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Ratgeber Finanzierung der Pflege von Angehörigen

Möglichkeiten für junge Leute

Berufstätigkeit oder Studium – wie die Pflege und Finanzierung eines Angehörigen trotzdem klappt

  • Wer zählt zu den nahen Angehörigen nach der deutschen Regelung?
  • Familienpflegezeit
    • § 2 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) Arbeitsverhinderung – Kurzzeit
    • §§ 3, 4 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG)
    • Familienpflegezeit wie finanzieren?
  • Wie sind Pflegepersonen versichert?
    • Rentenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Wer erhält Pflegegeld?
    • Antrag für die Pflegeversicherung
    • Pflegegeld – wann wird bezahlt?
    • Pflegegeld
      • Pflegegrad 1
      • Pflegegrad 2
      • Pflegegrad 3
      • Pflegegrad 4
      • Pflegegrad 5
    • Regelmäßige Beratungspflege
  • Sachleistungen
  • Urlaub für die Pflegeperson (Verhinderungspflege)
  • Pflegekurse von den Pflegekassen
  • Zusätzlich versichern

Bei 2,9 Millionen Deutschen, die auf Pflege angewiesen sind, tritt die ambulante Pflege mit Leistungen bei zirka 2 Millionen Pflegebedürftigen ein. Rund 73 Prozent aller Angehörigen betreuen eine pflegebedürftige Person. Doch wie sind Beruf oder Studium mit der Pflege eines Angehörigen zu vereinbaren, wenn das zu pflegende Familienmitglied nicht in einem Pflegeheim, sondern im gewohnten Umfeld betreut werden soll?

Es gestaltet sich in den meisten Fällen sehr schwer. Gerade wenn es um die Pflege von Angehörigen geht, stehen berufstätige Personen, gerade alleinerziehende Mütter oder Studenten vor dem großen Problem, wie sie die Versorgung ihres Angehörigen in ihren Tagesplan integrieren können.

Auch die Frage nach den Kosten und nach finanzieller Unterstützung vom Staat wird immens wichtig, weil sich die Arbeitszeiten unter Umständen erheblich verkürzen oder das Studium mehr Zeit braucht und die finanziellen Mittel völlig anders eingeteilt werden müssen. Gerade auch alleinerziehende Mütter stehen als Alleinverdiener auf den ersten Blick vor einem fast unlösbaren Problem.

Wer zählt zu den nahen Angehörigen nach der deutschen Regelung?

  • Geschwister und Geschwister des Ehegatten
  • Enkel- und Schwiegerkinder
  • Lebenspartner, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften
  • Ehegatten, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
  • Eltern, Stiefeltern
  • Großeltern, Schwiegereltern
  • Kinder (auch Adoptiv- und Pflegekinder) – sowohl die eigenen, als auch die des Ehegatten oder Lebenspartners

Familienpflegezeit

Der deutsche Staat hat 2012 die Familienpflegezeit für Personen eingeführt, die einen Angehörigen pflegen müssen oder wollen.

Diese dient als rechtliche Grundlage zur Regelung der Pflege von nahen Angehörigen. Die kurze Pflegezeit ohne Frist von Ankündigung beim Arbeitgeber (bei akuten und weiterführenden Pflegemaßnahmen) und die Familienpflegezeit bis zu sechs Monaten werden im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt.

Eine Familienpflegezeit von bis zu 2 Jahren wurde im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) festgeschrieben.

Die Familienpflegezeit von 3 Monaten bis zu 2 Jahren dient dazu, dem Berufstätigen die Möglichkeit zu bieten, die pflegebedürftige Person in der gewohnten häuslichen Umgebung zu pflegen. Der Antrag muss mit Ankündigung gestellt werden.

Im Falle einer Beanspruchung der maximalen 24 Monate ist es möglich, eine teilweise Arbeitsreduzierung zu vereinbaren. Eine Reduzierung bis zu 15 Stunden wöchentlich ist erlaubt, diese Stunden werden auch mit einer Lohnfortzahlung ausgeglichen. Für die unbezahlten Freistellungszeiträume besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, auf Antrag ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu erhalten.

In diesen Fällen (Freistellung 3 bis 6 oder 24 Monate) kann die Sozialversicherung (bis zu einem Gesamteinkommen von 450 €) über die Familienversicherung beim Ehegatten oder bei Unverheirateten über eine freiwillige Versicherung vorübergehend geregelt werden. Liegt das Einkommen über diesem Betrag, besteht eine Pflicht zur gesetzlichen Versicherung.

In allen Fällen besteht ein Kündigungsschutz von der Ankündigung bis zum Ende der Freistellung. Minderjährige Kinder, die pflegebedürftig sind, dürfen auch außerhalb der häuslichen Umgebung betreut werden. Am Ende der Freistellungszeit führt der Berufstätige seine Arbeit wieder Vollzeit bei seinem Arbeitgeber fort. Bis er den Ausgleich des Zeitkontos erreicht hat, arbeitet er mit reduziertem Gehalt.

§ 2 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG)
Arbeitsverhinderung – Kurzzeit

Berufstätige, die sich akut in einer kurzen, absehbaren Zeit um einen Angehörigen kümmern müssen, dürfen bei ihrem Arbeitgeber zehn Tage Pflegezeit (vollständige Freistellung) beantragen. Sie können in diesem Zeitraum zu Hause bleiben. In diesen zehn Tagen kann sowohl die Pflege des Angehörigen und darüber hinaus auch eine eventuelle Maßnahme zur Weiterpflege organisiert werden, wenn vorauszusehen ist, dass der Pflegebedürftige noch längere Betreuung als die zehn Tage benötigt.

Der Antrag beim Arbeitgeber bedarf keiner vorherigen Ankündigung und gilt für akute Fälle. Die Freistellung gilt als unbezahlte Freistellung. Für diese Pflegezeit wird Pflegeunterstützungsgeld gewährt. Es ist ein Antrag bei der Pflegekasse von der zu pflegenden Person für diese Zeit notwendig.

Die Sozialversicherung übernimmt für diesen Zeitraum die Familienversicherung des Ehepartners oder bei Unverheirateten eine freiwillige Versicherung.

§§ 3, 4 des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG)

Auf Antrag beim Arbeitgeber ist es möglich, maximal 6 Monate Pflegezeit in Anspruch zu nehmen und sich für diese Zeit von ihm freistellen zu lassen. Auch eine Teilfreistellung kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Für Angehörige in der letzten Lebensphase stehen dem Berufstätigen maximal drei Monate Freistellung auf Antrag zu.

Die Freistellung erfolgt ebenfalls unbezahlt. Eine Lohnfortzahlung ist nicht möglich, außer es wurde eine teilweise Freistellung beantragt. Es gibt jedoch hier die Möglichkeit für den Arbeitgeber, beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen für diese Zeit zu beantragen.

Auch wenn die Begleitung in einem Hospiz erfolgen soll, hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch und ein zinsloses Darlehen ist hier möglich.

Familienpflegezeit wie finanzieren?

Gemäß dem Familienpflegezeitgesetz schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Vertrag über die Arbeitszeitreduzierung ab, über die sie sich einig wurden. Das anteilige Gehalt für die reduzierten Arbeitsstunden bezahlt der Arbeitgeber. Darüber hinaus erfolgt ein Aufstocken der Differenz zwischen Vollzeitgehalt und reduziertem Gehalt mit fünfzig Prozent, das der Arbeitgeber als zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erhält.

Hat der Berufstätige z. B. ein Bruttogehalt in Höhe von 1.600 € und arbeitet 40 Stunden pro Woche (100 Prozent), erhält der Arbeitgeber, wenn er die Arbeitszeit und Gehalt auf 25 Stunden (62,5 Prozent = 1000 Euro) reduziert, aus Bundesdarlehen die Hälfte der Differenz (300 Euro).

Damit wird das Gehalt aufgestockt. Nachdem die Freistellung zu Ende ist, wird mit einem Teil des Vollzeitlohnes vom Arbeitgeber das Darlehen zurückbezahlt, es wird einbehalten.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für diese Zeit, zur Absicherung seines Arbeitgebers, eine Familienpflegezeitversicherung abzuschließen. Diese bezahlt die fehlenden Beträge im Zeitkonto, wenn der Arbeitnehmer berufsunfähig werden sollte oder gar in der Pflegezeit verstirbt.

Die Mindestbeschäftigungszeit von 15 Stunden wöchentlich wurde im Hinblick auf die Altersarmut konzipiert, um die üblichen Beitragszahlungen zur Sozialversicherung zu gewährleisten. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, einen Pflegeversicherungszuschuss für die eigenen Rentenbeiträge, um die Rentenansprüche gleichbleibend weiter einzubezahlen. Der Rentenanspruch für Arbeitnehmer, die ein geringes Einkommen haben, kann dadurch sogar steigen.

Wie sind Pflegepersonen versichert?

Rentenversicherung

Beiträge zur Rentenversicherung müssen weiter bezahlt werden – bei einer Mindestpflegezeit von 14 Stunden pro Woche UND wenn der Angehörige Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält

Arbeitslosenversicherung

Für Arbeitnehmer, die vor der Familienpflegezeit in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig waren, übernimmt die Pflegekasse die Beiträge in der Freistellungszeit.

Kranken- und Pflegeversicherung

Wenn eine Pflegeperson während der Pflege eines Angehörigen verheiratet ist, springt während dieser Zeit die Familienversicherung des Ehepartners beitragsfrei ein, solange die Voraussetzungen vorliegen. In allen anderen Fällen bieten sich freiwillige Versicherungen an.

Eine weitere Möglichkeit gibt es, bei der Versicherung des zu pflegenden Angehörigen einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag zu erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Gepflegte gesetzlich oder privat versichert ist.

Wer von der Versicherungspflicht als Pflegeperson bereits vorher befreit war, dem bleibt diese Befreiung erhalten.

Wer erhält Pflegegeld?

Wer die Bedingungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt, kann selbst entscheiden, wie und von wem er gepflegt werden möchte. Entscheidet sich der zu Pflegende für eine Pflege zu Hause durch einen Angehörigen, erhält er von der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegeld, die an eine gesetzliche Krankenkasse angeschlossen ist.

Die Beträge werden monatlich ausgezahlt, wenn es sich um häusliche Pflege handelt, die in geeigneter Umgebung und Weise vorgenommen wird. Als Pflegeperson muss sich ein Angehöriger oder eine Person zur Verfügung stellen, die den Pflegedienst ehrenamtlich ausführt.

Nach dem Antrag auf Pflegegeld wird beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ein Gutachten erstellt, nach dem der Pflegebedürftige eingestuft wird. Nach der Bewilligung des Antrages wird das Pflegegeld monatlich direkt an die zu pflegende Person ausgezahlt.

Antrag für die Pflegeversicherung

Wer Angehörige hat, die gepflegt werden müssen, sollte den Antrag auf Gewährung von gesetzlichen Pflegeleistungen sofort stellen. Einer Form bedarf dieser Antrag nicht, er kann auch per Telefon gestellt werden. In der Regel sendet die Pflegekasse dem Antragsteller ein Formular zum Ausfüllen zu.

Der Antrag bei der Pflegekasse wird genehmigt, wenn die dauerhafte Pflegebedürftigkeit vorliegt und eine Pflegegrad-Einstufung gemacht werden kann. Erst dann werden auch Leistungen erbracht. Eine Pflegebedürftigkeit muss nach Antragstellung mindestens noch sechs weitere Monate vorhanden sein.

Überwiegend ist der Leistungsträger, bei dem der Antrag eingereicht wird, die Krankenversicherung der zu pflegenden Person.

Pflegegeld – wann wird bezahlt?

Das Pflegegeld ist nach Pflegegraden gestaffelt. Dabei wird die Schwere und der Umfang der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt, die sich aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse ergibt. In der Regel wird dieses Pflegegeld vom Versicherten an die Pflegeperson weitergegeben. Es ist für den Antragsteller frei verfügbar und kann ebenfalls für die Anschaffung von Mitteln zur Pflege dienen, die die Pflegeperson braucht.

Folgende Zahlen sind aus dem Jahr 2018:

Pflegegeld

Pflegegrad 1

Es besteht ein halbjährlicher Beratungsanspruch, jedoch kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Monat. Diese beginnt erst beim Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2

Diese schließt die früheren Pflegestufen 0+Demenz und Pflegestufe 1 mit ein. Der Pflegebedürftige erhält monatlich 316 Euro.

Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 schließt die früheren Pflegestufen 1 + Demenz und Pflegestufe 2 ein. Der Pflegebedürftige erhält monatlich 545 Euro.

Pflegegrad 4

Der Pflegegrad 4 schließt die früheren Pflegestufen 2 + Demenz und Pflegestufe 3 ein. Der Pflegebedürftige erhält monatlich 728 Euro.

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 schließt die früheren Pflegestufen 3 + Demenz und den Härtefall ein. Der Pflegebedürftige erhält monatlich 901 Euro.

Regelmäßige Beratungspflege

Wenn der Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld bezieht, hat ein zugelassener Pflegedienst regelmäßige Beratungspflege zu leisten. Bei Pflegegrad 1 besteht der Anspruch auf die Beratung, doch es ist kein Zeitraum vorgeschrieben. Es wird die Pflegequalität geprüft, um der Pflegeperson Hilfestellung zu geben.

Die Beratungspflege erfolgt alle sechs Monate bei den Pflegegraden 2 und 3 und alle 3 Monate bei den Pflegegraden 4 und 5. Der Nachweis muss schriftlich bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Kosten für den Nachweis liegen beim Pflegedienst.

Sachleistungen

Als Pflegesachleistung gilt die Art der Leistungserbringung, die nicht in Bargeld, sondern durch Arbeit erfolgt, wie die professionelle Grundpflege und Versorgung des Haushalts. Professionelle Pflegefachkräfte, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden, erledigen in diesem Fall die Pflege und werden direkt vom Träger bezahlt.

Dies geschieht durch einen Vertrag der Pflegekasse mit einer Pflegeeinrichtung, in dem auch die direkte Finanzierung gegenseitig geregelt wird.

Zur Entlastung der pflegenden Person können Sachleistungen beantragt werden. Hier stehen mehr Varianten von Leistungen zum Verfügung, die auch höher sein können. So hat ein Pflegebedürftiger Grad 3 Anspruch auf Pflegesachleistung von monatlich 1.298 Euro.

Wird dieser Betrag nicht voll in Anspruch genommen, wird der nicht in Anspruch genommene Restbetrag prozentual zum Pflegegeld transferiert. Zu Pflegesachleistungen zählen auch professionelle Pflegedienste.

Es handelt sich um eine Sachleistung und wird daher nie bar ausbezahlt. Wird der Pflegedienst aber z. B. nur morgens in Anspruch genommen und macht nur etwa 25 Prozent vom 1.298 Euro Pflegesachleistungsanspruch aus, werden diese 25 Prozent vom Pflegegeld von 545 Euro abgezogen und ein Anspruch auf 75 Prozent Pflegegeld in Höhe von 408,75 Euro steht weiterhin zur Verfügung.

Mit den 25 Prozent aus den Sachleistungen (324,15 Euro) erhält der Pflegegeldnehmer eine höhere Leistung von somit 733,25 Euro.

Urlaub für die Pflegeperson (Verhinderungspflege)

Eine Person, die einen Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Freizeit. Die Pflegeperson muss nicht ununterbrochen anwesend sein. Die Pflegeversicherung übernimmt für einen Urlaub von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr alle Kosten für eine Vertretung bzw. Ersatzpflege. Diese Art von Leistung trägt den Fachbegriff Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege wird bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson bezahlt, frühestens aber erst nach sechs Monaten Pflegedienst. Ein Betrag von 1.612 Euro pro Jahr kann für die Pflegegrade 2 bis 5 dafür beansprucht werden. Nutzt eine Pflegeperson eine Kurzzeitpflege nicht voll aus, kann der Rest bis maximal 50 Prozent des vollen Leistungsbetrages zusätzlich für diese Verhinderungspflege verwendet werden.

Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, wenn eine Verhinderungspflege nur ein paar Stunden andauert.

Pflegekurse von den Pflegekassen

Die Pflegekassen arbeiten mit verschiedenen Verbänden zusammen. Sie bieten Pflegekurse für die Menschen an, die ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege betreuen. Kontakt zu fachlich ausgebildeten Ansprechpartnern und sich mit Anderen, die in derselben Lage sind, auszutauschen, ist genauso wichtig wie die Pflegeanleitungen und Informationen über die Pflege von Angehörigen, die in den Kursen angeboten werden.

Zusätzlich versichern

In Deutschland steigen die Zahlen von Pflegebedürftigen an. Das bedeutet, dass der Staat Jahr für Jahr die Pflegeleistungen auf immer mehr Bedürftige verteilen muss. Oft ist auch die Pflege teurer als die gesetzlich festgelegten Leistungen des Staates. Manchmal sogar doppelt so hoch, je nach Einzelfall.

Um nicht auf Ersparnisse zurückgreifen zu müssen, kann es sinnvoll sein, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, die die Differenz deckt. Diese kann von jedem Versicherten abgeschlossen werden. Dabei spielt die Art der Versicherung (gesetzlich oder privat) keine Rolle.

Ratgeber Schulden – Arten, abzahlen, Fristen…

  • Hypothek
    • Die Charakteristik
    • Die verschiedenen Arten von Hypotheken
      • Ein Beispiel
    • Die Hypothek im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung
    • Hypothek und Grundschuld – dadurch unterscheiden sie sich voneinander
    • Die Vor- und Nachteile von Grundschuld und Hypothek für Eigentümer
  • Bürgschaft
    • Was ist eine Bürgschaft?
    • Wie läuft eine Bürgschaft ab?
    • Voraussetzungen für eine Bürgschaft
    • Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
      • => Ausfallbürgschaft
      • => selbstschuldnerische Bürgschaft
      • => Gewährleistungsbürgschaft
      • => Bürgschaft nach Anfordern
      • => Anzahlungsbürgschaft
    • Vor- und Nachteile einer Bürgschaft
      • Vorteile
      • Nachteile
    • 5 Tipps zur Bürgschaft
      • 1) richtige Art von Bürgschaft auswählen
      • 2) Voraussetzungen im Hinterkopf behalten
      • 3) Kündigung einer Bürgschaft
      • 4) Rechte eines Bürgens
      • 5) Alternativen ohne Bürgen
    • Bürgschaft nicht leichtfertig eingehen
    • Fazit
  • Zwangsvollstreckung
    • Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht.
    • Funktion der Zwangsvollstreckung.
    • Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.
    • Welche Vollstreckungsmaßnahmen gibt es?
    • Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung.
    • Die Durchsuchungsanordnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.
    • Kosten einer Zwangsvollstreckung.
    • Rechtsbehelfe gegen eine Zwangsvollstreckung.
  • Schuldscheindarlehen
    • Was ist ein Schuldscheindarlehen?
    • Die Garantien eines Schuldscheins
    • Details in einem Schuldschein
    • Gesicherte und Ungesicherte Darlehen
    • Missbräuchliche Klauseln
    • Unterschriften
    • Vor- und Nachteile von Schuldscheindarlehen
      • Für den Kreditnehmer
      • Für den Gläubiger
    • Wann sollte ein Schuldscheindarlehen zum Einsatz kommen
      • Ist es eine beträchtliche Menge Geld?
    • Wie komplex sind die Kreditbedingungen?
    • Vermeidung von Schuldscheinbetrug
      • Falsche Sicherheit
      • Investitionstransparenz
      • Verdächtige Renditen
      • Nicht lizenzierte Agenten
      • Aufdringliche Verkäufer
    • Als Kreditgeber das Geld zurückverlangen
  • Bankbürgschaft
    • Einzelheiten der Bankbürgschaft
    • Was genau ist eine Bürgschaft?
    • Welche Parteien sind involviert bei der Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft
    • Funktionen
    • Vorteile
    • Mietkaution
    • Die Avalbürgschaft – Alternativen
    • Beispiel aus dem Alltag
    • Bürgschaft im privaten Bereich
    • Tipps für die Inanspruchnahme dieses Finanzinstruments
      • Durchschnittliche Jahresgebühren für Kautionsgarantien
      • Was muss beachtet werden
    • Wissenswertes
    • Arten von Bankbürgschaften
    • Richtlinien über die Handhabung dieser komplizierten Finanzierung
    • Fazit
  • Privatinsolvenz
    • Die Privatinsolvenz – der erste Schritt
    • Warum kann ein Einigungsversuch scheitern?
    • Privatinsolvenz – der Ablauf
    • Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase
    • Dauer der Wohlverhaltensphase
    • Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?
    • Privatinsolvenz – die Folgen
      • Ehepartner in der Privatinsolvenz
      • Privatinsolvenz bei Hartz 4 Bezug
      • Rentner und Privatinsolvenz
    • Tipps zur Privatinsolvenz
      • Professionelle Hilfe
      • Alle Unterlagen zusammenstellen
      • Verkürzung der Privatinsolvenz anstreben
      • An alle Pflichen halten
      • Ernsthafte Bemühungen nachweisen

Hypothek

Der Begriff der Hypothek ist in vielerlei Form jeden Tag zu hören und zu lesen. So spricht man von einem Hypothekendarlehen oder man nimmt eine Hypothek auf seine eigenen vier Wände auf – und der ein oder andere Zeitgenosse hat eine ganz schön schwere Hypothek zu tragen. Alle diese Bedeutungen, die einer Hypothek zugeschrieben werden, beziehen sich samt und sonders auf eine Last oder Belastung, die auf einer Sache oder einer Person liegt.

Last ist hierbei selbstverständlich nicht als Gewichtseinheit zu verstehen, sondern bezieht sich auf ein Pfandrecht, das zur Sicherung einer Forderung auf einem Grundstück gedacht ist.

In diesem Zusammenhang findet der Begriff der Hypothek in der Hauptsache im Sprachgebrauch bei Krediten Verwendung und dient dabei zur dinglichen Sicherung derselben. In der Praxis wird von den Banken jedoch die Eintragung einer Grundschuld auf einem Grundstück bevorzugt. Denn diese steht nicht in direkter Abhängigkeit zu einer gesicherten Kreditforderung und weist somit eine höhere Flexibilität auf.

Da die Hypothek zu den Grundpfandrechten gehört, stellt Sie für eine Bank, die im Bereich der Immobilienfinanzierung tätig ist, eine maßgebliche Sicherheit dar. Im Klartext: Sollte der Darlehensnehmer der Zahlung seiner im Kreditvertrag fest vereinbarten Raten nicht nachkommen, kann das Kreditinstitut die Hypothek dazu heranziehen, um ihr Recht an der finanzierten Immobilie, im Rahmen einer Zwangsveräußerung, geltend machen.

Der Erlös der daraus resultiert, dient dann der Begleichung der noch abzulösenden Restschuld des Kreditnehmers. Hierbei kommt es zum Verkauf des Objekts, dieser wird normalerweise in Form einer Zwangsversteigerung stattfinden.

Die Hypothek wird im Gegensatz zur Grundschuld als akzessorisch bezeichnet. Somit dient sie einfach nur der Sicherung einer ganz bestimmten Forderung. Hingegen kann die Grundschuld zu einem späteren Zeitpunkt auch der Sicherung von anderen Forderungen dienen. Dies ist auch der Grund dafür, warum die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch häufiger vorkommt.

Die Charakteristik

Grundsätzlich erfolgt die Belastung eines Grundstücks zum Zweck der Absicherung einer bestimmten Geldsumme, die dem Kauf oder der Kapitalbeschaffung dient. Somit wird dem Geldgeber, in der Regel einer Bank, eine sogenannte dingliche Sicherung an besagtem Grundstück zugesprochen, um die ihr zustehende Forderung zu sichern. Dies ist allerdings nicht nur auf einem Stück Papier, in Form einer privatrechtlichen Vereinbarung, der Fall.

Die Hypothek ist in Abt. III des Grundbuchs einzutragen. Im Gegensatz zu einer Rentenschuld oder einer Grundschuld setzt die Hypothek eine persönliche Forderung voraus. Voraussetzung für Entstehung der Hypothek, des dinglichen Rechts. Hierbei wird auch von einer Abhängigkeit oder Akzessorietät gesprochen.

Damit berührt der jeweilige Schuldgrund – dies kann ein Darlehen oder ein Kaufvertrag sein – lediglich den Schuldner in Person. Dieser muss damit nicht zwangsläufig auch der Eigentümer des zu belastenden Grundstücks sein. Hingegen schuldet der Grundstückseigentümer der Hypothek, dem Darlehensgeber gegenüber, persönlich nichts, sondern die Haftung beschränkt sich lediglich auf das Grundstück.

Es sei denn, wie dies zumeist der Fall ist, er ist Schuldner und Eigentümer zugleich. Sofern der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ganz oder auch nicht teilweise nachkommt, wird dem Gläubiger die Möglichkeit zugestanden, dass es sich aufgrund der auf dem Grundstück eingetragenen Hypothek, unter dem Einschluss der jeweils mithaftenden Dinge, dies können Pacht- oder Mietforderungen und Zubehör sein.

Die Haftung beinhaltet die Verwertung der Pfandsache im Rahmen einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, um aus dem daraus resultierenden Erlös die Schuld zu befriedigen.

Die verschiedenen Arten von Hypotheken

Das Hypothekenrecht kennt nicht nur eine Art, sondern es gibt unterschiedliche Formen der Hypothek.

So ist beispielsweise die sogenannte Verkehrshypothek bekannt. Eine Verkehrshypothek kann zugleich Buch- oder Briefhypothek sein. Der Hypothekenbrief ist allerdings die Regel.

Handelt es sich um eine Buchhypothek, besteht keinerlei Möglichkeit zur Erteilung eines Hypothekenbriefes. Daher besteht in einer Briefhypothek auch eine umfassendere Verkehrsfähigkeit, denn zu ihrer Übertragung ist keine Grundbucheintragung vorgesehen. Der Ersterwerb erfolgt lediglich durch Übergabe und Einigung. Es genügt zur Ausübung der Rechte der Besitz des Hypothekenbriefs.

Die Sicherungshypothek ist ihrer Bedeutung nach und ganz im Gegensatz zur Verkehrshypothek lediglich eine Buchhypothek und von einer persönlichen Forderung streng abhängig. Der Gläubiger einer Sicherungshypothek muss im Falle eines Streites den Beweis erbringen, alleine auf das Grundbuch kann er sich nicht berufen.

Für den normalen Hypothekenverkehr eignet sich die Sicherungshypothek daher kaum, bis gar nicht. Im Interesse der absoluten Rechtssicherheit muss die Sicherungshypothek ausdrücklich auch als eine solche bezeichnet werden.

Sonderformen von Hypotheken: Inhaberhypothek; Höchstbetragshypothek, ferner: Zwangshypothek und Arresthypothek.

Ein Beispiel

Eine Unternehmung erwirbt eine Immobilie. Der Kauf wird im Rahmen eines Immobiliendarlehens finanziert. Nimmt man an, dass bei derselben Bank weitere Geschäftsverbindungen bestehen – dies kann ein Geschäftskonto sein, das mit einem Kontokorrentkredit ausgestattet ist – oder es bestehen Maschinenfinanzierungen.


Wenn in dieser Konstellation eine Hypothek ins Grundbuch eingetragen wird, um ein Immobiliendarlehen zu sichern, muss zuvor ganz genau in welchem Bezug zu den Darlehensverträgen steht, um diese zu dinglich abzusichern. So ist es also durchaus möglich, dass die Kontokorrentkredite oder anderen Darlehen nicht in die hypothekenrechtliche Sicherung einbezogen werden.

Sollte der Schuldner dann etwa mit den Darlehensraten gegenüber den Krediten in Verzug geraten, kann von Bankenseite die Hypothek nicht als Sicherheit herangezogen werden.

Hingegen ist bei einer Grundschuld die detaillierte Bezeichnung der Forderung nicht zwingend nötig – tritt hier ein Zahlungsverzug ein, kann die Bank weitaus einfacher eine Zwangsversteigerung beim Zahlungsverzug betreiben, auch wenn es sich dabei nicht um ein Immobiliendarlehen, sondern einen Privatkredit oder einen Kontokorrentkredit handelt, der bei derselben Bank notleidend wird.

Die Gesamthypothek, auch Korrealhypothek genannt, wird dann bestellt, wenn mehrere Grundstücke zur Sicherung dienen und somit eine einheitliche Forderung besteht. In diesem Fall haftet jedes einzelne Grundstück und sogar jeder Bruchteil für die gesamte Forderung. Somit kann sich ein Gläubiger ganz nach Belieben aus allen Grundstücken gesamtheitlich oder auch aus nur einzelnen oder Bruchteilen davon befriedigen.

Eine Kündigungshypothek wird so benannt, wenn durch Kündigung das Forderungs-Kapital in einem Betrag fällig wird, welches ehemals durch eine Hypothek gesichert wurde.

Bei einer Amortisationshypothek oder Annuitätenhypothek, wird die Forderung in Raten zurückgeführt, besonders bekannt ist diese Hypothek vom Baukredit her, aber auch von öffentlichen Anstalten, wie zum Beispiel von der KFW-Bank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der Kreditnehmer hat in diesem Fall Jahresleistungen zu erbringen, die stets gleichbleibend sind. Hierbei reduziert sich die Zinsbelastung durch die ständig zunehmende Tilgung, damit wird der auf die Schuldsumme entfallende Anteil der Tilgungsraten Schritt für Schritt erhöht.

Bei der Abzahlungshypothek verhält es sich anders. Hier sind die zu erbringenden Jahresleistungen langsam sinkend. Der zu erbringende Gesamtbetrag bleibt jeweils gleich, allerdings die Zinsleistung sinkt.

Die Hypothek im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung

Wer sich für den Kauf oder Neubau eines Eigenheims entscheidet, kann zumeist mit dem Eigenkapital nur einen Teil der anfallenden Kosten decken. Somit ist das zum Immobilienerwerb benötigte Kapital in den meisten Fällen fremdfinanziert – in aller Regel mittels eines Hypothekendarlehen.

Hierbei handelt es sich um einen Kredit, dem ein Pfandrecht auf eine Immobilie zugrunde liegt. Dabei erfolgt die Absicherung des Darlehens, welches für den Immobilienerwerb verwendet wird, durch das Objekt selbst. Dafür wird ein sogenanntes Grundpfand verwendet.

Die Bezeichnung hierfür lautet umgangssprachlich auch Hypothek. Die offizielle und übliche Bezeichnung ist indes Hypothekardarlehen.

Wenn also mit dem Begriff der Hypothek nicht der Kredit schlechthin gemeint ist, um was handelt es sich dann bei einer Hypothek? Das Wort leitet sich vom griechischen hypothéke ab und meint damit ein Unterpfand. Derjenige der einen Baukredit aufnimmt – also der Hypothekennehmer – bekommt diesen nur dann vom Gläubiger ausgezahlt, wenn er diesem ein Pfand hinterlegt als Sicherheit.

Zumeist kommen Bausparkassen oder Kreditinstitute infrage, allerdings sind auch Lebensversicherungsgesellschaften in vielen Fällen Darlehensgeber, die sich ihr Darlehen durch ein Unterpfand, also eine Hypothek absichern lassen. Als Gläubiger erhalten Sie die Berechtigung einer Verwertung des Pfandes, wenn ein Zahlungsausfall eintritt.

Überwiegend kommt es dann zu einer Zwangsvollstreckung – und der Erlös wird den Kreditschulden gutgeschrieben.

Mittlerweile dient als Sicherheit in den überwiegenden Fällen der Schuldbrief – ein Wertpapier, durch welches das Pfandrecht verbrieft wird. Die Grundpfandverschreibung also solche findet heutzutage kaum noch Anwendung bei einer Hypothek. Dies lässt sich auch recht einfach erklären: Sie besitzt eine ausschließliche Sicherungsfunktion und beweist den Vertragspartnern gegenseitig, dass durch ein Grundpfand die Forderung sichergestellt wird.

Hypothek und Grundschuld – dadurch unterscheiden sie sich voneinander

Beim Immobilienkauf müssen immer beide Grundpfandrechte in das Grundbuch eingetragen werden. Nur werden sie auch um rechtswirksam zu sein. Kosten, die dadurch entstehen lassen sich einfach und bequem unter der Zuhilfenahme eines Grundbuchrechners ermitteln: Mehr an Gemeinsamkeiten gibt es allerdings nicht, zwischen Grundschuld und Hypothek.

Die Hypothek ist nämlich immer an ein ganz bestimmtes Darlehen gekoppelt. Weil dieses meist Monat für Monat, in der Regel abbezahlt wird, findet auch im Grundbuch eine kontinuierliche Reduzierung der Schuldhöhe statt. Sobald alle Schulden aus dem Kredit komplett abgetragen sind, ist dies gleichzeitig auch der Grund dafür, dass die Hypothek erlischt.

Zwar steht die Hypothek auch weiterhin im Grundbuch, jedoch geht sie auf den Eigentümer der Immobilie über, dabei verwandelt sie sich in gleichem Zuge in eine Grundschuld.

Hingegen ist die Grundschuld in keiner Weise davon abhängig, dass ein Finanzierungskredit für eine Immobilie oder ein Grundstück existiert. Daher findet am Ende der Kreditlaufzeit und nach dessen kompletter Rückzahlung die Grundschuld nicht. Sie muss ganz im Gegensatz zu einer Hypothek, auf besonderen Antrag vonseiten des Immobilienbesitzers gelöscht werden aus dem Grundbuch. Hierzu ist allerdings die Zustimmung der Bank, also des jeweiligen Gläubigers nötig.

Solange dies noch nicht geschehen ist, bleibt auch die Grundschuld, und zwar in der ursprünglichen Höhe, zugunsten der Bank bei der Bank bestehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Restschulden komplett getilgt wurden.

Die Vor- und Nachteile von Grundschuld und Hypothek für Eigentümer

Der Immobilieneigentümer ist durch eine Grundschuld flexibler als bei einer Hypothek. Denn diese kann problemlos auch auf andere Gläubiger übertragen und sogar auf ein neu aufzunehmendes Darlehen übertragen werden. So kann beispielsweise nach einer geraumen Zeit, wenn die Schulden auf der Immobilie zu einem großen Teil abgetragen wurden, eine neue Beleihung stattfinden, oft für ein Modernisierungsdarlehen.

