Das Gemeinschaftskonto kann von Familien, Paaren und auch Wohngemeinschaften genutzt werden. Es handelt sich um ein Konto, auf das gemeinsames Geld eingezahlt wird. Dieses Geld kann im Falle der Wohngemeinschaft für die Wohnkosten verwendet werden. Bei einem Familienkonto können dort die Mietkosten, das Taschengeld, das Geld für die monatlichen Einkäufe und andere Ausgaben, eingezahlt werden.
Ein Gemeinschaftskonto kann als „Oder-Konto“ oder als ein „Und-Konto“ geführt werden. Bei der Oder-Variante ist jeder Inhaber allein verfügungsberechtigt, bei einem Und-Konto hat die Gemeinschaft nur gemeinsamen Zugriff auf das Konto.
Das gilt es über das Gemeinschaftskonto zu wissen
Das Gemeinschaftskonto ist im Grunde einfach nur ein Girokonto. Mit dem Unterschied dazu, dass mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber darüber verfügen können. Gerade Paare nutzen das Gemeinschaftskonto sehr gerne, um den gemeinsamen Haushalt zu finanzieren. In der Regel verdienen beide Partner Geld und möchten die Lebenskosten gerecht aufteilen. Das eigentliche Girokonto der jeweiligen Personen bleibt auch bestehen. Das Gemeinschaftskonto dient dazu, die monatlichen Fixkosten zu bezahlen. Diese bestehen zum Beispiel aus Telefon, Internet, Versicherungen, Miete, Lebensmittel, Strom und Gas.
Das Konto für die Gemeinschaft kann als Und-Variante oder als Oder-Konto eingesetzt werden. Bei dem Und-Konto gehen die Partner sicher, dass niemand alleine über das Geld verfügen kann. Nur gemeinsam kann man über das Konto verfügen. Bei der Oder-Variante hingegen ist jeder Konto-Inhaber auch allein verfügungsberechtigt. Diesen Unterschied sollten Bankkunden wahrnehmen und sich gut durch den Kopf gehen lassen. Das Geld des Kontos steht jedem Inhaber anteilig zu, egal wie viel Geld wer eingezahlt hat. Außer man trifft vorab eine andere Vereinbarung und legt dieses schriftlich nieder.
Geldfragen einfach regeln
Mit dem Gemeinschaftskonto kann so mancher Ärger ausgeräumt werden. Es steht fest, welches Geld eingeht, wie beispielsweise Kindergeld und Unterhalt. Es steht ebenfalls fest, wie viel Geld dort jeden Monat abzugehen hat. Dieses Drittkonto für eine Gemeinschaft dient dazu, gemeinsame Kosten zu tragen. Das bisherige Girokonto sollte bestehen bleiben und dient für die eigenen Bedürfnisse.
Somit muss nur einmal geklärt werden, wer was auf das Konto einzahlt und welche Kosten jeden Monat abgedeckt werden müssen. In vielen Familien oder Partnerschaften, erspart man sich mit dieser Regelung hitzige Diskussionen.
Das gemeinsame Konto bedeutet auch die gemeinsame Verpflichtung. Wird ein Dispokredit beansprucht, haben alle Inhaber dafür gerade zu stehen. Das Vertrauensverhältnis muss dementsprechend vorhanden sein. Der Dispokredit ist ein wichtiges Thema, denn er kann zur Not weiterhelfen, wenn ein Gehalt kurzzeitig wegfallen sollte. Wenn eine Person berufstätig ist und fest angestellt ist, während der Partner selbstständig ist und nicht immer pünktlich seine Unkosten auf das Konto der Gemeinschaft einzahlen kann.
Die Höhe des Dispo-Kredites sollte gut durchdacht werden und bei einer Überziehung ist natürlich darauf zu achten, dass der Dispo schnell wieder ausgeglichen wird. Es soll im Grunde nur als Notpuffer gelten, nicht mehr und nicht weniger.
