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Ratgeber Steuern für Existenzgründer & Jungunternehmer

Das Abenteuer der Selbstständigkeit kann herausfordernd und lohnend zugleich sein. Doch neben der Leidenschaft und dem Willen, erfolgreich zu sein, gibt es auch einige bürokratische Hürden zu überwinden. Eine dieser Hürden sind die steuerlichen Aspekte. 

Inhalt:

Toggle
  • Von Anfang an steuerbewusst handeln
  • Steuervergünstigungen für Start-ups und junge Unternehmen
  • Der Gründerfragebogen vom Finanzamt: Was Sie wissen sollten
  • Rechtsformen und ihre Konsequenzen
  • Sinnvolle Steuertipps für Existenzgründer
  • Rechtsformen im Überblick
  • Kriterien zur Entscheidung über die Rechtsform
  • Flexibilität bei der Rechtsformwahl
  • Gewinnermittlungsmethoden
  • Vorweggenommene Betriebsausgaben als Steueroptimierung
  • Dokumentation ist das A und O
  • Steuerliche Vergünstigungen: Potenziale und Voraussetzungen
  • Ist-Versteuerung: Flexibilität für Ihren Cashflow
  • Kleinunternehmerregelung: Vorteile für den Geschäftsstart
  • Vorsteuerpauschalierung: Einfachheit für bestimmte Berufsgruppen
  • Elektronische Übermittlung über Elsterformular
  • Voraussetzungen und Beantragung
  • Steuerliche Besonderheiten und Vergünstigungen für Unternehmer
  • Persönliche und Körperschaftssteuer im Vergleich
  • Gewerbesteuer: Wer zahlt und warum?
  • Gehälter, Betriebsrenten und Betriebsausgaben
  • Investitionen steuerlich optimieren
  • Verrechnung von steuerlichen Verlusten
  • Einbindung von Familienmitgliedern und Freunden in die Geschäftstätigkeit
  • Vorteile von Darlehens- und Mietverträgen mit Nahestehenden
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB) als attraktive Steuergestaltung
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter und ihre steuerliche Behandlung
  • Rücklagen und deren steuerliche Relevanz
  • Betriebsausgaben rund um Firmengebäude und Büroräume
  • Firmenwagen und dessen steuerliche Behandlung
  • Das häusliche Arbeitszimmer und seine steuerlichen Vorteile
  • Immobilieninvestitionen als Steueroptimierungsstrategie
  • Abschließende Gedanken
  • Häufige Fragen zu Steuern für Existenzgründer & Jungunternehmer:
  • Weitere Themen:

Egal ob Sie gerade erst mit Ihrem Start-up beginnen oder schon länger im Geschäft sind, ein tieferes Verständnis für diese Aspekte kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.

Von Anfang an steuerbewusst handeln

Jeder Existenzgründer, der den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte sich von Beginn an intensiv mit den steuerlichen Anforderungen auseinandersetzen. 

Ein grundlegendes Verständnis der steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten ist nicht nur wichtig, um Überraschungen und Fehler zu vermeiden, sondern auch, um Chancen zu nutzen und das Unternehmen effizient zu führen.

Steuervergünstigungen für Start-ups und junge Unternehmen

Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass der deutsche Staat den Unternehmergeist unterstützen möchte. Daher gibt es verschiedene Steuervergünstigungen, von denen Start-ups und junge Unternehmen profitieren können. 

Hierzu zählen beispielsweise bestimmte Abschreibungsmodelle oder Steuererleichterungen bei der Investition in Forschung und Entwicklung. Es lohnt sich, sich hierzu ausführlich zu informieren und zu prüfen, welche Vergünstigungen für Ihr Unternehmen in Frage kommen könnten.

Der Gründerfragebogen vom Finanzamt: Was Sie wissen sollten

Kaum haben Sie dem Finanzamt Ihre Selbstständigkeit mitgeteilt, wird Ihnen auch schon der sogenannte Gründerfragebogen zugeschickt. Dieser dient dem Finanzamt dazu, sich ein Bild von Ihrem Unternehmen und dessen wirtschaftlicher Lage zu machen.

Ein besonderer Augenmerk sollte hier auf die Frage nach dem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn gelegt werden. Es ist ratsam, hier eine eher pessimistische Schätzung abzugeben. Warum? 

Sollte Ihr Unternehmen in der Anfangsphase nicht so schnell anlaufen wie erwartet, könnten zu optimistische Prognosen zu einer höheren Steuervorauszahlung führen, die Ihre Liquidität belastet.

Rechtsformen und ihre Konsequenzen

Ein besonders wichtiger Aspekt, der von Existenzgründern oft unterschätzt wird, ist die Wahl der passenden Rechtsform. 

Die Entscheidung hat nicht nur finanzielle, sondern auch persönliche, rechtliche und steuerliche Auswirkungen.

Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vorteile und Nachteile. Ein Einzelunternehmer etwa haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, profitiert aber von einer einfacheren Buchhaltung. 

Eine GmbH hingegen bietet eine Haftungsbeschränkung, ist aber in steuerlicher Hinsicht komplexer und mit mehr Verwaltungsaufwand verbunden.

Ein sorgfältiger Vergleich der Rechtsformen und eine ausführliche Beratung, z.B. durch einen Steuerberater, können dabei helfen, die optimale Form für Ihr Unternehmen zu finden.

Sinnvolle Steuertipps für Existenzgründer

Wenn Sie sich auf den Weg der Selbstständigkeit begeben, werden Sie schnell feststellen, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, steuerlich zu optimieren. 

Nicht alle werden für jedes Unternehmen passen, aber die Kenntnis dieser Optionen kann von unschätzbarem Wert sein, um finanziell gut aufgestellt zu sein.

Rechtsformen im Überblick

Es gibt keine „eine Größe für alle“-Lösung, wenn es um die Wahl der Rechtsform geht. Was für das eine Unternehmen ideal ist, kann für ein anderes weniger geeignet sein.

Einzelunternehmen: Dies ist die einfachste Rechtsform. Sie ist schnell und kostengünstig zu gründen, birgt jedoch das Risiko der unbegrenzten Haftung.

GmbH: Eine beliebte Rechtsform, die eine Haftungsbeschränkung bietet. Jedoch sind die Gründungskosten und der Verwaltungsaufwand höher als bei anderen Rechtsformen.

UG (haftungsbeschränkt): Eine „kleine GmbH“, die mit geringerem Startkapital gegründet werden kann.

KG, OHG und weitere: Diese Formen sind insbesondere für spezielle Geschäftskonstellationen relevant und kombinieren oft Elemente von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Kriterien zur Entscheidung über die Rechtsform

Die Entscheidung für eine bestimmte Rechtsform sollte auf verschiedenen Kriterien basieren:

  1. Haftungsbeschränkung: Wie wichtig ist es Ihnen, Ihr privates Vermögen zu schützen?
  2. Steuersatz: Manche Rechtsformen bieten steuerliche Vorteile, die für manche Geschäftsmodelle entscheidend sein können.
  3. Flexibilität: Wie einfach ist es, Gesellschafter aufzunehmen oder Kapital zu erhöhen?
  4. Buchführungspflichten: Einige Rechtsformen erfordern eine umfangreichere Buchhaltung und Bilanzierung als andere.

Flexibilität bei der Rechtsformwahl

Es ist wichtig zu betonen, dass die Wahl der Rechtsform kein endgültiger Schritt ist. Mit der Entwicklung Ihres Unternehmens kann es sinnvoll sein, die Rechtsform zu ändern. 

Beispielsweise könnte ein Einzelunternehmen zu einer GmbH werden, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren oder um das Haftungsrisiko zu minimieren.

Gewinnermittlungsmethoden

Je nachdem, wie hoch Ihr Umsatz und Gewinn sind, gibt es verschiedene Methoden, um den Gewinn zu ermitteln:

  1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR): Eine einfachere Methode, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Geeignet für kleinere Unternehmen.
  2. Bilanzierung: Eine umfangreichere Methode, bei der Aktiva und Passiva gegenübergestellt werden. Meist für größere Unternehmen oder solche mit bestimmten Rechtsformen erforderlich.

Vorweggenommene Betriebsausgaben als Steueroptimierung

Ein cleverer Weg, Steuern zu sparen, sind vorweggenommene Betriebsausgaben. Das sind Ausgaben, die vor der eigentlichen Geschäftstätigkeit anfallen, aber bereits als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. 

Beispielsweise könnten dies Kosten für eine Marktanalyse oder für die Entwicklung eines Prototyps sein, die Sie noch vor der eigentlichen Geschäftsgründung hatten.

Dokumentation ist das A und O

Es ist von entscheidender Bedeutung, alle vorweggenommenen Betriebsausgaben genau zu dokumentieren. 

Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen sorgfältig auf und führen Sie genaue Aufzeichnungen darüber, warum diese Ausgaben für Ihr Geschäft notwendig waren. Dies stellt sicher, dass Sie im Falle einer Steuerprüfung alle erforderlichen Nachweise vorlegen können.

Steuerliche Vergünstigungen: Potenziale und Voraussetzungen

Der Start in die Selbstständigkeit kann anfangs überwältigend erscheinen, besonders in Bezug auf die steuerlichen Pflichten. 

Doch mit dem richtigen Wissen können Sie von einer Vielzahl steuerlicher Vergünstigungen profitieren, die dazu beitragen können, Ihr Unternehmen finanziell zu entlasten und gleichzeitig die Komplexität der Buchhaltung zu reduzieren.

Ist-Versteuerung: Flexibilität für Ihren Cashflow

Die Ist-Besteuerung ermöglicht es Unternehmern, die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abzuführen, wenn der Kunde tatsächlich gezahlt hat. 

Dies kann insbesondere für Unternehmen, die mit Zahlungsverzögerungen konfrontiert sind, von großem Vorteil sein, da sie den Cashflow verbessert und Liquiditätsengpässe reduzieren kann. 

Unternehmer können diese Regelung in Anspruch nehmen, solange ihr Jahresumsatz 600.000 Euro nicht übersteigt.

Kleinunternehmerregelung: Vorteile für den Geschäftsstart

Für viele Neuunternehmer, deren jährlicher Umsatz 22.000 Euro nicht übersteigt, bietet die Kleinunternehmerregelung steuerliche Vorteile. Wenn Sie von dieser Regelung Gebrauch machen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. 

Das bedeutet, dass Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müssen, allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen können. Darüber hinaus erlaubt diese Regelung eine vereinfachte Gewinnermittlung, was den administrativen Aufwand gerade in der Startphase erheblich reduzieren kann.

Vorsteuerpauschalierung: Einfachheit für bestimmte Berufsgruppen

Die Vorsteuerpauschalierung ist eine spezielle Regelung für bestimmte Berufsgruppen, z. B. Künstler oder Landwirte. Statt die genaue Vorsteuer aus allen Eingangsrechnungen herauszurechnen, erlaubt diese Regelung, einen pauschalen Satz auf den Umsatz anzuwenden. 

Dies vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Jedoch ist es wichtig, die Voraussetzungen und genauen Sätze je nach Berufsgruppe zu prüfen und die Anwendung dieser Regelung zu beantragen.

Elektronische Übermittlung über Elsterformular

Die Digitalisierung macht auch vor den Finanzbehörden nicht halt. Um den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Prozesse effizienter zu gestalten, sind Steueranmeldungen und -erklärungen elektronisch über das Elsterformular zu übermitteln. 

Dies erfordert eine Einarbeitung in das System, bietet jedoch den Vorteil einer schnellen und direkten Übermittlung von Daten und Dokumenten an das Finanzamt. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Papier und Porto.

Voraussetzungen und Beantragung

Es ist wichtig zu betonen, dass viele der genannten steuerlichen Vergünstigungen nicht automatisch gelten, sondern beantragt werden müssen. 

Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechenden Anträge fristgerecht eingereicht werden. 

Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit diesen Möglichkeiten vertraut zu machen und ggf. professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Steuerliche Besonderheiten und Vergünstigungen für Unternehmer

Die steuerliche Belastung kann einen erheblichen Einfluss auf den Erfolg und die Liquidität eines Unternehmens haben. Es ist daher von zentraler Bedeutung, sich mit den verschiedenen Steuersätzen und -regelungen vertraut zu machen und diese optimal zu nutzen.

Persönliche und Körperschaftssteuer im Vergleich

  • Persönliche Einkommenssteuer: Ein Unternehmer, der als Einzelperson oder in einer Personengesellschaft tätig ist, unterliegt der Einkommenssteuer. Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens kann dieser Steuersatz bis zu 42 Prozent betragen. Für besonders hohe Einkommen wird zusätzlich ein Reichensteuersatz von 45 Prozent fällig.
  • Körperschaftssteuer: Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel die GmbH, zahlen hingegen Körperschaftssteuer. Der aktuelle Körperschaftssteuersatz beträgt 15 Prozent. Es ist eine wesentliche Überlegung für Unternehmensgründer, ob sie eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gründen möchten, da dies steuerliche Auswirkungen hat.

Gewerbesteuer: Wer zahlt und warum?

Gewerbliche Unternehmen sind in Deutschland in der Regel gewerbesteuerpflichtig. Die genaue Höhe der Gewerbesteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. 

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden und somit nicht jeder Selbstständige Gewerbesteuer zahlt.

Gehälter, Betriebsrenten und Betriebsausgaben

Eines der wesentlichen Instrumente zur Steueroptimierung sind Betriebsausgaben. Zu diesen zählen beispielsweise Gehälter, die ein Unternehmen an seine Mitarbeiter zahlt, und Betriebsrenten. 

Beide können vollständig von den Einkünften des Unternehmens abgezogen werden und reduzieren somit den steuerpflichtigen Gewinn.

Investitionen steuerlich optimieren

Für Unternehmer gibt es Möglichkeiten, geplante Investitionen bereits im Vorfeld steuerlich geltend zu machen:

  • Investitionsabzugsbeträge: Unternehmer können bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten von geplanten Investitionen als Betriebsausgabe abziehen, selbst wenn die Investition noch nicht getätigt wurde.
  • Abschreibungen: Anschaffungen, insbesondere größere Investitionen wie Maschinen oder Immobilien, können über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dies verteilt die steuerliche Belastung über mehrere Jahre und kann insbesondere in den ersten Jahren nach einer Investition zu erheblichen Steuereinsparungen führen.

Verrechnung von steuerlichen Verlusten

Ein bedeutendes steuerliches Instrument für Unternehmen ist die Möglichkeit, Verluste mit anderen Jahren zu verrechnen. 

Sollte Ihr Unternehmen in einem Jahr einen Verlust erzielen, können Sie diesen entweder mit Gewinnen aus dem Vorjahr (rückwirkend) oder mit prognostizierten Gewinnen aus den kommenden Jahren verrechnen. 

Dieses sogenannte Verlustvortrags- bzw. Verlustrücktragssystem kann insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen in der Wachstumsphase eine erhebliche steuerliche Entlastung bedeuten.

Einbindung von Familienmitgliedern und Freunden in die Geschäftstätigkeit

Es gibt viele Gründe, warum man sich dazu entscheiden könnte, Familienmitglieder oder Freunde in das eigene Unternehmen einzubinden – sei es aufgrund von Vertrauen, Loyalität oder einfach, um Unterstützung im Geschäftsalltag zu haben. 

Abgesehen von diesen persönlichen Aspekten gibt es jedoch auch steuerliche Vorteile, die man in Betracht ziehen sollte.

Vorteile von Darlehens- und Mietverträgen mit Nahestehenden

  • Darlehensverträge: Ein Darlehen von einem Familienmitglied oder Freund kann eine kostengünstige Finanzierungsalternative sein. Zudem kann ein angemessener Zinssatz vereinbart werden, der unter Umständen niedriger ist als bei Banken. Die gezahlten Zinsen sind als Betriebsausgaben absetzbar, was steuerliche Vorteile mit sich bringt.
  • Mietverträge: Wenn Geschäftsräume oder Ausrüstung von einem Familienmitglied oder Freund gemietet werden, kann dies zu steuerlichen Vorteilen führen. Die Mietzahlungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, und das vermietende Familienmitglied oder der Freund erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) als attraktive Steuergestaltung

Der Investitionsabzugsbetrag ist eine wertvolle Möglichkeit für Unternehmen, geplante Investitionen steuerlich günstig zu gestalten.

Mit dem IAB können Unternehmen bis zu 50% der voraussichtlichen Investitionskosten steuerlich geltend machen, noch bevor die Investition tatsächlich getätigt wird. Dies kann zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen.

Es ist jedoch zu beachten, dass, um den IAB nutzen zu können, der Gewinn des Unternehmens im betreffenden Jahr 200.000 Euro nicht überschreiten darf. 

Daher sollten Unternehmer ihre geplanten Investitionen und den zu erwartenden Gewinn genau prüfen, um sicherzustellen, dass sie die Vorteile des IAB voll ausschöpfen können.

Geringwertige Wirtschaftsgüter und ihre steuerliche Behandlung

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Anlagegüter, die eine geringe Anschaffungskostenhöhe haben und selbstständig nutzbar sind. 

Aktuell können Wirtschaftsgüter bis zu einem Netto-Anschaffungspreis von 800 Euro direkt im Anschaffungsjahr vollständig als Betriebsausgabe abgeschrieben werden. 

Dies bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu reduzieren und den administrativen Aufwand, der mit der jährlichen Abschreibung verbunden ist, zu minimieren.

Rücklagen und deren steuerliche Relevanz

Rücklagen sind nicht nur ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Liquidität und Stabilität eines Unternehmens, sie bieten auch steuerliche Vorteile. 

Durch die Bildung von Rücklagen können erzielte Gewinne steuerlich gemindert werden, da sie als Betriebsausgaben abgezogen werden können. 

Dies ermöglicht Unternehmen, finanzielle Puffer für unvorhergesehene Ausgaben oder Investitionen zu schaffen, ohne ihre Steuerlast unnötig zu erhöhen.

Betriebsausgaben rund um Firmengebäude und Büroräume

Die Ausgaben, die im Zusammenhang mit Firmengebäuden und Büroräumen anfallen, sind in der Regel steuerlich abzugsfähig. 

Dies umfasst Mietkosten, Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Internet und sonstige Betriebskosten. Indem diese Ausgaben konsequent als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, kann die steuerliche Belastung effektiv gesenkt werden.

Firmenwagen und dessen steuerliche Behandlung

Ein Firmenwagen bietet nicht nur Mobilität, sondern kann auch steuerlich vorteilhaft sein. Die Kosten für Anschaffung, Leasing, Benzin, Wartung und Versicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar. 

Zudem können betriebliche Fahrten steuerlich geltend gemacht werden. Bei privater Nutzung des Firmenwagens ist jedoch der geldwerte Vorteil zu versteuern.

Das häusliche Arbeitszimmer und seine steuerlichen Vorteile

Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu einem Betrag von 1.250 Euro jährlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. 

Dies umfasst Miete, Heizkosten, Strom und andere Betriebskosten, die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallen.

Immobilieninvestitionen als Steueroptimierungsstrategie

  • Steuervorteile durch Immobilien: Das Investieren in Immobilien bietet nicht nur Chancen auf Wertsteigerungen, sondern auch Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Mieteinnahmen können durch entsprechende Ausgaben und Abschreibungen steuerlich gemindert werden.
  • Steuerfreiheit nach langer Haltedauer: Ein besonderer Vorteil für Immobilieninvestoren ist die Tatsache, dass Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei sind.
  • Steuermindernde Wirkung bei vermieteten Immobilien: Bei vermieteten Immobilien können diverse Kosten – von Instandhaltungsmaßnahmen bis hin zu Finanzierungskosten – steuermindernd geltend gemacht werden.
  • Besondere Vorteile bei denkmalgeschützten Immobilien: Denkmalgeschützte Immobilien bieten spezielle steuerliche Vorteile. Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für das kulturelle Erbe können für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen besondere Abschreibungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Abschließende Gedanken

Die Gründung eines Unternehmens ist zweifelsohne ein aufregendes Unterfangen, das Mut, Entschlossenheit und eine klare Vision erfordert. 

Doch neben den betriebswirtschaftlichen und strategischen Aspekten ist das Steuerrecht ein wesentlicher Bestandteil des Unternehmertums. 

Es beeinflusst nicht nur den Cashflow und die Profitabilität, sondern kann auch über Erfolg oder Misserfolg eines jungen Unternehmens entscheiden.

Für Existenzgründer und Jungunternehmer ist es unerlässlich, sich frühzeitig mit den steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. 

Dies beinhaltet nicht nur die Kenntnis der aktuellen Steuergesetze und -regelungen, sondern auch das Verständnis dafür, wie diese das Geschäft beeinflussen und welche Möglichkeiten zur Steueroptimierung bestehen.

Es gibt eine Fülle von steuerlichen Vergünstigungen, Abschreibungsmöglichkeiten und Regelungen, die speziell auf junge Unternehmen und Start-ups zugeschnitten sind. 

Von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Möglichkeit der Ist-Versteuerung bis hin zu steuerlichen Vorteilen bei Investitionen in Immobilien und der Zusammenarbeit mit Familienmitgliedern – die Bandbreite an steuerlichen Gestaltungsoptionen ist vielfältig.

Doch diese Möglichkeiten kommen nicht ohne ihre eigenen Herausforderungen. Das Steuerrecht ist komplex und unterliegt ständigen Änderungen. 

Daher ist es ratsam, sich fortlaufend zu informieren und bei spezifischen Fragestellungen Expertenrat einzuholen.

Abschließend kann festgehalten werden, dass eine fundierte Auseinandersetzung mit den steuerlichen Aspekten der Unternehmensführung nicht nur potenzielle Fallstricke vermeidet, sondern auch erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringt. 

Existenzgründer und Jungunternehmer, die sich proaktiv und gut informiert in diesem Bereich bewegen, legen einen soliden Grundstein für den langfristigen Erfolg ihres Unternehmens.

Häufige Fragen zu Steuern für Existenzgründer & Jungunternehmer:

Warum ist Steuerbewusstsein für Existenzgründer wichtig?

Steuerbewusstsein ist von entscheidender Bedeutung für Existenzgründer, da es ihnen hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden und ihr Unternehmen von Anfang an effizient zu führen. Ein tiefes Verständnis der steuerlichen Anforderungen ermöglicht es, Fehler zu minimieren und potenzielle steuerliche Chancen zu nutzen.

Welche Steuervergünstigungen stehen Start-ups zur Verfügung?

Start-ups können von verschiedenen Steuervergünstigungen profitieren, darunter spezielle Abschreibungsmodelle und Steuererleichterungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung. Diese Vergünstigungen können dazu beitragen, die finanzielle Belastung in den frühen Phasen der Unternehmensentwicklung zu reduzieren und die Liquidität zu verbessern.

Warum sollte man beim Gründerfragebogen pessimistische Schätzungen abgeben?

Es ist ratsam, beim Gründerfragebogen pessimistische Schätzungen abzugeben, da zu optimistische Prognosen zu höheren Steuervorauszahlungen führen könnten, die die finanzielle Liquidität des Unternehmens belasten. Pessimistische Schätzungen bieten eine Sicherheitsreserve.

Welche Bedeutung hat die Wahl der Rechtsform für Gründer?

Die Wahl der Rechtsform ist von großer Bedeutung, da sie finanzielle, rechtliche und steuerliche Auswirkungen auf das Unternehmen hat. Verschiedene Rechtsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Gibt es eine ideale Rechtsform für alle Unternehmen?

Nein, es gibt keine „eine Größe für alle“-Lösung. Die ideale Rechtsform hängt von verschiedenen individuellen Faktoren wie Haftungsbeschränkung, Steuersatz und Buchführungspflichten ab.

Kann die Rechtsform im Laufe der Zeit geändert werden?

