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Strom sparen als Student – ein Ratgeber

Günstiger Strom für Studierende

Inhalt:

  • Günstiger Strom für Studierende
  • Ein paar Tarife zum Vergleich
  • Wo lauern Fallstricke
    • Teure Grundversorgung
    • Keine Vorkasse
    • Sonderabschlagszahlung
    • Kündigung bei Preiserhöhung
  • Das Stromsparpotenzial im Haushalt
    • LED Lampen
    • Auf Klimaanlagen verzichten
    • Stromsparender Kühlschrank
    • Notebook verbraucht weniger
    • Sparsamere Wäsche
    • Sparsame Kühlgeräte
    • Auf Standby verzichten
    • Der Drucker und Standby
    • Sparen beim Kochen
    • Sparsam Wäsche trocknen und bügeln
  • Wo holt man sich als Student Rat
  • Wie kommt man günstig an stromsparende Geräte?
  • Fazit – Energieverbrauch berechnen und kontrollieren

Weil Studieren teuer ist, ist Sparen angesagt wo immer es machbar ist. Weil Strom immer gebraucht wird, ist die Wahl des Anbieters gefragt. Es gibt leider nur wenige Stromanbieter, die Tarife für Studenten anbieten. Die freie Wahl des Anbieters gilt zwar auch für Studenten. Allerdings geht das nicht in Wohnheimen, da ist kein Wechsel möglich, hier werden die Kosten anteilig umgelegt. Wenn im Wohnheim ein Grundversorger den Strom liefert und länger kein Wechsel erfolgte, ist ein Blick in die weiteren Tarife sinnvoll. Außerdem ist meist eine zweiwöchige Kündigung zu einem besseren Anbieter moeglich. Wichtig ist bei der Auswahl ein Blick auf die AGBs.

Hinweis:
Ein Tarif mit Vorkasse sowie Kaution ist für Studierende eher ungeeignet, ebenso wie ein Tarif mit langer Mindestvertragslaufzeit oder langer Kündigungsfrist. Besser sind eine Preisgarantie sowie ein Wechselbonus.

Die Studententarife sind selten in Deutschland. Zu einem der wenigen, die spezielle Tarife den Studierenden im Norden Deutschlands anbieten, kommen allmählich weitere Stromanbieter hinzu. Es ist trotzdem empfehlenswert, den gesamten Umfang der Stromtarife zu vergleichen, weil im Vergleich zum Studententarif selbst ein günstigeres Modell vorhanden sein kann.

Ein paar Tarife zum Vergleich

Ein günstiger Anbieter in verlangt einen Grundpreis von 8,80€/Monat, der Verkaufspreis liegt bei 26,28 Cent/kWh. Der Vertrag läuft 24 Monate, Kündigungsfrist drei Monate. Bei Abschluss gibt es 50€ Bonus und einen Treue-Bonus im Jahr. Ökostrom gibt es ebenfalls.

Ein weiterer bietet seit 2012 neben Gas- auch Stromversorgung an. Der Tarif in Berlin den Grundpreis von 9,50€/Monat. Dazu kommt ein günstiger Verkaufspreis von 27,23 Cent/kWh. Das Angebot lässt sich 90 Tage testen!

Bei einem der größten Energieversorger Deutschlands kostet ein SolarStrom-Tarif 9,92€/Monat, der Verbrauchspreis ist 26,67 Cent/kWh. Neukunden bekommen einen Startbonus von 182€ und einen Baum gepflanzt!

Grüner Strom von Wasserkraft gibt es in Norddeutschland. Der vergünstigte Tarif für Studis ist in Berlin 5,88€/Monat, der Verbrauchspreis 25,22 Cent/kWh.

Ein weiterer Anbieter mit grünem Strom bietet unabhängig vom Wohnort den Grundpreis von 8,90€/Monat, der Verbrauchspreis von 27,75 Cent/kWh.

Wo lauern Fallstricke

Stromanbieter wie Gasanbieter sind erfinderisch und bieten dem Kunden oft schwer zu durchschauende Tarife. Bei festen Kosten bei der Preisbestimmung mit Netznutzungsentgelten, Konzessionsabgabe und Steuern haben es Anbieter ohne eigenes Netz schwer, attraktive Tarife anzubieten.

Teure Grundversorgung

Die Grundversorgungstarife des lokalen Grundversorgers sind immer die teuersten Alternativen. Die Anbieter setzen auf die Wechsel-Faulheit ihrer Kunden und bieten teure Strompreise. Meist haben sie andere Tarife, die günstiger sind. Diese Tarife hat der Kunde selbst herauszufinden und in Eigeninitiative zu wechseln. Ein Blick auf die anderen Tarife lohnt sich.

Hinweis:
Ein Bonus von 100 Euro lockt. Im ersten Jahr ist der neue Stromanbieter dann oft erheblich günstiger. Das kann im zweiten Jahr ohne Bonus anders aussehen. Den Bonus gibt es mit der Jahresendabrechnung und das hält vor einem erneuten Wechsel ab: ein besonderer Nachteil, bei Verlängerung des Vertrages automatisch bei Nichtkündigung.

Keine Vorkasse

Stromtarife mit Vorauszahlung sind nicht unbedingt nachteilig. Oft sind die Tarife günstig. Bei Problemen mit dem neuen Anbieter lauft man allerdings dem Geld hinterher.

Stromanbieter bieten manchmal Strompakete an. Das ist eine bestimmte Menge Strom für einen definierten Zeitraum (oft ein Jahr). Dabei sind verschiedene Pakete wählbar, oft für bestimmte Zielgruppen. Der Anbieter kann planen und spart Verwaltungs- und Mahnkosten. Die Tarife sind meist preisgünstig. Wird allerdings weniger Strom verbraucht, verfällt die Restmenge aber. Mehr verbrauchter Strom ist allerdings erheblich teurer.

Sonderabschlagszahlung

Stromtarife mit Kaution kosten eine Sonderabschlagszahlung. Sie wird nicht verzinst und bei Beendigung des Vertrages verrechnet oder zurückerstattet.

Bei etlichen Stromtarifen gibt es Mindestvertragslaufzeiten bis zu zwei Jahren. Wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, kommt es oft zu einer automatischen Verlängerung um den gleichen Zeitraum.

Kündigung bei Preiserhöhung

Erhöht der Anbieter während des Vertrags den Preis, git es das gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Bei einem Anbieterwechsel ist es besser, selbst dem Anbieter kündigen, es also nicht dem neuen Stromanbieter zu überlassen. Der Wechselbonus des alten Anbieters kann verfallen.

Das Stromsparpotenzial im Haushalt

Der Wasserkocher ist für heißes Wasser effizienter als ein Elektroherd. Wird mehr Wasser als nötig gekocht, steigt der Energiebedarf. Über zehn Euro kann man dabei sparen.

LED Lampen

Wirksam im Haus Strom zu sparen, geht mit dem Umstieg auf LED-Lampen. LED-Lampen sind effizient. Sie brauchen wenig Energie. Der Austausch von zehn 60-W-Lampen spart etwa 405 kWh und 120 Euro im Jahr. LED-Lampen halten mindestens 15.000 Betriebsstunden.

Natürlich muss man nicht alle Lampen ersetzen. Wenigstens in den Räumen, wo das Licht lange eingeschaltet ist, wie in der Küche, im Arbeits- oder Wohnzimmer sollten LED- oder Energiesparlampen eingesetzt werden.

Auf der Verpackung stehen die Angaben zur Lebensdauer der LED- oder Energiesparlampe, oft gibt es Qualitätsunterschiede. Die LED- und Energiesparlampen sind in unterschiedlichen Fassungsgrößen, Formen und Lichtfarben erhältlich sowie teilweise dimmbar. Zuverlässige Energiesparlampen sind ab vier Euro, die LED-Lampen ab fünf Euro erhältlich.

Hinweis:
Energiesparlampen brauchen beim Einschalten mehr Energie als beim Betrieb. Es ist allerdings kein Grund, sie eingeschaltet zu lassen. Ausschalten spart am meisten.

Energiesparlampen sind Sondermüll wegen des Quecksilbers und müssen an Sammelstellen entsorgt werden, kostenlos.

Auf Klimaanlagen verzichten

Klimaanlagen können ein echter Genuss sein. Sie sind allerdings wahre Stromfresser. So lässt sich 35 Euro sparen im Jahr bei Alternativen wie Raumluftbefeuchter oder Ventilatoren und tagsüber Fenster und Jalousien schließen

Stromsparender Kühlschrank

Der Kühlschrank läuft im Dauerbetrieb und brauchen manchmal ein Viertel des gesamten Stroms.. Der Ersatz eines 15 Jahre alten Kühlschranks durch einen der Klasse A+++ spart 240 kWh und 70 Euro im Jahr. Man braucht etwa 50 Liter pro Person Fassungsvermögen.

Notebook verbraucht weniger

Notebook statt PC: Ein Multimedia-PC braucht im normal etwa 200 Watt, das Notebook nur 30 Watt. Das spart 65 Euro im Jahr. Ein ein ineffizienter 61 cm Monitor beim Computer braucht durchschnittlich jährlich Strom für etwa 17 Euro. Dem sparsamen Modell genügt für 6 Euro Strom. Bei einer fünf Jahre Lebensdauer ist das eine Ersparnis von 55 Euro. Ein Monitor darf höchstens 1,0 Watt brauchen. Manche Modelle haben einen Netzschalter, damit bei Stanby kein Strom fließt und der Monitor abgeschaltet ist. Die Alternative ist die schaltbare Steckerleiste.

Sparsamere Wäsche

Die Vorwäsche ist überflüssig: Textilien wie Bettwäsche oder Handtücher sind meist wenig verschmutzt. Waschen ohne Vorwäsche vermeidet rund sieben Euro im Jahr. Des Weiteren lässt sich oft Wäsche mit zwei Waschgängen bei 30 statt 60°C waschen. Das spart 35 Euro im Jahr. Beim Wäschewaschen verpulvern halbvolle Maschinen unnötig Energie und Geld. Die Maschine erst in Betrieb nehmen, wenn sie voll ist. Dann bei niedriger Temperatur. und/oder Energiesparprogramme nutzen.

Hinweis:
Es ist energiesparend, die Wäsche auf dem Wäscheständer, einer Leine oder einer Wäschespinne zu trocknen. Ohne Trockner spart man im Jahr 60 Euro.

Sparsame Kühlgeräte

Ein leichter Reif innen an Kühl- und Gefriergeräten ist normal. Eine Eisschicht erhöht den Stromverbrauch. Das Gerät ist abzutauen. Ein Dauerbetrieb mit Eis von fünf Millimetern verursacht 30 Prozent Mehrkosten. Das sind sogar bei einem A+++ Gerät 13 Euro pro Jahr.

Wenn der Kühlschranktür aufgeht, entweicht Kälte und das kostet jeweils 60 Wh oder sieben Euro im Jahr.

Auf Standby verzichten

Elektronische Geräte nicht im Standby lassen. Ist am Fernseher oder anderem Elektrogerät permanent ein Licht oder gibt es keinen Ausschalter, dann brauchen die Geräte immer Strom. Der Standby Betrieb kostet ein Zehntel ein Zehntel der Stromrechnung. Der Verzicht bringt 400 kWh und 115 Euro im Jahr. Gut ist die Steckdosenleiste mit Schalter, die alle heimlichen Verbraucher ausschaltet.

