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Ratgeber Finanzierung Auslandsaufenthalt

  • Welche Formen des Auslandsaufenthaltes gibt es?
    • Sprachreisen u.a. für Schüler
    • Schüleraustausch
    • Freiwilliges Praktikum im Ausland
    • Au Pair
    • Auslandssemester
  • Welche Finanzierungsformen gibt es für Auslandsaufenthalte?
    • Stipendien und Förderungen
    • Bildungs- und Studienkredit
    • Auslandsbafög
  • Wie kann die Auslandsreise selbst finanziert werden?
    • Work and Travel
    • Absicherung
  • Können die Kosten für einen Auslandsaufenthalt steuerlich abgesetzt werden?
    • Bezug von Kindergeld
    • Schulgeld
    • Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Ausbildung
    • 1. Reisekosten
    • 2. Kosten für Unterbringung und Verpflegung
    • 3. Studienbeiträge
    • 4. Kosten für Kredite
    • 5. Bewerbungskosten
  • Wer leistet Hilfestellung zu den verschiedenen Möglichkeiten des Auslandsaufenthaltes?

Viele junge Menschen haben heute den Wunsch, bevor sie richtig in das Berufsleben einsteigen, eine Reise in das Ausland vorzunehmen. Hier können sie unabhängig von ihren Eltern und der Familie erste Erfahrungen in einer fremden Umgebung sammeln und einen entscheidenden Meilenstein für ihren beruflichen Werdegang setzen. Umfangreiche Sprachkenntnisse, Engagement und Begeisterungsfähigkeit für neue Herausforderungen sind wichtige Eigenschaften, die jeder zukünftige Arbeitgeber gerne bei den Bewerbern für Ausbildungsstellen oder bei der Vergabe von Führungspositionen sehen möchte.

Dabei bieten sich den Jugendlichen vielzählige Möglichkeiten einen Auslandsaufenthalt zu planen und auch zu finanzieren.

Welche Formen des Auslandsaufenthaltes gibt es?

Sprachreisen u.a. für Schüler

Je nach Altersgruppe der jungen Reisenden eignen sich unterschiedliche Reiseformen für den Aufenthalt im Ausland.
Bei Schülern ist zum Beispiel eine Sprachreise sehr empfehlenswert, um zum einen erste Eindrücke von einem fremden Land und deren kulturellen Besonderheiten erhalten zu können und zum anderen ist diese Form der Reise zeitlich auf die Schulferien begrenzt, sodass die Schüler nicht zu lange von ihrer gewohnten Umgebung getrennt sind und erst einmal austesten können, ob Auslandsreisen für sie geeignet sind.

Meist dauert die Reise 2 bis 4 Wochen und wird durch geschulte Erwachsene betreut, sodass die Kinder in der fremden Umgebung nicht auf sich allein gestellt sind.

Hinweis:
Diese Form des Auslandsaufenthaltes eignet sich besonders für Kinder zwischen 14 und 16 Jahren. Die Kosten belaufen sich pauschal meist zwischen 1.500€ und 2.000€, je nach Reiseziel und Reisedauer.

Schüleraustausch

Weiterhin gibt es für Schüler der Mittel- und Oberstufe auch die Möglichkeit ein ganzes Schuljahr im Ausland zu absolvieren bzw. einen Schüleraustausch vorzunehmen. Meist nutzen dies Schüler im Alter von 16 bis 19 Jahren.

Dabei können verschiedene Organisationen oder die jeweiligen Partnerschulen als Vermittler fungieren, um für die Jugendlichen eine geeignete Unterbringung bzw. eine aufnahmebereite Familie zu suchen. Während des Auslandsjahres besuchen die Schüler die ausländische Schule und lernen dadurch zum einen sehr gut die neue Sprache, als auch die Kulturen und Lebensumstände der Bewohner des entsprechenden Landes kennen, da sie während dieser Zeit bei einer einheimischen Familie untergebracht werden.

Info:
Bei einem Schüleraustausch kann ein Kind aus Deutschland bei einer Familie im Ausland für ein paar Wochen wohnen. Im Gegenzug kommt dann das Kind dieser Familie für einige Wochen nach Deutschland. Hier müssen natürlich beide Familien dem Austausch zustimmen und sich bereit erklären, die Kinder in der Zeit aufzunehmen und zu verpflegen.

Freiwilliges Praktikum im Ausland

Doch so ein Auslandsaufenthalt ist nicht nur attraktiv für Schüler, um erste Erfahrungen in der großen weiten Welt sammeln zu können und Sprachkenntnisse neu zu erlernen bzw. zu vertiefen. Auch für den späteren Einstieg in das Berufsleben kann eine Auslandsreise die Chancen auf einen lukrativen Job steigern.

Nicht zuletzt aus diesem Grund nutzen viele Jugendliche die Möglichkeit im Ausland ein freiwilliges Praktikum zu absolvieren. Dies kann ebenfalls in den Ferienzeiten vorgenommen werden oder aber auch während einer Berufsausbildung angestrebt werden. Das Praktikum dient der beruflichen Orientierung und kann sehr flexibel je nach Urlaubs-/Ferienzeit durchgeführt werden.

Hinweis:
Auch hier können Organisationen und Auslandsagenturen dabei helfen, eine geeignete Praktikumsstelle zu finden. Doch auch das Internet kann ideal als Suchplattform hierfür genutzt werden.

Au Pair

Während die Jugendlichen sich bei einem Auslandspraktikum die Tätigkeit je nach Berufswahl gezielt aussuchen können, ist bei der Wahl eines Aufenthaltes als Au Pair bei einer ausländischen Familie der Arbeitsalltag ziemlich vorgegeben. Je nach Größe der Familie kümmert sich der Jugendliche um die Kinder des Hauses und den gemeinsamen Haushalt.

Vorteile hier sind natürlich, dass sich der Jugendlichen nicht extra um eine Unterkunft oder die Verpflegung kümmern muss, sondern die Familie, welche das Au Pair aufnimmt, sorgt für dessen leibliches Wohl und zahlt darüber hinaus auch einen angemessenen Lohn.

Diese Form des Auslandsaufenthaltes erfordert ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein von den Jugendlichen, denn sie sind für die Betreuung von Kindern zuständig, die eine vollkommen andere Sprache sprechen und müssen sich in einem fremden Haushalt zurecht finden.

Info:
Vorkenntnisse im erzieherischen Bereich durch Babysitting oder einem Praktikum im Kindergarten sind hierbei sicherlich hilfreich.

Auslandssemester

Während eines Studiums nehmen auch viele Studenten die Angebote zu einem Auslandssemester ihrer Universitäten bzw. Hochschulen gerne in Anspruch. Dabei bestehen je nach fachlichem Schwerpunkt unterschiedliche Möglichkeiten ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Oft müssen sich die Studenten auf die begrenzte Anzahl an zugelassenen Auslandsstudienplätzen jedoch bewerben oder sie können nur im Zuge eines Losverfahrens an einem Auslandssemester teilnehmen.

Während des Aufenthalts an der ausländischen Universität/Hochschule sind die Studenten in entsprechenden Studentenwohnheimen untergebracht oder suchen sich selbst vor Ort eine Wohnung. Das Auslandssemester wird, sofern es erfolgreich durch Bestehen der Prüfungen abgeschlossen wird, der Regelstudienzeit angerechnet.

Hinweis:
Es gibt Studiengänge, die zwingend ein Auslandssemester vorsehen, jedoch ist auch in den Fachbereichen, in denen dies nicht so ist, ein Auslandssemester möglich. Hierüber können die Fachbereichsleiter und die entsprechenden Fachschaften nähere Auskünfte geben.

Welche Finanzierungsformen gibt es für Auslandsaufenthalte?

Je nach Dauer des Aufenthalts im Ausland fallen die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und sonstige Ausgaben, wie Versicherungen und Fahrtkosten, unterschiedlich hoch aus. Egal, welche Form der Auslandsreise gewählt wird, es ist in jedem Fall ratsam vor Reiseantritt eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Info:
Nutzt der Jugendliche eine Agentur, welche sich in der Regel komplett um den Aufenthalt im Ausland kümmert, können die Kosten für ein Jahr im Ausland schon recht hoch ausfallen. Hierbei können jedoch unterschiedliche Förderungsmittel in Anspruch genommen werden.

Stipendien und Förderungen

So können zum Beispiel Schüler für ihren Austausch Förderungen und Stipendien von unabhängigen Organisationen, Stiftungen oder Gemeinden erhalten. Auch der Deutsche Bundestag fördert finanziell Schüler mit dem Parlamentarischen Patenschafts Programm, wenn sie beispielsweise ein Schuljahr in den USA verbringen möchten.

Auch Studenten können sich im Internet bei vielzähligen Stipendiendatenbanken um finanzielle Unterstützung für ihr Auslandssemester bemühen. Dabei richten sich die einzelnen Stipendien oft nach den bestimmten Fachbereichen der Studierenden und sind an bestimmte Eignungen geknüpft, sodass vor Gewährung teilweise Eignungstests oder Bewerbungsverfahren vorgenommen werden müssen, da die Anzahl der Stipendien sehr begrenzt ist.

Bildungs- und Studienkredit

Wer keine Möglichkeit hat, eine Förderung durch eine Stiftung oder Organisation zu erhalten, kann auch einen Bildungs- bzw. Studienkredit bei einer Bank aufnehmen. Dieser wird unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Studenten und Auszubildenden gewährt.

Info:
Hierbei erhalten die Jugendlichen einen monatlichen Betrag zur Unterstützung. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt dabei erst 5 Jahre nach der ersten Auszahlung des Ratenkredits.

Auslandsbafög

Eine weitere finanzielle Unterstützung kann das Auslands-BAföG geben. Hierbei variiert der monatliche Beitrag je nach Zielland und auch die Höhe des Gehalts der Eltern ist ausschlaggebend für die Höhe des BaföGs. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag mindestens 6 Monate vor dem Beginn des Auslandsstudiums bei dem zuständigen Bafög-Amt eingereicht wird.

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Wie kann die Auslandsreise selbst finanziert werden?

Work and Travel

Wer keine staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen und seinen Aufenthalt im Ausland selbst finanziell bestreiten möchte, kommt nicht umhin, im Ausland Geld zu verdienen und sich so den Alltag zu finanzieren. Dabei wird häufig das sogenannte „Work and Travel“ bevorzugt. Auch hier gibt es bestimmte Agenturen, die bei der Organisation helfen können, jedoch natürlich nicht unentgeltlich.

Hinweis:
Wichtig ist, dass vor Reisebeginn ein Visum für das jeweilige Land beantragt wird, welches dazu berechtigt, in einem zeitlich begrenzten Rahmen in dem Land beruflich tätig zu werden. Weiterhin ist es ratsam eine Kreditkarte zu beantragen, die die Zahlung in Ländern mit verschiedenen Währungen erheblich vereinfacht.

Absicherung

Auch bei dieser Form der Auslandsreise ist es wichtig, sich gut gegen eventuelle Vorkommnisse im Ausland zu versichern, sodass es empfehlenswert ist eine Auslandskrankenversicherung, sowie eventuell eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Darüber hinaus ist je nach beruflicher Orientierung im Ausland, die Beantragung eines internationalen Führerscheins ratsam, um auch im Ausland am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Info:
Die Reise kann individuell von zu Hause geplant werden. So können Unterkünfte und Flüge bereits vorab gebucht werden. Auch die Jobsuche kann mit Hilfe des Internets bereits von Deutschland aus erfolgen. Je nach Abenteuerlust des Reisenden kann dies aber auch dem Zufall überlassen bleiben und derjenige sucht erst vor Ort nach einem Job.

Können die Kosten für einen Auslandsaufenthalt steuerlich abgesetzt werden?

Bezug von Kindergeld

Wenn Schüler, deren Eltern noch Kindergeld erhalten, ein Auslandsjahr vornehmen, können gewisse Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Kinder und Jugendlichen, sowie Aufwendungen für Schulbücher und Schulmaterialien, sind durch das Kindergeld grundsätzlich abgegolten und können nicht steuermindernd berücksichtigt werden.

Schulgeld

Wenn jedoch die Eltern für das Auslandsschuljahr monatlich Schuldgeld zahlen müssen, so können sie 30% dieser Kosten, jedoch höchstens 5.000€ im Jahr, als Sonderausgaben geltend machen, sofern die Schule von der Kultusministerkonferenz anerkannt ist.

Aufwendungen für einen Schüleraustausch sind dabei jedoch nicht steuermindernd zu berücksichtigen.

Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Ausbildung

Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Auslandssemester bzw. Auslandspraktikum im Rahmen einer Berufsausbildung ist dabei weit umfangreicher.

Hauptkriterium für die erfolgreiche Anerkennung der Kosten ist, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen in Deutschland anerkannt werden.

Hinweis:
Wenn dies gegeben ist können so gut wie alle Kosten steuermindernd geltend gemacht werden, denn hierbei handelt es sich um Kosten für eine Berufsausbildung und diese gehören zu den vorweggenommenen Werbungskosten für zukünftige Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gem. § 19 des Einkommensteuergesetzes.

1. Reisekosten

Die Kosten für Flug- oder Zugtickets, sowie den Fahrtkosten ins Ausland können anhand der entsprechenden Nachweise steuerlich abgesetzt werden. Liegen keine Nachweise vor, so kann von der Entfernungspauschale (Distanz Wohnung – Universität je 0,30€ pro km) Gebrauch gemacht werden.

2. Kosten für Unterbringung und Verpflegung

Mietaufwendungen für eine Unterkunft können bis zu 1.000€ im Monat als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ebenso können für höchstens drei Monate die sogenannten Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Sofern der Student mehr als 8 Stunden täglich in der Uni verbringt, kann er hierfür 12€ Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

3. Studienbeiträge

Studiengebühren und Semesterbeiträge können als Werbungskosten abgesetzt werden.

4. Kosten für Kredite

Die Zinsaufwendungen für den Studienkredit stellen Schuldzinsen dar und können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

5. Bewerbungskosten

Sofern Ausgaben für die Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland angefallen sind, können diese Kosten (Bewerbungsmappe, Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen etc.) ebenfalls als Werbungskosten abgezogen werden.

Wer leistet Hilfestellung zu den verschiedenen Möglichkeiten des Auslandsaufenthaltes?

In den meisten Schulen gibt es eigene Ansprechpartner für interessierte Schüler, die gerne einen Austausch oder ein Auslandsschuljahr absolvieren möchten. Diese können auf spezielle Agenturen verweisen, die sich um die Abwicklung der Auslandsreise kümmern.

Info:
Aber auch das Internet bietet viele Plattformen, die Informationen zu den unterschiedlichen Auslandsaufenthalten bereit stellen und die nötigen Voraussetzungen bzw. grobe Kosteneinschätzungen der Reise aufzeigen können.