Da die Grundschuld unabhängig vom Restschuldstand unverändert hoch bleibt, kann der Kreditnehmer nun problemlos ein neues Darlehen in der Höhe bisher bereits getilgten Schuld aufnehmen. Hierzu muss dann keine neue Grundschuld bestellt werden. Auf diese Weise lassen sich erneute Grundbuchkosten sparen, diese können sehr schnell etliche hundert Euro ausmachen.

Dies ist bei einer Hypothek nicht möglich, sie ist stets an einen konkreten Kredit gebunden. Ansonsten müssten Sie auch Sie müssten dann eine zweite Hypothek aufnehmen, wodurch ebenfalls Grundbuchkosten entstehen.

Jedoch birgt die Grundschuld auch Nachteile: So lange sie existent ist, hat jeder Inhaber der Grundschuld finanzielle Ansprüche an das Grundstück oder die Immobilie. Somit kann sie diese quasi jederzeit geltend machen. Im Extremfall kann dies bedeuten: Zwar wurde die Restschuld komplett getilgt und dennoch bleibt ein Restrisiko bestehen: Beispielsweise kann der Gläubiger Ansprüche finanzieller Art anmelden und damit gleichzeitig eine Zwangsversteigerung anstreben. Zwar ist das sehr unwahrscheinlich, jedoch auch nicht gänzlich ausgeschlossen.

Ein weiterer Nachteil kann sein, dass der Eigentümer, sofern er die Immobilie veräußern möchte und die Bank immer noch die Grundschuld innehat, diese nicht verkaufen kann.

Insgesamt gesehen stellt die Hypothek jedoch immer noch trotz der Nachteile eine weitaus flexiblere Möglichkeit dar, um Darlehen zu sichern. Dies nicht nur für die Banken, sondern auf jeden Fall auch für die Kreditnehmer.

Bürgschaft

Mittlerweile gibt es die etliche Kreditarten, die sich in ihrer Möglichkeit unterscheiden. Außerdem fallen bei jedem Kredit andere Voraussetzungen an. Der Großteil der Darlehen wird im Internet gesucht. Dort können Suchende ihre Angebote miteinander vergleichen und den besten Preis für sich ermitteln. Doch nicht immer verfügen Kreditnehmer über ausreichend Sicherheiten. Ab dann kommt die Bürgschaft ins Spiel.

Dabei handelt es sich um eine besondere Vertragsform, welche bei der Kreditvergabe als Sicherheit genutzt wird. Sie sicher im Grunde genommen den Kreditgeber ab. Was genau eine Bürgschaft ist, wie sie funktioniert, welche Vor- und Nachteile sie bringt und worauf man achten sollte, wird im folgenden Artikel erklärt.

Was ist eine Bürgschaft?


In der Finanzwelt ist es nicht selten, dass eine Person eine sogenannte Bürgschaft erbringen muss. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Kreditantrag. Im Prinzip ist der Vorgang nicht gerade selten und trotzdem weiß der Großteil nicht, um was es sich dabei genau handelt. Nicht vergessen werden sollte, dass die Bürgschaft ihre Vor- und Nachteile besitzt. Außerdem kann sich die Bürgschaft auf jede Lebenssituation beschränken. Zudem gibt es unterschiedliche Arten.

Bei der Bürgschaft handelt es sich zusammengefasst um einen Vertrag, bei dem der Bürgen eine einseitige Verpflichtung mit einem Dritten eingeht. Oft verwendet bei:

-> Kreditverträgen
-> Finanzierungen

Unter anderem wird die Bürgschaft als auch Mitunterzeichner bezeichnet. Im Falle eines Leistungsausfalls übernimmt der Hauptvertragsnehmer die finanziellen Verpflichtungen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Sohn und der Vater. Sobald der Sohn einen Kredit bei der Bank aufnehmen möchte, benötigt die Bank eine Absicherung. Hierbei kann der Vater als Bürge eintreten und im Falle einer Nichtrückzahlung muss er für die Fehler gerade stehen.

Nach der Bekanntgabe der Bürgschaft handelt es sich um eine rechtlich bindende Verpflichtung. Diese ist stets an formalen Voraussetzungen geknüpft und muss zwingend in schriftlicher Form abgegeben werden. Nicht notwendig ist eine notarielle Beglaubigung.

Wie läuft eine Bürgschaft ab?

Der Ablauf einer Bürgschaft ist relativ einfach zu verstehen. Prinzipiell wollen zwei Personen miteinander ein Rechtsgeschäft abwickeln. Allerdings benötigt es zur Absicherung eine weitere Partei, welche die Fehler oder ausfallenden Rückzahlungen begleichen würde. Die dritte Person ist dabei der Bürge. Dieser unterzeichnet nach Einverständnis ein Rechtsgeschäft ab, der bei der ersten Partei vorgelegt wird.

Nachdem die Unterzeichnung abgeschlossen wurde, kann auch das Rechtsgeschäft abgeschlossen werden.

Jedoch braucht es die Genehmigung durch den Bürgen. Vor allem bei privatrechtlichen Angelegenheiten zwischen Familien ist es ratsam den Umfang der Willenserklärung genau zu besprechen. Jegliche Rechte sowie Pflichten müssen im Voraus geklärt werden, damit es später zu keinen Problemen kommen kann.

Eine wirksame Bürgschaft findet nur dann statt, wenn alle beteiligten Personen damit einverstanden sind. Ansonsten lässt sich das Rechtsgeschäft nicht abschließen.


Voraussetzungen für eine Bürgschaft


Nicht jede Person ist in der Lage zu bürgen. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um als Bürge aufzutreten. Im Großen und Ganzen ist jede volljährige Person dazu befähigt zu bürgen. Wichtig jedoch ist die Verhältnismäßigkeit. Ebenfalls wichtig ist die Bonität Eine Bürgschaft ist nicht möglich, wenn:

  • der Bürgschaftsnehmer in wirtschaftlicher Hinsicht zu stark überfordert wird
  • der Bürge volljährig ist, jedoch über kaum Geschäftserfahrung verfügt
  • die Bürgschaft nur aufgrund emotionaler Bindungen zum Schuldner übernommen werden
  • der Hauptschuldner die Emotionen des Bürgen für seine Zwecke ausnutzt

Mittlerweile gibt es etliche Fälle, bei dem die volljährigen Kinder für ihre Eltern Bürgschaften übernommen haben. Diese sind auch gültig, wenn der Bürge sich den Verpflichtungen wirklich bewusst ist. Jedoch lässt sich das in der Praxis nur schwer nachweisen. Deswegen wird der Bürgschaftsnehmer in der Regel auch nie hinterfragt.

Allerdings gibt es eine Ausnahme zu den oben genannten Bürgschaftsfällen. Dabei handelt es sich um die sogenannte Ehegattenbürgschaft. Hierbei dürfen die Ehepartner auch dann bürgen, falls sie mit der Situation wirtschaftlich nicht mithalten können.

Die dort übernommenen Bürgschaften stammen meist aus einer emotionalen Bindung. Voraussetzung dafür ist, dass der Ehepartner erfahren genug ist und geschäftsgewandt agiert.

Welche Arten von Bürgschaften gibt es?


Die Bürgschaft ist ein weiter Begriff. Heutzutage gibt es unterschiedliche Formen für die verschiedensten Fälle. Die bekanntesten werden im Folgenden erklärt.

=> Ausfallbürgschaft


Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich in der Regel um die herkömmliche Form einer Bürgschaft. Dort muss sich der Gläubiger im ersten Schritt an seinen Hauptschuldner wenden. In der Fachsprache bedeutet es: „Einrede der Vorausklage“. Der Gläubiger weist der betroffenen Person zunächst die Bürge zu.

Der Gläubiger muss zudem beim Hauptschuldner eine Zwangsvollstreckung verweisen. Erst wenn diese scheitert oder das verfügbare Geld nicht ausreicht, muss die zu bürgende Person für die restliche Schuld einstehen.

=> selbstschuldnerische Bürgschaft


Bei dieser Art von Bürgschaft handelt es sich um eine rechtlich gefährliche Form. Dabei kann sich der Gläubiger sofort an den Bürgen werden. Die zuvor erwähnte „Einrede der Vorausklage“ ist hier nicht rechtskräftig. Der Bürge wird sofort in die Verantwortung gezogen, falls der Schuldner in Verzug kommt und seine Schulden nicht rechtzeitig bezahlen kann.

Außerdem muss der Gläubiger den Schuldner nicht einmal mahnen. Eine Aufforderung zur Zahlung ist ebenfalls nicht Pflicht. All diese Schritte können direkt auf den Bürgen übertragen werden. Aus diesem Grund ist diese Art von Bürgen so riskant. Jedoch hat der Bürge die Möglichkeit sich bis zu einem bestimmten Grad abzusichern.

Der Vertrag wird dabei auf einen festgelegten Höchstbetrag begrenzt, der sogenannten Höchstbetragsbürgschaft. Alternativ kann die Haftung auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt werden. Ein klassisches Beispiel ist der Mietvertrag.

Mietschulden sind in der Regel bis zu 3 Kaltmieten beschränkt. Ebenfalls denkbar ist eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft für Kreditschulden.

=> Gewährleistungsbürgschaft

Die nächste Form ist die Gewährleistugsbürgschaft. Diese kommt oft im Bereich der Bau- und Handwerksbranche zum Einsatz. Hat zum Beispiel ein Handwerker eine Heizung nicht ordnungsgemäß installiert oder montiert, muss dieser die Mängel beseitigen. Allerdings gibt es einen Ausnahmefall, sobald der Betrieb pleite geht oder aufgrund von Insolvenz abgemeldet werden muss.

Ab dann kommt die Bürgschaft ins Spiel. Dabei steht der Bürge für all die Kosten ein, welche aufgrund der Mängelbeseitigung innerhalb der Frist entstehen.


=> Bürgschaft nach Anfordern


Ab und zu kann es zu einem Streit zwischen den beteiligten Personen kommen. Hier müsste der Gläubiger nicht nur seinen Vertrag zur Bürgschaft nachweisen, sondern auch seinen Anspruch gegen dem Hauptschuldner. Deswegen ist die Bürgschaft nach dem ersten Anfordern eine Ausnahme.

Sollte der Bürge im Falle einer fälligen Forderung haften, dann reicht es aus, wenn der Gläubiger behauptet, dass die Forderung fällig sei. Danach muss der Bürge ohne wenn und aber oder nach dem Einreden gegen die Hauptschuld bezahlen.

=> Anzahlungsbürgschaft


Darüber hinaus gibt es noch die Anzahlungsbürgschaft. Wie der Name bereits vermuten lässt spielt das Thema Anzahlung eine wichtige Rolle. Zum Beispiel beauftragt ein Unternehmen X das Unternehmen Y als sein Auftraggeber, um eine bestimmte Anlage herzustellen. Dabei handelt es sich um eine Sonderfertigung, die mit enorm hohen Kosten verbunden ist.

Deswegen kann das Unternehmen Y vom Unternehmen X eine Vorauszahlung beziehungsweise Anzahlung verlangen. Sofern Y trotz der Anzahlung überfordert ist und Insolvenz anmelden muss, wäre das Geld für Firma X verloren. Im Grunde genommen wurde ein Teil bezahlt aber nichts im Gegenzug dafür ausgeliefert.

Genau gegen solchen finanziellen Verlust kommt die Anzahlungsbürgschaft ins Spiel. Durch diese Art von Bürgschaft wird sichergestellt, dass Unternehmen X ihre Vorauszahlung auch wieder zurück bekommt.

Vor- und Nachteile einer Bürgschaft


Eine Bürgschaft bringt nicht nur Vorteile, sondern auch den ein oder anderen Nachteil. Welche das sind, wird im Folgenden erwähnt.

Vorteile

  • Liquidität lässt sich steigern, da man sofort über die gesamte Auftragssumme verfügen kann
  • Das Risiko lässt sich reduzieren. Selbst im Falle einer Insolvenz muss der Partner die gezahlten Rechnungen zurückerstatten
  • Die Transparenz wird erhöht, da die Zahlungsflüsse der unternehmerischen Planung gelten

Nachteile

  • Bei schlechter Bonität des Bürgen kann keine Bürgschaft vergeben werden, da sie als unsicher gilt
  • Bürgschaften können oft aus emotionalen Situationen entstehen und bieten nicht das beste Ergebnis für alle Parteien

5 Tipps zur Bürgschaft

1) richtige Art von Bürgschaft auswählen

Wie oben bereits erwähnt gibt es mehrere Arten von Bürgschaften und nicht jede eignet sich für den gleichen Fall. Gerade Unternehmen sollten sich für die Anzahlungsbürgschaft entscheiden. Größere nicht zurückgezahlte Summen können unter anderem Insolvenz bedeuten. In privater Sache empfiehlt sich die herkömmliche Bürgschaft.

Wichtig jedoch ist, dass die Bürgschaft nicht aufgrund emotionaler Basis entsteht. So kann es später zu großen Problemen kommen.


2) Voraussetzungen im Hinterkopf behalten


Nicht jeder eignet sich als Bürge. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Kreditgeber den Bürgen akzeptiert. Auf jeden Fall darf der Bürger mit der finanziellen Lage nicht überfordert sein. Etwas Erfahrung im Bereich von Geschäften ist ebenfalls hilfreich. Darüber hinaus ist es nicht lohnenswert, wenn der Gläubiger das Geld für die eigenen Zwecke nutzt.

3) Kündigung einer Bürgschaft


Viele stellen sich die Frage, ob es möglich ist eine Bürgschaft kündigen zu können. Der ein oder andere Bürge frägt sich oft, wie er die Bürgschaft wieder loswerden kann, da das Risiko zu hoch wird. Derartige Überlegungen finden aber nicht ohne Grund statt. Meist entstehen sie bei folgenden Situationen:

-> wenn der Bürge arbeitslos wird
-> wenn der Bürge sich überschätzt hat

Generell gibt es bei der Bürgschaft kein allgemeines Kündigungsrecht. Diese ist nur dann möglich, wenn sie im Vertrag explizit festgehalten wurde. Weitere Voraussetzungen lassen sich aus der Bürgschaftserklärung herausnehmen. Meist wird im Vertrag eine Ausstiegsklausel festgelegt, sobald sich das Einkommen des Bürgen stark verschlechtert.

Allerdings gibt es noch eine weitere Möglichkeit, um aus der Bürgschaft herauszukommen. Bürger können aus dem Vertrag aussteigen, wenn dieser sich als sittenwidrig einordnen lässt.

4) Rechte eines Bürgens

Jeder Bürge hat neben seinen Pflichten auch Rechte. Der genaue Umfang jedoch basiert auf der Rechtslage der Bürgschaft, welche unterzeichnet wurde. In einigen Fällen hat der Bürge gegenüber dem Gläubiger einen Anspruch auf Einrede der Vorausklage.

Der Bürge kann bis zur Zwangsvollstreckung sämtliche Zahlungen vermeiden, bis alle notwendigen Maßnahmen zur Befriedigung durchgeführt wurden. In der Praxis werden aber nur Bürgschaften akzeptiert, welche die Einrede unterzeichnen.


5) Alternativen ohne Bürgen

Kredit ohne Bürgen ist durchaus möglich. Banken benötigen beziehungsweise verlangen einen Bürgen, sofern die Bonität des Kreditnehmers mangelhaft ist. Sollten noch zusätzliche Sicherheiten, kann es zu keinem Kredit kommen. Alternativ ist es möglich, wenn eine andere Person direkt in den Vertrag einsteigt.

Das kann einen entscheidenden Vorteil haben: Zwei Partner haben in der Regel ein höheres Einkommen nachzuweisen und sind dementsprechend sicherer für Banken. Weitere Alternativen gibt es jedoch nicht, da bei der Bürgschaft alle einverstanden sein müssen.


Bürgschaft nicht leichtfertig eingehen

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürger dem Gläubiger dazu seine Zahlungsausfälle zu begleichen. Im Grunde genommen hat der Bürge nur Pflichte und keine bis sehr wenige Rechte.

Sofern der Vertrag nicht richtig geregelt wurde, haftet dieser mit seinem Privatvermögen. Deswegen kann eine Bürgschaft schnell zu einem bösen Erwachen innerhalb einer Familie führen und gar Freundschaften zerstören. Deswegen sollte sich jede betroffene Person genau überlegen, ob sie die Bürgschaft eingehen soll oder nicht.

Es ist wichtig die Zahlungsfähigkeit der zu bürgenden Person einzuschätzen. So lassen sich unerwünschte Überraschungen vermeiden.

Fazit


Bei einer Bürgschaft handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Gläubiger und einem Bürgen. Oft findet die Bürgschaft bei einem Kredit statt. Durch fehlende Sicherheiten oder einer schlechten Bonität wollen Banken eine weitere dritte Person, die im Falle von Zahlungsunfähigkeit für das Geld gerade steht. So sichern Finanzinstitute sich gegen Verlust ab.

Zudem gibt es unterschiedliche Arten von Bürgschaften. Nicht vergessen werden sollte, dass der Bürger über sehr wenig bis gar keine Rechte verfügt. Es ist wichtig seinen finanziellen Stand zu kennen.

Voraussetzungen sind unter anderem generelle Erfahrung bei Geschäften sowie über ein regelmäßiges Einkommen.

Zwangsvollstreckung

Das deutsche Zwangsvollstreckungsrecht.

In Deutschland gilt ein staatliches Gewaltmonopol. Danach darf ausschließlich der Staat physische Gewalt ausüben. Dieses alleinige Vorrecht des Staates ergibt sich normativ aus dem Justizgewährleistungsanspruch im Art. 20 Abs. 1 GG. Die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs eines Gläubigers erfolgt durch Anwendung staatlicher Gewalt.

Sie darf nur durch staatliche Vollstreckungsorgane, wie z.B. den Gerichtsvollzieher, vollzogen werden. Gesetzliche Regelungen zur Zwangsvollstreckung finden sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) in den §§ 704 – 945 ZPO, im Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) und im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Ergänzende Vorschriften sind das Rechtspflegergesetz (RPflG), die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA).

Funktion der Zwangsvollstreckung.

Gläubigern ist in Deutschland das Eintreiben von Forderungen gegenüber ihrem Schuldner durch eigene Zwangsmaßnahmen verboten. Sie müssen beim zuständigen Gericht einen Vollstreckungstitel beantragen und können dann zur Befriedigung ihrer Forderungen einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung des beweglichen oder unbeweglichen Vermögens des Schuldners beauftragen.

Normalerweise geht einer Zwangsvollstreckung aber ein gerichtliches Mahnverfahren voraus. Der Gläubiger beantragt zunächst beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Verläuft das Mahnverfahren fruchtlos, kann der Gläubiger einen gerichtlichen Vollstreckungstitel erwirken.

Ohne einen Vollstreckungstitel sind Vollstreckungsmaßnahmen nicht möglich. Der Titel verjährt, im Unterschied zur herkömmlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren, erst nach 30 Jahren. Der Gläubiger hat also genügend Zeit, um den richtigen Zeitpunkt für die Zwangsvollstreckung abzupassen.

Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung.

Grundvoraussetzungen einer Zwangsvollstreckung sind regelmäßig Titel, Antrag, Klausel und Zustellung an den Schuldner.

  • Titel: Erste zu erfüllende Vorbedingung, um eine Zwangsvollstreckung überhaupt durchführen zu können, ist ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner. Das kann ein rechtskräftiges oder ein vorläufig vollstreckbares Urteil sein. In Frage kommt aber auch die Anordnung einer Sicherheitsleistung oder ein Vergleich in einem Zivilprozess.

  • Klausel: Um den Schuldner vor einer Mehrfachvollstreckung zu schützen, muss der vollstreckbare Titel eine Vollstreckungsklausel enthalten. Rechtliche Grundlage dafür sind die §§ §§ 723 ff. ZPO. Damit soll im Zwangsvollstreckungsverfahren sichergestellt werden, dass aus einem Titel nur einmal gegen den Schuldner vollstreckt werden kann. Dem Vollstreckungsgläubiger ist, auf dessen (formlosen) Antrag beim Prozessgericht hin, eine vollstreckbare Ausfertigung (Klausel) des Titels zu erteilen. Mit der Klausel wird die materielle Rechtmäßigkeit des Titels bestätigt, sodass die Vollstreckungsorgane nicht überprüfen müssen ob überhaupt ein rechtswirksamer und damit vollstreckbarer Titel vorliegt.

  • Zustellung: Gemäß § 750 ZPO muss dem Schuldner eine Ausfertigung des Urteils zugestellt werden. Damit soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die geschuldete Leistung selbst zu erbringen und damit eine Vollstreckung abzuwenden.

Welche Vollstreckungsmaßnahmen gibt es?

Eine wichtige Vollstreckungsmaßnahme ist die Mobiliarvollstreckung (Sachpfändung), das heißt die Beschlagnahme von Gegenständen aus dem beweglichen Vermögen des Schuldners durch stattliche Vollstreckungsorgane. Des Weiteren gibt es die Immobiliarvollstreckung, das heißt die Vollstreckung in Grundeigentum und die Forderungsvollstreckung, das heißt Vollstreckung in Geldforderungen.

  1. Mobiliarvollstreckung: Die Pfändung von beweglichen Sachen erledigt der Gerichtsvollzieher durch Mitnahme (z. B. Bargeld oder Schmuck) oder Anbringen eines Pfandsiegels auf dem gepfändeten Gegenstand. In Frage kommen vor allem wertvolle Gegenstände, wie Antiquitäten, Bilder oder teure Elektrogeräte. Pfändungen werden vom Gerichtsvollzieher angekündigt. Der Schuldner muss diesen dann zwar nicht in seine Wohnung lassen. Doch die Verweigerung verzögert lediglich die Durchführung einer Pfändung, da der Pfändungsbeamte eine richterliche Durchsuchungsanordnung erwirken kann, die es ihm erlaubt die Wohnung zu betreten. Er kann dann gegebenenfalls auch auf Kosten des Schuldners die Wohnungstür aufbrechen lassen.

  2. Immobiliarvollstreckung: Grundstücke und Immobilien (unbewegliches Vermögen) hingegen werden regelmäßig zwangsversteigert oder zwangsverwaltet. Möglich ist auch die Belastung mit einer Zwangshypothek. Bei der Zwangsversteigerung wird vom zuständigen Vollstreckungsgericht, meistens unter Hinzuziehung eines Sachverständigen, zunächst der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Nach Festlegung und Veröffentlichung des Versteigerungstermins, wird die Immobilie an den Meistbietenden versteigert. Bei der Zwangsverwaltung wird die Immobilie von einem Zwangsverwalter verwaltet. Das bedeutet, alle Einnahmen aus der Immobilie, zum Beispiel Miet- oder Pachteinnahmen, erhält der Gläubiger. Mit der dritten Möglichkeit, der Zwangshypothek, wird der Schuldner verpflichtet eine Hypothek aufzunehmen. Der Mindestbetrag für eine Zwangshypothek beträgt 750 Euro. Die Zwangshypothek wird im Grundbuch eingetragen und dient dem Gläubiger als Sicherheit für seine Forderungen. Geld erhält er durch diese Vollstreckungsmaßnahme nicht.

  3. Forderungsvollstreckung: In Frage kommt die Pfändung insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen oder wegen Unterhaltsforderungen. Gepfändet werden können Lohn- und Gehaltsansprüche, Sozialleistungen, Lebensversicherungsansprüchen und Schadensersatzansprüche. Klassischer Fall der Zwangsvollstreckung in Forderungen ist aber die Kontopfändung gemäß §§ 829 und 835 ZPO. Bei dieser Pfändungsart sind zum Schutze des Schuldners allerdings bestimmte Freigrenzen einzuhalten. Diese ergeben sich aus der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO. Der Ablauf einer typischen Kontopfändung ist wie folgt: Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Vollstreckungsgericht den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) zwecks Pfändung von Forderungen, die seinem Schuldner gegen einen Drittschuldner (Arbeitgeber oder Bank) zustehen. Der PfÜB muss sowohl dem Schuldner als auch dem Drittschuldner (Bank) zugestellt werden. Ab Zustellung darf der Drittschuldner nicht mehr an den Schuldner zahlen. Der PfÜB bewirkt zum einen die Beschlagnahmung des betreffenden Kontoguthabens und verbietet dem Drittschuldner die Leistung an den Schuldner. Zum anderen überträgt er per Überweisung die Forderung des Schuldners auf dessen Gläubiger.

Eine seit einigen Jahren bestehende Möglichkeit sich gegen eine Kontopfändung zu schützen ist das P-Konto. Ein Kontoinhaber kann durch einfachen Antrag bei seiner Bank sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit erhält er einen pfändungsfreien Basisschutz in Höhe von 1.133,080 Euro.

Auch höhere Freigrenzen sind möglich. So können zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen für Ehegatten und Kinder ebenfalls gegen eine Pfändung geschützt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Pfändungsschuldner seiner Bank durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist, dass es sich um solche geschützten Freibeträge handelt.

Wenn das pfändungsfreie Einkommen laut Pfändungstabelle höher ist, als durch die Bescheinigung geschützt werden kann, besteht noch eine weitere Möglichkeit die Freigrenzen anzuheben, indem man beim zuständigen Vollstreckungsgericht eine individuelle Kontofreigabe beantragt.

Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung.

Da Pfändungsmaßnahmen immer auch ein erheblicher Eingriff in die Grundrechte sind, ist trotz vollstreckbarem Titel, nicht jede Pfändung generell rechtmäßig. In den §§ 811 ff. ZPO sind entsprechende Regelungen hierzu enthalten. Im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung sind gemäß § 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, notwendige Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Haushaltsgeräte, Kleidung und Gegenstände für die Berufsausübung nicht pfändbar.

Eingeschränkt werden Vollstreckungsmaßnahmen durch eine Pfändung auch vom Grundrecht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung. Dies umfasst zum Beispiel Radio- oder Fernsehgeräte. Diese Gegenstände können grundsätzlich nicht gepfändet werden. Haustiere sind nach § 811 c ZPO ebenfalls unpfändbar. Grenzen setzt auch Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).

Muss der Gerichtsvollzieher zwecks Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme eine Wohnung gegen den Willen des Schuldners betreten und durchsuchen, benötigt er eine richterliche Durchsuchungsanordnung (§ 758a I ZPO).

Die Durchsuchungsanordnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Hierbei sind mehrere Gesichtspunkte zu beachten:

  • Wohnungsbegriff: Die Durchsuchung einer Wohnung ist gegebenenfalls eine notwendige Maßnahme, um Vollstreckungsmaßnahmen durchführen zu können. Der Wohnungsbegriff ist gemäß Art 13 GG dabei weit auszulegen: Er umfasst auch Arbeits- und Geschäftsräume, sowie Nebenräume und gegen Betreten geschützte (befriedete) Grundstücke. Betrifft die Durchsuchungsanordnung eine Wohnung an der Mitbewohner Gewahrsam haben, soll grundsätzlich nicht auf Sachen zugegriffen werden, welche der Mitbewohner nicht herausgeben will. Im rechtlichen Sinne liegt gegenüber dem Mitbewohner dann keine Durchsuchung vor, sodass eine richterliche Durchsuchungsanordnung gegen diese de facto entfällt. Gestattet der Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu seinen Räumen jedoch freiwillig, impliziert die freiwillige Einwilligung gemäß § 758 a III ZPO auch eine Duldungspflicht seiner Mitbewohner.

  • Vollstreckungsmaßnahmen zur Unzeit: Nach der im Jahr 1999 aufgehobenen Vorschrift des § 761 ZPO, durften Vollstreckungshandlungen zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen generell nur mit Genehmigung des zuständigen Amtsgerichts durchgeführt werden. Der neu gefasste § 758a Abs. 4 ZPO, unterscheidet jetzt zwischen Wohnräumen und sonstigen Räumen. Bei Wohnräumen gilt die alte Regelung. Für Wohnungen wird auch weiterhin eine besondere richterliche Erlaubnis benötigt. Bei sonstigen Räumen kann grundsätzlich auch zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen vollstreckt werden, es sei denn die Vollstreckung stellt für den Schuldner und eventuelle Mitbewohner eine unverhältnismäßige Härte dar, oder der zu erwartende Erfolg steht in einem deutlichen Missverhältnis zur Vollstreckungsmaßnahme.

Des Weiteren sind noch folgende formelle Voraussetzungen zu beachten:

  • Beantragung: Der Gläubiger muss die Durchsuchungsanordnung beim Richter des Amtsgerichts erwirken, in dessen Zuständigkeitsbereich die Durchsuchung vorgenommen werden soll.
  • Erforderlichkeit: Die Durchsuchungsanordnung darf erst nach mindestens einem erfolglosen Vollstreckungsversuch des Gläubigers erlassen werden. Der Richter muss bei seiner Entscheidung außerdem den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Die Durchsuchung darf keine unbillige Härte für den Schuldner bedeuten.
  • rechtliches Gehör: Laut Art. 103 Abs. 1 GG muss der Schuldner vor Gericht nicht nur angehört werden, sondern seine Aussagen sind auch inhaltlich zu bewerten und müssen in die Urteilsfindung mit einfließen.

Wurde das rechtliche Gehör des Schuldners im Zwangsvollstreckungsprozess versehentlich nicht beachtet oder in entscheidungserheblicher Weise verletzt, kann der Schuldner mithilfe des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO eine Wiederaufnahme bzw. Fortsetzung des Verfahrens erreichen.

Kosten einer Zwangsvollstreckung.

Gemäß ZPO muss normalerweise der Schuldner die Kosten der Zwangsvollstreckung bezahlen. Dies sind gemäß § 788 ZPO alle Kosten, die infolge der Ausfertigung und der Zustellung des Vollstreckungstitels entstehen. Die Kosten des Gerichtsvollziehers berechnen sich dabei anhand einer gesetzlich festgelegten Gebührentabelle.

Ein Beispiel: bei einer durchschnittlichen Forderungshöhe, bis zu 1.500 Euro, fallen in der Regel Gerichtsvollzieherkosten zwischen 30 bis 40 Euro an. Diese können aber auch höher sein, da die Kosten des Gerichtsvollziehers von der jeweiligen durchzuführenden Vollstreckungsmaßnahme abhängig sind. Die Kosten für die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers muss zunächst der Gläubiger selbst aufbringen, vollstreckt diese aber normalerweise dann mit der Hauptforderung. Sofern ein Gläubiger für die Begleichung der Zwangsvollstreckungskosten nicht in Vorleistung treten kann, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Vollstreckungsgericht zu beantragen.


Neben den eigentlichen Vollstreckungskosten, können auch Verzugskosten fällig werden. Eventuell entstehende Verzugsschäden zum Beispiel Portokosten für die Zustellung der Mahnung, Verzugszinsen, Kosten für einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten für den Mahnbescheid, können vom Gläubiger in der Regel bereits ab der zweiten Mahnung geltend gemacht werden.

Diese Kosten können sich noch wesentlich verteuern, wenn der Schuldner gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegt. In diesem Fall kommen weitere erhebliche Gerichtsgebühren hinzu.

Rechtsbehelfe gegen eine Zwangsvollstreckung.

Dem Schuldner stehen im Falle einer Zwangsversteigerung die gesetzlichen Rechtsbehelfe der Vollstreckungserinnerung und der sofortigen Beschwerde zur Verfügung. Beide beziehen sich in ihrer Begründung auf formale Mängel der Vollstreckung.

Des Weiteren gibt es für Schuldner noch die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage und der Vollstreckungsabwehrklage. Diese beziehen sich auf inhaltliche Mängel der Vollstreckung, wie z. B. den Vollstreckungsgrund oder Vollstreckungsgegenstand.

  • Vollstreckungserinnerung: Mit diesem Rechtsbehelf kann der Schuldner gegen vollstreckungsrechtliche Fehler vorgehen. Zum Beispiel wenn eine nach § 811 ZPO unpfändbare Sache gepfändet wurde.

  • sofortige Beschwerde: Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Vollstreckungsrichters und gegebenenfalls des Rechtspflegers nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO.

  • Drittwiderspruchsklage: gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sich gegen die Pfändung von Gegenständen eines Dritten zu wehren. Auch der Dritte kann diesen Rechtsbehelf für sich geltend machen

  • Vollstreckungsabwehrklage: Dieser Rechtsbehelf dient der Abweisung einer grundlosen Vollstreckung. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Forderung vom Schuldner bereits beglichen wurde.

Die Klage auf vorzugsweise Befriedigung nach § 805 ZPO hingegen ist ein vollstreckungsrechtlicher Rechtsbehelf für den Vollstreckungsgläubiger. Mit der Vorzugsklage macht dieser ein Recht auf vorrangige Befriedigung aus einer Pfändung geltend.

Die Vorzugsklage ist nur bei Geldforderungen in eine bewegliche Sache (Mobilie)statthaft und sie ist ausschließlich dem Pfandgläubiger eines vorrangigen besitzlosen Pfandrechts vorbehalten. Mit der Vorzugsklage will der Kläger eine Vorwegbefriedigung aus dem Reinerlös der Pfandverwertung wegen eines ranghöheren (zumindest aber gleichrangigen) Pfand- oder Vorzugsrechts erreichen.

Schuldscheindarlehen

Was ist ein Schuldscheindarlehen?

Schuldscheindarlehen, verkürzt auch oft nur Schuldschein genannt, sind rechtlich bindende Dokumente zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer. Schuldscheindarlehen enthalten Bedingungen, die denen anderer finanzieller Vereinbarungen oder Verträge ähneln. Sie besitzen jedoch bestimmte Spezifikationen, die in anderen Finanzvereinbarungen nicht enthalten sind.

Schuldscheine werden häufig zwischen Einzelpersonen verwendet, wenn Geldbeträge verliehen und geliehen werden. Diese Banknoten werden häufig von Privatpersonen und Unternehmen als Garantie dafür verwendet, dass das Geld zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgezahlt wird. Schuldscheine sind jedoch in der Regel bedingungslose Vereinbarungen zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer.