Info:
Andererseits kann das bei DVD- sowie Videorekordern relevant werden, die wegen Timer-Funktionen nicht vom Stromnetz können, ohne dass die Programmierungen gelöscht werden. Dabei ist im Standby ein geringer Verbrauch erforderlich.

Der Drucker und Standby

Drucker schlucken im Standby Betrieb einiges an Strom. Bei einer Betriebszeit von 20 Stunden am Tag kommen 107 Kilowattstunden zusammen. Das macht bei 26 Cent Kilowattpreis mehr als 27 Euro aus im Jahr. Der Haken ist: Wenn der Drucker vom Standby abgekoppelt wird, verbraucht er mehr Tinte. Das Ein- sowie Ausschalten verbraucht die Patrone, weil der Druckkopf jedes Mal gereinigt wird beim Einschalten. Die Entscheidung hat der Verbraucher: Tinte sparen oder Strom.

Hinweis:
Viele Wasch- und Spülmaschinen lasen sich an die Warmwasserversorgung anschließen. Bei energieeffizienter Warmwasserbereitung mit Solar lohnt sich das. Gas zur Warmwassererhitzung spart jährlich rund 30 Euro, eine Solarthermieanlage, das Doppelte.

Sparen beim Kochen

Auf jeden Topf gehört ein Deckel sowie auf den Herd der passende Topf. Der Energieverbrauch sinkt dabei beim Kochen etwa um die Hälfte und mit einem Schnellkochtopf spart man 20 bis 40 Euro im Jahr. Des Weiteren sollte man bereits Minuten vor Ende der Garzeit die Herdplatte abschalten. Da ist genug Restwärme vorhanden, die einige Zeit anhält und kostenlos genutzt werden kann. Das geht selbst beim Backen: zehn Minuten vor Ende abschalten sowie aufs Vorheizen verzichten.

Sparsam Wäsche trocknen und bügeln

Ähnlich ist es beim Bügeln: das Bügeleisen vorher ausstöpseln, die Restwärme nutzen.

Waschmaschine, Wäschetrockner sowie Spülmaschine arbeiten seltener. Man sollte beim Neukauf Energiespargeräte anschaffen. Das heißt nicht alle Elektrogeräte abschaffen und durch energiesparende Modelle ersetzen. Eine Umrüstung macht natürlich Sinn, vor allem, wenn man ohnehin neue Geräte braucht. Bei Anschaffungen gibt man immer dem energieeffizienteren Modell einen Vorrang geben, selbst wenn es etwas teurer ist. Ein energiesparender Kühlschrank spart über die Nutzungsdauer rund 200 Euro ein.

Die Ersparnis energiesparender Geräte zeigt ein Vergleich von 200 zu 2010:

Der neue Gefrierschrank spart im Jahr 54 Euro, der Kuhlgefrierkombi 47, der Kühlschrank mit Gefrierfach 32, ebenso wie der Geschirrspüler, die Waschmaschine 51 und der Wäschetrockner 97 Euro. Eine ähnliche Ersparnis ist bei A+++ Geräten von 2018 zu erwarten.

Wo holt man sich als Student Rat

Benötigt ein Student einen Rat: In der Not unterstützen Studentenwerke. Die Beraterinnen oder Berater der Studentenwerke helfen besonders gern ausländischen Studierenden. Die Beratungsstellen der Studentenwerke sind fuer Die Studenten da, sie haben ein offenes Ohr für jedes Problem. Einige von ihnen bieten auch finanzielle Förderung bei internationalen Studierenden in Not, die viele Fragen zum Aufenthalt in Deutschland und/oder Schwierigkeiten haben im Umgang mit Behörden.

Hinweis:
Dabei beraten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen alle Studenten in den Beratungsstellen zu Themen, wie die studentische Erwerbstätigkeit, die Krankenversicherung, helfen bei der Wohnungssuche oder aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen.

Außerdem helfen sie mit der Kommunikation bei Ämtern sowie Behörden, bei Formulierung von Briefen sowie dem Ausfüllen von Formularen. Sie begleiten im Einzelfall die Studierenden bei schwierigen Terminen, zum Beispiel beim Gang zur Ausländerbehörde, Rechtsanwälten und Professoren. Die Devise ist: „An die Tür klopfen und reinkommen, dann fragen!“

Wie kommt man günstig an stromsparende Geräte?

Wer sich heute das neue Elektrogerät zulegt, sollte sich einen Überblick über die Energieeffizienz verschaffen. Die Daten gehen klar hervor aus der Gerätebeschreibung. Es lassen sich viele durch Billigangebote verleiten. Sie sind zwar erheblich günstiger in der Anschaffung, können allerdings richtige Stromfresser sein, von der Sicherheit ganz zu schweigen. Das heißt, das Gerät saugt reichlich Euros durch die Steckdose und deutlich mehr als ein etwas teureres Gerät mit einer höherwertigen Energieeffizienz.

Der Verkauf eines sehr billigen Elektrogerätes ist oft eine Mogelpackung und bereitet mit den folgenden Energiekosten jahrelang einen Kostenmehraufwand. Des Weiteren ist die Lebensdauer der Stromfressern wegen der höheren Spannungsbelastung deutlich kürzer, als bei einem Gerät, das auf energieeffizienteren Betrieb ausgerichtet ist. Es lohnt sich immer, im Vorfeld entsprechende Vergleiche durchzuführen. Die Stiftung Warentest macht das regelmäßig mit kleinen und größeren Haushalts- und Elektrogeräten und warnt jedes Mal vor Billigimporten.

Info:
Außerdem werden immer wieder Vorjahrestestsieger gezeigt, die weiterhin erhältlich sind und so gut sind wie die aktuellen Geräte aber als vorherige Generation deutlich billiger.

Fazit – Energieverbrauch berechnen und kontrollieren

Ein Student kann viel Strom sparen. Die Summe der Einzeleinsparungen bringen ein gutes Ergebnis. Zudem ist die Kontrolle mit Stift und Zettel sowie einer Tabellenkalkulation längst nicht so komfortabel wie ein kostenloses Energiesparkonto, das es in Apps gibt. Das zeigt dem Verbrauch auch im Vergleich zum Durchschnitt. Genauer lässt sich der Energiebedarf ermitteln mit einem Strommesser, der einzeln Geräte misst. Das kann man in das Energiesparkonto eingeben und bequem auswerten.

Dazu lädt man sich eine EnergieCheck-App auf sein Android-Smartphone oder iPhone herunter. Damit wird die Nutzung eines Energiesparkontos einfach. Die Verbrauchsdaten am Strommesser werden eingegeben und dabei beim Standby Check heimliche Stromfresser im Haushalt aufgedeckt. Der Standort wird notiert und der Stromfresser kann ausgemerzt werden.

Hinweis:
Dazu helfen das Studentenwerk, Energieberater oder die Verbraucherzentralen in der Umgebung beim Energiesparen weiter.

Ratgeber Energieeffizienz im eigenen Haus

Was kann man tun?

Inhalt:

  • Was kann man tun?
  • Was kann man tun, um den Energiebedarf im Eigenheim zu senken? Welche Kosten sind damit verbunden?
    • Dachdämmung
    • Neue Fenster
    • LED Lampen
    • Heizanlage erneuern
    • Solarthermie
      • Aufbereitung von Warmwasser
  • Wofür stehen die unterschiedlichen Energieeffizienzklassen?
    • Energieffizienz bei Elektrogeräten
    • Aktuelle Effizienzklassen
    • Energieeffizienzklassen bei Gebäuden
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei (Neu)bau und Sanierung?
    • Förderung durch Kommune
    • Geförderte Kredite
    • Öffentliche Förderungen
    • Abstimmung der Förderungen

In Zeiten steigender Energiekosten und ausgeprägtem Umweltbewusstsein ist es ratsam, sein eigenes Haus den aktuellen Energiestandards anzupassen. Bauherren sollten gleich zu Beginn darauf achten, das Haus möglichst energieeffizient errichten zu lassen. Die gegenwärtige Architektur bietet für dieses Vorhaben umfangreiche technische Lösungen an, welche in jedem Falle genutzt werden sollten.

Oftmals sind die Investitionskosten gering und der damit verbundene Nutzen in Form der Energiekosteneinsparung groß. Der nachfolgende Ratgeber bietet einen Überblick über wissenswerte Aspekte aus dem Spektrum der zeitgemäßen Energieeffizienz.

Was kann man tun, um den Energiebedarf im Eigenheim zu senken? Welche Kosten sind damit verbunden?

Für die Optimierung bzw. Senkung des Energiebedarfs steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung.

Dachdämmung

An erster Stelle steht hierbei eine optimale Dämmung des Dachs. Bei alten Häusern findet man häufig Dächer mit einer schlechten oder erst gar nicht vorhandenen Dämmung wieder. Dies geht stets mit hohen Heizkosten einher. Die nachträgliche Installation fachgerechter Dämmstoffe sorgt neben der Einsparung von Heizkosten auch für die Einhaltung der aktuellen Energievorschriften des Bundes.

Je nach Art und Größe des Dachs können hierfür Kosten in Höhe von 15.000 EUR bis 20.000 EUR anfallen. Der Einsparungsgrad der Energie beträgt bis zu 30 %, sodass sich die Kosten für die Erneuerung der Dämmung nach ca. 15 Jahren in Gänze amortisiert haben.

Neue Fenster

Darüber hinaus lässt sich der Energiebedarf auch durch das Einsetzen neuer Fenster reduzieren. Alte, einfach verglaste Fenster lassen einen Großteil der Wärme nach außen entziehen. Auch sind die Spaltmaße alter Fensterrahmen oftmals nicht optimal, sodass kalte Luft von außen nach innen und warme Luft von innen nach außen ziehen kann. Moderne Fensteranlagen sind in der Regel dreifach verglast und bieten so eine ideale Wärmeisolation.

Möchte man ein ganzes Haus mit neuen Fenstern versehen, so fallen – je nach Haus und Anzahl der Fenster – Kosten in Höhe von ca. 10.000 EUR bis 15.000 EUR an. Hierbei kann jedoch bis zu 15 % Energie eingespart werden. Je nach gewähltem Isolationsgrad liegt die Amortisationszeit bei 10 bis 15 Jahren.

LED Lampen

Eine kostengünstige Art um direkt und kurzfristig Energie zu sparen ist die Verwendung von LED-Lampen im ganzen Haus. Alte Glühbirnen mit bis zu 60 Watt waren und sind im wahrsten Sinne des Wortes „Energieverbrenner“. Die Zeiten, in denen die energiearmen LED-Lampen ausschließlich ungemütliches Kaltlicht erzeugten, sind unlängst vorbei.

Zwar sind diese Lampen mit einem Anschaffungspreis von bis zu 15 EUR pro Stück erheblich teurer als die herkömmlichen Glühbirnen, dennoch haben sich Mehrkosten bereits nach einer Betriebszeit von 2 bis 3 Jahren wieder in Gänze eingespielt.

Heizanlage erneuern

Eine erheblich komplexere, aber nicht minder interessante Möglichkeit der Energieeinsparung stellt der Umbau bzw. die komplette Erneuerung der vorhandenen Heizungsanlage dar. Alte Ölheizungen und Brennkessel haben einen sehr schlechten Kosten-/Nutzen-Faktor.