Wer im Rahmen seines Studiums gerne ein Semester im Ausland verbringen möchte, muss sich an seiner Universität bzw. seiner Hochschule an die zuständige Stelle für Auslandsaufenthalte wenden. Hier erhalten die Studenten Informationen zu den Partneruniversitäten und den verschiedenen Ländern, in denen sie ihr Semester abhalten können.

Auch in den einzelnen Fachschaften können sich die Studenten von ihren Kommilitonen aus den älteren Semestern beraten lassen und von deren Erfahrungen profitieren. Sie helfen weiter bei Fragen zur Finanzierung und Förderungsmöglichkeiten.

Hinweis:
Bezüglich der Finanzierungsmöglichkeiten informieren Banken zu geeigneten Studienkrediten und auch die Bafög-Ämter geben gerne Auskunft über die Voraussetzung einer monatlichen Unterstützung.

Ratgeber Finanzierung von Unternehmensgründung für junge Gründer

  • Wie können junge Gründer das eigene Business finanzieren?
  • Der ERP-Gründerkredit der KFW-Bank
    • Was Sind Die Voraussetzungen Für Einen KFW Gründerkredit?
    • Konditionen
    • Staatliche Förderung ja oder nein
  • Welche sonstigen Förderungen gibt es für Jungunternehmer
    • CROWFUNDING
    • Business-Angels
    • Kredite bei der Bank
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei Gründung im Studium?
    • Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie
    • Voraussetzungen für EXIST
    • Welche Kosten sollten bedacht werden?
  • Wo kann man sich als Jungunternehmer Rat holen?
    • Förderstellen der EU
    • Unterstützung beim Businessplan
  • Wie kann man Kosten bei der Unternehmensgründung einsparen?
    • Das Büro/ Geschäftsräume
    • Einrichtung
    • Bestellungen
    • Kosten
    • Die richtige Rechtsform
    • Man muss nicht alles können
    • Auf Steuern achten
    • Handeln
  • Fazit

Ein Start-UP zu gründen erfordert Mut und Vorbereitung. Selten genügt das Eigenkapital, um ein eigenes Unternehmen zu gründen. Wenn Jungunternehmer nach einer Finanzierungmöglichkeit suchen, sollte sich rechtzeitig darum gekümmert werden. Es gibt eine Reihe an Förderangeboten für junge Unternehmer, allerdings müssen diese Im Voraus beantragt werden.

Hinweis:
Es ist sogar davon abzuraten bereits zu Beginn die eigenen Ersparnisse zu investieren. Wer sich erst im Nachhinein um eine Fremdfinanzierung bemüht hat schlechtere Chancen. Sogenannte Nachfinanzierungen können Start-UPs im Wege Stehen. Die Auswahl an Finanzierungsmöglichkeiten ist groß. Wir zeigen, was man beachten sollte, was die Voraussetzungen sind und welche Möglichkeiten zur Auswahl stehen.

Wie können junge Gründer das eigene Business finanzieren?

Die Möglichkeiten der Fremdfinanzierungen sind vielfältig. Wer von besonders günstigen Zinsen profitieren möchte, sollte sich um eine staatliche Finanzierung bemühen. Der Vorteil: Wenn das Unternehmen scheitert oder Verluste verbucht, übernimmt der Staat einen teil des Risikos.

Info:
Eine staatliche Förderung schließt einen Kredit der Banken nicht aus. Im Gegenteil – wenn Jungunternehmer von einer staatlichen Förderung unterstützt werden gelten sie als „sicherer“ und somit investitionswürdiger.

Welche Finanzierung die geeignete ist, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. So haben beispielsweise die Unternehmensgröße und die Anzahl der Investitionsgüter einen Einfluss auf die Kreditvergabe. Im Folgenden stellen wir einige Möglichkeiten der Fremdfinanzierung vor:

Der ERP-Gründerkredit der KFW-Bank

Der „ERP-Gründerkredit“ der KFW-Bank ist eine einzigartige Chance speziell für Jungunternehmer. Dabei handelt es sich um eine Förderung die von der europäischen Union unterstützt wird. Die EU fokussiert sich bei der Förderung in erster Linie auf kleine und mittelständige Unternehmen. Dabei arbeitet die Europäische Union mit der KFW-Bank eng zusammen. Gründer beantragen ihren Kredit nicht bei der KFW-Bank selbst sondern bei einem persönlichen Finanzierungspartner.

Der Finanzierungspartner darf dabei frei gewählt werden. Im Falle eines Zahlungsausfalls übernimmt die KFW-Bank 80 Prozent des Ausfallrisikos. Das erhöht die Chancen auf eine Kreditvergabe gegenüber der ausgewählten Bank. Die Förderung ist dabei auf gewisse Investitionen und Betriebsmittel begrenzt.

Diese sind:

Investitionen:

  • Investition In Anlagen
  • Computer
  • Baukosten
  • Firmenfahrzeuge
  • Grundstücke
  • Einrichtungsgegenstände
  • Lizenzen Und Patente
  • etc.

Betriebsmittel:

  • Material- und Warenlager
  • Personalkosten
  • Marketingkosten
  • Kosten der Beratung
  • Mietzahlungen
  • Liquide Mittel
  • Teilnahme an Messen

Zudem wird auch der Ankauf von Unternehmensanteilen gefördert, wenn sich an der Geschäftstätigkeit beteiligt wird.

Was Sind Die Voraussetzungen Für Einen KFW Gründerkredit?

Der Gründerkredit gilt für Jungunternehmer, Unternehmensnachfolger, Existenzgründer und Freiberufler. Egal ob eine Unternehmensgründung, die Beteiligung an einem Unternehmen als Geschäftsführer, die Übernahme eines Unternehmens oder die Führung eines Unternehmens Haupt- oder nebenberuflich, in allen fällen findet eine Förderung statt.

Hinweis:
Mittlere und große Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch Unternehmer die bereits über 5 Jahre tätig sind dürfen an dem Programm nicht teilnehmen. Wer in der Landwirtschaft und Fischerei tätig ist oder sich in etwaigen Schwierigkeiten befindet, ist von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.

Konditionen

Die Kredithöhe der KFW Bank beträgt 100.000 Euro wovon 30.000 Euro in Betriebsmittel investiert werden können. Wer eine niedrigere Summe benötigt kann den Kredit bis zu 100.000 Euro auch des Öfteren beantragen. Der wesentliche Vorteil: Basiert die Gründung auf einem ganzen Team, kann jedes einzelne Mitglied 100.000 Euro beantragen.

Ein weiterer Vorteil: Während der tilgungsfreien Laufzeit müssen lediglich die Zinsen gezahlt werden. Die Tilgung des Kredites darf dabei frei gewählt werden. Der Kreditbetrag steht unmittelbar innerhalb von 9 Monaten nach Gewährleistung zur Verfügung.

Info:
Sind alle Voraussetzung erfüllt besteht die Aufgabe des Kreditnehmers lediglich darin, sich einen geeigneten Investitionspartner herauszusuchen. Der Kreditantrag wird dort geprüft und nach Genehmigung kann die Förderung beginnen.

Staatliche Förderung ja oder nein

Eine staatliche Fördermaßnahme ist in jedem Fall zu empfehlen, da die Unterstützung des Staates die Kreditaufnahme erheblich erleichtert. Förderprogramme gibt es auf zahlreichen Webseiten, wie zum Beispiel dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Arbeitslosigkeit schließt die Unterstützung eines Gründerkredites nicht aus. Dabei ist der Betrag auf 18.000 Euro begrenzt.

Hinweis:
Bei einer staatlichen Fördermaßnahme sollte allerdings unbedingt bedacht werden, dass mehrere Parteien (Staat und Banken) von dem Geschäftsplan überzeugt werden müssen.

Welche sonstigen Förderungen gibt es für Jungunternehmer

CROWFUNDING

Wer Hilfe bei der Suche nach Investoren benötigt liegt mit Crowfunding genau richtig. Dabei werden Investoren an junge Unternehmer vermittelt. In der Regel wird das Crowfunding über das Internet geregelt. Jungunternehmer können auf einer Plattform ihre Produkte, das Unternehmen oder Projekte vorstellen.

Im Idealfall besteht so viel Interesse, dass eine Vielzahl von Menschen in das Projekt, Unternehmen oder Produkt investiert. In den meisten Fällen werden die Investitionssumme und der Zeitraum im Voraus festgelegt. Sobald genügend Startkapital für das Projekt, Produkt oder für das Start-UP selbst gesammelt wurde, kann es losgehen.
Zinsen und Laufzeit werden bereits zu Beginn festgelegt. Die jeweiligen Investoren werden dann am Umsatz beteiligt. Der Vorteil ist, dass beim Crowfunding keine Bank beteiligt ist. Private Investoren geben sich mit weniger Sicherheiten zufrieden und fordern geringere Zinsen.

Hinweis:
Für Start-UPs, welche sich in der IT-Branche befinden eignet sich auch das sogenannte Venture Capital. Das Venture Capital ist ähnlich dem Crowfunding jedoch werden die Start-UPs mit zusätzlichen Fachkenntnissen der Investoren versorgt.

Business-Angels

Business Angels sind ganz besondere Investoren. Es ähnelt dem Prinzip von Crowfunding. Der wesentliche Unterschied ist, dass der Investor nicht nur mit Fachkenntnissen beratend zur Seite steht, er versorgt das Start-UP auch mit wichtigen Kontakten der jeweiligen Branche. Für Jungunternehmer, welche am Anfang Ihrer Karriere stehen, sind diese Kontakte essenziell und eine große Erleichterung.

Die Investoren sind meist leitendende Angestellte oder ehemalige Unternehmer, welche die Jungunternehmer gleich zu Beginn mit wertvollem Know-How und Kontakten versorgen.

Kredite bei der Bank

Wer kleine Finanzspritzen benötigt kann sich auch direkt bei Kreditinstituten und Banken um einen Kredit bewerben. Einzelne Banken beschäftigen sich ausschließlich mit der Vergabe von sogenannten „Mikrokrediten“. Auch kleine Finanzspritzen können einer staatlichen Förderung unterliegen.

Welche Möglichkeiten gibt es bei Gründung im Studium?

Förderung durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie

Eine tolle Möglichkeit sind die Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Förderung kann hier auf unterschiedliche Weise erfolgen. Möglichkeiten der Förderung umfassen kleine Zuschüsse, komplette Darlehen oder Bürgschaften.

Hinweis:
Dabei ist die Förderung in einzelne Bundesländer untergliedert. Die erste Aufgabe des Studenten liegt darin, die Förderdatenbank der Seite aufzurufen und einzelne Kriterien wie Förderart, Förderbereich und das jeweilige Bundesland zu benennen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie möchte gezielt die Anzahl von Unternehmensgründungen während des Studiums erhöhen. Aufgrund dessen wurde das Förderprogramm EXIST ins Leben gerufen. Dabei wird explizit eine technologie- und wissensbasierte Unternehmensgründung gefördert. Sowohl öffentliche als auch private Hochschulabsolventen können mit ihrer Geschäftsidee an dem Programm teilnehmen. Das Bundesamt hat hierfür eine eigene Webseite eingerichtet.

Voraussetzungen für EXIST

Voraussetzungen für die Förderung ist, dass die jeweilige Hochschule einem Gründernetzwerk angeschlossen ist. Nach Genehmigung der Antragsstellung werden Studenten ein Jahr lang unterstützt. Die Förderung umfasst eine Sicherung des Lebensunterhalts im Wert von 800 Euro im Monat, qualifizierte Coachings und eine Förderung mit Sachausgaben.

Die EU-Förderung für Existenzgründer stellt online einen Fördercheck zur Verfügung. Dort kann detailliert angegeben werden, wann das Unternehmen gegründet wird, aus welchem Bundesland der Bewerber stammt und etwaige Fragen zum Thema Unternehmensgründung gestellt werden.

Hinweis:
Die Studenten werden im Anschluss mit ausreichend Informationen und Beratung versorgt. Die Förderungen stammen aus dem Europäischen Sozialfond ESF.

Welche Kosten sollten bedacht werden?

Zins- und Tilgungszahlungen an Investoren sind nicht die einzigen Kosten die beachtet werden müssen. Wer sich selbstständig machen möchte sollte unbedingt die Versicherung bedenken.

Die meisten Studenten oder Jungunternehmer sind bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern versichert. Wer bereits BAföG bezieht, muss sich um eine eigene Versicherung kümmern. Sobald Studenten einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und ein Unternehmen gründen reicht die studentische Pflichtversicherung nicht aus.

Hier darf zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung gewählt werden.

Ein Unternehmensgründer muss sich gegen etwaige Risiken absichern. Unabdingbare Versicherungen sind die betriebliche Haftpflichtversicherung, die private Absicherung und die Sach- und Ertragsausfallversicherung.

Info:
Einzelne Förderstellen bieten kostengünstige Gesamtpakete an. Die Sonderkonditionen sind für alle Start-UPs ein prima Möglichkeit. Zudem ist es empfehlenswert ein Ausfallrisiko über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Wo kann man sich als Jungunternehmer Rat holen?

Förderstellen der EU

Zahlreiche Förderstellen stehen Jungunternehmer mit Rat und Tat zur Seite. Hierzu zählt beispielsweise die EU-Förderung für Existenzgründer. Durch den sogenannten Fördercheck werden Start-UPS mit ausreichend Informationen und Know-How versorgt.

Zudem finden sich auf der Seite einige Tipps, die den Unternehmern helfen, alle relevanten Unterlagen zu sammeln. Dazu gehören auch Tipps für die Erstellung eines Businessplans. Dieser ist unverzichtbar für Jungunternehmer. Nur wer über einen Businessplan verfügt kann das Unternehmensrisiko richtig einschätzen. Diese Einschätzung ist auch für potenzielle Geldgeber von großer Relevanz.

Unterstützung beim Businessplan

Eine professionelle Unternehmensberatung, auch Existenzgründungsberatung genannt, macht in jedem Fall sind. Dort findet eine Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans statt. Die Beratung hilft aber auch dabei, auf Chancen und Risiken richtig zu reagieren und die geeignete Finanzierung zu finden.

Hinweis:
Wer nach der Gründung weiterhin beraten werden möchte kann auf einen Gründungsberater zurückgreifen. Dieser steht als Coach beratend zur Seite und hilft den Jungunternehmern, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Der Vorteil ist, dass sowohl die Beratung vor Beginn der Gründung, als auch der fortlaufende Gründungsberater bis zu 50 Prozent bezuschusst werden.

Wie kann man Kosten bei der Unternehmensgründung einsparen?

