Das gilt es zu beachten
Stromkunden, die einen neuen Vertrag abschließen, erhalten vom Zulieferer oft einen Neukundenbonus. Die Prämie wird nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit ausgezahlt und beläuft sich normalerweise auf mehrere hundert Euro. Neukunden müssen einige Aspekte berücksichtigen, um den Neukundenbonus zu erhalten.
Inhalt
- Das gilt es zu beachten
- Was ist der Neukundenbonus?
- Wer erhält den Neukundenbonus?
- Die Höhe des Neukundenbonus
- Unterschied zwischen Neukundenbonus und Sofortbonus
- Für wen sich der Neukundenbonus lohnt
- Neukundenbonus: wer gilt als Verbraucher?
- Neukundenbonus bei Sonderkündigungsrecht
- Neukundenbonus bei Umzug
- Neukundenbonus erneut beziehen
- Keine Gebühren, automatische Auszahlung
- Nützliche Hinweise zum Neukundenbonus Strom
Was ist der Neukundenbonus?
Die Strompreise steigen und bei den Zulieferern herrscht ein großer Preiskampf. Die Anbieter werben mit attraktiven Tarifen und Ökostrom um neue Kunden und binden die eigenen Kunden mit Boni für Kundentreue. Der Neukundenbonus lockt Kunden, die derzeit bei einem anderen Provider sind oder einen Anbieter für ihre erste Wohnung suchen.
Wie der Name vermuten lässt, wird der Neukundenbonus ausschließlich an neue Kunden ausgezahlt. Nach Vertragsabschluss und Ende der Erstvertragslaufzeit werden dann je nach Anbieter zwischen 100 und 400 Euro überwiesen. Der Neukundenbonus wird von fast allen bekannten Strom- und Gasanbietern zur Verfügung gestellt. Ausgezahlt wird er, sobald der Stromkunde einige grundlegende Bedingungen erfüllt hat.
Der Neukundenbonus ist einmalig. Die preisliche Ersparnis orientiert sich daran, wie hoch die monatlichen Abschläge ausfallen und welche preislichen Veränderungen innerhalb der Vertragslaufzeit auftreten. Bei Preiserhöhungen oder gleichbleibenden Preisen rechnet sich der Neukundenbonus meist über den Zeitraum von zwei bis drei Versorgungsjahren. Anschließend kann ein Wechsel eine oder eine Neuverhandlung mit dem aktuellen Provider eine erneute Ersparnis einbringen.
Der Neukundenbonus wird allerdings lediglich dann ausgezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigsten Voraussetzungen erklären wir im Folgenden.
Wer erhält den Neukundenbonus?
Der Neukundenbonus wird an Kunden ausgezahlt, die neu zu einem Anbieter wechseln und in den vergangenen sechs Monaten nicht von demselben Versorger beliefert wurden. Zudem dürfen die Kunden innerhalb dieser sechs Monate nicht von einer Mutter- oder Tochterfirma des Stromanbieters beliefert worden sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Strom, Gas oder beides.
Der Neukundenbonus wird ausgezahlt, sobald die Erstvertragslaufzeit ausgelaufen ist. Er wird in der Regel mit der ersten Jahresendabrechnung ausgezahlt bzw. verrechnet. Wird der Vertrag vorher beendet, erhalten die Kunden in der Regel auch keinen Bonus.
Ein Beispiel: Wird zum 1.1.2020 zu einem neuen Stromanbieter gewechselt, darf frühestens zum 31.12.2020 gekündigt werden. Der Neukundenbonus wird ausgezahlt, wenn mindestens ein Jahr der Vertrag erfüllt wurde. Die Frist beginnt ab Lieferbeginn, also dem Zeitpunkt, ab dem der Strom des Providers zur Verfügung steht. Das Datum im Vertrag gibt Aufschluss über Vertragsbeginn und Beginn der Stromlieferung.