Darüber hinaus wird die Umwelt durch diese Art des Heizens erheblich belastet, sodass derzeit bereits in dem zuständigen Bundesministerium darüber beraten wird, Ölheizungen ab dem Jahre 2023 nicht mehr zuzulassen.

Ein Austausch wäre spätestens dann unausweichlich. Aktuelle und moderne Heizungssysteme verfügen über eine energiesparende Brennwerttechnik. Hierdurch kann – je nach Art des bevorzugten Heizsystems – Energie von bis zu 35 % eingespart werden. Allerdings handelt es sich hierbei um eine recht aufwändige Unternehmung, die natürlich auch entsprechende Investitionskosten generiert. So kann der Austausch des vorhandenen Heizkessels inklusive sämtlicher Heizkörper und Zuleitungen bis zu 15.000 EUR kosten.

Aufgrund der enormen Energieeinsparung, welche mit dieser Maßnahme in jedem Falle einhergeht, haben sich die Kosten jedoch bereits nach ca. 10 bis 15 Jahren amortisiert.

Solarthermie

Die Aufbereitung von Warmwasser verbraucht durch die kurzfristige und schnelle Energiezufuhr enorme Mengen von Energie. Diese wird üblicherweise direkt dem öffentlichen Stromnetz – also der Steckdose – entnommen. Jedoch eignet sich insbesondere für diesen Einsatzzweck die Energiezufuhr, welche durch die Verwendung einer Solarthermieanlage gewonnen wird.

Hierfür ist es notwendig, entsprechende Sonnenkollektoren auf dem eigenen Dach zu installieren und mit der im Haus befindlichen Technik zu vernetzen. Da dieses Vorhaben jedoch von einer gewissen Komplexität geprägt ist, empfiehlt es sich ausdrücklich, diesen Vorgang von einem Fachmann begleiten zu lassen.

Je nach Umfang, Menge und Größe der verwendeten Solarpanels können Kosten von 5.000 EUR bis 20.000 EUR anfallen. Der Nachteil bei dieser Art der Energiegewinnung ist jedoch, dass sich die durch Sonneneinstrahlung erzeugte Energie nicht – oder nur sehr umständlich – speichern lässt. Es ist daher ratsam, die Energie direkt zu nutzen.

Aufbereitung von Warmwasser

Dies geschieht in der Regel durch die Aufbereitung von Warmwasser, also etwa beim Duschen, Waschen, Kochen etc. Soll die erzeugte Energie dennoch langfristig gespeichert werden, so muss die Anschaffung und Installation einer entsprechenden Speicherbatterie mit eingeplant werden. Eine solche Batterie benötigt jedoch enorm viel Platz (vergleichbar mit der Größe eines durchschnittlichen Schranks) und verursacht Kosten von weiteren 10.000 EUR bis 15.000 EUR.

Da die Speichertechnik noch in den sprichwörtlichen Kinderschuhen steckt und zum derzeitigen Zeitpunkt noch die vorgenannten Nachteile mit sich zieht, ist es ratsam, die durch Sonnenlicht gewonnene Energie direkt zu verbrauchen.

Wofür stehen die unterschiedlichen Energieeffizienzklassen?

Bei der energetischen Sanierung des Hauses sollte auch auf die im Einsatz befindlichen Haushaltsgeräte geachtet werden. Oftmals verursachen gerade veraltete Gerätschaften einen immensen Energieverbrauch, so dass neue Geräte einen Großteil zur angestrebten Energieeinsparung und Effizienz beitragen können.

Energieffizienz bei Elektrogeräten

Beim Kauf eines neuen Großelektrogerätes (Kühlschrank, Waschmaschine, Herd etc.) wird dem Käufer sehr auffällig visuell signalisiert, welcher Energieeffizienzklasse das Gerät zuzuordnen ist. Hierdurch soll der Endverbraucher in die Lage versetzt werden, sich direkt für ein energiesparendes System zu entscheiden.

Das Label für Energieeffizienz existiert bereits seit dem Jahr 1990. Durch stetige technische Innovation und Weiterentwicklung in Sachen Energieverbrauch und Energieeinsparung musste das Label jedoch häufig den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Ausschlaggebend für die Einführung eines Energielabels war eine EU-Richtlinie.

Aktuelle Effizienzklassen

Zum Gegenwärtigen Zeitpunkt existieren die Effizienzklassen A bis G. A steht hierbei für „hohe Effizienz“, G hingegen für „niedrige Effizienz“. Die Effizienzklassen B bis F bilden das Spektrum zwischen den beiden genannten Einstufungen ab. Eine Besonderheit stellt die Effizienzklasse A („hohe Effizienz“) dar. Diese wird zusätzlich in den Unterkategorien A+, A++ und A+++ unterteilt. Grund hierfür ist die stetige Verbesserung des energetischen Verbrauchs der Endgeräte.

So musste beispielsweise die Unterkategorie A+ eingeführt werden, da der Energiestandard hier den der ursprünglichen A-Klasse übertroffen hat.

Eine künftige Regelung sieht jedoch vor, dass Großelektrogeräte wieder ausschließlich in den Effizienzklassen A bis G bereitgestellt werden sollen. Die Unterkategorien A+, A++ und A+++ sollen ab dem Jahre 2020 nicht mehr abgebildet werden.

Nicht alle Haushaltsgeräte unterliegen der vollen Effizienzklassenspanne von A bis G. So werden beispielsweise Waschmaschinen ausschließlich den Klassen A+ bis A+++ zugeordnet, Kühlschränke und Gefriertruhen hingegen befinden sich ausschließlich in dem größeren Spektrum A+++ bis G.

Energieeffizienzklassen bei Gebäuden

Neben den Elektrogeräten wird aber auch das eigentliche Gebäude in verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt. Die jeweils vorhandene Klasse ist dem Energieausweis des Wohngebäudes zu entnehmen. Die Skala umfasst insgesamt 9 Klassen und reicht von A+ bis H.

Die Einstufung in die Klasse A+ wird vorgenommen, wenn der Endenergieverbrauch unter 30 Kilowattstunden liegt. Dies entspricht wiederum ungefähren jährlichen Energiekosten von weniger als 2 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche.

Liegt der Endenergieverbrauch zwischen 50 und 75 Kilowattstunden, so wird das Gebäude der Klasse B zugeordnet. Die Energiekosten liegen hier bei ca. 3 EUR pro Quadratmeter.

Die Klasse C umfasst das Endenergieverbrauchsspektrum von 75 bis 100 Kilowattstunden. Der Endverbraucher muss hier mit jährlichen Energiekosten von ca. 4 EUR pro Quadratmeter kalkulieren.

Die Energieeffizienzklasse D liegt bereits im unterdurchschnittlichen Bereich. Diese Klasse wird zugeordnet, wenn der Endenergieverbrauch zwischen 100 und 130 Kilowattstunden liegt. Hier fallen bereits ca. 6 EUR an jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter an.

Bei einem Endenergieverbrauch von 130 bis 160 Kilowattstunden wird das Gebäude der Klasse E zugeordnet. Die jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter liegen hier bereits bei ca. 7 EUR.

Die Einstufung in die Klasse F erfolgt bei einem Endenergieverbrauch von 160 bis 200 Kilowattstunden. Pro Quadratmeter Wohnfläche muss jährlich mit ca. 9 EUR gerechnet werden.

Die Energieeffizienzklasse G ist die vorletzte Klasse innerhalb der Skala und kommt bei einem Endenergieverbrauch von 200 bis 250 Kilowattstunden zum Tragen. Es fallen jährlich ca. 11 EUR an Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche an.

Die letzte – und somit schlechteste – Energieeffizienzklasse stellt die Klassifizierung H dar. Diese wird einem Wohngebäude erst bei einem Endenergieverbrauch von über 250 Kilowattstunden zugeordnet. Der Verbraucher muss hier mit jährlichen Energiekosten von 13 EUR und mehr pro Quadratmeter Wohnfläche kalkulieren.

Anhand der Skalierung und der damit verbundenen Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche wird schnell deutlich, dass die Investition in effizienzverbessernde Maßnahmen durchaus sinnvoll sein kann. Oftmals werden die damit verbundenen Anschaffungs- und Investitionskosten bereits nach weniger Jahren wieder in Gänze amortisiert.

Gleichzeitig profitiert hierdurch die Umwelt und das Wohngebäude gewinnt im Zuge der Modernisierung an Wert.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei (Neu)bau und Sanierung?

Entscheidet man sich für die Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes, so bietet öffentlichen Institutionen in der Regel mannigfaltige Fördermöglichkeiten an, die bei dem geplanten Vorhaben unterstützten sollen. Schließlich profitiert am Ende auch der Staat von den Energieeinsparungen der privaten Wohngebäude.

Förderung durch Kommune

Zunächst empfiehlt es sich, Informationen bei der jeweiligen Kommune / Stadtverwaltung einzuholen. Üblicherweise werden auf dieser Ebene spezifische Zuschussmöglichkeiten in Sachen Fassadenerneuerung, Dachdämmung etc. angeboten.

Die Förderquote liegt hier oftmals bei bis zu 50 % der Anschaffungs- und Installations- bzw. Baukosten.

Geförderte Kredite

Darüber hinaus bieten die öffentlichen Banken speziell für die energetische Sanierung kostengünstige Kredite von oftmals unter 1 % p. a. Sollzins an. Diese Kredite werden zudem häufig mit einem Tilgungszuschuss versehen, sodass nicht die gesamte Summe über die Kreditlaufzeit zurückgezahlt werden muss.

Dieser Tilgungszuschuss kann – je nach Umfang des in Anspruch genommenen Kredits – durchaus bis zu 30.000 EUR betragen. Fällt der Sanierungsbedarf und somit die Kreditsumme kleiner aus, ist in Konsequenz auch mit einem geringeren Tilgungszuschuss zu rechnen.

In diesem Zusammenhang wird auch die Begleitung durch Experten für Energieeffizienz bezuschusst werden. Die hierfür erforderlichen Kriterien sind einzelfallspezifisch und sollten daher direkt mit der favorisierten, öffentlichen Bank abgestimmt werden.

Oftmals sind auch die privaten Hausbanken bei der Vermittlung zu den fördermittelgebenden öffentlichen Kreditinstituten behilflich.

Das Thema „Wärme und Energie“ ist so aktuell wie nie. Gerade die Aktualisierung der Heizungsanlage wird daher häufig in speziellen Förderprogrammen gefördert. So liegt der Zuschuss für eine Brennstoffzelle in der Regel bei ca. bis zu 28.000 EUR. Hierfür hat der Bund das sogenannte „Anreizprogramm Energieeffizienz“ ins Leben gerufen.

Öffentliche Förderungen

Die öffentlichen Förderungen sind jedoch nicht nur für Besitzer von Bestandsimmobilien interessant. Auch Bauherren können hierbei kräftig profitieren. So fördert beispielsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das sogenannte energieeffiziente Bauen. Kredite werden hier beispielsweise schon ab 0,75 % p. a. effektiven Jahreszins vergeben. Auch hier werden – je nach Art und Umfang des Hauses / der Wohnung – Tilgungszuschüsse in Aussicht gestellt, die bis zu 15.000 EUR betragen können.