Ein Start-Up ist bereits von Beginn an mit hohen Kosten verbunden. Deswegen sollte von Anfang an gespart werden. Ein Finanzplan kann dabei helfen eine bessere Übersicht über etwaige Kosten zu erlangen. Dabei sollten grundsätzliche Fragen geklärt werden wie zum Beispiel:

  • Wie viel Eigenkapital steht mir zur Verfügung?
  • Ist eine Kreditaufnahme sinnvoll und rentabel?
  • Welche Art von Unternehmensform ist die beste für mich?
  • Ist eine Unterstützung vom Staat zu empfehlen?

Es gibt zahlreiche Punkte, bei denen einiges gespart werden kann. Diese sind zum Beispiel:

Das Büro/ Geschäftsräume

Zu Beginn kann es durchaus sinnvoll sein, das Start-up von zu Hause zu führen. Das spart Kosten. Ist das nicht möglich, sollte der Fokus auf der Anmietung günstiger Räumlichkeiten liegen. Ein kleines Büro ist für den Anfang meist völlig ausreichend.

In jedem Fall ist ein Mietvergleich zu empfehlen. Je nach Ort können Mietkosten deutlich variieren. Wer nicht unbedingt auf Laufkundschaft angewiesen ist, sollte das Büro nicht in der Stadtmitte wählen.

Einrichtung

Durch kostengünstige Möbel können eine Menge Kosten gespart werden. Secondhand Möbel sind eine gute Alternative um Kosten einzusparen. Die Einsparungen sollten in qualitativ hochwertige Hard-und Software investiert werden. Auch die Investition in Energiesparlampen und Geräte, oder ein nachhaltiges Heizsystem kann längerfristig Kosten einsparen.

Bestellungen

Wer Produkte vertreibt sollte zunächst nur geringe Mengen bestellen. Nachbestellungen sind immer möglich. Werden bestellte Waren nicht verkauft, kann das mit hohen Kosten verbunden sein.

Kosten

In der Regel ist eine Vielzahl an Kosten absetzbar. Gerade für Start-Ups im Home-Office ist das eine wichtige Information. Ausstattung und Betriebsmittel können von der Steuer abgesetzt werden.

Die richtige Rechtsform

Wer sich für eine GmbH entscheidet ist schon zu Beginn hohen Kosten ausgesetzt. Ein Einzelunternehmen oder eine GbR ist häufig die klügere Wahl. Sämtliche Vorschriften und Kosten sind durch eine andere Rechtsform hinfällig.

Man muss nicht alles können

Es ist durchaus sinnvoll, einzelne Abteilungen wie zum Beispiel die Buchhaltung auszulagern. Oftmals sind durch das Wissen von Experten, wie zum Beispiel ein qualifizierter Steuerberater zahlreiche Einsparungen möglich. Das Start-UP kann sich dann ganz auf die eigenen Kompetenzen fokussieren.

Auf Steuern achten

Steuerzahlungen können bei Unkenntnis mit hohen Kosten verbunden sein.

Die richtige Berechnung der Steuer im Voraus ist besonders wichtig. Ist die anfängliche Steuer zu niedrig kalkuliert kann das mit hohen Nachzahlungen verbunden sein. Auch ein zu hohes Kalkulieren der Vorauszahlungen ist zu vermeiden.

Deswegen macht es durchaus Sinn, die Steuern in Hände von Experten zu geben. Auch die Umsatzsteuer muss unbedingt beachtet werden.

Info:
Diese muss auf Rechnungen stets gesondert ausgewiesen werden, nur dann können Vorsteuerabzüge geltend gemacht werden. Es kann sich somit durchaus lohnen, Rechnungen nochmals auf Ihre Richtigkeit zu prüfen.

Handeln

Ein Start-UP Unternehmen muss lernen zu handeln. Preisnachlässe können die Kosten extrem reduzieren, diese gilt es aber zu verhandeln. Schon wenige Euro machen sich am Ende des Monats deutlich bemerkbar.

Fazit

Ein Start-Up zu gründen ist keine Hexenkunst. Wer sich rechtzeitig um Förderprogramme bewirbt kann sich einer Fremdfinanzierung mit fairen Konditionen sicher sein. Eine gute Vorbereitung ist jedoch Pflicht. Sowohl der Businessplan als auch der Finanzplan sollten unbedingt noch vor Gründung bereitliegen.

Hinweis:
Wer sich dem alleinigen Gründen nicht in der Lage sieht sollte sich einen Gründungscoach zur Seite nehmen.

Ratgeber Wohngeld für junge Leute (Studenten, Azubis…)

  • Steiende Mietpreise sind ein Problem
  • Was ist das Wohngeld eigentlich?
    • Die Berechnung des Zuschusses beruht auf der direkten Gegenüberstellung folgender Faktoren:
  • Wie erhält man Wohngeld?
  • Wer bekommt überhaupt Wohngeld?
    • Folgende Gruppen haben einen grundsätzlichen Anspruch auf den Mietzuschuss:
    • Folgende Gruppen haben einen Anspruch auf den Lastenzuschuss:
  • Wie hoch ist das Wohngeld?
    • Ein Beispiel aus der Praxis
  • Was müssen Studenten beim Wohngeld beachten?
    • Was wenn die Eltern oder der Partner zu viel verdienen?
    • Studenten sind nur berechtigt den Mietzuschuss zu erhalten, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
  • Was müssen Auszubildende beim Wohngeld beachten?
  • Wo kann man an Informationen zum Wohngeld gelangen?
    • Auch von städtischer Seite gibt es Unterstützung
  • Was muss beim Bezug von Hartz IV oder BAföG im Hinblick auf das Wohngeld beachtet werden?
    • Eine Ausnahme besteht beim Bezug von Arbeitslosengeld I
    • Was wenn man ein Stipendium bezieht?

Steiende Mietpreise sind ein Problem

Besonders bei jungen Leuten ist das Geld oft knapp. Ob Auszubildende, Schüler oder Studenten, da kein Vollzeiteinkommen zur Verfügung steht, muss gut gewirtschaftet werden. Dass die Mieten in den letzten 5 Jahren förmlich explodiert sind, hilft nicht gerade weiter, gerade Studenten und Azubis müssen einen immer größeren Teil ihres monatlichen Budgets für Wohnen ausgeben.

Hinweis:
Besonders die Preise für kleinere Wohnungen mit einem oder zwei Zimmern und Unterkünfte in Wohngemeinschaften sind ungewöhnlich stark angestiegen. Durchschnittlich 40 % – 60 % mehr müssen Mieter der verbreiteten Klein-Wohnungen bezahlen, verglichen wurden die Preise in den 15 beliebtesten Groß- und Universitätsstädten zwischen 2010 und 2017.

Dabei ist kein Ende in Sicht, durch den Run auf die Ballungsgebiete und Metropolen ist kein Sinken der Preise in Sicht. Auch wenn jetzt verstärkt auf Wohnungsbau und städtischen Grundstückskauf gesetzt werden soll, ist noch nicht abzusehen, wann diese Maßnahmen Wirkung zeigen.

Doch kann man sich Hilfe holen von staatlicher oder kommunaler Stelle und mit dem Wohngeld einen Zuschuss zu den Mietskosten erhalten?

Was ist das Wohngeld eigentlich?

Beim Wohngeld handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates, der Bürgern mit geringem Einkommen einen Zuschuss zu deren Wohn- und Mietskosten gewährt. Das Wohngeld gehört damit zu den staatlichen Sozialtransferleistungen, es wurde bereits im Jahr 1965 in Deutschland eingeführt.

Die Berechnung des Zuschusses beruht auf der direkten Gegenüberstellung folgender Faktoren:

Die Größe des Haushalts (wie viele Personen leben darin?) zusammen mit dem Einkommen des Haushalts (das Einkommen aller dort gemeldeten Personen wird addiert) sowie die Wohnkosten (die Kaltmiete, nicht enthalten sind die Kosten für die Heizung sowie für die Erwärmung von Wasser).

Info:
Derzeit liegt der Bezug des durchschnittlichen Wohngeldes bei rund 140,- € im Monat, die Zahl derer, die den Mietzuschuss erhalten, hat sich in den letzten Jahren auch durch Gesetzesanpassungen stetig erhöht und liegt derzeit bei 800.000 Personen. Die Gesamtkosten, die durch die Zahlung des Zuschusses entstehen, und derzeit rund 520 Millionen Euro ausmachen, teilen sich der Bund und die Bundesländer

Wie erhält man Wohngeld?

Um Wohngeld zu erhalten muss ein Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden und die notwendigen Voraussetzungen (Bafög-Ablehnungsbescheid, Altersnachweis, Begabtenförderung, etc.) müssen mit Nachweisen bewiesen werden.

Die nötigen Antragsformulare sind meistens bei der Gemeinde, der Behörde selbst oder der Stadt erhältlich.
Dann prüft die Behörde den Anspruch des Antragstellers und gewährt den Miet- oder Lastenzuschuss, wenn er berechtigt ist, mit einem Bescheid. Es handelt sich beim Wohngeld nicht um ein Ermessen des Amtes, sondern um ein Recht, das allen in dieser Hinsicht bedürftigen Bürgern zusteht.

Hinweis:
Wenn das Wohngeld bewilligt wird, geschieht das meistens mit einer Befristung von 12 Monaten. Nach dieser Zeit überprüft das Amt erneut, ob sich an den Voraussetzungen im Leben des Antragstellers etwas geändert hat.

Wer bekommt überhaupt Wohngeld?

Wer wohngeldberechtigt ist, ist im Wohlgeldgesetz und im Sozialgesetzbuch festgelegt. Es umfasst grundsätzlich alle Personen mit geringem Einkommen, ob sie in einer Miets- oder Eigentumswohnung leben, ist dabei zweitrangig, denn: Auch Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines eigenen Hauses können es beantragen, wenn ihr Einkommen zu schwach ist, um alle notwendigen Ausgabe zu tragen.

Die Bezeichnungen des Wohngeldes unterscheiden sich hier, denn die finanzielle Unterstützung von Mietern wird Mietzuschuss genannt, die für Eigentümer Lastenzuschuss.

Folgende Gruppen haben einen grundsätzlichen Anspruch auf den Mietzuschuss:

Mieter einer Wohnung/ eines Zimmers (z. B. in einer Wohngemeinschaft), Eigentümer eines Hauses mit mindestens zwei Wohnungen, Mieter einer Genossenschaftswohnung, Mieter mit Dauerwohnrecht in der jeweiligen Immobilie sowie Heimbewohner.

Folgende Gruppen haben einen Anspruch auf den Lastenzuschuss:

Eigentümer einer Wohnung, Eigentümer eines Hauses, Nutzer eines Dauerwohnrechts sowie Erbbauberechtigte.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das Wohngeld wird – bei Berechtigung – in jedem einzelnen Fall neu errechnet. Das liegt daran, dass es aus den verschiedenen Faktoren Haushaltsgröße, Gesamteinkommen und Wohnkosten besteht. Es gibt im Internet auf den Webseiten der Behörden eine Tabelle, die übersichtlich Orientierung zu den Sätzen gibt.

Wichtig zur Berechnung sind die sogenannten „Mietstufen“, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind. Es gibt insgesamt sechs Mietstufen, dabei bezeichnet Stufe I günstige Wohnkosten im Gemeindedurchschnitt und Stufe VI sehr hohe Wohnkosten.

Info:
So liegt der Höchstsatz für einen Haushalt mit einer Person mit der Mietstufe III bei 390,- €, mit Stufe V bereits bei rund 480,- €.

Ein Beispiel aus der Praxis

Es handelt sich um eine Familie mit zwei Kindern, die Eltern haben beide ein geringes Einkommen, beziehen jedoch kein Hartz IV. Sie wohnen in einer Gemeinde mit der Wohngeldstufe V, die im direkten Speckgürtel einer Großstadt liegt. Deshalb sind die Mieten stetig gestiegen und nun kann die Familie ihre Miete nicht mehr alleine aufbringen, sie beantragt einen Mietzuschuss bei der zuständigen Wohngeldbehörde.

Diese bewilligt den Antrag nach der Prüfung und gewährt ihnen einen Wohngeldzuschuss von 811,- €. Das ist der maximale Zuschuss, der mit vier Personen in dieser Mietstufe der Gemeinde erreicht werden kann, diesen erhalten vor allem Personen mit sehr niedrigem Einkommen.

Gut zu wissen:
Diese Tabelle des Bundesministeriums des Inneren hat jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, den exakten Satz des jeweiligen Wohngeldes muss die staatliche Behörde mit den jeweiligen Einkommen errechnen.

Was müssen Studenten beim Wohngeld beachten?

Studenten müssen grundsätzlich wissen, dass sie seltener Wohngeld erhalten als andere Bevölkerungsgruppen. Ein Mietzuschuss wird nämlich nur dann an Studierende gezahlt, wenn sie kein Bafög erhalten und auch keinen Anspruch darauf haben (§ 20 Absatz 2 Wohngeldgesetz). Deswegen muss bei einem möglichen Wohngeldanspruch immer zuerst Bafög beantragt und die Ablehnung dann der Wohngeldbehörde vorgelegt werden.

Der für den seltenen Anspruch ist: Das Bafög enthält bereits einen pauschalen Betrag, der für die Miete vorgesehen ist, ein an den individuellen Bedarf angepasster Betrag wurde im Jahr 2010 abgeschafft. Derzeit liegt dieser pauschale Betrag bei 250,- €, wenn der Student oder die Studentin außerhalb des Elternhauses wohnt.

Info:
Zwar reicht dieser Betrag in den meisten größeren Universitätsstädten nicht einmal für ein WG-Zimmer, das ist jedoch unerheblich.

Was wenn die Eltern oder der Partner zu viel verdienen?

Studenten, die aufgrund eines eigenen Vermögens in einer bestimmten Höhe oder den Einkommen ihrer Eltern kein Bafög erhalten, sind ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen, da sie vom Gesetzgeber nicht als einkommensschwach betrachtet werden.

Auch bereits verheiratete Studierende oder Personen, die in einer Lebensgemeinschaft wohnen, müssen das gesamte Einkommen ihres Partners zu dem ihrigen aufrechnen, wenn sie einen möglichen Wohlgeldanspruch prüfen.

Studenten sind nur berechtigt den Mietzuschuss zu erhalten, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:

Ihre Ausbildung ist nicht förderungsfähig durch das Bafög, sie erfüllen die Anforderungen für die Förderung eines Zweit- oder Aufbaustudiums nicht, sie sind zu alt für die Förderung durch Bafög, sie haben die Bafög-Höchstförderungsdauer überschritten, sie sind Ausländer/innen und erfüllen deswegen die Bafög-Voraussetzungen nicht, sie erhalten eine Förderung des Begabtenwerkes und beziehen deswegen keine Bafög.

Was müssen Auszubildende beim Wohngeld beachten?

