dass der monatliche Verbrauch im Jahresverlauf Schwankungen unterliegt: Im Winter ist wegen Beleuchtung und Warmwasseraufbereitung via Durchlauferhitzer mit mehr Stromverbrauch als im Sommer zu rechnen. Hier lässt sich die Aussagekraft durch einen Vergleich des monatlichen Verbrauchs mit dem entsprechenden Monat des Vorjahrs erhöhen.
Auf diese Weise lassen sich eventuelle Abweichungen ermitteln.
Sollte der Stromzähler – insbesondere der Wechselstromzähler – doch mal „spinnen“, dann lässt sich gewiss Abhilfe schaffen: Wer Zweifel an der Messgenauigkeit seines Wechselstromzählers hat, der sollte eine sogenannte Befundprüfung beantragen. Damit sollte der Eigentümer des Zählers beauftragt werden. Es kommt zum Ausbau des Zählers – eine staatlich anerkannte Prüfstelle überprüft dann den Zähler.
Sofern kein Messfehler festgestellt wird, trägt der Stromkunde jedoch die Kosten der Überprüfung selbst. Diese bewegen sich etwa zwischen 100 bis 150 Euro. Sollte demgegenüber die Überprüfung des Zählers gerechtfertigt sein, übernimmt in der Regel das Versorgungsunternehmen die Kosten.
Mechanische Zähler
Die vielerorts eingesetzten Stromzähler sind gegenwärtig noch mechanische Zähler. Die Messung des Stroms funktioniert nach einem bekannten Messprinzip, jenem von Galileo Ferraris. Letzterer gilt als Erfinder der Messung überhaupt. Dabei macht eine dünne Aluminium-Scheibe dieses Prinzip deutlich – das Drehen der Scheibe während der Messung ist charakteristisch.
Die Drehgeschwindigkeit der Scheibe spiegelt die Menge der Nutzung wider. Die optische Erkennbarkeit einer Umdrehung wird via farblicher Markierung erleichtert. Diese Art von Zählern sind viel im Einsatz. Noch bis 2010 erfolgte ihr Einbau in Häuser. Seit 2010 sind Stromanbieter gemäß § 40 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) gehalten, entsprechende Tarife mit Energiesparmöglichkeit in ihr Portfolio aufzunehmen und anzubieten.
Jedoch verlangen derartige Tarife auch neuere Zähler – ansonsten scheinen Probleme bei der Messung nicht auszuschließen. Allerdings sind sogenannte Smart Meter, die elektronisch anstatt manuell messen, noch nicht flächendeckend im Einsatz. Hier existiert ein weiterer Paragraph: In § 21c EnWG ist für Neubauten genauso wie für die Modernisierung durch Hausbesitzer bei den Hausanschlüssen der Einbau digitaler Messstellen vorgeschrieben.
Damit wird deutlich, dass in diesen Fällen kein Weg am Einsatz von Smart Metern vorbeiführt. Die Smart Meter finden sich allerdings auch als Messinstrument sowohl in Form von Wechsel- als auch Drehstromzählern.
Smart Meter
Keine Frage: In den nächsten Jahren kommen einige Änderungen auf die Stromkunden zu – alle Haushalte erhalten in absehbarer Zeit zumindest eine sogenannte moderne Messeinrichtung. Letztere ist nichts anderes als ein digitaler Stromzähler.
Damit aber noch nicht genug: Einige Haushalte müssen darüber hinaus den Einbau intelligenter Messsysteme ertragen – auch bekannt als Smart Meter. Diese intelligenten Messsysteme speichern nicht nicht nur den Stromverbrauch, sondern versenden auch die erhobenen Daten.
Was sind eigentlich Smart Meter? Ein intelligentes Messsystem, auch unter dem Begriff Smart Meter firmierend, weist zwei Elemente auf – neben einem digitalen Stromzähler ein Kommunikationsmodul, welches die Datenübertragung ermöglicht. Der Stromverbrauch wird via intelligentem Messsystem ermittelt, außerdem werden die Daten gespeichert und verarbeitet.
Der Messstellenbetreiber – also das Unternehmen, welches die neuen Stromzähler einbaut sowie betreibt und wartet – leitet die Daten insbesondere an Stromversorger und Netzbetreiber weiter. Der alte analoge Stromzähler beziehungsweise Ferraris-Zähler ist somit (bald) Geschichte – er wird durch den digitalen Stromzähler ersetzt.