Ja, die Rechtsform kann im Laufe der Geschäftsentwicklung angepasst werden, um steuerliche Vorteile zu nutzen oder Haftungsrisiken zu minimieren. Es ist jedoch wichtig, dies sorgfältig zu planen und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Welche Methode eignet sich für kleinere Unternehmen zur Gewinnermittlung?

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine geeignete Methode zur Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen. Sie ermöglicht eine einfachere Buchführung, indem nur Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.

Wie können vorweggenommene Betriebsausgaben genutzt werden?

Vorweggenommene Betriebsausgaben sind Ausgaben, die vor der eigentlichen Geschäftstätigkeit anfallen und bereits als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Dies ermöglicht es, die Steuerlast zu reduzieren und finanzielle Vorteile zu erzielen, indem Kosten wie Marktanalysen oder Prototypentwicklung berücksichtigt werden. Es ist wichtig, diese Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren.

Jan Jecke - Betreiber Infomeo.de

Jan

  • Studierter Magister
  • über 10 Jahre Betreiber von Finanzportalen
  • über 10 Jahre als Unternehmer
  • Jahre lang Teamleiter im E-Commerce Bereich bei einem Konzern

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Clever investieren in Zeiten von Inflation und wirtschaftlichen Unsicherheiten

In Zeiten von hoher Inflation und drohender Rezession stellt sich die Frage, wie größere Geldmengen am besten investiert werden können, um nicht über die Zeit deutlich an Wert zu verlieren. Viele klassische Investitionsmöglichkeiten haben unter den rasanten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen in den letzten Jahren an Attraktivität verloren. Das betrifft zum Beispiel Investitionen in Aktien oder Aktienfonds. 

Klassische Anlagemöglichkeiten verlieren an Attraktivität

Gerade ETF-Sparfonds galten während der Boomphase als sichere Anlage. Die Steigerungsraten waren sehr interessant und betrügen im Schnitt um die 7 Prozent pro Jahr. Das konnte kein Tagesgeldkonto schaffen. Dank Niedrigzinspolitik waren hier die Zinsen sogar in den Negativbereich gerutscht. 

Auch Staatsanleihen haben über die Zeit stark an Attraktivität verloren. Die Anleihen, wo hohe Renditen zu erwarten waren, waren die von stark verschuldeten Ländern, wie zum Beispiel Griechenland. Sichere Häfen, wie deutsche Staatsanleihen, haben nahezu keine Rendite erwirtschaftet. 

Innovative Investitionsformen, wie Kryptowährungen, sind in letzter Zeit ebenfalls stark eingebrochen. In diesen Bereichen kann man bestenfalls noch experimentell investieren. Eine sichere Anlage ist das definitiv nicht. 

Was kann noch als sichere Geldanlage bezeichnet werden? 

Über Jahrzehnte galten Immobilien als sichere Geldanlage. Die Preise sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Das galt nicht nur für Boomregionen und Bestlagen. Auch in kleineren Städten mit schwacher Infrastruktur sind die Preise gestiegen. Das lag nicht zuletzt an der Niedrigzinspolitik, die die Aufnahme von Immobilienkrediten oder Hypotheken deutlich erleichterte. 

Auch hier kann man nicht mehr von sicheren Anlagen sprechen. Die Immobilienpreise sinken. Das gilt sogar für so manche Boomtown. Allerdings betreffen diese Entwicklungen vor allem Deutschland. 

Investitionen in Auslandsimmobilien können durchaus noch Sinn machen. Vor allem wenn es sich um Urlaubsregionen handelt und mit der Immobilie so noch ordentlich Umsatz erwirtschaftet werden kann. 

Immobilien in Urlaubsregionen kaufen

Denkbar wäre es zum Beispiel, eine Villa auf Mallorca zu kaufen. Mallorca ist eine beliebte Urlaubsinsel und zieht daher viele Touristen an, was die Nachfrage nach Ferienimmobilien erhöht. Dies kann dazu führen, dass Immobilienpreise auf der Insel relativ hoch sind und sich Investitionen in Immobilien auf Mallorca lohnen können. Das trifft umso mehr auf hochwertige Immobilien, wie Villen zu. 

In Urlaubsregionen wie Mallorca erfreuen sich hochwertige Ferienimmobilien einer großen Nachfrage. Sie können also auch sehr gut vermietet werden. Neben einem zu erwartenden Wertzuwachs spült das auch noch regelmäßig frisches Geld in die eigene Tasche. Das kann dann direkt weiter investiert werden. 

Es ist wichtig, bei der Investition in Immobilien auf Mallorca und anderen Ferienregionen einige Dinge zu beachten. Zunächst sollte man sich gründlich über den Immobilienmarkt vor Ort informieren, um die aktuellen Preise und Trends zu kennen.

Neben der direkten Investition in entsprechende Immobilien bietet sich auch das indirekte Investieren in Immobilienfonds an. Hierfür muss man sich einen geeigneten Fond aussuchen, der in Urlaubsimmobilien investiert. Das ist eine gute Möglichkeit, das Risiko zu streuen. Ein weiterer Vorteil von Immobilienfonds besteht darin, dass man schon mit kleineren Summen einsteigen kann.

Jobs für Studenten – umfangreicher Ratgeber

Hier gibt es eine Auswahl an aktuellen Studentenjobs. Weiter unten folgt ein Ratgeber mit zahlreichen Tipps und Infos:

Inhalt:

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  • Allgemeines zum Thema
    • Studieren ist teuer
    • Typische Berufsfelder für Studierende
    • Wie geht man vor?
  • Studentenjobs und Steuern
    • Kein Scherz: Auch Studenten müssen Steuern zahlen
    • Auch abgabefrei: der 400-Euro-Job
    • Die „magische“ Grenze von 11.000 Euro
    • Der selbstständige Student
    • Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer?
    • Das Kindergeld und die Sozialversicherung
  • Geld nebenbei verdienen
    • Der Studentenjob und wie er funktioniert
    • Krankenversicherung und Arbeitszeit
    • Sind Studentenjobs rentenversicherungspflichtig?
    • Wie ist die Grenze, wenn Bafög in Anspruch genommen wird?
    • Arbeiten während der Semesterferien
    • Welche Nebenjobs interessant sind und was man verdienen kann
    • Ganz oben auf der Rangliste, arbeiten als Werksstudent
    • Security-Mitarbeiter, ideal für sportliche männliche Studenten
    • Fazit
  • Wochenendjobs
    • Wofür Jobben?
    • Worauf ist zu achten?
  • Werkstudent Vorteile
    • Studienfinanzierung durch Anstellung als Werkstudent
    • Fachliche Nähe zum Studium
    • Vereinbarkeit mit dem Studium durch maximale Flexibilität
    • Das Finanzielle: Steuern & Versicherung
    • Gerne vergessene Ansprüche
  • Jobben im Ausland
    • Wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus?
    • Was ist mit der Steuer?
    • Wo findet man einen Job im Ausland?
  • Nebenjob für Studenten
    • Aufpassen bei der Krankenkasse
    • Nebenjob und das BAföG
    • Bei der Steuererklärung Geld sparen
  • Der Probearbeitstag
    • Entlohung oder nicht
    • Wie verhalten?
    • Wie geht es weiter?

Allgemeines zum Thema

Studieren ist teuer

Zwar sind die Studiengebühren seit einigen Jahren wieder von der Bildfläche verschwunden und belasten nicht noch zusätzlich die sowieso schon spärlichen Konten von Studenten, dennoch ist das Studieren als solches nicht gerade eine einfache Angelegenheit. Irgendwo muss schließlich auch das Geld herkommen für Unterkunft, Verpflegung, Studienmaterial und dem klein wenig Spaß und Vergnügen, auf das man auch während des Studiums nicht verzichten sollte. Hier sind es die Studentenjobs, die die Studierenden von heute über Wasser halten … und zum Glück hat das auch die Wirtschaft verstanden. Denn mittlerweile nehmen Stellen von Studierenden einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert auf dem Markt ein.

Wer sich als Studenten sein Taschengeld aufbessern möchte, hat dabei zahlreiche Möglichkeiten. Wichtig ist sich zu fragen, was man selbst von seinem Studentenjob erwartet. Möchte man ausschließlich in den Semesterferien etwas dazu verdienen oder neben dem Studium jobben? Soll der gewählte Job ausschließlich gut Kohle bringen oder möchte man sich auch gleichzeitig schon in seinem jeweiligen Berufs- und Studienfeld erproben? Nebenjob? Ferienjob? Praktikum oder Karrierestart? Studierenden steht in der Regel die Tür zum Arbeitsmarkt weit und vielfältig offen.

Typische Berufsfelder für Studierende

Häufig kommen Studierende im Bereich der Gastronomie unter. Sie sind es, die uns nach Feierabend mit einem kühlen Bier und einem leckeren Espresso versorgen. Sie füllen unsere Mägen mit leckeren Snacks und kulinarischen Köstlichkeiten. Die Gastronomie wird von Studierenden dominiert. Als Ferienjob zu Saisonzeiten oder in angesagten Kneipen und renommierten First Class Restaurants über das ganze Jahr verteilt. Hier muss man Leistung bringen … und zwar so ganz andere, als man es von den Hörsaalrängen, Vorlesungen und Seminaren gewohnt ist. Jobs in der Gastronomie sind körperlich anstrengend und fordern ein hohes Maß an Schnelligkeit, Flexibilität und Belastbarkeit. Dafür ist der Verdienst aber auch entsprechend. Denn wer gut ist, verdient sich mit seinem Trinkgeld noch ein schönes Extra steuerfrei hinzu.

Ein weiteres Feld der Studentenjobs sind jene, die bereits auf das spätere Berufsleben vorbereiten. Hier werden allerdings auch häufig Praktika angeboten. Denn Praktikanten, die von der Universität kommen, sind günstige Arbeitskräfte, die sich beweisen wollen … und davon profitieren Unternehmen. Der Austausch ist eindeutig: Arbeitskraft gegen den ersten Fuß in der Tür zur späteren Karriere. Studierenden geht es hier in den meisten Fällen darum Praxiserfahrung zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Je nach Studienschwerpunkt sind die Möglichkeiten als Arbeiter oder Praktikant in einem Unternehmen oder ähnlichem Fuß zu fassen. So finden BWL Studierende eher einen Nebenjob in Unternehmen, während bei sozialen Studiengängen oder Lehramt vornehmlich die Option auf ein Praktikum geboten wird.

Hinweis:
Wer es ganz besonders exquisit haben möchte, kann sich auch auf eine Stelle im Ausland bewerben. Hier helfen in der Regel ausgezeichnete Internetseiten bei der Suche. Wichtig ist auch hier, dass man sich von seinem Studiengang leiten lässt. Denn dieser definiert die potentiellen Jobs, die man im Ausland ausüben kann. Sicherlich ist es eine ganz besondere Erfahrung für die Semesterferien seinen Studienort zu verlassen und in der großen, weiten Welt Erfahrungen in seinem Berufsfeld zu sammeln.

Wie geht man vor?

Der Markt der Möglichkeiten ist groß. Studierende müssen sich nur darüber im klaren sein, was sie selbst von ihrem Job und ihrer neuen Arbeitsstelle erwarten. Schnelles Geld oder Berufserfahrung? Informieren geht hier übrigens über studieren. Denn nur wer sich schlau macht und schaut, was der Markt der Möglichkeiten zu bieten hat, der wird auch einen passenden Job finden. Hinsichtlich der Bezahlung gestaltet es sich von Job zu Job, Region zu Region und Aufgabenprofil zu Aufgabenprofil anders. Aber die Wirtschaft setzt auf seine fleißigen Studierenden und deswegen ist für jeden der will auch etwas dabei.

Möchte man in einem Unternehmen erste Erfahrungen sammeln, so ist es immer hilfreich sich das Unternehmensprofil anzuschauen. Besonders viele Jobangebote sind im Bereich Customer Service zu finden. Aber auch im Retail werden Studierende gerne eingestellt. Weniger Jobs und Einstiegsmöglichkeiten sind hingegen im Bereich Marketing und Sales zu finden. Doch auch hier gilt, wer sich ausreichend Zeit bei der Suche nach einem Nebenjob nimmt, der wird auch etwas passendes finden. Die Wirtschaft wartet auf jeden Fall auf hochmotivierte Studierende. Denn von ihnen gehen auch wichtige Impulse aus. Unternehmen mögen die Frische, Offenheit und Unbeflecktheit, die Studierende oft mit an ihren neuen Arbeitsplatz bringen. Davon profitieren auch Unternehmen … und so lernen Studierende bereits auf spielerische Weise, wie sie sich und ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten gezielt und zum Nutzen des Unternehmens einsetzen können und wie sie sich auch selbst präsentieren und verkaufen können.

Studentenjobs und Steuern

Kein Scherz: Auch Studenten müssen Steuern zahlen

Es handelt sich um eine weit verbreitete, aber irrige Annahme insbesondere unter den Studenten, dass diese keine Steuern zahlen müssen. Aber das ist nicht der Fall. Informationen für Studenten über Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge, das Kindergeld und bestehende Freibeträge erfolgen nachstehend. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Student über einen dauerhaften Job verfügt oder lediglich in den Semesterferien arbeitet, ob er BAföG bezieht oder sein Studium über ein Stipendium finanziert wird – all das wirkt sich auf die Frage und die Höhe von zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen aus.

Tatsache:
Es gelten andere Regeln, wenn man als Student BAföG erhält bzw. ein Stipendium besitzt.

Betrachtet man die Einkommenssteuer, so sind auch nur die Einkünfte steuerpflichtig, die ausdrücklich im Gesetz verankert sind. Aus diesem Grund sind BAföG und Stipendien generell steuerfrei. Allerdings sollte man sich hier genau erkundigen, wie viel man als Student dazu verdienen darf.

Auch abgabefrei: der 400-Euro-Job

Geht der Student jedoch einer bezahlten Tätigkeit nach, so sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Hierbei grundlegende Frage ist zunächst, ob man als Arbeitnehmer angestellt oder selbstständig tätig ist. Handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis, so bestehen wiederum zwei Möglichkeiten: ist es ein 400-Euro-Job, so ist dieser in der Regel steuerfrei ebenso wie sozialversicherungsfrei.

Hinweis:
Alle anderen Jobs sind steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine dauerhafte Tätigkeit, einen Ferienjob oder aber ein bezahltes Praktikum handelt, so lange eine Vergütung über 400 Euro erfolgt. Hierzu muss eine Lohnsteuerkarte bei dem jeweiligen Arbeitgeber abgegeben werden. Diese erhält man bei der zuständigen Gemeinde.

Zunächst Steuern zahlen – und dann doch zurückbekommen – zumindest einen Teil

Der jeweilige Arbeitgeber führt von dem Lohn die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag, ebenso wie Sozialversicherungsbeiträge ab. Zum Jahresende bzw. zum Ende der Beschäftigung erhält man dann eine Übersicht über die gezahlten Steuern etc. Sofern der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerausgleich im Laufe des Beschäftigungsjahres vornimmt, sollte man als Student durchaus über eine freiwillige Steuererklärung nachdenken. Insbesondere bei einem Master-Studium können auf diese Weise Heimfahrten und Studienkosten steuerlich abgesetzt werden, gleiches gilt für Auslandssemester. So können ein paar der gezahlten Euros zurückerlangt werden.

Die „magische“ Grenze von 11.000 Euro

Verdient man als Student weniger als 11.000 Euro brutto im Jahr, so erhält man im Normalfall alle gezahlten Steuern vom zuständigen Finanzamt zurück. Dieser Betrag in Höhe von 11.000 Euro erhöht sich beispielsweise dadurch, dass ein besonders langer Arbeitsweg zurückzulegen ist. Das wird von Einzelfall zu Einzelfall geprüft.

Der selbstständige Student

Sind Studenten selbstständig tätig, so sind die einzuhaltenden Regeln in Bezug auf die Steuern ähnlich. Sie müssen dann beim zuständigen Finanzamt ein Gewerbe anmelden. Interesse an einer Selbstständigkeit geweckt? Dann sollte man sich unbedingt über Möglichkeiten zur Förderung informieren.

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer?

Bei einer bestehenden Selbstständigkeit spielt auch die Umsatzsteuer eine nicht unerhebliche Rolle. Sie sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, allerdings besteht die Möglichkeit, sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien zu lassen. In einem solchen Fall dürfen sie auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, denn wenn keine Umsatzsteuer gezahlt wird, dürfen sie auch keine einnehmen.

Das Kindergeld und die Sozialversicherung

Nicht ganz unwichtig für arbeitende Studenten: der bestehende Anspruch der Eltern auf Kindergeld bzw. den Kinder- und Erziehungsfreibetrag. Ist das Kind volljährig, in einer Ausbildung und übersteigt das Einkommen die Grenze von 8.004 Euro im Jahr, so fällt der Anspruch auf Kindergeldzahlungen weg. Folglich sollte man als Student Vorsicht walten lassen bei der Jobwahl.

Geld nebenbei verdienen

Der Studentenjob und wie er funktioniert

In Deutschland benötigt ein Student im Durchschnitt 750 – 1100 Euro im Monat für Miete, Fahrtkosten, Studiengebühren, Lehrmaterial und eventuell semesterweise anfallende Kosten. Ein teures Leben was finanziert werden will. Nicht jeder Student kann dabei auf finanzielle Unterstützung der Familie hoffen. Aus diesem Grund entscheiden sich rund zwei Drittel der Studierenden für einen Nebenjob. Im Voraus sollte sich der Student allerdings über einige Punkte informieren.

Krankenversicherung und Arbeitszeit

Im Normalfall ist ein Studierender bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung seiner Eltern mitversichert. Damit er die Einkommensgrenze für Familienversicherte Studenten nicht überschreitet, darf er im Monat maximal 450 Euro verdienen. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld werden mit einberechnet. Wird diese Grenze überschritten, muss sich der Student selbstständig und beitragspflichtig versichern wie ein Arbeitnehmer. Das Gleiche gilt auch für die wöchentliche Arbeitszeit, welche 20 Stunden nicht überschreiten darf. Im Einzelfall darf der Student mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, wenn die Arbeitszeit auf die Abendstunden, Wochenende oder Semesterferien fällt.

Sind Studentenjobs rentenversicherungspflichtig?

In Deutschland ist grundsätzlich jedes Arbeitsverhältnis rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Studenten. Ausnahmen bilden Minijobs. Der Jahresverdienst darf 5.400 Euro nicht überschreiten. Auch von der Rentenversicherung befreit sind Verdienste von Praktika, die im Rahmen des Studiums absolviert werden, wenn diese mit weniger als 450 Euro monatlich vergütet werden. Wenn der jährliche Verdienst unter 8.820 Euro liegt, dann muss der Student zudem auch keine Steuern zahlen.

Wie ist die Grenze, wenn Bafög in Anspruch genommen wird?

Bafög wird über einen Zeitraum von meist zwölf Monaten bewilligt. Erhält der Student in dieser Zeit Einkünfte aus einem Nebenjob, darf die Verdienstgrenze über den gesamten Bewilligungszeitraum brutto 4888 Euro nicht überschreiten. Sonst drohen Kürzungen des Zuschusses. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verdienst in zwölf oder in sechs Monaten erzielt wurde.

Arbeiten während der Semesterferien

Nimmt der Studierende eine Tätigkeit ausschließlich während der Semesterferien auf, so ist er von der Kranken- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung befreit, unabhängig davon wie viel er verdient. Das Arbeitsverhältnis muss befristet sein und darf zwei Monate am Stück oder 50 Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten.

Welche Nebenjobs interessant sind und was man verdienen kann

Ob im Onlineportal oder dem schwarzen Brett der Uni, im Internet oder in der Tageszeitung. Die Möglichkeiten, den perfekten Job zu finden sind vielseitig. Nachfolgend werden die interessantesten und lukrativsten Studentenjobs einmal näher erläutert.

Ganz oben auf der Rangliste, arbeiten als Werksstudent

Erste Erfahrungen im späteren Arbeitsbereich sammeln und Kontakte mit zukünftigen Arbeitskollegen knüpfen. Die praktischen Erfahrungen lassen sich gut mit der Theorie des meist trockenen Studiums verknüpfen. Außerdem kann der Student diese Art der Anstellung in seinem Lebenslauf erwähnen und damit Punkte beim Arbeitgeber sammeln. Zudem liegt das Gehaltsniveau über dem Durchschnitt aller Studentenjobs.

Hinweis:
Ein Klassiker unter den Studentenjobs ist die Arbeit in der Gastronomie, vor allem das Kellnern. Bars, Restaurants, Kneipen oder Diskotheken, sie alle benötigen arrangierte Servicekräfte. Auch große Events sind potenzielle Arbeitgeber. Der stündliche Verdienst schwankt hier im Durchschnitt zwischen 9 und 11 Euro. Mit etwas Geschick kommt hierzu noch das Trinkgeld. An einem guten Abend können dies 50 Euro oder mehr sein. Der Job erfordert etwas Geschick im Umgang mit vollen Gläsern und Tellern. Außerdem wird der Kellner mit unterschiedlichen Charakteren konfrontiert und muss mit diesen umgehen können. Da die Arbeitszeit meist auf die Abend- und Nachtstunden verteilt ist und am Wochenende die meiste Kundschaft erwartet wird, ist Flexibilität und der Verzicht aufs eigene freie Wochenende ein Muss.

Security-Mitarbeiter, ideal für sportliche männliche Studenten

Auch hier gibt es eine große Auswahl an Möglichkeiten. Ob als Wachmann in einem Einkaufscenter oder Security in einer Diskothek bzw. einem Event. Überall wo große Menschenansammlungen zu erwarten sind, werden sie benötigt. Die meisten Unternehmen verlangen eine Sachkundeprüfung laut § 34a GewO von ihren Mitarbeitern, dies gilt auch für studentische Hilfskräfte. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter sein Fachwissen unter Beweis stellen muss. Ein gepflegtes, selbstbewusstes Auftreten und ein reines polizeiliches Führungszeugnis sind natürlich unumgänglich.

Fazit

Es gibt noch eine Vielzahl mehr an Jobs, die Beantwortung von Onlineumfragen oder Produkte die zu Hause getestet werden, in der heutigen Zeit wächst das Angebot, auch kleine Jobs von Zuhause aus zu erledigen stetig.

Wochenendjobs

Neben dem Studium zu arbeiten, ist für viele Studenten normal – völlig egal, an welche der 426 deutschen Hochschulen studiert wird. Entweder reicht das BAföG trotz der kürzlichen Erhöhung auf 735 Euro im besten Falle nicht, oder der Unterhalt durch die Eltern deckt die Lebenshaltungskosten nur knapp ab. Rund 24 Prozent aller Studierenden hängen am Tropf des Ministeriums für Bildung und Forschung und erhalten Leistungen nach dem BAföG.

Das zur Verfügung stehende Einkommen unter allen Studenten im Schnitt beträgt 864 Euro – oft nicht genug für ein sorgenfreies Leben. Das nach der Sozialerhebung 2013 also rund zwei Drittel aller Studenten einem Neben- oder Wochenendjob nachgehen, überrascht da kaum. 323 Euro verdient ein Studierender so im Schnitt pro Monat hinzu.

Wenn dann ein Auslandssemester gewünscht wird oder ein Urlaub ansteht, der Computer kaputt geht oder eine neue Couch benötigt wird, muss ein Neben- oder Wochenendjob definitiv in den allermeisten Fällen her, auch wenn mehr als 80 Prozent aller Studierenden zumindest gelegentlich auch finanzielle Unterstützung durch die eigenen Eltern erhalten. Die wenigsten aller Studenten ziehen einen Kredit zur Finanzierung des Studiums in Betracht.

Hinweis:
Rund 6 Prozent aller eingeschriebenen Studenten im Jahr 2013 bestritten ihren Lebensunterhalt zumindest zum Teil aus Geldern, die sie durch eine Bank erhalten hatten.