Die Notiz kann in Verbindung mit einer anderen Form der Dienstleistung verwendet werden, es gibt jedoch einen Unterschied bei einem Schuldschein. Der vereinbarte Betrag ist auch dann zurückzuzahlen, wenn der ursprüngliche Servicevertrag oder Vertrag nicht zustande gekommen ist. Schuldscheindarlehen sind eigenständige Vereinbarungen und das Hauptversprechen der Rückzahlung ist in der Regel bedingungslos, das heißt sie müssen zurückgezahlt werden, unabhängig davon, was zwischen dem Kreditgeber und dem Darlehensnehmer geschieht.

Das Darlehen wird jedoch eine Reihe von Bedingungen und Konditionen in der Vereinbarung enthalten.


Die Garantien eines Schuldscheins


Da es sich bei den Schuldscheinen um Vereinbarungen zwischen zwei Personen handelt, können die tatsächlich einzufügenden Bedingungen in einer Diskussion oder schriftlich zwischen den einzelnen Personen festgelegt werden.

Die meisten Schuldscheine sind als schriftliche Verträge festgelegt, eine mündliche Vereinbarung der Bedingungen kann jedoch als verbindlich angesehen werden.

Es gibt bestimmte Spezifikationen, die in Schuldscheinen enthalten sein sollten. Dabei ist kein Wirrwar aus gesetzlicher Fachsprache nötig. Solange die Bedingungen und Konditionen des Dokuments für Kreditgeber und Kreditnehmer klar definiert und sowohl verständlich als auch angenehm sind, sollte kein Rechtsgutachten eingeholt werden müssen.

Bei großen Geldbeträgen kann es jedoch sinnvoll sein, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Details in einem Schuldschein

Abhängig von den genauen Bedingungen des Schuldscheins gibt es natürlich einige Unterschiede. Es gibt Details, die in allen Schuldscheinen verwendet werden. Dazu gehören:

  • Der Name des Kreditgebers und des Kreditnehmers.
  • Die Adresse des Kreditnehmers.
  • Der Hauptbetrag des Geldes.
  • Die Dauer der Leihfrist.
  • Ob Zinsen erhoben werden oder nicht, und die Zinssätze.
  • Informationen zu Ausfällen und Strafen.
  • Ob das Darlehen gesichert oder ungesichert ist oder nicht.
  • Signaturen und Zeugenunterschriften.


Diese Liste ist nicht endgültig und es gibt Bedingungen, die sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer festgelegt werden können. Diese können spezielle Bedingungen für Rückzahlungen wie Zinseszinsen enthalten.

Gesicherte und Ungesicherte Darlehen

Ein Schuldscheindarlehen kann in gesicherter und ungesicherter Form ausgeschrieben werden.


Ein gesichertes Darlehen ist ein Kredit, der an etwas gebunden ist, das der Kreditnehmer besitzt. Wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt wird, kann der Kreditgeber diesen Artikel verkaufen, um sein Geld zurückzubekommen.

Ein ungesichertes Darlehen dagegen ist ein Kredit, bei dem der Kreditnehmer nichts zur Sicherheit hinzufügen müssen. Sie leihen sich einfach Geld von der kreditgebenden Stelle und zahlen es über eine vereinbarte Zeit zurück.

Bei einem ungesicherten Darlehen wird der Geldgeber wahrscheinlich aufgrund niedriger Sicherheit weniger Geld über einen kleineren Zeitraum zur Verfügung stellen als bei einem gesicherten Darlehen, bei welchem der Geldgeber aufgrund der „Geld-zurück-Garantie“ auch tiefer in die Tasche greifen wird.

Missbräuchliche Klauseln

Wenn unklare Klauseln vorliegen oder eine Partei die Notiz unter irgendeinem Zwang unterschrieben hat, kann das Dokument nicht vollstreckt werden, wenn ein Rechtsstreit die Gerichte erreicht.

In ähnlicher Weise ist die Notiz möglicherweise nicht durchsetzbar, wenn irgendeine Form von Ungleichgewicht in der Note besteht, die einer Person gegenüber voreingenommen ist, oder wenn eine der Bedingungen ungerechtfertigt erscheint, wie extrem hohe Zinssätze.

Unterschriften

Sobald alle Bedingungen akzeptiert wurden, wird die Notiz endgültig unterschrieben. Der Darlehensgeber sollte diese Notiz aufbewahren, bis alle Gelder zurückgezahlt wurden und die Vereinbarung zu ihrem Abschluss gekommen ist.

Um mögliche Streitigkeiten bezüglich der Echtheit des Schuldscheins zu vermeiden, können außerdem Zeugen für die Unterzeichnung anwesend gemacht werden und der Schuldschein offiziell notariell beglaubigt werden.

Vor- und Nachteile von Schuldscheindarlehen

Für den Kreditnehmer


Wenn Geld verliehen wird und ein Schuldschein unterschrieben wurde, um eine gesetzliche Pflicht für die Schuld herzustellen, gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile.

Die Vorteile beinhalten:

Ein Schuldschein könnte verwendet werden, um Geld zu leihen, wenn keine ausreichende Bonität existiert, um einen gewerblichen Geschäftskredit bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut zu erhalten.


Ebenso könnte ein Schuldschein genutzt werden, um Freunden oder Verwandten, die Geld verleihen, eine Rückzahlungsgarantie zu geben.

Einige mögliche Nachteile sind:



Wenn ein Schuldschein verwendet wird, weil keine gute Bonität vorliegt, zahlt der Kreditnehmer wahrscheinlich einen höheren Zinssatz als wenn er einen gewerblichen Geschäftskredit von einer Bank oder einer anderen Institution erhalten würde.


Der Kreditnehmer könnten in Zahlungsverzug geraten, wenn er kein Geld zur Verfügung hat, wenn eine Schuldscheinpauschalauszahlung fällig ist. Wenn er sich nicht an einer anderen Stelle Geld leihen kann, um die Zahlung zu tätigen, oder eine Änderung des Schuldscheins mit dem Kreditgeber verhandeln, landet der Kreditnehmer vor Gericht.

Für den Gläubiger


Ein Schuldscheininhaber ist, wer der ursprüngliche Kreditgeber ist oder wenn eine Person den Schuldschein gekauft hat. Der Inhaber eines Schuldscheins hat auch Vor- und Nachteile.

Vorteile sind:

Ein Schuldschein kann einen höheren Zinssatz und damit eine höhere Rendite bieten, als wenn das Geld auf dem Bankkonto liegt.
Wenn Geld benötigt wird, kann die Notiz möglicherweise verkauft oder verliehen werden.

Nachteile sind:

Eine Schuldscheindarlehen ist in der Regel mit einem höheren Risiko verbunden als viele andere Anlagen. Unter Umständen müssen rechtliche Schritte eingeleitet werden, um an das Geld zurückzukommen.


Wenn der Kreditnehmer nicht zahlt, muss eine Sammelklage eingereicht werden. Das Sammeln auf einem ungesicherten Schuldschein erfolgt in zwei Schritten. Zunächst muss ein Urteil vom Gericht eingeholt werden.

Dann versucht man, das Urteil gegen das Vermögen des Kreditnehmers durchzusetzen. Wenn der Kreditnehmer jedoch nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, die angehängt werden können, kann Ihr Urteil wertlos sein.

Wann sollte ein Schuldscheindarlehen zum Einsatz kommen

Ein Schuldschein dient letztlich dem Schutz der kreditgebenden Seite. Diese Partei sollte deswegem die die Entscheidung darüber treffen, ob der Schuldschein nötig ist oder nicht. Um zu dieser Schlussfolgerung zu kommen, gibt es drei Aspekte, die Sie unbedingt berücksichtigen müssen:

Ist es eine beträchtliche Menge Geld?

Es ist zu bestimmen, wie viel der fragliche Betrag für für den Geldgeber bedeutet. Wenn sich ein Freund 20 Euro leiht, besteht offensichtlich keine Notwendigkeit, die Transaktion in einem rechtlichen Dokument zu formalisieren. Wenn der Geldbetrag jedoch beträchtlich ist, ist die Erstellung eines Schuldscheins definitiv der sicherste Weg.

Ist der Kreditgeber überhaupt bereit, den Kreditnehmer vor Gericht zu bringen, wenn er das Geld nicht zurückzahlt? Würde der Schuldschein in dieser Situation noch Hilfe bringen oder verursacht er Schaden?

Abhängig von der Beziehung zum Darlehensnehmer ist der Geldgeber möglicherweise nicht bereit, die Gerichte zur Rückzahlung zu verwenden. Dies könnte zum Beispiel bei Familienangehörigen der Fall sein.

Wenn der Kreditnehmer für die Rückzahlung vor Gericht gebracht werden soll, sollten unbedingt ein Schuldschein ausgearbeitet werden. Wenn der Geldgeber allerdings nicht bereit wäre, vor Gericht zu gehen, sollte die Frage gestellt werden, ob ein Schuldschein immer noch hilfreich wäre – würde dies unbewusst die Rückzahlung fördern oder eine wichtige Beziehung unbeabsichtigt beschädigen?

Wenn das Erstellen eines Schuldscheins mehr hilft als es weh tut, sollte dennoch in Erwägung gezogen werden, einen Schuldschein zu erstellen, auch wenn der Gelgeber damit niemals vor Gericht gehen würde.

Wie komplex sind die Kreditbedingungen?

Wenn die Bedingungen eines Kredits nicht einfach sind und möglicherweise Sicherheiten oder Beteiligungen an einem Unternehmen beinhalten, ist ein Schuldschein möglicherweise nicht geeignet. In solchen Situationen kann eine fortgeschrittenere Form der rechtlichen Vereinbarung sowie die Anleitung eines Rechtsanwaltes vorzuziehen sein.

Vermeidung von Schuldscheinbetrug

Nicht selten gibt es den Fall des Schuldscheinbetrugs. Diese Betrügereien treten in der Regel häufiger bei Fremden und Bekannten auf geschäftlicher Ebene auf, beispielsweise bei unabhängigen Versicherungsagenten, und nicht bei Personen, die wir gut kennen.

In solchen Situationen wird der „Schöpfer“ des Schuldscheins auf Einzelpersonen zugehen und sie auffordern, einem bestimmten Kreditnehmer Geld zu leihen. Sie vermarkten das Spielfeld oft als Geschäftsinvestition, die langfristig beträchtliche Erträge bringen wird. Sobald das Geld überwiesen ist, flüchten die Betrüger mit dem Geld oder wenden das „Ponzi-Schema“ an, um den Prozess aufrechtzuerhalten.

Da die Konsequenzen oft sehr kostspielig sind, empfehlen wir, Schuldscheine von Personen, die Sie nicht kennen, vollständig zu vermeiden. Wenn Sie jedoch an einer bestimmten Gelegenheit interessiert sind, finden Sie hier einige Tipps zum Erkennen und Vermeiden von Betrug:

Authentische geschäftliche Schuldscheine werden nur selten an die breite Öffentlichkeit verkauft. Sie werden in der Regel privat an Experten und / oder Unternehmen verkauft, die eine gründliche Hintergrundrecherche durchführen. Wenn also eine zufällige Person versucht, Ihnen einen Schuldschein zu verkaufen, sollten Sie die Versuchung vermeiden, da Sie wahrscheinlich betrogen werden.


Falsche Sicherheit

Wenn in einem Schuldschein die Retouren als „versichert“ oder „garantiert“ gekennzeichnet sind, wird dies häufig getan, um einen Anschein von Sicherheit zu schaffen. Meistens gibt es die Versicherer entweder nicht oder nur im Ausland, und sie können keine Versicherung innerhalb der Vereinigten Staaten anbieten. Lassen Sie sich daher nicht auf Notizen fallen, die übermäßig sicher erscheinen.

Investitionstransparenz

Es ist äußerst wichtig, dass Sie genau wissen, wohin das von Ihnen geliehene Geld fließt und wie es verwendet wird. Es ist leicht zu verstehen, wie Ihr Geschwister, der ein Unternehmen gründet, das Geld zum Beispiel zur Verfügung stellt, aber die Taktik, die ein Freund eines Freundes anwendet, um den Markt zu „übernehmen“, ist möglicherweise weniger klar.

Im Allgemeinen gilt: Je mehr Sie über eine bestimmte Geschäftsmöglichkeit wissen, desto weniger wahrscheinlich fallen Sie auf einen Betrug rein.

Verdächtige Renditen

Wenn das Darlehen Zinsen verspricht, die ungewöhnlich höher als der aktuelle Marktzinssatz sind, wie z. B. zweistellige Renditen, sollten Sie der Versuchung widerstehen, zu begehen. Betrügerische Banknoten locken Anleger häufig mit dieser Art von Zinssätzen, um ihre Aufmerksamkeit von einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Bedingungen abzulenken.

Nicht lizenzierte Agenten

Vermeiden Sie Verkäufer, die nicht lizenziert sind. Versicherungsagenten dürfen keine Wertpapiere wie Schuldscheine verkaufen, ohne sich zuvor für eine Wertpapierlizenz angemeldet zu haben.


Aufdringliche Verkäufer

Gehen Sie vorsichtig mit Verkäufern um, die übermäßig durchsetzungsfähig und eilig sind.

Wenn dies der Fall ist, liegt dies höchstwahrscheinlich daran, dass ihnen eine ungewöhnlich hohe Provision angeboten wird – von 30% im Gegensatz zu den üblichen 3% – 5% – und dies ist oft ein Zeichen für Schuldscheinbetrug.

Als Kreditgeber das Geld zurückverlangen

Wenn jemandem mit einem Schuldschein Geld geliehen wurde, ist der Plan, dass er es gemäß den Bestimmungen des Schuldscheines zurückzahlt. Tut er dies nicht, ist das erste, was getan werden muss, die Rückzahlung schriftlich zu verlangen. Oft ist eine schriftliche Mahnung oder Aufforderung erforderlich. Sie können beispielsweise mehrere Mitteilung an 30, 60 und 90 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum senden.

Unbedingt sollte dem Kreditnehmer gesprochen werden. Wird vielleicht eine Teilleistung gezahlt? Kann durch einen erweiterten Zahlungsplan bezahlt werden? Wenn der Kreditgeber sich für eine teilweise Rückzahlung der Schulden entscheidet, kann er mit seinem Darlehensnehmer einen Schuldentilgungsvertrag abschließen.

Eine andere Option ist die Verwendung eines Inkassos zur Einholung der Notiz. Sie können die Notiz auch an einen Schuldner verkaufen.

Wenn alles andere fehlschlägt, können Sie den Kreditnehmer für den vollen Betrag der Schuld verklagen.

Bankbürgschaft

Einzelheiten der Bankbürgschaft


Die Bankbürgschaft ist im Geschäftsleben unentbehrlich, sie hilft dem Unternehmen, die Liquidität zu verbessern. Der notwendige Kredit muss nicht aufgenommen werden dank der Bankbürgschaft. Die Bank als Bürge hört sich zwar positiv an, jedoch verlangt die Bank Sicherheiten im Gegenzug. Entsprechende Gebühren werden jährlich in Rechnung gestellt.

Privatkunden können durchaus auch Bankbürgschaften bekommen, meist im Bereich Mieten bzw. Mietkautionen. Vermieter schauen genau auf den Wortlaut des Vertrages, um nach der ersten Mahnung schon an die Bank herantreten zu können. Die Höhe der erwähnten Gebühren ist abhängig von der Bonität des Schuldners.

Was genau ist eine Bürgschaft?


Im Fachjargon ist eine Bankbürgschaft ein rechtsgültiger Vertrag; eine zweite Person geht die Verpflichtung ein, die Schulden, die im Vertrag aufgeführt sind, für die erste Person zu zahlen. Das wird realisiert, wenn die erstgenannte Person aus welchen Gründen auch immer zahlungsunfähig ist.

Die Bürgschaft ist als zusätzliche Zahlungsgarantie aufzufassen, die Banken zur Verfügung stellen, um Vermietern oder auch Unternehmern eine Vertrauensbasis zu schaffen.

Welche Parteien sind involviert bei der Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft


Der Gläubiger, der Schuldner und die Bank sind die Parteien, die den entsprechenden Vertrag aufsetzen. Im Bereich Mieten sind das der Mieter, der Vermieter und selbstverständlich die Bank.

Die Bankbürgschaft oder jede andere Bürgschaft beinhalten kurz dargestellt das Zahlungsversprechen, falls der Schuldner nicht in der Lage ist, pünktlich oder überhaupt zu zahlen. Der dazugehörige Vertrag muss auch auf eventuelle Situationen eingehen, die eintreten könnten.

Für den gewerblichen Kunden ist die Liquidität von äußerster Wichtigkeit, sodass die Bankbürgschaft optimal ist. Im gewerblichen Bereich sind Blanko-Bürgschaften, die selbstverständlich nur auf einer Vertrauensbasis zwischen Bank und Kunden basieren, oft einzusetzen.

Existenzgründer sind häufig auf diese Garantien angewiesen, um ihr Unternehmen zu behalten und die Liquidität zu stärken. Im Bereich Bauen und Eigenheim werden in der Regel Bankbürgschaften als Sicherheit eingesetzt.

Funktionen


Ob Bankbürgschaft oder einfach nur Bürgschaft, die Funktionen bleiben gleich. Die Aufgabe dieser Garantien besteht darin, die Risiken für Gläubiger oder Vermieter zu minimieren. Die Wirksamkeit wird erreicht, indem die schriftliche Form eingehalten wird. Wann endet die Bürgschaft?

  • Die Bürgschaft endet, wenn die im Vertrag aufgeführten Schulden beglichen sind,
  • wenn aus irgendeinem Grund die Schulden von einer anderen Person oder Unternehmen bezahlt werden. Das dürfte in der Praxis wohl äußerst selten vorkommen.
  • Im Falle der gravierenden Verschlechterung der finanziellen Lage des Schuldners ist die Beendigung der Bürgschaft seitens der Bank durchaus möglich.

Vorteile


Viele Banken punkten mit interessanten Vorteilen:

  • Sicherheiten und Kautionen werden gestellt,
  • die Liquidität wird nicht strapaziert, die Kontoüberziehung ausgeglichen oder zumindest reduziert,
  • Geschäftspartner oder andere Institutionen verzichten auf die Prüfung der Bonität,
  • der Kreditrahmen kann flexibel genutzt werden,
  • der Rahmenkredit wird für Betriebsmittel in Anspruch genommen.

Mit dem Satz „Sicherheiten bieten“, veranschaulichen folgende Beispiele den Sinn dieser Klausel: Ein Kunde hat eine wesentliche Anzahlung geleistet. Allerdings möchte der Kunde gewisse Sicherheiten sehen, um beruhigt zu sein, sollte der Auftrag doch platzen.

Ein Vorratslager wird für das Unternehmen angemietet, der Vermieter besteht auf einer Kaution. Auch an dieser Stelle ist die Bankbürgschaft zu nutzen. Wenn ein Geschäftspartner Sicherheiten wünscht, der Unternehmer jedoch seine Reserven nicht angreifen will und seine Liquidität nicht mindern möchte, bietet sich dieser Ausweg an.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass eine Bankbürgschaft nur bei guter Bonität vergeben wird; gleichzeitig ist der Geschäftspartner darüber informiert, dass mit keinen finanziellen Schwierigkeiten in absehbarer Zeit seitens des Schuldners zu rechnen ist.

Im gewerblichen Bereich bleibt der Unternehmer liquide, was für zukünftige Geschäfte von größter Wichtigkeit ist. Die Bankbürgschaft kann hier in Form eines festen Kreditrahmens eingerichtet werden. Diese Alternative ist für den Unternehmer interessant und zweckmäßig.

Mietkaution


Die Mietkaution mithilfe der Bankbürgschaft zu verwirklichen, sorgt für Vor- und auch Nachteile. Der Mieter muss vorerst keine Kaution bar bezahlen; allerdings sind jährliche Beiträge an die Bank zu entrichten. Als Sicherheit wird in der Regel das Gehaltskonto des Mieters genutzt.

Der Vermieter muss kein Mietkautionskonto einrichten, wozu er normalerweise verpflichtet ist. Falls die Kaution beansprucht werden sollte, wendet sich der Vermieter in diesem Falle an die Bank. Nachteilig ist allerdings, dass die Liquidität des Mieters sinkt, denn das Dispolimit oder Kreditlimit reduzieren sich, indem eine Bankbürgschaft ausgestellt wird.

Zinsen der Kautionssumme bekommt der Mieter selbstverständlich nicht. Allerdings sind Kautionen in der Regel recht hoch, beginnend mit dreistelligen Beträgen, sodass der Mieter die Kaution nicht von seinem Ersparten begleichen muss, was absolut als Vorteil zu betrachten ist.

Der Mietvertrag in Verbindung mit einer Avalbürgschaft wird vom Vermieter natürlich geschätzt. Der Mieter verfügt über eine gute Bonität, sonst hätte er keine Bankbürgschaft bekommen, das weiß der Vermieter natürlich.

Die Avalbürgschaft – Alternativen


Die Avalbürgschaft oder auch Bankbürgschaft genannt, wird als wichtiges Finanzinstrument angesehen, Vorteile entstehen für alle Beteiligten. Sicherheiten und Kautionen werden gestellt mit gleichzeitiger Schonung der Bonität. Geschäftspartner sind überzeugt von der Liquidität des Partners, da andernfalls die Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft nicht möglich ist.

Banken bieten als Alternative außerdem die Kautionsversicherung an. An dieser Stelle werden unterschiedliche Bürgschaften für Verbindlichkeiten der Kunden genutzt.

Beispiel aus dem Alltag


Ein Privatmann kauft sich ein Auto im Wert von 30.000 Euro. Wenn keine Ersparnisse vorhanden sind, muss nun ein Kredit in Höhe von 30.000 Euro aufgenommen werden, welcher in monatlichen Raten bezahlt wird.

Bei Inanspruchnahme einer Avalbürgschaft bezahlt die Bank die Schulden. Dieses Ereignis kann beispielsweise eintreten bei Verlust der Arbeitsstelle.

Bürgschaft im privaten Bereich


In der Theorie hört es sich gut an, ein Bürge übernimmt im Notfall die Schulden. Für den Kreditnehmer oder neuen Mieter stellt sich jetzt allerdings die Frage, wer ist bereit zu bürgen? Dass nicht viele Personen sich darauf einlassen, ist auf den ersten Blick klar. Familienangehörige und Ehepartner sind eher bereit, eine Bürgschaft zu übernehmen, die verpflichtend ist.

In der Regel gibt es keine befristete Bankbürgschaft, die Bürgschaft ist in dem Moment gegenstandslos, in dem die Schulden beglichen sind. Wenn eine Bankbürgschaft in Anspruch genommen wird, ist der Bürge selbstverständlich grundsätzlich die Bank, allerdings muss die Bonität des Schuldners sehr gut sein.

Tipps für die Inanspruchnahme dieses Finanzinstruments


Im Bereich Mietkaution ist die Nutzung der Avalbürgschaft zu befürworten. Für den Normalbürger bedeutet ein Umzug Ausgaben und nochmals Ausgaben. Die Kaution muss nicht in Bargeld beglichen werden, während die infrage kommende Gebühr sich nach der Höhe der Kaution richtet, aber nie exorbitant hoch ist.

Durchschnittliche Jahresgebühren für Kautionsgarantien


Entsprechende Vergleichsrechner im Internet informieren den Konsumenten über die derzeitigen Gebühren, die von unterschiedlichen Banken präsentiert werden.


Banken erheben Gebühren, die jedoch nicht einheitlich sind. Nachstehend einige Beispiele, basierend auf einer Kautionssumme von 1800 Euro und unterschiedlichen Zinssätzen:

  • 71,82 Euro eff. Jahreszins 3,99 %
  • 84,60 Euro eff. Jahreszins 4,70 %
  • 94,50 Euro eff. Jahreszins 5,25 %.


Wenn die Avalbürgschaft von einer Direktbank eingeholt werden soll, ist es sinnvoll, ein Vergleichsportal einzuschalten. In der Regel geht der Kunde jedoch zur Hausbank, der Kunde ist bekannt. Einige Vorteile sind aufzuzählen, die eine Jahresgebühr durchaus rechtfertigen:

  • Die Mietkaution wird ohne Bargeld zur Verfügung gestellt,
  • der Vermieter kann zuverlässig etwaige Ausgaben beanspruchen, wenn diese gerechtfertigt sind.
  • Die Bank hat die Möglichkeit, mehr Sicherheiten mit optimalen Konditionen zu gewährleisten.


Unternehmen, die hohe Anzahlungen leisten, um für weitere Kundenaufträge gerüstet zu sein, benötigen zur Risikominderung Garantien, deren Ausstellung von seriösen Banken selbstverständlich für einen effizienten Geschäftsablauf sorgen.

Was muss beachtet werden


In der Urkunde sollte grundsätzlich ein Höchstbetrag genannt werden, im Mietfalle darf der Höchstbetrag keine drei Monatsmieten überschreiten. Die Ausnahme bildet die Blanko-Bankbürgschaft, die jedoch ausschließlich im gewerblichen Bereich genutzt wird. Gläubiger, Schuldner und Bürge müssen prinzipiell namentlich aufgeführt werden.

Der Verwendungszweck ist anzugeben, denn die Erstellung dieser Urkunde basiert auf der Mietkaution und den daraus folgenden Umständen. Eine Autolackierung oder ein Möbelkauf dürfen selbstverständlich nicht geltend gemacht werden.

Wissenswertes


Bankbürgschaft darf nicht mit einem Kredit verwechselt werden. Dieses Finanzinstrument ist lediglich eine Garantie dem Gläubiger gegenüber, dass die Schulden auf jeden Fall beglichen werden, ob durch den Schuldner oder durch die Bank. Die daraus entstehenden Konsequenzen sind für den Schuldner und die Bank relevant.

Im privaten Bereich tritt diese Variante in der Regel bei Mietkautionen in Kraft. Die Vermieter begrüßen diese Variante, denn es muss kein separates Konto eröffnet werden unter der Bezeichnung Mietkautionskonto. Die beanspruchte Avalbürgschaft minimiert die Liquidität des Mieters, was dem Mieter allerdings bekannt ist.

Es ist für den Mieter positiv, aktuell keine hohen Summen für die Kaution aufbringen zu müssen. Das Gehaltskonto des Mieters ist allerdings in der Regel als Sicherheit zu betrachten.

Arten von Bankbürgschaften


Die Bankbürgschaft ist der Hauptbegriff; es verbergen sich jedoch dahinter etliche spezielle Bürgschaften, die eigentlich als Avalbürgschaften gelten, und zwar:

  • Anzahlungsbürgschaft,
  • Gewährleistungsbürgschaft,
  • Prozessbürgschaft,
  • Mietkautionsbürgschaft.


Manche Banken stellen für jede Dienstleistung, die eigentlich unter dem Begriff Bankbürgschaft liegt, gesonderte Bürgschaftsurkunden aus. Die Haftung gilt für die Fälle:

  • wenn der Hauptschuldner stirbt, übernimmt die Bank vorerst die Haftung,
  • wenn der Hauptschuldner insolvent wird, oder im privaten Bereich seine Arbeit verliert, tritt die Bank ebenfalls ein.


In der Sparte Bauen und Immobilien gelten andere Richtlinien. Hier sind tatsächlich drei Bürgschaftsarten wissentlich getrennt:

  • Anzahlungsbürgschaft,
  • Erfüllungsbürgschaft,
  • Prozessbürgschaft,
  • Gewährleistungsbürgschaft.


In diesem Bereich wird mit anderen Summen und Risiken kalkuliert. Vorauszahlungen, die vom Auftraggeber an den Auftragnehmer geleistet werden, sind hiermit gesichert. Die Erfüllungsbürgschaft hingegen bezieht sich auf die Leistungen des Auftragnehmers.

An dieser Stelle ist die pünktliche Leistungsbewältigung an erster Stelle. Auftretende Mängelbeseitigungsansprüche beinhalten diese Bürgschaft. Werden feste Termine nicht eingehalten, fallen Vertragsstrafen ebenfalls in diesem Bereich an. Die Erfüllungsbürgschaft bezieht sich auf Gewährleistungen, die den Bau oder die Immobilie betreffen.

Die Anzahlungsgarantie sieht wie folgt aus:

  • Das Unternehmen X leistet an das Unternehmen Y eine Anzahlung, um notwendiges Baumaterial vor Auftragsbeginn eines Kunden zu kaufen.

Allerdings besteht für X ein Risiko, nämlich dass Y den Auftrag nicht termingerecht ausführen kann oder eventuell gar nichts leistet. Da kann eine Insolvenz schuld sein oder andere unvorhergesehene Umstände. Um diesen Situationen vorzubeugen, wird die Anzahlungsbürgschaft in Form einer Bankbürgschaft aktiviert.


Das Risiko wird durch diese Finanzierungsart erheblich geschmälert. Die Anzahlungsbürgschaft wird ebenso häufig im Baugewerbe realisiert. Bei Reisen wird diese Variante ebenfalls genutzt, Pauschalreisen werden grundsätzlich mit einer Anzahlung gebucht. Der Konsument kann sich also in diesen Fällen auf derartige Sicherheiten berufen, denn in der Vergangenheit geschah es allzu oft, dass Fluggesellschaften plötzlich insolvent waren und der Reisende den Schaden hinnehmen musste.

Richtlinien über die Handhabung dieser komplizierten Finanzierung


Unterschiedliche Richtlinien sorgen für die Einhaltung der unterschiedlichen Bürgschaftsformen, die zur Anwendung kommen:

  • Mitbürgschaft
  • Wenn sich mehrere Banken für die Schulden verbürgen, wobei jede Bürgschaft völlig unabhängig ist. Der Gläubiger kann entscheiden, welche der infrage kommenden Bank oder Banken die anstehende Verbindlichkeit zahlen muss.
  • Teilbürgschaft – Auch hier sind mehrere Banken beteiligt, allerdings ist nur ein Teil der gesamten Schulden in der Bürgschaft aufgeführt. Selbstverständlich hat jede Bank nur für den gebürgten Teil der Schulden einzustehen, der vorher festgelegt wurde.
  • Ausfallbürgschaft
  • Der Bürge ist nur haftbar, wenn keine andere Sicherheit genutzt werden kann. Dieser Bürge ist sozusagen die letzte Hoffnung, überhaupt noch etwas zu erlangen.
  • Prozessbürgschaft – Diese Form ist nur im Gerichtsverfahren anzuwenden. Es gibt unterschiedliche Formen der Garantien, die jedoch alle mit dem Ziel ausgestellt werden, etwaige Risiken zu reduzieren. Wenn die Schulden bezahlt sind, ist die Bankbürgschaft automatisch beendet. Schriftliche Kündigungen sind selbstverständlich nicht notwendig.

Fazit

Unterschiedliche Formen der jeweiligen Garantien sorgen für die Minimierung der Risiken. Selbstverständlich ist eine Bankbürgschaft in jedem Falle als seriös und für den Gläubiger als optimal zu betrachten. Bürgschaften im privaten Bereich von Familienangehörigen oder Ehepartnern sind selbstverständlich nicht in dem Maße als Garantien anzusehen.

Den Gläubigern ist bewusst, dass nur Personen oder Unternehmen mit einwandfreier Bonität eine Bankbürgschaft erhalten. Somit ist die Seriosität bereits klar erwiesen. Wer über eine gute Bonität verfügt, muss der Bank weniger Sicherheiten gewähren. Diese Merkmale sind dem Vermieter im Bereich Mietkaution ebenfalls bekannt.

Für große Unternehmen und im Baugewerbe ist die Anzahlungsbürgschaft oder auch Vorauszahlungsbürgschaft maßgebend, um überhaupt vernünftig planen zu können. In Anbetracht der relativ hohen Summen ist die Anzahlungsgarantie unbedingt erforderlich, denn die Fristeneinhaltung und Beachtung der Fertigstellungstermine sind in dieser Sektion von äußerster Wichtigkeit. Die Höhe der Vorauszahlung sollte maximal 30 % der Gesamtsumme betragen.

Die Bankbürgschaft sorgt für das Vertrauen zwischen Gläubiger und Schuldner, sodass die Liquidität erhalten bleibt. Die Jahresgebühren sind angemessen. Die Vorteile der genannten verschiedenen Garantieverpflichtungen sind gegenüber einer minimalen Gebührenzahlung durchaus zu berücksichtigen. In der Regel werden diese Finanzierungsinstrumente von den Hausbanken zur Verfügung gestellt, obwohl viele Direktbanken in diesem Bereich werben.

Privatinsolvenz

Eine Verschuldung stellt für betroffene Menschen eine enorme Belastung dar. Das soziale Umfeld und meist das ganze Leben wird beeinträchtigt. Die Angst vor dem sozialen und wirtschaftlichen Abstieg stellt eine extreme Beeinträchtigung für diese Menschen dar. Es gibt einen Weg aus der Situation und dieser Weg ist die Privatinsolvenz. Die Möglichkeit zur Privatinsolvenz besteht ausschließlich für natürliche Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Privatinsolvenz und Verbraucherinsolvenz bedeuten das Gleiche. Die Privatinsolvenz ermöglicht es Schuldnern, nach einer bestimmten Zeit wieder vollständig schuldenfrei zu sein. Dies geschieht zum einen durch die Restschuldbefreiung und zum anderen erhalten die Schuldner Pfändungsschutz. Der Gerichtsvollzieher darf nicht mehr gegen den Schuldner vollstrecken und keine eidesstattliche Versicherung verlangen.

Selbstverständlich ist die Privatinsolvenz an einige Forderungen, Auflagen und Ausnahmen gekoppelt. Der Ablauf und die Dauer der Privatinsolvenz sind festgelegt. Die Dauer der Privatinsolvenz hängt davon ab, in welchem Umfang der Schuldner in einem bestimmeten Zeitraum einen Teil der Schulden tilgen kann und die Verfahrenskosten begleichen. Je höher die Insolvenzmasse, die der Treuhänder zur Verfügung hat, umso schneller ist können Schulden getilgt werden.