Das Finanzamt
Auch an das Finanzamt muss gedacht werden, wenn ein Gemeinschaftskonto gegründet wird. Dieses ist nun nicht wirklich an den gemeinsamen Ausgaben interessiert, sehr wohl aber an Einmalzahlungen, die auf das Konto eingehen könnten. Während Eheleute einen wechselseitigen Freibetrag haben, der bei 500.000 Euro liegt, gibt es in der sogenannten wilden Ehe nur den Freibetrag von 20.000 Euro je Person. Wenn sehr viel Geld auf das Gemeinschaftskonto einfließt, ob aus einem Erbe, einer Versicherung oder anderes, kann der andere Partner dieses Geld versteuern müssen. Denn dieses kann als Schenkung angesehen werden.
Auch eine gute Summe aus einem eigenen Girokonto, welches auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt wird, kann dies bewirken. Daher sollte immer ein separates Girokonto bestehen bleiben. Ganz davon abgesehen, sollten größere Summen lieber auf ein Tagesgeldkonto eingezahlt werden, denn dieses bringt bedeutend mehr Zinsen mit sich.
Bei einem gemeinsamen Konto, wo nur die normalen Beträge eingehen, gibt es jedoch keinen Grund zur Sorge, was das Finanzamt anbelangt.
Was wird im Sterbefall aus dem Gemeinschaftskonto?
Wenn in einer Lebensgemeinschaft ein Partner verstirbt, stellt sich die Frage, was aus dem angelegten gemeinsamen Konto wird. Der Erbe wird das Konto weiterführen. Sollte ein Oder-Konto bestehen, ist dies etwas anders.
In dem Fall wird der bisherige Verfügungsberechtigte das Konto weiterführen dürfen.
Worauf noch zu achten ist
Bei einem gemeinsamen Girokonto ist es wichtig, auf die Kosten zu achten. Soll das Konto auch einen Dispo-Kredit zu bieten haben? Dann sollten die Kontoinhaber natürlich auch auf den Zinssatz achten. Ein Dispo kann sehr teuer sein, wenn die Zinsen nicht beachtet werden. Außerdem sollte auch auf die Karten geachtet werden.
Jeder Konto-Inhaber bekommt seine eigene Karte für das Gemeinschaftskonto. Am besten sollten diese Karten völlig gebührenfrei ausgegeben werden. Daher ist es immer wichtig, genauer auf die Bankbedingungen zu achten. Kann man an jedem Automaten Geld abheben? Auch diese Frage stellt sich, vor allem bei einem Direktkonto, von dem nicht nur Geld überwiesen wird.
Viele Direktbanken arbeiten mit Filialbanken zusammen, an deren Automaten das Geld abgehoben werden kann. Dies gilt es unbedingt zu beachten, denn bei einer Geldabhebung bei Fremdbanken, kann dies sehr teuer werden.
Das Gemeinschaftskonto wird auch gerne als Familienkonto betitelt. Es ist von daher sehr gut geeignet für Patchwork Familien. Oft können auch die Kinder Zugriff zu dem Konto erhalten. Ebenso können aber auch die Eltern das gesamte Geld der Familie verwalten. Nicht nur die Miete, Strom, Gas und Telefon. Sondern auch die Kosten für die Kinderbetreuung im Kindergarten oder der OGS.
Die Kosten für Klassenfahrten, für den Verein des Kindes, für Ausgabe der Schule, für den Führerschein der Kinder und mehr. Auch hier gilt, immer erst notieren, was genau auf dieses Konto gehört. Umso genauer die Ausgaben durchgegangen werden, desto weniger Schwierigkeiten gibt es später. Mit dem gemeinsamen Konto für alle Ausgaben braucht niemand mehr ein Haushaltsbuch zu führen.
Die Einnahmen gehen auf das private Konto, die geteilten Ausgaben werden auf das gemeinsame Konto überwiesen und zwar so, dass die Daueraufträge ohne Rückläufer jeden Monat laufen. Der Überblick über die monatlichen Ausgaben bleibt somit sehr klar. Sollten Änderungen eintreten, muss dieses natürlich sofort angepasst werden, damit nicht zu wenig Geld auf dem gemeinsamen Konto zur Verfügung steht.