Für Azubis gelten ähnliche Voraussetzungen wie für Studenten, sie dürfen weder über ein größeres persönliches Vermögen verfügen, noch dürfen die Einkommen der Eltern über einer festen Grenze liegen. Zuerst muss (wie das BAföG bei Studierenden) die BAB, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden. Wird diese Beihilfe währen der Ausbildung zugesprochen, gibt es keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld, da die Beihilfe alle möglichen Aspekte abdeckt.

Wird der Antrag auf BAB allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um eine zweite Ausbildung handelt, kann man nun mit diesem Ablehnungsbescheid zur Wohngeldbehörde und den Mietzuschuss beantragen.

Weiter notwendige Dokumente für den Wohngeldantrag als Auszubildende/r sind:
Die Verdienstbescheinigung, Nachweis der Krankenkasse, der Mietvertrag, sowie ein Nachweis über mögliche eigene (Zins-)Einnahmen aus Kapitalerträgen.

Nun werden diese Bescheinigungen mit dem Antrag an die Wohngeldstelle geschickt, diese prüft dann alle Unterlagen. Auszubildende können ein Wohngeld von bis zu 200,- € erhalten.

Wo kann man an Informationen zum Wohngeld gelangen?

Die genauen gesetzlichen Vorgaben zum Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss) können in den jeweiligen Paragraphen des Wohngeldgesetzes oder des Sozialgesetzbuchs nachgeschlagen werden. Übersichtlichere und vor allem persönlichere Informationen gibt es jedoch bei zahlreichen Portalen im Internet, die teilweise auch eine individuelle Beratung per Telefon, Mail oder Treffen anbieten.

Auch Universitäten haben meistens eine Stelle, die sich mit finanziellen staatlichen Unterstützungen wie BAföG auseinandersetzt, hier gibt es auch Beratung zum Thema Wohngeld, was ebenfalls viele Studierende beantragen.

Auch von städtischer Seite gibt es Unterstützung

In jeder größeren Stadt gibt es ein Bürgerbüro, in dem sich geschulte Berater und Angestellte der städtischen Verwaltung mit den Anliegen der Bürger auseinandersetzen. Auch die zuständige Wohngeldbehörde kann telefonisch oder mit einem Termin weiterhelfen, zudem stehen viele wichtige grundlegende Informationen auf den Webseiten der zuständigen Stellen.

Hinweis:
Dort gibt es meistens auch einen Wohngeldrechner, mit dem Interessierte schnell oberflächlich feststellen können, ob und wenn ja wie viel Miet- oder Lastenzuschuss sie erhalten würden.

Was muss beim Bezug von Hartz IV oder BAföG im Hinblick auf das Wohngeld beachtet werden?

Wie bereits erwähnt sind Studenten, die BAföG erhalten, nicht wohngeldberechtigt. Sie erhalten automatisch einen Ablehnungsbescheid wegen der bereits im BAföG enthaltenen Pauschalmiete.

Für Personen, die Hartz IV beziehen, ist die Sachlage ähnlich: Dadurch, dass sie bereits soziale Transferleistungen für ihren Lebensunterhalt beziehen, ist bereits Geld für die Miete miteingerechnet. Deswegen bekommen sie kein extra Wohngeld.

Hinweis:
Der Satz für das Wohnen bei Hartz IV wird von der Behörde unter Berücksichtigung der Lage der Wohnung, der Kosten der Stadt und der dort wohnenden Personen erstellt.

Eine Ausnahme besteht beim Bezug von Arbeitslosengeld I

Ist hier die Höhe des Arbeitslosengeldes zu niedrig, kann zusätzlich Wohngeld beantragt werden, da im ALG ein bestimmter Anteil für die Wohnkosten nicht enthalten ist. Da das ALG I jedoch nur während einer bestimmten Dauer gezahlt wird (meistens ein Jahr), ist der Bezug des Wohngeldes zusammen mit dem ALG I von Grund auf zeitlich begrenzt.

Was wenn man ein Stipendium bezieht?

Einkommen aus Stipendien werden vom Amt ebenfalls auf den Bedarf bei einem eventuellen Mietzuschuss angerechnet. Das bedeutet, dass mit einem neuen Stipendium der bisherige Wohngeldanspruch wegfallen kann. Da es sich um eine Änderung der Vermögensverhältnisse handelt, muss der Bezug jeder Förderung und jedes Stipendiums der Wohngeldbehörde gemeldet werden, damit die neuen Informationen in die Berechnung aufgenommen werden können.

Wichtig:
Wird ein Stipendium verschwiegen oder der Bezug einer neuen Förderung nicht gemeldet, handelt es sich um Missbrauch von Leistungen. Diese können dann rückwirkend zurückverlangt werden und es kann ein Verfahren wegen unrechtmäßigem Leistungsbezug eröffnet werden.

Eine Ausnahme bilden die Stipendien des Begabtenförderwerkes: Hier werden die Gelder aus dem Begabten-Stipendium nicht auf den Bedarf angerechnet, sodass weiterhin Wohngeld bezogen werden kann. Der Nachweis, dass es sich um ein solches Stipendium handelt, muss jedoch trotzdem an die Behörde weitergeleitet werden.

Ratgeber – Ausbildung Heilpraktiker finanzieren

Heilpraktikerausbildung planen

In Deutschland bieten etliche allgemeine Bildungsinstitute und naturheilkundlich spezialisierte Schulen ihre Heilpraktikerausbildungskurse im Präsenzunterricht an. Wer lieber zu Hause im Selbststudium lernt, kann sich über Lehrgänge der Fernschulen auf die Prüfung zum Heilpraktiker vorbereiten. Viele Anbieter ergänzen mittlerweile ihre Studienangebote für angehende Heilpraktiker durch Webinare und E-Learning-Module.

In der Regel enthalten alle Kurse immer auch Präsenzseminare, zu denen die Studierenden in regelmäßigen Zeitabständen anreisen müssen. Das Angebot für Interessenten ist in seiner Vielseitigkeit schwer überschaubar. Alle Angebote haben aber eins gemeinsam: Bei Kursende wird kein Bildungsabschluss am ausbildenden Institut erworben.

Hinweis:
Die Kurse bereiten lediglich auf die Heilpraktikerprüfung vor, die vor dem regional zuständigen Gesundheitsamt abgelegt werden muss. Dort fallen separate Gebühren an. Auch diese Vorgaben und Kosten müssen bei der Planung der Heilpraktikerausbildung sowie der Ausbildungsfinanzierung bedacht werden.

Angebote genau vergleichen

Bereits bei der Auswahl des Ausbildungsanbieters kann viel Geld gespart werden. Die einzelnen Bildungsinstitute variieren in den Preisen und werben mit teils zeitlich befristeten Sonderangeboten. Aktuelle Preisvergleiche lohnen sich daher immer.

Berücksichtigt werden müssen bei einer Kostenaufstellung neben den Schulgebühren auch die Ausgaben für Fachbücher und andere Lehrmaterialen, Fahrtkosten und eventuelle Übernachtungskosten für Präsenzunterricht, sowie die Prüfungsgebühren des Gesundheitsamtes. Für eine Teilnahme an Webinaren und ähnlichen Onlineunterrichtseinheiten kann die Anschaffung eines leistungsfähigen PCs und eines Headsets zusätzlich zu Buche schlagen.

Info:
In der Addition der zu erwartenden Gesamtkosten für die Ausbildung kommen rasch mehrere tausend Euro zusammen. Ein genauer Preisvergleich und die Suche nach möglichen Kostenersparnissen lohnen sich.

Modalitäten, Ratenzahlung und Rabatte

Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Ausbildungsinstitut kann sich auch nach den Zahlungsbedingungen der Institution richten. Wird ein Interessent die komplette Studiengebühr bereits bei Vertragsabschluss in einem Betrag zahlen, profitiert er bei einigen Bildungsanbietern von Skonto, also einem Preisnachlass. Dies sind je nach Lehrgangsgebührhöhe einige hundert Euro.

Wer finanziell weniger flüssig ist, entscheidet sich möglicherweise für eine Ratenzahlung. Diese Option räumen die meisten Bildungsanbieter ihren Studierenden ein. Ob dabei Zinsen oder weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, sollte vor Vertragsabschluss verbindlich geklärt werden.

Gut zu wissen:
Hat ein Studierender bereits früher bei einem bestimmten Lehrinstitut einen Kurs belegt, bekommt er je nach Geschäftspraxis für die jetzt neu gebuchte Heilpraktikerausbildung einen Preisnachlass. Diese Ermäßigung bieten viele Ausbildungsinstitute an, so dass auch hier gilt: Nachfragen spart Geld!

Arbeitgeberzuschuss

Viele Arbeitgeber leisten einen Beitrag zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, insbesondere wenn das Unternehmen daraus einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Hier ist kreative Überzeugungsarbeit durch den bildungswilligen Arbeitnehmer gefragt.

Vielleicht eröffnet ein ausgebildeter Heilpraktiker dem Betrieb das Angebot ganz neuer Dienstleistungen und Sparten und sorgt so für mehr Kunden und Umsätze. Oder die qualifizierte Zusatzbildung des Mitarbeiters bewirkt eine Imageaufwertung des Unternehmens und kann zu Marketingzwecken nach außen kommuniziert werden. Eine gut durchdachte Argumentation kann also dem Arbeitnehmer zu einer Bezuschussung durch den Arbeitgeber verhelfen.

Hinweis:
Leichter wird es, wenn die finanzielle Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitnehmer bereits im Arbeitsvertrag oder gar im Tarifvertrag festgelegt wurde. In größeren Unternehmen kann dazu auch der Betriebsrat befragt und um Unterstützung gebeten werden.

Finanzierung über Bankkredit

Eine Ausbildungsfinanzierung über einen klassischen Bankkredit abzuwickeln ist eine Alternative, die den Studierenden unabhängig macht von den Entscheidungen und Zusagen öffentlicher Förderstellen. Mit dem Bankkredit kann die Studiengebühr in einer Summe gezahlt und gleichzeitig von Rabatten wie Skonto profitiert werden.

Die Zinssituation und die Rückzahlungsmodalitäten müssen in dieser Kalkulation genau berücksichtigt werden. Auch ein Beratungsgespräch bei der Hausbank kann hilfreich sein bei der Entscheidung für oder gegen einen Kredit.

Ausbildungskosten als Werbungskosten

Das Finanzamt erkennt die Kosten für Weiterbildung als Werbungskosten an, sofern bestimmte Kriterien erfüllt werden. Bei der Anerkennung fragt das Finanzamt im Einzelfall nach dem aktuell ausgeübten Beruf des Antragstellers und seiner Ausbildung. Entscheidend kann sein, ob ein direkter beruflicher Bezug zur Weiterbildung zum Heilpraktiker besteht.

Eine frühzeitige Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Amtes oder einem Steuerberater bringt hier Planungssicherheit.

Info:
Eine mögliche Anerkennung der Ausgaben für die Weiterbildung kommt erst im folgenden Jahr mit der Steuererklärung für das Vorjahr zum Tragen. Für kurzfristige finanzielle Entlastung in der Ausbildungssituation ist diese Variante daher nicht geeignet.

Förderung aus öffentlichen Mitteln

Die Kosten für seine Ausbildung muss der angehende Heilpraktiker selbst aufbringen. Finanzielle Unterstützung ist aus verschiedenen Förder- und Zuschusstöpfen möglich. Bei dieser Form der Studienfinanzierung sind die Hürden besonders hoch. Wer darauf zurückgreifen möchte, muss akribisch genau die entsprechenden Fristen für die Beantragungen beachten.

Generell sind die Anträge auf diese finanziellen Hilfen unbedingt noch vor der Aufnahme der Ausbildung zu stellen. Informationen hierzu sollte der Studierende daher bereits in einem frühen Stadium der Planung seiner Heilpraktikerausbildung eingeholt haben.

Eine Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln wie etwa bei den Leistungen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAföG) kann für die Heilpraktikerausbildung in der Regel nicht beantragt werden. Dies gilt auch für andere Bildungsförderungsprogramme von Bund und Land.

Info:
Das Ausbildungsinstitut muss vorgegebene Qualitätsmerkmale und Standards erfüllen, ehe es von einer sogenannten fachkundigen Stelle überhaupt anerkannt wird. Nur wenn der Bildungsanbieter eine solche Anerkennung nachweisen kann, haben seine Studierenden die Möglichkeit öffentliche Fördermittel zur Ausbildungsfinanzierung zu beantragen. Diesen Status haben unter den Anbietern von Heilpraktikerausbildungen nur sehr wenige Institute und Schulen.

Liegt der notwendige Nachweis aber vor, so stehen den angehenden Heilpraktikern einige attraktive Förderprogramme offen:

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird durch die örtlichen Agenturen für Arbeit ausgegeben und hat das Ziel Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen Berufsabschluss zu vermitteln. Für eine Förderung der Weiterbildung zum Heilpraktiker mit Bildungsgutschein muss der konkrete Ausbildungskurs entsprechend zugelassen worden sein.

Sind die formellen Kriterien erfüllt, gilt es den zuständigen Mitarbeiter der Arbeitsagentur in einem persönlichen Gespräch von den Vorteilen und dem Nutzen der Heilpraktikerausbildung zu überzeugen. Eine intensive inhaltliche Vorbereitung und die Sammlung starker Argumente sind für dieses Gespräch unverzichtbar.

Wichtig:
Der Ausgang ist dabei ungewiss, da es sich beim Bildungsgutschein um eine sogenannte Kann-Leistung handelt. Sieht die Arbeitsagentur Chancen, den von Arbeitslosigkeit bedrohten Kandidaten in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln, so steht diese Vermittlung stets vor dem vorgetragenen Weiterbildungswunsch.

Teilhabe am Arbeitsleben

Bei der Agentur für Arbeit können Fördermittel zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden. Die Antragsteller müssen behindert, schwerbehindert oder von Behinderung bedroht sein. Die Behinderung des Antragstellers muss die Ausübung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit oder grundsätzlich seinen Berufseinstieg unmöglich machen.

WeGebAU

Hinter dieser Abkürzung steht ein weiteres Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Es bedeutet: Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Über die Arbeitsagentur können Unternehmen Fördermittel zur Qualifizierung ihrer älteren und schlecht ausgebildeten Arbeitnehmer erhalten.

Eine Weiterbildungsförderung über dieses Programm erfordert zunächst Zustimmung und Unterstützung durch den Arbeitgeber. Dieser muss dann die Initiative ergreifen und die zuständige Arbeitsagentur von der Förderungswürdigkeit der gewünschten Weiterbildung überzeugen.

Bildungsprämie: Prämiengutschein und Spargutschein.