Eine wesentliche Rolle bei der Verkürzung der Privatinsolvenz spielen die Verfahrenskosten, die der Schuldner zu tragen hat. In einigen Fällen ist ein Antrag auf Stundung dieser Verfahrenskosten sinnvoll.

Die Privatinsolvenz – der erste Schritt

Es ist sinnvoll, zuerst eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Zum einen hat ein Schuldnerberater schnell einen Überblick über die Situation des Schuldners und weiß, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Zum anderen kann ein Schuldner eine Privatinsolvenz nur dann anmelden, wenn er vorher versucht hat eine außergerichtliche Schuldenbereinigung vorzunehmen und der Versuch gescheitert ist. Der Schuldner muss versuchen sich mit den Gläubigern zu einigen, bevor eine gerichtliche Entscheidung beantragen kann.

Die gescheiterten Bemühungen müssen jedoch nachgewiesen werden und von einer geeigneten Stelle bescheinigt werden. Geeignete Stellen sind Anwälte, Steuerberater und Schuldnerberatungsstellen. Voraussetzung für eine Privatinsolvenz ist das Scheitern des Einigungsversuchs mit den Gläubigern, nicht die Schuldnerberatung an sich.

Warum kann ein Einigungsversuch scheitern?

Ein außergerichtlicher Einigungsversuch kann daran scheitern, dass die Gläubiger nicht mit den angebotenen und vorgeschlagenen Rückzahlungen einverstanden sind. Eine andere Ursache für das Scheitern, ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das bedeutet, er kann vereinbarte Raten nicht mehr bedienen. Betreibt der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner, ist eine Einigung ebenfalls nicht möglich.

Privatinsolvenz – der Ablauf

Die Privatinsolvenz ermöglicht dem Schuldner nach einer bestimmten Zeit, schuldenfrei zu sein. Wird das Insolvenzverfahren eingeleitet, wird zunächst die Schulden- und Vermögenssituation des Schuldners aufgenommen. Pfändbares Vermögen, falls vorhanden wird verwertet. Sollte es erforderlich sein, wird ein Insolvenzplan aufgestellt, an dem Gläubiger, das Gericht und der Insolvenzverwalter mitwirken. Anschließend erfolgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die zwischen drei und sechs Jahren dauert.

Der Schuldner muss während dieser Zeit das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Er ist verpflichtet, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, und muss wesentliche Änderungen dem Insolvenzverwalter und dem Gericht mitteilen. Der Schuldner trägt die Kosten für das Insolvenzverfahren. Zu diesen Kosten zählen die Gerichtskosten, die Auslagen und die Kosten für den Treuhänder.

Ist das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet, legt das Gericht den Treuhänder fest, der die Befugnis hat, über die Insolvenzmasse zu verfügen. Die Gläubiger erhalten nun einen Teil des Geldes, das ihnen zusteht. Ist das Vermögen verteilt, folgt der Schlusstermin. Der Treuhänder und die Gläubiger werden angehört und das Gericht beschließt die Restschuldbefreiung, sofern keine Gründe gegen diese Befreiung sprechen.

Der Schuldner muss während der anschließend folgenden Wohlverhaltensphase seinen Pflichten nachkommen und strenge Regeln befolgen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, gefährdet er die gesamte Privatinsolvenz und die Restschuldbefreiung kann versagt werden.

Pflichten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase

Der Schuldner ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und sich ernsthaft um eine Stelle bemühen, sofern er derzeit keine Arbeit hat. Er muss persönliche Veränderungen dem Treuhänder und dem Gericht mitteilen. Das betrifft zum Beispiel einen Umzug, den Verlust der Arbeitsstelle oder auch den Wechsel der Arbeitsstelle. Veränderungen des Vermögens und des Einkommens müssen ebenfalls mitgeteilt werden. Erhält der Schuldner zum Beispiel ein Erbe, ist ein bestimmter Teil an den Treuhänder zu übergeben.

Dauer der Wohlverhaltensphase

Die Wohlverhaltensphase endet frühestens nach drei Jahren, nach fünf Jahren oder nach maximal sechs Jahren. Eine Privatinsolvenz endet nach drei Jahren, wenn der Schuldner innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Forderungssumme und die Kosten für das Verfahren bezahlen kann. Die Dauer der Privatinsolvenz kann auf fünf Jahre reduziert werden, wenn der Schuldner zumindest die Verfahrenskosten innerhalb dieser Zeit bezahlen kann. Ansonsten dauert die Wohlverhaltensphase sechs Jahre.

Danach kann die Restschuldbefreiung erfolgen und der Schuldner kann neu anfangen. Um die Privatinsolvenz frühzeitig beenden zu können, kann der Schuldner auch Teile seines unpfändbaren Einkommens für freiwillige Leistungen benutzen. Allerdings nur dann, wenn keine Rechte von Dritten davon betroffen sind.

Unterhaltsansprüche sind zum Beispiel zu bedienen und können nicht zur Leistung im Rahmen der Privatinsolvenz herangezogen werden. Ist die Wohlverhaltensphase überstanden, kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erhalten. Das bedeutet, die noch bestehenden Forderungen werden ungültig.

Kann die Restschuldbefreiung versagt werden?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die eine Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben können. Eine Restschuldbefreiung wird nicht erfolgen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wird oder wurde. Die Verletzung der Mitwirkungs- und Auskunftspflichten kann ebenfalls eine Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben.

Hat der Schuldner drei Jahre vor dem Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens falsche oder unvollständige Angaben gemacht, besteht das Risiko der Versagung ebenfalls. Das Anhäufen neuer Schulden sollte der Schuldner ebenfalls unterlassen, wenn er die Restschuldbefreiung erreichen möchte.

Nicht unter die Restschuldbefreiung fallen rückständige Unterhaltszahlungen, falls der Schuldner diesen Unterhalt pflichtwidrig zurückbehalten hat. Dies gilt ebenfalls für Schulden aus Steuerhinterziehungen, sofern der Schuldner wegen dieser Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.

Privatinsolvenz – die Folgen

Der Vorteil einer Privatinsolvenz für den Schuldner liegt darin, dass er im Rahmen des Insolvenzverfahrens eine Restschuldbefreiung erhalten kann. Vorher muss der Schuldner jedoch deutlich kürzertreten und sich um die Tilgung seiner Schulden ernsthaft bemühen. Dieser Zeitraum beträgt zwischen drei und sechs Jahren. Wertgegenstände muss der Schuldner abgeben. Sie werden in die Insolvenzmasse aufgenommen und dienen dazu die Geldforderungen von Gläubigern zu tilgen.

Einen wesentlichen Teil seines Vermögens muss der Schuldner ebenfalls abgeben. Im Rahmen der sogenannten Austauschpfändung erhält der Schuldner für hochwertige Geräte, wie Fernseher oder auch ein neues Auto, Gegenstände, die einen geringeren Wert haben und funktionstüchtig sind. Hausrat, eigene Kleidung und Möbel sind meist nicht pfändbar, so lange sie einer einfachen Lebensführung dienen. Hingegen können teure Designermöbel durchaus gepfändet werden.

Benötigt ein Schuldner zwingend ein Auto, um seine Arbeitsstelle zu erreichen, wird das Auto nicht gepfändet. Der Schuldner sollte allerdings nachweisen können, dass er die Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Bestehende Lebensversicherungen und Kapitalanlagen werden zugunsten der Gläubiger veräußert. Das Konto und das Gehalt des Schuldners können ebenfalls gepfändet werden. Dem Schuldner muss ein bestimmter Teil bleiben, der als Existenzminimum dient, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Die Höhe des Betrags, der gepfändet werden kann, richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle. Bestehen Unterhaltspflichten werden diese auf den Pfändungsfreibetrag angerechnet. Das bedeutet, es kann weniger gepfändet werden. Neben der Abgabe von Vermögen und Geld ist der Schuldner verpflichtet den Treuhänder über wichtige Änderungen zu informieren. Hierzu zählen Wechsel der Arbeitsstelle, Umzug und neue Geldeinnahmen. Es kann sich um ein Erbe, die Auszahlung einer Versicherung oder auch um Schadensersatzleistungen handeln.

Zusätzlich muss der Schuldner jeden Monat einen Nachweis seines Einkommens an den Treuhänder schicken. Hält sich ein Schuldner nicht an diese Pflichten, muss er damit rechnen keine Restschuldbefreiung zu erhalten. Des Weiteren muss ein Schuldner mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen und den Folgen, die dieser mit sich bringt. Er kann keinen weiteren Kredit aufnehmen und ein Wohnungswechsel kann deutlich schwieriger werden.

Ehepartner in der Privatinsolvenz

Grundsätzlich haften Ehepartner nur für ihre eigenen Schulden, der andere muss nicht für die Verbindlichkeiten des Schuldners aufkommen. Der Ehepartner darf im Rahmen der Privatinsolvenz sein Einkommen normalerweise behalten. Ehepartner sind nur dann betroffen, wenn sie einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet haben oder eine Bürgschaft für den Partner übernommen wurde. Haben die Ehepartner ein gemeinsames Haus, so kann nur der Miteigentumsanteil des Schuldners bei einer Zwangsversteigerung veräußert werden.

Der Ehepartner kann nicht gezwungen werden, das Haus zu verlassen. Bei einer Zugewinngemeinschaft ist der Partner nicht betroffen, bei einer Gütergemeinschaft ist der Ehepartner von der Privatinsolvenz betroffen. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen.

Privatinsolvenz bei Hartz 4 Bezug

Auch Empfänger von Hartz 4 können eine Privatinsolvenz beantragen und somit eine Restschuldbefreiung erreichen. Selbstverständlich müssen sich diese Schuldner ebenfalls ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen. Bereits bei der Anmeldung empfiehlt es sich bei Hartz-4-Empfängern, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.

Für Empfänger von Hartz 4 besteht die Möglichkeit, einen Beratungsschein zu beantragen. Die Beratung durch einen Anwalt ist mit diesem Beratungsschein zu einem sehr geringen Kostensatz möglich. Dieser Anwalt wird prüfen, ob eine Privatinsolvenz infrage kommt und Aussicht auf Erfolg hat.

Rentner und Privatinsolvenz

Auch Rentner können, wie jede andere natürliche Person die Privatinsolvenz beantragen. Die Rente gilt als Einkommen und kann gepfändet werden, sofern sie den Pfändungsfreibetrag übersteigt. Unterhalb der Pfändungsgrenze ist eine Pfändung auch bei Rentner nicht möglich. Im Vorruhestand sind auch Rentner verpflichtet, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Haben sie die reguläre Rente erreicht, ist dies nicht mehr erforderlich.

Tipps zur Privatinsolvenz

Professionelle Hilfe

Der Schritt eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist sicher kein leichter Schritt. Dennoch ist es häufig die einzige Möglichkeit aus den Schulden herauszukommen und neu anzufangen. Generell ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung aufzusuchen oder sich anderweitig an geeigneter Stelle beraten zu lassen.

Alle Unterlagen zusammenstellen

Schuldner müssen nachweisen, dass eine außergerichtliche Einigung fehlgeschlagen ist, bevor eine Privatinsolvenz beantragt werden kann. Vor dem Beratungstermin sollten die Unterlagen zusammengestellt werden, um einen Überblick zu haben wo, welche Schulden und in welcher Höhe bestehen.

Ebenso ist ein Überblick über das Vermögen erforderlich. Welche Versicherungen sind vorhanden, welche Wertgegenstände können in die Insolvenzmasse einfließen und wie hoch sind die Einnahmen.

Verkürzung der Privatinsolvenz anstreben

Der Berater wird sich einen Überblick verschaffen und schnell feststellen, ob es Aussicht auf Erfolg gibt und wie lange die Privatinsolvenz voraussichtlich dauern wird. Es ist hilfreich, wenn der Schuldner die Möglichkeit hat, die Verfahrenskosten möglichst schnell zu begleichen. Dies führt zu einer Verkürzung der Privatinsolvenz, wenn gleichzeitig 35 Prozent der Schulden innerhalb der ersten drei Jahre getilgt werden können.

Bereits im Vorfeld kann ein Schuldner mit Verwandten oder Freunden klären, ob er eine bestimmte Summe leihen kann.

An alle Pflichen halten

Generell gilt, je höher die Insolvenzmasse, umso schneller kann die Privatinsolvenz beendet werden und der Neuanfang erfolgen. Wer keine Arbeitsstelle hat, kann bereits im Vorfeld ernsthaft einen Arbeitgeber suchen. Der Nachweis von Einkommen erleichtert dem Treuhänder die Verhandlungen.

Besonders wichtig ist, dass sich der Schuldner an die Pflichten hält, die er, während der Privatinsolvenz zu erfüllen hat. So sollte nicht vergessen werden dem Treuhänder und dem Gericht Veränderungen mitzuteilen. Diese Veränderungen betreffen den Wechsel der Arbeitsstelle, einen Umzug oder eine neue Geldeinnahme.

Ernsthafte Bemühungen nachweisen

Für das Gericht und den Treuhänder sollte nachvollziehbar sein, dass der Schuldner sich ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemüht, sofern er derzeit keine hat. Er ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner die Restschuldbefreiung erhalten, allerdings nur dann, wenn er sich an die Pflichten gehalten hat und kein anderer Grund zur Versagung besteht.

Selbstverständlich sollten während dieser Zeit keine neuen Schulden angehäuft werden. Schulden aus Steuerhinterziehungen und Geldbußen fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Sollten derartige Schulden bestehen, müssen diese separat getilgt werden. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase und Erhalt der Restschuldbefreiung steht einem Neuanfang nichts mehr im Weg.

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    • Tipps für Wohngemeinschaften:
    • 1. Konsistent und bedeutsam
    • 2. Die richtige Temperatur für jeden Raum
    • 3. Senken Sie die Durchschnittstemperatur
    • 4. Luftzirkulation gegen offene Türen
    • 5. Heizung entlüften
    • 6. Wärmedämmung
    • 7. Schließen Sie die Türen
    • 8. Richtig lüften
    • 9. Deckel drauf, während Sie kochen
    • 10. Prüfen Sie die Heizung jedes Jahr

In den folgenden Abschnitten wird erläutert, worauf die Schüler und bei der Auswahl von Dienstleistern achten sollten und wie sie ihre Kosten mithilfe einiger Energiespartipps weiter senken können.

Egal, ob Sie in einer Wohngemeinschaft oder in Ihrer eigenen Wohnung wohnen: Der Strompreis sollte regelmäßig verglichen werden. So sehen Sie immer den Markt und können rechtzeitig zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, einen Stromanbieter zu finden, bevor er in die WG-Fonds wechselt, erhält automatisch einen relativ hohen Basistarif.

Aber keine Panik: Dieser Tarif kann jederzeit mit einer Benachrichtigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Findet eine Preiserhöhung vom Hauptlieferanten statt, kann ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden. Studenten finden günstigere Preise durch Preisvergleiche und können den Anbieter in wenigen Schritten wechseln.

Mit dem Studium beginnt ein völlig neuer Lebensabschnitt: die erste Wohnung oder Haus, die neue Stadt, das unbekannte Universitätsleben. Aber nicht alles ist so neu und aufregend, selbst der Beginn der Nachforschung bringt viele organisatorische Probleme mit sich. Denn alleine bei der Einschreibung reicht das leider nicht aus. Um den Beginn des Universitätslebens zu erleichtern, haben wir alles Wissenswerte zum ersten Strom- oder Gasvertrag zusammengefasst.

Zuerst das Wichtigste

  • Die Kosten für Gas und Strom sind nicht in den Nebenkosten enthalten.
  • Vergleich von Strom und Gas spart Energie.
  • Achten Sie auf faire Bedingungen und einen guten Kundenservice, wenn sich die Tarife ändern.
  • WG: Energieverträge werden in der Regel nur für eine Person abgeschlossen.
  • WG: Der Hauptmieter muss den Vertrag für Gas oder Strom nicht annehmen.
  • WG-Tipp: Gemeinsames Kochen und Waschen spart Energie und Zeit.

Neuer Strom- oder Gasvertrag

Strom und Gas sind in der Regel nicht in den Nebenkosten enthalten, daher muss sich jeder Mieter selbst darum kümmern. In der Regel übernimmt der Hauptversorger beim Einzug die Versorgung mit Strom und Gas. Da der Basissatz oft nicht der günstigste ist, sollten Sie sich einen alternativen Energieversorger suchen.

Stromtarife für Studenten

Ermäßigte Tarife für Studenten werden von Stromanbietern nicht weit verbreitet. In der Regel müssen die Studierenden genau den gleichen Betrag wie alle anderen bezahlen, sie haben jedoch auch die Wahl zwischen den Anbietern. Der Preisvergleich zeigt den günstigsten Tarif vor Ort. Die Studierenden sollten neben dem Preis auch auf die Kundenfreundlichkeit und auf die Konditionen achten.

Vorausbezahlte Raten oder Einzahlungen sind im Allgemeinen nicht für Studierende geeignet, ebenso wie Langzeitraten und längere Fristen. Allerdings können die Studenten eine bessere Preisgarantie und ein Bonus für die Änderung beanspruchen.

Sie müssen dies beim Anbieterwechsel beachten. Sie finden den schnellsten neuen Anbieter, indem Sie den Preis für Strom oder Gas vergleichen. Geben Sie einfach die Postleitzahl und den Jahresverbrauch ein. Der Vergleichsrechner zeigt alle verfügbaren Tarife für den Wohnort an. Bei der Auswahl eines Tarifs sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf faire Vertragsbedingungen und einen guten Kundenservice geachtet werden.

Wenn Sie einen passenden Tarif finden, können Sie das Bestellformular direkt online ausfüllen. Sie müssen keinen Strom und kein Gas von einem Lieferanten beziehen. Sie können auch zwei verschiedene Lieferanten auswählen.

Nachtspeicherheizungen erhalten häufig Strom von der Hauptquelle. Gleichzeitig bieten interregionale Anbieter auch Heizstrom an. Informationen zu Sonderpreisen finden Sie in den Servicebedingungen.

Tipps zur Auswahl eines Tarifs:

  • Vergleichen Sie die Online-Preise
  • Lesen Sie Kundenbewertungen
  • Beachten Sie die kurzen Vertragslaufzeiten
  • Wählen Sie eine Monatsrate
  • Ökostrom ist in der Regel günstiger als die Primärversorgung.

Wichtige Daten für den Anbieterwechsel:

  • Postleitzahl, Verbraucherdaten
  • Strom- oder Gasverbrauch
  • Kreuzen Sie bei einem neuen Einzug das Kästchen an
  • Zählernummer

Die Zählernummer besteht aus 4-16 Ziffern. Sie finden sie direkt an Ihrem Strom- oder Gaszähler. Wenn das Bestellformular ausgefüllt ist, wird es an Ihren neuen Lieferanten gesendet. In wenigen Tagen erhalten Sie von Ihrem neuen Energieversorger eine Auftragsbestätigung.

Ökostrom für Studenten

Ein Vergleich der Ökostrompreise zeigt: Ökostrom ist nicht teurer als Strom, der nur aus Kernkraftwerken oder Kohlekraftwerken stammt. Daher können Studenten bei der Suche nach einem Stromversorger nach Strom aus erneuerbaren Quellen suchen.

Aber Vorsicht: Wo es grünen Strom gibt, gibt es nicht immer grünen Strom. In Deutschland gibt es verschiedene Qualitätsmarken und Zertifikate für Ökostrom. Ein Blick auf einen Stromführer schafft Klarheit.

Strom sparen

Der billigste und klimafreundlichste Strom ist natürlich der, der überhaupt nicht verbraucht wird. Studenten können Energie und Geld sparen, indem sie einige Tipps und Ratschläge aufnehmen. Es ist auch sehenswert, wenn sich die Mitbewohner in der Wohnung etwas teilen. In einigen Handbüchern haben wir die nützlichsten Tipps zum Energiesparen zusammengefasst.

Erasmus Internationale Studierende

Auch ausländische Studierende können den Stromversorger in Deutschland problemlos wechseln. Es ist sinnvoll, einen Tarif mit kurzer Vertragslaufzeit zu wählen, wenn der Aufenthalt auf eine bestimmte Dauer begrenzt ist. Wenn die Rückkehr in das Heimatland unvermeidlich ist, kann der Stromvertrag normalerweise auf die eine oder andere Weise gekündigt werden.

Wenn sich beispielsweise der neue Wohnort außerhalb des Versorgungsgebiets des Stromversorgers befindet. Dies gilt übrigens auch für den Gasversorger.

Wie berechne ich den Verbrauch?

Wenn Sie den Lieferanten wechseln, sollten Sie Ihren Jahresverbrauch abschätzen. Der Stromverbrauch hängt von der Haushaltsgröße ab. Je mehr Mitbewohner, desto höher der Verbrauch. Es hängt alles davon ab, wie Gas und Strom verwendet werden und wie viele Quadratmeter in Ihrer Wohnung sind.

Basierend auf dem angegebenen Verbrauch berechnet der Energieversorger einen monatlichen Rabatt. Wenn der monatliche Rabatt zu hoch eingestellt ist, passen die Lieferanten ihn auf Anfrage nach.

Gas- und Stromvertrag in einer Wohngemeinschaft

Normalerweise gilt ein Vertrag für Strom oder Gas für eine Person. Bei einigen Anbietern sind möglicherweise zwei Personen aufgeführt. In einer größeren Wohngemeinschaft wird empfohlen, dass nur eine Person den Vertrag akzeptiert. Dies bleibt bei häufigen Mitbewohnern klar schwierig.

Wenn der Auftragnehmer ausscheidet, muss er den Energieversorger benachrichtigen und den Vertrag an einen anderen WG-Teilnehmer umschreiben. Wenn Sie abreisen, sollten Sie aus Sicherheitsgründen auf die Zählerstände achten, damit im Falle von zusätzlichen Zahlungen keine Streitigkeiten auftreten.

Idealerweise sollte die Person den Energievertrag abschließen, der wahrscheinlich am längsten in der Wohnung bleibt.

Der Mitbewohner sollte also nicht für alles alleine verantwortlich sein, Verträge über Strom, Gas, Telefon oder DSL werden zwischen Ihnen geteilt.

Stromverbrauch in einer Wohngemeinschaft

Natürlich verbraucht nicht jeder Einwohner der WG die gleiche Menge an Strom oder Gas. Es gibt sogenannte Zwischenzähler, die den Energieverbrauch in einzelnen Räumen messen. In der Regel sind die Unterschiede im Verbrauch jedoch nicht zu groß, sodass sich der Kauf kaum lohnt. Am einfachsten ist es, den monatlichen Rabatt für alle Mitbewohner aufzuteilen.

Energiespartipps für WG

In Ihrer Wohngemeinschaft können Sie einfach Energie sparen, indem Sie Elektrogeräte mit Ihren Mitbewohnern teilen. Wer gemeinsam wäscht spart neben Zeit auch Geld. Sie können noch mehr Energie sparen, wenn Sie Verlängerungskabel mit dem Ein- / Ausschalter verwenden. So können Sie alle Ihre elektrischen Geräte gleichzeitig ausschalten.

Tipps für Wohngemeinschaften:

  • Der Hauptmieter muss einen Vertrag abschließen.
  • Der Vertrag kann häufig beim Verlassen an einen Mitbewohner übertragen werden
  • Achten Sie beim Abrechnen auf die Zählerstände
  • Einige Anbieter erlauben mehrere Auftragnehmer
  • Teilen Sie Zahlungen mit den Mitbewohnern

Erinnern Sie sich an Ihre ersten vier Wände? Das Geld war begrenzt und so suchten Sie nach einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder nach einer 1-Zimmer-Wohnung in einer möglicherweise schlechten, aber billigen Gegend. Die Überraschung kam mit der ersten Stromrechnung, weil sie normalerweise nachzahlen bedeutete.

Plötzlich wurde schmerzhaft klar, dass warme Räume und heiße Duschen Geld kosten und Sie Energie oder Heizkosten sparen müssen. Wenn Sie alleine lebten, war der Täter klar. In öffentlichen Wohnungen herrschte der Verdacht, dass es zu viel Dusche und Hitze von anderen gab. Dies führte zu einer schrecklichen Heizthematik, die eine Wohnung vorübergehend zum Nordpol macht.

Nur wenn sich die Person länger im Raum befand, wurde die Heizung wieder von ihrer Nullposition bewegt. Das diese Heiztechnik überhaupt keine Energieeinsparung bedeutet, sollte bekannt sein.

Wie Sie Ihre Heiz- und Gaskosten wirklich senken und Energie sparen können, haben wir in zehn klaren Energiespartipps für Sie zusammengestellt:

  • Konsequent und bedeutsam
  • Die richtige Temperatur für jeden Raum
  • Niedrigere Durchschnittstemperatur
  • Luftzirkulation gegen offene Türen
  • Entfernen Sie die Luft aus der Heizung
  • Wärmeisolierung
  • Schließen Sie die Türen
  • Lüften, aber richtig
  • Deckel Sie das Kochgeschirr ab, während Sie kochen
  • Prüfen Sie die Heizung jedes Jahr

1. Konsistent und bedeutsam

Sie können viel Energie sparen, wenn Sie die Wohnung ständig heizen. Die Wände nehmen Wärme auf und geben sie gleichmäßig ab. Das Heizen einer gekühlten Wohnung verbraucht dagegen viel Wärmeenergie und rüttelt am Gaszähler.

Natürlich sollte die Raumtemperatur gesenkt werden, wenn Sie nicht zu Hause sind. Verwenden Sie einen programmierbaren Thermostat (in jedem Baumarkt erhältlich). Dadurch können Sie das Haus früh um sieben Uhr verlassen und das Gerät senkt automatisch die Raumtemperatur. Wenn Sie gegen 17 Uhr nach Hause kommen, heizt es die Heizung auf die gewünschte programmierte Raumtemperatur auf – ähnlich einer Standheizung in einem Auto.

Achtung: Lassen Sie die Temperatur nicht unter 16 Grad fallen, da sich an den Wänden Schimmel bilden kann!

2. Die richtige Temperatur für jeden Raum

Ob es sich um ein Apartment oder ein Haus handelt, jedes Zimmer hat eine mehr oder weniger eine ideale Temperatur. So sollte sich im Bad eine Temperatur von 22 bis 24 Grad ergeben. 18 bis 20 Grad reichen für eine Küche und nicht mehr als 16 bis 18 Grad für einen Flur.

3. Senken Sie die Durchschnittstemperatur

Dies ist überraschend, aber bereits durch die Senkung der Durchschnittstemperatur um ein Grad Celsius können bis zu sechs Prozent Heizkosten eingespart werden. Wenn Sie beispielsweise die Temperatur von 22 auf 20 Grad Celsius senken, können Sie für den ganzen Winter etwa 108 Euro einsparen. Grundlage für diese Berechnung ist der Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden Gas.

4. Luftzirkulation gegen offene Türen

Um Heizkosten zu sparen, sollten auf keinen Fall Heizkörper verstellt werden. Also weg mit dem Sofa von der Heizung. Darüber hinaus können Sie durch Anbringen eines Deckenventilators eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Er drückt sozusagen die warme Luft unter der Decke in den Raum zurück. Das Tolle daran: Im Sommer sorgt es auch für Kühlung.

Es wird nicht empfohlen, die Tür zu öffnen, um eine Luftzirkulation zu gewährleisten. Besonders wenn warme Luft aus dem Wohnzimmer entweicht, um Räume wie das Schlafzimmer zu kühlen, setzt sich Feuchtigkeit an den Wänden ab, was zu Schimmelbildung führen kann.

5. Heizung entlüften

Macht Ihre Heizung ein fröhliches Geräusch? Dann ist wohl die Luft in der Heizung. Dies reduziert die Wärmeleistung erheblich. Um die Heizung zu lüften, verfügt es über ein kleines Ventil. Es kann mit einem Schraubendreher oder einem Spezialschlüssel (im Baumarkt erhältlich) geöffnet werden.

Da letztendlich das Wasser abläuft, müssen Sie auch einen Schlüssel haben, um das Wasser aufzufangen. Wenn Wasser austritt, befindet sich keine Luft mehr in der Heizung und das Ventil kann wieder geschlossen werden.

6. Wärmedämmung

Reflektierende Filme oder wärmeisolierende Tapeten hinter dem Heizkörper helfen, den Raum zu erwärmen, nicht die Wand. Hitze geht auch durch die Fenster verloren. Die Fensterläden vor den Fenstern blockieren die Luft zwischen dem Fenster und dem Raum – das ist eine sehr gute Wärmedämmung.

Wenn es durch geschlossene Fenster und Türen zieht, sollten auch Gummidichtungen im Baumarkt gekauft und Fenster und Türen abgedichtet werden.

7. Schließen Sie die Türen

Sie sagen, dass Kinder das Haus wirklich hell und warm machen. Überdenken sie das: Sie lassen das Licht überall brennen und die Türen stehen offen. Nur in der Heizperiode müssen die Türen geschlossen werden, um sich in jedem Raum warm zu halten. Erklären Sie es Ihrem Kind, und Sie werden sehen, dass die Türen von nun an geschlossen werden.

8. Richtig lüften

Es ist mittlerweile bekannt, dass eine gute Belüftung viel Wärmeenergie einsparen kann. Beheizte Räume sollten zweimal täglich gelüftet werden. Öffnen Sie dazu die Fenster für zehn Minuten (im Winter für 3-5 Minuten) und schalten Sie die Heizung aus.

Je weiter sich das Fenster öffnet, desto schneller erfolgt der Luftaustausch. Belüftung ist am besten, um eine gute Luftzirkulation sicherzustellen, und Feuchtigkeit kann gut nach außen transportiert werden.

9. Deckel drauf, während Sie kochen

Eine andere Möglichkeit, Energie oder Gas zu sparen, besteht darin, den Deckel auf der Pfanne zu lassen.

10. Prüfen Sie die Heizung jedes Jahr

Richten sie sich an Hausbesitzer oder Eigenheimbesitzer. Durch regelmäßige Wartung des Heizsystems können auch Heizkosten eingespart werden.

Ratgeber Immobilien Finanzierung – Bausparvertrag, Nebenkosten, Makler …

  • Bausparvertrag
    • Der Bausparer schließt den Vertrag mit der Bausparkasse
    • Die Gliederung beim Bausparen in drei Phasen
      • Die Sparphase beim Bausparvertrag
        • Die Zuteilung beim Bausparvertrag
        • Das Mindestguthaben
        • Die Mindestvertragsdauer
        • Die Mindestbewertungszahl
        • Die Mindestsparzeit
      • Die Darlehensphase
    • Zwischenfinanzierungen
    • Wie wird die Bewertungszahl berechnet?
    • Die Verwendungsmöglichkeiten von Bausparmitteln
    • Kritik die am Bausparen geübt wird
      • Die Wartezeit
      • Die Einzahlungsbegrenzungen beim Bausparvertrag
      • Die Abschlusskosten beim Bausparen – ein leidiges Thema bereits von Beginn an
  • Die Grundschuld
    • Was ist unter der Grundschuld zu verstehen?
    • Wie unterscheiden sich Grundschuld und Hypothek?
    • Arten der Grundschuld
    • Welche Vorteile ergeben sich aus der Grundschuld für Banken und Kreditnehmer?
    • Wie kann eine Grundschuld eingetragen werden?
    • Die Bestellung der Grundschuld
    • Wie hoch sind die Kosten, die anfallen können?
    • Höhe der Grundschuld = Höhe des Darlehens?
    • Wie wirkt sich das Eigenkapital auf die Grundschuld aus?
    • Wie wird die Grundschuld vom Kreditgeber bei Nichteinhaltung der Vereinbarung eingefordert?
    • Was passiert, wenn das Darlehen zurückgezahlt wurde?
    • Kurz und knapp – Sonderfälle bei der Grundschuld
  • Bauantrag Kosten
    • Bauvorlageberechtigung
    • Wer darf noch einen Bauantrag stellen?
      • Bauantrag mit einem statistischen Erhebungsbogen
      • Bauzeichnungen
      • Lageplan
      • Baubeschreibungen
      • Kosten- und Flächenberechnungen
      • Technische Nachweise
      • Entwässerungsplan
    • Beschreibung, falls ein Betrieb entstehen soll
    • Mit welchen Kosten ist bei einem Bauantrag zu rechnen?
    • Wie kann man bei einem Bauantrag sparen?
    • Aus welchen Berechnungen besteht ein Bauantrag
    • Technische Nachweise für die Sicherheit
      • Standsicherheitsnachweis
      • Brandschutz
      • Wärme- und Schallschutz
      • Entwässerungsplan
      • Flurstück
    • Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag verpflichtend?
    • Welche Punkte gibt es noch zu beachten?
  • Abschreibung für ein Gebäude
    • Wobei es sich bei Gebäudeabschreibungen genau handelt
    • Abschreibungssatz richtet sich nach der Nutzung der Immobilie
      • Lineare Abschreibung
      • Degressive Abschreibung
      • Spezielle Varianten der Gebäudeabschreibung
      • AfA nach Paragraph 14 Berlin-Förderungsgesetz
      • AfA nach Paragraph 7h und 7i EStG
    • Grundlage der Bemessung der Gebäudeabschreibung
      • Anlage 5 der Steuererklärung
    • Unterschiedliche Nutzung von Immobilien
    • Informationen zu Abschreibungen hinsichtlich des Grundstücks
    • Abschreibungen und die Herstellungskosten
      • Die anschaffungsnahen Herstellungskosten
      • Informationen zu linearen Abschreibungen im Überblick
      • Anwendung der degressiven Abschreibungen auf einen Blick
      • Von degressiver Abschreibung zu linearer Abschreibung wechseln
    • Professionelle Beratung – von Abschreibungen profitieren
  • Baunebenkosten sparen
    • Die Baunebenkosten im Überblick
    • Baunebenkosten, die während des Hausbaus entstehen
      • Mit diesen Nebenkosten sollte beim Hausbau bzw. ebenfalls Hauskauf gerechnet werden
      • Nebenkosten, die während der Bauvorbereitung zu zahlen sind
      • Baunebenkosten, die während der Bauphase anfallen
      • Die Baunebenkosten nach Abschluss des Bauprojekts
    • Versicherungen, die vor dem Hausbau abgeschlossen werden sollten bzw. müssen
    • Die Baunebenkosten möglichst gering halten: mit diesen fünf Tipps gelingt´s
      • Tipp 1: Soviel wie möglich in Eigenregie erledigen
      • Tipp 2: Im richtigen Moment auf Profis vertrauen
      • Tipp 3: Preise vergleichen und noch mehr Geld sparen
      • Tipp 4: Wer schneller zahlt, zahlt weniger
      • Tipp 5: Billiger ist nicht immer die bessere Wahl
    • Fazit Trotz Baunebenkosten zur Traumimmobilie
  • Die Wohnbauprämie
    • Weshalb führt die Regierung die Wohnbauprämie ein?
    • Für welche Zwecke darf ein begünstigtes Bauspardarlehen verwendet werden?
    • Für welchen Personenkreis lohnt sich die Wohnbauprämie?
    • Wann entsteht der Anspruch auf die Wohnbauprämie?
    • Welche Voraussetzungen müssen die Bausparkassen erfüllen?
    • Mit welchen Kosten muss der Bausparer rechnen?
    • Welche Funktion hat das Finanzamt für die Wohnbauprämie?
    • Wie berechnet sich die Wohnbauprämie?
    • Welche Besonderheiten gibt es beim Abschluss des Bausparvertrages?
    • Weshalb muss der Bausparer jede Veränderung melden?
    • Welche Vorteile bieten Altverträge mit einem Abschlussdatum vor 2009?
    • Welche Möglichkeiten hat der Erbe eines Bausparvertrages?
    • Welche Vorteile haben Bausparer, die bei Ablauf des Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben?
    • Tipps zum Bausparvertrag
    • Welchen Nachteil birgt die Wohnbauprämie?
  • Was kostet ein Makler?
    • Hypothekenzinsen tief – die Nebenkosten auch?
    • Notar- und Grundbuchgebühren sowie Maklercourtage
    • Für welche Leistungen dürfen Makler Gebühren verlangen?
      • Wer zahlt den Makler und welche Gebührenhöhe darf veranschlagt werden?
      • Diese Änderungen greifen bei den Maklergebühren in 2019
    • Darauf sollten Sie achten – die Fallstricke bei der Maklergebühr
    • 10 Tipps zur Vermeidung von Fehlern bei der Maklergebühr:
      • Unübliche Gebühren?
      • Bei bestimmten Mietverträgen kein Gebühren- oder Provisionsanspruch
      • Maklergebühr wurde bereits in den Kaufpreis “eingepreist”
      • Nicht nur die Maklergebühren verteuern den Immobilienkauf
      • Doppelte Maklergebühren beachten
      • Maklergebühren werden auch dann fällig wenn der Lebenspartner als Käufer auftritt
      • Normalerweise muss bei Rückabwicklung die Provision nicht zurückgezahlt werden
      • Maklergebühren – wann werden sie fällig?
      • Wann ist keine Maklergebühr zu zahlen?
      • Sind Maklergebühren steuerlich absetzbar?
    • Vor- und Nachteile bei Inanspruchnahme eines Maklers

Bausparvertrag

Die Zeiten in denen der Bausparvertrag mit einer hohen Guthabensverzinsung aufwarten konnte, sind bereits seit langer Zeit vorbei. Heute sind es die enorm niedrigen Darlehenszinsen, die den Bausparvertrag besonders attraktiv werden lassen. Was ist allerdings überhaupt ein Bausparvertrag? Wer kann ihn abschließen und wer ist der Vertragspartner? Hierzu werden immer wieder zahllose Fragen gestellt, die Antworten sollen im Folgenden gegeben werden.