Wofür Jobben?

Gründe für eine Arbeitsaufnahme gibt es eben viele, nicht zuletzt kann auch zu Zeiten des Studiums durch eine Erwerbstätigkeit ein Erfahrungsschatz aufgebaut und gegebenenfalls sogar Kontakte in die später angestrebten Institutionen oder die freie Wirtschaft geknüpft werden.

Hinweis:
Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten. Zuerst gilt natürlich: Jeder Job, egal in welchem Umfang, kostet Zeit und Kraft. Auch wenn zu Beginn des Semesters der kritische Blick in den Vorlesungs- und Terminplan einige Lücken offenbart, die erstmal gut und sinnvoll durch eine Möglichkeit zum Zuverdienst gefüllt werden könnten – wenn dann einige Wochen später das Lernpensum steigt, Klausuren anstehen oder Hausarbeiten geschrieben werden müssen, ist oft jede freie Minute sehr viel wertvoller, als der Gegenwert im Arbeitslohn.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit sollte also entsprechend umsichtig vorgegangen werden. Trotz aller Vorzüge sollte kein Job angenommen werden, bei dem der Arbeitgeber nicht auf die Bedürfnisse eines Studierenden eingehen kann oder will. Wenn es nicht zumindest punktuell möglich ist, die Anzahl der Stunden zu reduzieren, kann dies in einer Prüfungsphase zu einem großen Konflikt führen. Gerade für unerfahrene und sensible Menschen kann ein Konflikt mit dem Arbeitgeber eine Belastung über den Zeitverlust aus Perspektive des Studiums hinaus bedeuten.

Worauf ist zu achten?

Hilfreich kann es sein, nach der größe eines Arbeitgebers zu schauen. Wenn ein Projekt oder ein Team mit mehrerern Personen besetzt ist, kann ein kurzfristiger Ausfall oft besser kompensiert werden. Da Klausuren oft weit vorher terminiert sind, sollte der Arbeitgeber frühzeitig auf diesen Zeitraum hingewiesen werden. Zusammen lässt sich oft die beste Lösung erarbeiten.

Für alle Jobs gilt auch:
Der Lohn pro Stunde oder das Gehalt ist immer auch ein Stück Wertschätzung der Arbeitsleistung. Einige Arbeitgeber zahlen exakt den gesetzlich verankerten Mindestlohn – andere hingegen empfinden es als unschön, lediglich die Untergrenze anzubieten und vergüten die studentische Leistung etwas besser. Gerade bei langfristigen Beschäftigungen kann dieser kleine Unterschied leicht eine eventuelle Frustration im Zaum halten – also, Augen auf nach einem anständigen Lohn.

Wenn dann Geld verdient wird, stellt sich oft die Frage nach einer Obergrenze. Grundsätzlich orientiert sich das Bundesausbildungsförderungsgesetz da an den Paragraphen zur Einkommenssteuer. Ohne jetzt in die Paragraphen 22, 23 und 24 des BAföG einzutauchen: Pro Monat dürfen 450 Euro hinzuverdient werden, allerdings ergeben sich diese 450 Euro aus einem Gesamtbetrag für ein Jahr, nämlich 5.400 Euro. Wenn in diese 5.400 Euro in drei Monaten eingenommen werden, kann für das restliche Jahr kein Einkommen erzielt werden, ohne, dass die Bezüge nach dem BAföG gekürzt werden.

Hinweis:
An reinem Vermögen dürfen Studierende inzwischen 7.500 Euro haben. Wenn also bei Antragsstellung einige tausend Euro auf dem Konto liegen, ist das kein Problem.

Viele Arbeitgeber kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Ansprüche von Studenten sehr gut. Mit einem Blick auf die Prüfungsphase und mit der Höchstgrenze von 450 Euro Zuverdienst pro Monat kann also wenig verkehrt gemacht werden.

Werkstudent Vorteile

Studienfinanzierung durch Anstellung als Werkstudent

Nicht jedes studentische Arbeitsverhältnis ist automatisch eine Tätigkeit als Werkstudent. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Im Gegenzug winken Privilegien, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen attraktiv sind.

Fachliche Nähe zum Studium

Als Werkstudent gilt, wer neben einem laufenden Studium einer nicht nur geringfügigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgeht, die dem Studium fachlich nahe steht.
Außerdem muss das Studium weiterhin im Vordergrund stehen, weswegen die Arbeitszeit während der Vorlesungszeit auf 20 Stunden pro Woche begrenzt ist. Während der Vorlesungsfreien Zeit darf hingegen so viel gearbeitet werden wie gewünscht.

Hinweis:
Die fachliche Nähe soll sicher stellen, dass der Student seine im Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis umsetzen kann. Diese Erfahrung, sowohl fachlich als auch im Arbeitsleben allgemein, ist für zukünftige Arbeitgeber äußerst attraktiv. Außerdem können Fach- und Bachelorarbeiten oft in Kooperation mit dem Betrieb durchgeführt werden. Dadurch entfällt die Suche nach einem Partner und die Einarbeitung in ein neues Umfeld. Selbst Betriebspraktika können gelegentlich durch die Arbeit als Werkstudent abgeleistet werden.

Vereinbarkeit mit dem Studium durch maximale Flexibilität

Abgesehen von der Obergrenzen der Arbeitszeit gibt es kaum Vorschriften bezüglich der Umsetzung einer Werkstudenten-Tätigkeit. Sowohl festgelegte Arbeitszeiten mit regulärer Bezahlung, als auch eine flexible Zusammenarbeit mit Bezahlung nach gearbeiteten Stunden sind möglich. Sogar eine reguläre Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche darf vereinbart werden, sofern während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Die fehlenden Stunden werden einfach während der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt.

Ausnahme:
Wird hauptsächlich am Wochenende, abends oder nachts gearbeitet, dürfen die 20 Stunden sogar während der Vorlesungszeit überschritten werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Anstellung auf maximal 26 Wochen begrenzt ist.

Das Finanzielle: Steuern & Versicherung

Werkstudenten genießen einen großen Vorzug in Hinsicht auf die Abgabenlast: Sie sind von den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung freigestellt. Einzig zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Beiträge abgeführt werden, durch die allerdings eine Rentenanwartschaft erworben wird. Dadurch sinkt die Abgabenlast von etwa 19,5 Prozent auf nur 9,4 Prozent des Bruttoverdienstes.

Eine Obergrenze bezüglich des Einkommens gibt es nicht und auch das Kindergeld wird unabhängig vom Verdienst bis zum 25. Geburtstag ausgezahlt. Ab einem bestimmten Verdienst muss jedoch Einkommensteuer abgeführt werden:

Hinweis:
Neben dem Grundfreibetrag (8.820 €) wird mindestens die Werbungskostenpauschale (1.000 €) vom Einkommen abgezogen. Höhere Ausgaben (z.B. durch Pendelfahrten, Ausgaben für Arbeitsmittel, etc.) müssen nachgewiesen werden. Außerdem werden 68 Prozent der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen, sodass der effektive Steuerfreibetrag bei jährlich 10.487 € liegt (874 € monatlich). Bei schwankendem Verdienst müssen geleistete Vorauszahlungen im Rahmen der Lohnsteuerjahreserklärung zurück geholt werden.

Wer über die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss ebenfalls aufpassen. Ab einem Einkommen von mindestens 5.100 € jährlich (entspricht 425 € monatlich) entsteht eine eigenständige Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung. Diese kostet derzeit monatlich 82,88 € bzw. 84,50 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr. Davon können 96 Prozent von der Einkommensteuer abgesetzt werden, wodurch der effektive Steuerfreibetrag auf 11.442 € bzw. 11.461 € jährlich steigt (jeweils ca. 955 € monatlich).

Gerne vergessene Ansprüche

Studenten wie Arbeitgeber vergessen gerne, dass dem Werkstudenten bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht.

Der Urlaubsanspruch beträgt vier Wochen, wird aber nur gewährt, falls ein regelmäßiger Verdienst vereinbart wurde. Ansonsten wird zum Jahresbeginn eine sogenannte „Urlaubsabgeltung“ in Höhe von 1/12 des Jahresverdienstes ausgezahlt.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird ebenfalls nur geleistet, wenn ein regelmäßiger Verdienst vereinbart wurde. Der Arbeitgeber zahlt sechs Wochen lang das reguläre Gehalt, danach zahlt die Krankenversicherung 70 Prozent des Nettoverdienstes. Bei einer Bezahlung „nach Stunden“ liegt das Krankheitsrisiko beim Studenten.

Hinweis:
Zuletzt haben Werkstudenten ein Anrecht auf alle freiwilligen Sozial- und Sonderleistungen, die der Betrieb anbietet. Insbesondere eine Betriebsrente kann hier attraktiv sein, aber auch günstige Zusatzversicherungen und Rabatte durch Sponsoring sind verbreitet.

Jobben im Ausland

Viele Studenten haben Schwierigkeiten, sich ihren Lebensunterhalt neben dem Studium zu finanzieren. Die meisten werden noch von ihren Eltern unterstützt. Diese bezahlen zum Beispiel die Miete, Studiengebühren und die Kosten für die Lebenshaltung. Andere Studenten sind dabei auf das Bafög angewiesen und müssen dieses später zurückzahlen.

Andere haben wiederum einen oder sogar mehrere kleine Jobs, um sich über Wasser zu halten. Dabei kann es sehr lukrativ sein, für einige Wochen im Ausland zu arbeiten und dabei viel Erfahrungen zu sammeln.

Wie sieht es mit der rechtlichen Lage aus?

Wer neben dem Studium arbeiten möchte, muss einige Sachen beachten. In der Regel ist es nicht erlaubt, während der Studienzeit mehr als 20 Stunden in der Woche neben dem Studium zu arbeiten. Das Studium soll die Hauptbeschäftigung des Studenten bleiben und darf nicht wegen einem Job zu stark eingeschränkt werden. Meistens bekommt die Krankenkasse oder die Verwaltung der Universität mit, wenn ein Student diese Zahl überschreitet.

Hinweis:
Anders sieht es in den Semesterferien aus. Hier darf der Student so viel arbeiten, wie er möchte. Er darf auch die 40 Stunden / Woche Marke überschreiten, solange er damit zurechtkommt. Da in den Ferien meistens die Prüfungen liegen, sollte hier natürlich das Augenmerk auf die Prüfungen gelegt werden. Erst wenn alle Prüfungen bestanden sind, sollte mit einem Job angefangen werden.

Wer in der EU arbeiten möchte und dabei eine deutsche Staatsbürgschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes besitzt, der benötigt kein zusätzliches Visum. Es reicht einfach den Reisepass und den Personalausweis mitzunehmen, innerhalb der EU wird weder für die Einreise noch für die Aufnahme einer Tätigkeit ein Visum benötigt. Da es sich bei dieser Tätigkeit vor allem um eine nur sehr kurzfristige Tätigkeit handelt, sind die Bedingungen hier noch einfacher.

Was ist mit der Steuer?

Wer Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Die Steuern werden in der Regel in dem Land gezahlt, in welchem auch gearbeitet wird. Daher sollte sich der Student auf jeden Fall informieren, ob und wie viele Steuern er bezahlen muss. Meistens wird ein Job in den Ferien, der nur einige Wochen oder Monate lang ausgeführt wird, von Steuern verschont bleiben. Manchmal müssen die Steuern zwar gezahlt werden, werden dann aber durch die Abgabe einer Steuererklärung wieder zurück erstattet. Hier sollte man sich beim Arbeitgeber und im Internet darüber erkundigen, ob die Abgabe einer Steuererklärung notwendig ist. Wird das Geld nach Deutschland gebracht, so muss es in Deutschland mit der Einkommensteuer versteuert werden.

Die Grenze liegt dabei in Deutschland bei knapp 9000 Euro. Wer also weniger als 9000 Euro im Jahr verdient, der muss überhaupt keine Steuern bezahlen. Die Steuerklärung sollte trotzdem abgegeben werden, da mit dieser Leistungen im Voraus wirksam gemacht werden können, indem Studiengebühren und die dazugehörigen Kosten von der Steuer abgesetzt werden.

Bei einer Arbeitsaufnahme im Nicht-EU-Ausland sind die Regelungen etwas anders. Hier darf der Student nicht einfach so mit einer neuen Arbeit anfangen. Über die jeweiligen Bestimmungen des Landes sollte man sich daher schon einige Monate vor Arbeitsbeginn informieren.

Wo findet man einen Job im Ausland?

Viele passende Arbeitsstellen kann die Universität selbst vermitteln. Diese pflegt ihre Verbindungen zu anderen Universitäten und Firmen und kann dem Studenten daher einen guten Job im Ausland anbieten. In der Regel muss sich der Student schon ungefähr drei Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt um diese Arbeitsstelle kümmern. Eine Tätigkeit im Ausland bringt nicht nur viel Erfahrung, sondern sieht auch sehr gut im Lebenslauf aus.

Hinweis:
Natürlich kann sich der Student auch aus eigener Initiative bei verschiedenen Firmen für ein Praktikum im Ausland bewerben und damit Geld verdienen. Viele reisen auch ins Ausland und bewerben sich dort spontan. Dabei handelt es sich aber um Jobs wie Barkeeper oder Animateur. Diese werden in der Regel gut bezahlt, haben aber keinen besonders vorteilhaften Einfluss auf den Lebenslauf. Für eine Bewerbung wird meistens ein Lebenslauf in englischer Sprache benötigt. Bei der Erstellung kann die Universität Hilfe leisten, im Internet findet man aber auch viele Tipps zu den richtigen Formulierungen.

Nebenjob für Studenten

Neben dem Studium gehen immer mehr Studenten einer Arbeit nach. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um einen sogenannten Nebenjob. Bei diesem müssen einige Dinge beachtet werden, damit der Student auch weiterhin günstig versichert bleiben kann und keinerlei Schwierigkeiten mit dem BAföG-Amt bekommt.

Aufpassen bei der Krankenkasse

In der Regel kann sich ein Student bis zu seinem 25. Lebensjahr bei den Eltern in der sogenannten Familienversicherung mitversichern lassen. Hierbei muss der Student keinerlei Gebühren bezahlen, sondern er erhält automatisch eine Mitgliedschaft durch die Versicherung seiner Eltern. Hier gibt es jedoch auch Verdienstgrenzen. Sollte es sich um ein regelmäßiges Einkommen handeln, welches der Student erzielt, dann sollte dieses generell unter 385 Euro im Monat liegen. Andernfalls kann der Student aus der Familienversicherung ausgeschlossen werden. Sollte er doch einmal über diese Grenze kommen, dann kann ein Gespräch mit der Krankenkasse helfen. Auf diese Weise kann der Student nach einem Monat wieder zurück in die Familienversicherung gebracht werden.

Hinweis:
Anders verhält es sich bei den sogenannten kurzfristigen Beschäftigungen. Hierbei darf ein Student nicht mehr 70 Tage oder eben nicht über drei Monate für einen Arbeitgeber arbeiten. Er kann in dieser Zeit so viel verdienen, wie er möchte. Er bleibt nach dieser Beschäftigung auch weiterhin in der Familienversicherung. Ab dem 25. Lebensjahr hingegen muss sich der Student selbst versichern. Hier kommt es darauf an, dass der Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten geht, damit er weiterhin seinen Studentenstatus und somit die günstige Versicherung behalten kann. Bei einem Minijob wird immer davon ausgegangen, dass der Student ein Vollzeit-Studium besitzt. Bei einer selbstständigen Tätigkeit hingegen kann die Kasse selbst überlegen, ob sie den Studenten als neben- oder hauptberuflich selbstständig ansieht.

Nebenjob und das BAföG

Beim BAföG müssen die angehenden Akademiker besonders aufpassen, denn auch hier gibt es wieder Verdienstgrenzen. Zunächst wird unterschieden zwischen einem einfachen Minijob und einer selbstständigen Tätigkeit. Bei einem Minijob darf der Student die erarbeiteten 450 Euro komplett behalten und er erhält dabei keine Abzüge vom BAföG. Alles, was er jedoch mehr verdient, wird später mit dem BAföG verrechnet. Bei selbstständigen Tätigkeiten sieht dies etwas anders aus.

Als selbstständig gelten sehr häufig Lehrkräfte oder Künstler, die sich neben ihrem Studium noch etwas Geld dazuverdienen möchten. Sie dürfen im Jahr, also dem Bewilligungszeitraum des BAföGs, nicht mehr 4410 Euro dazuverdienen. Angaben beim BAföG-Amt sollten immer der Wahrheit entsprechen. Bei Fragen helfen die einzelnen Ämter den Studenten gerne weiter. Beim BAföG-Amt können die Studenten ab dem 25. Lebensjahr auch einen Zuschuss zur Krankenkasse beantragen. Auf diese Weise müssen sie nicht mehr den Krankenkassenbeitrag selbst tragen.

Bei der Steuererklärung Geld sparen

Nebenjobs können nicht nur Minijobs oder eine selbstständige Tätigkeit sein, denn immer mehr Studenten gehen auch einem normalen Teilzeitjob nach. Bei diesem kann es jedoch schnell passieren, dass der Student über den Steuerfreibetrag rutscht. Dieser wird alle paar Jahre neu ermittelt, weshalb sich der Student hier vorher erkundigen sollte. Es gibt jedoch legale Tipps und Tricks, mit denen noch einmal die Summe am Ende des Jahres runtergerechnet werden kann.

Der Student kann zum Beispiel Ausbildungskosten geltend machen. Hierzu zählen der Semesterbeitrag, verschiedene Bücher und andere Utensilien, die für das Studium benötigt wurden. Ebenfalls können hier Materialien, Geräte und Büroartikel angegeben werden, die für den Job notwendig sind. Alle Kassenbons und anderes Beweismaterial sollten immer zu der Steuererklärung hinzugelegt werden. Auf diese Weise weiß das Finanzamt sofort Bescheid und kann nachverfolgen, ob der Student nun noch etwas zurückbekommt an Geld oder nicht.

Die Steuererklärung muss immer bis zum 31. Mai für das letzte Einkommensjahr abgegeben werden. Zu den Verdiensten zählt jedoch nur der tatsächliche Nebenjob, denn BAföG wird in diesem Fall nicht als Einkommen angesehen und muss somit nicht versteuert werden.

Der Probearbeitstag

Mit der Einladung zu einem Probearbeitstag sind die ersten beiden Hürden bereits genommen. Eine ordentliche, aussagekräftige schriftliche Bewerbung wurde eingereicht und das Vorstellungsgespräch erfolgreich absolviert. Der erste Schritt zu einem dauerhaften Arbeitsverhältnis nach dem Studium ist gemacht.

Der Probearbeitstag sollte positiv für beide Seiten gesehen werden. Der zukünftige Arbeitnehmer wird feststellen, ob das Unternehmen und der Job für ihn geeignet sind. Der Arbeitgeber kann von den Fähigkeiten und deren Qualität an diesem Tag überzeugt werden und ebenfalls beurteilen, ob der Bewerber für diese Stelle geeignet ist.

Mit der passenden Vorbereitung hat der Bewerber schon mal einen großen Schritt in Richtung erfolgreicher Probearbeitstag genommen. Alle Informationen über den künftigen Arbeitgeber müssen präsent sein. Dies beinhaltet Themen wie die Kerninfos, Historie und die Firmenphilosophie. Die meisten Unternehmen besitzen Webseiten. Hier sind alle wichtigen Infos zu finden.

Hinweis:
Eine gute Übung ist das Nachstellen von Szenarien zur Problembewältigung und das Simmulieren von Arbeiten unter Druck. Diese Übungen sollen verhindern, dass der Bewerber in Panik gerät, falls solch eine Situation auftritt. Pünktlichkeit ist eine Tugend gilt auch hier. Wer zu spät kommt, egal aus welchem Grund, hinterlässt sofort einen schlechten Eindruck. Auch ein ordentliches gepflegtes Aussehen sollte an diesem Tag selbstverständlich sein.

Entlohung oder nicht

Ein weiterer Punkt auf der Liste sollte die Verhältnisklärung sein. Hiermit ist die Klärung von Einfühlungsverhältnis, auch Schnuppertag genannt, oder Probearbeitstag gemeint. Auch wenn es als Probearbeitstag bezeichnet wurde, handelt es sich doch meist um einen Schnuppertag. Für den Schnuppertag muss der Arbeitgeber nichts zahlen, somit entfällt auch die Sozialversicherungspflicht. Sollte der Bewerber jedoch betriebliche Arbeiten ausführen, welche durch den zukünftigen Chef angewiesen wurden, muss eine Entlohnung stattfinden.

Wie verhalten?

Der besagte Tag ist gekommen und der erste Eindruck zählt. Ein selbstbewusstes Auftreten ohne arrogant zu wirken ist gefragt. Der Kleidungsstyle sollte dem Berufsbild angemessen sein. Der Bewerber sollte sich in seiner Haut wohlfühlen und sich nicht verkleidet vorkommen.

Es gilt das perfekte Maß an Arbeitseifer, Neugier und Lernbereitschaft zu finden. Gerne darf den zukünftigen Kollegen aktiv Hilfe angeboten werden. Jedoch sollte zu keiner Zeit der Eindruck erweckt werden, man würde alles besser wissen und die Arbeitsabläufe der Abteilung ändern wollen. Gelegentliche Rückfragen sind willkommen, allerdings sollten durch diese nicht die zukünftigen Kollegen von der Arbeit abgehalten werden.

Es ist von größtem Vorteil die gesamte Zeit bei der Sache zu sein und vollen Einsatz zu zeigen. Sehnsüchtige Blicke aus dem Fenster, privat Gespräche oder permanentes auf die Uhr sehen sind absolut fehl am Platz und vermitteln das Gefühl, vom mangelndem Interesse. Es sollte sich von selbst verstehen, dass das private Handy an diesem Tag entweder zu Hause bleibt oder ausgeschaltet in der Tasche bleibt.
Am Probearbeitstag sollte kein Termindruck herrschen. Kino Besuche oder Essen gehen mit Freunden gerne wieder am Tag danach. Es ist durchaus möglich, dass am Ende des Tages noch ein Abschlussgespräch stattfindet oder der Probearbeitstag länger als erwartet wird.

Wie geht es weiter?

Am nächsten Tag ist es ratsam eine Reflektion des Arbeitstages durch zu führen. Was war positiv und was war negativ. Waren die Kollegen nett und wäre eine Zusammenarbeit vorstellbar. Diese Fragen sollten gestellt und bedacht werden.

Am Ende gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder der Bewerber bekommt eine Zusage oder eine Absage. Bei einer Absage sollte noch mal überdacht werden, wieso es dazu kam. Haben Bewerber und die ausgeschriebene Stelle nicht zusammen gepasst oder lag es wohlmöglich am Bewerber selbst. Hat er sich falsch verhalten oder war das geforderte Wissen nicht vorhanden. Dennoch kann für das nächste Mal einiges Wissenswertes aus der Situation mitgenommen werden, um es dann besser zu machen. Bei einer Zusage ist es an dem Bewerber noch mal genau zu überlegen, ob der angebotene Job das richtige ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird dem Unternehmen gedankt und höflich abgesagt.

Hinweis:
Haben alle Rahmenbedingungen gepasst und es war ein rundum guter Tag mit netten Kollegen, heißt es: Willkommen im neuen Job und viel Glück.

Stipendium für Studium & Ausbildung – Ratgeber

Viele Studenten stehen auch heute noch vor dem Problem, wie sie ihr Studium finanzieren sollen. Nicht in allen Fällen, wird der Bafög Antrag bewilligt und die finanziellen Reserven reichen bei kaum einem Studenten aus, um davon mindestens drei Jahre studieren zu können. Wenn die Eltern dann für die finanzielle Unterstützung nicht einspringen können, bleibt den Studenten kaum eine andere Wahl, als das Studium selbst zu finanzieren.