Wie wird das Gemeinschaftskonto eröffnet?
Es ist nicht sonderlich schwer, das gemeinsame Konto zu eröffnen. Zuerst einmal wird eine Bank dafür ausgewählt. Dies kann eine Filialbank sein oder aber auch eine Direktbank im Internet. | Der nächste Schritt ist der, zu bestimmen, wie viele Personen das Konto gemeinsam eröffnen. Bei einer Filialbank kann man einen Termin vereinbaren, bei dem sich alle Personen mit dem Ausweise legitimieren. Wird die Online Bank gewählt, muss der Identitäts-Nachweis über das Postident Verfahren erfolgen, welches in jeder Postfiliale genutzt werden kann. Auch die Video-Legitimation ist möglich. |
Ist der Vertrag für das gemeinsame Girokonto unterschrieben, steht dieses auch sofort zur Verfügung. Bei der Bankfiliale können die Unterschriften sofort erfolgen. Bei einer Direktbank muss der Vertrag unterschrieben werden und per Post gesendet werden. | Eine Kündigung ist natürlich auch nicht sonderlich schwer. Beide Parteien müssen das Konto zusammen kündigen, wenn dieses nicht weitergeführt werden soll. Bei der Filialbank kann man einen Termin vereinbaren und die Kündigung unterschreiben. Bei der Direktbank reicht es, das entsprechende Dokument via Fax oder per Post zu senden. Dies sollte dort erfragt werden. |
5 Tipps zum Thema Ratgeber Gemeinschaftskonto
Folgende Tipps können hilfreich sein, wenn man sich mit dem Thema Gemeinschaftskonto befasst.
1. Paare sollten sich immer für drei Konten entscheiden.
Für das jeweilige eigene Girokonto und dann für das Gemeinschaftskonto. So können die Einkünfte getrennt behandelt werden und das gemeinsame Konto mit den jeweils vereinbarten Beträgen gefüllt werden.
Gemeinsame Zahlungen wie Miete, Gas, Strom, Wasser, GEZ, Einkäufe und mehr, gehen dann von dem gemeinschaftlichen Konto ab. Jeder Partner hat noch immer sein eigenes Geld zur Verfügung.
2. Das gemeinsame Konto ist schnell eröffnet.
Wichtig ist, sich vorab gemeinsam an den Tisch zu setzen und alle Kosten zu notieren, die von diesem Konto abgedeckt werden müssen. Dann kann besprochen werden, wer welche Summe auf das Konto einzahlt.
Wenn dies schon vorab untereinander besprochen wird, ist dies ein Thema der Vergangenheit. Es nimmt alles seinen Lauf und vor allem muss man sich keine Gedanken um die Fixkosten machen.
3. Daueraufträge sind sehr hilfreich, wenn es um das gemeinsame Konto geht.
Alle laufenden Kosten können so schnell und unkompliziert bezahlt werden, anstatt sich jeden Monat Gedanken zu machen. Ein Dauerauftrag ist entspannend und alles läuft von allein.
Nur die Deckung des Kontos sollte stimmen und auch ruhig hin und wieder überprüft werden.
4. Verzinsung möglich
Das gemeinsame Konto kann auch dafür genutzt werden, für den langersehnten Urlaub zu sparen, für das Auto Geld zur Seite zu legen oder anderes. Auch dieses kann man miteinander absprechen, damit es zu keinen Reibereien kommt. In diesem Fall sollten die Bankkunden aber darauf achten, dass das Guthaben auch verzinst wird.
Was bei einem reinen Ausgaben-Konto nicht der Fall sein muss. Ein Bankvergleich kann dabei helfen, ein gutes gemeinsames Girokonto finden zu können.