Letzterer wird auch gerne als moderne Messeinrichtung bezeichnet – er lässt sich mit einem Kommunikationsmodul verbinden. Erst via diesem Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) verwandelt sich eine moderne Messeinrichtung in ein intelligentes Messsystem.
So gelingt die Datenübertragung problemlos in beide Richtungen – Signale senden wie auch empfangen inklusive. Somit ist es in Zukunft möglich, auf Wunsch beispielsweise in einem Smart Home elektrische Geräte automatisch an- oder abzuschalten. Dies kann für Stromkunden vor allem dann von Interesse sein, wenn sich der Strompreis im Tagesverlauf auf unterschiedlichen Preisniveaus bewegt – mal günstiger, mal teurer.
Damit nicht genug: Mithilfe des intelligenten Messsystems lässt sich überdies der Stromfluss einer Solaranlage beispielsweise so steuern, dass ein Elektroauto während eines günstigen Zeitraums geladen wird. Nicht unerwähnt bleiben sollte auch, dass das Messstellenbetriebsgesetz (September 2016) den Einbau intelligenter Messsysteme schon ab 2017 in einigen Privathaushalten vorsah.
Der Beginn ist allerdings vom Startschuss des BSI („Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“) abhängig. Dieser erfolgt zu dem Zeitpunkt, wenn wenigstens drei voneinander unabhängige Unternehmen sogenannte intelligente Messsysteme auf den Markt bringen, welche den sicherheitstechnischen Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes entsprechen.
Perspektive
Keine Frage: Mit den neuen Stromzählern steigen auch die Kosten – es gibt allerdings gesetzliche Obergrenzen. Eine moderne Messeinrichtung darf nicht mehr als 20 Euro pro Jahr kosten – dies unabhängig vom Verbrauch.
Was kommt auf die Stromkunden zu? Ein gesetzlicher Zwang für Messstellenbetreiber in puncto Einbau intelligenter Messsysteme bei Verbrauchern besteht lediglich für drei Gruppen: Von dieser Regelung betroffen sind seit 2017 Haushalte, deren jährlicher Stromverbrauch die Marke von 10.000 Kilowattstunden (kWh) überschreitet.
Ab 2020 gilt genannte Regelung bereits für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden (kWh). Schließlich sind seit 2017 auch die Betreiber Strom erzeugender Anlagen – beispielsweise Photovoltaik -, deren Nennleistung sieben Kilowatt (kWh) überschreitet, von dieser Regelung betroffen. Dabei sind die letzten letzten drei Jahresverbrauchswerte beziehungsweise deren Durchschnitt ausschlaggebend. Sollten nicht genügend Werte vorliegen, wird von 2.000 kWh Verbrauch ausgegangen. In allen anderen Fällen besteht kein „Zwang“ – ein intelligentes Messsystem bleibt optional.
Dies heißt: Der Messstellenbetreiber kann frei entscheiden, ob er ein derartiges einbaut oder nicht. Der Verbraucher hingegen muss alles erdulden – er kann einem geplanten Einbau nicht widersprechen. Selbst Haushalte, die nicht mit dem Einbau eines intelligenten Messsystems rechnen müssen, kommen in den nächsten Jahren wenigstens in den Genuss einer modernen Messeinrichtung – sie erhalten einen digitalen Zähler.
So sieht das entsprechende Gesetz „Digitalisierung der Energiewende“ den flächendeckenden Einbau bis spätestens 2032 vor. Demgemäß erhalten viele Verbraucher schon Schreiben mit entsprechender Ankündigung eines Einbaus. Auch kommt es bereits zum Einbau erster digitaler Zähler. Bei allen Neubauten beziehungsweise umfangreichen Renovierungen sind Messstellenbetreiber ohnehin gehalten, sofort moderne Messeinrichtungen einzubauen.
Als Verbraucher hat man praktisch keine Möglichkeiten, sich einem beschlossenen Einbau zur Wehr zu setzen – auch wenn zum Teil erhebliche Kosten pro Jahr entstehen können. Einziger Ausweg – zumindest theoretisch: Zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln, der preisgünstiger ist oder aber ein attraktives individuelles Angebot unterbreitet. Allerdings dürfte sich dieser vermeintliche Ausweg zumindest derzeit als wenig erfolgversprechend erweisen – mangels alternativer Messstellenbetreiber. Dies muss jedoch nicht so bleiben.