Inhalt:

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  • Allgemeines zum Stipendium
    • Bewerbungsverfahren
    • Die bekanntesten Stipendien
      • Das Deutschlandstipendium
      • Das Aufstiegsstipendium und das Weiterbildungsstipendium
  • Stipendium & soziales Engagement
    • Auf die Persönlichkeit wird geachtet
    • Was wird noch verlangt?
    • Aufstiegsstipendium
    • Deutliche Unterschiede zu anderen Stipendien
    • Die Voraussetzungen für die Bewerbung
    • Das Auswahlverfahren
  • Lebenslauf Stipendium
    • Ehrenamtliches Engagement
  • Förderungen für das Studium
    • Das finanzielle Dilemma der Studenten
    • Bafög- Förderung durch den Staat
    • Stipendien- Förderung durch Stiftungen/Staat/Unternehmen

Das heißt allerdings, dass neben dem Studium auch noch gearbeitet werden muss. Das ist wiederum mit vielen Studiengängen nur schwer vereinbar.

Allgemeines zum Stipendium

Allerdings bietet sich noch eine Möglichkeit, welche von vielen Studenten nicht wahrgenommen wird. Ein Stipendium kann die finanziellen Probleme schließlich auch lösen. Die meisten Studenten nehmen jedoch fälschlicherweise an, sie müssten eine Art Genie sein, um auch nur ansatzweise eine Chance auf ein solches Stipendium zu haben. Das ist allerdings nicht der Fall.

Hinweis:
Gute Noten sind eine Voraussetzung, allerdings gibt es auch Stipendien, welche für soziales Engagement oder für die Weiterbildung vergeben werden.

Die finanzielle Förderung ist in vielen Fällen außerdem nicht das einzige, was das Stipendium bietet. Auch eine gewisse ideelle Unterstützung findet sich häufig. Dann werden die Studenten zu Tagungen oder Seminaren geladen, um andere Stipendiaten kennen zu lernen.

Vergeben werden die Stipendien von dem Staat, der Wirtschaft oder von Stiftungen. Auch die Universitäten und Hochschulen vergeben Stipendien an ihre Studierenden. Es bieten sich somit mehr Möglichkeiten, als die Studenten das zunächst annehmen. Ein genauerer Blick kann sich lohnen.

Bewerbungsverfahren

Unabhängig davon, welches Stipendium in Frage kommen würde, muss das Bewerbungsverfahren noch einmal gesondert hervorgehoben werden. Denn an genau diesem scheitert die Vergabe des Stipendiums relativ häufig. Wer sich bei einer größeren Stiftung für eine finanzielle Förderung bewirbt, der muss beispielsweise damit rechnen, dass er begründen muss, warum gerade er das Stipendium erhalten soll. Mit dem Ausfüllen von ein paar Dokumenten ist es also noch lange nicht getan. Diese Begründung findet außerdem nicht selten im Rahmen einer Präsentation statt.

Früher war die Bewerbung für ein Stipendium häufig erst möglich, wenn der Student tatsächlich auch bei einer Universität oder Hochschule eingeschrieben war. Durch die relativ lange Vergabezeit begann die Förderung dann erst im zweiten Semester. Das erste Semester musste der Student selbst finanzieren. Ein solches Vorgehen ist natürlich nur wenig sinnvoll, da die Förderung im zweiten Semester schließlich auch abgelehnt werden könnte. Deshalb ist es heute normal, dass die Bewerbung für ein Stipendium bereits vor dem Studienbeginn erfolgen muss.

Genau darin liegt allerdings ein weiteres Problem. Denn denn den meisten Studenten ist nicht bewusst, wie lange die Vergabe tatsächlich dauern kann. Sechs Monate im Voraus muss die Bewerbung für das Stipendium allerspätestens abgegeben werden. Bei den meisten Studenten fällt das auf die Zeit, in der das Abitur abgelegt wird. Natürlich haben dann nur die wenigsten noch Zeit und Nerv, sich mit den Richtlinien der Vergabe zu beschäftigen, jedoch ist dies nötig, da ansonsten keine Vergabe erfolgen wird.

Besonders die Stiftungen brauchen auch heute noch relativ lange, um sich die passenden Stipendiaten herauszusuchen. Damit die Finanzierung tatsächlich zum Studienbeginn steht, darf also keine Zeit verschwendet werden.

Die bekanntesten Stipendien

Im Folgenden sollen noch die wichtigsten Stipendien gezeigt werden, damit zumindest eine grobe Orientierung erfolgen kann, welches Stipendium für einen selbst in Frage kommen könnte.

Das Deutschlandstipendium

Das Deutschlandstipendium ist eines der am häufigsten vergebenen Stipendien. Ein großer Vorteil von diesem Stipendium liegt darin, dass es einkommensunabhängig ist. Selbst wenn die eigenen Eltern ein hohes Einkommen haben, kann das Stipendium also vergeben werden. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass der Student auch noch zusätzlich Geld verdienen kann. Beispielsweise in den Semesterferien. Er muss sich dann keine Gedanken darüber machen, sein Stipendium zu verlieren. Das klingt zunächst paradox, ist allerdings bei vielen anderen Stipendien durchaus der Fall. Die Förderung beträgt 300 Euro pro Monat und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben. Die Zielgruppe sind leistungsstarke und begabte Studenten.

Das Aufstiegsstipendium und das Weiterbildungsstipendium

Das Aufstiegsstipendium richtetet sich hingegen an eine ganz andere Zielgruppe, nämlich Personen mit Berufserfahrung. Normalerweise handelt es sich dabei um Personen, die zunächst eine Berufsausbildung absolviert haben und in dem jeweiligen Beruf auch anschließend tätig waren. Damit einer Weiterbildung nichts im Wege steht, werden die Berufserfahrenen nicht nur finanziell unterstützt. Schließlich unterscheidet sich ein Studium erheblich, von einer Berufsausbildung und dem Arbeitsalltag. Die Förderung gilt allerdings nur für das erste Hochschulstudium. Wenn anschließend noch ein zweites erfolgen soll, dann kann das Aufstiegsstipendium nicht mehr genutzt werden.

Wer neben seinem Studium weiterhin in seinem Beruf tätig sein möchte, der sollte sich hingegen für ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Vergeben werden beide von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Stipendium & soziales Engagement

Für die Begabtenförderungswerke in Deutschland, die Gelder durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erhalten, gelten bei der Vergabe von Stipendien grundsätzlich die Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Das heißt etwa, dass ein Stipendium durch Mittel des BMBF lediglich für ein Erst-Studium vergeben werden kann. Ein Zweit-Studium kann grundsätzlich nicht gefördert werden, sofern eine Stiftung nicht aus Eigenmitteln dieses finanziert.

Auch ein Wechsel des Studienganges ist entsprechend dem BAföG geregelt. Der Wechsel muss binnen der ersten drei Semester erfolgen, und es ist lediglich ein Wechsel während des Bezuges von Geldern möglich. Da jede Stiftung gegenüber dem BMBF Rechenschaft über die Verwendung der bewilligten Mittel ablegen muss, ist ein Wechsel des Studienfachs gegenüber der Stiftung zu begründen.

Hinweis:
Alle Begabtenförderungswerke in Deutschland wählen ihre Stipendiaten mittels individueller Kriterien aus. Die parteinahen Institutionen fördern engagierte Mitglieder ihrer Partei oder einer verbundenen Organisation. Die religiösen Häuser legen Wert auf Engagement innerhalb einer entsprechenden kirchlichen Organisation und so weiter. Ziel jeder Stiftung ist es, zur Kultur und zum Anspruch des jeweiligen Hauses passende Studenten zu finden – und diese dann in ihrem Bildungsweg zu fördern.

Auf die Persönlichkeit wird geachtet

Neben der individuellen Leistung eines Bewerbers ist also auch die Persönlichkeit ausschlaggebend. Hinsichtlich der Leistung wird oft das Klischee der Note 1 im Abiturzeugnis angeführt, dabei betrachten die Auswahlgremien natürlich auch die Umstände, unter denen diese Leistungen erbracht wurden. Eine 1 vor dem Komma ist weniger Beeindruckend und für eine Aufnahme ausschlaggebend, wenn in drei Fächern Nachhilfeunterricht genommen wurde, der zudem durch die Eltern finanziert war. Eine 3 vor dem Komma kann gerechtfertig sein, wenn etwa lange Krankheitsfälle, familiäre oder sonstige Belastungen die Lernleistung beeinflusst haben. Wer schon beim Abitur auf zwei Nebenjobs angewiesen war, wird selten Zeit zum Lernen gehabt haben.

Hinweis:
Stiftungen und Auswahlgremien schauen zudem also verstärkt auf ein ehrenamtliches soziales oder gesellschaftspolitisches Engagement. Ein solches Engagement lässt Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Bewerbers zu und unterstreicht zudem auch dessen Verständnis ein Teil der Gesellschaft zu sein. Außerdem wird durch ein anhaltendes Engagement klar, dass ein Bewerber versucht eine Entwicklung oder Veränderung seines gesellschaftlichen Umfeldes zu erreichen – was ja auch Ziel und Zweck der Begabtenförderungswerke ist.

Was wird noch verlangt?

Oft ist ein rein karitatives Handeln kein ausschlaggebendes Kriterium für eine Aufnahme, in der Regel wird ein politischer Hintergrund verlangt. Auch hier wird aber im Einzelfall entschieden. Wenn die Eltern weder in einer Partei, noch einer Gewerkschaft Mitglied waren, liegt beim Bewerber vermutlich eine erschwerte oder verzögerte Politisierung vor. Entschließt sich dann ein Kandidat aus eigenem Antrieb für ein ihm passend erscheinendes Engagement spricht dies sehr deutlich für seine Charakterstärke. Ob eine solche Entscheidung durch intrinsische Motivation zustande kam, oder nach einer Konfrontation mit einem Themenbereich durch Freunde oder Umfeld erfolgte, ist wiederum nebensächlich.

Oft ist es zudem nicht ausreichend, lediglich ein punktuelles Engagement vorweisen zu können. Wer kurz vor der Bewerbung bei einer parteilich gefärbten Stiftung in eben diese Partei eintritt, aber innerhalb ihrer Gremien oder Institutionen keinerlei Arbeit investiert, wird ohne fundierte und nachvollziehbare Begründung sicher abgelehnt. Die Gutachter der Stiftungen achten vielmehr auf ein kontinulierliches Handeln, dass dem Profil der Stiftung und des Kandidaten entspricht. Einzelne Lücken, etwa zu Prüfungsphasen oder nach Umzügen, sind dabei weniger ein Problem.

Hinweis:
Bei allen Engagements, die in einer Bewerbung genannt werden, ist von Nachfragen auszugehen. Bei der Darstellung der eigenen Rolle geht es nicht um richtig oder falsch. Auch gescheiterte Ideen und Projekte können ausschlaggebendes Kriterium sein, wenn ein Kandidat sich dieser Idee verschrieben hat(te). Titel und Funktionsstellen innerhalb eines Projektes sind dabei weniger wichtig, als die konkret geleistete Arbeit. Diese sollte ausführlich dargestellt und reflektiert werden. Was war Motivator, welche Impulse konnten das Projekt und ihre Beteiligten daraus ziehen?

Alle Stiftungen bieten dabei deutlich mehr, als lediglich Gelder – auch wenn die finanzielle Unabhängigkeit vom BAföG und den Eltern oder Job für viele Stipendiaten der unmittelbar spürbare Aspekt ist. Die Stiftungen stellen ein Netzwerk aus verschiedenen Fachrichtungen und Studienjahrgängen dar. Oft gibt es institutionalisierten Austausch zwischen aktuellen und Alt-Stipendiaten – der Zweck ist natürlich die Auseinandersetzung mit neuen Ideen zum eigenen Engagement in der Gesellschaft.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist gedacht für Studenten, die bereits über Berufserfahrung verfügen. Die ehemaligen Arbeitnehmer sollen damit gefördert werden, sich durch ein Studium weiter zu bilden. Es handelt sich um ein Programm im Rahmen der Begabtenförderung. Gewährt wird es von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Die Berufserfahrenen müssen eine besondere Leistungsfähigkeit nachweisen können, um eine Chance auf den Erhalt zu haben. Jedes Jahr dürfen sich etwa 1000 Studenten über die Aufnahme in das Förderprogramm freuen. Allerdings erfolgt die Förderung nicht nur rein finanziell, sondern es handelt sich mehr um eine umfassende Unterstützung. Die Begleitung durch die Förderzeit soll sicherstellen, dass der Berufserfahrene mit den Herausforderungen eines Studiums leichter zurechtkommt.

Deutliche Unterschiede zu anderen Stipendien

Bei den meisten Stipendien sind herausragend gute Noten die einzige Voraussetzung zum Erhalt des Stipendiums. Teilweise wird noch soziales Engagement, eine bestimmte politische Einstellung oder eine Zugehörigkeit zu einer Glaubensrichtung verlangt. Das Aufstiegsstipendium ist hingegen ausschließlich zur Förderung von Personen mit Berufserfahrung gedacht. Begrenzt ist es ebenfalls in der Hinsicht, dass es sich um das erste Hochschulstudium handeln muss. Neben einer vorherigen Berufsausbildung muss auch eine anschließende Tätigkeit in diesem Beruf erfolgt sein. Diese muss mindestens zwei Jahre angedauert haben. Der Umfang der Stelle muss 19 Stunden/ Woche oder mehr betragen haben.

Hinweis:
Es ist allerdings nicht entscheidend, ob das Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Es muss sich allerdings um eine staatliche/staatlich anerkannte Fachhochschule oder Universität handeln.

Die Bewerbung für das Aufstiegsstipendium muss vor Beginn des Studiums erfolgen. Allerdings ist die Zusage für das Stipendium nur ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Jahres muss somit mit dem Studium begonnen werden. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, jedoch bisher noch keinen Antrag zum Erhalt des Aufstiegsstipendiums gestellt hat, der kann dies bis zum Ende des zweiten Semesters noch nachholen. Allerdings erfolgt eine Förderung erst ab der Zusage des Stipendiums. Die Kosten für das erste und das zweite Semester werden somit nicht nachträglich übernommen werden.
Das Aufstiegsstipendium sichert dem Stipendiaten eine monatliche Zahlung von 735 Euro, wenn das Studium in Vollzeit absolviert wird. Zusätzlich wird das “Büchergeld“ in Höhe von 80 Euro an den Studenten überwiesen. Für jedes Kind erhält der Stipendiat zusätzlich 130 Euro, solange das Kind jünger als 10 Jahre ist.

Hinweis:
Wird das Studium berufsbegleitend absolviert, dann verringert sich der Betrag auf 2400 Euro/Jahr. Es spielt allerdings keine Rolle, wie lange der Bewerber bereits Arbeitnehmer ist, solange er den Wunsch nach Weiterbildung gut begründen kann.

Die Voraussetzungen für die Bewerbung

Wer in seinem beruflichen Alltag mit exzellenten Leistungen glänzen kann, für den stehen die Chancen auf den Erhalt des Stipendiums relativ gut. Die übrigen Voraussetzungen sollen dennoch kurz aufgezeigt werden.

  • Eine sehr gut abgeschlossene Berufsausbildung
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
  • Noch kein abgeschlossenes Studium
  • Ein Nachweis über die besondere Leistung im Beruf durch den Arbeitgeber

Das Auswahlverfahren

Wie bei den meisten anderen Stipendien auch, ist die Konkurrenz bei dem Aufstiegsstipendium sehr hoch. Deshalb ist das Auswahlverfahren für den Erfolg umso entscheidender. Durch die unterschiedlichen Ausbildungen, Berufe und besondere Leistungen im Beruf, ist ein Vergleich relativ schwer. Deshalb gliedert sich das Auswahlverfahren in drei Abschnitte.

Zunächst muss eine Bewerbung erfolgen. Diese kann der zukünftige Student ganz einfach online ausfüllen. Hier sind besonders die Noten und die Einhaltung der sonstigen Voraussetzungen entscheidend. Dadurch kann bereits eine erste Bewerberauswahl getroffen werden.

Wenn die grundsätzlichen Kriterien von dem Bewerber erfüllt werden, erhält er eine Benachrichtigung per E-Mail. Er darf nun einen Fragebogen ausfüllen, was ebenfalls online erfolgt. In diesem werden verschiedene Kompetenzfelder bearbeitet. Dabei soll beispielsweise die soziale Kompetenz und die Zielstrebigkeit des Bewerbers getestet werden. Experten werten die Angaben aus, um so auf die Persönlichkeit des Bewerbers zu schließen.

Die letzte Stufe besteht aus einem Auswahlgespräch. In diesem müssen Fragen über den beruflichen Werdegang von dem Bewerber beantwortet werden. Ebenfalls wird gefragt werden, warum der Bewerber noch studieren möchte. Der Bewerber sollte sich hierauf gut vorbereiten, um mit guten Antworten und Sympathie zu überzeugen.

Lebenslauf Stipendium

Der Lebenslauf ist zunächst die nüchterne Auflistung aller wesentlichen Eckdaten in der Biografie einer Person. Während ein Lebenslauf bei einer Bewerbung um ein Praktikums- oder Arbeitsplatz die Person möglichst akurat und positiv darstellen soll, kann ein Lebenslauf bei der Bewerbung um ein Stipendium einen anderen Schwerpunkt vorweisen. Da ein Stipendium nicht ausschließlich auf Grund der erbrachten Leistungen vergeben wird, sollte eine Vita hier ein authentisches Bild der Person vermitteln.

Über die Darstellung des Werdegangs hinaus kann und sollte ein Lebenslauf hier auch eine Nennung der (Ehren-)Ämter, nennenswerte Mitgliedschaften in Vereinen und Organisationen und Schwerpunkte der persönlichen Interessen enthalten. Dabei sollten die Angaben selbstverständlich genauso zutreffen, wie auch bei einer Bewerbung im Erwerbsleben – mit vermeintlichen Lücken oder Pausen, beispielsweise zur Erholung in Form einer Reise, das Gap-Year nach dem Abitur oder ähnlichem, darf hier aber offen umgegangen werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine solche Zeit ohne direkte Erwerbstätigkeit Rückschlüsse auf die Entwicklung der Persönlichkeit zulässt.

Hinweis:
Neben den Angaben zur eigenen Person muss aus dem Lebenslauf die Bildungsbiografie und der Stand der Ausbildung hervorgehen. Das aktuelle Fachsemester ist hier wichtig, natürlich auch der Schulabschluss. Die explizite Nennung von Noten oder Bewertungen ist nur dann empfehlenswert, wenn diese deutlich herausragend sind oder sich auf besondere Leistungen beziehen. Auslandsaufenthalte können ebenfalls nennenswert sein, wenn sie im Rahmen des Studiums absolviert wurden oder wenn während eines solchen Aufenthaltes eine Tätigkeit mit Bezug zur Stiftung ausgeübt wurde.

Relevante Praktika und Berufserfahrungen sind ein muss im Lebenslauf – sofern es sich nicht um Nebentätigkeiten zu Schulzeiten oder das Pflichtpraktikum in der Mittelstufe handelt. Umgekehrt gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel. Sofern ein Bezug zur aktuellen Entwicklung, beispielsweise dem Schwerpunkt des Studiums oder des Engagements hergestellt werden kann, sollte diese Tätigkeit erwähnt werden.

Hinweis:
Die Einordnung von Fremdsprachenkenntnissen ist in der Regel schwierig. Die Unterkurse in Latein oder Französisch qualifizieren nicht zur Behauptung in diesen Sprachen Grundkenntnisse zu haben. Zertifikationen nach dem gemeinsamen Referenzrahmen der EU können und sollten allerdings aufgelistet sein. Ähnlich verhält es sich mit Kompetenzen im Umgang mit IT und Computern.

Ehrenamtliches Engagement

Auszeichnungen und Ehrungen für sportliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten sind nenneswert, wenn sie durch renommierte Träger verliehen wurden, oder prestigeträchtig sind. Engagement in Gremien, Partei- oder Vereinsorganen sollte hier stehen – wenn Amt und Tätigkeit zum Profil der Stiftung passen und im Gespräch oder auf Nachfrage auch mit Inhalt befüllt werden können. Grundsätzlich gilt: Titel und Ämter nützen wenig, wenn im persönlichen Bewerbungsgespräch nicht souverän mit den Inhalten, also Zielen, Zwecken oder auch Rückschlägen umgegangen werden kann. Gleiches gilt auch für sonstige Hobbys: Besteht eine Verbindung zum Studium, zum Engagement oder zum eigenen Profil der gesamten Persönlichkeit, kann eine Nennung positiv wirken. Vorzuziehen sind immer Angaben, bei denen eigene Verantwortung gepaart mit einem gesellschaftspolitischen Hintergrund zu erkennen ist.

Zusammenfassend gilt also:
Für Bewerbungen um ein Stipendium sollte ein Lebenslauf ausführlich und umfassend geschrieben sein. Dabei können nebensächliche Tätigkeiten gerne ausgelassen werden, denn das Limit von zwei Seiten sollte auch trotz der Ausführlichkeit nicht überschritten werden. Die Struktur sollte einfach, übersichtlich und stringent sein – wesentliche Aspekte der eigenen Biografie müssen auf den ersten Blick eines Personalers oder Gutachters zu erfassen sein, denn dieser hat vermutlich einen großen Stapel weiterer Lebensläufe vor sich.

Wenn eine Auswahl an genannten Eckpunkten oder Inhalten getroffen wird, sollte diese an das Profil der Stiftung hinter dem Stipendium angepasst sein: Bei Stiftungen mit politischer Ausrichtung sollte ein passendes parteiliches oder inhaltliches Engagement gegenüber sozialem oder karitativem Engagement bevorzugt werden, bei Stiftungen mit beispielsweise religiösem Hintergrund sollte entsprechend der religiösen Identität gewählt werden.
Da aber ein Lebenslauf nur ein Teil einer Bewerbung darstellt, kann in einem Motivations- oder Vorstellungsschreiben detailiert auf solche Sachverhalte eingegangen werden.

Förderungen für das Studium

Nur die wenigsten Studenten sind ausreichend informiert darüber, welche Möglichkeiten sich ihnen im Rahmen einer Förderung bieten.

Das finanzielle Dilemma der Studenten

Die Finanzierung des Studiums ist häufig eine heikle Angelegenheit. Wer sich nicht auf die finanzielle Unterstützung seiner Eltern verlassen kann, der wird um eine Förderung nicht herumkommen. Denn teilweise ist es nicht möglich, neben dem Studium noch zu arbeiten. Durch den zunehmenden zeitlichen Druck, den fast alle Studenten zu spüren bekommen, bleibt für eine Nebentätigkeit kaum noch Zeit. Auch das Arbeiten in den Semesterferien gestaltet sich nicht immer einfach. Denn Praktika, Hausarbeiten und Klausuren benötigen viel Zeit und sind ebenfalls in den Semesterferien.

Bafög- Förderung durch den Staat

Das Bafög stellt die Förderung der Studenten durch den Staat sicher. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) legt die rechtliche Grundlage für diese Unterstützung. Allerdings hat nicht jeder Student automatisch auch einen Anspruch auf den Erhalt von Bafög. Ob dieser vorliegt, ist abhängig von dem Einkommen der Eltern, der Wohnsituation und den Geschwistern. Diese Faktoren bestimmen auch die Höhe des BAföG Betrages.

Hinweis:
Auch die Leistungen des Studenten innerhalb seines Studiums, müssen gewissen Anforderungen entsprechen. So müssen die bereits erbrachten Leistungen des Studenten erwarten lassen, dass das Studium auch erfolgreich abgeschlossen wird. Diese Leistungsforderung kann in ECTs-Punkten oder im Ablegen bestimmter Module erfolgen. Auch Fristen sind einzuhalten, in welchen die Leistungen erbracht werden müssen. Nur im Falle von Krankheiten oder anderen Umständen, wie beispielsweise der Kinderbetreuung oder einer Behinderung, kann ein Aufschub der Frist gewährt werden.