Voraussetzung ist jedoch, dass das neu zu errichtende Wohngebäude dem gegenwärtigen Energieeffizienzstandard entspricht. Selbstverständlich ist auch hier eine Begleitung durch Experten für Energieeffizienz möglich. Eine solche Begleitung wird durch das zuständige Bundesministerium bis zu 50 % gefördert, wobei die Fördersumme auf insgesamt 4.000 EUR pro Bauvorhaben gedeckelt ist.

Abstimmung der Förderungen

Grundsätzlich sind (öffentliche) Förderungen im Bereich der energetischen Sanierung bzw. bei einem Neubau einer Bestandsimmobilie immer spezifisch auf das jeweilige Objekt abzustimmen. Es empfiehlt sich daher in jedem Falle, das Gespräch mit einem entsprechenden Berater der öffentlichen Förderbanken und / oder der betroffenen Stadtverwaltung zu suchen.

Letztere bietet in der Regel auch Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger an, in denen kostenlos praktische Tipps und Hinweise für die energetische Sanierung gegeben werden. Grundsätzlich ist eine Sanierung mit dem Ziel der Senkung der Energiekosten stets eine empfehlenswerte Sache. Kombiniert man die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung geschickt, so kann man selbst bei den Investitionskosten viel Geld sparen.

Der verbleibende Eigenanteil amortisiert sich in der Regel schon nach wenigen Jahren. Darüber hinaus sollte jeder Immobilienbesitzer den Wert seiner Immobilie im Fokus haben. Durch eine umfangreiche energetische Sanierung wird die Immobilie für potenzielle spätere Käufer erheblich attraktiver. Bestandsimmobilien mit einer Energieeffizienzklasse von D (oder schlechter) haben erheblich größere Probleme damit, die jeweilige Immobilie im späteren Verlauf zu veräußern.

Oftmals ist dies nur mit einem entsprechend niedrigen Kaufpreisangebot möglich. Dieser Aspekt ist elementar und sollte somit nicht vernachlässigt werden. Auch in Zukunft werden sich die Energieeffizienzklassen weiterentwickeln. Elektrische Geräte und Gebäude werden immer weniger Energie verbrauchen.

Es ist daher aus den vorgenannten Gründen sinnvoll, seine Immobilie regelmäßig einer kritischen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls – unter Berücksichtigung der aktuellen Angebote der Fördermittelgeber – eine energetische Sanierung vorzunehmen.

Studienfinanzierung mit eigenen Online Projekten

Die Finanzierung des Studiums stellt für viele Studierende eine große Herausforderung dar. Das spielt umso mehr eine Rolle in Zeiten stark steigender Preise. Die Kosten für die Miete explodieren gerade in den beliebten Studentenstädten. Hier ist Wohnraum eh traditionell knapp. Auch die Lebenshaltungskosten steigen in den letzten Jahren deutlich. Es stellt sich also für viele Studierende die Frage, ob Bafög ausreicht oder doch lieber ein wenig dazu verdient werden sollte.

Durch die enge Taktung von Bachelor- und Masterstudiengängen haben viele Studierende allerdings nicht die Zeit, um neben dem Studium zu kellnern oder anderen Jobs nachzugehen. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten werden also immer interessanter. Das Internet bietet immer neue Optionen, um neben dem Studium Geld zu verdienen. Eine sehr interessante Möglichkeit ist das Geldverdienen mit eigenen Online-Projekten.

Bei solchen Projekten geht es darum, eine Online Präsenz aufzubauen, Reichweite zu erzeugen und diese auch zu monetarisieren, also in Einkommen umzuwandeln. Denkbar sind zum Beispiel Tiktok- oder Instagram-Kanäle, Youtube Channel oder klassische Websites. Das Geld kann bei entsprechender Reichweite über Kooperationen verdient werden oder durch Affiliate Marketing.

Studium mit Social Media Projekten finanzieren

Tiktok, Instagram und Co. sind am boomen. Immer mehr Nutzer lassen sich auf diesen Social Media Kanälen unterhalten, holen sich Informationen und suchen sogar konkret nach Produkten und Dienstleistungen. Gerade für junge Leute ist es sehr einfach, hier eine relevante Reichweite aufzubauen. Sie kennen sich in aller Regel mit den Diensten gut aus und können ohne große Einarbeitung Kurzvideos erstellen und veröffentlichen.

Hier können Studierende einfach über Themen berichten, die ihnen am Herzen liegen und die eine gewisse Reichweite erzielen können. Reine Werbung kommt dabei nicht gut an. Denkbar ist zum Beispiel, dass ein Mathestudent einen Channel mit Tipps zu mathematischen Rechenwegen. Geld könnte über Affiliate Marketing verdient werden, wo zum Beispiel weiterführende Kurse oder Bücher gegen Provision vermittelt werden. Denkbar wäre es natürlich auch, sich selbst als Nachhilfelehrer gegen Bezahlung anzubieten.

Eigene Websiteprojekte betreiben

Auch der Aufbau von eigenen Webseiten macht nach wie vor Sinn. Hierfür können einfache Content Management Systeme wie WordPress zum Einsatz kommen. Angereichert mit Content sollte jetzt versucht werden, gute Positionen in den Suchmaschinen zu erlangen. Falls ein Budget verfügbar ist, können hierfür auch SEO Leistungen von einer spezialisierten Agentur eingekauft werden. Es macht aber auch Sinn, sich die Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung selbst anzuschauen und so Schritt für Schritt die Website zu verbessern.

Auch bei diesem Modell ist eine Monetarisierung per Affiliate Marketing denkbar. So könnte man einen Blog über spezielle Kochrezepte schreiben und auf bestimmte Kochutensilien verlinken. Kauft ein Webseitenbesucher diese, nachdem er auf den Link geklickt hat, wird eine Provision gutgeschrieben.

Ratgeber Bankvollmacht / Kontovollmacht für den Pflegefall

Inhalt:

  • Ab wann sollte man sich Gedanken über eine Bankvollmacht machen?
  • Was kann passieren, wenn keine Kontovollmacht erteilt wurde?
  • Welche Formvorschriften gibt es für Bankvollmachten?
  • Wie geht man beim Erstellen einer Bankvollmacht vor?
  • Welche Handlungen darf ein Bevollmächtigter mit einer Bankvollmacht durchführen?
  • Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?
    • Die Transmortale Bankvollmacht
    • Die Prämortale Bankvollmacht
    • Die Postmortale Bankvollmacht
    • Die Generalvollmacht
  • Weitere Themen rund um das Konto:
  • Gibt es eine spezielle Bankvollmacht für den Pflegefall?
  • Welche Vollmachten sind für den Pflegefall noch relevant?
    • Die Patientenverfügung
    • Die Vorsorgevollmacht
    • Die Betreuungsverfügung
    • Die Generalvollmacht

Ab wann sollte man sich Gedanken über eine Bankvollmacht machen?

Die wenigsten Menschen machen sich gerne Gedanken darüber, welche Vorkehrungen sie idealerweise für schwierige Situation und Notfälle in ihrem Leben treffen sollten. Dazu zählt auch, plötzlich pflegebedürftig zu werden.

Wenn Ehepartner, Lebensgefährten oder die eigenen Eltern zu Pflegefällen werden und nicht im Voraus Vollmachten erteilt bzw. Verfügungen erstellt haben, stellt das die Angehörigen nicht selten vor große praktische Schwierigkeiten. Die wohl größte dieser Schwierigkeiten ist, dass im Falle der Nichterteilung einer Bankvollmacht niemand auf die Konten der betroffenen Person zugreifen kann.

Älter werdende Menschen sollte sich deshalb bewusst machen, wie wichtig es ist, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Eine Vollmacht kann solange ausgestellt werden, solange eine Person noch geschäftsfähig ist. Sobald jemand zum Pflegefall wird, ist eine Geschäftsfähigkeit möglicherweise nicht mehr gegeben.

Was kann passieren, wenn keine Kontovollmacht erteilt wurde?

Kreditinstitute in Deutschland haben klare Vorgaben: Ohne das ausdrücklich erteilte Einverständnis des Kontoinhabers bekommt keine andere Person Zugriff auf ein Konto. Entgegen der weit verbreiteten Meinung gilt dies übrigens auch für die engsten Verwandten wie den Ehepartner und die Kinder.

Diese Regelung verfolgt nicht das Ziel, irgendwem Steine in den Weg zu legen, sondern dient schlichtweg zum Schutz der finanziellen Interessen einer Person. So ist jeder Kontoinhaber in Deutschland davor geschützt, dass ohne ihr/sein Wissen über das Geld auf ihrem/seinem Konto verfügt wird. Die jeweilige Bank kann schließlich nicht wissen, ob eine Verfügung mit dem Einverständnis des Kontoinhabers geschieht.

Sofern jemand zu einem Pflegefall wird und die Person nicht mehr die eigenen finanziellen Belange regeln kann, ist das Vorliegen einer Kontovollmacht unumgänglich. Ansonsten haben die Angehörigen keinen Zugriff auf die Konten der Person, was in der Praxis zu ernsthaften Problemen führen kann. Es bedeutet nämlich, dass die Angehörigen bis auf Weiteres finanziell für den Pflegefall in ihrer Familie aufkommen müssen.

Jeder sollte sich bewusst sein, dass der finanzielle Aufwand für einen Pflegefall sehr rasch drei- oder vierstellige Euro-Beträge annehmen kann. Die Zahlungen reichen von Dingen des täglichen Bedarfs über Zuzahlungen für notwendige Medikamente bis zu Zuzahlungen für die Pflege.

Welche Formvorschriften gibt es für Bankvollmachten?

  • Die in Deutschland gesetzlich festgelegten Formvorschriften für Vollmachten sind sehr einfach: Für die Wirksamkeit einer Vollmacht reicht die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers. Diese einfache Formvorschrift ist übrigens unabhängig vom Umfang bzw. der Bedeutung einer Vollmacht.
  • Sowohl eine (einfache) Bankvollmacht als auch eine (umfassende) Generalvollmacht erhalten durch eine eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers ihre Wirksamkeit.
  • Entgegen der landläufigen Meinung ist es nicht notwendig, eine Bankvollmacht bei einem Notar beurkunden zu lassen. Allerdings verleiht eine notarielle Beurkundung einer Vollmacht in der Regel eine höhere Durchsetzungskraft.
  • Angehörige von pflegebedürftigen Menschen machen bei deutschen Banken nicht selten die Erfahrung, dass diese sich über die gesetzlichen Formvorschriften für Bankvollmachten hinwegsetzen und eine notariell beglaubigte Vollmacht verlangen. Vor diesem Hintergrund ist man mit einer von einem Notar beglaubigten Vollmacht immer auf der sicheren Seite.
  • In zwei Fällen ist eine notarielle Beurkundung einer Bankvollmacht zwingend erforderlich. Erstens, wenn die Angehörigen das Konto des Pflegefalls nutzen wollen, um Immobiliengeschäfte zu tätigen, also beispielsweise eine Eigentumswohnung zu belasten oder zu verkaufen.
  • Zweitens, wenn die Angehörigen das Konto für finanzielle Verfügungen im Rahmen des Kaufes oder Verkaufes von Gesellschaftsanteilen im Besitz des Vollmachtgebers nutzen wollen.