Nützliche Hinweise zu Wechselstromzählern
Kein neuer Vertrag nötig
Wird der Wechselstromzähler „von Amts wegen“ (Netzbetreiber), muss der Eigentümer oder Mieter keinen neuen Vertrag unterschreiben. Es empfiehlt sich aber, den Strom vor dem Tausch abzulesen. Funktioniert der Zähler nicht, können Sie ohne Mehrkosten einen neuen beim Netzbetreiber beantragen. Lesen Sie aber auch in diesem Fall vor Demontage den Zählerstand ab. Datum immer dazu notieren! Beschädigt der Ableser den Zähler, muss dieser auch kostenfrei getauscht werden.
Beim Einzug in eine neue Wohnung oder in ein Haus gibt es zwei Möglichkeiten der Vertragserrichtung. Welche Methode gewählt wird, hängt vom Eigentümer und dem Vorbewohner ab.
Einerseits haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag vom vorigen Bewohner zu übernehmen. In diesem Fall wird der Vertrag nur auf Sie umgeschrieben. Wichtig: In diesem Fall übernehmen Sie auch den Stromtarif und die Stromart Ihres Vorgängers, egal wie hoch dieser war und ob Sie diesen auch benötigen. Achten Sie darauf, dass der richtige Zählerstand im Vertrag aufscheint. Kontrollieren Sie die erste Rechnung, sodass Sie nicht den Strom Ihres Vorgängers mitzahlen.
Andererseits können Sie die Anlage neu übernehmen. In diesem Fall wird ein komplett neuer Vertrag zwischen Ihnen und dem Netzbetreiber erstellt. Auch in diesem Fall ist auf den alten Zählerstand zu achten. Bei dieser Variante haben Sie freie Wahl des Tarifs und der Art des Stroms (Ökostrom, Tag- oder Nachtstrom).
Grundsätzlich sind zwei Verträge zu errichten bzw. zu übernehmen. Der Netzbetreiber stellt die Leitungen zur Verfügung (Netznutzungsvertrag). Der Vertrag dient grundsätzlich zur Nutzung des Stromnetzes. Der Stromlieferant verkauft Ihnen den Strom. Das ist Ihr zweiter Vertragspartner. Das kann sehr verwirrend und kompliziert sein. Auskünfte darüber erhalten Sie bei Ihrem E-Werk, dem Gemeindeamt oder der Hausverwaltung.
Haben Sie einen digitalen Zähler, muss noch ein dritter Vertrag mit dem Messstellenbetreiber errichtet werden. Die Stromablesung und Messung erfolgen digital und aus der Ferne. Darüber hinaus stehen noch einige zusätzliche Möglichkeiten zur Auswahl. Diese können Sie beim Messstellenbetreiber oder dem örtlichen E-Werk erfragen.
Stromart und Tarifklasse entscheiden
Darüber hinaus entscheiden über den Preis die Frage der Art des Stroms sowie die jeweilige Tarifklasse. Zu unterscheiden sind Tag- und Nachstrom. Der Nachtstrom ist billiger, steht aber nicht überall zur Verfügung. Jeder Anbieter hat Tarifklassen. Erkundigen Sie sich vorab, welche der vorhergehende Bewohner hatte bzw. welche es gibt. Diese Auskunft muss Ihnen der Anbieter vor Abschluss des Vertrages zukommen lassen. Darüber hinaus muss er Ihnen ausreichend Zeit für Information und Überlegung einräumen.
Wichtig ist, wozu der Strom genutzt wird. Wird damit auch geheizt, sollten Sie auf alle Fälle auf Nachtstrom bestehen, sonst steigt die Rechnung ins Unermessliche. Ökostrom kann aus Wasserkraft, Windkraft oder Solarenergie stammen. Hier lohnt sich ebenfalls ein Vergleich sowie eine konkrete Nennung der Kosten.
Sie können natürlich die Stromart und den Tarif auch nach einer im jeweiligen Vertrag festgelegten Zeit ändern, dafür ist es aber notwendig, einen neuen Vertrag für den neuen Tarif oder die neue Stromart abzuschließen. Achtung: Wartezeiten in Bezug auf die Versorgung mit Strom sollte es dabei aber nicht geben. Der Stromlieferant muss dafür Sorge tragen, dass es zu keinen Stillstandszeiten bei der Lieferung kommt. Dazu müssen keine Leitungen gewechselt werden.