Ausländische Personen können ebenfalls BAföG in Anspruch nehmen. Dafür muss allerdings ein Aufenthaltsrecht bestehen. Dieser wird gewährt, wenn die Person entweder in Deutschland aufgewachsen ist oder die Eltern/der Partner in Deutschland leben/lebt.

Stipendien- Förderung durch Stiftungen/Staat/Unternehmen

Auch Stipendien stellen eine Möglichkeit der finanziellen Förderung dar. Dafür sind jedoch vor allem die bisher erbrachten Leistungen wichtig. Je besser diese ausfallen, desto wahrscheinlicher ist es, ein Stipendium zu erhalten. Heute ist es außerdem möglich, bereits ab dem ersten Semester eine solche Förderung zu erlangen. Dafür muss jedoch meist ein außergewöhnlich guter Abiturschnitt vorgewiesen werden. Wichtig ist es außerdem, sich bereits einige Monate im Vorfeld um das Stipendium zu kümmern. Denn die Fristen dauern meist länger als ein halbes Jahr. Ansonsten kann es passieren, dass ein Ausschluss aufgrund einer Fristverletzung, den Zugang zur Förderung versperrt.

Hinweis:
Alternativ könnte es auch passieren, dass eine Förderung erst ab dem folgenden Semester möglich ist. Das erste Semester müsste demnach anderweitig finanziert werden.

Der Staat bietet das wohl meist vergebene Stipendium, das Deutschlandstipendium an. Dieses ist an den Vorweis von überdurchschnittlichen Noten gekoppelt. Können diese belegt werden, dann kann sich der Student fortan über 300 Euro monatlich freuen. Die Noten müssen allerdings auf einem guten Stand bleiben. Ansonsten kann das Stipendium nicht länger gewährt werden. Jedoch ist ein zusätzliches Einkommen bei diesem Stipendium unproblematisch. Das ist bei den meisten dieser Förderungen nicht der Fall.

Hinweis:
Der Student muss dann seine sonstigen Einkünfte, beispielsweise aus einer Anstellung als Werkstudent, angeben. Wird ein bestimmter Betrag überschritten, kann die Förderung in Zukunft nicht mehr gewährt werden.

Neben dem Staat bieten jedoch auch viele Stiftungen Förderungen für das Studium an. Dabei kann es sich um Stiftungen mit einem politischen, religiösen oder sozialen Hintergrund handeln. Wenn der Student nachweisen kann, dass er die jeweiligen Voraussetzungen der Stiftung erfüllt, kommt er als Kandidat in Betracht. Allerdings wird auch hier auf den Notenschnitt geachtet. Im Zweifel werden die Bewerber mit einem besseren Schnitt bevorzugt behandelt. Über die Höhe der Förderung kann leider keine allgemeine Aussage getroffen werden, da sich hierbei enorme Unterschiede ergeben.

Hinweis:
Unternehmen vergeben ebenfalls Förderungen an Studenten. Davon profitieren nicht nur die Studenten, sondern auch die Unternehmen. Die Imagepflege spielt dabei eine entscheidende Rolle. Außerdem können dadurch neue Mitarbeiter gewonnen werden, die zuvor mit Hilfe der Förderung studiert haben. Denn diese können dann eine gute Ausbildung und eine entsprechend gute Qualifikation für die Arbeitsstelle vorweisen. Ehemalige Mitarbeiter sind besonders beliebt für die Vergabe solcher Förderungen, da es sich letztendlich um eine Weiterbildung handelt, von welcher das Unternehmen ebenfalls profitiert.

Finanzen in Studium & Ausbildung – der große Ratgeber

Das Studium zu finanzieren, ist für viele Studenten ein erheblicher Aufwand. Denn wenn die eigenen Eltern nicht in der Lage dazu sind, ihrem Kind finanziell unter die Arme zu greifen, kann es zu einer erheblichen Beeinflussung des Studiums kommen. Damit das Studium dennoch fortgeführt werden kann, bietet der Staat Unterstützung.

Inhalt:

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  • Wohngeld für Studenten
    • Ausnahmeregelungen für Studenten
    • Die Beantragung
    • Die Höhe des Wohngeldes
  • Kindergeld bis 25
    • Kindergeldanspruch ab dem 18. Lebensjahr
    • Wie sieht es mit Ausbildung und Studium aus?
    • Überbrückungskindergeld
  • Unterhalt in der Ausbildung
    • Der Anspruch auf Unterhalt
    • Der Anspruch für Studenten
    • Ein Studium im Ausland
    • Der Anspruch bei einem Masterstudiengang
    • Wer muss den Unterhalt zahlen?
    • Die Höhe des Unterhalts
  • Unterhalt im Studium
    • Der Unterhaltsanspruch
    • Den Anspruch geltend machen
    • Die Höhe des Unterhalts
    • Die Minderung des Unterhalts
    • Der Zeitraum für den Unterhalt
  • Girokonto & Studium
    • Aus welchem Grund sollte man diese Vergleiche anstellen?
    • Weitere wissenswerte Punkte zum Girokonto Studenten
  • Studentenwohnung
    • Single-Wohnung
    • Paar-Wohnung
    • Wohngemeinschaft
    • Zimmer bei Tante oder Familie
    • Studentenheim
  • Steuererklärung für Studenten
    • Kosten während des Studiums absetzen
    • Belege einreichen
    • Fahrtkosten aufführen
    • Eine freiwillige Steuererklärung
  • GEZ bei Studenten
    • Das gilt es zu wissen
    • Die Befreiung ist möglich
    • Das Vorgehen
    • Der Härtefall
  • Schülerkonto
    • Wann gibt es ein Schülerkonto?
    • Die alltäglichen Geschäfte
    • Karten gibt es später
    • Prepaid ist sinnvoll
  • Kosten für das Studium
    • Der Semesterbeitrag ermöglicht die Immatrikulation
    • Anschaffungskosten für die Studienfächer
    • Krankenkasse ab dem 25. Lebensjahr
    • Alleine wohnen im Studium
  • Kindergeld im Studium
    • Kindergeld während des Studiums? Das sollte man beachten
    • Die Dauer der Kindergeldzahlung
    • Voraussetzungen für das Kindergeld
    • Kindergeld während der Erst-Ausbildung
    • Kindergeldzahlung während des Masters
    • Kindergeld auch nach der Ausbildung?
    • Kindergeld während des dualen Studiums
    • Kindergeld während des Zweitstudiums

Wohngeld für Studenten

Das Wohngeld ist ein Zuschuss, den der Student zur Finanzierung seiner Miete beantragen kann. Allerdings muss gleich vorweg klargestellt werden, dass die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Förderung hoch sind. Deshalb ist die Vergabe an Studenten eher selten. Arbeitnehmer mit einem niedrigen Einkommen haben hingegen deutlich bessere Chancen auf den Erhalt.

Ob ein Student Wohngeld erhalten kann, bestimmen die Regelungen im Sozialgesetzbuch und im Wohngeldgesetz. Wenn der Student BAföG erhält, ist die Vergabe des Wohngeldes automatisch ausgeschlossen. Darin liegt der Hauptgrund, warum diese Förderung so selten an Studierende vergeben wird. Besonders umstritten ist bei den Studenten, dass die Vergabe auch nicht erfolgt, wenn nur der BAföG Antrag gestellt wurde. Darunter ist zu verstehen, dass kein Wohngeld erhalten werden kann, wenn der BAföG Antrag gestellt und anschließend abgelehnt wurde. Der Antrag wird schließlich abgelehnt, weil der Student oder die Eltern des Students zu viel verdienen. Der Staat ist dann der Ansicht, dass der Anspruch auf Wohnungsgeld aus dem gleichen Grund nicht besteht.

Hinweis:
Einen zweiten Antrag zu stellen, ist somit leider eine reine Zeitverschwendung.

Ausnahmeregelungen für Studenten

Wie bereits angesprochen, ist es für Studenten eher schwierig, eine Bewilligung des Wohngeldes zu erhalten. Allerdings gibt es einige Ausnahmeregelung, welche dies durchaus ermöglichen. Es handelt sich somit nicht um eine aussichtslose Situation. Studenten, die noch bei ihren Eltern leben, können beispielsweise Wohngeld beantragen, wenn kein anderes Familienmitglied studiert oder andere Sozialleistungen erhält. Wenn zwei Studenten zusammen ein Kind haben und zusammen wohnen, wird das Wohngeld ebenfalls bewilligt.

Hinweis:
Es spielt dabei keine Rolle, ob die studierenden Eltern verheiratet sind oder nicht. Die Unterstützung dient immerhin dem Kind und weniger den Eltern. Ähnlich gut sind die Chancen, wenn die Förderungsdauer für das bisherige BAföG mittlerweile überschritten wurde. Das Gleiche gilt für die Altersgrenze, welche an den Erhalt des BAföGs gekoppelt ist. Der BAföG Anspruch erlischt bekanntermaßen ebenfalls, wenn ein Wechsel der Fachrichtung ohne ausreichenden Grund, nach mehr als drei Semestern vorgenommen wird. Allerdings kann dann der Anspruch auf Wohngeld bestehen. Wenn es sich um eine nicht förderungswürdige Ausbildung handelt, wird der BAföG Antrag abgelehnt.

Das heißt jedoch nicht, dass der Student auch kein Wohngeld erhalten wird. In diesem Fall sollte unbedingt ein Antrag gestellt werden, da die Vergabe sogar recht wahrscheinlich ist. Ähnliches gilt, wenn ausländische Studenten die Voraussetzungen für den Erhalt von BAföG nicht erfüllen. Auch dann kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Das BAföG ist außerdem an den Nachweis von Leistungen geknüpft. Der Student muss in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass er sein Studium erfolgreich fortführt. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erlischt der BAföG Anspruch. Das Wohngeld bleibt jedoch auch in diesem Fall unbeeinflusst.

Die Beantragung

Wenn der Studierende eine der soeben erwähnten Ausnahmeregelungen erfüllt, dann ist es ihm möglich, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Dafür muss ein Antrag bei der nächsten zuständigen Stelle eingeholt werden. Je nach Wohnort ist dies meist Wohngeldstelle der Stadtverwaltung oder des Bezirksamtes. Dieses Formular muss der Student vollständig ausfüllen. Außerdem muss eine Bescheinigung des Vermieters beigelegt werden. Auch ein Nachweis über das eigene Einkommen ist verpflichtend.

Wenn das Wohngeld bewilligt wird, dann hat diese Bewilligung allerdings nur eine Dauer von einem Jahr. Im Anschluss muss ein neuer Antrag eingereicht werden.

Die Höhe des Wohngeldes

Auch bei dem Wohngeld werden individuell angepasst Beträge ausgezahlt. Unterschiedliche Faktoren haben dabei einen Einfluss darauf, wie hoch die Zahlungen ausfallen werden. Unter anderem wird die Anzahl der Familienmitglieder berücksichtigt, die ebenfalls in dem Haushalt leben. Auch die Höhe der Einkommen wird in die Vergabe mit einbezogen. Neben dem eigenen Einkommen ist somit vor allem das Gehalt der Eltern wichtig. Die Höhe der aktuellen Miete wird von dem Amt ebenfalls berücksichtig.

Kindergeld bis 25

Kindergeldanspruch ab dem 18. Lebensjahr

Volljährige, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Kindergeld. Die Zahlungen von der Kindergeldstelle können bis zum 25. Lebensjahr bewilligt werden. Das Kindergeld wird bis zur Volljährigkeit ohne besondere Bedingungen ausgezahlt. Ab dem 18. Lebensjahr spielt der Ausbildungsstatus des Kindes eine entscheidende Rolle, ob das Kind bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld erhalten kann. Volljährige, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder keinem abgeschlossenen Studium verfügen, haben einen Anspruch auf Fortzahlung des Kindergeldes. Das Einkommen der Kinder ist in dieser Zeit bedeutungslos und wird nicht berücksichtigt.

Hinweis:
Darüber hinaus erhalten auch volljährige Kindergeld, die eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Hier müssen bestimmte Situationen gegeben sein. Kindergeld wird gezahlt, wenn der Volljährige auf eine zweite Berufsausbildung oder einen zweiten Studienplatz wartet. Eine zweite Berufsausbildung bzw. ein zweites Studium anstrebt oder die Zeit zwischen beiden Bildungsstätten überbrücken möchte. Es darf unter bestimmten Voraussetzungen einer Beschäftigung nachgegangen werden.

Die Beschäftigung muss entweder Bestandteil der Ausbildung sein oder einer Mini-Job Stelle entsprechen und nicht mehr als 450,00 € monatlich betragen. Der Verdienst muss ein unschädliches Einkommen sein. Unschädliche Einkommen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Au-Pair-Verhältnissen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Schädlich hingegen für das Kindergeld sind Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft, Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit. Generell darf die Arbeitszeit von 20 Wochenstunden nicht überschritten werden.

Die Arbeitszeit muss bei einem unschädlichen Einkommen unter 20 Stunden die Woche betragen. Bei einer kurzen Beschäftigungsdauer von höchstens zwei Monaten darf die Arbeitszeit während der gesamten Zeit mehr als 20 Stunden die Woche betragen. Im Durchschnitt dürfen die 20 Wochenstunden während der gesamten Ausbildungsdauer allerdings nicht überschritten werden.

Wie sieht es mit Ausbildung und Studium aus?

Auch wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder in einem Studium befindet, kann es Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr erhalten. Nicht alle Schulen werden von der Kindergeldstelle anerkannt. Anerkannt werden, allgemeinbildende Schulen, Fachoberschulen, Hochschulen, Fachhochschulen, Berufsakademien, Berufsfachschulen und betriebliche Ausbildungen. Die Zahlung des Kindergeldes wird während der gesamten Ausbildung oder des gesamten Studiums gezahlt. Die Kindergeldstelle kann bei besonderen Ausbildungen, die keine regelmäßige Anwesenheitspflicht erfordern, einen Anwesenheitsnachweis vom Kind verlangen. Dieser kann alle drei Monate von der Kindergeldstelle eingefordert werden.

Bei Fernstudien, bei den eine Anwesenheitsnachverfolgung schwierig ist, können weitere Maßnahmen für die Anwesenheitskontrolle von der Kindergeldstelle eingefordert werden. Sobald das Prüfungsergebnis der Ausbildungsstätte oder der Universität des Auszubildenden/Studenten bekannt gemacht wurde, wird die Kindergeldzahlung von der Kindergeldstelle eingestellt. Selbst dann, wenn der Ausbildungsvertrag oder das Studium noch anhält. Entscheidend ist, dass die Prüfung abgeschlossen wurde. In dem Monat, der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wird das Kindergeld eingestellt.

Überbrückungskindergeld

Des Weiteren kann das Kind während der Zeit zwischen Beendigung des Schulabschlusses und Beginn einer neuen weiterbildenden Ausbildung Kindergeld erhalten. Die Überbrückungszeit darf vier Monate nicht überschreiten. Wichtig ist, dass es sich bei der beruflichen Bildung entweder um ein Studium, einen europäischen Freiwilligendienst, eine Berufsausbildung, oder einem freiwilligen sozialen Jahr handelt. Wird die Ausbildung oder die weiterbildende Maßnahme durch das Kind beendet, wird die Zahlung auf Kindergeld eingestellt.

Darüber hinaus könnte eine Weiterzahlung des Kindergeldes auch ohne eine Ausbildung weiter erfolgen. Wenn das Kind, sich ohne Erfolg auf eine Ausbildung oder einen Studienplatz ständig bewirbt. Dies kann durch nachgewiesenen Bewerbungen belegt werden oder das Kind ist bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Arbeit suchend oder Ausbildung suchend gemeldet. Die Meldung muss alle drei Monate bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter von dem Kind geleistet werden.

Hinweis:
Das Kind darf sich bis zu 450,00 € etwas dazuverdienen. Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen nach dem 25. Lebensjahr weitergezahlt werden. Diese Zahlungen betreffen ausschließlich Kinder, die eine Behinderung haben und für ihren Lebensunterhalt nicht alleine aufkommen können.

Unterhalt in der Ausbildung

Die Finanzierung des Studiums ist für viele Studenten eine echte Hürde. Eine bezahlbare Unterkunft, Bücher, Studiengebühren und Nebenkosten, lassen die monatlichen Kosten schnell in die Höhe steigen. Nur die wenigsten Studenten dürfen sich außerdem über Stipendien oder hohe Bafög-Beträge freuen. In den allermeisten Fällen müssen die Eltern deshalb einspringen und finanziell aushelfen. Genau darauf haben die Studenten sogar einen gesetzlichen Anspruch. Dieser kann somit auch geltend gemacht werden, wenn ein Zerwürfnis mit den Eltern vorliegt. Da die Unwissenheit in diesem Bereich bei den Studenten relativ hoch ist, folgt das Wichtigste in Kürze.

Der Anspruch auf Unterhalt

Die Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Lebensbedarf des Kindes zu sichern. Niedergeschrieben ist dies im § 1601 BGB. Diese Pflicht endet keinesfalls mit der Volljährigkeit des Kindes. Es erfolgt nur ein Wechsel vom Kindesunterhalt, zu dem Unterhalt bei Volljährigkeit. Erst wenn das Kind tatsächlich dazu in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, besteht der Anspruch auf Unterhalt nicht mehr.

Der Anspruch für Studenten

Die Studenten müssen allerdings beachten, dass dieser Anspruch nur für die durchschnittliche Dauer ihres Studiums gilt. Bei einem Bachelorstudiengang sind dies meist sechs oder sieben Semester. Wenn diese Dauer wesentlich überschritten wird, verfällt der Anspruch. Auch bei einer Promotion, wird der Anspruch nicht länger gewährt. Ein Wechsel der Fachrichtung muss bis spätestens dem dritten Semester erfolgen. Dieser Wechsel muss allerdings nicht besonders begründet werden. Die Unterhaltspflicht besteht auch dann, wenn der Student ein Praktikum absolviert. Denn dieses ist in den meisten Studiengängen ein fester Bestandteil und sichert die Praxiserfahrung.

Wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen ist, bleibt der Anspruch für die nächsten drei Monate bestehen. Dies wird als “Bewerbungsfrist“ bezeichnet. Der Student sollte diese Zeit auch tatsächlich für die Arbeitssuche nutzen.

Wenn bereits vor dem Studium eine Ausbildung absolviert wurde, besteht die Unterhaltspflicht unter Umständen nicht mehr. Dabei ist immer die individuelle Situation des Studenten entscheidend.

Ein Studium im Ausland

Durch die zunehmende Globalisierung entscheiden sich immer mehr Studenten für ein Studium im Ausland. Wenn dies mit den Eltern vorab besprochen wurde, besteht der Anspruch auf Unterhalt auch weiterhin. Der Auslandsaufenthalt muss allerdings sachlich sinnvoll sein. Er muss somit der Förderung des Ausbildungszieles, dem Studienabschluss dienen. Entsteht dadurch ein Mehraufwand, dann muss dieser angemessen sein. Ob dies der Fall ist, muss wiederum im konkreten Einzelfall entschieden werden.

Der Anspruch bei einem Masterstudiengang

Wenn sich der Student nach seinem abgeschlossenen Bachelorstudiengang zu einem Masterstudiengang entschließt, bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen. Allerdings muss ein fachlicher Zusammenhang zwischen den beiden Studiengängen bestehen. Außerdem müssen sie zeitlich möglichst nach aneinander absolviert werden.

Wer muss den Unterhalt zahlen?

Wenn sich das Kind für ein Studium entscheidet, dann sind beide Elternteile dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Hier unterscheidet sich die bestehende Regelung stark von derjenigen, des Kindesunterhalts. Ein durchschnittlicher Student ist schließlich bereits volljährig, wenn er sein Studium antritt. Damit entfällt die Regelung, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Allerdings erfolgt dabei eine Art Aufrechnung.

Hinweis:
Lebt der Student bei einem Elternteil und verursacht dabei Kosten, dann wird die Unterhaltspflicht dieses Elternteils um die Kosten gemindert. Der zweite Elternteil, bei dem der Student nicht lebt, kann eine solche Verrechnung natürlich nicht vornehmen.

Die Höhe des Unterhalts

Einem volljährigen Student steht eine Unterhaltshöhe von 435 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag ist allerdings nur dann akzeptabel, wenn der Student keine eigene Unterkunft bezahlen muss. Er wohnt in diesem Fall somit noch bei den Eltern oder bei einem Elternteil. Wenn dies nicht der Fall ist, bekommt der Student 300 Euro pro Monat an Wohngeld hinzu. Allerdings decken diese beiden Beträge noch nicht die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Auch die Studiengebühren sind nicht enthalten.

Unterhalt im Studium

Die Studienfinanzierung wird in den meisten Fällen von den Eltern übernommen. Nur wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind, fördert der Staat die Studenten. Dies geschieht durch die Bewilligung eines BAföG-Antrags, welcher der Student stellt. Wenn dies jedoch keine Möglichkeit darstellt, sind die Eltern dazu verpflichtet, für die Lebenskosten ihres Kindes aufzukommen.

Der Unterhaltsanspruch

Laut § 1601 BGB sind die Eltern dazu verpflichtet, das eigene Kind während einem Studium finanziell zu unterstützen. Diese Regelung greift immer dann, wenn das Kind nicht in der Lage dazu ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Die Höhe des Unterhalts kann sich unterscheiden, je nachdem wie leistungsfähig die Eltern sind. Ihre Einkünfte sind somit die Bemessungsgrundlage. Das Kindergeld und die Steuerfreibeträge sollen sicherstellen, dass die Eltern ihrer Pflicht nachkommen können.

Hinweis:
Der durchschnittliche Unterhalt, den deutsche Eltern an ihre studierenden Kinder zahlen, liegt bei etwa 480 Euro pro Monat. Dieser Wert ist in den letzen Jahren konstant geblieben. Auch der Wohnort der Eltern spielte dabei kaum eine Rolle. Nur in den neuen Bundesländern weicht der Betrag leicht nach unten ab.

Den Anspruch geltend machen

Nicht alle Eltern-Kind-Beziehungen gestalten sich einfach. Wenn ein Zerwürfnis vorliegt, muss der Anspruch meist in Eigeninitiative von dem Studenten eingefordert werden. Schließlich ist es sein gutes Recht, Unterstützung bis zum Zeitpunkt der selbstständigen Versorgung zu erhalten. Die Geltendmachung erfolgt beim Amt für Ausbildungsförderung. Das ist auch unter dem Namen “BAföG-Amt“ bekannt.

Hinweis:
Es wird dann ein Vorschuss gewährt, den die Eltern später begleichen müssen. Das Studentenwerk der Hochschule hilft in einem solchen Fall ebenfalls weiter. Auf keinen Fall sollte allerdings auf den Anspruch verzichtet werden, um dadurch einer Konfrontation mit den Eltern zu entgehen. Schließlich könnte der Erfolg des Studiums dabei gefährdet werden.

Die Höhe des Unterhalts

Die Höhe des Unterhalts, welcher den Studenten per Gesetz zusteht, ist abhängig, von der aktuellen Wohnsituation des Studenten. Wohnt dieser noch Zuhause, also bei den Eltern oder einem der Elternteile, dann stehen ihm 435 Euro pro Monat zu. Muss er allerdings für sein Studium umziehen, dann erhält er 300 Euro pro Monat zusätzlich. Bezeichnet wird dieser Zuschlag als “Wohnungsgeld“. Die Werte entstammen der so genannten “Düsseldorfer Tabelle“. Es handelt sich dabei um eine Empfehlung und somit um die Höhe, welche der Staat im Durchschnitt für angemessen erachtet.