Der Bausparer schließt den Vertrag mit der Bausparkasse

Naheliegend ist, dass ein Bausparvertrag Bausparkassen abgeschlossen
wird. Diese stellt dann gleichzeitig auch den Vertragspartner für den
Anleger, also den Bausparer, dar. Zunächst wird der Bausparvertrag in
der sogenannten Sparphase vom Kunden bespart. In der Darlehensphase
erhält dieser sein, bis zur Zuteilung des Vertrages eingezahltes
Kapital, wieder zurück und kann über ein zinsgünstiges Bauspardarlehen
verfügen. Darlehen dieser Art werden überwiegend bei der Finanzierung
von Immobilien eingesetzt.

Der Bausparvertrag ist jedoch auch eine Anlageform die für die steuerlich begünstigten vermögenswirksamen Leistungen zum Einsatz kommt. Ebenso werden Bausparverträge zur Anlage der Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie abgeschlossen.

Ferner lassen sich die Riester-Förderung („Wohn-Riester“) über den Bausparvertrag nutzen und zwar gleichermaßen in der Spar- als auch in der Phase des Darlehen. Diese Förderung ist jedoch einkommensabhängig, wie übrigens die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage auch.

Der jeweilige Bauspartarif wird mit dem Vertragsabschluss vereinbart, Hier werden die Zinssätze für den Spar- als auch für den Darlehenszins vereinbart. Gleichzeitig wird bereits in dieser Phase die Ansparzeit sowie die Tilgungszeit festgelegt, ebenso eine Mindestvertragsdauer. Ebenso das Guthaben bei Zuteilung, das mindestens angespart sein muss und die Regelspar- und Tilgungsbeiträge.

Auch die Abschlussgebühr für den Vertrag wird bereits bei Vertragsabschluss bezahlt. In der Regel beträgt die Gebühr 1 Prozent von der Bausparsumme, manche Tarife sind allerdings auch mit einer anderen prozentualen Gebühr ausgestattet. Die Bausparkassen bieten dabei ganz verschiedene Tarife an, so können Schnellspartarife, Standardtarife, variable Tarife oder Langzeittarife abgeschlossen werden.

Die Regelsparzeit eines Standardtarifs liegt bei etwa sieben Jahren, die Gesamtlaufzeit, inklusive der Darlehensphase ist im Durchschnitt auf 19 bis 20 Jahre ausgelegt.

Nachdem der Vertrag abgeschlossen wurde mindert die Abschlussgebühr in
Höhe von 1 Prozent der Bausparsumme die effektiven Guthabenzinsen. Die
Bausparsumme als solche, wird durch die Summe des Sparanteils sowie
eines später zu erlangenden Bauspardarlehens definiert. Der gleich zu
Vertragsbeginn vereinbarte Sparzins bezieht sich auf das während der
Laufzeit des Bausparvertrages angesparte Guthaben. Ebenso wird auch der
Darlehenszins fest vereinbart. Dieser bezieht sich auf die nominelle
Vertragssumme.

Im Wesentlichen wird das Bauspardarlehen aus den Guthaben anderer Bausparer bedient. Daher ist nicht zu 100 Prozent vorhersehbar, welches Kapital in welcher Höhe bei der Vertragszuteilung zur freien Verfügung stehen wird. Dies wiederum hat zur Folge, dass keine bereits im Vorfeld feststehende Bewertungszahl angegeben werden kann, die darüber bestimmt wann genau der Vertrag zuteilungsreif wird.

Daher dürfen die Bausparkassen auch keine Aussagen über eine verbindliche Zuteilung treffen.

Die Gliederung beim Bausparen in drei Phasen

Die Sparphase beim Bausparvertrag

Die Bausparsumme, die bereits zu Vertragsbeginn vereinbart wird, muss bis zu einem gewissen Prozentsatz angespart werden. Das Kapital sammelt sich durch die Gesamtheit der Einzahlungen aller Bausparer der Bausparkasse an. Durch diese Gelder wird das jeweils aktuell verfügbare Kreditvolumen definiert.

Dabei ist eine Aufstockung der Bausparsumme jederzeit möglich, hierdurch kann sich jedoch der Zuteilungszeitpunkt verändern, für Verträge die sich in der Sparphase befinden. Bei Zuteilung des bausparvertrages hat der Bausparer auf das Bauspardarlehen einen Rechtsanspruch, diese ist sogar vererbbar .

Das nötige Mindestsparguthaben für die jeweilige Zuteilung wird jeweils in der Sparphase angesammelt. Für die Zeit des Ansparens des Vertrages wird ein sogenannter Regelsparbeitrag festgelegt. So sollte vom Bausparer mindestens 3 ‰ und höchstens 10 ‰ der Bausparsumme bespart werden.

Die Zahlungsweise und -höhe kann jährlich, vierteljährlich oder monatlich erfolgen, Dies kann der Bausparer selbst bestimmen. Zumeist ist in ABB´s der Bausparkassen das Recht verankert, dass der Vertrag bei Nichtbesparung durch die Bausparkasse gekündigt werden kann.

Die Zuteilung beim Bausparvertrag

Die grundsätzlich Freigabe seitens der Bausparkassen zur Auszahlung des Kapitals wird als Zuteilung bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Sparer ihr Guthaben und sofern eine ausreichende Sicherheit gegeben werden kann, ihr Darlehen auszahlen lassen. Für die eine Zuteilung des Vertrages müssen zwingend die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sein.

Die diesbezüglichen Kriterien sind ebenfalls in den ABB, den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge festgelegt. Sie variieren jedoch nach Bausparkasse und Tarif.

Folgende Voraussetzungen für die Vertragszuteilung werden in der Regel vereinbart:

Das Mindestguthaben

Das Mindestguthaben in einem Bausparvertrag muss einen zuvor bereits
vertraglich vereinbarten Prozentsatz,, zumeist 40 % oder 50 % aus der
Bausparsumme erreicht haben. Diese Summe wird durch die laufenden
Einzahlungen erreicht, hiezu zählen auch die vermögenswirksamen
Leistungen. Ebenso erhöhen die Wohnungsbauprämie n sowie die
gutgeschriebenen Zinsen das Guthaben.

Die Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bestimmt den Zeitraum zwischen Abschluss des Vertrages und dessen frühestmöglichem Zuteilungstermin.

Die Mindestbewertungszahl

Die Mindestbewertungszahl wird ebenfalls bereits bei Vertragsbeginn
verbindlich festgelegt. Sie zeichnet für die Summe verantwortlich die
für eine potentielle Zuteilung zumindest erreicht werden muss.

Die Mindestsparzeit

Die Mindestsparzeit beschreibt den jeweiligen Zeitraum der mindestens vergangen sein muss, in denen die Sparzahlungen erfolgen müssen. Die Zuteilung wird in der Gesamtheit aller Interessenten für ein Darlehensinteressenten durch die Bewertungszahl bestimmt. Eine Berechnung der Bewertungszahl erfolgt an, von den Bausparkassen, festgelegten Bewertungsstichtagen.

So hat der Bausparvertrag der mit einer höheren Bewertungszahl bewertet wird Vorrang für die Zuteilung. Als Stichtage der Bewertung werden bei allen Tarifen aus der Vergangenheit zum 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. vorgenommen. Heutzutage sind Berechnungen die monatlich erfolgen die Regel.

Die Darlehensphase

In der Darlehensphase wird zunächst definiert in welcher Höhe ein Darlehen bewilligt werden kann. Dieser Betrag wird aus der bis Summe errechnet, die vom Abschlussdatum bis zur Zuteilungsreife angespart wurde, Die Differenz hieraus wird dem Bausparer dann als Bauspardarlehen gewährt. Somit kann der Sparer, sobald der Vertrag zugeteilt wurde, über die gesamte Bausparsumme verfügen.

Der Darlehensnehmer hat für das Darlehen den bei Abschluss bereits vertraglich festgelegten Zinssatz zu bezahlen und dies völlig losgelöst von den jeweiligen Bedingungen, der der Kapitalmarkt gerade vorsieht.

Die Darlehensphase ist auch der Zeitraum in welchem das Bauspardarlehen getilgt wird. Grundsätzlich ist das Bauspardarlehen mit dem zu Beginn festgelegten Zinssatz ausgestattet. Das Bauspardarlehen beinhaltet in Sachen Flexibilität interessante Möglichkeiten, denn es kann zu jederzeit teilweise oder sogar ganz zurückgezahlt werden.

Eine sonst von den Banken üblicherweise erhobene Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Sofern erforderlich werden Bauspardarlehen grundbuchrechtlich nachrangig besichert. Hierbei darf der Beleihungsauslauf allerdings 80 % des Bleiehungswertes des Objekts nicht überschreiten. Gegen eine sogenannte Negativerklärung können Darlehen aus dem Bereich der Außerkollektivität bis 30.000 € besichert werden. Dies jedoch nur dann, wenn dem Grunde nach eine grundpfandrechtliche Absicherung möglich ist.

Kollektive Darlehen, also alle die direkt aus den Mitteln der Bausparkasse herrühren, werden als Bauspardarlehen im Rahmen von Zwischen- und Vorfinanzierungskrediten ausgereicht. Hier ist bei Krediten bis max. 30.000 € auch eine Darlehensvergabe ohne Negativerklärung möglich. Diese werden dann als als Blankodarlehen gewährt. (§ 7 Abs. 4 BausparkG i. V. m. § 6 Abs. 1 BspKV). Diese Art Darlehen muss nicht einmal im Rahmen der theoretischen Möglichkeit einer Absicherung grundpfandrechtlicher Art besichert werden. Dies wiederum ermöglicht es auch Mietern, dass sie für die Mietwohnungsrenovierung ein Blankodarlehen bekommen können.

Dies wiederum stellt einen der besonders entscheidenden Vorteile des Bausparens dar: günstige Darlehenszinsen, die garantiert sind, ohne dass dingliche Sicherheiten gestellt werden müssen.

Im Prinzip handelt es sich bei einem Bauspardarlehen um ein Annuitätendarlehen. Hierbei wird ein Festzins bereits zu Vertragsbeginn über die gesamte Laufzeit vereinbart. Jan nach Tarif beträgt die anfängliche Tilgung Promillewerte zwischen 0,2 % und 0,9 % aus der Bausparsumme monatlich. Eine zusätzliche Absicherung durch Risikoversicherungen ist möglich. Speziell bei der Hinterbliebenenversorgung sollte eine derartige Absicherung erfolgen.

Das Versicherungsunternehmen zahlt in diesem Zusammenhang alle offenen Darlehensbeträge, wenn der Bausparer zu Tode kommt. Für die Beiträge zur Risikolebensversicherung zeichnet der Bausparer verantwortlich. Bei Abschluss eines solchen Absicherungsvertrages, werden die dafür anfallen Kosten im Effektivzins des Darlehens ausgewiesen.

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung und um das Risiko im Todesfall abzusichern, ist die Abtretung von bestehenden Lebensversicherungen anderer Versicherungsgesellschaften.

Zwischenfinanzierungen

Ist der Bausparvertrag bei Bedarf noch nicht zuteilungsreif, wird von
den Bausparkassen eine Zwischenfinanzierung im Rahmen eines
Vorausdarlehens angeboten.

Wie wird die Bewertungszahl berechnet?

Die Bewertungszahl stellt ein wesentliches Zuteilungskriterium dar. So
geht in deren Berechnung einerseits das jeweils im Vertrag angesparte
Guthaben ein. Weiterhin erfolgt die Ermittlung der Bewertungszahl
mittels eines Bewertungzahlfaktors sowie des Zeitraums in welchem das
Kapital bereits im Vertrag festliegt. Der Bewertungszahl muss also auf
jeden Fall größte Aufmerksamkeit geschenkt werden, wenn es um die
Zuteilung des Bauspardarlehens geht.

Dabei gibt es überschlägig gesagt verschiedene Möglichkeiten um die
Bewertungszahl zu beeinflussen. Einmal können über einen sehr kurzen
Zeitraum hohe Guthabensbeträge angespart werden – so lässt sich eine
sehr viel schnellere Zuteilung des Bauspardarlehens erreichen. Ein
anderes Mal wird das Guthaben sehr langsam und über einen längeren
Zeitraum hinweg angespart. Ebenso kann das bisher angesammelte Kapital
auch nur im Vertrag gehalten werden.

Bausparmathematisch betrachtet, wirkt die Bewertungszahl quasi als Integral des jeweils angesparten Guthabens über die Zeitdauer, und wird dann geteilt durch die Bausparsumme.

Aus dieser Berechnungsmethode lässt sich folgendes schließen :

Werden regelmäßig Ratenzahlungen auf den Vertrag eingespart erhöht sich die Bewertungszahl im Quadrat mit der Zeit. In aller Regel bietet eine Bausparkasse nicht nur einen Tarif an, daher werden aus der gesamten Bandbreite aller angebotenen Bauspartarife einzelne Tarife zusätzlich durch einen Tariffaktor formal unterschiedlich gewichtet. Darüber hinaus wird zudem die Bewertungszahl mit einer feststehenden Konstante multipliziert.

Jede Bausparkasse ist vom Grundsatz her gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die jeweils genutzten Bewertungsverfahren für alle Bausparkunden eine gleichwertige Behandlung gewährleisten. Von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird dieser Prozess laufend überwacht.

Die Verwendungsmöglichkeiten von Bausparmitteln

Für folgende wohnwirtschaftliche Maßnahmen kann ein Bauspardarlehen
gemäß § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes (BauSparkG) zum Einsatz
gebracht werden:

Die Beschaffung, Errichtung, Verbesserung und Erhaltung von bestimmten Gebäuden, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang Eigenheime und Eigentumswohnungen gemeint. Diese müssen allesamt Wohnzwecken dienen.

Darüber hinaus zählt auch der Erwerb von Grundstücken und Erbbaurechten dazu, wenn sie überwiegend Wohnzwecken dienenden Gebäuden zugeordnet werden können. Weiterhin zählen Maßnahmen zur zur Förderung und zur Erschließung von Wohngebieten zu den wohnwirtschaftlichen Maßnahmen, für die ein Bauspardarlehen zum Einsatz kommen kann.

Genauso wie die Ablösung von diversen Verbindlichkeiten, die allesamt zur Durchführung von entsprechenden Maßnahmen eingegangen worden sind.

Kritik die am Bausparen geübt wird

Die Wartezeit

Einer der Kritikpunkte, die immer wieder Erwähnung finden, wenn es um das Bausparen geht, ist die Wartezeit. Dies hat unter anderem damit zu tun, weil bei Abschluss des Bausparvertrages noch kein Zuteilungszeitpunkt garantiert werden kann. Hier ist der Bausparer ohnehin auf Schätzungen angewiesen, und diese können sich, je nach Entwicklung der Bausparsummen aller sich in der Sparphase befindlichen Bausparverträge, immer wieder verschieben.

Die Folge können monatelange Wartezeiten sein. Dies kann sich besonders dann sehr negativ für Immobilienbesitzer auswirken, wenn es sich um Vorfinanzierungen handelt, die in der Regel termingebunden sind. In den 1980er Jahren spielte die Wartezeit eine sehr große Rolle. Die Zinsen waren immens hoch und Immobilienfinanzierer haben sich auf das günstige Bauspargeld verlassen. So kam es bei etlichen Immobilienbesitzern zu teilweise sehr bedenklichen finanziellen Schieflagen.

Sobald sich die Kapitalmarktzinsen jedoch im Keller befinden, dann sind Wartezeiten auf die Darlehen beim Bausparen kein Problem. Zudem können im Bedarfsfall Vorfinanzierungen sowie Zwischenfinanzierungen zu überbrücken helfen.

Die Einzahlungsbegrenzungen beim Bausparvertrag

Bereits seit geraumer Zeit herrscht in ganz Europa am Kapitalmarkt ein Zinstief, dieses wiederum fordert die Bausparkassen erheblich. In der Vergangenheit wurden bei den Bausparvertragsabschlüssen relativ hohe Sparzinsen vereinbart. Zusammen mit etwa vertraglich in Aussicht gestellten Zinsboni, führte und führt dies zu Problemen bei der Profitabilität bei den Bausparkassen.

Speziell betroffen sind von dieser Problematik die recht alten Tarifen, die teilweise mit einer für heutige Verhältnisse immens hohen Guthabensverzinsung abgeschlossen wurden. Zwischenzeitlich haben die Bausparkassen dahingehend reagiert, dass viele Vertragsbedingungen einen Zusatz enthalten, dieser schließt die Annahme von Einzahlungen aus, die sich oberhalb des Regelsparbeitrages liegen.

Die Abschlusskosten beim Bausparen – ein leidiges Thema bereits von Beginn an

Es gab eine Zeit in Deutschland als viele der Meinung waren, dass die für Bausparverträge in Ansatz gebrachte Abschlussgebühr rechtlich nicht zulässig sei. Im Dezember des Jahres 2010 hat der Bundesgerichtshof diese jedoch für zulässig erklärt. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 1,0 und 1,6 % . Allerdings verlangen einige Bausparkassen eine Abschlussgebühr bis zu 3 % aus der Bausparsumme.

Ferner werden von einigen Kassen Gebühren bei der Auszahlung des Bauspardarlehens erhoben. Diese betragen zumeist1,0 bis 2,0 % des Darlehens. Die Gebühr wird sozusagen als Agios zum Darlehen hinzu addiert. So sind es allerdings die Verbraucherschützer die immer wieder bemängeln, dass sich der Bausparvertrag durch recht niedrige Darlehenszinsen zu günstigem Baugeld führt, dieses allerdings mit sehr niedrigen Guthabenzinsen „erkauft“ werden muss.

Durch die ebenfalls enorm niedrigen Guthabenszinsen auf die Sparbeträge, kann den Sparern in den ersten Monaten und Jahren der Vertragslaufzeit des Bausparvertrages ein Minusgeschäft durch die Abschlussgebühr.

Die Grundschuld

Für den Bau eines Hauses oder auch den Kauf einer Immobilie ist eine externe Finanzierung für die meisten zukünftigen Besitzer notwendig. Anstatt aber auf diese Immobilie eine Hypothek aufzunehmen, legen immer mehr Banken einen gesteigerten Wert auf die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch.

Dabei stellt sich die Frage, was es genau mit der Grundschuld auf sich hat und wo die Vorteile in dieser Form der Finanzierung liegen. Welche Rechte bleiben einem Kreditnehmer, wenn die Grundschuld eingetragen ist? Diese und mehr Fragen werden im Folgenden genauer betrachtet.

Was ist unter der Grundschuld zu verstehen?

Wenn eine Immobilie erworben werden soll, dann ist es nicht für alle Käufer möglich das notwendige Kapital für eine vollständige Begleichung des Kaufpreises aufzubringen. In diesem Zusammenhang sind sie an die Aufnahme eines Kredits gebunden. Dieser Kredit kann von unterschiedlichen Banken bewilligt werden, wobei jeder Kredit an bestimmte Bedingungen gebunden ist.

Neben der Liquidität der Kreditnehmer ist es wichtig, dass die monatlichen Abschläge und Zinsen gezahlt werden. Auch wenn die Zahlungsvereinbarung von den Kreditnehmern akzeptiert wurden ist, ist es für Banken sehr wichtig eine weitere Sicherheit einzufordern.

In diesem Zusammenhang kann eine Hypothek auf ein Haus aufgenommen werden. Zumeist greifen Banken aber beim Kauf einer Immobilie auf die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch der Käufer zurück.

Durch diese Eintragung hat die Bank bis zur vollständigen Begleichung des Darlehens ein offizielles Recht an der finanzierten Immobilie. Dabei handelt es sich um einen hohen Prozentsatz, der sich aber nicht auf die volle Summe des Darlehens bezieht.

Wie unterscheiden sich Grundschuld und Hypothek?

Hauptsächlich ist die Hypothek immer an eine klar definierte Summe und
ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Grundschuld hingegen kann auf
unterschiedliche Darlehensverträge bezogen werden. Generell sind beide
Formen eine Möglichkeit, um den Kauf einer Immobilie abzusichern.

Dabei werden beide Formen unter der notariellen Beglaubigung im Grundbuch eingetragen. Hier entstehen dann die ersten Unterschiede. Während sich die Hypothek mit der Abtragung des bestehenden Darlehens immer weiter verringert und nach Ablöse des Kredits komplett erloschen ist, muss die Grundschuld per Antrag aus dem Grundbuch entfernt werden.

Hierzu ist anzumerken, dass die Höhe der Grundschuld sich nicht dynamisch mit der Restschuld verringert, sondern konstant bis zum Löschen des Eintrages bestehen bleibt.

Arten der Grundschuld

Die Grundschuld kann auf zwei Arten eingetragen werden. Dabei wird in
die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld unterschieden.
Bei der Briefgrundschuld handelt es sich um eine klassische Eintragung
in das Grundbuch, die durch einen Grundschuldbrief erweitert wird.

Bei der Buchgrundschuld erfolgt die Eintragung lediglich in den
erforderlichen Teil des Grundbuches. Ein Brief muss hier nicht
ausgestellt werden. Jegliche Veränderung an dieser Eintragung muss auch
im Grundbuch vermerkt werden.

Sofern der Grundschuldbrief nicht von Beginn an ausgeschlossen wird, ist eine Grundschuld automatisch als Briefgrundschuld zu betrachten. Durch diesen Brief, der ähnlich einer Aktie zu behandeln ist, kann der Wechsel der Gläubiger allein durch die Übergabe des Dokuments erfolgen und muss nicht explizit im Grundbuch hinterlegt werden.

Darüber hinaus unterteilt sich die Grundschuld in drei weitere Arten,
wenn sie in das Grundbuch eingetragen wurde. Dies hat auch Auswirkungen
auf die Laufzeit.

  1. Eigentümergrundschuld: Wenn der Eigentümer eine Grundschuld auf seinen Namen eintragen lässt, besteht für ihn die Option, dass er diese Grundschuld liquidieren kann, wenn er einen Kredit benötigt. Weiterhin kann er sich so einen Rang in den Eintragungen sichern, sofern er ein Darlehen vergibt.
  2. Fremdgrundschuld: Die Übertragung der Grundschuld auf einen Dritten, sofern der Besitzer das Grundstück verkauft.
  3. Sicherungsgrundschuld: Zur Aufnahme einer Finanzierung oder eines Kredits bei einer Bank, wobei der Bank als Kreditgeber anteilig Rechte am Grundstück oder der Immobilie bis zur Begleichung der Forderungen vorbehalten sind. Dies muss vertraglich abgesichert werden.

Je nach Höhe der Kredite, die auf die Grundschuld bezogen sind und deren
Rückzahlungsdauer, ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Laufzeit
gebunden, sondern kann erst dann gelöscht werden, wenn alle Zahlung
beglichen wurden. Sofern kein weiterer Kredit aufgestockt wurde,
entspricht die Laufzeit der des eigentlichen Darlehensvertrages.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Grundschuld für Banken und Kreditnehmer?

Noch vor wenigen Jahren wurde die Hypothek als probates Mittel verwendet, um die Finanzierung eines Immobilienkaufs oder Hausbaus zu gewährleisten. Dabei war die Hypothek in Ihrer Ausführung ein hoher bürokratischer Aufwand, denn sie kann nicht erweitert werden.

Wenn es zu der Aufnahme eines neuen Kredits kommen sollte, muss eine neue Hypothek aufgenommen werden, die wiederum notarisch beglaubigt werden muss.

Bei der Eintragung der Grundschuld und dem Bestehenbleiben der Forderung bis zur vollständigen Ablöse eines Kredits hingegen, kann jederzeit durch den Kreditnehmer eine weitere Finanzierung aufgenommen werden. Diese beläuft sich auf die Differenz der Höhe der Grundschuld abzüglich der Zahlungen, die bereits geleistet wurden sind.

Hierfür ist es notwendig, dass der Kreditnehmer, die Zahlungsvereinbarungen des ersten Darlehens, wo welches die Grundschuld entstanden ist, zuverlässig eingehalten hat und weiter einhalten wird.

Für diese Aufstockung des Darlehens ist lediglich eine Vereinbarung mit der Bank notwendig. Es bedarf keines weiteren Notarbesuches und auch der bürokratische Aufwand für die Aufnahme der Schuld kann hier gespart werden.

Banken präferieren die Grundschuld aus dem Grund, weil sie bis zur vollständigen Begleichung des Darlehens die volle Summe eintreiben können. Sofern das Darlehen nicht mehr gezahlt werden kann, hat die Bank als Kreditgeber alle Rechte an der erworbenen Immobilie und kann diese zu Ihren Gunsten veräußern.

Sollte der Kreditnehmer in der Darlehenslaufzeit eine Insolvenz
beantragen, dann werden die Banken, auf deren Name die Grundschuld
ausgeschrieben ist, bevorzugt behandelt und erhalten die Gelder zurück,
die sie im Rahmen des Darlehens verliehen haben.

Somit können Banken auch dann auf die Grundschuld zurückgreifen, wenn die vereinbarten Zinszahlungen nicht mehr geleistet werden.

Allerdings kann der Kreditnehmer die Grundschuld beim Verkauf der finanzierten Immobilie auch an den nächsten Käufer übergeben. In diesem Falle ist es notwendig, dass der Kreditgeber dieser Überschreibung zustimmt. Mit der Abwicklung des Verkaufs ist der Schuldner dann in diesem Moment schuldenfrei.

Wie kann eine Grundschuld eingetragen werden?

Um beim Kauf einer Immobilie eine Grundschuld eintragen lassen zu
können, sind unterschiedliche Maßnahmen notwendig, die auch weitere
Kosten zusätzlich zum Kaufpreis mit sich bringen. Daher sollten diese
Kosten nie außer Acht gelassen und bei der Finanzierung mit kalkuliert
werden.

Der Eintrag erfolgt vor der Auszahlung der Finanzierung in dritten Teil
des Grundbuches. Diese Eintragung muss durch einen Notar vorgenommen
werden und bezeichnet sich als Grundschuldbestellung. Für diese
bürokratischen Abläufe sollten nicht nur die zusätzlichen Kosten
beachtet werden, sondern auch die zeitlichen Faktoren, die hier zwischen
der Beantragung und der Auszahlung der Gelder eine Rolle spielen
können.

In der Regel verläuft die Eintragung der Grundschuld immer nach einem festen Muster, dass auf alle Formen des Immobilienkaufes anwendbar ist.

Die Bestellung der Grundschuld

Wenn es um diese Bestellung geht, dann wird den Kreditnehmern empfohlen,
dass dieser Vorgang schnellstmöglich angekurbelt werden sollte. Denn
erst, wenn die Eintragung abgeschlossen ist, kann der Kreditgeber die
Gelder des Darlehens auszahlen.

Hierbei muss beachtet werden, dass mit der Unterzeichnung des
Kaufvertrages die Frist für die Zahlung des Kaufpreises beginnt. Daher
ist es notwendig, dass die Bestellung direkt nach der Unterzeichnung
vorgenommen wird. Sollte die Eintragung bis zur Fälligkeit des
Kaufpreises noch nicht vorgenommen wurden sein, dann fallen zusätzliche
Kosten in Form von Verzugszinsen an.

Die Eintragungen in das Grundbuch können erst dann erfolgen, wenn der Darlehensvertrag zwischen dem Kreditgeber und – nehmer bereits rechtskräftig unterzeichnet wurden ist. Ohne diesen Vorgang ist ein Abschluss der Eintragung nicht möglich.

Wenn dieser Vertrag vorliegt, kann ein Notar aufgesucht werden, der den
Vorgang beglaubigt und die Eintragung vornimmt. In diesem Zusammenhang
ist die Vorlage der folgenden Unterlagen zwingend notwendig:

  • Grundschuldbestellungsformular des Kreditgebers
  • Nachweis des Kaufvertrages
  • Alle Daten der Kreditnehmer

Die eigentliche Beurkundung der Grundschuld wird dann zu einem gesonderten Termin durchgeführt. Mit diesem Termin wird ein Formular an das Grundbuchamt übersendet, dass schlussendlich die Eintragung vornehmen kann. Für den Kreditgeber wird ein Auszug angefertigt, der die neuen Informationen enthält.

Wichtig ist, dass für diesen Ablauf mindestens sechs Wochen eingeplant werden. Mitunter kann es zu Verzögerungen kommen, was die Wahl des Zeitfensters leicht erweitert.

Wie hoch sind die Kosten, die anfallen können?

Für die Eintragung der Grundschuld müssen unterschiedliche Faktoren
bedacht werden, die Kosten erforderlich machen, die über den Kaufpreis
der Immobilie hinaus gehen.

Zunächst fallen die Kosten für den Notar an. Diese richten sich nach der Höhe der Grundschuld. Je 10.000€ Grundschuld kann hier mit einer Gebühr von 75€ gerechnet werden. Etwa zwei Prozent des Kaufpreises müssen für die Eintragung beim Grundbuchamt entrichtet werden.

Dabei sind diese Prozentsätze durchschnittlich zu betrachten. Je höher der Kaufpreis liegt, desto mehr passen sich die Prozentsätze nach unten an.

Höhe der Grundschuld = Höhe des Darlehens?

Viele Kreditnehmer wundern sich, dass ihre eingetragene Grundschuld
höher liegt als das eigentliche Darlehen, dass sie aufgenommen haben.
Dies hängt damit zusammen, dass die Kreditgeber sich immer absichern
möchten und die Grundschuld um eine Pauschale aufstocken, die Kosten für
Zahlungsausfälle und Vollstreckungsmaßnahmen direkt mitberechnet.

Wie wirkt sich das Eigenkapital auf die Grundschuld aus?

Je mehr Kapital die Kreditnehmer mit in die Finanzierung bringen, umso besser ist dies für die Bewilligung des Kredits und umso sicherer ist die Vergabe für die Bank. Kreditgeber dürfen nur etwa 60% des Darlehens in die Grundschuld schreiben lassen.

Sofern ein Kreditnehmer ohne Kapital einen Kredit aufnehmen will, entsteht so für die Bank ein Blankokredit von 40%. Dies erhöht die Unsicherheit des Kredits und dessen Rückzahlung.

Wie wird die Grundschuld vom Kreditgeber bei Nichteinhaltung der Vereinbarung eingefordert?

Durch die umfangreichen Rechte, die der Bank als Kreditgeber mit der
Grundschuld an der Immobilie ermöglicht werden, kann eine Nichtbedienung
des Kredits zu schnellen Maßnahmen der Vollstreckung führen.