Manche Betreiber verlangen eine „Kaution“. Hier können Sie auf Ihren früheren Stromlieferanten und Ihre ausgewiesene Zahlungsmoral verweisen. Es geht lediglich darum, zu beweisen, dass Sie regelmäßig zahlen.
Auf die Zählpunktbezeichnung achten
Wird der Stromlieferant gewechselt, ist die EU-weite Zählpunktbezeichnung wichtig! Diese muss auf Ihren Netznutzungsvertrag vermerkt sein. Der Netzbetreiber muss Ihnen diese Auskunft jederzeit erteilen. Ziehen Sie neu ein, haben Sie noch keine. Dabei handelt es sich um eine 33-stellige Nummer, die mit dem Länderkennzeichen (D) beginnt. Der Sinn darin ist ähnlich dem des IBANs für Banken.
Mit der Zählpunktbezeichnung wird Ihre Verbraucherstelle (Wohnung, Haus) zugeordnet. Wird diese nicht bekannt gegeben, muss der neue Lieferant jemand vorbeischicken, der sich den Zähler ansieht. Somit sparen Sie sich wertvolle Zeit. Die Zählerpunktbezeichnung( Verbraucherstellenregistrierung) ist nicht die Zählernummer (Gerätenummer).
Was gibt es noch zum Smart Meter zu wissen?
Haben Sie einen digitalen Stromzähler (Smart Meter), haben Sie auch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber. Hat Ihr Vorbewohner eins, müssen Sie es nicht automatisch übernehmen. Sie haben die sogenannte „Opt-out“ Wahl und können es ablehnen.
Das Smart Meter dient dazu, alle 15 Minuten automatisch den Verbrauch zu messen und zu speichern. Sie haben die Möglichkeit, dies abzulehnen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, weitere Features des digitalen Stromzählers zusätzlich zu wählen. Das wird als „Opt-in“ bezeichnet. Welche Features noch zur Auswahl stehen, erfahren Sie bei Messstellenbetreiber.
Leider wurden die meisten Haushalte damit automatisch ausgerüstet, da dies auf einer neuen EU-Richtlinie basiert. Diese besagt, dass bis 2020 mindestens 80 % der privaten Haushalte damit ausgerüstet sein müssen. Sie haben aber wie gesagt, die Möglichkeit, durch die „Opt-out“ Option, zwar das Gerät zur Messung zu nutzen, aber die alte Messmethode beizubehalten.
Zeitgerechte Erledigung ist angeraten
Egal, welcher Vertrag vorliegt und welche Art von Strom Sie haben, lassen Sie sich Zeit damit, da diese Verträge immer aus mehreren Seiten bestehen und meistens sehr klein gedruckt sind. Wichtig ist, dass Ihre Daten, der Tarif sowie die Stromart stimmen. Achten Sie darauf, dass Ihr Gegenüber (Netzbetreiber, Stromanbieter, Messstellenbetreiber) immer unterschreibt und ein Firmenstempel vorhanden ist. Die An- und Abmeldung dauert in der Regel ca. zwei Wochen. Deshalb ist es wichtig, dies zeitgerecht zu erledigen.
Leben mit Ihnen mehrere Personen im Haushalt und Sie möchten den Vertrag dahingehend ändern, dass diese auch in den Vertrag aufgenommen werden, muss der Vertrag neu ausgestellt und von allen Beteiligten nochmals unterschrieben werden. Ein Anhang mit den nötigen Ergänzungen wäre rechtlich auch in Ordnung, wird aber heutzutage nicht mehr gemacht. Stattdessen ist es üblich, dass der bestehende Vertrag abgeändert und neu unterschrieben wird. Dasselbe gilt, wenn Personen ausgestrichen oder Vertragsdetails geändert werden sollen. Wird jedoch nur die Zahlungsart oder -weise geändert, wird kein neuer Vertrag ausgestellt. In diesem Fall reicht in der Regel Vereinbarung und Bestätigung per E-Mail.
Sind Sie sich unsicher oder passt eine Angabe nicht, dann unterschreiben Sie auch nicht. Lieber mehrmals nachfragen oder sich bei verschiedenen Stellen (Gemeinden, E-Werk, etc.) erkundigen, als einmal zu wenig. Die Stromversorgung ist wichtig, deshalb sollten Sie sich dafür auch dementsprechend Zeit nehmen. Sie müssen bei der Ablesung, An- und Abmeldung auch nicht immer anwesend sein. Sie können einen Vertreter mit einer Vollmacht ausstatten und
Zusammenfassung
Ein Wechselstromzähler wird dazu verwendet, um die verbrauchte Energie in einem Haushalt oder in einem Gewerbe zu messen. Hierzu wird die Leistung über die Zeit summiert und so ergibt sich ein Energieverbrauch, auch umgangssprachlich Stromverbrauch genannt. Im Folgenden wird der Wechselstromzähler etwas genauer erläutert.
