Wenn Kinder zu Jugendlichen heranwachsen, entsteht bei vielen der Wunsch, ein eigenes Konto zu besitzen. Überweisen die Eltern das Taschengeld regelmäßig auf ein solches Kinder- oder Jugendkonto, können die Kontoinhaber zu jeder Zeit leicht über das Geld verfügen.
Auch wenn der Nachwuchs ein gewisses Maß an Autonomie erhält, bleibt die Kontrolle über die Finanzen gewahrt: Es kann festgelegt werden, wie viel Geld auf einmal oder in einem bestimmten Zeitraum abgehoben werden kann. Außerdem können die Konten nicht überzogen werden. Dass das Kind in den Dispo rutscht und damit in eine Schuldenfalle gerät, ist damit ausgeschlossen.
Wie bei einem regulären Girokonto lohnt sich auch bei einem Jugend- oder Kinderkonto der Vergleich der Anbieter, da die Konditionen unterschiedlich sind. Einige Banken verzinsen das Guthaben auf einem Jugendkonto, sodass es sich lohnt, einen Teil des Taschengelds zurückzuhalten. Andere Banken schaffen mit anderen Mitteln Anreize, ein Jugendkonto bei ihnen zu eröffnen.
Das können beispielsweise Vergünstigungen für Freizeitangebote oder Belohnungen für das Erreichen von Sparzielen sein. Die Kinder- und Jugendkonten aller Banken haben gemeinsam, dass für Sie keine Kontoführungsgebühren anfallen und kostenfrei über das Geld verfügt werden kann. Es fallen keine Gebühren an, wenn Überweisungen, Ein- oder Auszahlungen vorgenommen werden.
Jugendkonto vergleichen: Darin unterscheiden sich die Angebote
- Banken werben mit günstigen Konditionen für ihre Kinder- und Jugendkonten. Damit verfolgen Sie ein Ziel: Die Kunden frühzeitig zu gewinnen, damit sie später ein reguläres Girokonto bei ihnen eröffnen.
- Allerdings sollten sich die Kontoinhaber vor versteckten Kosten schützen. Wird das Geld mit der EC-Karte bei einer Fremdbank abgehoben, die nicht zum Verbund gehört, können beträchtliche Gebühren von bis zu fünf Euro anfallen. Das ist vergleichsweise hoch und steht nicht im Verhältnis zu den geringen Beträgen, die meist von einem Kinderkonto abgehoben werden.
- Ebenfalls ist wichtig, beim Vergleich der Anbieter nicht auf hohe Zinsversprechen der Banken hereinzufallen. Die Zinsen werden zwar tatsächlich vergeben, doch dies ist oft mit Einschränkungen verbunden.
- Diese können daraus bestehen, dass die Zinsen nur bis zu einem festgelegten Betrag in der Höhe ausgezahlt werden oder dass sich der Wohnsitz in dem Geschäftsgebiet der Filialbank befinden muss. Zum Teil werden beide Einschränkungen miteinander verknüpft.
- Grundsätzlich gilt bei einem Kinderkonto wie bei einem Girokonto für Erwachsene, dass ein Konto bei jeder Bank eröffnet werden kann, die ein solches Produkt anbietet. Dies können regionale Filialbanken und Direktbanken sein. Bei letzteren erfolgt die Kontoeröffnung über das Internet.
- Insbesondere bei einigen Direktbanken ist es nicht möglich, ein Konto für Minderjährige zu eröffnen. Bei anderen Banken kann bereits bei der Geburt des Kindes ein Konto für den Nachwuchs angelegt werden.
Empfehlung: Jugendkonto ab zwölf Jahren
Branchenverbände empfehlen, Kindern erst ab einem Alter von zwölf Jahren Zugang zu einem eigenen Konto zu ermöglichen. Obwohl das Konto ausschließlich auf Guthabenbasis funktioniert, es also nicht überzogen werden kann, kann der Nachwuchs autonom über das vorhandene Geld verfügen. Das gilt sowohl für das Abheben von Bargeld an einem Automaten oder an einem Bankschalter als auch für das Überweisen von Geldbeträgen mittels Online-Banking.