Allerdings können natürlich auch andere Beträge vereinbart werden. Beispielsweise fallen die Kosten für ein Studium von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich aus. Für eine Unterkunft in der Stadt München werden die 300 Euro Wohngeld, welche der Staat veranschlagt, kaum ausreichen.

Außerdem beinhalten diese Beträge noch nicht die Kosten für die Krankenversicherung. Ebenfalls sind die Studiengebühren nicht enthalten, da diese sehr unterschiedlich ausfallen.

Die Minderung des Unterhalts

Der zu zahlende Betrag wird allerdings deutlich gemindert, wenn der Student auf diesen nicht in vollem Umfang angewiesen ist. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Student durch ein Erbe oder eine Schenkung finanziell abgesichert ist. Auch eine vorherige Berufstätigkeit, durch welche sich der Student ein eigenes Vermögen erarbeiten konnte, wirkt sich in diesem Maße aus. Die Unterhaltspflicht der Eltern wird dann deutlich gemindert oder entfällt sogar ganz.

Außerdem ist es möglich, dass die Eltern das Geld in Naturalien leisten. Darunter ist zu verstehen, dass nicht der volle Betrag bezahlt werden muss, wenn das Kind regelmäßig zuhause schläft oder dort isst. Der § 1612 Absatz 2 BGB konkretisiert diese Regelung.

Der Zeitraum für den Unterhalt

Die Eltern müssen für die finanzielle Absicherung ihres Kindes sorgen, bis dieses selbst dafür aufkommen kann. Das ist spätestens nach einem berufsqualifizierenden Abschluss der Fall. Die Eltern haben allerdings keinen Einfluss auf die Wahl des Studienfaches, dies bleibt dem Student überlassen. Auch eine Altersgrenze besteht nicht. Der Wechsel des Studienortes oder sogar des Studienfaches sind allerdings nur in einem begrenzten Maß möglich.

Hinweis:
Die Eltern haben außerdem das Recht, Nachweise über den Fortschritt des Studiums zu fordern. Lässt sich der Student absichtlich Zeit und zögert so das Ende seines Studiums heraus, wird sich dies negativ auf seinen Unterhaltsanspruch auswirken.

Girokonto & Studium

Vor einigen Jahren wurde von den Banken kein Unterschied bei den Girokonten gemacht. Dabei hatten damals die Studenten nur die Möglichkeit, ein Girokonto mit denselben Konditionen wie Arbeitnehmer oder Angestellte zu eröffnen. Die Bankenlandschaft wurde jedoch durch das Internt verändert. Die heute zur Verfügung stehenden Online-, Filial- und Direktbanken bearbeiten auch unterschiedliche Zielgruppen.

Deshalb gibt es neben dem Girokonto für Schüler oder Auszubildende auch eine Ausführung für Studenten, denen dann das Girokonto aufgrund deren schwankenden und etwas niedrigen Einnahmen mit einigen Vorteilskonditionen angeboten wird.

Hinweis:
Eine Kontoführung ist häufig sowohl bei Direkt- als auch bei Filialbanken teilweise kostenlos. Auch entfällt häufig bei diesen Angeboten der monatliche Mindestgeldeingang. Zusätzlich kommen noch weitere Vorteile, wie eine Zufriedenheits- oder Eröffnungsprämie, günstige Zinsen für einen Dispokredit oder Guthabenzinsen hinzu.

Damit man hier nicht den Überblick , was die diversen Angebote anbelangt, verliert, gibt es im Internet Online Studentenkonto Vergleiche, die es einem ermöglichen, einen schnellen Überblick für die angebotenen Konditionen zu erhalten.

Ein solches kostenloses Girokonto hat ein Einsparungspotential zwischen 5 und 25 Euro in Form von Kontoführungsgebühren, die dann ein Student für andere Aufwendungen verwenden und einsetzen kann.

Aus welchem Grund sollte man diese Vergleiche anstellen?

Angebote für Girokonten für Studierende gibt es im Internet in vielfacher Ausführung. Dabei sollte man nicht nur auf den Verzicht der Kontoführungsgebühr achten, sondern ein solches Girokonto Studenten nach seinen eigenen Vorstellungen sowie Bedürfnisse aussuchen. Dabei sollte der Grundsatz gelten, dass jeder Cent, der hier eingespart werden kann, für einen Studenten hilfreich ist, um über die Runden zu kommen.


Hinweis:

Wenn die einzelnen Bausteine für ein Girokonto Studenten angeschaut werden, so sind gerade bei einem Online Girokonto Studenten-Vergleich schon einzelne Unterscheide feststellbar, die bares Geld einbringen können.

Deshalb sollte man überprüfen, ob die Führung des Girokontos kostenlos ist und keinerlei Gebühren für Überweisungen oder andere Transaktionen berechnet werden. Ebenso sollten keine Kosten für die Bank oder ec-Karte anfallen. Was die Kontoauszüge anbelangt, so sollten diese online gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Einige Angebot beinhalten für den Neukunden eine Eröffnungsprämie, zum Beispiel ein Startguthaben. Auch wichtig ist, ob es eine Altersbeschränkung für das Girokonto gibt und ob die Vorteile nur während der Dauer des Studium Gültigkeit haben oder auch danach. Zusätzlich sind auch die Anzahl der Geldautomaten, von denen man kostenlos Geld abheben kann, wichtig.

Hinweis:
Ebenfalls von Bedeutung ist ein eventueller Guthabenzins oder auch Sonderkonditionen bei einem Dispokredit.

Auch gibt es Kombi-Angebote, so dass der Neukunde das Konto ohne Gebühr plus einer kostenlosen Kreditkarte erhält. Durch entsprechende Filteroptionen im Girokonto Studenten Vergleich kann man die Auswahl so einstellen, das einem die für einen am besten in Frage kommenden Angebote eingeblendet werden.

Denkbar ist auch ein Ratenkredit für Auszubildende – dieser kann bei der gleichen Bank angefragt werden, bei der man das Konto hat.

Weitere wissenswerte Punkte zum Girokonto Studenten

Welches Angebot von welcher Bank dann für seine eigenen persönlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten in Frage kommt, lässt sich über den erwähnten Online Girokonten Studenten Vergleich gut ermitteln. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich bereits vor dem Abschluss über die Formalitäten, die bei der Eröffnung eines Girokontos bei einer Online- oder Direktbank anstehen, zu informieren. Hierbei erfolgt die Legimitation durch das PostIdent-Verfahren. Dies kann bei jeder Poststelle unter Vorlage des Personalausweises oder des aktuelle gültigen Reisepasses und mit den entsprechenden Unterlagen von der Bank durchgeführt werden. Es gibt auch Angebote, wo das PostIdent-Verfahren im Online-Bereich durchgeführt werden kann. Hier ist dann der Gang zu einer Postfiliale nicht mehr erforderlich.

In der Regel wird bei der Eröffnung eines Girokontos für einen Studenten auch die Immatrikulationsbescheinigung verlangt, um dann auch die entsprechenden Vergünstigungen einer solchen Kontoart in Anspruch nehmen zu können. Auch gibt es Angebote, die ab einer bestimmten Altersgrenze nicht mehr eröffnet werden können.

Hinweis:
Wichtig ist auch, dass man darauf achtet, des bei dem in Anspruch genommen Angebot kein monatlicher Mindestgeldeingang verlangt wird. Auch gibt es Angebote, wo man für die ec-Karte etwas bezahlen muss. Ebenso sind die Zinsen für den Dispo sehr unterschiedlich. Alle diese Punkte sollte man jedoch beachten.

Studentenwohnung

Eine Studentenwohnung ist wohl der Traum jedes jungen Menschen, der sich gerade auf der Uni eingeschrieben hat. Ob nun eine Single-Wohnung, eine Paar-Wohnung oder eine Wohngemeinschaft, Studentenheim oder ein Zimmer bei einer Familie: alles hat seine Reize und seine Tücken.

Single-Wohnung

Eine Single-Wohnung ist meist die teuerste Variante einer Studentenwohnung. Die Vorteile liegen in der Ruhe, die man hat. Im Grunde genommen kann man dabei tun und lassen, was man möchte, egal ob den Freund einladen, lernen, in der Nacht abwaschen oder laut Musik hören. Kein Mitbewohner wird sich beschweren. Die Nachteile übertreffen jedoch oft die Vorteile, denn eine Single-Wohnung kann einen schnell isolieren. Hat man noch nicht viele Freunde in der neuen Universitätsstadt gefunden, kann sich die Single-Wohnung zur Falle entwickeln. Eine Single-Wohnung ist meist nur klein, hat möglicherweise gerade einmal ein Zimmer und eine Kochgelegenheit.

Hinweis:
Es kann also vorkommen, dass einem bei einem längeren Aufenthalt die Decke auf den Kopf fällt. Ist die Single-Wohnung größer, hat man womöglich 2 Zimmer, Bad und Küche, dann wird es gemütlicher und erträglicher. Alles zusammen ist eine Frage der Mietkosten und der aufzubringenden Kaution.

Es kommt vor, dass Eltern für die Kinder eine Studentenwohnung kaufen. Damit wird kein Geld für Miete ausgegeben, sondern fließt in die Finanzierung der Wohnung, welche später weiter vermietet oder wieder verkauft werden kann. Wenn anzunehmen ist, dass der Studierende in der Stadt bleibt, ist ein Kauf eine gute Idee.

Paar-Wohnung

Hat man seinen Idealpartner gefunden und möchte zusammen wohnen, so stellt sich die Paar-Wohnung als ideale Wohnform heraus. Meist hat diese Wohnung 2 bis 3 Zimmer und man lebt als Paar relativ angenehm. Eine Wohnung dieser Art ist aber meist ein längerfristiges Unternehmen. Kaution und Möbel müssen gemeinsam angeschafft werden, eine Trennung ist nicht ganz so unkompliziert.

Hinweis:
Mit der Paar-Wohnung bindet man sich demnach nicht nur an den Partner, sondern auch an die Wohnung. Der Vorteil ist die Intimität, die man so leben kann. Keiner stört die Gemeinsamkeiten und das Leben zu zweit. Selbst Haustiere sind so möglich, egal ob Hund, Vogel oder Katze.

Wohngemeinschaft

Sehr beliebt sind bei Studenten Wohngemeinschaften, kurz WG genannt. Der Vorteil einer WG ist die Lebendigkeit des Zuhauses. Immer wieder kommen und gehen die Wohngefährten, man kann verschiedene Kulturen kennenlernen, Sprachen schulen, Spaß haben und Freundschaften schließen. Oft halten derartige Bekanntschaften ein Leben lang, denn Begegnungen in diesem Alter gehen häufig tief ins Herz. Man ist ausgelassen und erlebt viel gemeinsam, was die Bindung stärkt.

Der Nachteil einer WG kann das unterschiedliche Hygiene-empfinden sein. Ein Badezimmer und eine Küche mit 4 anderen Studenten zu teilen, bietet nicht immer nur Vorteile. Rücksichtnahme und ein sozial angepasstes Verhalten sind sehr von Vorteil, ein angenehmes und ausgefülltes Sozialleben die Belohnung. Durch die Teilung der Kosten wird diese Wohnform meist als die kostengünstigste angesehen. Jeder sollte sie zumindest ein Mal im Leben ausprobiert haben.

Zimmer bei Tante oder Familie

Oft vermieten Familien oder allein stehende Personen Zimmer an Studenten. Ähnlich einer WG ist diese Wohnform aber doch anders: denn die Vermieter sind meist Besitzer der Wohnung und die Balance zwischen Mieter und Vermieter ist nicht gleichwertig. Generell muss mehr Rücksicht genommen werden, die Zimmer sind häufig eingerichtet und man hat wenig Gestaltungsspielraum.

Studentenheim

Eine günstige Möglichkeit zu wohnen bietet auch das Studentenheim. Meist muss man sich hier direkt beim Betreiber bewerben. Nicht immer ist sofort ein Platz frei. Der Vorteil des Studentenheimes liegt in den günstigen Kosten und der Vielzahl an Gleichgesinnten, die im Haus wohnen. Meist wird die Küche und das Bad geteilt, mehrerer Zimmer bilden eine Einheit.

Je nachdem, mit wem man die Einheit teilt, kann sich diese Wohnform als sehr inspirierend herausbilden. Die Zimmer sind meist klein und eingerichtet. Ein Schreibtisch, Kasten und Bett zählen zum Inventar. Wer also nicht viele Ansprüche an die Gestaltung seines Zimmers hat, und die Umgebung von anderen Studenten mag, der ist hier gut aufgehoben.

Steuererklärung für Studenten

Studenten sind vom Gesetz her nicht verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Ist dies der Fall kann es passieren, dass unter Umständen eine Steuernachzahlung fällig wird. Auch wenn Studenten Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen besitzen, ist eine Steuerklärung zwingend notwendig.

Oftmals ist es allerdings so, dass Studenten nur als Hilfskraft beschäftigt sind, zum Beispiel während der Semesterferien, hier bedarf es keiner Steuererklärung. Bei Tätigkeiten als Minijobber besteht eine Lohnsteuerbefreiung. Wird dagegen eine Tätigkeit mit Steuerkarte ausgeübt, führt der Arbeitgeber eine Abführung der Lohnsteuer durch, dann ist es als Student möglich sich zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung wieder zurück zu holen.

Kosten während des Studiums absetzen

Während eines Studiums ist es möglich bestimmte anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Da wären zum Beispiel die Sonderausgaben, welche bis zu einer bestimmten Höhe vom Finanzamt anerkannt werden. Außerdem gibt es eine Werbungskostenpauschale, wo Kosten bei einem dualen Studium oder auch Ausbildungskosten anerkannt werden. Als Student ist es möglich Studienkosten direkt steuerlich geltend zu machen. Dies sind Studiengebühren, Studienreisen, Auslandsemester, Praktika, Arbeitsmaterialien und auch Transportkosten. Auch eine Studentenwohnung kann bei der Steuererklärung mit aufgenommen werden. Handelt es sich um ein Erststudium, können Kosten als Sonderausgaben aufgeführt werden.

Hinweis:
Bei einem Master- oder Zweitstudium müssen die Angaben im Bereich der Werbungskosten aufgeführt werden. Es lassen sich viele Dinge bei der Steuererklärung angeben, dazu zählt auch die Anschaffung von einem neuem Computer, allerdings werden die Kosten vom Finanzamt hier nur zum Teil angerechnet, denn der PC dient nicht nur zur Ausübung des Studiums, sondern wird in den meisten Fällen auch für private Zwecke genutzt.

Oftmals ist es für Studenten notwendig, eine doppelte Haushaltsführung zu haben, wenn zum Beispiel bei den Eltern noch eine Wohnung besteht, aber durch die Ausübung des Studiums in eine andere Stadt umgezogen werden musste. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Wohnung bei den Eltern als regelmäßiger Aufenthaltsort gilt und dort auch Miete gezahlt wird. Dann ist es möglich diese Kosten bei der Steuererklärung mit anzugeben.

Belege einreichen

Oft ist es nicht einfach die passenden Belege zu sammeln, um diese dann später beim Finanzamt einzureichen. Seit dem Jahr 2016 gibt es eine deutliche Vereinfachung, denn hier werden viele Beträge anhand von Pauschalen berechnet. Dazu zählen zum Beispiel die Werbungskosten- und Pendlerpauschale. Sind die tatsächlichen Kosten allerdings höher, müssen die zusätzlich anhand von Belegen geltend gemacht werden. Als Student lassen sich auch Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen. Dazu gibt es eine Pauschale von 16 Euro. Liegen die Kosten allerdings höher, bedarf es eines entsprechenden Nachweises für das Finanzamt.

Fahrtkosten aufführen

Als Student besteht die Möglichkeit die Fahrkosten zur Schule oder Universität steuerlich aufzuführen. Die Pendlerpauschale berücksichtige dabei 30 Cent auf jeden Kilometer für eine einfache Fahrt. Bis 2014 konnten Studenten noch jeden zurückgelegten Kilometer mit angeben, doch seit einem Urteil vom Bundesfinanzhof fällt dieser Vorteil weg. Seit Januar 2014 gilt auch für Studenten die Pendlerpauschale.

Hinweis:
Da es bei den Arbeitstagen keine pauschalierte Anzahl gibt, müssen die Arbeitstage in der Steuererklärung mit angegeben werden. Hier ist es wichtig, die genauen Tage zu dokumentieren, wo eine Fahrt zur Schule oder Uni erfolgt ist.

Eine freiwillige Steuererklärung

Auch wenn keine Pflicht besteht eine Steuerklärung beim Finanzamt einzureichen, kann eine freiwillige Abgabe sich durchaus lohnen, besonders dann, wenn Lohnsteuer gezahlt wird, welche auf einer bestehenden Gehaltsabrechnung aufgeführt ist. Eine freiwillige Abgabe muss dabei nach spätestens vier Jahren eingereicht sein. Allerdings ist es empfehlenswert eine Steuererklärung deutlich früher zu erstellen, denn je eher gibt es auch Geld zurück und gerade während der Zeit als Student ist das oftmals sehr hilfreich. Auch wenn es viele Pauschbeträge gibt, kann das Aufheben von Belegen sinnvoll sein, falls es doch einmal Unstimmigkeiten gibt, können diese dann problemlos nachgewiesen werden.

GEZ bei Studenten

Jeder in Deutschland ist verpflichtet, die Rundfunkgebühr, früher als GEZ bezeichnet zu entrichten. Aus dieser werden die Programme des öffentlich-rechtlichen Fernsehens bezahlt. Von diesem Gesetz sind auch Studenten betroffen, denn sobald sie in eine WG oder mit dem Partner zusammenziehen, wird der Betrag fällig. Allerdings haben sich in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben, sodass es durchaus Möglichkeiten gibt, sich von der Zahlung befreien zu lassen.

Das gilt es zu wissen

Im Jahr 2015 wurde der Rundfunkbeitrag vereinfacht. Seit dem muss auf jede Wohnung nur noch eine Gesamtsumme von 17,50 Euro bezahlt werden. Dabei ist es völlig unerheblich, wie viele Personen dort wohnen. Wenn also der Lebenspartner bereits GEZ entrichtet, kann sich der Betrag auch geteilt werden. Für gewöhnlich ist dann eine Befreiung nicht notwendig. Auch bei einer WG sieht es ähnlich aus, denn hier wird der Betrag meist vom Hauptmieter übernommen, welcher dann in den anteiligen Mieten der übrigen Bewohner enthalten ist.

Hinweis:
Anders sieht es natürlich aus, wenn gerade die erste Wohnung bezogen wird. Denn beitragspflichtig ist nicht grundsätzlich der Eigentümer, sondern die Person, die laut Meldebescheinigung an dieser Adresse angemeldet ist. Wer sich also beim Einwohnermeldeamt in der entsprechenden Wohnung registriert oder im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist, muss auch für die Gebühren aufkommen.

Die Befreiung ist möglich

Wer sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen will, der muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Regel handelt es sich um sozialschwache Personen, die sich von der Gebühr entbinden lassen können. Hierzu reicht es für gewöhnlich, dass ein amtlicher Bescheid über Wohngeld-, ALG II- oder Sozialhilfe-Bezug vorliegt. Für Studenten gilt in diesem Zusammenhang das BAföG-Gesetz, den es wird während des Studiums als eine soziale Transferleistung betrachtet. Allerdings ist dies nicht der einzige Grund, aus dem heraus eine Befreiung möglich ist. So kann auch eine Behinderung eine Befreiung bedingen, was im Besonderen auf Gehörlose und Blinde zutrifft. Auch bei anderen körperlich sehr schweren Behinderungen, kann eine Befreiung erwirkt werden.

Das Vorgehen

Wer sich als Student mit BAföG von der Gebührenpflicht befreien lassen will, der muss im Grunde nicht viel tun. Auf der Internetpräsenz der Behörde kann der Antrag auf Befreiung heruntergeladen werden. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei den Gründen für eine Befreiung ist dann der Punkt BAföG-Bezug anzugeben. Um diesen nachzuweisen, muss lediglich eine Kopie des Bescheides an die Gebührenzentrale übersandt werden. In der Regel verläuft dann alles ganz unproblematisch, sodass der Befreiungsbescheid innerhalb weniger Tage per Post zugestellt wird. Wer während des Studiums bei den Eltern wohnt und unter 25 Jahre alt ist, muss keine Befreiung beantragen. Entweder die Eltern übernehmen die Gebühr oder aber diese sind selbst befreit, was sich dann auch, auf deren Kinder erstreckt. Wer im Übrigen mehr als zwei Jahre befreit hat, der erhält ab dem dritten Jahr eine Befreiung, die sich automatisch auf ein Jahr verlängert, auch wenn sich in der Zwischenzeit die finanzielle Situation ändert.

Der Härtefall

Doch was geschieht, wenn ein Student kein BAföG beziehen kann und aufgrund seines Status auch keine anderen sozialen Leistungen erhält. Hier kann unter Umständen die Härte-Fall-Regelung greifen, wenngleich es durchaus zu einem Kampf werden kann, diese durchzusetzen. Die Härte-Fall-Regelung ist so definiert, dass ein Student auch dann befreit werden kann, wenn ein Antrag auf Sozialleistungen knapp abgelehnt wurde und die Differenz bis zur Bewilligung weniger als die Summe des Rundfunkbeitrages beträgt.

Wer also ein Einkommen von 500 Euro aufweisen kann, aber mit einer Summe von 490 Euro eine Bewilligung erhalten hätte, kann eventuell von der Gebühr befreit werden. Allerdings gibt es hierzu kein Grundsatzurteil, sodass es von der jeweiligen Behörde abhängt, ob sie diesem Ersuchen stattgeben oder nicht. Letztlich kann sich dies bei zu einem Gerichtsverfahren erstrecken.

Der kleine Tipp:
Wer in ein Studentenwohnheim zieht, der sollte zuerst überprüfen, ob die Anlage die baulichen Voraussetzungen erfüllt, damit der GES-Beitrag eingefordert werden kann. Handelt es sich nämlich bei einer Etage um eine Aneinanderreihung von Durchgangszimmern, so erfüllen diese die Voraussetzungen nicht. Daher kann in diesem Punkt durchaus gespart werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Schülerkonto

Auch Schüler wollen heute eine gewisse Freiheit beim Bezahlen genießen. In unserer digitalen Welt ist daher fast unumgänglich, dass ihnen ein eigenes Konto eingerichtet wird. Oftmals sind diese mit all den Funktionen versehen, die auch ein echtes Girokonto besitzt. Allerdings müssen hierfür bestimmte Konditionen erfüllt und eines ist klar – ohne die Eltern läuft gar nichts.

Wann gibt es ein Schülerkonto?

Grundsätzlich kann ein Konto auf den Namen eines Kindes ab dem siebten Lebensjahr eröffnet werden. Hierbei handelt es sich dann aber meist um ein Sparkonto, denn das Kind selbst ist noch nicht in der Lage, die Geldgeschäfte selbstständig durchzuführen. Daher verwalten alle Zahlungseingänge die Eltern, wobei häufig auch keine Überweisungsfunktionen zur Verfügung stehen. Mittels einer entsprechenden Karte ist dann das Abheben von Geld am Automaten möglich.

Hinweis:
Die Funktionsvielfalt des Kontos wird mit steigendem Lebensalter immer weiter ausgebaut. Ab erreichen der Altersgrenze von 14 Jahren, wird dann oft auch eine Girocard ausgestellt, die direkt auf den Namen des Schülers läuft.

Allerdings ohne Dispo, denn das Risiko einer Überziehung bei welcher eine Tilgung nicht mehr möglich ist, ist für die meisten Banken einfach zu groß. Die genauen Konditionen für ein Schülerkonto können schon im Vorfeld bei allen Banken eingesehen werden. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich also in jedem Fall.