Die Stromversorger haben mitunter abweichende Regelungen, weshalb sich vor Vertragsabschluss ein sorgfältiger Blick in die AGBs empfiehlt. Stromkunden, die ihren alten Vertrag kündigen möchten, setzen sich zudem mit dem vorherigen Provider in Verbindung.
Die Höhe des Neukundenbonus
- Der Neukundenbonus beläuft sich je nach Vertrag auf 100 bis 200 Euro. Verschiedene Anbieter verbinden den Bonus mit anderen Prämien, beispielsweise Sachprämien oder Sofortzahlungen, welche direkt nach Vertragsabschluss ausgezahlt werden.
- Üblicherweise ist die Auszahlung der Prämie an die Mindestvertragslaufzeit gebunden. Anbieter, die mit besonders hohen Neukundenboni werben, verlangen hierfür meist eine längere Vertragsbindung oder knüpfen die Prämie an andere Voraussetzungen.
- Der Neukundenbonus wird nicht ausgezahlt, wenn der Stromanbieter den Geschäftsbetrieb einstellt. In der Regel sicher sich die Provider vertraglich gegen sämtliche Eventualitäten ab, die es zu berücksichtigen gilt.
- Nicht ausgezahlt wird der Neukundenbonus auch, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät und der Vertrag vonseiten des Anbieters gekündigt wird. In diesem Fall ist eine Auszahlung des Bonus nicht möglich, da der Vertrag mit dem Energieversorger nicht eingehalten wurde.
Unterschied zwischen Neukundenbonus und Sofortbonus
Viele Stromanbieter stellen neben dem Neukundenbonus auch einen Sofortbonus in Aussicht. Der Neukundenbonus wird zum Ende des ersten Belieferungsjahres ausgezahlt. Der Sofortbonus wird dagegen kurz nach Vertragsabschluss ausgezahlt. Üblich ist eine Wartezeit von vier bis zwölf Wochen, nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde.
Eine Grundvoraussetzung für die Auszahlung ist meist ein Nachweis, dass der erste Stromabschlag beim Provider eingegangen ist. Hierfür genügt in der Regel ein Kontoauszug oder eine aktuelle Rechnungskopie, welche die benötigten Daten enthält.
Bei dem Sofortkundenbonus handelt es sich um eine Art Begrüßungsgeld, welches ähnlich wie der Neukundenbonus neue Kunden locken soll. Der Sofortkundenbonus fällt meist kleiner aus als der Neukundenbonus. Üblich sind Boni zwischen 120 und 150 Euro, die einmalig an den Kunden ausgezahlt werden. Gelegentlich werden Sofortprämien mit Sachprämien verbunden, zum Beispiel Hardware oder Lifestyle-Produkte, um das Angebot für die Kunden attraktiver zu gestalten.
Nach dem ersten Belieferungsjahr fallen sowohl Neukundenbonus als auch Sofortbonus weg. Bei einem erneuten Wechsel können die Prämien des neuen Anbieters jedoch wieder in Anspruch genommen werden, insofern es sich um einen anderen Anbieter und Zulieferer handelt.
Für wen sich der Neukundenbonus lohnt
- Der Neukundenbonus empfiehlt sich für Stromkunden, die regelmäßig ihren Anbieter wechseln möchten und sich die Ersparnis immer wieder erneut sichern wollen. Stromkunden, die einen günstigen Vertrag nutzen, erreichen alleine aufgrund des Neukundenbonus keine ausreichende Ersparnis, um den Wechsel zu einem teureren Anbieter zu rechtfertigen.
- In der Regel ist der Neukundenbonus so berechnet, dass der Provider keinen Verlust macht. Der Gewinn für die Stromkunden fällt dementsprechend marginal aus, da die Mehrkosten oft auf die Stromabschläge aufgeschlagen werden.
- Zudem wird der Neukundenbonus lediglich nach dem ersten Jahr ausgezahlt. Kunden, welche die Prämie regelmäßig in Anspruch nehmen möchten, erreichen dies durch einen jährlichen Wechsel der Stromversorgung.