Wann Eltern ein Jugendkonto eröffnen, sollten sie allerdings abhängig vom Entwicklungsstand des Kindes abhängig machen. Manche Kinder sind bereits mit zwölf Jahren in der Lage, ein eigenes Konto zu führen. Andere Jugendliche sollten möglicherweise erst ab einem Alter von 14 Jahren über ein Girokonto verfügen.
Die Erziehungsberechtigten können jederzeit die verfügbaren Kontofunktionen so regulieren, wie sie es für nötig halten. Es kann beispielsweise das Online Banking deaktiviert und die verfügbaren Geldbeträge eingeschränkt werden.
Hat das Kind einen Entwicklungsstand erreicht, ab dem die Eltern ihm einen verantwortungsvollen Umgang mit dem vorhandenen Geld zutrauen, können die Restriktionen gelockert werden. Dann kann das Konto auch mit einer Kreditkarte verknüpft werden. Diese funktioniert ebenfalls ausschließlich auf Guthabenbasis, sodass das Konto nicht überzogen werden kann. Das Risiko ist also gering.
Das sind die Voraussetzungen für ein Kinder- und Jugendkonto
Die Hürden, um ein Kinderkonto zu eröffnen, sind sehr niedrig. Laut Gesetz hat jeder Bundesbürger ein Recht darauf, ein eigenes Konto zu besitzen. Einschränkungen können die Banken aber durch ihre Geschäftsbedingungen machen. Darin schreiben sie beispielsweise ein Mindestalter fest, das erreicht werden muss, damit das Konto von einer Person eröffnet werden kann.
Auch wenn das Kind noch nicht volljährig und geschäftsfähig ist, ist es rechtlich gesehen der Kontoinhaber. Die Eltern müssen zwar bei der Kontoeröffnung ebenfalls zugegen sein und Unterschriften leisten, doch sie haben lediglich eine Vollmacht, um über die Beträge zu verfügen.
Damit die Kontoeröffnung vonstattengehen kann, werden lediglich die Personalausweise oder Reisepässe sowie die Steuer-Identifikationsnummer benötigt. Für die Ausweisdokumente gilt, dass sie sowohl von dem Kind oder dem Jugendlichen, als auch von den Erziehungsberechtigten vorliegen müssen.
Hat ein Neugeborenes noch keinen Ausweis, kann das Konto auch durch die Vorlage der Geburtsurkunde eröffnet werden.
So wird ein Kinderkonto eröffnet
Heute können Konten bequem von zu Hause online eröffnet werden. Bei Direktbanken ist dies die einzige Möglichkeit, Filialbanken bieten diesen Service ebenfalls an. Ein Konto über das Internet anzulegen, ist schnell und einfach. Dazu werden in das entsprechende Formular zunächst die persönlichen Daten des Kontoinhabers sowie der bevollmächtigten Eltern eingetragen.
Mittels eines Video-Ident-Verfahrens wird danach die Identität der Personen überprüft. Dazu werden die Personalausweise oder Reisepässe benötigt, die in die Kamera des benutzten Computers, Smartphones oder Tablet gehalten werden müssen. Innerhalb weniger Minuten ist dieser Vorgang abgeschlossen und das Konto ist eröffnet. Kann das elektronische Identifikationsverfahren nicht genutzt werden, besteht die Möglichkeit, die Identität in einer Postfiliale überprüfen zu lassen.
Auch auf traditionellem Weise, also in der Filiale der entsprechenden Bank, kann ein Kinderkonto eröffnet werden. Dazu werden dieselben Unterlagen benötigt. Es ist empfehlenswert, im Vorfeld einen Termin mit dem Bankberater zu vereinbaren. Der persönliche Kontakt hat den Vorteil, dass das Angebot genau besprochen werden kann. Auch Fragen des Kindes können bei dem Termin erörtert werden.