5. Umwandlung möglich
Sollte es trotz des Gemeinschaftskontos zu Reibereien kommen oder sollte Misstrauen herrschen, kann man das Oder-Konto zu jeder Zeit in ein Und-Konto umwandeln. Dafür ist noch nicht einmal die Zustimmung des anderen von Nöten.
Es reicht, die Bank zu kontaktieren und dieses in Auftrag zu geben. Bei vielen Instituten reicht dafür sogar einfach nur ein Anruf.
Normalerweise sind Finanzen in Deutschland reine Privatsache. Weder enge Freunde noch Familienmitglieder haben Zugriff auf das Privatkonto oder kennen den Kontostand. „Über Geld spricht man nicht“ ist dabei ein oft angewandtes Motto. Das hat durchaus seine Berechtigung, denn bei Geld hört die Freundschaft auf, besagt ein anderes Sprichwort. Deshalb gehört jeder Person in der Regel ein Einzelkonto, über das verfügt werden kann.
Im Laufe einer Partnerschaft oder Ehe kann es allerdings sinnvoll sein, wenn die Finanzen gemeinsam verwaltet werden. Schließlich fallen auch gemeinsame Kosten an und durch das Gemeinschaftskonto erhalten mehrere Personen einen gleichberechtigten Zugriff auf das Girokonto.
Welche Vorteile bietet das gemeinsame Konto und wie kann es eröffnet werden?
Die Voraussetzungen und Vorteile des Gemeinschaftskontos
Das Gemeinschaftskonto ist ein wichtiger Schritt im Rahmen einer Beziehung und sollte wohlüberlegt durchgeführt werden. Die Finanzen werden jetzt gemeinsam verwaltet und damit einher geht natürlich auch das finanzielle Risiko, dass einer der Partner mit dem Geld nicht gut wirtschaftet. Welche Gründe gibt es für das Eröffnen des gemeinsamen Kontos und welche Vorteile ergeben sich daraus?
Gründe ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen
Ein Gemeinschaftskonto ist immer dann sinnvoll, wenn gemeinsame Ausgaben bestehen. Wenn also während einer Partnerschaft ein gemeinsamer Haushalt geführt wird, dann fallen für beide Personen gleichermaßen Kosten an.
Diese beinhalten zum Beispiel die Miete, Lebensmittel und andere Lebenshaltungskosten. Mit einem Gemeinschaftskonto kann der Überblick über die Kosten behalten werden. So wird genau aufgeschlüsselt, welche Kosten anfallen und diese können gerecht aufgeteilt werden.
Es besteht nicht der Eindruck, dass eine Person übermäßig viele Kosten übernimmt, sodass ein Ungerechtigkeitsgefühl vermieden werden kann.
Im Rahmen einer Beziehung kann es also zu einem harmonischerem Zusammenleben führen, wenn beide Personen einen ähnlichen Umgang mit dem Geld anstreben.
Zudem besteht der Vorteil, dass Kontoführungsgebühren gespart werden. Allerdings besteht der Kostenvorteil nur, wenn die eigenen Girokonten gekündigt werden würden. In der Regel sollte aber jeder Partner noch über ein eigenes Girokonto verfügen und das Gemeinschaftskonto nur als Ergänzung betrachten.
Voraussetzungen für das Eröffnen des Kontos
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist das Vertrauen der Partner, die ein Gemeinschaftskonto führen. Egal ob es sich nun um Geschäftspartner handelt, oder um eine persönliche Beziehung. Ohne Vertrauen kann die Führung eines Gemeinschaftskontos nicht gelingen. Schließlich stellen die Finanzen ein wichtiges Kriterium für die Beziehung dar.
Es sollte also niemals leichtfertig ein gemeinsames Konto eröffnet werden. Eine jahrelange Vertrauensbasis kann helfen, zu erkennen ob beide Partner gleichermaßen gut mit dem Geld umgehen können.
Vor der Eröffnung des Kontos sollten die Partner klare Regeln definieren. Darunter fällt zum Beispiel, dass genau geklärt wird welche Kosten von dem Gemeinschaftskonto bezahlt werden und zu welcher Höhe beide Parteien zum Gemeinschaftskonto beitragen.