Neukundenbonus: wer gilt als Verbraucher?
Als Verbrauchsstelle gilt das Haus bzw. die Wohnung, die zuvor mit Strom beliefert wurde. Entscheidend ist der Zähler. Nach einem Umzug kann der Neukundenbonus als unter Umständen wieder in Anspruch genommen werden, selbst wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist. Eine Rückfrage beim Stromversorger bringt Klarheit über die Voraussetzungen, die für den Neukundenbonus erfüllt sein müssen.
Gelegentlich bestätigen Stromversorger einen früheren Kündigungstermin, um den Neukundenbonus im Zweifelsfall zu umgehen. Die Auszahlung wird in diesem Fall mit dem Argument verweigert, dass noch keine 12-monatige Versorgung erreicht wurde.
Die wichtigsten Dokumente sollte festgehalten und die versprochenen Boni auf der Internetseite des Anbieters mit einem Bildschirmfoto gesichert werden. Auf diese Weise ist die Auszahlung des Neukundenbonus sichergestellt. Einem vorgezogenen Kündigungstermin seitens des Anbieters kann zudem widersprochen werden. Eine Auszahlung der Prämie ist auch in diesem Fall möglich.
Wird der Neukundenbonus nicht ausgezahlt, hilft der Verbraucherschutzbund. Seriöse Anbieter kümmern sich in der Regel zeitnah um eine Auszahlung der Prämie. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag bereits nach einem Jahr wieder gekündigt wurde.
Bei einer vorzeitigen Kündigung aufgrund des Sonderkündigungsrechts wird der Bonus anteilig ausgezahlt, insofern das Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung seitens des Providers in Kraft tritt.
Neukundenbonus bei Sonderkündigungsrecht
Wenn der Anbieter außerhalb der festgelegten Fristen die Preise erhöht oder Veränderungen am Vertrag vornimmt, tritt das Sonderkündigungsrecht in Kraft. Der Stromkunde kann dann unmittelbar den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Stromkunde einen Umzug vornimmt und am neuen Wohnort bereits eine Stromversorgung besteht. | Wird das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, ist eine Auszahlung des Neukundenbonus ebenfalls möglich. Die großen Anbieter zahlen den Bonus in diesem Fall anteilig aus. |
Voraussetzung ist, dass das Sonderkündigungsrecht aufgrund einer vertraglichen Anpassung seitens des Betreibers genutzt wird. | Beispielsweise kann bei einer Preiserhöhung außerhalb der gesetzlichen Fristen gesondert gekündigt werden. Wird das Sonderkündigungsrecht dagegen bei einem Umzug genutzt, besteht kein Anspruch auf den Neukundenbonus. Bei einem Umzug sind einige weitere Aspekte zu berücksichtigen. |
Neukundenbonus bei Umzug
Bei einem Umzug wird oft auch der Stromanbieter gewechselt. Stromkunden studieren bei der Gelegenheit die aktuellen Angebote und halten Rücksprache mit ihrem bisherigen Versorger.
Wird zu einem neuen Zulieferer gewechselt, kann der Neukundenbonus erneut in Anspruch genommen werden. Bleibt der bisherige Provider am neuen Wohnort bestehen, kann zumindest ein Preisnachlass ausgehandelt werden. Verschiedene Anbieter haben spezielle Bleibe-Prämien im Angebot, mit denen wechselfreudige Kunden gebunden werden.
Sowohl Neukundenbonus als auch Bleibe-Prämie sind eine attraktive Möglichkeit, bei einem Umzug die Stromkosten zu senken.
Neukundenbonus erneut beziehen
- Der Neukundenbonus ist keine pauschale Prämie. Der Stromanbieter muss den Bonus bei Vertragsabschluss versprechen. Die entsprechende Klausel findet sich im Vertrag unter den Prämien und enthält die Höhe des Bonus und den Zeitpunkt der Auszahlung.