Diese werden eingeleitet, wenn die Zahlungsvereinbarungen dauerhaft
seitens des Kreditnehmers nicht mehr eingehalten werden können oder
wollen. In diesem Zusammenhang obliegt es der Bank sich der Immobilie
anzueignen und sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu liquidieren.
So erhält die Bank die ausgeschriebene Grundschuld zurück und kann das
Darlehen so bereinigen.

Problematisch kann dies nur werden, wenn nicht nur eine Grundschuld auf eine Immobilie eingetragen ist. Sofern es mehrere Berechtigte an der Immobilie gibt, ist der Rang entscheidend, an dem die jeweilige Instanz im Grundbuch aufgestellt ist. Diese Rangstelle richtet sich meistens nach dem Zeitpunkt der Eintragung. Wer zuerst im Grundbuch eingetragen wurde, hat auch mehr Möglichkeiten den Kredit zurückzuerhalten.

Dies kann im Falle einer Zwangsversteigerung vorkommen. Der Kreditgeber, der an erster Stelle steht, kann davon ausgehen, dass sein Darlehen vollständig beglichen wird. Weitere Gläubiger werden in exakter Reihenfolge mit den übrigen Zahlungen bedient. Sind die Gelder aufgebraucht, kann es passieren, dass einige Gläubiger kein Geld mehr erhalten.

Die Anzahl der Eintragungen im Grundbuch ist daher Grundlage für die Berechnung des Sicherheitswertes, über den die Bank einen Kredit ausgeben kann. Je mehr Grundschulden auf der Immobilie liegen, desto geringer wird das Darlehen für den Immobilienkauf ausfallen bzw. es werden weitere Sicherheit vom Kreditnehmer verlangt.

Was passiert, wenn das Darlehen zurückgezahlt wurde?

Der Käufer der Immobilie hat mit der vollständigen Begleichung des
Darlehens ein Recht auf die Löschung des Grundbucheintrages. Dieser
Antrag muss durch den Kreditgeber bewilligt werden, da so die
Bestätigung erfolgt, dass keine weiteren Zahlungen ausstehen.

Für diesen Vorgang ist erneut eine notarielle Beglaubigung notwendig sowie die Zustimmung des Käufers. Der Notar übermittelt nach der Beglaubigung die Unterlagen an das Grundbuchamt, die eine Löschung vornehmen.

Für die Ausstellung der Bewilligung zur Löschung durch die Bank dürfen keine weiteren Kosten entstehen. Lediglich beim Notar und dem Grundbuchamt muss eine Zahlung geleistet werden.

Kurz und knapp – Sonderfälle bei der Grundschuld

Eheschließungen bedeuten nicht automatisch, dass der Ehegatte ins
Grundbuch eingetragen werden muss. Dennoch ist eine nachträgliche
Eintragung möglich, was die Grundschuld auf beide Partner verteilt.

Im Falle eine Scheidung muss mit dem Kreditgeber eine Einigung gefunden werden, sofern die Immobilie von beiden Eheleuten zusammen angeschafft wurde. War die Immobilie vor der Hochzeit in Besitz einer der beiden Parteien ergibt sich hieraus kein Unterschied.

Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Kreditgeber eine Versteigerung anordnen, sofern die Grundschuld besteht und Zahlungen ausstehend sind.

Im Falle des Todes des Grundschuldnehmers muss die Grundschuld an den Erben weitergegeben werden oder wird in der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Sobald mehrere Erben in Frage kommen, bietet sich ein Verkauf der Immobilie an, um rechtliche Umstände auszuschließen.

Bauantrag Kosten

Der Traum vom Haus ist für viele Menschen einer der größten Wünsche und Vorhaben, um eine Familie zu gründen und im Alter abgesichert zu sein. Wer allerdings kein fertiges Haus kaufen, sondern lieber bauen möchte, der hat einige Auflagen zu beachten. Dabei ist ein Bauantrag zunächst die erste Hürde, die zukünftige Bauherren nehmen müssen. Denn ohne einen Bauantrag und einer daraus resultierende Baugenehmigung darf in Deutschland ein Haus nicht gebaut werden.

Wer es dennoch macht, muss ohne eine Baugenehmigung damit rechnen, dass das Gebäude auf behördliche Anordnung hin wieder abgerissen wird. Wie bei vielen anderen allen Anträgen fallen für einen Bauantrag auch Kosten an, die von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden. So ist unter anderem der Standort eines neuen Hauses von großer Bedeutung, da sich vor allem die Gebührensätze von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden.

Gleiches gilt auch für einzureichende Unterlagen, die stark variieren können. Je mehr Unterlagen bei einer Behörde eingereicht werden, umso höher fallen in der Regel die Kosten für einen Bauantrag aus. Worauf es bei einem Bauantrag noch ankommt, folgt in den kommenden Artikeln.

Bauvorlageberechtigung

Bei einer Bauvorlageberechtigung gibt es große und kleine Berechtigungsoptionen. Die Große Bauvorlagenberechtigung wird üblicherweise von Bauingenieuren oder Architekten beantragt, die ebenfalls Gebühren dafür einfordern. Dabei gilt die große Bauvorlageberechtigung für alle Formen eines Bauwerks. Für diese Beantragung müssen Architekten Mitglied in der Architektenkammer sein. Bauingenieure hingegen müssen wiederum in einer gesonderten Liste eingetragen sein, die wiederum dazu berechtigt, eine Bauvorlagenberechtigung zu beantragen. Eine kleine Bauvorlageberechtigung ist deutlich weniger umfangreich und kann aktuell nur in folgenden Bundesländern beantragt werden:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein

Wer darf noch einen Bauantrag stellen?

Neben Architekten und Bauingenieuren können in wenigen Ausnahmefällen auch gesonderte Berufsgruppen einen Bauantrag stellen. Dazu gehören unter anderem

  • Innenarchitekten

  • Bautechniker

  • Maurermeister

  • Zimmerermeister

  • Betonbauermeister

Damit wiederum diese Art der Berufsgruppen überhaupt einen Bauantrag stellen kann, ist es wiederum erforderlich, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Bauantrag ist daher möglich, wenn das Gebäude über zwei Wohneinheiten sowie einer gesamten Gesamtwohnfläche von insgesamt 200 Quadratmetern verfügen. Ebenso können auch gewerbliche Gebäude von diesen Berufsgruppen beantragt werden.

Allerdings darf die Wandhöhe nur bei maximal drei Metern liegen, das Gebäude nur ein Geschoss aufweisen sowie die Geschossfläche insgesamt 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Weiterhin können diese Berufsgruppen einen Bauantrag für ein landwirtschaftliches Betriebsgelände von 200 Quadratmetern in einem Erdgeschoss stellen. Ebenso gilt dieses für den Bau von Garagen mit einer Nutzfläche von 200 Quadratmetern.

Welche Unterlagen müssen für einen Bauantrag eingereicht werden?
Unabhängig von dem jeweiligen Bundesland, müssen folgende Unterlagen für einen Bauantrag grundsätzlich eingereicht werden:

Bauantrag mit einem statistischen Erhebungsbogen

Gewisse Länder stellen ein ganz spezielles Formular zur Verfügung, das wiederum nur ausgefüllt werden muss. Allerdings können gewisse Zustimmungserklärungen von Nachbarn notwendig sein.

Bauzeichnungen

Die von einem Architekten angefertigten Bauzeichnungen mit einem Maßstab von 1:1.000 müssen auch mit vorgelegt werden.

Lageplan

In der Regel wird ebenfalls ein Lageplan für das Katasteramt gefordert. Diese Flurkarte muss dann ebenfalls in einem Maßstab von 1:1.000 eingereicht werden. Dabei stellen öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Sachverständige für das Vermessungswesen und die Katasterämter diese notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Daher werden meistens zwei Dokumente plus sowie ein beglaubigter Lageplan benötigt.

Baubeschreibungen

Ebenso werden sehr häufig Baubeschreibungen für den wichtigen Bauantrag benötigt. Diese sollten den Hausbau in all seinen Einzelheiten exakt beschreiben. Ebenfalls sind auch Ausstattung sowie genutzte Baumaterialien darin zu finden.

Kosten- und Flächenberechnungen

Wohnfläche sowie die Gesamtkosten des Hausbaus sind entsprechend zu ermitteln.

Technische Nachweise

Zusätzlich werden technische Bescheinigungen in Bezug auf Schall- und Wärmeschutz und einem weiteren Standardsicherheitsnachweis über die entsprechende Statik verlangt.

Entwässerungsplan

Weiterhin wird zusätzlich ein entsprechender Entwässerungsplan eingefordert, mit dem die Abwasserbeseitigung in einer Zeichnung dargestellt wird.

Beschreibung, falls ein Betrieb entstehen soll

Diese Art der Beschreibung ist nur bei der Nutzung eines gewerblichen Gebäudes von wichtiger Bedeutung. Hierbei muss die Betriebsplanung im Detail beschrieben werden. So müssen neben der Tätigkeit eines geplanten Unternehmens auch entsprechende Angaben zu gewissen Betriebsabläufen sowie die Anzahl der Mitarbeiter eingereicht werden.

Mit welchen Kosten ist bei einem Bauantrag zu rechnen?

Für einen Bauantrag lassen dich die Kosten in unterschiedliche Positionen unterteilen. Abhängig davon, welche Unterlagen am Ende gefordert werden oder diese von einem Architekten angefertigt werden müssen, kommen zusätzlich noch die Kosten für den Architekt hinzu. Dazu addieren sich noch die Gebühren der zuständigen Baubehörde. So kann man als Bauherr mit knapp zehn Prozent der kompletten Bausumme für den gesamten Bauantrag rechnen.

Ebenso richten sich die Kosten von der zuständigen Baubehörde ebenfalls nach Hausbaukosten. Dieser werden entsprechend nach folgender Formel genau berechnet:
Bauwert ist gleich der Bauwert in Euro/m³ mal dem umbauten Raum in m³. Die Kosten errechnen sich durch den Bauwert mal 0,5 Prozent.
Als Richtwert für die weiteren Gebühren eines Bauantrags kann man etwa von 0,5 Prozent ausgehen, die der Bausumme entspricht. Wer versucht, diese Summe niedrig zu halten, muss dennoch davon ausgehen, dass Behörden in der Regel eine Mindestgebühr von knapp 100 bis 200 Euro berechnen. Auch wenn eine Bausumme wesentlich niedriger ausfällt.

Zudem ist es wichtig, dass die Kosten für einen Bauantrag immer für die Überprüfung anfallen. Sollte zum Beispiel ein Fehler im Bauantrag vorhanden sein und dieser somit abgelehnt werden, fallen diese Gebühren nochmals an. So können angehende Bauherren also nur sparen, wenn diese in dem Fall eine kleine Bauvorlageberechtigung im Vorhinein einreichen. Diese Variante ein wenig günstiger als ein finaler Bauantrag.

Wie kann man bei einem Bauantrag sparen?

Bei einem Bauantrag sind Einsparmöglichkeiten meistens stark eingeschränkt, da diese Anträge von fachlich versierten und erfahrenen Personen oder auch Berufsgruppen erstellt werden. Und auch diese müssen für den Auswand entlohnt werden. Daher ergeben sich Einsparmöglichkeiten nur in zwei Optionen:

  • Sämtliche Unterlagen im Vorfeld pünktlich und korrekt einreichen
  • Bei fehlerhaften Unterlagen kann es unter Umständen auch zu einer Ablehnung des Bauantrags kommen, so dass ein neuer Antrag auch weitere Kosten verursacht
  • Am besten mit den Architekten vorab ein Pauschalangebot vereinbaren, um so viele Kosten wie möglich zu sparen

Eine weitere Option, den Bauantrag eventuell auch selbst zu erstellen,
wird auch hin und wieder als zusätzliche Einsparmaßnahme empfohlen.
Jedoch ist wiederum in der Praxis die Umsetzung der umfangreichen und
komplexen Unterlagen kaum eine Realisierung machbar.

Aus welchen Berechnungen besteht ein Bauantrag

Ein Bauantrag besteht grundsätzlich aus unterschiedlichen Berechnungen. Diese umfassen Berechnungen zu entsprechend bebauten Grundstücksflächen und zu umbauten Räumen, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenanzahl. Außerdem wird die Wohn- und Nutzfläche eines Gebäudes berechnet. Weiterhin sind Kostenrechnungen für den finanziellen Gesamtaufwand und den Rohbau enthalten. Bei der Beantragung von Neubauten ist wiederum eine kubische Berechnung erforderlich. In diesem Fall wird ein Brutto-Rauminhalt pro Kubikmeter berechnet.

Dieser wird anschließend mit entsprechenden Anrechnungswerten multipliziert, um am Ende die Gebühren für einen Bauantrag zu berechnen. In der Regel wird für Wohngebäude ein Anrechnungswert von etwa 120 Euro/m³ zunächst angesetzt. Wie hoch letztlich der Anrechnungswert in der Tat ausfällt, hängt wiederum von der entsprechenden Baubehörde ab.

Technische Nachweise für die Sicherheit

Ebenso enthält der Bauantrag eine Reihe von entsprechenden technischen Nachweisen, die vor allem Sicherheit eines Gebäudes betreffen. Dazu gehören gewisse Angaben, wie zu der Standsicherheit, zum Schall- und Wärmeschutz und zum Brandschutz.

Standsicherheitsnachweis

In der Regel muss dem Bauantrag ein Standsicherheitsnachweis beigefügt werden. Dieser Nachweis ist sehr wichtig, um die entsprechende Tragfähigkeit von Wänden und Decken sicherzustellen. Dieser Nachweis muss ausschließlich von einem Sachverständigen oder Bauingenieur erstellt werden.

So werden diese Nachweise in Deutschland meistens über DIN-Normen reglementiert. Jedoch hängt es von der Art des Gebäudes ab, welcher Standsicherheitsnachweis gefordert wird. Die Nachweise werden wiederum in verschiedene Klassen eingeteilt. Die exakte Einteilung kann innerhalb der Bundesländer variieren, wo wiederum die Gebäudeklassen in der entsprechenden Bauordnung beschrieben sind. Grundsätzlich gibt es in allen Bundesländern und auch in der Musterbauordnung insgesamt fünf Gebäudeklassen.

Bei Einfamilienhäusern müssen in der Regel Gebäude oder Garagen mit maximal zwei Wohneinheiten keine gesonderten Standsicherheitsnachweise eingereicht werden. Dennoch muss im Bauantrag die Statik des Gebäudes nachgewiesen werden. Wiederum ist bei Halle und Mehrfamilienhäusern ein Standsicherheitsnachweis unbedingt erforderlich. Für gesonderte Bauten wie zum Beispiel Verkaufsstätten und Schulen, die von vielen Menschen genutzt werden, gelten wiederum sehr hohe Anforderungen, was die Standsicherheit betrifft.

Brandschutz

Für jedes Bauvorhaben muss im Bauantrag ein entsprechender Nachweis für das Vorbeugen des Brandschutzes erbracht werden. So können auch je nach Bauordnung gewisse Brandschutznachweise für die Gebäudeklassen von eins bis drei gefordert werden. Allerdings wird in der Regel der Brandschutznachweis nur bei entsprechenden Bauten mit der Gebäudeklasse fünf und Sonderbauten geprüft. Diese Prüfung erfolgt meistens durch Prüfingenieure oder eine Bauaufsicht. Wiederum kann die Erstellung selbst meistens auch durch den Verfasser eines Bauantrags in Eigenregie erfolgen.

Welche besonderen Erfordernisse ein Gebäude in Beug auf beim Brandschutz erfüllen muss, erfährt man bei der Feuerwehr oder von der Baubehörde. Zusätzlich kann man auch entsprechende Hinweise Ebenso gibt die Landesbauordnung zum dem entsprechenden Brandschutz bekommen.

Wärme- und Schallschutz

Beim Wärme- und Schallschutz muss ebenfalls nachgewiesen werden, dass das geplante Bauvorhaben alle Anforderungen einer sogenannten Energieeinsparverordnung auch das Gesetz für eine Förderung Erneuerbarer Energien im Bereich der Wärme erfüllt. Ein entsprechender Nachweis über den Wärme- und Schallschutz kann in der Regel von einem Sachverständigen entsprechend erstellt werden. Daher erfolgt keine wiederholte Prüfung eines Nachweises, da dieser wiederum meistens von einem geprüften Sachverständigen selbst erstellt wird.

Entwässerungsplan

Ebenso muss bei jedem Bauantrag auch ein entsprechender Entwässerungsplan enthalten sein, der mit dem Antrag gemeinsam eingereicht wird. Dabei wird im Grundstücksentwässerungsplan aufgeführt, wie Regenwasser und Abwasser vom Grundstück aus weggeleitet werden. Dieser Plan wird in der Regel von einem verantwortlichen Bauplaner erstellt.

Weiterhein enthält der Plan folgende Angaben:

  • Die Lage des Grundstücks
  • Die Flurstücknummer des Grundstücks sowie der unmittelbaren Nachbargrundstücke
  • Alle Informationen über ein mögliches vorliegendes Gefälle
  • Der gesamte Leitungsquerschnitte
  • Entsprechende Angaben zur Lage von Hydranten sowie Klär- und Sickeranlagen und Leitungen

Flurstück

Als Flurstück bezeichnet man ein amtlich vermessenes sowie auch im Katasteramt entsprechend eingetragenes Grundstück.

Welche Bestandteile sind im Bauantrag noch vorhanden?
Ebenso können mit einem Bauantrag noch weitere Unterlagen entsprechend angefordert werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Abstandsflächenübernahme
  • Die Baumbestandserklärungen
  • Ein Freiflächengestaltungsplan
  • Ein entsprechender Erhebungsbogen für Bauabgang

Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag verpflichtend?

  • Das Antragsformular
  • Der Lageplan
  • Die Bauzeichnungen
  • Die Baubeschreibung
  • Wichtige Angaben zur Entwässerung

Welchen Umfang und welche Größe weitere Bauvorlagen haben, hängt immer wieder von der entsprechenden Baubehörde sowie auch Bauprojekt ab. Fehlen grundsätzlich Unterlagen, kann ein Bauantrag auch abgelehnt werden. In einigen Fällen ist das nachträgliche Einreichen von weiteren Dokumenten meistens einer festen Frist von 14 Tagen durchaus möglich.

Dennoch sollte sich keineswegs darauf verlassen werden. Hierbei ist es auf jeden Fall besser, im Vorfeld zu prüfen, ob in der Tat auch alle notwendigen Dokumente vorhanden sind, die in der Tat auch benötigt werden.

Welche Punkte gibt es noch zu beachten?

Die Frage bezieht sich vor allem auf nicht eindeutige und genehmigungspflichtige Bauten. Selbst wenn man ein genehmigungsfreies Gebäude plant, sollte man stets einen Bauantrag einreichen. Es wird dann durch eine Behörde geprüft, ob in der Tat keine Baugenehmigung zwingend erforderlich ist. Zum Beispiel gehört ein Carport eher zum strittigen Fall. So ist ein Carport in einigen Bundesländern genehmigungsfrei, und in anderen Bundesländern nur mit einer Baugenehmigung zulässig.

Alternativ kann es auch von der Größe eines Carports abhängen.
Genauso ist auch die Frage einer Baugenehmigungspflicht bei der Überdachung einer Terrasse nicht eindeutig zu klären. Denn hierbei hängt es von den jeweiligen Bundesländern und auch der Größe der Überdachung letztlich ab.

Das Gleiche ist auch für gewisse Anbauten, wie zum Beispiel einen Balkon, gültig. Nicht genehmigungspflichtig sind daher sehr kleine Modernisierungen, wie beispielsweise neue Heizkörper oder neue Fenster sowie auch für Schönheitsreparaturen in und am Haus.

Die wichtigsten Informationen für einen Bauantrag nochmals kurz zusammengefasst:

  • Kosten und Gebühren:
  • Die gesamten Gebühren für einen Bauantrag sind in keiner Weise einheitlich und können daher auch nicht pauschal mit einer Summengröße beantwortet werden. Hierbei hängt es letztlich von den Gesamtkosten und eben nicht ausschließlich von der Gebäudegröße ab, sondern zusätzlich auch von der entsprechenden Zahl der erforderlichen Prüfungen.
  • Die Abstände zu dem Nachbarn: Gerade bei Bauanträgen spielt der Abstand zu dem Nachbargrundstück eine sehr wichtige Rolle. Je nachdem, welcher Abstand am Ende auch erforderlich ist, wird in einer gültigen sowie amtlichen Bauordnung aufgeführt. So werden diese Abstände in der Regel über eine entsprechende Außenwandhöhe angegeben.
  • Denkmalschutz: Bestimmte Anforderungen können im Rahmen eines Bauantrags auch an das Denkmalschutz entsprechend gestellt werden.

Abschreibung für ein Gebäude

Wird ein Gebäude zur Erzielung von Einkünften genutzt, so können die Anschaffungskosten beziehungsweise die Kosten für die Herstellung abgechrieben werden , um Steuern einzusparen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gebäudebesitzer einer gewerblichen, freiberuflichen oder nichtselbstständigen Tätigkeit beziehungsweise Verpachtung und Vermietung nachgeht. Allerdings beschränken sich die Abschreibungen nur auf das Gebäude, Teile des Gebäudes oder Eigentumswohnungen.

Im Allgemeinen sind wirtschaftliche oder bürgerlich-rechtliche Eigentümer absetzungsberechtigt. Das sind regelmäßig die Personen, welche die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten getragen haben und den Tatbestand der Einkünfte-Erzielungsabsicht erfüllen.

Wobei es sich bei Gebäudeabschreibungen genau handelt

Mit Gebäudeabschreibungen wird Besitzern von Immobilien die Möglichkeit eingeräumt, die Anschaffungskosten und/oder die Herstellungskosten der Immobilie über die Steuererklärung geltend machen zu können. Um das Gebäude steuerlich abschreiben zu können, kann es sich sowohl im privaten Vermögen als auch im Betriebsvermögen befinden.

Eine solche Gebäudeabschreibung wird auch als Abschreibung für Abnutzung (kurz AfA) bezeichnet und ist im Einkommensteuergesetz in Paragraph sieben gesetzlich-rechtlich festgelegt. Eine Absetzung von einer Immobilie ist nur dann möglich, wenn es sich
um ein Gebäude handelt, das betrieblich genutzt wird oder es sich um eine vermietete Immobilie handelt.

Das deutsche Steuerrecht kann in diesen Fällen angewandt werden, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass sogenannte Wirtschaftsgüter durch Abnutzung im Laufe der Zeit an Wert verlieren. Durch die Abschreibung für Abnutzung wird den Steuerzahlern die Möglichkeit gegeben, den Verfall des Wertes einer Immobilie durch Steuererleichterungen teilweise wieder ausgleichen zu können.

Abschreibungssatz richtet sich nach der Nutzung der Immobilie

Die Abschreibung kann dann vorgenommen werden, wurde eine Immobilie
angeschafft, um diese zu vermieten oder in gewerblicher Hinsicht zu
nutzen. Der Abschreibungssatz richtet sich dabei immer nach der
jeweiligen Art der Nutzung. Das liegt daran, dass das das Gebäude dann
entweder zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen der
Steuerpflichtigen gezählt wird. Abschreibungen von Gebäuden können
steuerlich auch dann geltend gemacht werden, im Falle das der
Gebäudepreis steigt.

Es existieren zwei unterschiedliche Formen der Abschreibung, wobei
zwischen der linearen Abschreibung und der degressiven Abschreibung
unterschieden wird.

Lineare Abschreibung

Laut Paragraph 7, Abschnitt 4 EStG wird die lineare Abschreibung so definiert, dass sie für alle Immobilien steuerlich geltend gemacht werden kann, die entweder gewerblich genutzt oder vermietet werden. Hat eine Person ein Gebäude gekauft, das vor dem 31. Dezember des Jahres 1924 gebaut wurde, so hat diese Person die Möglichkeit, die Anschaffungskosten der Immobilie über einen Zeitraum von 40 Jahren pro Jahr zu 2,5 Prozent steuerlich absetzen zu können.

Alle Immobilien, die zu einem späteren Zeitpunkt erbaut wurden und die zum Zweck einer gewerblichen Nutzung oder Vermietung angeschafft werden, lassen sich über einen Zeitraum von 50 Jahren zu 2 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Die lineare Abschreibung kann sowohl für im Inland als auch für im Ausland erworbene Gebäude angewendet werden. In dem Jahr, in welchem die Immobilie erworben wurde, wird die Höhe der Abschreibung anteilig berechnet.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung nach Paragraph 7, Abschnitt 5 EStG bot
Immobilienkäufern oder Bauherren die Möglichkeit, das Gebäude in den
ersten Jahren mit besonders hohen Sätzen steuerlich geltend machen zu
können. Dabei waren in den ersten acht Jahren bis zu acht Prozent
Abschreibung pro Jahr auf die Anschaffungskosten möglich. Heutzutage
können Gebäude aber nur in dem Fall noch degressiv abgeschrieben werden,
dass sie vor dem 1. Januar des Jahres 2006 erworben wurden oder aber
der Bauantrag bis zu diesem Datum gestellt wurde.

Spezielle Varianten der Gebäudeabschreibung

Nach Paragraph 7b EStG besteht die Möglichkeit, auch Eigentumswohnungen
sowie Ein- und Zweifamilienhäuser steuerlich abzuschreiben. Dies gilt
für alle solche Immobilien, die vor dem 1. Januar des Jahres 1987 in den
alten Bundesländern angeschafft wurden. Darüber hinaus mussten die
Gebäude in den ersten acht Jahren mit fünf Prozent abgeschrieben worden
sein. Nach Paragraph 7b EStG ist der Restwert der Immobilie in diesem
Fall über einen Zeitraum von 40 Jahren mit 2,5 Prozent pro Jahr
abzuschreiben.

AfA nach Paragraph 14 Berlin-Förderungsgesetz

Eine weitere Variante der Abschreibung bestand im sogenannten Berlin-Förderungsgesetz. Dieses galt für Gebäude in Berlin. Käufer von Gebäuden im ehemaligen Westteil der Stadt hatten die Möglichkeit, ihre Immobilie, die aus mehr als zwei Wohnungen bestand oder die zu zwei Dritteln für Wohnzwecke genutzt wurde im ersten und zweiten Jahr nach dem Kauf oder der Fertigstellung mit 14 Prozent steuerlich abzuschreiben.

In den folgenden zehn Jahren lag die Höhe der Abschreibung bei vier Prozent der Anschaffungskosten. Nach diesem Zeitraum gilt der Satz von 3,5 Prozent des Restwertes als Abschreibung.

AfA nach Paragraph 7h und 7i EStG

Nach Paragraph 7h EStG können Immobilien, die sich in Sanierungsgebieten
befinden, mit bis zu zehn Prozent im Jahr abgeschrieben werden.
Selbiges gilt für Gebäude, die denkmalgeschützt sind. Die Abschreibung
dieser Immobilien ist in Paragraph 7i EStG festgelegt.

Grundlage der Bemessung der Gebäudeabschreibung

Um die Höhe der Abschreibung und somit auch die Grundlage der Bemessung für die Abschreibung für die Abnutzung zu berechnen, werden die Anschaffungskosten und die Herstellungskosten eines Gebäudes herangezogen.

Die Anschaffungskosten bestehen dabei nicht nur aus dem Kaufpreis für die Immobilie, sondern auch aus allen weiteren Kosten, die mit dem Immobilienkauf in Zusammenhang stehen. Zu diesen zählen mitunter die Provision für den Makler, die Gebühren, die für den Notar anfallen sowie die anfallende Grunderwerbsteuer.

Anlage 5 der Steuererklärung

Jedes Jahr kann ein bestimmter Prozentsatz vom Anschaffungswert von der
Steuer abgesetzt werden. Die Abschreibungen werden in der
Einkommensteuererklärung zu den Werbekosten gezählt und in der Anlage 5
der Steuererklärung aufgeführt. Die Immobilienabschreibung kann in der
Bilanz in der Hilfskosten-Stelle Gebäude erfasst werden, da sie einen
Teil der Immobilienkosten umfasst.

Unterschiedliche Nutzung von Immobilien

Prinzipiell lassen sich alle Immobilien von der Steuer absetzen. Jedoch
können entsprechend der jeweiligen Nutzung des Gebäudes unterschiedliche
Richtlinien im Einkommensteuerrecht zum Tragen kommen. Je nachdem, für
welchen Zweck die Immobilie genutzt wird, kann der Abschreibungssatz
entweder erhöht oder aber auch reduziert werden. Dabei sind folgende
Nutzungszwecke steuerrechtlich festgelegt:

  • Die Vermietung zu fremden Wohnzwecken
  • Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Die Nutzung zu eigenen Betriebszwecken
  • Die Vermietung für fremde Betriebszwecke

Wird eine Immobilie sowohl zu eigenen Wohnzwecken als auch zur Vermietung genutzt, gilt es, dies innerhalb der Immobilienabschreibung zu berücksichtigen. In solchen Fällen werden die Kosten für die Anschaffung und die der Herstellung auf die unterschiedlichen Gebäudeflächen verteilt, da Immobilien, die zu privaten Zwecken genutzt werden grundsätzlich nicht abgeschrieben werden können.

Eine Aufteilung muss auch in dem Fall erfolgen, dass ein Gebäude zu einem Teil gewerblich genutzt wird und zu einem Teil zu fremden Wohnzwecken vermietet wird. Das Gebäude wird dann anteilig in Bezug auf die genutzte Fläche entweder zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gerechnet.

Informationen zu Abschreibungen hinsichtlich des Grundstücks

Zwar wird der Preis für das Grundstück auf dem sich das Gebäude befindet nicht explizit in die Gebäudeabschreibung mit eingerechnet, doch kommt diesem eine indirekte Rolle zu Teil. Um den Wert der Immobilie aus dem gesamten Kaufpreis auszumachen, wird der Wert von Immobilie und Grundstück ins Verhältnis gesetzt, um auf diese Weise die Nebenkosten der Anschaffung zu ermitteln.

Wurde im Kaufvertrag also der Wert des Gebäudes nicht vom Grundstück, auf dem es sich befindet, getrennt, muss eine Aufteilung für die Abschreibung vorgenommen werden. Der Grundstückswert kann dabei mit Hilfe von sogenannten Bodenrichtwert-Karten ermittelt werden. Die Informationen zu den jeweiligen Bodenrichtwerten erhalten Immobilienbesitzer von den Bewertungsstellen der Finanzämter.

Abschreibungen und die Herstellungskosten

Über die AfA lassen sich die Herstellungskosten für eine Immobilie von
der Steuer abschreiben. Dazu zählen alle Maßnahmen, die erforderlich
sind, um ein Gebäude bewohnbar zu machen. Das können beispielsweise
Arbeiten sein, die nötig sind, um einen Keller auszubauen oder um neue
Mauern hochzuziehen. Auch kann zum Beispiel die Innenausstattung mit
neuen Türen oder Fenstern über die Herstellungskosten in die
Abschreibung mit eingerechnet werden.

Die anschaffungsnahen Herstellungskosten

Nach Paragraph 6, Abschnitt 1, Nummer 1a EStG besteht auch die Möglichkeit, die sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten abzuschreiben. Hierbei handelt es sich um Arbeiten, die für die Instandhaltung der Immobilie anfallen oder Renovierungsarbeiten, die innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf der Immobilie vorgenommen werden.

Die Finanzämter rechnen die Kosten für all diese Arbeiten innerhalb dieses Zeitraums an. Doch Gebäudebesitzer sollten hier aufpassen, um die Renovierungskosten durch die Abschreibung steuerlich nicht anderweitig geltend machen zu können. Solange diese Kosten 15 Prozent des Anschaffungspreises nicht überschreiten, besteht die Möglichkeit, sie in der Steuererklärung direkt mit den Mieteinnahmen, als sogenannter Erhaltungsaufwand, zu verrechnen.

Im Falle von Renovierungsarbeiten in einem größerem Umfang, die in den ersten drei Jahren nach dem Kauf nicht notwendig sind, sollten Immobilienbesitzer aus diesem Grund besser etwas warten, um dann zu einem späteren Zeitpunkt größere Steuervorteile genießen zu können.

Informationen zu linearen Abschreibungen im Überblick

In Bezug auf lineare Abschreibungen können Immobilien über einen
Zeitraum von 50 Jahren zu jährlich gleichen Prozentsätzen steuerlich
abgesetzt werden, wobei folgende Regelungen gelten:

Immobilien, die zum Betriebsvermögen zählen und die nach dem 31. März des Jahres 1985 gebaut wurden können pro Jahr mit drei Prozent von der Steuer abgeschrieben werden.

Immobilien, die für die Vermietung genutzt werden und die nach dem 31. Dezember des Jahres 1924 erbaut wurden können jährlich mit zwei Prozent von der Steuer abgeschrieben werden.

Immobilien die zum Vermieten genutzt werden und die vor dem 31.Dezember des Jahres 1924 gebaut wurden, können im Jahr mit 2,5 Prozent steuerlich abgeschrieben werden.

Ausnahmen bestehen bei Immobilien, die nach dem genannten Berlin-Förderungsgesetz steuerlich geltend gemacht werden oder solche, die vom Betriebsvermögen in Privatvermögen überführt werden.

Anwendung der degressiven Abschreibungen auf einen Blick

Die degressive Abschreibung kann nur dann angewendet werden, wenn es
sich um selbst hergestellte Immobilien oder oder um Gebäude, die im Jahr
ihrer Fertigstellung gekauft wurden, handelt, vorausgesetzt der
Bauantrag für die Immobilie wurde vor den festgelegten Daten gestellt.
Die degressive Abschreibung lässt sich auch auf Grundbesitz anwenden,
der sich im EU- und EWR-Raum befindet.

Von degressiver Abschreibung zu linearer Abschreibung wechseln

Immobilienbesitzern wird die Möglichkeit eingeräumt, die Methode der Abschreibung ein Mal zu wechseln. Um einen Wechsel von der degressiven in die lineare Abschreibung vorzunehmen muss die Immobilie vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen oder auch umgekehrt überführt werden.