Mit dem Prämiengutschein unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung gezielt Berufstätige, Mütter und Väter in der Elternzeit und Angehörige in der Pflegezeit. Für diesen Personenkreis werden Weiterbildungskosten bis zu 50 % gefördert, maximal bis zu 500 Euro.

Hinweis:
Die Klärung möglicher Ansprüche kann in einer der über 500 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet erfolgen. Die Beratung dort empfiehlt sich insbesondere für Bildungsinteressierte in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern gelten Sonderregelungen. Außerdem gibt es dort ländereigene Förderungsprogramme für Weiterbildungen mit höheren Kosten.

Beim Spargutschein geht es um die Sparprogramme mit vermögenswirksamen Leistungen. Dabei ist eine Entnahme aus den Rücklagen möglich, die nach dem Vermögensbildungsgesetz angespart wurden. Sonst übliche Sperrfristen müssen dabei nicht beachtet werden und selbst die Arbeitnehmersparzulage bleibt davon unberührt.

Eine Abklärung im Detail übernehmen auch in diesem Fall die regionalen Beratungsstellen. Sie schätzen auch ein, inwieweit beide Gutscheine miteinander kombiniert werden können.

Zusätzliche Sonderprogramme Bundesländer

Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds haben einzelne Bundesländer weitere Förderprogramme entwickelt. Dazu gehören Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Bremen und Thüringen. Die Voraussetzungen und Konditionen variieren. Details zu den Sonderprogrammen können auf der Homepage des jeweils zuständigen Sozialministeriums abgefragt werden.

Bildungskredit

Mit dem Bildungskredit werden Studierende und Schüler unterstützt, deren Ausbildung oder Studium bereits weit fortgeschritten ist. Das Bundesverwaltungsamt ist für die Kreditvergabe zuständig. Hier müssen auch die Anträge gestellt werden. Selbst wenn der Antragsteller alle Voraussetzungen erfüllt, gibt es keinen Rechtsanspruch.

Die Finanzmittel für den Bildungskredit werden jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt und sind begrenzt.

Begabtenförderung

Über das Programm der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) werden Absolventen gefördert, die einen besonders guten Berufsabschluss in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf vorweisen können. Bewerber für ein Stipendium dieser Stiftung dürfen nicht älter als 25 Jahre sein. Es gibt Ausnahmeregelungen für bis zu 27-Jährige.

Hilfe bei Fragen zur Ausbildungsfinanzierung

Die komplexen Inhalte und Rahmenbedingungen der einzelnen Förderprogramme und Unterstützungsangebote können auf den ersten Blick mehr verwirren als Klarheit vermitteln. Mit offene Fragen und Unsicherheiten wendet sich der Studierende am besten zunächst an die Studienberatungen der Lehrinstitute. Oftmals gibt es hier auch erfahrene Absolventen, die die Neulinge unterstützen und beraten.

Gut zu wissen:
Heilpraktikerforen im Internet bieten rund um die Heilpraktikerausbildung einen regen Austausch und haben viele Tipps aus der Praxis parat. Hier können auch die Fragen zur Finanzierbarkeit mit Kommilitonen besprochen werden. Steuerliche Themen der Ausbildungsfinanzierung beantwortet kompetent der Fachmann, also der Steuerberater oder der Sachbearbeiter des Finanzamtes.

Wem es um konkrete Förderprogramme geht, sollte die zuständigen örtlichen Beratungsstellen und auch die Onlineportale der Institutionen kontaktieren.

Die über das ganze Bundesgebiet verteilten allgemeinen Bildungsberatungsstellen leisten Beratungsarbeit auch für angehende Heilpraktiker, die ihre Ausbildung noch planen. Im Rahmen dieser Beratungen können die finanziellen Fragen thematisiert werden. Eine qualifizierte Beratungsstelle nimmt dabei stets neutral und kostenfrei die individuellen Anliegen des Ratsuchenden wahr und sucht mit ihm die optimale Lösung. Bei der Auswahl einer geeigneten Beratungsstelle sollten diese Kriterien im Vorfeld abgefragt werden.

Info:
Hilfreich ist dabei eine Liste unabhängiger Beratungsstellen, die die Stiftung Warentest erstellt hat und die im Internet verfügbar ist.

Ratgeber – Studium mit Kind – Finanzen, Förderung, Hilfen

Finanzielle Unterstützung bei Studium mit Kind

Wenn während des Studiums eine Schwangerschaft geplant oder ungeplant eintritt, dann stellt dies für viele werdende Eltern ein Problem dar. Aber auch, wenn das Kind schon geboren ist und der Studienbeginn steht kurz bevor, kann es sein, dass der erste Moment sehr hilflos erscheint. Dabei gibt es sehr viele Möglichkeiten, wie ein Studium mit Kind auch erfolgreich absolviert werden kann. Wichtig ist nur, dass bedacht wird, dass ein Kind sehr viel Aufmerksamkeit und Zuwendung braucht, nicht nur in den ersten Lebensmonaten, sondern auch in allen Phasen seiner Entwicklung. Der folgende Ratgeber gibt zahlreiche Tipps und Ideen, die beim Studium mit Kind hilfreich sind.

Welche Kosten müssen beim Studium mit Kind bedacht werden?

In erster Linie kostet ein Studium schon für den Studierenden Geld. Daher ist es wichtig, dass dieser Kostenfaktor zu Grunde gelegt wird. Kommt dann noch ein Kind mit dazu, dann kann die knappe Haushaltskasse sehr schnell leer sein. Ein Kind kostet Geld und das schon bevor es geboren ist.

Die Erstausstattung stellt dabei den größten Kostenfaktor dar. Ein Baby braucht ein Bett, einen Schrank, eine Wickelkommode und vor allem auch Kleidung. Diese muss an die Witterungsbedingungen und die Jahreszeiten angepasst sein. Ist ein Auto vorhanden, dann ist ein bestimmter Sitz oder eine Sitzschale von Nöten. Hinzu kommen die Unterhaltungskosten für das Auto und vor allem auch der passende Kinderwagen.

Gut zu wissen:
Alternativ kann das Kind auch in einem Tragetuch transportiert werden, aber dies bietet sich nur in den ersten Lebensmonaten an, da dann die Belastung für die Eltern körperlich zu groß wird.

Ist das Baby einmal geboren, dann müssen entsprechende Windeln in der richtigen Größe immer vorhanden sein und wenn das Stillen nicht möglich ist, dann sollte auch hier die Milchnahrung immer vorrätig sein. Dies stellt die größten Kostenfaktoren dar.

Weiterhin ist durch ein erhöhtes Maß an Hygiene auch mit mehr Nebenkosten zu rechnen, denn durch nächtliches Stillen, vermehrte Wäsche und andere Spielzeuge oder Schlaflampen kann auch die Stromrechnung entsprechend belastet werden.

Hinweis:
Auch die Kosten für die Miete, sofern man nicht mehr Zuhause wohnt könnten steigen, denn auch ein Kind braucht Platz und es ist sehr kompliziert in einem einfachen Studentenzimmer ausreichend Platz und Voraussetzungen für ein Baby zu schaffen.

Auch wenn dies zunächst nach sehr vielen Kosten klingt, sollte es kein Grund für die Entscheidung gegen ein Kind darstellen. Ein Kind zu bekommen ist eine sehr persönliche Entscheidung und sollte nicht nur von den finanziellen Gegebenheiten abhängig gemacht werden. Es kann seine Vorteile, aber auch seine Nachteile haben. Aber es gibt ausreichend Möglichkeiten, dass werdende Eltern und Eltern im Studium auch mit Kind gefördert werden können.

Welche Arten der Förderung gibt es?

Hierbei ergibt sich eine großer Pool an Möglichkeiten, die junge Eltern nutzen können. Es ist dabei nicht wichtig, ob die Eltern zu zweit ihr Kind aufziehen oder alleinerziehend sind. Viele Staatliche Hilfen können in dieser Situation in Anspruch genommen werden.

Kindergeld

Jedes Kind, das in Deutschland lebt und dort geboren wurde, hat ein Anrecht auf Kindergeld. Dabei wird das Kindergeld vom ersten Lebensmonat angezahlt und auch die Eltern haben als Studenten die Chance Kindergeld zu erhalten, wenn sie noch unter 27 Jahren sind. Kindergeld kann nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Hierzu ist es notwendig, dass die Geburtsurkunde und der entsprechende Antrag zeitnah eingereicht werden.

Info:
Weiterhin ist die Steueridentifikationsnummer des Kindes notwendig. Diese wird nach der Geburt und der Anmeldung des Kindes auf dem zuständigen Einwohnermeldeamt ausgesendet. Das Kindergeld beträgt pro Kind 192€ im Monat. Ab dem dritten Kind wird dieser Betrag angepasst.

Elterngeld

Alle Eltern haben in Deutschland den Anspruch auf Elterngeld, sofern sie vor der Geburt in einer Anstellung waren oder aber in einer Ausbildung sind bzw. studieren. Auf diese Weise ist es möglich, bei einem Antrag nach der Geburt des Kindes mit Vorlage der Geburtsurkunde 300€ monatlich zu bekommen. Dabei ist die Elternzeit auf 12 Monate festgesetzt. Möchte man 24 Monate Elternzeit neben, dann wird nur der halbe Betrag ausgezahlt.

Wichtig:
Weiterhin müssen die Einkünfte des Jahres vor der Entbindung nachgewiesen werden. Sollten hier Einkünfte erzielt wurden sein, dann kann das Elterngeld auch höher ausfallen. 67% bis 100% des Lohnausfalls können so abgedeckt werden.

Betreuungsgeld

Dies können alle Eltern beantragen bei denen die Elternzeit abgelaufen ist. Bis zum 36. Lebensmonat des Kindes können so 150€ gezahlt werden.

Kinderzuschlag

Wenn die Kosten für Kindergarten oder eine andere Art der Unterkunft nicht selbst getragen werden können, besteht die Möglichkeit, dass Kinderzuschlag beantragt werden kann. Dieser wird nach der Höhe der Einkünfte berechnet und kann bis zu 170€ hoch sein.

Mutterschaftsgeld

Diese Leistung steht Schwangeren zu, die im Mutterschutz sind. Also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Seit dem 1.1.2018 haben auch Studenten, geringfügig Beschäftigte und Schülerinnen einen Anspruch auf diese Leistungen. Zuvor war es lediglich erwerbstätigen Müttern vorbehalten.

Wichtig ist nur, dass eine gesetzliche Krankenversicherung bei der entsprechenden Krankenkasse besteht. Diese ermittelt anhand des Einkommens einen Tagessatz.

Gut zu wissen:
Der Mindestsatz liegt bei 13€ pro Tag des Mutterschutzes. Er wird in zwei Teilen ausgezahlt. Zunächst für den Zeitraum vor der Geburt, nach der Geburt für den Folgezeitraum. Wichtig ist, dass die Bescheinigung des Gynäkologen vorliegt, die eine Schwangerschaft deklariert und auch den voraussichtlichen Entbindungstermin mit angibt.

Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende Eltern können beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Kindsvater nicht für das Kind zahlen kann oder will.

BAföG

Wird das Studium mehr als drei Monate unterbrochen, dann kann es passieren, dass das BAföG nicht mehr bewilligt wird. Dies kann eintreten, wenn ein Urlaubssemester in die Studienzeit eingebracht wird. In diesem Falle ist es notwendig das alternativ Leistungen beim Jobcenter beantragt werden.

Info:
Sollte sich die Regelstudienzeit durch die Betreuung des eigenen Kindes verlängern, dann kann auf Antrag auch das BAfög einmalig verlängert werden.

Stipendienprogramm

Bei einigen Einrichtungen, wie die Bundesstiftung für Mutter und Kind oder Landesstiftung „Familie in Not“, ist es möglich, dass Stipendien vergeben werden, wenn Eltern mit Kind studieren wollen. So gibt es die Möglichkeit, dass die Studiengebühren und kleinere Unkosten entfallen. Im Gegensatz zum BAföG muss ein Stipendium nicht zurückgezahlt werden.

Wo kann man sich Hilfe holen?

In allererster Linie kann die Unterstützung der Familie eine große Hilfe sein. Sie steht zumeist hinter dem Kinderwunsch oder der Schwangerschaft und somit kann auch die Betreuung des Kindes während der Studienzeit zu Beginn einfach geregelt werden. Auch die Suche nach einem Kindergartenplatz kann hier unterstützt werden.

Wer keine familiäre Unterstützung hat und damit auch der entsprechende Wohnraum nicht vorhanden ist, der kann sich an die Universität wenden. Dort gibt es Beauftragte, die weiterhelfen können. Ob es nun um die Rechte der Frauen geht oder um die notwendigen Leistungen, die beantragt werden müssen.

Hinweis:
Hier kann eine große Hilfe erfolgen. Die höchste Stelle bildet hierbei das Studentenwerk. Sie arbeiten nicht auf eine Universität bezogen und können weitere hilfreiche Tipps und Hilfen geben.

Alle Stellen bei denen bereits Anträge gestellt wurden, aber auch das Jugendamt und das Jobcenter stehen nicht nur mit Leistungen bereit, sondern auch mit einer beratenden Tätigkeit. Sie ermöglichen die Ausschöpfung alle finanziellen Hilfe, leisten Hilfe bei Anträgen und können auch unter anderen Behörden vermittelnd arbeiten. Wichtig ist dabei, dass alle Termine eingehalten und Nachweise erbracht werden, dass ein reibungsloser Ablauf möglich ist. So kann auch die Wohnungssuche unterstützt werden, sofern diese notwendig ist.

Info:
Bei akuter finanzieller Not und Hilflosigkeit können karitative Einrichtungen helfen. Sie geben Unterstützung aber auch finanzielle Hilfen für die Erstausstattung des Kindes aus, sofern die bewilligten Mittel des Amtes nicht ausreichen oder nicht bewilligt wurden sind. Hier befinden sich auch Beratungsstellen, die in allen Anliegen weiterhelfen können.

Welche Vergünstigungen kann man während des Studiums mit Kind erhalten?

Hierbei handelt es sich um allgemeine Vergünstigungen, aber auch um spezielle. Für Eltern mit einem Kind kann sich der Tarif für die Kita, aber auch für Beförderungsmittel mit der Vorlage eines Studentenausweises entsprechend reduzieren. Hierzu sind nur gültige Dokumente zur Vorlage nötig.

Alle Studenten können vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Dieser wird pro Haushalt über eine Höhe von 17,50€ monatlich erhoben. Dies ist allerdings nur notwendig, wenn man einen eigenen Haushalt hat. Die Befreiung kann bei einer Landesrundfunkanstalt gegen Vorlage des entsprechenden Einkommensbescheids oder BaföG-Bescheids erwirkt werden. Auch bei Leistungen vom Jobcenter wird eine Bestätigung ausgestellt, dass der Rundfunkbeitrag nicht geleistet werden muss.