- Den Neukundenbonus erhalten auch Neukunden, die in der Vergangenheit bereits einmal Kunde bei dem Anbieter waren.
- Entscheidend ist, dass die Grundvoraussetzungen erfüllt sind: mindestens zwölf Monate Strom beziehen und das Versprechen einer Prämie im Vertrag. Findet sich im Vertrag keine Klausel, gilt das beworbene Angebot.
- Ein Beispiel: wenn der Anbieter auf seiner Internetseite mit einem Neukundenbonus wirbt und der Kunde über die Seite einen Stromvertrag abschließt, steht ihm der Bonus zu.
Keine Gebühren, automatische Auszahlung
Für die Auszahlung des Neukundenbonus fallen normalerweise keine weiteren Gebühren an. Die Überweisung erfolgt nach der Mindestvertragslaufzeit automatisch innerhalb einiger Werktage auf das Bankkonto des Stromkunden. Alternativ wird der Bonus mit der aktuellen Stromrechnung verrechnet. Ob Auszahlung oder Verrechnung gilt, orientiert sich am Provider und sollte frühzeitig ermittelt werden.
Der Neukundenbonus muss nicht erst angefragt werden. In der Regel wird er pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt. Verschiedene Anbieter schränken die Verfügbarkeit der Prämie ein, wenn beispielsweise der Stromzähler zu einem Gewerbe gehört. In diesem Fall wird die Prämie mitunter reduziert oder verweigert. Da die einzelnen Anbieter die Voraussetzungen individuell festlegen, sollte Rücksprache mit dem Provider gehalten werden.
Der Neukundenbonus ist eine Sparmöglichkeit für Stromkunden, die regelmäßig den Vertrag wechseln. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlen die bekannten Anbieter die Prämie zuverlässig und schnell aus. Die beliebte Prämie wird inzwischen von fast allen Stromanbietern zur Verfügung gestellt. Ob der entsprechende Bonus standardmäßig ein Teil des Angebots ist, zeigt sich bei einem Blick auf die vertraglichen Details.
Nützliche Hinweise zum Neukundenbonus Strom
Wer kann den Neukundenbonus nutzen
Als Neukunde wird man dann bezeichnet, wenn man beim Stromanbieter die letzten 6 Monate nicht vertraglich gebunden war. Wenn man von einem anderen Stromanbieter zu einem neuen Stromanbieter wechselt und dort seit mindestens sechs Monaten keine andere Leistung in Anspruch genommen hat, darf man sich als Neukunde bezeichnen und auch vom Neukundenbonus profitieren. | Dieser Neukundenbonus ist dann ein Rabatt, der auf den Gesamtpreis gewährt wird. Er wird in aller Regel über die Jahresabrechnung gutgeschrieben. Der Neukundenbonus wird somit nicht ausgezahlt und auch nicht monatlich verrechnet. |
Es ist möglich, mit dem Neukundenbonus die Stromkosten deutlich kleiner zu halten. Jedoch muss berücksichtigt werden, dass dieser Bonus im zweiten Vertragsjahr nicht mehr gewährleistet ist. Er wird nur einmal zur Verfügung gestellt. Wie hoch der Bonus ist, ist im Stromvertrag verankert. | Es ist wichtig, dass alle Bonusangebote und Rabatte im Vorfeld berechnet werden, damit jeder Verbraucher genau weiß, worauf er sich einlässt und einschätzen kann, ob der Neukundenbonus wirklich lohnt oder ob lieber ein Tarif gesucht wird, der ohne diesen Neukundenbonus auskommt. |
Was ist der Neukundenbonus im Detail
Im Prinzip ist der Neukundenbonus eine Wechselprämie. Er wird für neue Kunden zur Verfügung gestellt und nach spätestens 12 Monaten mit Belieferung von Strom ausgezahlt. Viele bezeichnen den Neukundenbonus deshalb auch als Werbebonus. Mit diesem Bonus sollen neue Kunden angelockt und vom Angebot des Stromlieferanten überzeugt werden. Er wird entweder prozentual angegeben oder es handelt sich um eine feste Summe, die dann mit der Jahresabrechnung verrechnet wird. Die monatlichen Raten, die für den Stromverbrauch zu zahlen sind, ändern sich durch den Neukundenbonus somit meistens nicht. Sie bleiben gleich hoch. Denn die Gutschrift erfolgt dann über die Jahresabrechnung.