Bestehen große Einkommensunterschiede, dann ist es sinnvoll wenn nicht beide Parteien gleichermaßen auf das Gemeinschaftskonto einzahlen, sondern wenn ein bestimmtes Verhältnis bestimmt wird.
Damit später Konflikte vermieden werden, sollten diese Entscheidungen schon im Vorfeld klar definiert werden.
Die Art des Kontos
Es gibt zwei verschiedene Arten des Gemeinschaftskontos. Hierbei wird unterschieden zwischen einem „Oder“ und einem „Und“ Gemeinschaftskonto. Beim Oder Girokonto können beide Partner unabhängig voneinander über das Geld auf dem Konto verfügen. Sie sind beide als Inhaber eingetragen.
Beim Und Konto bedarf es der Zustimmung aller Partner, damit über das Geld verfügt werden kann. In der Praxis ist das Oder Konto weiterverbreitet. Die schriftliche Zustimmung beim Und Konto ist mit einem hohen Aufwand verbunden und wird meistens bei Vereinen angewandt.
Die Eröffnung des Gemeinschaftskontos
Das Eröffnen des Gemeinschaftskontos erfolgt in der Regel ähnlich eines gewöhnlichen Girokontos für eine Einzelperson. Der Antrag kann dabei entweder online, oder offline bei der Bank eingereicht werden. Beim Antrag müssen natürlich alle Personen, die über das Gemeinschaftskonto verfügen sollen angegeben werden.
Ein nachträgliches Hinzufügen von Personen zu einem bisherigem Einzelkonto wird von vielen Banken abgelehnt. Es ist also nicht möglich, dass zunächst ein Einzelkonto eröffnet wird und dieses dann als Gemeinschafstkonto dienen soll.
Nachdem der Antrag mit allen vollständigen Daten ausgefüllt und abgeschickt wurde erfolgt die Identifizierung. Die Bank wird dazu innerhalb von wenigen Tagen einen Vertrag an die betroffenen Personen senden. Der Vertrag wird dann unterschrieben zurückgesandt und danach erfolgt die Identifizierung.
Die Identifizierung erfolgt in der Regel bei einer Poststelle per Postident-Verfahren. Da es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt müssen natürlich alle Beteiligten Ihre Identität nachweisen.
Daraufhin wird das Konto bestätigt. Jetzt werden je nach Vertragsbestandteil, die EC-Karten an jeden Partner ausgehändigt. Ebenso kann es sein, dass jeder Partner noch eine Kreditkarte erhält.
Der Aufwand zur Eröffnung des Gemeinschaftskonto ist also der Gleiche, wie für das Eröffnen eines Einzelkontos. Nur mit dem Unterschied, dass mehre Vertragspartner Ihre Identität nachweisen müssen.
Hinweise für das Gemeinschaftskonto
Das Führen eines Gemeinschaftskontos birgt ein großes Konfliktpotential innerhalb einer Beziehung. Damit die Finanzen erfolgreich geregelt und das Gemeinschaftskonto den Umgang mit den Finanzen erleichtert sollten folgende Tipps beachtet werden.
Den Dispokredit einschränken
Girokonten verfügen in der Regel über einen Dispositionskredit. Dieser Kredit ermöglicht das Überziehen des Kontos in einem gewissen Rahmen. Das Überziehen ist allerdings mit hohen Zinsen verbunden und sollte in jedem Fall vermieden werden.
Bei einem Gemeinschaftskonto sollte der Dispokredit stark eingeschränkt werden. Damit wird vermieden, dass das Konto absichtlich oder unabsichtlich im Soll steht. Denn wenn zwei Personen über das Konto verfügen kann es schnell passieren, dass der Überblick verloren geht.
Transaktionen werden nicht in Echtzeit angezeigt, sodass der aktuelle Kontostand täuschen kann. Damit ein Missverständnis nicht fatale Folgen hat, lässt sich die Höhe des eingeräumten Dispokredites limitieren.