Da es sich für das Kind um einen wichtigen Termin handelt, ist es unter Umständen empfehlenswert, den etwas umständlicheren Weg zu gehen und das Konto in einer Bankfiliale zu eröffnen. Dieser Termin wird dem Kind eher in Erinnerung bleiben, als die anonyme Kontoeröffnung über das Internet. Außerdem kann es noch einmal ausdrücklich auf die Vor- und Nachteile hingewiesen werden.
Tipps für den richtigen Umgang mit einem Kinder- oder Jugendkonto
Tipp 1: Versteckte Kosten vermeiden
Unnötige Kosten können vermieden werden. Das bedeutet vor allem, dass das Geld nicht bei einer Fremdbank abgehoben werden sollte. Eltern sollten dem Kind die Gefahr verdeutlichen und erklären, welche Konsequenzen damit verbunden sind. Das bedeutet auch, dass sich die Erziehungsberechtigten über das Verbundsystem der jeweiligen Bank informieren sollten, um zu wissen, bei welcher Bank ein kostenloses Abheben des Gelds möglich ist.
Dies ist insbesondere bei Direktbanken nötig. Sie betreiben kein eigenes Filialnetz, sodass die Kunden ihr Geld ausschließlich bei Partnerbanken abheben können. Während Direktbanken häufig ein weltweites Netz an Partnerbanken haben, ist das kostenfreie Abheben von Geld bei klassischen Filialbanken meist auf das eigene Land beschränkt.
Tipp 2: Girokonto nicht zum Sparen verwenden
Wer vorhat, langfristig für sein Kind zu sparen, sollte nicht das Girokonto nutzen. Viele Banken bieten zwar an, direkt nach der Geburt ein Konto zu eröffnen, um darauf einen Grundstock für später anzuhäufen. Doch klassische Sparbücher oder andere langfristige Anlageformen sind lukrative, da der Zinsertrag höher ist. Auch vermeintlich hohe Zinsen sollten kritisch betrachtet werden, da sie häufig nur eingeschränkt vergütet werden.
Wenn das Geld dem Kind ab einem bestimmten Alter zur Verfügung gestellt werden soll, ist es empfehlenswert, es zu jenem Zeitpunkt einfach von dem Sparbuch auf das Kinderkonto umzuschichten. Das empfiehlt sich auch, wenn eine große Summe auf dem Kinderkonto angesammelt wurde.
Tipp 3: Sicherheit durch EC-Karte
Wenn die Kinder eigenständiger werden, wird das eigene Girokonto zu einem positiven Sicherheitsfaktor. Schließlich braucht der Nachwuchs nur kleine Mengen Bargeld mit sich zu führen. Größere Anschaffungen können bequem mit der EC-Karte gezahlt werden. Dieser Vorteil kommt auch bei privaten Reisen oder Ausflügen der Schule zum Tragen.
Das Geld brauchen sie nur im Bedarfsfall abheben, während das restliche Taschengeld sicher auf dem Konto gelagert ist. Dort ist es jederzeit verfügbar und kann bei Bedarf abgehoben werden. Im Zweifelsfall müssen das Limit des Geldes, das pro Tag abgehoben werden kann, in diesem Zeitraum erhöht werden.
Tipp 4: Kreditkarte für Auslandsreisen
Geht eine Reise ins Ausland, kann eine Kreditkarte eine sinnvolle Ergänzung zum Jugendkonto sein. In fremden Ländern wird eine Kreditkarte häufiger als Zahlungsmittel akzeptiert als eine herkömmliche EC-Karte. Diese gibt es bei vielen Banken gratis dazu. Auch hier besteht aufgrund des Prepaid-Verfahrens ein Schutz davor, dass der Kontostand ins Minus gerät.
Sollte der verfügbare Betrag nicht für die Reise ausreichen, können die Erziehungsberechtigten bequem von Zuhause zusätzliches Guthaben aufladen. Wer eine Kreditkarte für das Jugendkonto haben möchte, sollte die Konditionen vergleichen. Neben kostenfreien Angeboten gibt es auch Kreditkarten, für die Gebühren anfallen.