Der Bonus wird beim Jahresverbrauch einfach abgezogen, so dass der Verbraucher im besten Falle eine Auszahlung erhält. Das bedeutet dann auch, dass er bei einem größeren Verbrauch, der als im Vorfeld angenommen, keine Nachzahlung leisten muss, da er durch den Neukundenbonus ein finanzielles Polster hat. Doch Vorsicht: Im nächsten Abrechnungsjahr ist dieser Bonus nicht vorhanden. Ein höherer Stromverbrauch als bei den Vorleistungen berücksichtigt wurde, führt dann automatisch zu einer Nachzahlung.
Vorzeitige Kündigung des Vertrages
Wird der Vertrag vorzeitig mit dem Stromanbieter gekündigt, entfällt selbstverständlich der Neukundenbonus. Er wird nur gezahlt, wenn mindestens 12 Monate Vertragslaufzeit gegeben sind. Die Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages müssen sehr speziell sein. Denn in der Regel lässt sich ein Vertrag nicht einfach vorzeitig kündigen.
Möglich wäre das nur dann, wenn beispielsweise ein Umzug stattgefunden hat und der Stromlieferant am neuen Wohnort seine Leistungen nicht zur Verfügung stellen kann. Möglich wäre eine vorzeitige Kündigung auch dann, wenn das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden kann. Das wäre der Fall, wenn eine Preiserhöhung stattgefunden hat. Dann wird vom Gesetzgeber her dem Verbraucher eingeräumt, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Andere Möglichkeiten für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages gibt es nicht.
Deshalb kommt es nur selten vor, dass der Neukundenbonus nicht genutzt wird werden kann, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde. Denn wenn ein Vertrag über 12 Monate abgeschlossen wird und der Neukundenbonus mit der Abrechnung gezahlt wird, gibt es keine Diskrepanz zwischen Vertragslaufzeit und Erfüllung des Vertrages. Und somit auch keinen Grund, den Neukundenbonus nicht zu gewähren.
Neukundenbonus versus Sofortbonus
- Es gibt den klassischen Neukundenbonus, der nach 12 Monaten Vertragslaufzeit über die Jahresabrechnung verrechnet wird. Es gibt aber auch den Sofortbonus, der mit Vertragsabschluss gewährt wird.
- Der Sofortbonus wird innerhalb der ersten drei Monate ausgezahlt. Dadurch geht der Bonus auch dann nicht verloren, wenn doch das Sonderkündigungsrecht genutzt wird.
- Allerdings gibt es nur wenige Anbieter, die diesen Sofortbonus gewähren. Es muss deshalb genau verglichen und geschaut werden, welche Optionen zur Verfügung stehen.
- Es gibt unterschiedliche Optionen, aber ein genauer Vergleich zeigt lediglich auf, wo es den Bonus gibt und wann dieser im besten Fall zur Verfügung gestellt wird.
- Ebenso wird von einigen Energieunternehmen der Bonus in Form von Sachprämien oder Gutscheinen sowie Reisegutscheinen ausgelobt. Das sind nicht viele Anbieter, aber es gibt einige. Hier muss geschaut werden, ob diese Art des Bonus besser ist als die Verrechnung mit der Jahresabrechnung.
- Auch hier gilt: der Verbraucher hat die freie Wahl und kann entscheiden, welchen Weg er gehen will.