Die Schenkungssteuer beachten
Bei einem gemeinsam geführten Konto kann es dazu kommen, dass eine Schenkungssteuer fällig wird. Werden Beträge, die eigentlich für eine Person gedacht sind auf dem gemeinsamen Konto eingezahlt, dann sind diese für beide Personen verfügbar. Dies führt dazu, dass zum Beispiel bei dem Übertragen eines Erbes auf das Gemeinschaftskonto eine Schenkungssteuer fällig wird.
Damit nicht gleich jeder kleine Betrag mit einer Schenkungssteuer belegt wird, gibt es Freibeträge. Der Freibetrag liegt bei verheirateten Paaren bei 500.000 Euro in einem Zeitraum von 10 Jahren. Erst bei Beträgen, die diese Summe überschreiten wird die Schenkungssteuer fällig. Es kann also sinnvoll sein, einen hohen Gewinn oder ein Erbe auf das persönliche Konto zu überweisen.
Todesfall beachten
Über den Tod des Partners nachzudenken ist keine leichte Sache. Dennoch sollte beim Gemeinschaftskonto der Todesfall miteinbezogen werden.
Sollte einer der Partner sterben, dann erhalten der verbliebene Partner und die Erben zu gleichermaßen einen Zugriff auf das Konto. Dies führt in vielen Fällen zu Streitigkeiten zwischen dem verbliebenem Partner und der Erbgemeinschaft.
Vermieden werden sollte, dass das Geld auf dem Gemeinschaftskonto abgehoben wird, noch bevor die Erben einen Zugriff darauf bekommen. Dies ist nicht zulässig und kann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens festgestellt werden.
Die beste Vorgehensweise ist, wenn das Gemeinschaftskonto ruhen gelassen wird, bis die Besitzverhältnisse geklärt sind. Daher ist es in jedem Fall besser, wenn noch ein eigens Konto für solche Notfälle bereitsteht, damit laufende Kosten bedient werden können.
Die Pfändung
Ein Gemeinschaftskonto stellt für beide Partner ein erhebliches Risiko dar. Selbst wenn nur ein Person in finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann es das Gemeinschaftskonto bedrohen.
Denn die Inhaber des Gemeinschaftskontos haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass der eine Partner auch für die Schulden des anderen Partners im Rahmen des Gemeinschaftskontos einstehen muss.
Das „Oder“ Konto kann also ein hohes finanzielles Risiko darstellen, wenn eine Person sich verschuldet und es zu einer Pfändung kommt.
Anders sieht dies beim „Und“ Konto aus. Hier wird nur der betreffende Teil des Schuldners gepfändet. Der Anteil des Partners, welcher nicht verschuldet ist bleibt unangetastet.
Angebote vergleichen
Wie bei gewöhnlichen Girokontos bestehen auch bei Gemeinschaftskonten Unterschiede bei den Kontoführungsgebühren und den sonstigen Konditionen.
Die Partner sollten daher nicht einfach nur ein Konto bei der eigenen Bank eröffnen, sondern die Konditionen der Gemeinschaftskonten vergleichen. Teilweise enthalten diese zum Beispiel kostenlose Kreditkarten für beide Partner.

Jan
- Studierter Magister
- über 10 Jahre Betreiber von Finanzportalen
- über 10 Jahre als Unternehmer
- Jahre lang Teamleiter im E-Commerce Bereich bei einem Konzern
Zur Über Uns Seite
Weitere Themen rund ums Konto:
- Konto für Ausländer – was muss beachtet werden?
- Gemeinschaftskonto
- Ratgeber: Kontoführungsgebühren
- Girokonto ohne Gehalt
- Kostenloses Girokonto ohne Mindesteingang – gibt es das?
- Kautionskonto – wie funktioniert es?
- Konto ohne Wohnsitz
- Bargeld auf Konto einzahlen
- Kinder- oder Jugendkonto
- Kostenlos Geld abheben