In den meisten Fällen wird ein solcher Wechsel dann vorgenommen, ist das Gebäude nach dem Ablauf der Nutzungsdauer komplett abgeschrieben. Dabei ist der ideale Zeitpunkt für einen Wechsel der Abschreibungsart dann gekommen, sobald die Werte der lineareren und der degressiven Abschreibung gleich hoch sind und der Prozentsatz der degressiven Abschreibung unter den der linearen Abschreibung gesunken ist.

In dem Fall, dass der Kauf der Immobilie oder der Bauantrag nach dem 1. Januar des Jahres 2006 abgeschlossen oder gestellt wurde, ist nur noch die lineare Abschreibung möglich und ein Wechsel somit ausgeschlossen.

Professionelle Beratung – von Abschreibungen profitieren

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Abschreibung dann vorgenommen werden muss, sobald die Immobilie angeschafft oder fertiggestellt wurde. In Bezug auf die Höhe des Satzes der Abschreibung gilt zu unterscheiden, ob die Immobilie zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen zählt und ob sie gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient.

Hausbesitzer haben die Möglichkeit, fachkundige Hilfe einzuholen und sich professionell beraten zu lassen, wenn es darum geht, die Immobilie steuerlich abzuschreiben. Dies hat den Vorteil, dass die günstigsten Konditionen ermittelt werden und Immobilienbesitzer den steuerlich größtmöglichen Profit genießen.

Baunebenkosten sparen

Beschäftigt man sich zum ersten Mal mit dem Thema Hausbau und macht sich über die damit verbunden Kosten Gedanken, so werden in vielen Fällen nur die Anschaffungskosten für Grund und Boden sowie die die Kosten für den Bau der Immobilien selbst miteinberechnet.

Hier unterläuft vielen jedoch ein beachtlicher Denkfehler, denn es gibt auch zahlreiche Baunebenkosten, die bei der Finanzierung des neuen Eigenheims berücksichtigt werden müssen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Doch worin besteht genau bestehen diese Baunebenkosten, wie hoch fallen sie ungefähr aus und was kann man tun, um mit den ein oder anderen Trick bares Geld zu sparen?

Die Baunebenkosten im Überblick

Der Bau eines Eigenheims bedeutet für die meisten Menschen die Erfüllung eines lang gehegten Traumes, auf den sie meist viele Jahre hin gespart haben. Bei der Finanzierung und Planung dieses Lebensraums ist es jedoch wichtig auch die Nebenkosten zu berücksichtigen, die beim Bau einer solchen Immobilie entstehen, denn diese dürfen keinesfalls unterschätzt werden.

Als Richtwert gilt, dass sich die Baunebenkosten auf ca. 15% bis 20 % der Gesamtkosten beim Hausbau belaufen und somit einen großen finanziellen Faktor darstellen. Bei einem Kaufpreis von bis zu € 300.000 können die Baunebenkosten somit sage und schreibe € 60.000 betragen. Dieser Kostenfaktor sollte daher bereits vor dem Baubeginn klar sein.

Tatsächlich fallen bereits Nebenkosten an, bevor es mit dem eigentlichen Bau losgeht. Je nachdem, für welche Art von Kredit bzw. Grunderwerb man sich entschlossen hat, müssen die Kosten für die Finanzierungsberatung und auch eine Maklergebühr bezahlt werden.

Weitere Baunebenkosten, die noch vor der eigentlichen Bauphase anfallen sind die Grunderwerbsteuer, der Anschluss an das Strom-bzw. Wassernetz, falls diese noch nicht vorhanden sind und natürlich durchzuführende Bodenarbeiten, um mit dem Bau der Immobilie beginnen zu können.

Zudem ist es mittlerweile üblich, das Bauprojekt selbst mithilfe verschiedener Versicherungen abzusichern und so dafür zu sorgen, dass zum Beispiel Wetterschäden nicht dazu führen, dass das Haus erst gar nicht gebaut wird.

Es sollten daher bereits von Anfang an ein ausreichend großes Kapital für die sogenannten Baunebenkosten miteingerechnet werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben, die zu einer Gefährdung oder zumindest einer Verzögerung des Bauprojekts führen können.

Baunebenkosten, die während des Hausbaus entstehen

Bei einem Hausbau können mehr Nebenkosten anfallen, als man zunächst glauben würde, denn neben den Kosten beim Grundstückskauf selbst bzw. der Erschließung des Baugrundes sowie den Bauvorbereitungen kommen auch noch weitere Zusatzkosten während der Bauphase hinzu. Aber auch noch danach ist mit Nebenkosten aufgrund der Fertigstellung der Außenanlage oder um Bauarbeiten im Inneren, zu rechnen.

Ist in der Zeitung also von einer unglaublich günstigen Möglichkeit zu lesen, ein Haus zu bauen und diese ist zu schön um wahr zu sein, so ist die dies meist auch. In solchen Werbeanzeigen werden nämlich nahezu nie die Baunebenkosten mit einberechnet und liest man das Kleingedruckte, so fällt sehr schnell auf, dass das Haus doch nicht so günstig ist, wie es auf den ersten Blick vielleicht zu sein scheint.

Mit diesen Nebenkosten sollte beim Hausbau bzw. ebenfalls Hauskauf gerechnet werden

  • die Maklergebühr: Wurde das neues Zuhause bzw. das Grundstück, auf dem man zukünftig leben möchten mithilfe eines Maklers gefunden, so muss man diesem eine gewisse Gebühr zahlen. Diese beträgt im Regelfall zwischen vier und sieben Prozent des eigentlichen Kaufpreises.
  • Die Notarkosten: Damit der Kaufvertrag als offiziell bestätigt gilt, muss dieser von einem Notar gesetzlich beglaubigt werden und auch hierfür ist eine Gebühr zu entrichten, die gesetzlich festgelegt wurde.
  • Der Eintrag ins Grundbuch: Um als neuer Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks anerkannt zu werden, verlangt jede Gemeinde oder auch die Stadt, in der man zukünftig wohnen wird, einen Eintrag ins Grundbuch und auch dieser ist mit Kosten verbunden.
  • Die Grunderwerbsteuer: Es spielt keine Rolle, ob ein Haus gekauft wird oder ob man dieses selbst baut, für das Grundstück muss immer eine sogenannte Grunderwerbsteuer bezahlt werden und diese liegt je nach Bundesland zwischen 4,5% und 6,5% des Grundstücksaufpreises.

Nebenkosten, die während der Bauvorbereitung zu zahlen sind

Wie bereits erwähnt, fallen auch in der Bauchvorbereitungsphase zahlreiche Nebenkosten an, die in den meisten Fällen mit Dienstleistungen während der Bauvorbereitungen in Zusammenhang stehen und die dafür sorgen, dass überhaupt mit dem Bau begonnen werden kann.

Ist das nicht der Fall und es liegt zum Beispiel keine gültige Baugenehmigung vor, so kann das im schlimmsten Falle zum Abriss des bereits begonnenen bzw. fertiggestellten Bauprojekts kommen und in vielen Fällen werden sehr hohe Strafzahlungen gefordert.

  • Baunebenkosten, die für die Erschließung des Grundstücks anfallen: Um zukünftig an die Kanalisation angeschlossen zu sein, über eine frische Wasserzufuhr zu verfügen und auch eine Strom-bzw. Gasnetzverbindung zu haben, müssen auch hierfür Kosten an die jeweiligen zuständigen Stellen fließen.
  • Die Entsorgung des Bodenaushubs: Bei manchen Grundstücken kann es passieren, dass bei den Aushubarbeiten nicht nur unbrauchbare Erde ausgehoben wird, sondern auch Giftstoffe Vorschein kommen, die fachmännisch entsorgt werden müssen. Auch hierbei können die Kosten in ungeahnte Höhen schießen, müssen aber dennoch vom Bauherrn getragen werden.
  • Kosten für den Abriss: Befindet sich auf dem erworbenen Grund noch eine Immobilie bzw. Reste von alten Bauten, so müssen diese ebenfalls entsorgt und dafür bezahlt werden.
  • Etwaige Baumfällarbeiten: Befindet sich auf dem Grundstück Bäume, die das Bauvorhaben gefährden, müssen diese von Profis gefällt werden. Solche Holzfällarbeiten sind natürlich ebenfalls mit einem großen Kostenfaktor verbunden und benötigen zudem die Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort.
  • Verpflichtende Vermessungsarbeiten und/Prüfungen der Statik: Ist das Grundstück noch nicht erschlossen, wird in vielen Fällen eine Vermessung notwendig sein und in manchen Gemeinden ist es zudem verpflichtend, dass der Bauherr einem Prüfstatiker beauftragt, um das zukünftige Bauprojekt abzusichern.

Baunebenkosten, die während der Bauphase anfallen

  • Die Bauzeitzinsen: Die meisten Menschen müssen ein Darlehen aufnehmen, um den Hausbau überhaupt finanzieren zu können. Sobald sie den Kredit aufgenommen haben, werden Zinsen fällig.
  • die Baubegleitung: In manchen Gemeinden ist es erforderlich, dass das Bauprojekt mithilfe eines Bausachverständigen abgesichert wird, der ebenfalls nach Stunden bezahlt wird.

Die Baunebenkosten nach Abschluss des Bauprojekts

Wurde das Bauprojekt endlich zum Abschluss gebracht, werden die meisten Menschen durchatmen und der Meinung sein, dass jetzt alles getan wurde, was getan werden musste. Das ist jedoch in vielen Fällen nicht ganz richtig, denn noch immer knnen Baunebenkosten auftreten, die ursprünglich nicht bei der Baufinanzierung berücksichtigt wurden.

  • Die Kosten für die Fertigstellung der Außenanlage: Vor allem die Gestaltung des Außenbereichs wie zum Beispiel der Terrasse oder auch die Anlegung eines Teiches bzw. eines Pools können weitere hohe Nebenkosten bei der Fertigstellung der eigenen vier Wände verursachen.
  • Der Innenausbau: Selbst wenn ein Haus schlüsselfertig übergeben wird, fallen vor allem anfangs meist dennoch einige Zusatzkosten für die Einrichtung bzw. die Fertigstellung des Eigenheims an.

Wie hoch diese ganzen Baunebenkosten genau ausfallen, hängt in den
meisten Fällen vor allem auch davon ab, wie viele Extras sich der
Hauseigentümer wünscht bzw. worauf er vielleicht noch einige Zeit
verzichten kann.

Versicherungen, die vor dem Hausbau abgeschlossen werden sollten bzw. müssen

Damit sich das Projekt Traumhaus nicht zum Albtraum entwickelt, ist es
empfehlenswert, sich mithilfe verschiedener Versicherungen abzusichern.
Besonders drei Versicherungen gelten dabei als verpflichtend, wenn man
sein eigenes Zuhause bauen möchte.

  • Die Bauleistungsversicherung: Diese Versicherung sorgt dafür, dass unvorhersehbare Schäden, die aufgrund von höherer Gewalt entstehen, das Bauprojekt nicht gefährden. Auch bei Vandalismus bzw. Konstruktionsfehler des Gebäudes, die zu einem größeren Schaden führen greift diese Versicherung und sorgt dafür, dass der Bauherr nicht selber für den Schaden aufkommen muss. Im Regelfall liegen die Kosten für eine solche Versicherung während der gesamten Bauphase je nach Anbieter zwischen €120 und € 300.
  • Die Feuerrohbau- bzw. Wohngebäudeversicherung: Wie sich hier am Namen erkennen greift die Feuerrohbauversicherung immer dann, wenn es aufgrund eines Brandes zu Schäden kommt und diese kann in den meisten Fällen ganz einfach nach Fertigstellung des Baus in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
  • Die Bauherren-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung sorgt dafür, dass der Bauherr auch dann eine Entschädigung erhält, wenn eine Personen, die am Hausbau beteiligt sind Schäden verursachen und stellt somit ebenfalls eine besonders wichtige Absicherung der.

Auf der Suche nach der richtigen Versicherung wird ein zukünftiger Bauherr sehr schnell feststellen, dass viele Anbieter ihren zukünftigen Kunden ein Gesamtpaket für die Zeit des Hausbaus anbieten. Entscheidet man sich für ein solches, so kann in den meisten Fällen sehr viel Geld gespart werden.

Bei besonders günstigen Angeboten ist jedoch Vorsicht geboten, denn es könnte sich ein Haken im Kleingedruckten befinden. Bevor man sich daher für den einen oder anderen Versicherungsanbieter entscheidet, ist es wichtig genau auf das Kleingedruckte zu achten und die verschiedenen Angebote genau miteinander zu vergleichen.

Die Baunebenkosten möglichst gering halten: mit diesen fünf Tipps gelingt´s

Dass der Bau einer Immobilie nicht gerade ein kleines finanzielles
Projekt ist, ist den meisten Menschen sehr wohl bewusst. Dennoch
summieren sich die Hausbaukosten meist im Laufe der Zeit immer mehr und
vor allem die Baunebenkosten fallen ins Gewicht. Es gibt jedoch einige
Tipps, mit welchen diese möglichst gering gehalten werden können.

Tipp 1: Soviel wie möglich in Eigenregie erledigen

Der wohl beste Tipp, um beim Bau eines Hauses Geld zu sparen ist es, möglichst viele Arbeiten, für die man nicht unbedingt einem Profi benötigt selbst zu erledigen und sich somit sehr viel Geld sparen zu können.

Bereits vor dem Kauf eines Grundstückes kann man damit beginnen, die Suche alleine durchzuführen und dabei nicht auf die Hilfe eines Maklers zurückzugreifen. Aber auch die Gestaltung des Gartens, der Bau eines Carports oder eine andere kleinere handwerkliche Tätigkeit kann von vielen Menschen selbst erledigt werden bzw. von Freunden, die über das nötige handwerkliche Geschick verfügen.

Andere Arbeiten wiederum müssen unbedingt von Profis ausgeführt werden, wie zum Beispiel der Anschluss an das Wasser bzw. Stromnetz. Hierbei sollte man keinesfalls versuchen, selbst Hand anzulegen und Geld zu sparen, da dies nicht nur sehr gefährlich, sondern auch strafbar ist.

Tipp 2: Im richtigen Moment auf Profis vertrauen

In manchen Fällen kann nur dann richtig gespart werden, wenn man sich
die Hilfe eines Profis holt und sich auch auf dessen Meinung verlässt.
Vor allem die Bauvorbereitungen können viel schneller abgeschlossen
werden, wenn man zum Beispiel einen Baum für Profi fällen lässt oder die
Aushubearbeiten von einem Baggerfahrer erledigen lässt.

Tipp 3: Preise vergleichen und noch mehr Geld sparen

Bevor man sich jedoch einen Profi ins Haus holt ist es durchaus
sinnvoll, verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu
vergleichen, um die günstigste Variante zu finden. Immer wieder gibt es
Anbieter, die ihre Konkurrenten mithilfe von Sonderangeboten, bestimmten
Aktionen oder auch anderen Anreizen in den Schatten stellen möchten und
das kann man sich als Bauherr durchaus zu Nutze machen.

Tipp 4: Wer schneller zahlt, zahlt weniger

Wenn man Haus baut sollte immer daran denken, dass die Rechnungen früher oder später sowieso beglichen werden müssen. Bezahlt man sie jedoch sofort, so kann in vielen Fällen ein kleiner Rabatt ausgehandelt werden, da natürlich auch die Firmen nicht lange auf ihr Geld warten möchten.

In diesem Fall kann die offene Kommunikation mit Unternehmen durchaus sinnvoll sein und dazu führen, dass man durchaus bis zu mehreren € 1000, je nach Größe des Auftrags, sparen kann.

Tipp 5: Billiger ist nicht immer die bessere Wahl

Je nachdem, wie viel Zeit der Bauherr selbst auf der Baustelle verbringen möchte und die verschiedenen Arbeiten koordinieren will, kann es in manchen Fällen durchaus sinnvoll sein, sich lieber für eine Firma zu entscheiden, die ein Gesamtpaket anbietet und dafür alle Arbeiten erledigt.

Zwar kann man mit verschiedenen Firmen in vielen Fällen bares Geld sparen. Diese Kostenersparnis steht jedoch in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zu dem Zeitaufwand, der dabei entsteht. So oder so sollte bei dem Versuch Baunebenkosten einzusparen immer der individuell am besten geeignete Weg gewählt werden.

Fazit Trotz Baunebenkosten zur Traumimmobilie

Möchte man sich endlich dem Traum vom eigenen Heim erfüllen und denkt man über die mögliche Finanzierung nach, so sollte man bereits von Anfang auch die Baunebenkosten im Blick haben, die auf einen zukommen werden. ist das nicht der Fall, folgt meist sehr schnell ein böses Erwachen und immer mehr Rechnungen scheinen auf einen zuzukommen.

Das muss jedoch nicht sein, denn plant man die Zusatzkosten bereits von Anfang an mit ca. 20 % mit ein und spart zusätzlich mit dem ein oder anderen Tipp noch etwas Geld, steht einem auf dem Weg zur Traumimmobilie nahezu nichts mehr im Wege.

Die Wohnbauprämie

Weshalb führt die Regierung die Wohnbauprämie ein?

Mit der Gründung der Bundesrepublik wurde auch die Soziale Marktwirtschaft eingeführt. Um dem Wohnraummangel nach dem Zweiten Weltkrieg zu begegnen, führte die Regierung die Förderung des selbst genutzten Hauses oder der Eigentumswohnung ein. Das erste Gesetz, das bei der Lösung dieser Probleme helfen sollte, trat am 22.03.1952 in Kraft.

1996 fand das Wohnungsbau-Prämiengesetz seine heutige Form. Es wird jeweils an die aktuelle politische Lage angepasst. Darüber hinaus gelten die AGBs der jeweils beauftragten Bausparkassen und
das Bausparkassengesetz.

Die Wohnbauprämie ist eine staatliche Subvention und stützt mit ihrer positiven Wirkung den privaten Haus- und Wohnungsbau in Deutschland. Sie ist in erster Linie für Ledige und Familien mit niedrigem Einkommen gedacht. Selbstständige und Freiberuflicher mit ähnlichen Einkommen partizipieren ebenfalls.

Sie dient der Verzinsung von Bausparbeträgen, mit deren Hilfe die Berechtigten ihre Eigenheime erwerben oder entsprechende werterhaltende oder werterhöhende Maßnahmen staatlich gefördert durchführen dürfen. Seit dem 1.1.2009 ist die Wohnbauprämie in den meisten Fällen zweckgebunden.

Außerdem wird sie durch die Arbeitnehmersparzulage ergänzt. Die
vermögenswirksame Leistung fließt neben der staatlichen Wohnbauprämie in
die Sparleistung ein.

Für welche Zwecke darf ein begünstigtes Bauspardarlehen verwendet werden?

Der Bausparvertrag ist in erster Linie für unbeschränkt steuerpflichtige Bürger und Zugewanderte gedacht, die ihre Immobilien kurz- und mittelfristig finanzieren wollen. Meistens verfügen sie nicht über das notwendige private Kapital. In diesem Rahmen können sie auch Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften erwerben, von denen sie derzeit ihren Wohnraum mieten. Der Erwerb von Wohnrechten ist ebenfalls erlaubt.

Grundsätzlich geht es immer um den selbst genutzten Wohnraum. Hier räumt der Gesetzgeber dem Bausparer verschiedene Möglichkeiten ein, die aber seit 2009 zweckgebunden finanziert werden müssen. Der Bausparer kann entweder ein eigenes Haus bauen oder erwerben.

Er kann sich aber auch um eine Eigentumswohnung bemühen, die er selbst bewohnen will. In und an diesen Räumlichkeiten werden beispielsweise werterhöhende oder wertsteigernde Modernisierungen oder Renovierungen durchgeführt. Für diese Aufwendungen kann der Betreffende ebenfalls seinen Bausparvertrag zweckgebunden nutzen und die jährliche staatliche Prämie erhalten.

Vor den Zuteilungen verlangen die Banken aber Kostenvoranschläge oder Kostenpläne. Außerdem müssen später die Handwerkerrechnungen und Kaufbelege für Baumaterialien vorgelegt werden. Einige Bausparkassen machen die Auszahlungen der Bausparsummen auch von den jeweiligen Teilabschnitten der Bauen abhängig.

Wird die Bausparsumme hingegen nicht zweckgebunden eingesetzt, müssen die Prämien an die Bausparkasse und von dieser an das Finanzamt zurückgezahlt werden.

In den Vertragsbedingungen der Bausparkasse kann auch eine Absicherung durch ein Grundpfandrecht vorgesehen sein, das in das Grundbuch eingetragen wird. Bis zur endgültigen Tilgung ist es dem Eigentümer nicht mehr möglich, die Immobilie ohne Zustimmung der Bausparkasse zu verkaufen.

Die Wohnbauprämien gehören nach § 6 des WoPG nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und sind somit steuerfrei. Die für diese Prämien benötigten Mittel stellt der Bund gemäß § 7 den Bundesländern zur Verfügung. Ihre Verwaltung erfolgt über das Finanzamt sowie
die zuständigen Bundeskassen.

Mit dem Abschluss des Bausparvertrages wird der Bausparer ein Mitglied der Bauspargemeinschaft, die sich zum zielgerichteten Sparen verpflichtet hat. Dabei ist die Verzinsung absichtlich niedrig. Außerdem erhält er einen Rechtsanspruch auf ein zinssicheres Baudarlehen im Rahmen der Zuteilung.

Für welchen Personenkreis lohnt sich die Wohnbauprämie?

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz oder WoPG gewährt bestimmten natürlichen Personen die staatliche Wohnbauprämie. Diese Gruppen werden auch im Einkommensteuergesetz definiert. Dazu zählen alle Menschen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Ferner müssen sie ihr sechzehntes Lebensjahr vollendet haben.

Alternativ kann es sich auch Vollwaisen handeln, deren Elternteile beide nicht mehr leben. Für sie gibt es keine Altersbeschränkungen.

Die gesetzliche Grundlage dazu steht in § 1 Abs 1 des WoPG sowie in § 1 Abs. 1 oder 2 des Einkommensteuergesetzes. Ergänzt wird diese Regelung durch § 1 Abs. 3 sowie Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG.

Entscheidet ist auch die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 2a WoPG.
Für Ledige liegt diese bei 25.600 Euro im Jahr. Das entspricht einem
durchschnittlichen Bruttolohn oder Bruttogehalt von 2.133,33 Euro pro
Monat. Bei verheirateten Ehepartnern verdoppelt sich dieser Betrag auf
51.200 Euro pro Jahr oder 4.266,66 Euro pro Monat.

Um als verheiratet eingestuft zu werden, muss eine Zusammenveranlagung nach § 26b des EStG beantragt und durch das Finanzamt bestätigt werden. Kann keine Einkommensteuererklärung für diesen Zeitraum vorgelegt werden, müssen beide Ehepartner nur zusammenleben und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein. Auch Lebenspartner und Lebenspartnerschaften sind den Ehepartnern gleichgestellt, § 2 Abs. 8 EstG.

Das zugrunde liegende Kalenderjahr entspricht sowohl dem Spar- als auch dem Zeitraum der Einkommensteuererklärung. Auf dieses Weise sind die Zeiträume der Einkommensgrenze, der Einkommensteuer sowie des Sparjahres identisch.

Das Bruttoeinkommen wird jedoch auf der Basis des Einkommensteuergesetzes geprüft. Erst nach dieser stellt das Finanzamt die Berechtigung zur Gewährung der Prämie fest.
Dabei nimmt das Finanzamt bestimmte Abzüge vom ausgewiesenen Einkommen vor. Zu diesen gehören die abzugsfähigen Werbungskosten für Arbeitnehmer. Ferner werden die Sonderausgaben berücksichtigt. Auch die außerordentlichen Belastungen sowie die Freibeträge mindern das zu berücksichtigende Einkommen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern kommen noch die Aufwendungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten hinzu.

Wann entsteht der Anspruch auf die Wohnbauprämie?

Grundsätzlich muss der Bausparer mit seiner Bausparkasse einen Bausparvertrag abschließen. Der Anspruch auf die Prämie entsteht gemäß § 4 WoPG 1996 mit dem Ende des Kalenderjahres. Sie muss spätestens bis zum Ende des zweiten Jahres, das dem Sparjahr folgt, bei der Bausparkasse beantragt werden.

Im vorgeschriebenen Antrag hat der Bausparer einigen Angaben zu machen. Dazu gehören die jährlichen Aufwendungen, die er pro abgeschlossenen Vertrag geleistet hat. Außerdem bestätigt er, dass sein voraussichtliches Einkommen nach den Abzügen innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt.

Welche Voraussetzungen müssen die Bausparkassen erfüllen?

Die gewählte Bausparkasse muss immer ihren Sitz in einem Land der Europäischen Gemeinschaft haben. Alternativ reicht auch die Geschäftsleitung. Grundsätzlich muss ihr auch der Geschäftsbetrieb in der EU erlaubt sein.

Die Bausparkasse richtet ihren Geschäftsbetrieb dabei gezielt auf die Verwaltung und Koordinierung von Bausparverträgen aus.

Sie muss laut § 4a WoPG sowohl die Grundlage als auch die Höhe der Wohnbauprämie ermitteln, die sich im Rahmen des eingereichten Antrags ergeben. In ihrer Obhut liegt auch die Berücksichtigung aller Bausparverträge, die der betreffende Kunde eingereicht und abgeschlossen hat. Im Anschluss meldet die Bausparkasse die Prämienbeträge monatlich dem zuständigen Finanzamt und fordert die Beträge an. Sie erhält jedoch für ihre Leistungen vom Finanzamt keine Entschädigung. Außerdem haftet sie nur bei eigenem Verschulden.

Mit welchen Kosten muss der Bausparer rechnen?

Beim Abschluss des Bausparvertrages berechnet die Bausparkasse eine Abschlussgebühr. Diese kann beispielsweise ein Prozent der Bausparsumme betragen, über die der Vertrag abgeschlossen wird. Dazu kommt eine Jahresgebühr von ca. zwanzig Euro.

Weitere Gebühren können sich ergeben, wenn sich die Bausparsumme aufgrund des steigenden Kaufpreises erhöht. Hier rechnet die Bausparkasse mit einem weiteren Prozentpunkt ab.

Erfolgt die Kündigung des Bausparvertrags vor Ende der Laufzeit, entsteht ebenfalls eine Gebühr, die auch einen Teil der Ausfallentschädigung abdeckt.

Mit festen Beträgen bezahlt der Kunde beispielsweise bestimmte Urkunden, die er zur Vorlage bei Behörden oder anderen Institutionen benötigt. Dazu zählen Abtretungserklärungen, Zweitschriften der Löschungsbewilligung oder Fremdmittelbescheinigungen.

Welche Funktion hat das Finanzamt für die Wohnbauprämie?

Die Bausparkasse hat gemäß § 4b i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG 1996 die Bausparprämie vom Finanzamt anzufordern. Zuständig ist die für den Wohnsitz verantwortliche Behörde. Entspricht das Finanzamt dem Antrag, dann überweist die zuständige Bundeskasse die berechnete Prämie an die Bausparkasse. Einen besonderen Bescheid des Finanzamtes gibt es nur auf Antrag.

Problematisch ist jedoch der Termin, an dem die Einkommensteuerklärung des Steuerpflichtigen abgeben wird. Sowohl Alleinstehende, zusammenveranlagte Ehepartner als auch Selbstständige und Freiberuflicher mit geringem Einkommen reichen diese bis zum 31.05. des Folgejahres ein. Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgt die endgültige Berechnung des Einkommens.

Stellt das Finanzamt während der Bearbeitung fest, dass die Prämie zu Unrecht geleistet wurde, fordert es diese von der Bausparkasse zurück. Hat die Bausparkasse die entsprechende Prämie zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahlt, darf sie es nach der Mitteilung des Finanzamtes auch nicht mehr anordnen. In diesem Fall wird der Kontoauszug des Bausparers
korrigiert.

Kann die Bausparkasse den Bausparer nicht mit der zu Unrecht gutgeschriebenen Prämie belasten, teilt sie diesen Umstand unverzüglich dem Finanzamt mit. Dieses erlässt dann zeitnah einen verbindlichen Rückforderungsbescheid. Auf diesen muss der Partner der Bank dann
die Zahlung leisten.

Wie berechnet sich die Wohnbauprämie?

Das Wohnungsbau-Prämiengesetz führt in seinem § 2 Abs. 1 die begünstigten Aufwendungen auf. Dazu gehören die Beträge, die ein Begünstigter an seine Bausparkasse zahlt. Diese müssen dabei mindestens 50 Euro im Sparjahr pro Bausparkonto betragen. Enthalten sind auch die Abschlussgebühren für den Bausparvertrag, die ermittelten und gutgeschriebenen Zinsen sowie die vom Finanzamt erstatteten Wohnungsbauprämien. Die Tilgungsbeträge zählen ebenfalls dazu.

Die Wohnbauprämie beträgt 8,8 % der pro Sparjahr eingezahlten Beträge. Diese Zinsen werden dem Bausparkonto gutgeschrieben. Da jedoch beispielsweise nicht 20.000 Euro pro Jahr mit 8,8 % verzinst werden sollen, hat der Gesetzgeber eine Beitragsgrenze gesetzt. Diese beträgt bei Alleinstehenden 512 Euro. Somit können maximal 8,8 % von 512 Euro als
Wohnbausparprämie verzinst und vom Finanzamt über die Bausparkasse erstattet werden.

Bei Ehepartner und Ehegemeinschaften verdoppelt sich dieser Betrag auf 1024 Euro pro Jahr. Alleinstehende erhalten somit bis zu 45,06 Euro, verheiratete und zusammenveranlagte Ehepartner maximal 90,11 Euro Prämie.

Gemeinsam veranlagte Ehepartner müssen eine einheitliche Erklärung bei der Bausparkasse einreichen, um diese Prämie zu erhalten.

Welche Besonderheiten gibt es beim Abschluss des Bausparvertrages?

Der Bausparer entscheidet sich für einen bestimmten Tarif, den die Bausparkasse anbietet. Dann bestimmt er die Bausparsumme, die sich an seinen derzeitigen Planungen und Prognosen ausrichtet.

Während der Laufzeit kann er gegen eine Gebühr die Höhe der
Bausparsumme, die monatliche Tilgungshöhe sowie die Zins- und
Tilgungsraten anpassen.

Die Zinsen und die Bausparprämie werden am Jahresende dem Bausparkonto des Bausparers zugerechnet. Da es sich um ein Kontokorrent handelt, werden alle Gut- und Lastschriften auf diesem Konto verbucht. Mit dem Abschluss des Bausparkontos am Ende des Kalenderjahres erhält der Bausparer seinen Kontoauszug, in dem auch die Wohnbauprämie separat verzeichnet ist. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs kann der Kunde einen Monat lang den Angaben widersprechen. Sonst erkennt er sie an.

Erreicht der Bausparer mit seinen Einzahlungen ein bestimmtes Mindestsparguthaben, dann kann er die Zuteilung beantragen. Dabei muss er aber auch eine bestimmte vertragliche Frist einhalten. Versäumt er diesen Zeitpunkt, dann erhält er von der Bank eine Erinnerung.

Mit dieser Zuteilung zahlt die Bausparkasse das angesparte Guthaben, die Zinsen, die Bausparprämie sowie das niedrig verzinste Bauspardarlehen aus. Im Bausparvertrag verhandeln die Vertragspartner bei Vertragsabschluss ein prozentuales Verhältnis. Beispielsweise spart der
Bausparer 40 % der zuzuteilenden Bausparsumme an. Dieser Prozentsatz beinhaltet seine Sparleistung, die Zinsen sowie die Wohnbauprämie. Die verbleibenden 60 % bilden das verzinste Bauspardarlehen. Vor seiner Auszahlung wird jedoch noch eine zeitnahe Bonitätsprüfung angesetzt.

Entscheidend für den Zeitpunkt der Zuteilung ist aber auch die Bewertungszahl. Diese beeinflusst der Bausparer mit seinen Einzahlungen.

Am Tag der Zuteilung endet auch die Verzinsung der angesparten Bausparsumme.

Sein Ende findet der Bausparvertrag nach der vollständigen Einzahlung des Bausparguthabens. Die Bausparkasse kann jedoch Sonderzahlungen ablehnen. Gehen diese Zahlungen zudem über das Bausparguthaben hinaus, so kann sie diese Gutschrift zurückweisen.

Weshalb muss der Bausparer jede Veränderung melden?

Auch die Überschreitung des Höchstbetrages von 512 bzw. 1024 Euro pro
Jahr muss umgehend der Bausparkasse gemeldet werden. Sind die Sparer
Ehe- oder anerkannte Lebenspartner, so geben sie diese Erklärung
einheitlich ab.

Ändern sich die Lebensbedingungen des Sparers, so können sich diese auf die Prämien maßgeblich auswirken. Deshalb muss er der Bausparkasse diese Veränderungen unverzüglich mitteilen. Sie ist wiederum gegenüber dem Finanzamt in der Pflicht, da sie für die Prämien haftbar gemacht werden kann.

Aber auch der Abschluss mehrerer Bausparverträge kann die Verteilung der maximalen Wohnbauprämie verändern. Das Gesetz verpflichtet die Bausparkasse und das Finanzamt dazu, den älteren Verträgen den Vortritt zu lassen. Erst nach der Ausschöpfung dieser Möglichkeiten werden die neuen Bausparguthaben bei der Zuteilung berücksichtigt.

Die Vorstellungen und Wünsche des Bausparers spielen dabei keine Rolle. Das Finanzamt verliert jedoch seinen Rückforderungsanspruch innerhalb einer Frist von vier Jahren.

Welche Vorteile bieten Altverträge mit einem Abschlussdatum vor 2009?

Ist der Bausparvertrag nach der siebenjährigen Sperrfrist zuteilungsreif, können Kunden, deren Verträge vor dem 01.01.2009 abgeschlossen worden sind, frei über den ausgezahlten Betrag verfügen. Sie können die Bausparsumme auch für ihren Urlaub oder das neue Auto verwenden. Die Wohnbauprämie kann von ihnen nicht zurückgefordert werden.