Es gibt zwei Arten von Wechselstromzählern, nämlich den mechanischen Zähler und den elektrischen Zähler. Bei den mechanischen Zählern ist der sogenannte Ferraris-Zähler weit verbreitet. Hier wird durch den Strom ein magnetisches Drehfeld induziert, welches durch Wirbelströme ein Drehmoment erzeugt. Dieses Drehmoment treibt das Zählwerk an. Die Drehscheibe besitzt ein proportionales Bremsmoment, damit die verbrauchte Energie genau mit den Umdrehungen der Scheibe übereinstimmt. Ein elektronischer Zähler besitzt keine mechanisch beweglichen Elemente. Hier wird der Strom z. B. mit Stromwandlern oder Hall-Sensoren erfasst. Durch eine elektronische Schaltung wird das Signal weiterverarbeitet und über eine Anzeige ausgegeben.
Wechselstromzähler können auch mehrere Zählwerke besitzen, um z. B. Hoch- und Niedertarif zu messen. Hochtarif wird meistens von sechs Uhr in der Früh bis zehn Uhr in der Nacht verwendet. Hier kostet der Strom etwas mehr, als von zehn Uhr bis sechs Uhr in der Früh. Dies hat den Grund, dass wenn man in der Nacht mehr Energie verbraucht, das Stromnetz mehr im Gleichgewicht ist und das Netz deshalb gleichmäßig ausgelastet ist. Speziell bei elektronischen Zählern wird die Bezugs- und Lieferseite gemessen. Als Lieferseite bezeichnet man z. B. eine Photovoltaikanlage, welche durch die Sonne Strom gewinnt. Als Bezugsseite wird jene Seite bezeichnet, die dafür verantwortlich ist, den verbrauchten Strom im Haushalt zu messen. Um zwischen diesen verschiedenen Zählwerken umschalten zu können, werden sogenannte Rundsteuerempfänger eingesetzt. Dadurch werden alle Wechselstromzähler durch eine zentrale Steuereinheit gesteuert.
Ein wichtiges Thema bei Wechselstromzählern ist die Eichpflicht. Elektronische Zähler müssen alle acht Jahre geeicht werden und mechanische Zähler alle 16 Jahre. Hierzu werden von ca. 1000 Zählern 20 Stichproben herausgenommen und diese 20 Zähler werden in einer Eichstelle unter Aufsicht eines Eichbeamten genauestens geprüft. Die Genauigkeitsgrenze liegt bei Haushaltszählern bei zwei Prozent und bei elektronischen kann sie bis zu 0,2 Prozent betragen.
Falls der Stromverbrauch mehr als 100.000 kWh pro Jahr beträgt, muss ein sogenannter Lastprofilzähler verwendet werden. Dieser Zähler ist mit einer internen Steuereinheit verbunden, durch diese er jeden Tag ausgelesen wird und ein 15 Minuten Lastprofil aufzeichnet. In den aufgezeichneten Daten stehen außerdem die verschiedensten Werte von der genutzten Leistung, der Zählwerksstände und der Energieverbräuche. Bei Kleinverbrauchern wird nur die verbrauchte Wirkenergie abgerechnet. Bei Großverbrauchern wird jedoch auch die Blindenergie berechnet, denn wenn dieser Anteil zu hoch ist wird das elektrische Netz sehr stark belastet.
Ein weiteres wichtiges Thema sind die Stromwandler in einem elektrischen Zähler. Sie sind notwendig, um den Zähler vor zu hohen Strömen zu schützen. Beispielsweise wird in der Praxis ein Wandler mit dem Faktor 40 verwendet, was so viel bedeutet, dass über das Netz des Verbrauchers 200 Ampere fließen, durch den Wechselstromzähler jedoch nur 5 Ampere. Wird die Leistungsgrenze überschritten, so muss ein größerer Wandler eingesetzt werden, z. B. einer mit dem Faktor 80. In großen Kraftwerksanlagen kann es schon einmal vorkommen, dass Stromwandler mit einem Faktor von 300 eingebaut sind.