Wie geht man beim Erstellen einer Bankvollmacht vor?

Der einfachste Weg zur Ausstellung einer Bankvollmacht ist ein gemeinsamer Besuch des Vollmachtgebers und des/der Bevollmächtigten bei der Bank. Dort muss die vom Vollmachtgeber eigenhändig unterzeichnete Bankvollmacht vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen sich der Vollmachtgeber und der/die Bevollmächtigten durch ein persönliches Identifikationsdokument, wie zum Beispiel einen Personalausweis, ausweisen.

Wichtig ist, dass beim Bestehen von zwei Kontoinhabern auch beide den Termin bei der Bank wahrnehmen. Wenn beispielsweise Ehemann und Ehefrau gemeinsame Kontoinhaber sind und ihren Kindern eine Bankvollmacht ausstellen, reicht es nicht aus, wenn nur einer der beiden Vollmachtgeber zur Bank geht.

Eine weitere Möglichkeit, eine Bankvollmacht zu erstellen, ist das sogenannte Post-Ident-Verfahren. Sofern das Kreditinstitut des Vollmachtgebers dieses Verfahren unterstützt, kann er/sie sich eine Blanko-Bankvollmacht und die für das Post-Ident-Verfahren erforderlichen Formulare online ausdrucken.

Welche Handlungen darf ein Bevollmächtigter mit einer Bankvollmacht durchführen?

Sofern in einer Bankvollmacht keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, darf der Bevollmächtigte grundsätzlich über das Geld auf dem Konto des Vollmachtgebers verfügen, den eingeräumten Dispo-Kreditrahmen ausnutzen, Wertpapiere sowie Devisen kaufen und verkaufen und Kontoauszüge sowie weitere Bankdokumente entgegennehmen.

Ein Bevollmächtigter hat mit einer Bankvollmacht jedoch nicht automatisch die gleichen Rechte wie der Vollmachtgeber. Er darf beispielsweise keine weiteren Konten im Namen des Vollmachtgebers eröffnen, kein Konto kündigen oder es auf seinen Namen umschreiben und keine Kreditverträge abschließen bzw. bestehende ändern. Zur Durchführung der genannten Handlungen bedarf es der Ausstellung einer Generalvollmacht.

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Es existieren verschiedene Arten von Bankvollmachten, die sich durch ihren Gültigkeitszeitraum und den Handlungsspielraum des Bevollmächtigten unterscheiden. Unabhängig von der Art der Kontovollmacht sollte der Vollmachtgeber volles Vertrauen in die bevollmächtigte Person haben.

Die Transmortale Bankvollmacht

Bei einer transmortalen Bankvollmacht handelt es sich um eine Kontovollmacht über den Tod hinaus. Mit einer derartigen Vollmacht gestattet der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten den Zugriff auf das Konto zu Lebzeiten und auch nach dem Ableben. Sofern keine Kontovollmacht über den Tod hinaus vorliegt, können Zahlungen aus dem Girokonto des Verstorbenen erst nach dem zweifelsfreien Nachweis der Erbschaft erfolgen.

Die transmortale Bankvollmacht ist die am häufigsten verwendete Form der Kontovollmacht. Sie hat einerseits den Vorteil, dass der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers sicherstellen kann, dass Zahlungen vorerst weiterlaufen und Rechnungen beglichen werden. Andererseits müssen die Erben des Vollmachtgebers beim Vorliegen einer transmortalen Bankvollmacht nicht auf die Ausstellung des Erbscheins warten und in der Zwischenzeit möglicherweise mit größeren Geldbeträgen für das Begräbnis und sonstige Leistungen in Vorleistung gehen.

Die Prämortale Bankvollmacht

Bei einer prämortalen Bankvollmacht handelt es sich um eine Kontovollmacht zu Lebzeiten. Der Bevollmächtigte kann damit bis zum Tode des Vollmachtgebers dessen Bankgeschäfte regeln. Im Todesfall endet die prämortale Bankvollmacht automatisch.

Eine prämortale Bankvollmacht ist sinnvoll, wenn der Vollmachtgeber über ein beträchtliches Vermögen verfügt und/oder mehrere Erben hat. So kann der Vollmachtgeber möglichweise beim Vorliegen einer transmortalen Bankvollmacht entstehenden Streitigkeiten zwischen Erben vorbeugen. Erst nach Ausstellung des Erbscheins und der Vollstreckung des Testaments haben die Erben Zugriff auf das Bankkonto.

Die Postmortale Bankvollmacht

Bei einer postmortalen Bankvollmacht handelt es sich um eine Kontovollmacht nach dem Todesfall. Erst nach dem Ableben des Vollmachtgebers erhält der Bevollmächtigte Zugriff auf das Konto.

Für einen Pflegefall ist diese Art der Bankvollmacht eher ungeeignet. Schließlich soll bereits zu Lebzeiten des Pflegefalls sichergestellt werden, dass die finanziellen Belange durch den Bevollmächtigten vernünftig geregelt werden.

Die Generalvollmacht

Die Generalvollmacht ist die am weitest gehende aller Vollmachten. Sie ermöglicht es dem Bevollmächtigten, alle rechtlich zulässigen Vertretungshandlungen im Namen des Vollmachtgebers durchzuführen (sofern diese nicht weiter eingegrenzt sind).

In Bezug auf Bankgeschäfte hat ein Generalbevollmächtigter deutlich mehr Handlungsmöglichkeiten als ein „normal“ Bevollmächtigter. Eine durch eine Generalvollmacht bevollmächtigte Person darf beispielsweise im Namen des Vollmachtgebers auch Konten eröffnen oder kündigen, neue Kreditverträge abschließen oder bestehende ändern und Debit-Karten beantragen.

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Gibt es eine spezielle Bankvollmacht für den Pflegefall?

Vielen Menschen schwebt vor, eine Vollmacht an das Eintreten der eigenen Pflegebedürftigkeit zu knüpfen. So sinnvoll dieser Gedanke an sich ist, so wenig praktikabel ist er in der Praxis. Banken können und wollen nämlich nicht die Gültigkeit einer Bankvollmacht prüfen, die an einen Pflegefall gekoppelt ist.

In der Praxis bedeutet das, dass eine Bankvollmacht ab dem Zeitpunkt der rechtsgültigen Erstellung auch gültig ist. Eine Bank ist nicht in der Lage, zu prüfen, ob beim Vollmachtgeber ein Pflegefall eingetreten ist oder nicht. Somit muss die Bank die im Rahmen der Vollmacht ermöglichten Geschäfte des Bevollmächtigten legitimieren.

Welche Vollmachten sind für den Pflegefall noch relevant?

In Deutschland existieren eine Reihe von Vollmachten und Verfügungen, die es erlauben, beim Eintreten eines Pflegefalls die persönlichen Angelegenheiten nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu regeln bzw. regeln zu lassen. Die wichtigsten darunter sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Generalvollmacht.

Die Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kann man festlegen, wie man ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchte, wenn man es zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann. Eine Patientenverfügung muss nicht in einem Zusammenhang mit einer bestimmten Erkrankung stehen.

In einer Patientenverfügung wird konkret festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen eingeleitet, beendet oder erst gar nicht unternommen werden sollen. Dazu zählen besonders lebenserhaltende Maßnahmen, palliativmedizinische Behandlungen, künstliche Beatmung und Ernährung sowie der Einsatz von Blutkonserven.

Mit einer Patientenverfügung nimmt man seinen Angehörigen schwerwiegende Entscheidungen ab. Bei Vorliegen einer derartigen Verfügung sind Ärzte und Pflegepersonal verpflichtet, sich an den dort niedergelegten Patientenwillen zu halten, sofern dieser nicht sitten- oder gesetzeswidrig ist.

Der Patientenwille ist übrigens auch in Fällen entscheidend, in denen die Verweigerung einer Behandlung zu Lebensgefahr führt. Wenn jemand beispielsweise in einer Patientenverfügung dargelegt hat, dass sie/er bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen bzw. Behandlungen ablehnt, so dürfen diese auch nicht durchgeführt werden um den drohenden Tod abzuwenden.

Da eine Patientenverfügung unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung bzw. der Pflegebedürftigkeit gilt, sollte der Inhalt wohl überlegt sein. Eine Patientenverfügung kann übrigens solange erstellt werden, solange die betreffende Person Entscheidungen selbst treffen kann.

Liegt keine Patientenverfügung vor, entscheidet entweder eine anders bevollmächtigte Person oder ein von Gericht bestellter Betreuer über die medizinischen Angelegenheiten der betroffenen Person.

Die Vorsorgevollmacht

  • Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine oder mehrere Personen bestimmen, die stellvertretend für einen handeln können, sofern man nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten selbständig zu regeln.
  • Eine Vorsorgevollmacht bietet sich insbesondere zur Regelung der persönlichen Angelegenheiten im Pflegefall an, da damit die Anordnung der Betreuung durch ein Betreuungsgericht vermieden werden kann.
  • Sofern keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde und eine Person ihre/seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, wird von Gericht ein rechtlicher Betreuer bestellt, der unter gerichtlicher Aufsicht festgelegte Aufgaben übernimmt.
  • In einer Vorsorgevollmacht können Personen zur Regelung verschiedenster Angelegenheiten bevollmächtigt werden. Dazu zählen beispielsweisen Angelegenheiten in Bezug auf Gesundheit und Pflege, Wohnung, Behörden und Gerichte sowie Geld und Vermögen.
  • Eine Vorsorgevollmacht kann sowohl einen Bevollmächtigten für alle Angelegenheiten vorsehen als auch für einzelne Angelegenheiten verschiedene Personen bevollmächtigen.
  • Aufgrund der weitreichenden Bedeutung einer Vorsorgevollmacht sollte der Vollmachtgeber nur Personen bevollmächtigen, denen er uneingeschränktes Vertrauen entgegen bringt.
  • Eine Vorsorgevollmacht kann auch über den Tod hinaus gültig sein, um individuelle Wünsche post mortem zu regeln.
  • Um Zweifel an der Echtheit einer Vorsorgevollmacht vorzubeugen, empfiehlt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen.
  • Das Ministerium stellt auf seiner Website übrigens auch ein Musterformular zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht zur Verfügung.

Die Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung wird geregelt, welche Person als gerichtlich bestellter Betreuer die eigenen Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie verhindert, dass ein Gericht einen unbekannten gesetzlichen Betreuer bestellt. Die Erstellung einer Betreuungsverfügung ist vor allem in Fällen sinnvoll, in denen keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Eine Betreuungsverfügung kann übrigens sogar auch dann noch ausgestellt werden, wenn die betreffende Person als Pflegefall nicht mehr voll geschäftsfähig ist.

Als Betreuer kann man eine beliebige Person aus dem familiären oder privaten Umfeld auswählen. Das Betreuungsgericht ist an die in der Betreuungsverfügung als Betreuer festgelegte Person gebunden, sofern sie zum Wohle der betroffenen Person ist. Um ganz sicher zu gehen, sollte man in der Betreuungsverfügung einen zweiten Betreuer festlegen, falls der erste durch das Gericht abgelehnt wird. Auch lassen sich in der Verfügung bestimmte Personen explizit als Betreuer ausschließen. Diese müssen jedoch namentlich genannt werden.