Gut zu wissen:
Auch Telefonkosten können sich gegen diese Vorlage verringern. Dazu dient der Telefonsozialtarif. Dieser ist aber nur gültig, wenn ein Anschluss der Telekom vorliegt.So kann eine monatliche Gutschrift von 6,94€ erfolgen.

Wenn Studenten sich aufgrund eines geringen Einkommens nicht ausreichend versorgen können, dann gibt es die Möglichkeit der Ausgabe von Essensmarken für die Mensa, die auch für das Kind mit ausgegeben werden können. Dazu ist der Kontakt zum Studentenwerk nötig.

Wenn durch das Kind der Wohnsitz verlegt werden muss, dann ist es ratsam zu schauen, ob man eine Wohnsitzprämie erhalten kann, mit der manche Städte locken. Sie zahlen dafür Geld, geben Gutscheine aus oder bezahlen auch das Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel. Hierbei kann auch das Kind mit eingebracht werden.

Welche Vorteile, auch finanzielle, ergeben sich daraus?

Wer sich entscheidet ein Kind während des Studiums zu bekommen, ist zunächst einer Doppelbelastung und sehr vielen Behördengängen ausgesetzt. Aber dabei muss man nicht immer allein alles bestreiten, denn die Leistungen, die gezahlt werden und die umfangreiche Beratung können auch das Leben erleichtern.

Wichtig:
Es ist nur notwendig, dass alle Behörden rechtzeitig aufgesucht werden, dass Antragsbearbeitungen ausreichend Zeit haben und keine Geldnot eintritt.

Durch das Einkommen Elterngeld bildet sich eine kleine monatliche Sicherheit, die auch für mehr Entspannung sorgt und finanzielle Sicherheit. Hierdurch ist auch die Möglichkeit gegeben, dass ausreichend Zeit für das eigene Kind vorhanden ist.

Auch wenn es in den Zeiten der Prüfungen anstrengend ist, sind anschließend die Semesterferien, die ausreichend Zeit geben, dass man für sein Kind da sein kann. Im späteren Berufsleben ist es nicht möglich 2 Monate Urlaub zu bekommen. Daher sollte man diese Zeit auch nutzen. Durch Elterngeld und andere Leistungen kann auch hier eine finanzielle Sicherheit verbucht werden.

Die Elternzeit und der Elterngeldbezug werden mit auf die Rentenversicherungszeit angerechnet und auch die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge sind in dieser Zeit nicht notwendig. Innerhalb der Elternzeit ist eine Mutter von den Beiträgen befreit.

Fazit

Auch wenn die Belastung sehr stark sein wird, man hat bewiesen, dass man dies schafft und vor allem ist der Grundstein für eine Familie gelegt. Der Druck später ein Kind zu bekommen ist nicht mehr zu hoch und vor allem können auch noch Geschwister folgen.

Hinweis:
Viele Eltern haben Angst, dass es sie es nicht nur finanziell nicht schaffen, sondern auch ihrem Kind nicht gerecht werden können. Auch wenn dies auf den ersten Blick so scheint. Es gibt für alles eine Lösung und vor allem, wenn die familiäre Unterstützung gewährleistet ist, dann steht einem Kind nichts im Wege. Und auch die Großeltern freuen sich, wenn sie noch jünger sind und diese Zeit nutzen können, um ihr Enkelkind aufwachsen zu sehen.

Ratgeber für Flüchtlinge – Ausbildungsfinanzierung

Studium & Ausbildung – Finanzierungsmöglichkeiten

Andere Sprachen:

  • Refugee counsellor Financing of training § Studies (in english)
  • Conseiller en matière de réfugiés Financement de la formation § Etudes etc. (en francais)

Inhalt:

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  • Studium & Ausbildung – Finanzierungsmöglichkeiten
  • 1. Ausbildung von Flüchtlingen
  • 2. Förderung der Ausbildung
  • 3. Finanzierung der Ausbildung
    • Vergütung
    • Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
    • Was sind ausbildungsbegleitende Hilfen? (abH)
    • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
      • Voraussetzungen
    • Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
      • Höhe der BAB?
  • 4. weitere Förderungen
    • Alternativer Bildungskredit
    • Kindergeld
  • 5. Zuständige Behörden
  • 6. Studium als Flüchtling
    • Voraussetzungen
    • Förderung
    • Hinweis
    • Studiengebühren
  • 7. Finanzierung des Studiums
    • BAföG
    • Familiäre Situation
    • Einkommensfreibeträge
    • Kinderbetreuungszuschlag
    • Rückzahlung des BAföG
    • Antragstellung
    • Stipendien
    • Weitere Themen rund um Finanzen und Kredite:
  • 8. Zuständige Behörden:
    • Quellen:
  • Refugee counsellor Financing of training § Studies etc. – Subsidies, support
  • 1. Training of refugees
    • Requirements for training in Germany
  • 2. Promotion of training
  • 3. Financing of training
    • Remuneration
    • What are training aids? (abH)
    • Federal Training Assistance Act (BAföG)
    • Prerequisites
    • What must be taken into account when submitting an application?
    • Height of the BAB?
  • 4. Further grants
    • Alternative education loan
  • 5. competent authorities
  • 6. study as a refugee
    • Prerequisites
    • Promotion
    • Tuition fees
  • 7. Financing the studies
    • BAföG
    • Familiar situation
    • Income allowances
    • Childcare supplement
    • Repayment of BAföG
    • Application
    • Stipends
  • 7. Competent authorities
    • Sources
  • Conseiller en matière de réfugiés Financement de la formation § Etudes etc.
  • 1. la formation des réfugiés
    • Exigences pour la formation en Allemagne
  • 2. promotion de la formation
  • 3. le financement de la formation
    • rémunération
    • Que sont les auxiliaires pédagogiques? (abH)
    • Ces mesures s’ajoutent à la formation aux loisirs.
    • Loi fédérale sur l’aide à la formation (BAföG)
    • prérequis
    • Hauteur du BAB?
  • 4. autres subventions
    • Prêt d’éducation alternative
  • 5. autorités compétentes
  • 6. étudier en tant que réfugié
    • prérequis
    • astuce
    • frais de scolarité
  • 7. le financement des études
    • astuce
    • Situation familiale
    • allocations de revenu
    • supplément pour la garde d’enfants
    • Remboursement de BAföG
    • allocations
  • 8. les autorités compétentes

Weil Integration ohne Bildung nicht möglich ist, unterstützt das Bundesbildungsministerium die Eingliederung Schutz-Suchender in die deutsche Gesellschaft, indem sie verstärkt in deren Ausbildung investiert. Deutsch lernen, eine Ausbildung zu absolvieren oder ein Studium aufzunehmen: Das ist der Schlüssel, um sich zu integrieren und am gesellschaftlichen Leben in Deutschland teilnehmen zu können.

Die Mehrzahl der Geflüchteten ist unter 25 Jahre. Viele kommen ohne Ausbildung oder mussten ihr Studium abbrechen.

In den kommenden Jahren stellt das Ministerium circa 130 Millionen Euro zusätzlich für Bildung und Ausbildung zur Verfügung.

Hinweis:
Hochschulen in Deutschland sind für die Integration durch Bildung von großer Bedeutung. Die Bundesregierung fördert in den kommenden Jahren Länder und die Hochschulen, um Studierende mit Flüchtlingsbiografie zu integrieren mit circa 100 Millionen Euro.


Themen dieser Kapitel:

  1. Ausbildung von Flüchtlingen
  2. Förderung der Ausbildung
  3. Finanzierung der Ausbildung
  4. weitere Beihilfen Förderung
  5. Zuständige Behörden
  6. Studium von Flüchtlingen
  7. Finanzierung des Studiums
  8. zuständige Behörden

1. Ausbildung von Flüchtlingen

Die Zahl der Fachkräfte und Bewerber um einen Ausbildungsplatz ist in der Handwerksbranche in Deutschland gesunken.

Um Mitarbeiter zu finden, ist es von Nutzen die Fähigkeiten von Flüchtlingen zu betrachten. Eine Vielzahl zeigt Einsatz und möchte arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen.

Oftmals ist dies mit Sicht auf mangelnde Sprachkenntnisse, mit Schwierigkeiten verbunden. Die im Ausland erworbenen Qualifikationen müssen geprüft, Zeugnisse übersetzt werden.

Es lohnt sich, diese Schwierigkeiten zu beseitigen. Häufig verfügen geflüchtete Menschen über hilfreiche Berufserfahrung und Begabung. Staatliche ausbildungsbegleitende Hilfen unterstützen den jungen Bewerber sowie den Ausbildungsbetrieb.

Voraussetzungen für eine Ausbildung in Deutschland:
Anerkannten Flüchtlingen verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis. Sie dürfen direkt eine Ausbildung aufnehmen und die Förder- bzw. Unterstützungsleistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Anspruch nehmen. Die Bewilligung der Ausländerbehörde sowie Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind für die Ausbildungsaufnahme nicht notwendig. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für inländische Beschäftigte.

2. Förderung der Ausbildung

Fast alle jungen Flüchtlinge brauchen bei der Integration in den Ausbildungsmarkt Hilfe. Sie benötigen Beistand bei Einstiegsqualifizierungen, bei berufsvorbereitenden und ausbildungsbegleitenden Maßnahmen sowie finanzielle Unterstützung. Viele Betriebe betreten neuen Boden, wenn sie Flüchtlinge ausbilden. Hindernisse lassen sich leichter bezwingen, wenn Hilfestellung für die Firmen bereitsteht.

Um jugendlichen Flüchtlingen eine Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu geben, stellen Jobcenter und die Agentur für Arbeit finanzielle Mittel bereit, um Betriebe, die bereit sind, Flüchtlinge einzustellen zu unterstützen.

Ein Kredit für Azubis kann durch verschiedene Fördermöglichkeiten realisiert werden.

3. Finanzierung der Ausbildung

Wie wird die Vorbereitung auf eine Ausbildung gefördert?

Eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ermöglicht es den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich für einen Beruf entschieden haben, sich auf eine Ausbildung vorzubereiten.

In einem Praktikum zwischen sechs und zwölf Monaten werden sie an Ausbildungsinhalte des Betriebs herangeführt und können ihre Befähigungen unter Beweis stellen.

Vergütung

Die Entlohnung wird zwischen der Firma und EQ – Lehrgangsteilnehmerin / Teilnehmer geregelt. Die Arbeitsagentur oder das zuständige Jobcenter bezahlt dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ – Vergütung bis zur Höhe von 247 Euro monatlich

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Die Förderung der EQ muss von dem Ausbildungsinteressierten vor Beginn bei der örtlichen Agentur für Arbeit, beantragt werden. Zusätzlich muss die Ausländerbehörde eine Genehmigung erteilen. Die Einwilligung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht notwendig. Bei Bedarf kann EQ mit ausbildungsbegleitenden Hilfen beantragt werden.

Was sind ausbildungsbegleitende Hilfen? (abH)

Ausbildungsbegleitende Hilfen sind Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Lehrlinge erhalten gezielten Unterricht, um schulische Mängel oder soziale Probleme zu überwinden und die Lehrzeit erfolgreich zu beenden. Ausbildungsabbrüche sollen dadurch verhindert werden.

Es werden Nachhilfen in Theorie und Praxis, sowie Deutschunterricht zum Abbau von Sprachschwierigkeiten angeboten. Erfahrene Ausbilder, Lehrkräfte und Sozialpädagogen begleiten die Jugendlichen während der abH.

Die Maßnahmen finden zusätzlich zur Ausbildung in der Freizeit statt.

Die Antragsstellung auf abH ist vor und während der Ausbildung bei der Berufsberatung möglich. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen sind für den Lehrling und seinen Betrieb kostenlos.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Für Lehrlinge, unerheblich, ob sie einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung nachgehen, gibt es spezielle finanzielle Hilfen. Unterstützt werden die Ausbildungen an einer Berufsfachschule, an der Fachschule sowie Fachoberschule. Ebenso werden Lehrlinge an Berufsfachschulklassen und Berufsaufbauschulen finanziell gefördert.

Der Antragsteller muss jünger als 30 Jahre sein. Ausnahmefälle sind Antragsteller mit Kindern unter zehn Jahren.

Die Höhe der monatlichen BAföG Zuwendung hängt vom anrechenbaren Einkommen der Eltern ab. Unterschreiten deren Einkünfte bestimmte Freigrenzen, wird der BAföG-Höchstsatz ausbezahlt. Ist die Freigrenze überschritten, wird das Geld auf das BAföG angerechnet.

Der Höchstsatz für Lehrlinge liegt bei 738 Euro im Monat. Aufgrund der steigenden Mieten vor allem in den Großstädten, ist der Anteil für Wohnkosten auf 250 Euro monatlich erhöht worden.

Hinweis:
Empfänger von BAföG können in einem Minijob dauerhaft 450 Euro dazuverdienen. Es kommt zu keiner Kürzung der Förderung. Der Freibetrag beim Vermögen der Lehrlinge und Schüler liegt bei 7.500 Euro. Lehrlinge mit Kindern erhalten einen Zuschuss von 130 Euro pro Kind.

Auszubildende erhalten BAföG als Vollzuschuss. Er muss nicht zurückgezahlt werden.

Informationen unter:
www.bafög.de
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Lehrlinge, die eine duale Berufsausbildung (Ausbildung an Berufsschule und Betrieb) absolvieren, können statt BAföG eine staatliche Beihilfe beantragen: Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Diese Beihilfe wird von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Voraussetzungen

Auszubildende bekommen BAB, sofern sie im Verlauf der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Wohnsitz zu weit entfernt ist.

Auszubildende über 18 Jahre verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende, erhalten ebenfalls BAB, wenn sie in der Nähe zum elterlichen Wohnsitz leben. Das trifft auf Lehrlinge mit Kind zu.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit vor Aufnahme der Berufsausbildung zu stellen. Die Leistungen gelten für die Länge der Ausbildung. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden.

Höhe der BAB?

Die Summe der BAB richtet sich nach der Lebenssituation. Persönliches Einkommen der oder des Auszubildenden wird komplett angerechnet. Ebenso das Einkommen vom Ehepartner oder des Lebenspartners. Überragt das Einkommen der Eltern bestimmte Freibeträge, ist es ebenfalls anrechenbar.

Hinweis:
Der Grundbedarf liegt bei 372 Euro. Mietkosten werden bis zu 166 Euro übernommen. (Ist die Miete höher als 149 Euro, wird der Betrag um bis zu 84 Euro erhöht). Die Fahrkosten von 476 Euro (Höchstkosten) dienen dazu, die Pendelkosten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule zu tragen.

Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de

4. weitere Förderungen

Alternativer Bildungskredit

Lehrlinge können einen Bildungskredit beantragen. Dieser wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und muss dort beantragt werden.

Hinweis:
Volljährige Auszubildende können einen Antrag auf Bildungskredit stellen. Das Kreditvolumen liegt bei höchstens 7.200 Euro. Er wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für ausbildungsbezogene Ausgaben ist umsetzbar. Der Bildungskredit ist mit dem BAföG zusammen legbar.


Informationen unter:

www.bundesverwaltungsamt.de

Kindergeld

Lehrling, bis zum vollendeten 25. Lebensjahr erhalten Kindergeld. Pro Monat 192 Euro.

5. Zuständige Behörden

Arbeit und Beruf sind bedeutende Bereiche der Integration. Folgende Links helfen einen Überblick über Migration, Flüchtlinge, Arbeit und Beruf zu erhalten.

  • So tickt Deutschland.

Karriere und Arbeit (mehrsprachig)
www.deutschland.de

  • Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Arbeit und Beruf
www.bamf.de

6. Studium als Flüchtling

Voraussetzungen

Um in Deutschland studieren zu können, ist nach Hochschultyp die Hochschulreife oder Fachhochschulreife notwendig.

Die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen oder die Servicestelle uni-assist eV befinden bei ausländischen Studenten, ob die Anforderungen für ein Studium vorhanden sind. In welchem Umfang Studienleistungen, die im Vorfeld im Herkunftsland erworben wurden, auf ein Studium in Deutschland anerkannt werden, legen die Hochschulen selber fest.

Förderung

Das Bundesjugendministerium bietet jungen Flüchtlingen spezielle Förderung an.

Das Bundesprogramm – Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H) hilft beim Übergang von einem im Herkunftsland abgebrochenen Studium zum neuen Studium in Deutschland.

Fachkräfte beraten die Studenten in finanziellen Angelegenheiten und geben Tipps zur Fortsetzung ihrer akademischen Laufbahn.

Hinweis

Basierend auf die Integrationskurse werden Fortbildungen zum Erlernen der deutschen Sprache bis zum Niveau C 1 (EU-Referenzrahmen) bezahlt.

Zusätzlich werden Kurse zur Erlangung der deutschen Fachhochschul- bzw. Hochschulreife und Vorbereitungskurse zum Studienkolleg finanziell unterstützt.

Die Anträge auf Beihilfen zur Förderung sind bei den GF-H-Bildungsberatungsstellen zu stellen.

Studiengebühren

Ein Bachelor – Studium an staatlichen deutschen Hochschulen ist grundsätzlich kostenlos. Jedoch sind Semesterbeiträge zu zahlen. Für spezielle Masterprogramme fallen Studiengebühren an. An privaten Hochschulen sind Gebühren zu zahlen.

7. Finanzierung des Studiums

Die Begabtenförderung des Bundes sowie mehrere Stiftungen vergeben zur (Teil-)Finanzierung eines Studiums in Deutschland Stipendien.

Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studenten eine staatliche Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen.

BAföG


Was wird gefördert?

  • Erstausbildungen an Allgemein- und Berufs­ bildenden Schulen (ab Klasse 10)
  • Studium an Kollegs, Akademien und Hochschulen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss
  • Studienaufenthalt im Ausland
  • Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen

Hinweis:
BAföG wird bei einer Erstausbildung gewährt. Die Bewilligung einer Zweitausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Studenten, die die Studienfachrichtung wechseln oder ihr Studium abbrechen, erhalten in einem anderen Studiengang unter besonderen Voraussetzungen finanzielle Förderungen.

Die monatliche Höhe des BAföG hängt von der Ausbildung, den privaten Lebensumständen und den finanziellen Umständen des Studierenden und seiner Familie ab.

Der Höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt bei 735 Euro.

Familiäre Situation

Das BAföG wird abhängig vom Einkommen der Familie gezahlt. Ausnahmefälle beziehen sich auf besondere Personengruppen. Ihnen unterstellt das Gesetz hinsichtlich ihres Lebensalters, ihres Ausbildungsstands und ihrer vorherigen Berufsausübung, dass die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

Einkommensfreibeträge

Der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Studierende liegt bei 250 Euro pro Monat. Es dürfen höchstens 450 Euro im Monat hinzuverdient werden.

Eigenes Vermögen bis zu 7.500 Euro wird nicht auf das BAföG angerechnet. Ein Auto wird somit von der Vermögensanrechnung ausgelassen. Es darf nicht mehr als 7.500 Euro wert sein.

Kinderbetreuungszuschlag

Studenten/innen mit Kindern unter zehn Jahren wird ein Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 130 Euro für jedes Kind gewährt.

Rückzahlung des BAföG

Studierende sowie Lernende an höheren Fachschulen und Akademien bekommen einen Teil der Förderung als Zuschuss und den anderen Teil als zinsloses Darlehen. Die Zurückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende des Studiums und ist auf höchstens 10.000 Euro beschränkt.

Die Höhe des BAföG für jeden Student wird erst bei der Antragstellung vor Studienbeginn ermittelt.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt an dem Studentenwerk der Hochschule, an dem der Student eingeschrieben ist.

Stipendien

Stipendien werden nach Bewerbung vergeben. Der hochbegabte Student bewirbt sich bei einer Stiftung oder auch an seiner Heimathochschule.

Stipendien werden auch von Unternehmen, Privatpersonen oder Gemeinden vergeben.

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    8. Zuständige Behörden:

    • Bundesagentur für Arbeit: Studium und Beruf

    www.arbeitsagetur.de

    • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Studium und Beruf

    www.bamf.de

    • BAföG

    www.bafög.de

    • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

    www.ifa.de

    • Deutsches Studentenwerk

    www.studentenwerke.de

    Quellen:

    www.arbeitsagentur.de

    www.bamf.de

    Refugee counsellor Financing of training § Studies etc. – Subsidies, support

    Since integration without education is not possible, the Federal Ministry of Education supports the integration of protection seekers into German society by investing more in their training. Learn German, complete an apprenticeship or start studying: This is the key to integrating and participating in social life in Germany.

    The majority of refugees are under 25 years old. Many come without training or have had to drop out of their studies.

    Over the next few years, the ministry will provide an additional 130 million euros for education and training.

    Universities in Germany are of great importance for integration through education. In the coming years, the Federal Government will support the Bundesländer and universities in order to integrate students with refugee biographies with approximately 100 million euros.

    Topics of these chapters:

    1. training of refugees
    2. promotion of training
    3. financing of training
    4. further subsidies Promotion
    5. competent authorities
    6. study as a refugees
    7. financing the studies
    8. competent authorities

    1. Training of refugees

    The number of skilled workers and applicants for an apprenticeship has fallen in the skilled trades sector in Germany.

    To find employees, it is useful to consider the abilities of refugees. A large number of them show commitment and would like to work or start an apprenticeship.

    This is often associated with difficulties due to a lack of language skills. The qualifications acquired abroad must be checked and certificates translated.

    It is worthwhile to eliminate these difficulties. Refugees often have helpful work experience and talent. State-run training aids support the young applicant and the training company.

    Requirements for training in Germany

    Recognized refugees have a residence permit. They may take up training directly and make use of the support services of the Employment Agency or the Job Centre.

    The approval of the Foreigners Authority and the Federal Employment Agency (BA) is not necessary for the start of training. The same provisions apply as for domestic employees.

    2. Promotion of training

    Almost all young refugees need help to integrate into the training market. They need assistance with entry qualifications, measures to prepare for and accompany vocational training and financial support. Many companies enter new territory when they train refugees. Obstacles can be overcome more easily if assistance is available to companies.

    Info:
    In order to give young refugees a chance on the German labour market, Jobcenter and the Federal Employment Agency provide financial resources to support companies that are willing to employ refugees.

    3. Financing of training

    How is the preparation for an apprenticeship promoted?

    An in-company initial qualification (EQ) enables young people and young adults who have decided on a career to prepare for an apprenticeship.

    In an internship lasting between six and twelve months, they will be introduced to the training content of the company and will be able to prove their qualifications.

    Remuneration

    The remuneration is determined between the company and EQ – course participant. The employment agency or the relevant job centre will pay the employer a subsidy for the EQ allowance up to a maximum of 231 euros per month (status 08/2016) upon application.

    What must be taken into account when submitting an application?

    Those interested in training must apply for EQ funding from the local employment agency before starting. In addition, the Foreigners Authority must grant a permit. The consent of the Federal Employment Agency is not required. If necessary, EQ can be applied for with training assistance.

    What are training aids? (abH)

    Assistance during training is provided by the Federal Employment Agency (BA). Apprentices receive targeted training in order to overcome school shortcomings or social problems and successfully complete their apprenticeship. This is intended to prevent training terminations.

    Lessons are offered in theory and practice, as well as German lessons to overcome language difficulties. Experienced trainers, teachers and social pedagogues accompany the young people during the abH.

    The measures take place in addition to training in leisure time.

    Applications for abH can be submitted before and during training at the vocational guidance service. The assistance accompanying the training is free of charge for the apprentice and his company.

    Federal Training Assistance Act (BAföG)

    Apprentices, regardless of whether they are pursuing in-company or school-based training, receive special financial assistance. The training courses are supported by a vocational school, a technical college and a technical college. Apprentices at vocational schools and vocational colleges are also financially supported.

    The applicant must be younger than 30 years of age. Exceptions are applicants with children under ten years of age.

    The amount of the monthly BAföG allowance depends on the eligible income of the parents. If their income falls below certain exemption thresholds, the BAföG maximum rate is paid out. If the exemption limit is exceeded, the money is credited to BAföG.

    The maximum rate for apprentices is 738 euros per month. Due to the rising rents, especially in the big cities, the share of housing costs has been increased to 250 euros per month.

    Hint:
    Recipients of BAföG can earn 450 Euro in a mini-job. There is no reduction in funding. The tax-free allowance for the assets of apprentices and students is 7,500 euros. Apprentices with children receive a subsidy of 130 euros per child.

    Trainees receive BAföG as full grant. It does not have to be paid back.

    Information under:

    www.bafög.de

    vocational training allowance (BAB)

    Apprentices who complete dual vocational training (training at vocational school and company) can apply for state aid instead of BAföG: Vocational training allowance (BAB). This allowance is paid by the Employment Agency.

    Prerequisites

    Trainees receive BAB if they cannot live with their parents during the course of their training because the training company is too far away from their place of residence.

    AB, if they live near their parents‘ home. This applies to apprentices with children.

    What must be taken into account when submitting an application?

    The application must be submitted to the Employment Agency before starting vocational training. The benefits apply to the length of training. They do not have to be paid back.

    Height of the BAB?

    The sum of the BAB depends on the life situation. Personal income of the apprentice or trainee will be credited in full. The same applies to the income of the spouse or partner. If the income of parents exceeds certain exemptions, it is also creditable.

    Hint:
    The basic requirement is 372 euros. Rental costs are covered up to 166 euros. (If the rent is higher than 149 euros, the amount will be increased by up to 84 euros). The travel costs of 476 euros (maximum cost) are used to cover the commuting costs between accommodation, training centre and vocational school.

    Information under:
    www.arbeitsagentur.de

    4. Further grants

    Alternative education loan

    Apprentices can apply for an educational loan. This is awarded by the Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) and must be applied for there.

    Hint:
    Full-time trainees can apply for an educational loan. The maximum loan volume is EUR 7,200. It is paid out in monthly installments. A one-off payment of up to 3,600 euros for education-related expenses can be realized. The education credit can be combined with the BAföG.


    Information under:

    www.bundesverwaltungsamt.de

    Child benefit:
    Apprentices under 25 years of age receive child benefit. 192 euros per month.

    5. competent authorities

    Work and profession are important areas of integration. The following links provide an overview of migration, refugees, work and occupation.

    • That’s what makes Germany tick.

    Career and work (multilingual)
    www.deutschland.de

    • Federal Employment Agency

    www.arbeitsagentur.de

    • Federal Office for Migration and Refugees

    Work and occupation
    www.bamf.de

    6. study as a refugee

    Prerequisites

    In order to be able to study in Germany, higher education entrance qualification or advanced technical college entrance qualification is required according to type of higher education institution.

    The International Offices of the higher education institutions or the service office uni-assist eV determine whether the requirements for studying abroad are met. The universities themselves determine the extent to which study achievements that were previously acquired in the country of origin are recognised for studies in Germany.

    Promotion

    The Federal Ministry of Youth offers special support to young refugees.

    The Federal Programme – Education Advisory Service Guarantee Fund University (GF-H) helps with the transition from a course of study that has been interrupted in the country of origin to a new course of study in Germany.

    Specialists advise students on financial matters and give advice on continuing their academic careers.

    Based on the integration courses, training courses for learning the German language up to level C 1 (EU reference framework) are paid.

    In addition, courses for obtaining the German university entrance qualification and preparatory courses for the Studienkolleg are financially supported.

    Applications for subsidies must be submitted to the GF-H training guidance centres.

    Tuition fees

    A Bachelor’s degree at a German state university is basically free of charge. However, semester fees have to be paid. There are tuition fees for special Master’s programmes. Fees are payable at private universities.

    7. Financing the studies

    The federal government’s support for gifted students and several foundations award scholarships to finance (partial) studies in Germany.

    Under certain conditions, students can apply for a state grant (BAföG).

    BAföG

    What is funded?

    • Initial training at general and vocational schools (class 10 and above)
    • Studies at colleges, academies and universities until to a vocational qualification degree
    • study abroad
    • participation in distance learning courses

    BAföG is granted on initial training. Approval of a secondary education is only possible in exceptional cases. Students who change majors or drop out of their studies receive financial support in another course of study under special conditions.

    The monthly amount of BAföG depends on the student’s education, his or her private life and the financial circumstances of the student and his or her family.

    The maximum rate for students who no longer live with their parents is 735 euros.

    Familiar situation

    The BAföG is paid depending on the income of the family. Exceptions apply to special groups of persons. They are subject to the law with regard to their age, level of education and previous professional practice that the parents are no longer liable to pay alimony.

    Income allowances

    The housing supplement for students not living with their parents is 250 Euro per month. A maximum of 450 euros per month may be earned additionally.

    Own assets of up to 7,500 euros are not counted towards BAföG. A car is thus excluded from the capital account. It must not be worth more than 7,500 euros.

    Childcare supplement

    Students with children under ten years of age are granted a childcare supplement of 130 euros per month for each child.

    Repayment of BAföG

    Students as well as learners at higher technical colleges and academies receive part of the funding as a grant and the other part as an interest-free loan. The repayment begins five years after the end of studies and is limited to a maximum of 10,000 euros.

    The amount of the BAföG for each student is not determined until the application is submitted before the start of the course.

    Application

    Applications are submitted to the Studentenwerk of the university where the student is registered.