Tipp 5: Umgang mit Geld und dem Konto lernen
Wer als Kind oder Jugendlicher in den Kontakt mit einem eigenen Konto kommt, lernt bereits früh, den richtigen Umgang damit. Das betrifft nicht nur die Fähigkeit, mit dem eigenen Geld umgehen zu können, sondern auch das Kennenlernen der Technik. So kann der Nachwuchs beispielsweise den Umgang mit dem Online Banking erlernen. Da die Kontoverwaltung immer häufiger über das Internet vorgenommen wird, erhalten Kinder und Jugendliche die nötigen Kenntnisse.
Das setzt auch das Vertrauen der Eltern voraus. Sie haben zwar eine Vollmacht über das Konto, sollten diese aber nicht ausnutzen. Das bedeutet unter anderem, dass sie sich nicht ins Online Banking einwählen sollten, um den aktuellen Kontostand herauszufinden oder zu erfahren, für welche Zwecke das Kind das Taschengeld ausgibt.
Banken, die Konten für Verbraucher führen, bieten fast immer auch ein spezielles Produkt für „junge Leute“ an, das für gewöhnlich kostenlos geführt wird. Da eine Kontoverbindung einen rechtlichen Vertrag zwischen Kunde und Bank begründet, ist es notwendig, vorab die rechtlichen Grundlagen zu beleuchten.
Konto für 18 Jährige
Deutsche werden mit 18 Jahren volljährig und damit unbeschränkt geschäftsfähig. Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist ein Kind geschäftsunfähig, d. h. alle Rechtsgeschäfte müssen vom gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – vorgenommen werden.
Zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr ist die Geschäftsfähigkeit beschränkt, Rechtsgeschäfte des Minderjährigen werden erst mit der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gültig mit der Ausnahme der Verfügung über Mittel, die dem Minderjährigen zur freien Verfügung überlassen worden sind (Taschengeldparagraf § 110 BGB).
Ein Konto für junge Ausländer
Der Anteil an jungen Menschen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist bedeutend, daher muss hier ausdrücklich erwähnt werden, dass die Regelungen über die Geschäftsfähigkeit nur für Deutsche gelten. Für Ausländer gilt stets das Recht des jeweiligen Herkunftslandes.
Für den, der sich über Bankverbindungen für „Junge Leute“ informieren will, gilt es also zunächst zu unterscheiden, an wen sich ein Kontenangebot richtet, an Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren oder an junge Erwachsene ab 18 Jahren.
Welche Konten werden angeboten
Die Kontenmodelle, die für junge Erwachsene angeboten werden, unterscheiden sich vom „normalen“ Girokonto bei der gleichen Bank für gewöhnlich durch eine eingeschränkte Gebührenfreiheit, die nicht selten auf den Zeitraum begrenzt ist, während dem der Kontoinhaber sich noch in einem Ausbildungsverhältnis befindet oder studiert.
Diese relative Gebührenfreiheit ist dann mit Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten des Kontos verbunden: Dispositionskredit oder Kreditkarte sind regelmäßig nicht Teil des Pakets. Ausgegeben wird immer die Giropay-Karte und manchmal eine Prepaid-Karte.
Studentenkonto
Manche Kreditinstitute werben mit Studentenkonten, die besser ausgestattet sind und sich ausschließlich an diese Zielgruppe wenden, was mit einer Immatrikulationsbescheinigung nachzuweisen ist. Hier werden auch manchmal Dispositionskredite zu günstigeren Bedingungen angeboten.
Freilich wird man feststellen, dass es eine ganze Reihe von Kreditinstituten gibt, die Girokonten für jedermann zu sehr attraktiven Bedingungen führen. Wer keinen persönlichen Kontakt zu einer Bank braucht, ist mit einem reinen Onlinekonto sehr gut bedient, das von einer ganzen Reihe von Banken gebührenfrei angeboten wird.