In einer Betreuungsverfügung können eine Vielzahl von Angelegenheiten nach Wunsch der betreffenden Person geregelt werden. So lässt sich beispielsweise darin festlegen, ob man im Falle einer Pflegebedürftigkeit in ein Pflegeheim verlegt werden möchte oder nicht. Außerdem können bestimmte Gewohnheiten in Bezug auf die Pflege darin geregelt werden.

Eine Betreuungsverfügung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn über eine Vorsorgevollmacht auch die persönlichen Angelegenheiten geregelt wurden und diese vom darin Bevollmächtigten ebenso gut durchgeführt werden können. Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können jedoch auch miteinander kombiniert werden. Die Betreuungsverfügung kommt dann zum Tragen, wenn die Vorsorgevollmacht nicht umgesetzt werden kann.

Die Generalvollmacht

Wie bereits im Abschnitt zur Bankvollmacht erwähnt, ist die Generalvollmacht die am weitest gehende Form der Vollmacht. Mit einer Generalvollmacht lassen sich eine oder mehrere Personen ermächtigen, alle rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten uneingeschränkt für den Vollmachtgeber zu erledigen. Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, ist die Generalvollmacht sehr umfassend und nicht auf einzelne Befugnisse oder Aufgaben beschränkt.

Der wesentlichste Vorteil der Generalvollmacht ist, dass sie die Inhalte mehrerer Vollachten bzw. Verfügungen ersetzt, was Zeit und Aufwand spart. Personen, die ihre Angelegenheiten im Falle der Pflegebedürftigkeit lieber im Detail regeln oder auf mehrere Personen verteilen wollen, sollten deshalb lieber eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung ausstellen. Eine Generalvollmacht darf nur erteilt werden, sofern der Vollmachtgeber voll geschäftsfähig ist. Im Zweifelsfall muss die Geschäftsfähigkeit auf Grundlage eines ärztlichen Attests durch einen Notar bestätigt werden.

    Ratgeber Jobs im Bereich erneuerbare Energien

    Inhalt:

    • Aktuelle Jobangebote
    • Entwicklung in Deutschland
    • Entwicklung weltweit
    • Zukunftsprognose
    • Bandbreite der Jobs im Bereich der erneuerbaren Energien
    • Welche Ausbildungen machen hier am meisten Sinn?
    • Hilfreiche Zusatzqualifikationen
      • 6.1. Fotovoltaik
      • 6.2. Windenergie
      • 6.3. Biogas
    • Verdienstmöglichkeiten
    • Fünf Tipps zum Thema

    Aktuelle Jobangebote

    Entwicklung in Deutschland

    Im Jahr 1991 wurde mit dem Stromeinspeisegesetzes erstmalig die Einspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energien gesetzlich geregelt. Der wesentlich bedeutendere Schritt folgte unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000, die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Seitdem hat sich die Branche grundlegend verändert.

    Es war klar geregelt, dass Strom aus regenerativen Quellen einen Einspeisevorrang genießt und eine auskömmliche Vergütung dafür gezahlt wird. Es begann eine Boom-Phase mit unglaublichen Wachstumsraten. In den ersten Jahren dieses Zeitraumes waren noch Ökos und Pioniere prägend für die ganze Branche. Inzwischen ist davon Nicht mehr viel zu spüren. Die Entwicklung hat auch vor den erneuerbaren Energien nicht halt gemacht.

    Heute handelt es sich dabei um einen ausgewachsenen Wirtschaftszweig, eine eigene Industrie, mit entsprechend vielfältigen Stellenprofilen. Um die Jahrtausendwende waren noch „nur“ 104.000 Menschen in Deutschland beruflich mit erneuerbaren Energien befasst. In den vergangenen beiden Dekaden ist diese Zahl um ein Vielfaches gestiegen.

    Nach den Zahlen des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurde zwar der bisherige Höhepunkt, mit 416.500 Beschäftigten, bereits 2011 überschritten, aber auch im Jahr 2016 sind es noch mehr als 316.000 Menschen. Das entspricht etwa 0,7 % aller Erwerbstätigen in Deutschland. Zum Vergleich: In der Braunkohlenindustrie gab es im Jahr 2016 unter 20.000 Beschäftigte, Tendenz sinkend.

    Wie sehr die ganze Branche immer noch von der Politik geprägt ist, zeigt sich daran, dass jede Veränderung des EEG zu Verwerfungen am Arbeitsmarkt führt. So ist der Rückgang der Beschäftigten auf den Niedergang der Fotovoltaik-Industrie in den Jahren 2011 bis 2013 durch die massiv reduzierte Einspeisevergütung und den Einbruch der Zubauzahlen im Bereich Windenergie ab dem Jahr 2017 zurückzuführen. Das frühere Vorzeigemodell EEG ist inzwischen sehr stark ausgebremst worden. Einzelmaßnahmen, wie der in Bayern festgelegte Abstand von zehn Rotordurchmessern zur nächsten Siedlung, verstärken diese Effekte.

    Allerdings muss man dazu sagen, dass eine gezielte Förderung zwar helfen würde, eine hohe Ausbaugeschwindigkeit zu erreichen, insbesondere Fotovoltaik-Anlagen und Windenergie-Anlagen aber auch ohne Förderung wirtschaftlich sind. Sie haben die sogenannte Netzparität erreicht.

    Entwicklung weltweit

    • Wer erneuerbare Energien denkt, muss daher oft auch international denken. Weltweit steigen die installierte Leistung und die Beschäftigtenzahlen weiterhin stark an.
    • So ist inzwischen China führend im Bereich der Zellproduktion für Fotovoltaik und auch ein Großteil der Modulproduktion ist im Reich der Mitte angesiedelt. Ähnliches gilt für die Windenergie. Seit Jahren ist China das Land mit der größten installierten Leistung.
    • Auch Qualität und Quantität der dort produzierten Anlagen steigt kontinuierlich. So arbeiten in China im Jahr 2018 allein im Bereich Windenergie 510.000 Menschen.
    • Selbst die USA sind in absoluten Zahlen besser als ihr Ruf. Besonders in Kalifornien, aber auch über das ganze Land verteilt, gibt es viele, innovative Firmen in dem Bereich.
    • Weltweit waren es 2018 etwa elf Millionen Beschäftigte in der Branche. Davon entfielen 3,6 Millionen auf Fotovoltaik, 2,1 Millionen auf Biokraftstoffe, nur geringfügig weniger auf Wasserkraft, 1,2 Millionen auf Windenergie, und jeweils rund achthunderttausend auf die Bereiche Solarthermie und (feste) Biomasse. Der Rest verteilt sich auf kleinere Segmente.

    Zukunftsprognose

    Der Klimawandel ist wahrscheinlich die größte Herausforderung des noch jungen Jahrtausends. Bei vielen Umweltschützern herrscht die Meinung vor, dass nicht genug getan wird. Gut möglich, dass das richtig ist. Trotzdem trägt das massive, weltweite Medienecho zur Akzeptanz der erneuerbaren Energien bei.

    Entwicklungsländer decken vermehrt den steigenden Energiebedarf mit Erneuerbaren Energien und der Fortschritt der Elektromobilität trägt seinen Teil dazu bei. Ein Elektroauto benötigt zwar keinen Ökostrom zum Fahren, oft gehört das aber mit zum Konzept. Teilweise bieten Elektroautohersteller auch Haushaltsspeicher oder Fotovoltaikmodule an.

    Insgesamt ist davon auszugehen, dass weltweit die Bedeutung der erneuerbaren Energien weiter zunehmen wird. Lokale Rückschritte können daran wenig ändern.

    Für die Situation in Deutschland wird allerdings entscheidend sein, ob wirtschaftliche und auch rechtlich umsetzbare Konzepte für den Weiterbetrieb der Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung oder Repowering entwickelt werden. Gelingt das, wird der Stellenmarkt bei uns wieder wachsen.

    Bandbreite der Jobs im Bereich der erneuerbaren Energien

    Die erneuerbaren Energien sind dem Nischendasein entwachsen. Das zeigt sich am stetig steigenden und durchaus nennenswerten Anteil am Strom im deutschen Netz und am Gesamtenergieverbrauch insgesamt. Die Folge für den Stellenmarkt ist, dass die Bandbreite der Stellenprofile der auf dem Arbeitsmarkt allgemein entspricht.

    Es gibt die Spezialisten, die nach 15 Jahren Studium grade das Niveau erreicht haben, das sie für ihren Job brauchen. Es gibt die Allrounder, die immer dort einspringen, wo jemand gebraucht wird. Nach wie vor begegnet man vielen Idealisten und Pionieren in den entsprechenden Firmen, das ist aber keine Voraussetzung mehr.

    Zusammengehalten wird die Branche von den gleichen Charakteren, wie sie überall zu finden sind. Bürokaufleute, Elektriker, Mechatroniker, Buchhalter, Zimmerleute, aber auch Softwareentwickler und wie sie alle heißen. Es gibt sogar einen Hersteller von Windenergieanlagen, der zum Transport der Giganten eine eigene Eisenbahngesellschaft gegründet hat – was natürlich heißt, dass dort auch Lokführer im Bereich der erneuerbaren Energien arbeiten. Ganz normale Menschen mit ganz normalen Berufen eben.

    Verstärkt schlägt in den letzten Jahren auch die allgemeine Digitalisierung auf die erneuerbaren Energien durch. Blockchain-Experten finden hier genauso Anwendungsfelder wie Data Scientists, die ihre Machine Learning Algorithmen und künstliche Intelligenz auf die Probleme der Branche anpassen.

    Ähnlich breit ist das Spektrum der Firmen, die in dem Feld aktiv sind. Hier sind Konzerne mit mehreren 10.000 Mitarbeitern genau so zu finden wie Einzelunternehmen und Selbstständige. Jede Größe hat Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Während in kleinen Unternehmen die Flexibilität und der Gestaltungsspielraum größer sind und oft der direkte Kontakt zum Geschäftsführer besteht, gibt es in Konzernen klarere Karrierepfade, meistens die bessere Bezahlung und klare Strukturen.

    Neben den Arbeitsplätzen, die unmittelbar mit Erneuerbaren Energien zu tun haben, gibt es eine ganze Reihe davon abhängiger Firmen und daraus erwachsener Nebeneinkommen, die hier nicht weiter betrachtet werden sollen, aber doch irgendwie dazu gehören. So können zum Beispiel die Betreiber der mehr als 1,5 Millionen Fotovoltaik-Anlagen in Deutschland, die daraus ein Nebeneinkommen erwirtschaften, nicht mitgezählt werden, wenn es um Jobs geht. Dazu kommen Bäcker, Caterer und Reinigungskräfte, die besonders an den Standorten größerer Firmen nur dadurch eine Geschäftsgrundlage haben.

    Welche Ausbildungen machen hier am meisten Sinn?

    Es gibt nicht die eine Ausbildung für den Bereich erneuerbare Energien. Im vorigen Abschnitt wurde schon gezeigt, dass für fast jeden Beruf auch ein Anwendungsfeld in dieser Branche existiert. Daher ist es sinnvoll, sich zunächst zu fragen, was man eigentlich machen will. Erst, wenn man darauf eine Antwort gefunden hat, kann man nach der richtigen Ausbildung suchen. Eine Ausnahme bilden Elektriker und Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Diese Gewerke werden in großen Teilgebieten der erneuerbaren Energien benötigt. Für verschiedene Teilbereiche gibt es jedoch sehr zielgerichtete Zusatzausbildungen, die das nötige Wissen vermitteln.