Die alltäglichen Geschäfte

Was für fast alle Erwachsenen normal ist, ist für Schüler eine völlig neue Erfahrung. Die Kontrolle über das eigene Geld zu besitzen und mit diesem auch tatsächlich aktiv zu werden. Die meisten Schülerkonten bieten ab einem Alter von 12 Jahren auch Überweisungsfunktionen an. Wie bei jedem anderen Girokonto kann dann mittels des TAN-Verfahrens Geld auf ein beliebiges Konto überwiesen werden. Allerdings ist der Verfügungsrahmen häufig begrenzt. In welchem Ausmaß dies der Fall ist, hängt dabei ganz von der kontoführenden Bank ab. Allerdings bietet ein Schülerkonto, die ersten Möglichkeiten sich im Geldverkehr zurechtzufinden und wichtige Erfahrungen für das spätere Leben zu sammeln.

Hinweis:
Übrigens sollte nicht mit einer hohen Verzinsung gerechnet werden, denn auf die meisten Schülerkonten gibt es gar kein Geld. Daher lohnt sich das Ansparen auf längere Sicht in keinem Fall, sodass zu diesem Zweck lieber ein Tagesgeldkonto für Jugendliche angelegt werden sollte.

Karten gibt es später

Eine echte Girocard wird, wie bereits erwähnt, erst mit 14 Jahren ausgestellt. Davon gibt es meist nur eine Servicecard, die zwar abheben von Geld erlaubt, aber keine Kartenzahlung ermöglicht. Natürlich geschieht dies aus verständlichen Gründen, denn wird im Lastschriftverfahren gebucht, kann das Konto sehr schnell überzogen werden. Aber auch bei der ersten Girocard muss Vorsicht das oberste Gebot sein. Wichtig ist, dass die Bank nicht eigenmächtig einen Dispo bewilligt. Auch wenn dies so gut wie nicht geschieht, kam es in Einzelfällen bereits vor, dass bis zu 2.000 Euro bewilligt wurden.

Hinweis:
Hier wird es dann natürlich kritisch, wenn der Kreditrahmen unwissentlich voll ausgeschöpft wird. Daher sollten die Eltern auf einen Dispo vollständig verzichten. Auch muss mit Gebühren beim Abheben von Geld gerechnet werden, wenngleich es auch Banken gibt, die das Beziehen von Bargeld kostenlos ermöglichen. Es gilt, zu diesem Zwecke unbedingt die Konditionen genau zu lesen.

Prepaid ist sinnvoll

Wer die direkte Abbuchung von Geld verhindern möchte, kann auch zu Prepaid-Lösungen greifen. Viele Banken offerieren dabei zu einem Schülerkonto auch gleich noch eine Prepaid-Kreditkarte, die mit einem entsprechenden Guthaben aufgeladen werden kann. So mit ist eigentlich gesichert, dass nur ein festgelegter Betrag abgerufen werden kann. Innerhalb dieser Grenzen kann auch für Bargeldabhebungen ein Tageslimit gesetzt werden, welches das Aufbrauchen des Guthabens begrenzt. Wichtig ist es, dass das Bezahlen im Internet durch ein Passwort begrenzt wird. So kann verhindert werden, dass die Kreditkarte für nicht gewollte Zwecke verwendet wird. Denn trotz der Prepaid-Lösung muss immer daran gedacht werden – es handelt sich um eine echte Kreditkarte.

Der kleine Tipp:
Bei allen von der Bank angebotenen Produkten sollte immer auf die Gebühren geachtet werden. Diese lassen sich für gewöhnlich im Preisverzeichnis finden. Besonders bei den Kartengebühren ist hier Vorsicht geboten, denn die können mit horrenden Kosten verbunden sein.

Kosten für das Studium

Mit dem Winter- oder Sommersemester startet für viele Schüler das Studentenleben. Es sind jedoch einige Kosten mit dem Studentenstatus verbunden, denn auch ein Studium kann im Laufe der Zeit ein kleines Sümmchen kosten. Die Geldbeträge, die im Laufe der Zeit gezahlt werden müssen, sind aber recht überschaulich und werden nun näher erläutert.

Der Semesterbeitrag ermöglicht die Immatrikulation

Jedes Semester müssen Studenten den sogenannten Semesterbeitrag bezahlen, damit sie auch weiterhin an ihrer Universität studieren können. In diesem Beitrag sind verschiedene Posten vorhanden, wie zum Beispiel das Semesterticket, die Gelder für die Mensa, der Härtefond und natürlich die Verwaltungskosten. All diese Bereiche sind sehr wichtig, damit der Student vergünstigt eine Fahrkarte und Unterstützung von der Universität erhält. Je nach Hochschule kann sich die Höhe des Semesterbeitrages stark unterscheiden. Ein Student muss dabei mit einer Summe zwischen 150 und 400 Euro pro Semester rechnen. Ein anderer Posten hingegen sind die Studiengebühren.

Hinweis:
Diese wurden in den meisten Bundesländern wieder komplett abgeschafft. Nur sehr selten verlangen spezielle Hochschulen ab einer bestimmten Semesterzahl eine zusätzliche Gebühr.

Anschaffungskosten für die Studienfächer

Je nach Studienfach kann es zu zusätzlichen Kosten kommen. In den Naturwissenschaften müssen sich Studenten beispielsweise einen Laborkittel besorgen, der zwischen 10 und 30 Euro kosten kann. Ebenfalls werden teilweise spezielle Gerätschaften benötigt, wie zum Beispiel ein Präparierbesteck in der Biologie, welches mit knapp 30 Euro zu Buche schlägt. In geisteswissenschaftlichen Fächern wird hingegen viel Literatur verlangt. Die Bücher können dabei Preise zwischen 5 und 120 Euro haben. Diese teuren Anschaffungen lassen sich jedoch umgehen, indem sich der Student einen Bibliotheksausweis besorgt.

Dieser ist an den meisten Universitäten für Studenten kostenlos. Zusätzlich kann eine Kopierkarte erworben werden, die 5 Euro Pfand kostet und mit einem Beitrag der Wahl jederzeit aufgeladen werden kann. Neben solchen Kosten kann es auch zu Geldbeträgen für Exkursionen und andere Veranstaltungen kommen. Während eines Sprachstudiums werden von einigen Hochschulen auch zusätzliche Gebühren für die Sprachkurse verlangt. Diese werden für Studenten vergünstigt angeboten und können zwischen 30 und 100 Euro liegen.

Krankenkasse ab dem 25. Lebensjahr

Viele Studenten nehmen erst in späteren Jahren ein Studium auf. Hier kann es zu zusätzlichen Kosten kommen, denn ab dem 25. Lebensjahr muss die Krankenkasse vom Studenten selbst übernommen werden. Vorher kann er sich recht günstig beziehungsweise kostenfrei in der Familienversicherung mitversichern. Ab dem 25. Lebensjahr hingegen besitzt er die Möglichkeit, sich studentisch versichern zu lassen. Hierbei zahlen Studenten etwa wie Hälfte von dem, was ein normaler Arbeitnehmer zahlen würde. Jedes Jahr wird der Krankenkassenbeitrag neu berechnet, sodass es im Laufe der Zeit so höheren Kosten kommen kann. Nicht nur die Familienversicherung erlischt ab dem 25. Lebensjahr, sondern der Student bekommt gleichzeitig kein Kindergeld mehr.

Alleine wohnen im Studium

Zu den Studienkosten zählt selbstverständlich auch die eigene Wohnung. Für Studenten gibt es spezielle Wohnheime, in denen sie günstiger als normale Arbeitnehmer wohnen können. Die Mieten liegen hier zwischen 180 und 300 Euro, sodass auch mit einem recht kleinen Gehalt diese Wohnungen von Studenten bezogen werden können. Zusätzlich muss darauf geachtet werden, dass für jeden Haushalt GEZ-Gebühren anfallen, die nur in Ausnahmefällen erlassen werden können. Zusätzlich muss bei der ersten eigenen Wohnung miteinberechnet werden, dass eine Mietkaution gezahlt werden muss. Diese kann zwei bis drei Mieten betragen. Studenten sollten ebenfalls daran denken, sich rechtzeitig abzusichern. Eine zusätzliche Versicherung sorgt dafür, dass sie bei Unfällen oder unbeabsichtigter Zerstörung von Gegenständen abgesichert sind.

Hinweis:
Dies ist nicht nur für den eigenen Haushalt von großer Bedeutung, sondern kann auch in der Universität eine große Rolle spielen. Gerade in den Naturwissenschaften geht schnell im Labor etwas vom Glassatz kaputt. Diese Gegenstände sind Eigentum der Hochschule und müssen vom Studenten ersetzt werden. Die Versicherung deckt generell solche Fälle.

Kindergeld im Studium

Kindergeld während des Studiums? Das sollte man beachten

Auch als Student hat man Anspruch auf Kindergeld, denn dieses dient neben dem BAföG oder einem Studienkredit der Finanzierung des Studiums. Allerdings ist die Dauer der Zahlung von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Die Dauer der Kindergeldzahlung

Grundsätzlich erhält jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Kindergeld vom Staat. Eine Fortsetzung dieser Zahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Befindet sich ein Kind dann noch in der Ausbildung oder im Studium, kann ein Anspruch auf eine Fortzahlung des Kindergeldes bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bestehen. Es gibt zudem Ausnahmefälle, in denen das Kindergeld auch danach noch an Kinder, die sich in Ausbildung befinden, gezahlt wird. Für Studenten muss das Kindergeld von den jeweiligen Eltern beantragt werden. Die Eltern erhalten dieses dann auch auf ihr Konto ausgezahlt. Einige Voraussetzungen müssen jedoch für den Bezug von Kindergeld während des Studiums gegeben sein.

Voraussetzungen für das Kindergeld

Neben der automatischen Zahlung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird das Kindergeld auch während des Studiums weiter gezahlt, sofern das Studium ernsthaft betrieben wird. Das bloße Einschreiben reicht also nicht aus. Neben der Immatrikulationsbescheinigung kann der Staat außerdem Leistungsnachweise anfordern. Ein Indiz für keine Ernsthaftigkeit kann beispielsweise eine erhebliche Überschreitung der üblichen Studienzeit sein. Zudem muss das Studium für mindestens 10 Wochenstunden betrieben werden.

Kindergeld während der Erst-Ausbildung

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich auch für die Zeit der Ausbildung – also auch des Studiums. Problematisch wird eine Kindergeldzahlung allerdings, wenn es sich nicht um die Erst-Ausbildung handelt. Hat man bereits einen zweiten Bildungsweg eingeschlagen, so hängt die Fortzahlung wiederum von bestimmten Voraussetzungen ab.

Kindergeldzahlung während des Masters

Bereits seit dem Jahr 2012 unterscheidet der Staat sehr genau zwischen der Erst- und der Zweitausbildung. Wird ein Masterstudiengang absolviert, so gilt bereits der zuvor erlangte Bachelor als erste abgeschlossene Berufsausbildung. Damit endet die Kindergeldzahlung nach dem Bachelor. Zum jetzigen Zeitpunkt befassen sich Gerichte mit der Frage, ob der Master, der lediglich auf dem Bachelor aufgebaut ist, nicht auch noch Teil dieser Erst-Ausbildung ist. Je nachdem, wie die Entscheidungen ausfallen, müsste das Kindergeld bei Anerkennung des Masters als Teil der Erst-Ausbildung, weiter gezahlt werden.

Kindergeld auch nach der Ausbildung?

Es ist auch möglich, weiter Kindergeld nach dem Abschluss einer Ausbildung während eines Studiums zu erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn keinerlei schädliche Einkünfte vorhanden sind. Was verbirgt sich dahinter und wie viel kann man erwarten?

Bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung gilt es für den Studenten als schädlich, wenn er eine Tätigkeit für mehr als 20 Wochenstunden ausübt. Eine Zahlung des Kindergeldes wird nicht erfolgen. Liegen hingegen unschädliche Einkünfte vor, so erfolgt eine Zahlung des Kindergeldes in bisheriger Höhe. Als unschädlich werden geringfügige Beschäftigungen angesehen ebenso wie kurzfristige Beschäftigungen. Es gibt auch Einkünfte, bei denen immer von ihrer Unschädlichkeit ausgegangen wird, so beispielsweise bei einem Ausbildungsverhältnis, einem Praktikum während eines Medizinstudiums, einem Referendariat während des Lehramtsstudiums, ein duales oder auch ein berufsbegleitendes Studium, ebenso wie das Dienstverhältnis bei Beamtenanwärtern.

Kindergeld während des dualen Studiums

Im Jahr 2014 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 03.07.2014 zum Aktenzeichen BFH III, R 52/13 festgelegt, dass bei einem dualen Studium nach Abschluss des betrieblichen Teils der Bachelor fortgesetzt wird, es sich um das Erst-Studium handelt, damit bleibt auch der Kindergeldanspruch problemlos erhalten.

Kindergeld während des Zweitstudiums

Bei einem Zweitstudium ist entscheidend, ob dem Anspruch auf Fortzahlung des Kindergeldes schädliche Einkünfte entgegenstehen. Dazu zählen insbesondere Erwerbstätigkeiten, die mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden, Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit, Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft und Einkünfte aus einer selbstständigen bzw. einer gewerblichen Tätigkeit.

Ratgeber für Flüchtlinge – Jobsuche & Minijobs

Minijobs finden und aufnehmen

Inhalt:

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  • Wo können Flüchtlinge Jobs finden?
    • Direkt bei Unternehmen anfragen
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    • Situation Arrivée / Réfugiés et recherche d’emploi
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  • Où les réfugiés peuvent-ils trouver du travail?
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  • Réglementation en matière de temps de travail et de salaires
    • Qu’en est-il des heures de travail?
    • paiement de la main-d’œuvre
  • Aide de l’Agence pour l’emploi

Jeder zehnte Beschäftigte in Deutschland besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zudem sind im Rahmen der Flüchtlingswelle in den letzen Jahren immer mehr Personen im Kontext von Fluchtmigration nach Deutschland gekommen und möchten hier in den meisten Fällen selbstverständlich auch einem Job nachgehen.

Situation Angekommene / Flüchtlinge & Jobsuche

So waren im Juni 2016 297.000 der hier gemeldeten Geflüchteten (davon 213.000 anerkannte Schutzberechtigte, 78.000 Asylbewerber und 6.000 geduldete Ausländer) als arbeitssuchend gemeldet, von diesen wiederum waren 131.000 arbeitslos. Die Diskrepanz kommt dadurch zustande, dass Flüchtlinge, die sich in Sprachkursen, Weiterbildungsmaßnahmen oder ähnlichen Programmen befinden nicht als arbeitslos, wohl aber als arbeitssuchend gemeldet werden.

Demographische Daten

Der Großteil der Arbeitssuchenden ist männlich – zu 76 Prozent – und unter 30 Jahren alt (47%). Etwas mehr als ein Viertel haben keinen Hauptschulabschluss und 74% der Flüchtlinge keine formale Berufsausbildung, wohingegen 26 Prozent das Abitur und neun Prozent eine akademische Ausbildung vorweisen können. Daher werden von den Arbeitsvermittlern der Agentur für Arbeit die Mehrheit der Geflüchteten (58%) für Helfertätigkeiten als geeignet betrachtet, während nur 15 Prozent Fachkraft- und Spezialitätentätigkeiten und vier Prozent Expertentätigkeiten ausüben können.

Hinweis:
Nun stellt sich die Frage – was müssen Flüchtlinge überhaupt beachten, wenn sie hier einer Beschäftigung nachgehen möchten? An welche Ansprechpartner können sie sich bei Fragen wenden? Und welche Regelungen gibt es bezüglich den immer beliebteren Minijobs?

Wann dürfen Flüchtlinge Jobs annehmen?

Während der ersten drei Monate des Aufenthaltes in Deutschland sowie in den ersten sechs Monaten der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung gilt für Flüchtlinge ein totales Beschäftigungsverbot. Danach wird in einigen Regionen durch eine Vorrangprüfung sichergestellt, dass Inländer bei einem Beschäftigungsangebot nicht bevorzugt werden müssen. Diese Prüfung entfällt nach 15 Monaten und ist in den meisten Teilen Deutschlands mittlerweile unüblich.

Unischere Herkunftsländer

Diese Regelung gilt jedoch nur für Geflüchtete aus unsicheren Herkunftsländern. Menschen aus sicherer Herkunft, die beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen geflohen sind, dürfen während ihres gesamten Anerkennungsverfahrens keinen Beruf ausüben. Dieses Arbeitsverbot ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten.

Im Laufe des Asylverfahrens wird zwischen drei verschiedenen Arten von Geflüchteten unterschieden:

  • Zum einen den Asylsuchenden, die zwar eine Afenthaltsgestattung vorlegen können, deren Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist.
  • Geduldete Flüchtlinge, die aus unterschiedlichen Gründen wie Krankheit oder fehlenden Dokumenten momentan nicht abgeschoben werden können, deren Asylantrag allerdings bereits abgelehnt wurde.
  • Und zuletzt anerkannte Flüchtlinge, die bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Die ersten beiden Gruppen dürfen grundsätzlich erst einmal nicht arbeiten. Sollten Flüchtlinge in diesem Fall ein Arbeitsverhältnis eingehen, droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 500 ,- EUR aufgrund des Begehens einer Ordnungswidrigkeit. Den Arbeitgeber kommt dies allerdings deutlich teurer zu stehen: Er muss eine Strafzahlung von bis zu 500.000 ,- Euro begleichen.

Arbeitsgenehmigung

Wenn sie jedoch bei der Ausländerbehörde eine Arbeitsgenehmigung beantragt haben und diese ihnen diese in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit nach drei Monaten Wartefrist erteilt hat, steht einem Beschäftigungsverhältnis nichts mehr im Weg.

Info:
Mit einer Aufenthaltsberechtigung dürfen Flüchtlinge generell in ein Arbeitsverhältnis treten. Dies gilt nicht für die Arbeit bei Zeitarbeitsfirmen. Nur wenn es nicht zu einer Vorrangprüfung kommt, dürfen Flüchtlinge auch bei einer Leiharbeitsfirma arbeiten. Ansonsten ist dies untersagt.

Asylsuchende mit Berufsausbildung, die stark gefragt ist

Eine weitere Besonderheit stellen Asylsuchende dar, welche einen Beruf erlernt haben, für den in Deutschland ein Mangel besteht. Im Moment sind dies beispielsweise Ärzte, Informatiker oder Ingenieure. Hier besteht die Möglichkeit für die Erteilung einer blauen Karte EU, vergleichbar zu einer Green Card in den USA. Hiermit dürfen Flüchtlinge uneingeschränkt arbeiten gehen.

Hinweis:
Nach vier Jahren Aufenthalt in Deutschland ist jede gewünschte Beschäftigung zustimmungsfrei ausübbar.

Wie sieht es mit dem Ausüben von Minijobs aus?

Ein Minijob ist ein Job, bei dem der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer für eine geringfügige Anzahl an Stunden im Monat anstellt. Das Gehalt darf hierbei nicht über 450,- EUR pro Monat beziehungsweise 5400,- EUR im Jahr liegen.

Für Flüchtlinge stellen diese Berufsverhältnisse einen guten Weg in den deutschen Arbeitsmarkt dar und erleichtern die ersten Schritte in diesem. Zudem hilft die Zusammenarbeit mit Kollegen und Kunden im Unternehmen bei der Integration in unsere Kultur und bei dem Verbessern der Sprachkenntnisse. Daher bieten sich Jobs in diesem Bereich für Geflüchtete besonders an.

Info:
Für die geringfügige Beschäftigung zählen ansonsten die selben Bestimmungen wie für Vollzeitstellen auch: Der Geflüchtete braucht eine Aufenthaltserlaubnis.

Versicherung & Sozialleistungen

Beachtet werden sollte darüber hinaus, dass das erworbene Gehalt zu Teilen auf die empfangenen Sozialleistungen angerechnet wird.

Zudem sollte man als Flüchtling darauf achten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Minijobzentrale meldet, da der Flüchtling ansonsten nicht versichert ist.

Hinweis:
Laut einer Statistik aus dem Jahr 2016 kommen die meisten ausländischen Minijobber aus der Türkei (182.957), aus Italien (60.797) und Polen (58.337). Die Anzahl ausländischer Arbeitskräfte aus dem Irak, Afghanistan und Syrien steigt jedoch kontinuierlich an.

Wo können Flüchtlinge Hilfe und Unterstützung bekommen?

Beratung kann man bei der Agentur für Arbeit oder den BIZ (Berufsinformationszentren) finden. Bei Fragen beispielsweise zu ausländischen Hochschulabschlüssen und ihrer Anerkennung oder Qualifikationen oder ähnlichem kann die „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ weiterhelfen.

Zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit betreibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese telefonische Anlaufstelle werktags jeweils von 9 bis 15 Uhr unter +49 30 1815-1111.

Wo können Flüchtlinge Jobs finden?

In Deutschland muss man sich selbst auf Jobsuche begeben und sich bei dem gewünschten Arbeitgeber bewerben. Verfügbare Stellen, die der Agentur für Arbeit gemeldet sind, kann man über „https://con.arbeitsagentur.de/prod/jobboerse/jobsuche-ui/“ finden. Dies ist jedoch nicht der einzige Weg, um an ein Beschäftigungsverhältnis zu kommen. Ratsam ist es auch, in der lokalen sowie in überregionalen Zeitungen wie der „Süddeutschen Zeitung“ oder der „Zeit“ oder auf anderen Seiten im Internet wie „indeed.de“ oder „stepstone.de“ nach entsprechenden Anzeigen Ausschau zu halten.

Direkt bei Unternehmen anfragen

Meistens unterhalten Unternehmen auf ihrer Internetpräsenz ebenfalls Seiten mit den zu vergebenden Arbeitsstellen. Selbstverständlich kann man auch die Eigeninitiative ergreifen und selber ein Stellengesuch auf diesen Websites erstellen. Hier lässt sich insbesondere auf die eigenen Stärken eingehen und dem zukünftigen Arbeitgeber bereits ein individuelles Bild von sich vermitteln.

Vollständige Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen kann man sowohl schriftlich als auch elektronisch bei dem entsprechenden Unternehmen einreichen. Die meisten Firmen geben in ihren Stellenanzeigen dazu ihre Präferenzen an. Zu einer vollständigen Bewerbung gehören ein Anschreiben, ein Lebenslauf sowie Zeugnisse, Arbeitsnachweise und Referenzen. Diese Dokumente müssen alle in der deutschen Sprache eingereicht werden.

Info:
Flüchtlinge können sich bei dem Erstellen einer Bewerbung und bei der Übersetzung und Anerkennung ihrer Qualifikationen von der Agentur für Arbeit helfen lassen. Diese bietet spezielle Bewerbungstrainings an.

Das ESF-BAMF-Programm

Sollte es Flüchtlingen nicht gelingen, ein passendes Arbeitsverhältnis, zum Beispiel aufgrund zu geringer Sprachkenntnisse, zu finden, können sie an dem ESF-BAMF-Programm teilnehmen. Dies ist eine Kombination aus Deutschkursen, fachlicher Fortbildung und berufsbezogenen Praktika, welches die Chance auf eine Festanstellung und einen Einstig in den Arbeitsmarkt erhöhen soll.

Voraussetzungen für Teilnahme

Voraussetzung, um an diesem Programm teilnehmen zu können, sind ein Migrationshintergrund und zu geringe Deutschkenntnisse, um einen Job zu finden, jedoch mindestens das Sprachlevel A1 nach dem europäischen Referenzrahmen.

Hinzu kommt, dass man wahlweise arbeitssuchend- oder arbeitslos gemeldet sein, Arbeitslosengeld oder Hartz IV beziehen, an einer von der Agentur für Arbeit finanzierten Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder in einer beruflichen Ausbildung sein muss. Zudem muss die Schulpflicht bereits erfüllt sein.