Bei einigen ist auch eine normale Kreditkarte – wenn auch mit einem sehr kleinen Verfügungsrahmen – im Leistungsumfang enthalten.
Taschengeldkonto
Alle Banken, die sich an Konsumenten wenden, bieten Taschengeldkonten an. Generell darf man von einer weitgehenden Gebührenfreiheit ausgehen, doch gibt es auch hier wichtige Ausnahmen.
Unter dem Begriff „Taschengeldkonto“ oder auch „Jugendkonto“ fallen Konten, die auf den Namen von Minderjährigen im Alter von 6-18 Jahren lauten. Diese können selbstständig kein Bankkonto eröffnen, stets ist die Zustimmung aller Erziehungsberechtigter nötig. Dabei handelt es sich um ein normales Girokonto, das ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird, aber die gewöhnlichen Funktionen wie Überweisung oder Nutzung von Geldautomaten mit einschließt.
Eine Ausnahme gilt hier für Minderjährige, die ein Gehalt beziehen. Ist das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis von den Eltern genehmigt, so darf der Minderjährige ein Gehaltskonto eröffnen und grundsätzlich über seinen Gehaltseingang verfügen.
Auch kann ein Minderjähriger, der über einen kleineren Geldbetrag z. B. aus einer Schenkung verfügt, ein Sparbuch eröffnen und davon Geld abheben.
Girokonto für Minderjährige
Eine Kreditaufnahme von Minderjährigen ist in Deutschland nur mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts möglich. Aus diesem Grund sind auch geringfügige Überziehungen des Girokontos oder ein Dispositionskredit grundsätzlich nicht möglich.
In der Praxis haben sich bei Banken zwei weitere Altersgrenzen etabliert: Kindern im Alter von 12 Jahren wird mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten eine Giropaykarte und ab 14 auch eine Prepaidkarte anvertraut. Die Giropaykarte ermöglicht die bargeldlose Zahlung an POS (point of sale) und die Prepaidkarte zusätzlich den Einkauf im Internet.
Vorsicht bei Prepaidkarten
Bei der Prepaidkarte lauert eine Kostenfalle: einige Banken, darunter der Marktführer im Konsumentenbereich, berechnen auch bei Heranwachsenden eine jährliche Gebühr bei der Ausgabe. Beim genannten Marktführer beträgt diese ab dem zweiten Jahr der Nutzung beachtliche 29 Euro.
Auch können bei Zahlungen mit einer Prepaidkarte im Internet Gebühren zugunsten des Zahlungsempfängers anfallen oder bei Geldabhebungen am Automaten Gebühren durch den Automatenbetreiber.
Sicherlich ist es aber aus erzieherischen Gründen richtig, Kinder und Jugendliche rechtzeitig an den vernünftigen Umgang mit Geld zu gewöhnen. Ein Taschengeldkonto schützt Kinder und Jugendliche vor unüberlegten Ausgaben und dem Verlust von Bargeld.
Tagesgeldkonto für junge Leute
Auch die Führung von Tagesgeldkonten auf den Namen von Minderjährigen ist möglich, doch bleibt die Verfügung den Erziehungsberechtigten vorbehalten. Verschiedene Direktbanken führen weder Sparbücher noch Tagesgeldkonten für Minderjährige. Auch Depotkonten können auf den Namen von Minderjährigen lauten, doch gelten hier diverse Beschränkungen.
Hier ist immer eine individuelle Beratung der Erziehungsberechtigten durch Bankmitarbeiter oder steuerlich geschulte Personen notwendig.
Zusammenfassung
Bevor man einen Vertrag abschließt – und jede Kontoeröffnung bei einer Bank ist zunächst ein Vertrag – sollte man genau prüfen, was man wirklich braucht. Wer über 18 ist, hat die freie Wahl auf einem umkämpften Markt.
Ein kostenloses Onlinekonto, das Giropay- und Prepaidkarte einschließt, ist meistens günstiger als die Jugend-, Auszubildenden- oder Studentenkonten. Wer sucht, wird für Studenten Angebote mit einem kleinen Dispositionskredit finden.