    Stipends

    Scholarships are awarded after application. The highly gifted student applies to a foundation or his home university.

    Scholarships are also awarded by companies, private individuals or municipalities.

    7. Competent authorities

    • Federal Employment Agency: Studies and Career

    www.arbeitsagetur.de

    • Federal Office for Migration and Refugees – Studies and occupation

    www.bamf.de

    • BAföG

    www.bafög.de

    • Central Office for Foreign Education

    www.ifa.de

    • German Student Union

    www.studentenwerke.de

    Sources

    www.arbeitsagentur.de

    www.bamf.de

    Conseiller en matière de réfugiés Financement de la formation § Etudes etc.

    L’intégration sans éducation n’étant pas possible, le ministère fédéral de l’éducation soutient l’intégration des demandeurs de protection dans la société allemande en investissant davantage dans leur formation. Apprendre l’allemand, effectuer un apprentissage ou commencer à étudier: C’est la clé de l’intégration et de la participation à la vie sociale en Allemagne.

    La majorité des réfugiés ont moins de 25 ans. Beaucoup viennent sans formation ou ont dû abandonner leurs études.

    Au cours des prochaines années, le ministère fournira 130 millions d’euros supplémentaires pour l’éducation et la formation.

    Les universités allemandes ont une grande importance pour l’intégration par l’éducation. Dans les années à venir, le gouvernement fédéral soutiendra les Länder et les universités afin d’intégrer les étudiants ayant une biographie de réfugiés avec environ 100 millions d’euros.

    Sujets de ces chapitres:

    1. la formation des réfugiés
    2. promotion de la formation
    3. le financement de la formation
    4. autres subventions Promotion
    5. autorités compétentes
    6. étude des réfugiés
    7. le financement des études
    8. autorités compétentes

    1. la formation des réfugiés

    Le nombre de travailleurs qualifiés et de candidats à l’apprentissage a diminué dans le secteur des métiers spécialisés en Allemagne.

    Pour trouver des employés, il est utile de tenir compte des capacités des réfugiés.

    Un grand nombre d’entre eux font preuve d’engagement et aimeraient travailler ou commencer un apprentissage.

    Cela est souvent associé à des difficultés dues à un manque de compétences linguistiques. Les diplômes acquis à l’étranger doivent être vérifiés et les certificats traduits.

    Il vaut la peine d’éliminer ces difficultés. Les réfugiés ont souvent une expérience de travail et des talents utiles. Les aides publiques à la formation soutiennent le jeune demandeur et l’entreprise formatrice.

    Exigences pour la formation en Allemagne

    Les réfugiés reconnus ont un permis de séjour. Ils peuvent se former directement et bénéficier des services d’appui de l’Agence pour l’emploi ou du Centre pour l’emploi.

    L’approbation de l’Office des étrangers et de l’Agence fédérale pour l’emploi (BA) n’est pas nécessaire pour le début de la formation. Les mêmes dispositions s’appliquent que pour les employés de maison.

    2. promotion de la formation

    Presque tous les jeunes réfugiés ont besoin d’aide pour s’intégrer au marché de la formation. Ils ont besoin d’une assistance en matière de qualifications d’entrée, de mesures de préparation et d’accompagnement à la formation professionnelle et de soutien financier. De nombreuses entreprises entrent sur de nouveaux territoires lorsqu’elles forment des réfugiés. Les obstacles peuvent être surmontés plus facilement si les entreprises disposent d’une assistance.

    Afin de donner une chance aux jeunes réfugiés sur le marché du travail allemand, Jobcenter et l’Agence fédérale pour l’emploi fournissent des ressources financières pour soutenir les entreprises désireuses d’employer des réfugiés.

    3. le financement de la formation

    Comment favoriser la préparation à un apprentissage?

    Une qualification initiale en entreprise (EQ) permet aux jeunes et aux jeunes adultes qui ont choisi une carrière professionnelle de se préparer à un apprentissage.

    Dans le cadre d’un stage d’une durée de 6 à 12 mois, ils seront initiés au contenu de la formation de l’entreprise et pourront justifier de leurs qualifications.

    rémunération

    La rémunération est déterminée entre l’entreprise et EQ – participant à la formation.
    L’agence pour l’emploi ou le centre de placement compétent versera à l’employeur, sur demande, une subvention pour l’allocation EQ jusqu‘ à un maximum de 231 euros par mois (état 08/2016).

    Quels sont les éléments à prendre en compte lors du dépôt d’une demande?

    Les personnes intéressées par la formation doivent faire une demande de financement auprès de l’agence locale pour l’emploi avant de commencer. En outre, l’autorité des étrangers doit accorder une autorisation. Le consentement de l’Agence fédérale pour l’emploi n’est pas nécessaire. Si nécessaire, EQ peut être sollicité avec une aide à la formation.

    Que sont les auxiliaires pédagogiques? (abH)

    L’aide à la formation est fournie par l’Agence fédérale pour l’emploi (BA). Les apprentis reçoivent une formation ciblée afin de surmonter les carences scolaires ou les problèmes sociaux et de compléter avec succès leur apprentissage. Ceci est destiné à prévenir les interruptions d’entraînement.

    Des cours théoriques et pratiques sont proposés, ainsi que des cours d’allemand pour surmonter les difficultés linguistiques. Des formateurs expérimentés, des enseignants et des pédagogues sociaux accompagnent les jeunes durant l’abH.

    Ces mesures s’ajoutent à la formation aux loisirs.

    Les demandes d’abH peuvent être introduites avant et pendant la formation au service d’orientation professionnelle.
    L’assistance accompagnant la formation est gratuite pour l’apprenti et son entreprise.

    Loi fédérale sur l’aide à la formation (BAföG)

    Les apprentis, qu’ils suivent une formation en entreprise ou en milieu scolaire, reçoivent une aide financière spéciale. Les cours de formation sont soutenus par une école professionnelle, une école technique et une école technique. Les apprentis des écoles professionnelles et des collèges professionnels bénéficient également d’un soutien financier.

    Le demandeur doit être âgé de moins de 30 ans. Les exceptions sont les demandeurs qui ont des enfants de moins de dix ans.

    Le montant de l’allocation mensuelle BAföG dépend du revenu éligible des parents. Si leurs revenus tombent en dessous de certains seuils d’exonération, le taux maximum BAföG est versé. Si la limite d’exemption est dépassée, l’argent est crédité à BAföG.

    Le tarif maximum pour les apprentis est de 738 euros par mois. En raison de la hausse des loyers, en particulier dans les grandes villes, la part des coûts de logement a été augmentée à 250 euros par mois.

    Indice:
    Les bénéficiaires de BAföG peuvent gagner 450 euros dans un mini-job. Il n‘ y a pas de réduction du financement. L’abattement fiscal pour les actifs des apprentis et des étudiants est de 7 500 euros. Les apprentis avec enfants reçoivent une subvention de 130 euros par enfant.

    Les stagiaires reçoivent BAföG comme bourse complète. Il n‘ a pas à être remboursé.

    Informations sous:

    www.bafög.de

    l’allocation de formation professionnelle (BAB)

    Les apprentis qui achèvent leur double formation professionnelle (formation en entreprise et en école professionnelle) peuvent demander une aide d’État au lieu de BAföG: allocation de formation professionnelle (BAB)
    Cette allocation est versée par l’agence pour l’emploi.

    prérequis

    Les stagiaires reçoivent le BAB s’ils ne peuvent pas vivre avec leurs parents pendant leur formation parce que l’entreprise formatrice est trop éloignée de leur lieu de résidence.

    Les stagiaires de plus de 18 ans mariés ou vivant en partenariat civil reçoivent également le BAB s’ils habitent à proximité du domicile de leurs parents. Ceci s’applique aux apprentis avec enfants.

    Quels sont les éléments à prendre en compte lors du dépôt d’une demande?

    La demande doit être soumise à l’Agence pour l’emploi avant le début de la formation professionnelle. Les avantages s’appliquent à la durée de la formation. Ils n’ont pas à être remboursés.

    Hauteur du BAB?

    La somme du BAB dépend de la situation de vie. Le revenu personnel de l’apprenti ou du stagiaire sera crédité en totalité. Il en va de même pour le revenu du conjoint ou du partenaire. Si le revenu des parents dépasse certaines exemptions, il est également créditeur.

    Indice:
    L’exigence de base est de 372 euros. Les frais de location sont couverts jusqu‘ à 166 euros. (Si le loyer est supérieur à 149 euros, le montant sera majoré jusqu‘ à 84 euros). Les frais de déplacement de 476 euros (coût maximum) sont utilisés pour couvrir les frais de déplacement entre le logement, le centre de formation et l’école professionnelle.


    Informations sous:

    www.arbeitsagentur.de

    4. autres subventions

    Prêt d’éducation alternative

    Les apprentis peuvent demander un prêt d’études. Ce contrat est octroyé par la Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) et doit faire l’objet d’une demande.

    Indice:
    Les stagiaires à temps plein peuvent demander un prêt d’études. Le montant maximal des prêts est de 7 200 EUR. Elle est versée en versements mensuels. Un paiement unique pouvant aller jusqu‘ à 3.600 euros pour les frais liés à l’éducation peut être effectué. Le crédit de formation peut être combiné avec le BAföG.


    Informations sous:

    www.bundesverwaltungsamt.de

    Prestations familiales:
    Les apprentis de moins de 25 ans reçoivent des allocations familiales. 192 euros par mois.

    5. autorités compétentes

    Le travail et la profession sont des domaines d’intégration importants. Les liens suivants donnent un aperçu de la migration, des réfugiés, du travail et de la profession.

    • C’est ce qui fait battre l’Allemagne.

    Carrière et travail (multilingue)
    www.deutschland.de

    • Agence fédérale pour l’emploi

    www.arbeitsagentur.de

    • Office fédéral des migrations et des réfugiés

    Travail et occupation
    www.bamf.de

    6. étudier en tant que réfugié

    prérequis

    Pour pouvoir étudier en Allemagne, un diplôme d’entrée dans l’enseignement supérieur ou un diplôme d’entrée dans une haute école technique est exigé selon le type d’établissement d’enseignement supérieur.

    Les Bureaux internationaux des établissements d’enseignement supérieur ou le bureau de service uni-assist eV déterminent si les conditions requises pour étudier à l’étranger sont remplies. Les universités déterminent elles-mêmes dans quelle mesure les résultats d’études déjà obtenus dans le pays d’origine sont reconnus pour les études en Allemagne.

    Promotion:

    Le Ministère fédéral de la jeunesse offre une aide spéciale aux jeunes réfugiés.

    Le Programme fédéral – Fonds de garantie des services consultatifs en matière d’éducation (GF-H) aide à la transition d’un cursus interrompu dans le pays d’origine vers un nouveau cursus en Allemagne.

    Les spécialistes conseillent les étudiants en matière financière et leur donnent des conseils sur la poursuite de leur carrière universitaire.

    astuce

    Sur la base des cours d’intégration, les cours de formation à l’apprentissage de la langue allemande jusqu’au niveau C 1 (cadre de référence de l’UE) sont rémunérés.

    En outre, les cours pour l’obtention du diplôme d’entrée à l’université allemande et les cours préparatoires au Studienkolleg bénéficient d’une aide financière.

    Les demandes de subvention doivent être adressées aux centres d’orientation de la formation GF-H.

    frais de scolarité

    Un baccalauréat dans une université d’Etat allemande est en principe gratuit.
    Cependant, les frais de semestre doivent être payés. Il y a des frais de scolarité pour les programmes spéciaux de master. Les frais sont payables dans les universités privées.

    7. le financement des études

    Le soutien du gouvernement fédéral aux étudiants doués et plusieurs fondations octroient des bourses pour financer des études (partielles) en Allemagne.

    astuce

    Sous certaines conditions, les étudiants peuvent demander une bourse d’État (BAföG).

    BaföG

    Qu’est-ce qui est financé?

    • Formation initiale dans les écoles générales et professionnelles (classes 10 et supérieures)
    • Études dans les collèges, les académies et les universités jusqu‘ à ce que au diplôme de qualification professionnelle
    • études à l’étranger
    • participation à des cours de formation à distance

    astuce

    BAföG reçoit une formation initiale. L’agrément d’un enseignement secondaire n’est possible que dans des cas exceptionnels. Les étudiants qui changent de majeure ou qui abandonnent leurs études reçoivent une aide financière dans un autre programme d’études à des conditions spéciales.

    Le montant mensuel de BAföG dépend de la formation de l’étudiant, de sa vie privée et de la situation financière de l’étudiant et de sa famille.

    Le tarif maximum pour les étudiants qui ne vivent plus avec leurs parents est de 735 euros.

    Situation familiale

    Le BAföG est payé en fonction du revenu de la famille. Des exceptions s’appliquent aux groupes spéciaux de personnes. Ils sont soumis à la loi en ce qui concerne leur âge, leur niveau d’instruction et leur pratique professionnelle antérieure que les parents ne sont plus tenus de payer une pension alimentaire.

    allocations de revenu

    Le supplément logement pour les étudiants qui ne vivent pas avec leurs parents est de 250 euros par mois. Un maximum de 450 euros par mois peut être gagné en plus.

    Les avoirs propres jusqu‘ à concurrence de 7.500 euros ne sont pas pris en compte dans BAföG. Une voiture est donc exclue du compte de capital. Il ne doit pas valoir plus de 7 500 euros.

    supplément pour la garde d’enfants

    Les étudiants ayant des enfants de moins de dix ans bénéficient d’un supplément de 130 euros par mois pour chaque enfant.

    Remboursement de BAföG

    Les étudiants ainsi que les apprenants des collèges et académies techniques supérieurs reçoivent une partie du financement sous forme de subvention et l’autre partie sous forme de prêt sans intérêt. Le remboursement commence cinq ans après la fin des études et est limité à un maximum de 10 000 euros.

    Le montant du BAföG pour chaque étudiant n’est pas déterminé avant que la demande ne soit soumise avant le début du cours.

    Application:

    Les demandes sont adressées au Studentenwerk de l’université où l’étudiant est inscrit.

    allocations

    Les bourses d’études sont accordées sur demande. L’étudiant très doué pose sa candidature à une fondation ou à son université d’origine.

    Les bourses sont également octroyées par des entreprises, des particuliers ou des municipalités.

    8. les autorités compétentes

    • Agence fédérale pour l’emploi: études et carrière

    www.arbeitsagetur.de

    • Office fédéral des migrations et des réfugiés – Études et profession

    www.bamf.de

    • BAföG

    www.bafög.de

    • Office central de l’enseignement à l’étranger

    www.ifa.de

    • Union des étudiants allemands

    www.studentenwerke.de

    Sources:
    www.arbeitsagentur.de

    www.bamf.de

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