    Etwas konkreter wird es, wenn man eine Tätigkeit ausüben möchte, die in der Planung und Entwicklung angesiedelt ist. Hier sind oft Spezialisten gesucht. Im Bereich der Windenergie und der Fotovoltaik sind das nicht selten Ingenieure, Physiker und Meteorologen. Teilweise gibt es hier auch spezialisierte Studiengänge, die ganz konkret für diese Schwerpunkt ausbilden. Für die Entwicklung von Biogasanlagen sind Verfahrenstechniker oder Mikrobiologen die erste Wahl.

    Hilfreiche Zusatzqualifikationen

    • Je nach Einsatzbereich gibt es verschiedenste Zusatzqualifikationen, die nützlich sein können, um erfolgreich zu werden. Die Liste der Möglichkeiten ist lang, entsprechend kann hier auch nur eine Auswahl präsentiert werden.
    • In einer jungen Industrie werden Weiterentwicklungen verhältnismäßig schnell vollzogen und fordern in besonderem Maße ständige Weiterbildung. Kreative Ideen zur Lösung der alltäglichen Probleme sind ein klarer Vorteil.
    • Wer sich darauf einlässt, hat gute Chancen, Fuß zu fassen. Daher sind hilfreiche Zusatzqualifikationen, je nach Firma, auch genau die Dinge, die am wenigsten mit dem eigentlichen Thema zu tun haben. Das können beispielsweise ein ADA-Schein (Berechtigung zur Eintragung als Ausbilder) oder Sprachkenntnisse in Arabisch sein. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.
    • Neben den unten vorgestellten Zusatzausbildungen bieten viele Hersteller Ausbildungen zur Installation und Wartung der eigenen Produkte an. Diese Kurse werden keinen großen Unterschied im Bewerbungsprozess machen, können aber sehr wohl das Zünglein an der Waage sein.

    Im Folgenden werden einige Weiterbildungen für sehr spezielle Bereiche gezeigt.

    6.1. Fotovoltaik

    • Für Installateure von Fotovoltaik-Anlagen werden meistens Zimmerleute, Dachdecker oder Elektriker eingesetzt. Jeder bringt sein Fachwissen mit. Dachdecker und Zimmerleute sind es gewohnt, auf Dächern zu arbeiten.
    • Elektriker verstehen, was die Fotovoltaik-Anlage wo macht. In Deutschland darf eine elektrische Anlage, was eine Fotovoltaik-Anlage ja ist, nur eine Elektrofachkraft installieren.
    • Zimmerleute und Dachdecker fallen da nicht drunter. Dafür gibt es eine Zusatzausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, die von den betroffenen Handwerkern absolviert werden kann.
    • Im Gegensatz dazu bietet es sich für Elektriker und andere, nicht im Hochbau tätige, Handwerker an, eine Weiterbildung zum Thema Gerüstbau zu besuchen. Gerüste dürfen nur unter Aufsicht einer „befähigten Person Gerüstbau“ auf-, um- und abgebaut werden.
    • Dazu kann unter bestimmten Voraussetzungen jeder Mitarbeiter vom Arbeitgeber berufen werden – die Fachkunde sollte jedoch in einem speziellen Kurs erworben werden, geht es hier doch um Menschenleben.

    6.2. Windenergie

    • Im handwerklichen Bereich gibt es hier viele verschiedene Zusatzausbildungen, die sich unter anderem mit Sicherungstechniken, Rotorblattwartung, der richtigen Verwendung von Leitern und Tritten, Schweißen und vielem mehr befassen.
    • Wer Offshore-Windenergieanlagen montieren oder warten will, braucht ein Hubschrauber-Sicherheitstraining. Hubschrauber-Piloten müssen für Offshore-Einsätze eine Instrumentenflug-Berechtigung vorweisen können.
    • Ingenieure, die Windparks berechnen, benötigen neben ihrer allgemeinen Ausbildung gute Kenntnisse in Meteorologie. Hier hilft es, sich Zusatzkenntnisse aufzubauen.
    • Der „Verein Deutscher Ingenieure“ (VDI) bietet eine Zusatzausbildung zum Fachingenieur Windenergietechnik an. Diese ist keine Voraussetzung, um in einem bestimmten Gebiet arbeiten zu können, hilft aber, einen detaillierten Überblick über das Thema zu erhalten, wenn man aus einem anderen Fachgebiet kommt.
    • Gerade für Führungspositionen ist es auch sinnvoll, über die eigene Nische hinaus Fachkenntnisse zu haben.

    6.3. Biogas

    Biogasanlagen werden häufig von Landwirten oder kommunalen Trägern betrieben. Um hier in Zukunft den Bedarf an Fachkräften abdecken zu können, bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Weiterbildung zum „Geprüften Energiewirt Biomasse“ an.

    Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft bietet mit ähnlichen Zielen die Weiterbildung zum „Fachagrarwirt Erneuerbare Energien – Biomasse“ an.

    Verdienstmöglichkeiten

    • Wenn es ums Geld geht, dann war lange Zeit in der Branche nichts zu gewinnen. Zum Glück hat sich das etwas relativiert. Auch im Bereich der Erneuerbaren kann man inzwischen gut verdienen.
    • Es gelten ähnliche Regeln wie in anderen Bereichen: Meistens verdienen Akademiker mehr als Handwerker, Spezialisten verdienen mehr als Berufseinsteiger, Führungskräfte erhalten die höchsten Gehälter.
    • Frank Asbeck, der langjährige Geschäftsführer eines großen Solar-Konzerns in Deutschland, hat beispielsweise 2015 ein Salär von 890.000 EUR bezogen.
    • Geradezu bescheiden mutet dagegen das Gehalt des damaligen Geschäftsführers eines Windpark-Entwicklers von etwas mehr als 150.000 EUR an. Bei beiden Firmen handelte es sich um Firmengruppen mit über 1000 Mitarbeitern, beide gibt es heute nicht mehr.
    • Bei Konzernen, die noch mal eine Nummer größer sind, kann das Gehalt der CEOs in die Millionen gehen. Gleichzeitig gibt es in den meisten Firmen Mitarbeiter die im Bereich des Mindestlohnes arbeiten.
    • Allgemein kann man sagen, dass häufig ein Job aus dem Umfeld der erneuerbaren Energien schlechter bezahlt ist als eine vergleichbare Stelle in einem anderen Wirtschaftszweig.

    Fünf Tipps zum Thema

    Wenn das Ziel feststeht, erneuerbare Energien zum Beruf zu machen, gilt es, die geeignete Stelle zu finden. Spezialisierte Jobbörsen helfen dabei. Fünf Tipps zur Arbeit im weiten Feld der erneuerbaren Energien:

    • International denken. Viele attraktive Stellen erfordern Reisebereitschaft oder sind ganz im Ausland angesiedelt. Entsprechende Fremdsprachenkenntnisse sind hier hilfreich.
    • Weiterbildungen einplanen. Die Branche ist vergleichsweise jung und entwickelt sich nach wie vor weiter. Es ist nicht davon auszugehen, dass die heutigen Techniken in 10 Jahren noch angewandt werden.
    • Politisch werden. Erneuerbare Energien sind ein Spielball der Politik – nur wer mitspielt, kann gewinnen. Auf den Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten ist das nicht unbedingt anzuwenden, aber politisches Engagement trägt im Bereich der erneuerbaren Energien zum Erhalt des Arbeitsplatzes bei.
    • Persönlich bleiben. Viele, auch größere, Unternehmen sind nach wie vor inhabergeführt und pflegen einen legeren Umgangston. Je nach Firma ist ein Ingenieur im Anzug gnadenlos overdressed. Wenn man aus einer traditionelleren Industrie beispielsweise in den Bereich der Windenergie wechselt, wird man manchmal überrascht werden.
    • Geld verdienen. Bei allem, auch Angebrachtem, Idealismus geht es um einen Beruf, in dem Leistung belohnt wird und das Ergebnis den Lebensunterhalt finanziert. Es empfiehlt sich daher im Regelfall nicht, ein zu niedriges Gehalt zu akzeptieren um der Sache zu dienen. Die etablierten Firmen erwirtschaften solide Gewinne und können auch gute Gehälter zahlen.

    Girokonto richtig kündigen: so funktioniert´s

    Inhalt:

    • Was beachten
      • Form der Kündigung
      • Kontowechselservice
      • Besonders wichtig:
    • Die wichtigsten Schritte, um das Girokonto richtig zu kündigen
    • Arbeit sparen: Girokonto über Kontowechselservice der neuen Bank kündigen
    • Daueraufträge notieren und neu einrichten
    • Restguthaben auf dem alten Konto
    • Vor Kündigung des Kontos: Prämien für neues Konto vergleichen
    • 5 Tipps zur Kündigung des Girokontos
      • Tipp 1: Erst neues Konto eröffnen, dann Zahlungsverkehr organisieren, dann kündigen
      • Tipp 2: Kontowechselservice für die Kündigung des Girokontos nutzen
      • Tipp 4: Daueraufträge übernehmen und Restguthaben ggf. selbst abholen
      • Tipp 5: Prämien und Bonis der Banken vor einem Kontowechsel vergleichen

    Was beachten

    Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Kunden ihr Girokonto kündigen möchten. Meist sind bessere Konditionen bei einem anderen Kreditinstitut der Grund, weshalb sich die Kunden zu einem Kontowechsel und damit zur Auflösung des alten Girokontos entscheiden.

    Wer sein Girokonto kündigen möchte, der muss in der Regel weder Kündigungsfristen beachten, noch muss ein konkreter Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angegeben werden.

    Form der Kündigung

    Viele Banken und Sparkassen akzeptieren die Kündigung des Girokontos per Mail oder Fax. Ggf. kann aber auch eine schriftliche Kündigung des Girokontos in Briefform nötig sein, damit der Kündigungswünsch bearbeitet und die Kündigung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

    Kunden, die ihr Girokonto kündigen möchten, um anderswo ein neues Girokonto zu eröffnen, sollten einige Punkte beachten und wesentliche Schritte sukzessive abarbeiten, damit es zu keinen Verzögerungen und Unannehmlichkeiten kommt.

    Kontowechselservice

    Soll das Konto zu einer anderen Bank gewechselt, d.h. ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet werden, empfiehlt es sich, bei der neuen Bank nach einem sogenannten Kontowechselservice zu fragen.

    Dieser kann den Kündigungsprozess vereinfachen und dabei behilflich sein, alle nötigen Schritte zu beachten, damit der Zahlungsverkehr über das neue Konto möglichst schnell und störungsfrei funktioniert.

    Besonders wichtig:

    Eine Liste über die bestehenden Daueraufträge. Diese werden durch den Kontowechselservice der Banken in der Regel nicht berücksichtigt und sollten daher händisch notiert werden, um alle wichtigen Daueraufträge später im Online Banking der neuen Bank ordnungsgemäß einzurichten und zu hinterlegen.