Hinweis:
Dann jedoch steht einer Teilnahme an dieser Maßnahme nichts mehr im Wege. Sie erstreckt sich über eine Dauer von bis zu 730 Unterrichtseinheiten, daher nimmt der Kurs, sollte man ihn in Vollzeit ausführen, circa sechs Monate in Anspruch. Es besteht auch die Option, diesen Kurs in Teilzeit zu bestreiten, dann verlängert er sich allerdings auf zwölf Monate.

Regelungen bezüglich der Arbeitszeit und des Lohnes

Für Geflüchtete gelten wie für einheimische Arbeitnehmer die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Die maximale Arbeitszeit, die in Deutschland im Schnitt pro Woche erlaubt ist, beschränkt sich auf 48 Stunden. Arbeitgeber dürfen jedoch auch eine 60-Stunden-Woche anordnen, wenn sie im selben Jahr für einen zeitlichen Ausgleich sorgen.

Wie sieht es mit der Arbeitszeit aus

Die Arbeitswoche beschränkt sich normalerweise auf Montag bis Freitag, insbesondere in der Gastronomie oder der Nahrungsmittelproduktion ist aber auch Samstags- und Sonntagsarbeit üblich. Die Arbeitszeiten werden üblicherweise in einem Arbeitsvertrag festgehalten. Interessant sind oftmals die Zuschläge, welche Arbeitnehmer für ihre Bereitschaft zur Schicht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit bekommen: Nicht selten liegen die Zuschläge bei bis zu 75% des normalen Lohns, welche noch einmal zu dem gewöhnlichen Gehalt hinzukommen.

Arbeitsentlohnung

Der Lohn wird ebenfalls in dem Arbeitsvertrag festgelegt. Er richtet sich zum einen nach den in der Branche üblichen Tarifverträgen, zum anderen aber natürlich nach der Qualifikation des Arbeitnehmers und der Region, in der sich das Unternehmen befindet. In Deutschland verdient ein Bäcker beispielsweise laut „gehaltsvergleich.com“ im Westen im Schnitt 2.377,- EUR, im Osten dagegen nur um die 2.000 ,- EUR. Immer jedoch – außer bei bis zu dreimonatigen Orientierungspraktika, welche für ein darauf folgendes Studium oder eine Ausbildung von Nöten sind – gilt der gesetzliche Mindestlohn: Er liegt in Deutschland seit dem 01.01.2017 bei 8,84 EUR pro Stunde.

Info:
Für Geflüchtete ist es neben der Sprache und der fremden Kultur oftmals ein großes Problem, ihre in ihrer Heimat erworbenen Abschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Für viele Jobs wird jedoch eine entsprechende Qualifikation verlangt. Wer sich direkt an seinem Wohnort über Übersetzungs- und Vergleichsmöglichkeiten seiner Dokumente informieren möchte, kann dies bei der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, dem Jugendmigrationsdienst oder der Agentur für Arbeit tun.

Hilfe von der Agentur für Arbeit

Zum Abschluss lässt sich sagen, dass die Agentur für Arbeit und die Ausländerbehörde des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oftmals die geeigneten Ansprechpartner für Probleme bezüglich potenzieller Arbeitsverhältnisse sind. Sie sind am einfachsten über ihre Internetpräsenzen, die zudem in einfacher Sprache verfügbar sind, zu erreichen: https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen und https://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Auslaenderbehoerde.html.

Hinweis:
Hier kann Flüchtlingen bei der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis kompetent und zuverlässig geholfen werden, sodass der Ausübung eines Jobs – sei es eine Vollzeitstelle oder ein Minijob – nichts mehr im Wege steht.

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English – Guide for Refugees – Job Search & Minijobs

Every tenth employee in Germany is a foreign citizen. In addition, more and more people have come to Germany in the context of flight migration in recent years as part of the wave of refugees and, in most cases, naturally also want to take a job here.

Situation Arrived / Refugees & Job Search

In June 2016, for example, 297,000 of the fugitives reported here (of whom 213,000 were recognised beneficiaries of protection, 78,000 asylum seekers and 6,000 tolerated foreigners) were registered as seeking work, 131,000 of whom were unemployed. The discrepancy is caused by the fact that refugees in language courses, training or similar programmes are not registered as unemployed but as seeking work.

Demographic data

The majority of job seekers are male – 76% – and under 30 years of age (47%). Just over a quarter have no lower secondary school leaving certificate and 74% of the refugees have no formal vocational training, whereas 26% have a high school diploma and nine percent have an academic education. Therefore, the majority of the fugitives (58%) are considered suitable for helper activities by the employment agencies of the Employment Agency, while only 15% can perform specialist and specialty activities and 4% expert activities.

Hint:
Now the question arises – what do refugees have to pay any attention to if they want to work here? Who can you contact if you have any questions? And what regulations are there regarding the increasingly popular mini-jobs?

When can refugees take jobs?

During the first three months of their stay in Germany and during the first six months of their placement in an initial reception facility, refugees are subject to a total ban on employment. In some regions, a priority check ensures that nationals do not have to be given preference in the event of an employment offer. This test is not required after 15 months and is now unusual in most parts of Germany.

More unstable countries of origin

However, this rule only applies to fugitives from unsafe countries of origin. People of safe origin who have fled for economic reasons, for example, are not allowed to practise a profession throughout their recognition procedure. This ban came into force on 24 October 2015.

During the asylum procedure, a distinction is made between three different types of fugitives:

  • On the one hand, asylum seekers, who can present an afenthaltsgestattung, but whose proceedings have not yet been completed.
  • Tolerated refugees who cannot currently be deported for various reasons, such as illness or lack of documents, but whose application for asylum has already been rejected.
  • And lastly, recognised refugees who are already in possession of a residence permit.

The first two groups are not allowed to work for the time being. If refugees enter into employment in this case, they face a fine of ,- EUR 500 for committing an administrative offence. However, this is much more expensive for the employer: He has to pay a fine of up to 500,000 euros.

work permit

However, if they have applied for a work permit from the Foreigners Authority and the latter, in cooperation with the Employment Agency, has granted them a work permit after a waiting period of three months, nothing more stands in the way of an employment relationship.

Info:
Refugees with a residence permit may generally enter into an employment relationship. This does not apply to work for temporary employment agencies. Refugees may only work for a temporary employment agency if no priority check is carried out. This is otherwise prohibited.

Asylum seekers with vocational training who are in high demand

Another special feature are asylum seekers who have learned a profession for which there is a shortage in Germany. At the moment, these are doctors, computer scientists or engineers, for example. Here it is possible to obtain an EU blue card, comparable to a green card in the USA. Refugees may work with these without restrictions.

Hint:
After a four-year stay in Germany, any desired employment can be pursued without approval.

What about practicing mini-jobs?

A mini-job is a job where the employer hires an employee for a small number of hours per month. The salary may not exceed 450,- EUR per month or 5400,- EUR per year.

For refugees, these professional conditions represent a good way into the German labour market and facilitate the first steps in it. In addition, working with colleagues and customers in the company helps to integrate into our culture and improve language skills. This is why jobs in this area are particularly suitable for those who have fled.

Info:
Otherwise, the same provisions apply to part-time employment as to full-time jobs: the fugitive needs a residence permit.

Insurance & Benefits

It should also be noted that part of the salary earned is credited to the social benefits received.

In addition, as a refugee, you should make sure that the employer reports the employee to the mini-job centre, otherwise the refugee is not insured.

Hint:
According to statistics from 2016, most foreign mini-jobbers come from Turkey (182,957), Italy (60,797) and Poland (58,337). However, the number of foreign workers from Iraq, Afghanistan and Syria is continuously increasing.

Where can refugees get help and support?

Advice can be found at the Employment Agency or the BIS (Career Information Centres). The „Hotline Working and Living in Germany“ can help with questions about foreign university degrees and their recognition or qualifications or similar.

Together with the Federal Employment Agency, the Federal Office for Migration and Refugees (BAMF) operates this telephone contact point on weekdays from 9 a.m. to 3 p.m. at +49 30 1815-1111.

Where can refugees find jobs?

In Germany, you have to look for a job yourself and apply to the employer of your choice. Available jobs registered with the Employment Agency can be found at „https://con.arbeitsagentur.de/prod/jobboerse/jobsuche-ui/“. However, this is not the only way to get an employment relationship. It is also advisable to look out for corresponding advertisements in local and national newspapers such as the „Süddeutsche Zeitung“ or the „Zeit“ or on other websites such as „indeed.de“ or „stepstone.de“.

Enquire directly from companies

In most cases, companies also maintain pages on their Internet presence with the jobs to be filled. Of course you can also take the initiative and create your own job application on these websites. Here it is possible to focus on one’s own strengths and to give the future employer an individual picture of oneself.

Complete application documents

Applications can be submitted both in writing and electronically to the company concerned. Most companies indicate their preferences in their job advertisements. A complete application includes a cover letter, a curriculum vitae, certificates, work certificates and references. These documents must all be submitted in German.

Info:
Refugees can seek help from the employment agency in preparing an application and in translating and recognising their qualifications. This offers special application training.

The ESF-BAMF programme

If refugees are not able to find a suitable employment relationship, for example due to insufficient language skills, they can participate in the ESF-BAMF programme. This is a combination of German courses, professional training and job-related internships, which should increase the chance of a permanent position and entry into the job market.

Prerequisites for participation

In order to be able to participate in this programme, you must have a migrant background and too little knowledge of German to find a job, but at least language level A1 according to the European Framework of Reference for Languages.

In addition, one must either be registered as unemployed or unemployed, receive unemployment benefit or Hartz IV, participate in a qualification measure financed by the Employment Agency or be in vocational training. In addition, compulsory schooling must already have been completed.

Hint:
Then, however, nothing more stands in the way of participation in this measure. It lasts up to 730 lessons, so if you take the course full time, it will take about six months. There is also the option of taking this course on a part-time basis, but then it is extended to twelve months.

Regulations regarding working hours and wages

The regulations of the Working Hours Act apply to fugitives as they do to domestic employees. The maximum working time allowed on average per week in Germany is limited to 48 hours. However, employers may also order a 60-hour week if they provide for a time compensation in the same year.

What about working hours?

The working week is normally limited to Monday to Friday, but Saturday and Sunday work is also common in the catering trade or food production. Working hours are usually recorded in an employment contract. It is often interesting to see which employees are paid bonuses for their willingness to work shifts, public holidays or weekends: Often the bonuses are up to 75% of the normal salary, which is added to the normal salary.

payment for labour

The salary is also specified in the employment contract. It is based on the one hand on the collective agreements customary in the industry, but on the other hand, of course, on the qualifications of the employee and the region in which the company is located. In Germany, for example, according to „gehaltsvergleich.com“, a baker earns an average of EUR 2,377 in the West and only around EUR 2,000 in the East. However, the statutory minimum wage always applies – except for orientation internships lasting up to three months, which are necessary for subsequent studies or training: since 1 January 2017 it has been 8.84 EUR per hour in Germany.

Info:
In addition to language and foreign culture, it is often a major problem for fugitives to have their qualifications recognised in Germany. For many jobs, however, a corresponding qualification is required. If you want to find out about translation and comparison options for your documents directly at your place of residence, you can do this at the Migration Advice for Adult Immigrants, the Youth Migration Service or the Employment Agency.

Help from the Employment Agency

Finally, it can be said that the Federal Employment Agency and the Immigration Office of the Federal Office for Migration and Refugees are often the appropriate contacts for problems regarding potential employment relationships. They are easiest to reach via their websites, which are also available in simple language: https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen and https://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Alaenderbehoerde.html.

Hint:
Here refugees can be helped competently and reliably in their search for employment, so that nothing stands in the way of a job – be it a full-time job or a mini-job.

Guide pour les réfugiés – Recherche d’emploi et mini-emplois

Un salarié sur dix en Allemagne est un ressortissant étranger. En outre, ces dernières années, de plus en plus de personnes sont venues en Allemagne dans le cadre de la vague de réfugiés et, dans la plupart des cas, souhaitent naturellement aussi y trouver un emploi.

Situation Arrivée / Réfugiés et recherche d’emploi

En juin 2016, par exemple, 297 000 des fugitifs signalés ici (dont 213 000 étaient des bénéficiaires reconnus de la protection, 78 000 demandeurs d’asile et 6 000 étrangers tolérés) ont été enregistrés comme demandeurs d’emploi, dont 131 000 étaient au chômage. Cet écart est dû au fait que les réfugiés qui suivent des cours de langues, des formations ou des programmes similaires ne sont pas enregistrés comme chômeurs mais comme demandeurs d’emploi.

Données démographiques

La majorité des demandeurs d’emploi sont des hommes – 76 % – et âgés de moins de 30 ans (47 %). Un peu plus d’un quart n’ont pas de certificat de fin d’études secondaires inférieures et 74% des réfugiés n’ont pas de formation professionnelle formelle, alors que 26% ont un diplôme d’études secondaires et 9% ont une formation académique. Par conséquent, la majorité des fugitifs (58 %) sont considérés comme aptes aux activités d’aide par les agences pour l’emploi de l’Agence pour l’emploi, tandis que seulement 15 % peuvent exercer des activités spécialisées et spécialisées et 4 % des activités d’experts.

Indice:
La question se pose maintenant : à quoi les réfugiés doivent-ils prêter attention s’ils veulent travailler ici ? Qui pouvez-vous contacter si vous avez des questions ? Et quels sont les règlements concernant les mini-jobs de plus en plus populaires ?

Quand les réfugiés peuvent-ils accepter un emploi?

Pendant les trois premiers mois de leur séjour en Allemagne et pendant les six premiers mois de leur placement dans un centre d’accueil initial, les réfugiés sont soumis à une interdiction totale d’emploi. Dans certaines régions, un contrôle prioritaire permet de s’assurer que les nationaux n’ont pas à être privilégiés en cas d’offre d’emploi. Ce test n’est pas requis après 15 mois et est maintenant inhabituel dans la plupart des régions d’Allemagne.

Pays d’origine plus instables

Toutefois, cette règle ne s’applique qu’aux fugitifs provenant de pays d’origine dangereux. Les personnes d’origine sûre qui ont fui pour des raisons économiques, par exemple, ne sont pas autorisées à exercer une profession tout au long de la procédure de reconnaissance. Cette interdiction est entrée en vigueur le 24 octobre 2015.

Au cours de la procédure d’asile, une distinction est faite entre trois types différents de fugitifs :

  • D’une part, les demandeurs d’asile, qui peuvent présenter un afenthaltsgestattung, mais dont la procédure n’est pas encore terminée.
  • Réfugiés tolérés qui ne peuvent actuellement pas être expulsés pour diverses raisons, telles que la maladie ou l’absence de documents, mais dont la demande d’asile a déjà été rejetée.
  • Enfin, les réfugiés reconnus qui sont déjà en possession d’un permis de séjour.

Les deux premiers groupes ne sont pas autorisés à travailler pour le moment. Si les réfugiés trouvent un emploi dans cette affaire, ils sont passibles d’une amende de ,- 500 euros pour avoir commis une infraction administrative. Cependant, cela coûte beaucoup plus cher à l’employeur : Il doit payer une amende allant jusqu’à 500 000 euros.

permis de travail

Toutefois, s’ils ont demandé un permis de travail auprès de l’Autorité des étrangers et que cette dernière, en coopération avec l’Agence pour l’emploi, leur a accordé un permis de travail après une période d’attente de trois mois, plus rien ne s’oppose à une relation de travail.

Info:
Les réfugiés titulaires d’un permis de séjour peuvent généralement entrer dans une relation de travail. Cela ne s’applique pas au travail pour les agences de travail temporaire. Les réfugiés ne peuvent travailler pour une agence de travail temporaire que si aucun contrôle de priorité n’est effectué. Ceci est par ailleurs interdit.

les demandeurs d’asile ayant une formation professionnelle qui sont très demandés

Autre particularité les demandeurs d’asile qui ont appris un métier pour lequel il y a pénurie en Allemagne. Actuellement, il s’agit de médecins, d’informaticiens ou d’ingénieurs, par exemple. Ici, il est possible d’obtenir une carte bleue de l’UE, comparable à une carte verte aux États-Unis. Les réfugiés peuvent travailler avec ces derniers sans restrictions.

Indice:
Après un séjour de quatre ans en Allemagne, tout emploi souhaité peut être poursuivi sans autorisation.

Qu’en est-il de la pratique de mini-jobs ?

Un mini-emploi est un emploi où l’employeur embauche un employé pour un petit nombre d’heures par mois. Le salaire ne peut dépasser 450,- EUR par mois ou 5400,- EUR par an.

Pour les réfugiés, ces conditions professionnelles représentent une bonne entrée sur le marché du travail allemand et facilitent les premiers pas dans ce marché. De plus, le travail avec les collègues et les clients de l’entreprise contribue à l’intégration dans notre culture et à l’amélioration des compétences linguistiques. C’est pourquoi les emplois dans ce domaine sont particulièrement adaptés à ceux qui ont fui.

Info:
Dans le cas contraire, les mêmes dispositions s’appliquent aux emplois à temps partiel et aux emplois à temps plein : le fugitif a besoin d’un permis de séjour.

Assurances et avantages

Il convient également de noter qu’une partie du salaire gagné est créditée aux prestations sociales reçues.

De plus, en tant que réfugié, vous devez vous assurer que l’employeur signale l’employé au centre de mini-emploi, sinon le réfugié n’est pas assuré.

Indice:
Selon les statistiques de 2016, la plupart des mini-emplois étrangers viennent de Turquie (182 957), d’Italie (60 797) et de Pologne (58 337). Cependant, le nombre de travailleurs étrangers originaires d’Irak, d’Afghanistan et de Syrie ne cesse d’augmenter.

Où les réfugiés peuvent-ils obtenir de l’aide et du soutien?

Vous trouverez des conseils auprès de l’Agence pour l’emploi ou des BIS (Centres d’information sur les carrières). La „Hotline Travailler et vivre en Allemagne“ peut répondre à des questions sur les diplômes universitaires étrangers et leur reconnaissance ou qualifications ou autres.

En collaboration avec l’Agence fédérale pour l’emploi, l’Office fédéral des migrations et des réfugiés (BAMF) gère ce point de contact téléphonique en semaine de 9h00 à 15h00 au +49 30 1815-1111.

Où les réfugiés peuvent-ils trouver du travail?

En Allemagne, vous devez chercher vous-même un emploi et postuler auprès de l’employeur de votre choix. Les emplois disponibles enregistrés auprès de l’Agence pour l’emploi se trouvent sur le site „https://con.arbeitsagentur.de/prod/jobboerse/jobsuche-ui/“. Cependant, ce n’est pas la seule façon d’obtenir une relation d’emploi. Il est également recommandé de rechercher les annonces publicitaires correspondantes dans les journaux locaux et nationaux tels que le „Süddeutsche Zeitung“ ou le „Zeit“ ou sur d’autres sites Internet tels que „indeed.de“ ou „stepstone.de“.

Renseignez-vous directement auprès des entreprises

Dans la plupart des cas, les entreprises maintiennent également des pages sur leur présence sur Internet avec les postes à pourvoir. Bien entendu, vous pouvez également prendre l’initiative et créer votre propre demande d’emploi sur ces sites Web. Ici, il est possible de se concentrer sur ses propres forces et de donner au futur employeur une image individuelle de soi-même.

Dossier de candidature complet

Les demandes peuvent être soumises à la fois par écrit et par voie électronique à l’entreprise concernée. La plupart des entreprises indiquent leurs préférences dans leurs offres d’emploi. Une demande complète comprend une lettre de présentation, un curriculum vitae, des certificats, des certificats, des certificats de travail et des références. Ces documents doivent tous être soumis en allemand.

Info:
Les réfugiés peuvent demander l’aide de l’agence pour l’emploi pour la préparation d’une demande et pour la traduction et la reconnaissance de leurs qualifications. Il s’agit d’une formation spéciale pour les applications.

Le programme FSE-BAMF

Si les réfugiés ne sont pas en mesure de trouver une relation de travail appropriée, par exemple en raison de compétences linguistiques insuffisantes, ils peuvent participer au programme FSE-FAMBAMF. Il s’agit d’une combinaison de cours d’allemand, de formation professionnelle et de stages liés à l’emploi, ce qui devrait augmenter les chances d’obtenir un poste permanent et d’entrer sur le marché du travail.

Conditions préalables à la participation

Pour pouvoir participer à ce programme, vous devez avoir une origine immigrée et trop peu de connaissances en allemand pour trouver un emploi, mais au moins le niveau de langue A1 selon le Cadre européen de référence pour les langues.

En outre, il faut être inscrit comme chômeur ou chômeur, recevoir des allocations de chômage ou Hartz IV, participer à une mesure de qualification financée par l’Agence pour l’emploi ou suivre une formation professionnelle. En outre, la scolarité obligatoire doit déjà être achevée.

Indice:
Mais il n’y a plus rien qui s’oppose à la participation à cette mesure. Il dure jusqu’à 730 leçons, donc si vous suivez le cours à temps plein, cela prendra environ six mois. Il est également possible de suivre ce cours à temps partiel, mais il est ensuite prolongé à douze mois.

Réglementation en matière de temps de travail et de salaires

Les dispositions de la loi sur la durée du travail s’appliquent aux fugitifs comme aux employés de maison. En Allemagne, la durée maximale hebdomadaire moyenne du travail est limitée à 48 heures. Toutefois, les employeurs peuvent également ordonner une semaine de 60 heures s’ils prévoient une compensation de temps au cours de la même année.

Qu’en est-il des heures de travail?

La semaine de travail est normalement limitée au lundi au vendredi, mais le travail du samedi et du dimanche est également courant dans le secteur de la restauration ou de la production alimentaire. Les heures de travail sont généralement consignées dans un contrat de travail. Il est souvent intéressant de voir quels sont les employés qui reçoivent des primes pour leur volonté de travailler par quarts de travail, les jours fériés ou les fins de semaine : Souvent, les primes peuvent atteindre 75 % du salaire normal, qui s’ajoute au salaire normal.

paiement de la main-d’œuvre

Le salaire est également spécifié dans le contrat de travail. Elle est basée d’une part sur les conventions collectives usuelles dans l’industrie, mais d’autre part, bien sûr, sur les qualifications du salarié et la région dans laquelle l’entreprise est située. En Allemagne, par exemple, selon „gehaltsvergleich.com“, un boulanger gagne en moyenne 2 377 euros à l’Ouest et seulement 2 000 euros à l’Est. Cependant, le salaire minimum légal s’applique toujours – à l’exception des stages d’orientation d’une durée maximale de trois mois, qui sont nécessaires pour des études ou une formation ultérieure : depuis le 1er janvier 2017, il est de 8,84 EUR par heure en Allemagne.

Info:
Outre la langue et la culture étrangère, il est souvent très difficile pour les fugitifs de faire reconnaître leurs qualifications en Allemagne. Pour de nombreux emplois, cependant, une qualification correspondante est requise. Si vous souhaitez connaître les possibilités de traduction et de comparaison de vos documents directement sur votre lieu de résidence, vous pouvez le faire auprès du Conseil en matière de migration pour les immigrés adultes, du Service de migration des jeunes ou de l’Agence pour l’emploi.

Aide de l’Agence pour l’emploi

Enfin, on peut dire que l’Agence fédérale pour l’emploi et l’Office fédéral de l’immigration de l’Office fédéral des migrations et des réfugiés sont souvent les interlocuteurs appropriés pour les problèmes de relations de travail potentielles. Ils sont plus faciles à atteindre par l’intermédiaire de leurs sites Web, qui sont également disponibles dans un langage simple : https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen et https://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Alaenderbehoerde.html.

Indice:
Ici, les réfugiés peuvent être aidés de manière compétente et fiable dans leur recherche d’emploi, de sorte que rien ne s’oppose à un emploi – qu’il s’agisse d’un emploi à plein temps ou d’un mini-emploi.

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