Kundenhotline nutzen
Wer unsicher ist, ob der Neukundenbonus zu ihm passt, sollte vor Vertragsunterzeichnung ein Gespräch mit dem Kundenservice führen. Da die meisten Stromanbieter nicht vor Ort ansässig sind, wird die Kundenhotline in solch einem Fall der beste Ansprechpartner sein. Hier kann genau schaut werden, welche Vorteile der Kunde durch den Neukundenbonus hat und ob er geeignet ist.
Er lohnt sich vor allen Dingen für all jene, die regelmäßig den Vertrag wechseln. Wer sich lange an einen Stromanbieter binden möchte, der wird mit dem Neukundenbonus wahrscheinlich nicht zufrieden sein. Denn nach Ablauf der 12 Monate gibt es diesen Neukundenbonus nicht mehr. Und der Verbraucher zahlt dann einen höheren Beitrag für den Strom, weil die Verrechnung mit mit der Jahresabrechnung wegfällt.
Das bedeutet, dass viele Verbraucher dann enttäuscht sind, weil sie auf einmal höhere Stromkosten haben. Und zwar für die gleiche Leistung, die der Stromversorgung zur Verfügung stellt.
Bei einem regelmäßigen Wechsel des Anbieters ist der Neukundenbonus deshalb gut. Wer aber den Anbieter nicht regelmäßig wechseln will, der sollte sich vielmehr auf Angebote konzentrieren, die über die gesamte Laufzeit einen niedrigen Preis haben und dadurch auch über einen längeren Zeitraum punkten können.
Staffelungen beim Neukundenbonus
Einige Anbieter sehen eine Staffelung beim Neukundenbonus vor. Er wird anhand des tatsächlichen Verbrauchs gestaffelt. Je höher der Jahresverbrauch ausfällt, umso höher ist auch der Neukundenbonus. Er wird somit prozentual zum Verbrauch berechnet.
Andere Anbieter haben einen festen Neukundenbonus, den sie im Vorfeld genau benennen. Und wiederum andere Anbieter gehen von einem Mindestverbrauch aus, damit der Neukundenbonus gewährt werden kann. Es muss eine vorher festgelegte Mindestabnahme von Strom erfolgen, damit die Gutschrift für den Neukundenbonus erfolgt.
Auch das sind Dinge, die im Vorfeld genau überprüft und berücksichtigt werden müssen. Das geht nur mit einem Vergleich. Im Vergleich können Angebote herausgesucht werden, die einen Neukundenbonus haben. Und dann muss geschaut werden, welche Art von Neukundenbonus gewährt wird und welche Kriterien daran geknüpft werden.
Nur wenn eine saubere Auswahl stattfindet, kann am Ende eine große Zufriedenheit beim Verbraucher vorliegen. Ansonsten kann der Neukundenbonus auch zu einer großen Enttäuschung werden. Und das soll selbstverständlich vermieden werden.
Bei einem Strompreisvergleich besteht die Möglichkeit, sich gezielt Stromverträge anzeigen zu lassen, die mit einem Neukundenbonus verbunden sind. Eine andere Option lautet, die entsprechenden Boni nicht in die Berechnung des Jahrespreises für den jeweiligen Stromliefervertrag einfließen zu lassen. Der Wechsel in einen Stromvertrag mit einem Neukundenbonus ist aus der Grundversorgung jederzeit und aus einem bereits bestehenden Stromsondertarif gemäß der Kündigungsfrist möglich.
Hinweis:
Des Weiteren dürfen private Haushalte nach einem Umzug einen beliebigen Stromversorger wählen und sich dabei für ein Vertragsmodell mit einem Neukundenbonus entscheiden.
Die Voraussetzungen für den Neukundenbonus
Voraussetzung für den Neukundenbonus ist üblicherweise, dass der Kunde bislang noch nie oder zumindest nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraumes Strom vom entsprechenden Lieferanten bezogen hat. Einige Energieunternehmen zeigen sich besonders kundenfreundlich und stufen ehemalige Strombezieher nach einem Umzug für die neue Verbrauchsstelle ebenfalls als Neukunden ein, sodass diese den Bonus erhalten.