    Die wichtigsten Schritte, um das Girokonto richtig zu kündigen

    Lange Zeit war das Kündigen eines Kontos mit großem Aufwand verbunden. Alle Zahlungspartner mussten schriftlich informiert werden.

    Leicht vergaßen die Kunden einen der Zahlungspartner und es kam zu unangenehmen Zahlungsverzügen, die schlimmstenfalls sogar mit der Einstellung von Leistungen oder mit nicht wünschenswerten Gebühren wie Mahngebühren oder Rückbuchungsgebühren verbunden waren.

    • Wer sein Konto kündigen möchte, der sollte zunächst ein neues Konto eröffnen und den Zahlungsverkehr vollständig auf dieses umstellen.
    • Währenddessen ist es empfehlenswert, das alte Konto noch einige Zeit parallel weiterzuführen und mit einem Notgroschen zu decken.
    • Sollte doch noch ein Vertrags- bzw. Zahlungspartner über das alte Konto abbuchen, weil die Änderungen nicht schnell genug übernommen worden sind oder der Kontoinhaber vergessen hat, einen Zahlungspartner zu informieren, kann die Lastschrift dennoch eingezogen und der Vertragspartner erneut an die Änderung der Kontodaten in seinem System erinnert werden.
    • Nach der Eröffnung des neuen Kontos sollten alle Verträge und Zahlungsvorgänge auf das neue Konto umgestellt werden: Stromanbieter, Wasserversorger, Internet- und Telefonanbieter sowie Ämter und Versicherer – alle sollten möglichst zeitnah die Informationen zur neuen Kontoverbindung erhalten. Bei vielen Unternehmen kann ein Wechsel der Kontodaten schnell und einfach online durchgeführt werden.

    Sind alle Zahlungspartner informiert, ist der Zeitpunkt gekommen, die alte Bank über den Kündigungswunsch in Kenntnis zu setzen. Dies kann in der Regel formlos und ohne die Angabe eines Kündigungsgrundes geschehen. Die Banken fordern allerdings eine Kündigung in schriftlicher Form.

    Arbeit sparen: Girokonto über Kontowechselservice der neuen Bank kündigen

    Der Kontowechselservice ist eine Dienstleistung der Banken, die beinah jedes Kreditinstitut in der heutigen Zeit im Portfolio hat, um den Kunden die Kündigung des alten Kontos und den Wechsel zum eigenen Unternehmen so einfach und komfortabel wie möglich zu gestalten.

    Kunden, die ihr Konto schnell und einfach kündigen möchten, sind gut beraten, ihre neue Bank nach der Servicedienstleistung des Kontowechselservices zu fragen. So übernimmt die Bank die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das neue Konto.

    Alle Zahlungspartner werden ohne Zutun des Kunden über die neue Bankverbindung informiert. Das Gute: Sollte es beim Wechsel des Kontos bzw. bei der Kündigung des alten Girokontos zu Problemen kommen, haftet die Bank und der Kunde ist auf der sicheren Seite.

    Wird ein Kontowechselservice in Anspruch genommen, wird auch die Kündigung des alten Kontos durch die neue Bank übernommen. Ein gesondertes schriftliches Kündigungsschreiben durch den Kunden an seine alte Bank ist somit nicht mehr notwendig.

    Wichtig: Als erster sollte der Arbeitgeber durch den Kontoinhaber über die neue Bankverbindung informiert werden, damit die Gehaltszahlungen sofort auf das neue Konto umgestellt werden.

    Daueraufträge notieren und neu einrichten

    Egal ob die Kündigung eines Girokontos durch den Kunden selbst oder durch den Kontowechselservice der neuen Bank durchgeführt wird: Daueraufträge werden in der Regel nicht automatisch in das neue Konto übernommen.

    Sollten Daueraufträge z.B. für die Begleichung der Miete beim alten Konto bestanden haben und weiterhin ihre Gültigkeit behalten, ist es wichtig, alle Details zu den Daueraufträgen vor der Kündigung des Girokontos zu vermerken.

    In einem zweiten Schritt können die Daueraufträge nun im neuen Konto hinterlegt werden, damit der notwendige alltägliche Zahlungsverkehr störungsfrei weiterläuft.

    Restguthaben auf dem alten Konto

    Ist das Konto gekündigt, wird das auf dem alten Konto noch vorhandene Restguthaben in der Regel auf das neue Konto des Kunden transferiert. Dies ist auch das Vorgehen, wenn die neue Bank im Rahmen ihrer Servicedienstleistungen des Kontowechselservices die Auflösung des alten Kontos des Kunden übernimmt und die Überweisung des Restguthabens bei der alten Bank in Auftrag gibt.

    Kunden sollten sich vor der Kündigung ihres alten Kontos zunächst bei der bisherigen Bank informieren, ob für die Überweisung des Restguthabens auf das neue Konto eine Gebühr fällig wird. Sollte dies der Falls sein, sind die Kunden gut beraten, die Überweisung des Restbetrages von dem alten auf das neue Konto vor der Auflösung des Altkontos selbst durchzuführen.

    Alternativ ist es möglich, das auf dem alten Konto verbleibende Guthaben am Automaten oder Bankschalter abzuholen. Auf diese Weise können ärgerliche Gebühren vermieden werden.

    Vor Kündigung des Kontos: Prämien für neues Konto vergleichen

    Wer noch keine neue Bank hat bzw. auf der Suche nach einem Kreditinstitut ist, bei der zukünftig das neue Girokonto geführt werden soll, der sollte nicht nur die Konditionen für z.B. zukünftig anfallenden Kontoführungsgebühren vergleichen und checken, sondern darüber hinaus auch nach einer Prämie im Rahmen der Kontoeröffnung fragen.

    Viele Banken bieten neuen Kunden bei der Eröffnung eines Girokontos attraktive Prämien in Form von Sachprämien oder Startguthaben. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Gutscheine, Tablets, Smartphones, Kameras oder andere beliebte Artikel. Die Prämien sind von Bank zu Bank unterschiedlich.

    Auch die Bedingungen und Konditionen, zu denen die Prämien ausgeschüttet werden, sollten erfragt und bankübergreifend verglichen werden. So wird der Wechsel zur neuen Bank und die Kündigung des alten Kontos sogar noch belohnt!

    5 Tipps zur Kündigung des Girokontos

    Tipp 1: Erst neues Konto eröffnen, dann Zahlungsverkehr organisieren, dann kündigen

    Kunden, die ihr Konto kündigen möchten, sollten zunächst ein neues Konto eröffnen. Dies ist wichtig, damit der Zahlungsverkehr ungehindert weiterlaufen kann und kein Zahlungs- bzw. Vertragspartner bei der Umstellung der Bankverbindung vergessen wird.

    Auch wenn ein paar Euros im Rahmen der Kontoführungsgebühren für das parallel weiterlaufende Konto anfallen, ist dies weitaus angenehmer, als wenn Mahnungs- oder Rückbuchungsgebühren bei nicht erfolgreicher Lastschrift durch zum Beispiel den Energieversorger anfallen.

    Sind alle Zahlungspartner informiert und haben diese die Bankverbindung im Datensatz des Kunden geändert, sollte das alte Konto zeitnah gekündigt werden, wenn im empfohlenen Zeitraum von drei Monaten keine Abbuchungen mehr über das alte Konto gelaufen sind.

    Tipp 2: Kontowechselservice für die Kündigung des Girokontos nutzen

    Auch wenn sich das Wechseln und Kündigen eines Kontos immer so einfach anhört: Meist läuft doch irgendetwas schief und ein Zahlungspartner wird außer Acht gelassen. Sollte es zu unangenehmen Zwischenfällen oder Komplikationen kommen, ist derjenige gut beraten, der für die Kündigung des Altkontos den Kontowechselservice des neuen Kreditinstituts in Anspruch genommen hat.

    Auf diese Weise besteht Rechtssicherheit, wenn nicht geleistete Zahlungen und der damit einhergehende Zahlungsverzug zu weiteren Konsequenzen für den Kunden führen.

    Tipp 3: Jahreskontoauszüge zur Hilfe für die Kontoumstellung nutzen

    Nicht immer sind auf den Kontoauszügen der letzten Monate alle Zahlungspartner gelistet, die über die Kündigung des alten Kontos und den Wechsel zur neuen Bank informiert werden sollten.

    Viele Ämter und Behörden buchen nur vierteljährlich, halbjährlich oder sogar einmal im Jahr ab. Andere wiederum nur bei Bedarf.

    Ein Beispiel ist die Rundfunkanstalt, die auf Wunsch des Kunden im Turnus von drei Monaten abbucht. Die KfZ-Steuer und die Kaskoversicherungsbeiträge für den PKW werden in der Regel nur einmal jährlich eingezogen.

    E-Wallets beispielsweise buchen nur dann vom Konto ab, wenn das sich auf dem Wallet befindliche Guthaben nicht mehr ausreichend zur Begleichung der Rechnung ist.

    Ein Jahreskontoauszug kann dabei helfen, wirklich alle Zahlungspartner und Zahlungsdienstleister zu erfassen, damit notwendige Zahlungen problemlos ohne Zwischenfall weiter abgewickelt werden können.

    Tipp 4: Daueraufträge übernehmen und Restguthaben ggf. selbst abholen

    Daueraufträge sollten durch den Kunden händisch übernommen und im neuen Konto neu eingerichtet werden, noch bevor das alte Konto gekündigt wird. Da einige Banken etwaiges Restguthaben, dessen Transfer durch einen potentiell in Anspruch genommen Kontowechselservice der neuen Bank automatisch angefordert wird, mit Gebühren versehen, lohnt es sich, vorab bei der Bank zu erfragen zu welchen Konditionen das Restguthaben nach Kontoauflösung auf die neue Bankverbindung überwiesen wird.

    Sollten Gebühren anfallen, können diese leicht und schnell umgangen werden, indem die Kundinnen und Kunden die Überweisung des Restguthabens zum Beispiel über das Online Banking der alten Bank selbst überweisen oder aber das noch bestehende Guthaben am Geldautomat oder Bankschalter abheben, um es anschließend auf das neue Konto einzuzahlen.

    Tipp 5: Prämien und Bonis der Banken vor einem Kontowechsel vergleichen

    Soll das alte Girokonto nicht nur gekündigt, sondern ein neues Konto eröffnet werden, empfiehlt sich ein vergleichender Blick auf die Prämien der in Frage kommenden Banken. Wer im richtigen Augenblick ein Promotionsangebot nutzt, um ein neues Konto zu eröffnen, der wird sogar noch belohnt und erhält eine attraktive Prämie.

    Dabei kann es sich um attraktive Sachprämien oder um ein lukratives Startguthaben auf dem neuen Konto handeln. Vor allem wenn das neue Konto auch als Gehaltskonto genutzt wird, auf dem monatlich mehr als 1.000 Euro eingehen, zeigen sich die Kreditinstitute oft großzügig.

    Auch denkbar sind Prämien in Form weiterer Finanzprodukte aus dem Hause der Bank, die über einen festgelegten Zeitraum kostenlos oder stark rabattiert angeboten werden.

    Häufigstes Produkt ist hier wohl die Kreditkarte mit inkludierten Versicherungsleistungen oder ein kostenloses Trading-Depot zu besonderen Konditionen für die ersten Trades.

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