Angebote und Leistungen vergleichen
Vor der Kontoeröffnung für Minderjährige muss man zunächst den Leistungsumfang, der für den Minderjährigen benötigt wird und die Angebote der Banken abgleichen. Dient das Girokonto nur dem Empfang des Taschengeldes und der Verfügung darüber, so bietet jede auf den Verkehr mit Konsumenten ausgerichtet Bank das entsprechende Konto an und im Regelfall ist die Bank der Eltern auch die richtige für den Nachwuchs.
Für gewöhnlich werden Konten für Minderjährige gebührenfrei geführt. Im benannten Fall, dass z. B. für eine Prepaidkarte Gebühren verlangt werden, sollte man auf diese verzichten und sich eine gebührenfreie Prepaidkarte besorgen, die es auch ohne Bankkonto gibt.
Lieber eine Filialbank?
Immer dann, wenn auf den Namen eines Minderjährigen auch andere Bankkonten als Girokonten geführt werden, ist es ratsam, anstelle einer Direktbank eine altmodische Filialbank, in der ein persönlicher Ansprechpartner zu Verfügung steht, zu wählen.
Sehr häufig werden – der steuerlichen Anreize wegen – auf den Namen der Kinder Sparbücher eingerichtet oder Sparverträge geschlossen. Dabei sollte man sich auf den Rat geschulter Anlageberater verlassen können. Die Verwaltung von Depotkonten für Minderjährige schließlich ist ein kompliziertes Unterfangen. Hier sollten ausschließlich Kreditinstitute in Betracht gezogen werden, die ausdrücklich Minderjährigendepots anbieten und diese auch kostenfrei führen.
Investitionen auf den Namen der minderjährigen Kinder unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht. Abhängig von Art und Umfang der Anlage kann die Beratung durch einen Steuerberater notwendig sein.
Zugriff auf das Anlagenkonto
Generell sind Anlagekonten auf den Namen der Kinder mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten. Die Eltern bleiben zwar verfügungsberechtigt, dürfen sich aber nicht selbst am Vermögen der Kinder bedienen. Das Thema war wiederholt Gegenstand von Gerichtsentscheidungen.
Sind die Eltern gesetzlich krankenversichert, so sind die Kinder mitversichert – sofern deren Jahreseinkommen 5.541 Euro nicht übersteigt.
Wichtig für das Finanzamt
Ein Taschengeldkonto sollte als solches für das Finanzamt erkennbar sein. Die Herkunft der Einnahmen sollte zweifelsfrei nachvollziehbar sein und die Ausgaben sollten sich in einem alterstypischen Rahmen bewegen. Die Erziehungsberechtigten – für gewöhnlich die Eltern – haben für ein Taschengeldkonto Einzelvollmacht. Das sollte diese aber nicht dazu verführen, die Konten ihrer Kinder für ihre Zwecke zu nutzen.
Die Umleitung einer kleinen Nebeneinnahme auf das Konto des Kindes und ihr Verschweigen in der Steuererklärung ist strafbar. Die Konten Minderjähriger können nicht gepfändet werden, auch nicht im Falle der Pfändung der Eltern. Auch hier darf das Konto des minderjährigen Kindes nicht für Aktivitäten der Eltern genutzt werden.
Für junge Menschen ist heute ein entspannter Umgang mit den elektronischen Medien selbstverständlich. Onlinebanking ist wohl für keinen ein Problem, solange es sich um die elektronische Geldbörse – e-Wallet – handelt. Über die Zahlungsverkehrsfunktion hinaus bietet ein Konto jedoch den Einstieg in das eigenverantwortliche wirtschaftliche Handeln, das sicherlich ein bedeutendes Erziehungsziel ist.
Jan
- Studierter Magister
- über 10 Jahre Betreiber von Finanzportalen
- über 10 Jahre als Unternehmer
- Jahre lang Teamleiter im E-Commerce Bereich bei einem Konzern
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