Der Anmeldebonus für neue Kunden besteht bei Stromverträgen zumeist in einem pauschalen Preisnachlass, der nach einem Jahr zur Auszahlung kommt. Bei einer Reihe von Stromlieferanten, die Stromverträge mit einer Laufzeit von zunächst zwölf Monaten anbieten, besteht der Anspruch auf die Auszahlung des Neukundenbonus jedoch nur, wenn der Abnehmer seinen Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.
Auf diese Besonderheit ist beim Abschluss des Stromvertrages und dem Wunsch zum Bonuserhalt zwingend zu achten. Vor allem schließt eine derartige Regelung aus, durch den jährlichen Wechsel des Stromlieferanten alle zwölf Monate einen neuen Bonus für Neukunden in Anspruch zu nehmen.
Info:
Es ist grundsätzlich möglich, anstelle eines finanziellen Neukundenbonus Sachprämien für neue Stromkunden auszuloben. Anders als auf dem Mobilfunkmarkt ist diese Vorgehensweise bei Stromverträgen jedoch kaum üblich, sodass sich je nach Wohnort äußerst wenige oder keine entsprechenden Angebote finden lassen.
Den Neukundenbonus beim Strompreisvergleich einbeziehen?
Die Höhe des Neukundenbonus fällt je nach Lieferant unterschiedlich aus. In allen Fällen erhalten Stromkunden die Bonuszahlung jedoch nur einmalig, sodass sich der Strom bei der Einbeziehung des Bonus nach dem ersten Lieferjahr verteuert. Es ist deshalb sinnvoll, den Vergleichsrechner durch die entsprechende Einstellung anzuweisen, den Neukundenbonus bei der Berechnung der jährlichen Gesamtkosten für den Strombezug nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der unterschiedlichen Höhe der Boni bei den einzelnen Lieferanten macht diese Vorgehensweise auch Sinn, wenn sich der Nutzer des Vergleichsrechners ausschließlich Stromverträge mit einem Neukundenbonus anzeigen lässt.
Selbstverständlich können auch Bonusverträge für die Stromlieferung mit einer Preisgarantie verbunden sein und dem Kunden somit Planungssicherheit für seine Energiekosten bieten. Allerdings gilt die Strompreisgarantie zumeist nicht bei der Anpassung der vom Staat vorgegebenen Preisbestandteile einschließlich der EEG-Umlage.
Neukundenbonus mehrfach in Anspruch nehmen?
Unverheiratet zusammenlebende Paare und Ehepartner mit unterschiedlichen Nachnamen haben die Möglichkeit, einen neuen Kunden vorzutäuschen, indem sich der andere Partner als neuer Kunde anmeldet. Sie müssen in diesem Fall zwingend einen Einzug als Grund für die Aufnahme der Stromlieferung angeben. Das gilt ohnehin immer, wenn ein neuer Sondervertrag auf einen anderen Namen als der bestehende Energieliefervertrag abgeschlossen werden soll. Der Grund besteht in der Ablehnung eines als Anbieterwechsel bezeichneten Stromvertrages durch einen neuen Lieferanten, wenn die Nachnamen im bisherigen und im neuen Vertrag nicht übereinstimmen.
Hinweis:
Die nicht den Tatsachen entsprechende Angabe eines Neueinzuges ist somit legal, da sie zwingend auf der unterschiedlichen Definition des Einzugs im gewöhnlichen Sprachgebrauch und beim Netzbetreiber beruht. Das Ausnutzen dieses Bedeutungsunterschiedes zum wiederholten Bezug der Neukundenprämie beim selben Stromanbieter stellt aber einen Missbrauch dieser Besonderheit dar, sofern keine weiteren Gründe für die Ummeldung des Stroms auf den anderen Partner vorliegen. Es ist allerdings äußerst unwahrscheinlich, dass der Lieferant den Trick erkennt.
Tipps zum Neukundenbonus Strom
Strom ist nach wie vor ein großes Thema und wird es auch in Zukunft bleiben. Steigende Preise zwingen die Kunden zu ständigem Wechseln. Viele Anbieter für Strom wollen ihre Kunden mit einem Neukundenbonus zu sich locken. Allerdings sind auch hier auf einige Dinge zu achten. Folgende 5 Tipps können dabei helfen.
1) Preisgarantie beachten
Die Preisgarantie ist in den meisten Verträgen enthalten. Dort wird für den Kunden ein bestimmter Preis für eine gewisse Zeit zugesichert, welcher nicht überschritten werden darf. Bei Änderungen kann ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Im Laufe der Zeit können preisliche Vorteile entstehen. Sollte der Anbieter keine Preisgarantie anbieten, empfiehlt es sich andere Stromversorger näher anzuschauen.
Durch die Garantie lassen sich höhere Summen vermeiden. Auch in Zeiten steigender Energie- und Strompreise wäre man gut abgesichert. Ein guter Stromanbieter verfügt stets über eine solide Preisgarantie.
2) Laufzeit im Blick behalten
Die Laufzeit spielt für die Personen eine Rolle, die vor allem flexibel bleiben wollen. Monatlich kündbare Verträge schaffen Flexibilität und eignen sich für Sparfüchse. Doch nicht jeder bietet diese Möglichkeit an. Neben dem Neukundenbonus darf die Laufzeit nicht ignoriert werden. Im Grunde genommen gibt es kurze und lange Laufzeiten.
Hinweis:
Längere Laufzeiten empfehlen sich bei Verträgen mit einer Preisgarantie. Kürzere Laufzeiten sind eher für Menschen, die öfters ihren Anbieter wechseln. So lassen sich mehrere Euros sparen.
3) Inhalte des Vertrags prüfen
Der Neukundenbonus soll in erster Linie Kunden anziehen oder gar von der Konkurrenz abziehen. Allerdings ist nicht jeder Bonus gleich ein guter Bonus. Der Großteil des Neukundenbonus lässt sich erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auszahlen, so dass er später keinen wirklichen Mehrwert mehr bietet. Zudem hat jeder Neukundenbonus seine zwei Seiten.
Im ersten Jahr mag der Bonus von Vorteil sein, jedoch können die Preise im zweiten Jahr um ein Vielfaches ansteigen. Deswegen denken viele Verbraucher darüber nach, ob sich ein Vertrag mit oder ohne Bonus mehr lohnen würde.
4) Anbieter jährlich wechseln
Wie oben bereits erwähnt empfehlen sich Verträge mit viel Flexibilität. Wer richtig viel Geld sparen möchte, sollte mindestens einmal im Jahr seinen Anbieter für Strom wechseln. Jedes Jahr gibt es neue Preise und Angebote, die günstiger sein können. Nebenbei ist der Neukundenbonus erst ab 12 Monate gültig. Verträge mit einem Monat Laufzeit enthalten keinen Bonus. Wie der Name bereits vermuten lässt, richtet sich der Neukundenbonus an neue Kunden.
Info:
Ein jährlicher Wechsel würde die höheren Kosten des zweiten Jahres vermeiden und den Bonus eines neuen Anbieters einstreichen. Im Grunde genommen werden zwei Fliegen mit einer Klappe gefangen.
5) Vorsicht beim Preisvergleich
Der Neukundenbonus stellt für neu gewonnene Kunden eine echte Bereicherung dar. Allerdings kann er bei Nachlässigkeit schnell zu einem Problem werden. Der Bonus wird in der Regel nach 12 Monaten ausgezahlt. In manchen Verträgen erst nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Deswegen sollte man beim Preisvergleich genau darauf achten, wann und wie sich der Bonus auszahlen lässt. Nicht selten kommen im zweiten Jahr höhere Kosten auf den Verbraucher zu.