Welche Möglichkeiten hat der Erbe eines Bausparvertrages?

Erbt ein Angehöriger einen Bausparvertrag, so kann er ihn außerplanmäßig kündigen. Dafür muss er jedoch die Sterbeurkunde sowie den auf ihn lautenden Erbschein der Bausparkasse vorlegen. Das gilt auch dann, wenn er als Nachfolger in den Bausparvertrag aufgenommen wurde.

Welche Vorteile haben Bausparer, die bei Ablauf des Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben?

Hat ein Bausparer nach Ablauf der siebenjährigen Sperrzeit des Bausparvertrages sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, so kann er frei über den Betrag verfügen. Er kann ihn ohne Zweckbindung frei nutzen.

Tipps zum Bausparvertrag

Der Bausparer sollte mit seiner Bausparkasse vereinbaren können, dass die Aufrechnung von gegenseitigen Ansprüchen erst bei der entsprechenden Fälligkeit erfolgt.

Außerdem gewähren Bausparkassen teilweise Bonuszahlungen im Rahmen ihrer Tarife. Hier sollte ein Verhandlungsspielraum bestehen, der mit dem Berater der Bausparkasse besprochen werden kann. Bausparsumme, Sparleistungen und Vertragslaufzeit bieten unterschiedliche Kombinationen.

Außerplanmäßige Sondertilgungen können von Bausparkassen erlaubt werden. Teilweise sind sie aber mit Gebühren verbunden. Die entsprechenden Bedingungen müssen mit dem Sachbearbeiter besprochen werden.

Sollte es zu finanziellen Problemen kommen, muss der Bausparer eventuell seinen Bausparvertrag verkaufen. Bei der Anbahnung des Bausparvertrages sollten deshalb die Fragen geklärt werden, ob und wie ein solcher Rückkauf durch die Bausparkasse vonstattengehen kann. Dabei spielen auch die Gebühren eine entscheidende Rolle.

Wird die Zuteilung vom Bausparer nicht in Anspruch genommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag unter Einhaltung einer bestimmten Frist kündigen. Konkrete Punkten, die diesen Fall betreffen, sollten in die Verhandlung einbezogen werden.

Welchen Nachteil birgt die Wohnbauprämie?

Wurde das Bausparen mit Wohn-Riester gewählt, so kann nicht zusätzlich die Wohnbausparprämie genutzt werden.

Was kostet ein Makler?

Die Bauzinsen sind bereits seit geraumer Zeit auf einem historischen Tiefstand – die Sparer sind es leid, die Häuslebauer hingegen freut es. Überall wird gebaut, gekauft und renoviert, dabei lässt sich durch die niedrige Zinslage enorm viel an Kosten einsparen. Allerdings sind es nicht nur die Zinsen, die bei einem Immobilien-Neubauvorhaben oder beim Kauf einer Eigentumswohnung, eines Reihenhauses oder dem hübschen Einfamilienhaus im Grünen anfallen. Darüber hinaus stehen als weitere Posten die sogenannten Bau- oder Kaufnebenkosten auf der Agenda.

Was genau versteht man allerdings unter den Kaufnebenkosten? Wie setzen sie sich zusammen und zählen beispielsweise auch Maklergebühren dazu? Dies und noch viel mehr, was beim Immobilienkauf alles zu beachten gibt, soll im Folgenden näher erläutert werden.

Hypothekenzinsen tief – die Nebenkosten auch?

Wer sich mit der Thematik Hauskauf oder Neubau auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass es nicht nur die Zinsen sind, die als Kostenfaktor bei einem Haus- oder Wohnungskauf zu Buche schlagen. Darüber hinaus fallen auch erhebliche Nebenkosten an, die von verschiedenen Seiten erhoben werden. So ist selbstverständlich der Fiskus mit im Spiel, wenn es um den Erwerb von Grundeigentum geht.

Die sogenannte Grundwerwerbsteuer ist eine von staatlicher Seite anfallende Gebühr, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfällt. Beispielsweise werden in Baden-Württemberg 5,0 Prozent Grundwerberbsteuer fällig, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie den Besitzer wechselt. In Bayern hingegen, müssen lediglich 3,5 Prozent ans Land abgeführt werden. Wer allerdings in NRW oder in Thüringen sein Häuschen bauen oder kaufen will, wird mit der doch recht stattlichen 6,5 Prozent Grundwerberbsteuerzahlung zur Kasse gebeten.

Ebenfalls zu den Nebenkosten gezählt werden, müssen im Falle der Beauftragung eines Maklers, dessen Gebühren. Nicht vergessen werden darf übrigens, dass Maklergebühren auch bei der Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Häusern eine große Rolle spielen.

Notar- und Grundbuchgebühren sowie Maklercourtage

Beim Immobilienerwerb wird selbstverständlich auch der Gang zum Notar
zur Pflicht. Käufer und Verkäufer schließen dort einen Kaufvertrag, der
alle Modalitäten im Zusammenhang mit dem Bauplatzkauf, dem Kauf einer
Eigentumswohnung oder einem Wohnhaus regelt.

Keine Frage, dass der Notar nicht für einen schönen Händedruck der
Vertragsparteien sein beurkundendes Werk versieht, auch hier werden
Kosten fällig. Diese sollte man im Schnitt mit 1 Prozent der
Kaufpreissumme veranschlagen. Weitere Gebühren sind beim Grundbuchamt zu
entrichten. Die Eintragung einer Hypothek zu Gunsten des Käufers, als
auch die Löschung bestehender Grundschulden, sollte mit etwa 0,5 Prozent
kalkuliert werden.

Sobald die Vertragsparteien beim Immobilienkauf und -Verkauf allerdings einen Makler mit ins Boot holen, dann verrichtet dieser seine Arbeit ebenfalls nicht kostenfrei. Dabei sind die prozentualen Kostenanteile sehr unterschiedlich, hierauf soll im nächsten Abschnitt noch ausführlicher eingegangen werden. Speziell bei der Vermietung von Immobilien, sind seit Kurzem neue, und für Mieter sehr begrüßenswerte, Änderungen in Kraft getreten.

Für welche Leistungen dürfen Makler Gebühren verlangen?

Beim Kauf von Immobilien fallen in vielen Fällen Maklergebühren an.
Keiner will sie gerne bezahlen. Dennoch lässt sich der Berufsstand der
Immobilienmakler seine Vermittlungsarbeit mehr oder weniger gut
honorieren. Dabei stellt sich die Frage für welche Leistungen ein Makler
überhaupt Gebühren berechnen kann? Gibt es Begrenzungen in der Höhe?
Welche gesetzlichen Vorgaben greifen bei der Maklergebühr? Und nicht
zuletzt, welche Punkte sollten Interessenten und Eigentümer unbedingt
beachten, wenn es um die Beauftragung eines Maklers geht.

Hier sind die wichtigsten zusammengefasst, diese Leistung kann sich der Makler vergüten lassen:

Nach §652 BGB, der Entstehung des sogenannten Lohnanspruchs, sind Makler berechtigt für ihre Leistungen eine Gebühr zu verlangen. Hierbei spricht man von der Maklergebühr, ebenfalls ist der Begriff Maklercourtage sehr geläufig. So kann der Makler dann eine Maklergebühr verlangen, wenn er einen Miet- oder Kaufinteressenten nachgewiesen hat und dabei dann ein Miet- oder ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Darüber hinaus gehende Aufwendungen, die dem Makler zusätzlich entstehen, müssen nur in den Fällen ersetzt werden müssen, wenn dies zuvor fest vereinbart wurde. Diese Regelung hat auch dann Gültigkeit, wenn es nicht zu einem Vertragsschluss kommen sollte.

Wer zahlt den Makler und welche Gebührenhöhe darf veranschlagt werden?

Bei den Maklergebühren gibt es, anders als bei den Notar- und
Grundbuchkosten, keinerlei Gebührenordnung, durch die eine eventuell
anfallende Vergütung geregelt wird. Daher ist die Höhe der Courtage
völlig frei vereinbar. Einzig bei der Mietvertragsvermittlung wurde vom
Gesetzgeber die Provision auf maximal zwei Monatskaltmieten begrenzt.

Anders verhält sich die Sachlage beim Immobilienverkauf. Hier stellt sich die Situation so dar, dass die Maklergebühren in den meisten Bundesländern zwischen Käufer und Verkäufer je zur Hälfte geteilt werden. Hierbei hat sich eine prozentuale Höhe von 3,57% als Nettocourtage im erfolgreichen Vermittlungsfall etabliert. Diese ist vom Käufer und Verkäufer gleichermaßen zu entrichten. In den Bundesländern Brandenburg, Hamburg, Hessen und Bremen sowie in Berlin werden die Maklergebühren in der Regel komplett vom Immobilien-Käufer getragen.

Diese Änderungen greifen bei den Maklergebühren in 2019

Im Frühjahr des Jahres 2015 wurde das sogenannte Bestellerprinzip
eingeführt. Als dieser tritt normalerweise der Eigentümer der Immobilie,
also der Vermieter auf. Er hat dann auch für die Entlohnung des Maklers
zu sorgen. Damit soll bewirkt werden, dass eine finanzielle Entlastung
des Mieters eintritt. Wie seither festzustellen ist, werden in der Tat
in rund 98% der Fälle die Gebühren für den Makler von den Vermietern
übernommen.

Es ist sogar daran gedacht, dass künftig auch der Immobilienkäufer bei den Gebühren entlastet werden soll. Beispielsweise wurde vom Senat der Stadt Berlin unlängst vorgeschlagen, dass die Höhe der Maklercourtage nach oben zu begrenzen sei und das Bestellerprinzip auch für den Verkauf der Immobilie eingeführt werden soll.

 Vorschläge dieser Art wurden dann bereits im Jahr 2018 konkreter. So sprach sich die Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) für die Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf den Immobilienverkauf bzw. Kauf aus. Von den Grünen wurde sogar gefordert, dass die Maklergebühren auf 2% gedeckelt werden sollen. Nun bleibt abzuwarten, inwieweit diese Vorschläge zur Erweiterung des Bestellerprinzips beim Kauf und Verkauf von Häusern und Wohnungen realisiert werden.

Darauf sollten Sie achten – die Fallstricke bei der Maklergebühr

Bei den marktüblichen Gebühren kann es Abweichungen geben, so ist es durchaus möglich, dass zwischen Makler und Verkäufer eine Festprovision vereinbart wird, statt einer ansonsten üblichen erfolgsabhängigen Vergütung. Ebenfalls können sogenannte Übererlös-Klauseln oder Mehrerlös-Klauseln vertragsrechtlich vereinbart werden.

Diese sehen vor, dass der Makler dann eine Zusatzprovision erhält, sobald ein zuvor bestimmter Kaufpreis übertroffen wird. Zu dieser Thematik sollten sich Käufer daher schon im Vorfeld ganz genau informieren.

10 Tipps zur Vermeidung von Fehlern bei der Maklergebühr:

Unübliche Gebühren?

Zum Beispiel hat ein Makler die Möglichkeit eine Maklercourtage zu erheben, die erheblich über den ansonsten üblichen Gebühren liegt. Eine solche Vorgehensweise kommt oft dann zum Tragen, wenn die zum Verkauf stehende Immobilie nur einen recht geringen Wert hat und der Makler seinen Vertriebsaufwand nicht decken könnte.

Bei bestimmten Mietverträgen kein Gebühren- oder Provisionsanspruch

Dem Vermittler ist es dann nicht gestattet eine Maklercourtage anzunehmen, wenn zwischen ihm und seiner Funktion als Eigentümer des Objekts Gleichheit besteht. Dies wäre eine wirtschaftliche Verpflichtung. Ebenfalls sind Gebühren nicht zulässig, wenn es sich um preisgebundenen oder öffentlich geförderten Wohnraum handelt.

Maklergebühr wurde bereits in den Kaufpreis “eingepreist”

Grundsätzlich sind mit der Vermarktung von Immobilien diverse Kosten verbunden, auch dann, wenn sie nicht als Außenprovision in Form einer Courtage ersichtlich sind. Beispielsweise ist es bei Objekten im Bereich des Neubaus üblich, dass vom Käufer keine Maklergebühr entrichtet werden muss.

Denn in der Regel wird die Innenprovision, in Form der Vermittlung, bereits in den Kaufpreis der Immobilie als vertriebliche Kosten mit eingerechnet.

Nicht nur die Maklergebühren verteuern den Immobilienkauf

Beim Immobilienerwerb sind die Maklergebühren allerdings nur ein Teil
der anfallenden Erwerbsnebenkosten. Zusätzlich sind vom Käufer Notar-
und Gerichtskosten zu bezahlen (ca. 1,5% des Kaufpreises) sowie eine
Grunderwerbsteuer, wie bereits zu Beginn berichtet. Somit ist es
durchaus möglich, dass sich die gesamten Kaufnebenkosten, inklusive der
Maklercourtage, bei bis zu 12% des Kaufpreises bewegen.

Doppelte Maklergebühren beachten

Tritt die Situation auf, dass ein Haus oder eine Eigentumswohnung von mehreren Maklern angeboten wird, dann kann es für den Käufer unter Umständen zu einer doppelten Provisionszahlung kommen. Dies geschieht immer dann, wenn im Vorfeld von den beteiligten Parteien nicht rechtzeitig geklärt wird, wem der Vermittlungsanspruch tatsächlich zustehen soll.

Maklergebühren werden auch dann fällig wenn der Lebenspartner als Käufer auftritt

Wer als Interessent versucht sich um die Maklercourtage quasi zu drücken, kann dies auf keinen Fall derart tun, indem er seinen Lebenspartner die Vertragsunterlagen abschließend unterzeichnen lässt. Der Anspruch des Maklers verfällt auch dann nicht, wenn der Partner unterzeichnet.

Normalerweise muss bei Rückabwicklung die Provision nicht zurückgezahlt werden

Sofern der Makler seiner Vermittlungsleistung korrekt nachgekommen ist und die verlangte Leistung erbracht wurde, also entweder ein Miet- oder Kaufvertrag zustande gekommen ist, muss die Gebühr vom Makler nicht rückerstattet werden. Der Provisionsanspruch bleibt auch bei einer eventuellen Vertrags-Rückabwicklung bestehen.

Dies kann dann der Fall sein, wenn nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages die Vertragsparteien eine einvernehmliche Vertrags-Auflösung vereinbart haben.

Maklergebühren – wann werden sie fällig?

Die Maklergebühr ist vom Käufer oder Mieter bereits kurz nach Vertragsabschluss an den Makler zu entrichten. Die überwiegende Mehrzahl der Makler stellt die Provisionsrechnung bereits kurz nach dem Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages. Hierbei sind Zahlungsfristen von etwa zwei bis drei Wochen durchaus üblich.

In speziellen fällen kann jedoch auch ein längeres Zahlungsziel ausgehandelt werden. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Verkäufer zur Begleichung der Gebühr auf den Verkaufserlös angewiesen, diese jedoch noch nicht erhalten wurde.

Wann ist keine Maklergebühr zu zahlen?

Vor allem dann, wenn der Maklervertrag icht wirksam ist, muss vom Käufer
auch keine Courtage entrichtet werden. Dies kann dann der Fall sein,
wenn nach dem Kaufvertragsschluss festgestellt wird, dass Mängel
vorliegen. So wurde im Jahre 2014 gesetzlich verankert, dass wenn der
Maklervertrag fernmündlich geschlossenen wurde und dabei kein
Widerrufsrecht vereinbart wurde.

Sind Maklergebühren steuerlich absetzbar?

Ob die Maklergebühren steuerlich geltend gemacht werden können, wenn es um einen Immobilienverkauf geht, ist dann möglich, wenn zum Beispiel ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstanden ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn das Objekt vermietet war zum Betriebsvermögen zählte und innerhalb von 10 Jahren verkauft wurde.

Wurden, durch in der Vergangenheit gemachte Abschreibungen bei der Gewinnermittlung, die Anschaffungskosten gemindert, wirken diese wert- und damit gewinnerhöhend.

Vor- und Nachteile bei Inanspruchnahme eines Maklers

Selbstverständlich haben die Gebühren, die von Maklern in Ansatz gebracht werden, auch ihre Berechtigung. So sollte man daran denken, dass ein Maklerbüro unter Umständen unzählige Objekte im Vertrieb hat. Bei allen fallen Kosten für Insertion, der Erstellung eines Exposee und vielen weiteren Aufwendungen, an.

Oft werden im Zusammenhang mit deren Vermarktung, oft gerade mal die Unkosten gedeckt. Dabei kann es wiederum sein, dass ein Objekt als traumhaftes Schnäppchen ohne viel Aufwand zum Notar geht.

Wer diese ganzen Arbeiten in Eigenregie verrichtet, muss mindestens mit demselben Aufwand rechnen. Es müssen unzählige Unterlagen zusammengetragen werden. Grundbuchauszüge beantragt, Lagepläne angefordert oder Grundrisse mühsam gesucht werden. Diese Aufgaben obliegen ansonsten dem Makler. Dieser muss sich mit den Problematiken der Unterlagenzusammenstellung befassen.

Weiterhin werden von Maklern Notartermine vereinbart, oft werden erste Kaufvertragsentwürfe verfasst. Besichtigungstermine mit Interessenten nehmen ebenfalls eine Menge Zeit in Anspruch und in vielen Fällen müssen harte Kaufpreisverhandlungen geführt werden. Diese Arbeiten und noch viel mehr, werden von Maklern erledigt.

Aus diesem Grund ist es durchaus berechtigt, dass das Maklergewerbe eine entsprechende Provisionszahlung für seinen Aufwand veranschlagt. Nicht zu vergessen, dass es sich bei Maklern um selbständige Gewerbetreibende handelt, die das unternehmerische Risiko, das hierdurch entsteht, zu 100% selbst tragen muss.

Ratgeber Finanzierung von Unternehmensgründung für Frauen

  • Der erste Schritt zur Unternehmensgründung für Frauen
  • Wie können junge Frauen das eigene Business finanzieren?
    • Rechtsform des Unternehmens
    • Fördermittel und Unterstützung bei der Unternehmensgründung
      • Beratung und Coaching
      • Förderung für erwerbslose Frauen
  • Welche Kosten sollten bei der Unternehmensgründung bedacht werden?
    • Gründungskosten
    • Arbeitsmittel
    • Firmenwagen
    • Monatliche Kosten
    • Beratungskosten
    • Kosten für Marketing
    • Geschäftsräume
    • Geschäftseinrichtung
    • Krankenversicherung
    • Versicherungen
    • Steuern und Gebühren
  • Welche Möglichkeiten gibt es bei Unternehmensgründung im Studium?
    • Gründerstipendien
    • Crowdfunding
  • Möglichkeiten der Unternehmensgründung mit Kind
    • KfW Darlehen
  • Wo kann man sich als Unternehmerin Rat holen?
    • Unseriöse Unternehmensberater meiden
  • Kosten bei der Gründung einsparen
    • Lieber als Einzelunternehmerin starten
    • Büroausstattung
    • Laufende Kosten
    • Büro mieten
  • Welche sonstigen Förderungen gibt es für Gründerinnen?
  • Fazit

Der erste Schritt zur Unternehmensgründung für Frauen

Am Anfang steht grundsätzlich die Geschäftsidee. Die Geschäftsidee sollte innovativ sein und potenziellen Kunden einen echten Mehrwert bieten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, geht es an die Umsetzung. Diese beginnt meist mit der Frage, wie kann die Unternehmensgründung finanziert und umgesetzt werden. Um diese Fragen zu beantworten, wird ein Businessplan erstellt.

Hinweis:
Dieser Plan sollte möglichst realistisch sein und alle relevanten Punkte beinhalten. Schließlich ist dieser Businessplan die Grundlage um Behörden, Banken oder andere Geldgeber von der Idee zu überzeugen, damit sie bereit sind das Vorhaben zu unterstützen.

Wie können junge Frauen das eigene Business finanzieren?

Rechtsform des Unternehmens

Ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung eines Unternehmens ist das Eigenkapital. Neben dem Eigenkapital gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Unterstützung zu erhalten. In erster Linie ist die Entscheidung für die Art des Unternehmens, die Rechtsform des Unternehmens wichtig.

Ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder eine GmbH, welche Rechtsform soll es werden? Bei einer GmbH muss bedacht werden, dass eine Kapitaleinlage von 25000 Euro erbracht werden muss. Dies kann als Sacheinlage oder durch die Einlage einer bestimmten Summe und Sachwerten erfolgen. Hier muss bedacht werden, dass im Falle einer Insolvenz das Kapital verloren ist.

Info:
Des Weiteren wird die Kapitaleinlage nicht verzinst, stattdessen werden anteilige Vergütungen von dem Gewinn ausbezahlt. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Einzelfirmen haften auch mit dem Privatvermögen.

Fördermittel und Unterstützung bei der Unternehmensgründung

Ist die Frage der Rechtsform geklärt, kann man bei verschiedenen Institutionen unter Umständen Förderungen erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hält aktuelle Informationen zu möglichen Fördermitteln bereit. Die Förderdatenbank gibt einen Überblick über die einzelnen Fördermöglichkeiten der Länder, des Bundeslandes und der Europäischen Union.

Beratung und Coaching

Die Beratungsförderung des Bundes übernimmt eventuell die Finanzierung von Unternehmensberatungen. Beim Gründerinnencoaching Deutschland unterstützen erfahrene Fachleute die Neugründung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Die Höhe und Dauer der Fördermittel richten sich nach dem Einzelfall und den jeweils aktuellen Möglichkeiten.

Förderung für erwerbslose Frauen

Einige Fördermöglichkeiten richten sich gezielt an arbeitslose Frauen. So gibt es einen Gründungszuschuss für Empfängerinnen von Arbeitslosengeld eins. Das Einstiegsgeld gibt es für Frauen, die Arbeitslosengeld zwei beziehen.

Die Höhe ist jeweils vom Einzelfall abhängig und orientiert sich an der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Dauer der Arbeitslosigkeit. Wer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält unter Umständen Fördermittel als Maßnahme für Existenzgründerinnen.

Info:
Der Rechtsanspruch wird im Einzelfall geprüft und entsprechend werden die Fördermittel bewilligt oder abgelehnt. Informationen zu den Fördermitteln erhalten Existenzgründerinnen bei der Agentur für Arbeit.

Welche Kosten sollten bei der Unternehmensgründung bedacht werden?

Gründungskosten

Diese Kosten sind sehr unterschiedlich und werden von der Rechtsform des Unternehmens beeinflusst. Bei der Gründung einer GmbH muss bedacht werden, dass die Kapital- oder Sacheinlage für die GmbH im Budget erstmal fehlt.

Arbeitsmittel

Unter Arbeitsmitteln versteht man alles, was zur Verrichtung der täglichen Arbeit des Unternehmens erforderlich ist. Bei einigen Unternehmen ist das nicht besonders viel, bei anderen kann diese Position sehr aufwendig werden, je nachdem, was das Unternehmen anbietet.

Firmenwagen

In erster Linie ist die Entscheidung zu treffen, ob ein Firmenwagen erforderlich ist. Wer einen Firmenwagen benötigt, kann diesen finanzieren oder leasen. Die Vorteile und Nachteile der beiden Möglichkeiten müssen einander gegenübergestellt werden.

Hinweis:
Insbesondere muss bei der Anschaffung eines Firmenwagens neben der Finanzierungs- oder Leasingrate an die Folgekosten gedacht werden. Diese reichen von der Versicherung, der Kfz-Steuer bis zum Verbrauch des Fahrzeugs.

Monatliche Kosten

Nicht vergessen werden dürfen bei der Planung, die Kosten, die jeden Monat fällig werden. Zu diesen Kosten zählen: die Miete für die Geschäftsräume, Telefon, Internet, Strom, Wasser, die Krankenversicherung und zum Teil andere Versicherungen, die monatlich bezahlt werden. Bei Finanzierungen und Leasing kommen die jeweiligen Raten hinzu. Diese Kosten müssen in der Planung berücksichtigt werden.

Beratungskosten

Durchaus empfehlenswert ist die Betreuung durch einen Steuerberater. Mit seiner Hilfe lässt sich die Buchhaltung ordentlich durchführen und böse Überraschungen wie Vorauszahlungen, Nachzahlungen und vieles andere vermeiden. Wer einen Online-Shop eröffnen möchte, benötigt unter Umständen auch die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Die Widerrufsbelehrung muss hieb- und stichfest sein, ebenso wie die Rücksendebedingungen und Preisangebote.

Info:
Wer sich nicht gut mit den Vorschriften und Gesetzen auskennt, handelt sich eventuell schnell Ärger oder kostenpflichtige Abmahnungen ein.

Kosten für Marketing

Das Unternehmen ist gegründet, aber niemand kennt das Unternehmen. Flyer, Broschüren, Visitenkarten und eine suchmaschinenoptimierte Internetseite sind erforderlich. Eventuell ist es sinnvoll zusätzliche Marketingmaßnahmen im Internet zu buchen, wie zum Beispiel Google Ads, die ebenfalls kostenpflichtig sind.

Geschäftsräume

Mindestens ein Raum wird benötigt, entweder ein Büro oder ein Ladenlokal. Je nach Größe des Unternehmens ist ein Raum nicht ausreichend. Computer, Telefon, Drucker, Kalender, Fachbücher und die Unterlagen sollten gut erreichbar und vor Ort vorhanden sein.

Geschäftseinrichtung

Diese Kosten variieren mit der Art und Größe des Unternehmens. Ein großer Schreibtisch, ein ergonomischer Bürostuhl und ein Schrank für Bücher und Unterlagen machen sicher keinen überdurchschnittlich hohen Betrag aus. Anders sieht es allerdings aus, wenn eine Produktion, ein Warenlager oder mehrere Arbeitsplätze einzurichten sind.

Krankenversicherung

Unternehmerinnen müssen sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. Es besteht die Möglichkeit sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, freiwillig zu versichern. Hier richtet sich der Beitrag nach dem Umsatz des Unternehmens.

Hinweis:
Die andere Möglichkeit ist eine private Krankenversicherung. Bei dieser Variante machen die Leistungen den Preis der Versicherung aus.

Versicherungen

Nicht vergessen sollten Unternehmerinnen eine Rentenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf jeden Fall muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und bei einem Unternehmen ist es durch aus auch sinnvoll, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Steuern und Gebühren

Wer sich von einem Steuerberater betreuen lässt, wird normalerweise von diesem über die Steuern und anfallenden Gebühren rechtzeitig informiert. Es werden Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Kontoführungsgebühren, Rundfunkgebühren, Gebühren für IHK oder Handwerkskammer und eventuell Körperschaftssteuer und Kirchensteuer fällig.

Welche Möglichkeiten gibt es bei Unternehmensgründung im Studium?

Grundsätzlich gibt es in diesem Fall die gleichen Fördermöglichkeiten wie bei jeder Unternehmensgründung. Eine entscheidende Rolle spielt hier jedoch die Geschäftsidee. Sie sollte den Anspruch der Kunden nach Problemlösungen erfüllen, einen wirklichen Nutzen für potenzielle Kunden schaffen oder einfach formuliert einen Mehrwert bieten.

Gründerstipendien

Bei Unternehmensgründungen während des Studiums gibt es zusätzlich die Möglichkeit Gründerstipendien zu erhalten. Spezielle Consulting Firmen und Inkubatoren bieten nicht nur das Geld, sondern auch das Know-how. Ein bekanntes Gründerstipendium ist EXIST.

Hinweis:
Neben dem Geld und dem Know-how spielen auch, gerade bei einer Gründung während des Studiums, die Netzwerke. Wer Fördermittel bekommen möchte, sollte einen gut ausgearbeiteten Businessplan vorlegen können und ganz genaue Kenntnisse des potenziellen Marktes vorweisen können.

Crowdfunding

Finanzielle Mittel lassen sich hier bei einer guten Idee auch über das Crowdfunding erhalten. Privatpersonen unterstützen zu bestimmten Konditionen bestimmte Projekte, wenn sie vom Erfolg überzeugt sind. Das Crowdfunding läuft meist über das Internet und unterschiedliche Plattformen.

Ein angenehmer Nebeneffekt dieser Variante ist die hohe Aufmerksamkeit, die hier erzielt wird, im Verhältnis zu einem Gespräch mit der Bank.

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Möglichkeiten der Unternehmensgründung mit Kind

Auch hier gelten die gleichen Fördermöglichkeiten wie bei jeder anderen Unternehmensgründung. Allerdings muss genau überlegt sein, wie die Organisation funktionieren soll. Wer kann eventuell helfen, mit der Arbeit oder mit dem Kind? Fehlzeiten sollten grundsätzlich einkalkuliert werden.

KfW Darlehen

Um unnötigen Stress zu vermeiden, sollten insbesondere Frauen mit einem Kind über ein finanzielles Sicherheitsnetz für Notfälle verfügen. Für die Unternehmensgründung können alleinerziehende Mütter auch ein Darlehn der KfW-Bank beantragen.

Die Voraussetzungen und Konditionen werden im Einzelfall geprüft und entscheiden schlussendlich über Genehmigung oder Ablehnung. Grundsätzlich sollte jede Unternehmensgründerin gut vorbereitet und gut informiert sein, bevor die Anträge gestellt werden.

Hinweis:
So sind einige Fördermittel nur vor dem Start des Unternehmens erhältlich andere wiederum erst nach der Gründung.

Wo kann man sich als Unternehmerin Rat holen?

Es existieren zahlreiche Möglichkeiten, um sich vor oder nach der Unternehmensgründung Rat zu holen. Ein Gründercoaching bietet immer Informationen und Beratung. Die Organisationen und Behörden, die dafür zuständig sind ändern sich von Zeit zu Zeit.

Der Inhalt bleibt jedoch im Wesentlichen gleich. So ist ein sinnvoller Businessplan eine unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der Unternehmensgründung aber auch für sämtliche Gespräche mit Geldgebern. Es muss ein realistischer Plan mit einer guten und erfolgversprechenden Idee sein. Auch die geplante Umsetzung sollte plausibel sein.

Unseriöse Unternehmensberater meiden

Steuerberater, Unternehmensberater und Rechtsanwälte können bei der Unternehmensgründung beraten. Hier muss sich jeder Gründer im Klaren sein, dass der Begriff Unternehmensberater nicht geschützt ist. Das bedeutet, diese Berufsbezeichnung kann nahezu jeder verwenden. Das muss nicht schlecht sein, man sollte sich jedoch im Vorfeld über das Unternehmen und den Berater informieren. Steuerberater und Rechtsanwälte müssen eine Zulassung haben und sind geprüft. Das allein muss nicht immer gut sein.

Hinweis:
Sehr hilfreich ist es grundsätzlich, sich in Netzwerken zu informieren. Es gibt zahlreiche Netzwerke mittlerweile, die wirklich gute Tipps und Hilfestellungen bieten.

Kosten bei der Gründung einsparen

Lieber als Einzelunternehmerin starten

Der erste Ansatz und die erste Überlegung, um Kosten zu sparen, betrifft die Rechtsform des Unternehmens. Die GmbH bringt höhere Kosten mit sich als eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder eine Einzelfirma. Bei der GmbH ist noch die Summe von 25000 Euro als Einlage erforderlich.

Es wird eine Körperschaftssteuer fällig und die Buchhaltung ist aufwendiger und somit der Steuerberater teurer. Es kann also durchaus sinnvoll sein, mit einer GbR oder einer Einzelfirma zu starten.

Büroausstattung

Weitere Kosten können Unternehmensgründerinnen natürlich bei der Wahl der Büromöbel einsparen. Ergonomisches und effizientes Arbeiten ist sicher wichtig. Bei der Anschaffung der Büromöbel bieten kostengünstige Möbel oft eine gute Alternative.

Hinweis:
Eine weitere Möglichkeit, bei der Anschaffung der Büromöbel Geld zu sparen, ist gebrauchte Möbel oder Möbel aus einer Geschäftsauflösung zu kaufen.

Laufende Kosten

Auch die monatlich wiederkehrenden Kosten sollten Unternehmensgründerinnen nicht aus den Augen verlieren. Elektrische Geräte können über Nacht und am Wochenende meist ausgeschaltet werden.

Der Kauf von energiesparenden Geräten macht sich im Laufe der Zeit bezahlt. Internet- und Telefonanbieter haben sehr unterschiedliche Kostenmodelle. Ein gründlicher Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Bei den Verbrauchsmaterialien, wie Stifte, Papier und Druckerpatronen gibt es sehr günstige Angebote, daher auch in diesem Bereich unbedingt die Preise vergleichen.

Büro mieten

Ein weiterer oft nicht unerheblicher Kostenfaktor ist die Raummiete. Es ist meist sinnvoller einen günstigeren Raum anzumieten für den Anfang und die Kosten etwas niedriger zu halten. Umziehen kann man jeder Zeit. Wer von Anfang an auf die Kosten achtet und alle Kosten einkalkuliert hat, wird selten Schwierigkeiten bekommen.

Welche sonstigen Förderungen gibt es für Gründerinnen?

Im Großen und Ganzen unterscheiden sich die Förderungen für Frauen und Männer, die ein Unternehmen gründen möchten nicht. Der Bund und die Länder haben Programme und Seiten in das Internet gestellt, die bei der Unternehmensgründung und auf dem Weg in Selbständigkeit sehr hilfreich sind.

So bietet die bundesweite Gründerinnenagentur (bga) Ansprechpartner an verschiedenen Orten der Bundesländer an. Eine „weibliche“ Variante des EXIST- Programms finden Unternehmensgründerinnen im Portal „existenzgründerinnen.de“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die einzelnen Förderprogramme und Möglichkeiten variieren und werden von Zeit zu Zeit geändert. Auch die Voraussetzungen werden an die aktuellen Situationen angepasst.

Info:
Daher empfiehlt es sich immer, aktuell nachzulesen und bei den entsprechenden Stellen nachzufragen. Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern bieten ebenfalls Informationen und Unterstützung an.

Fazit

Die Unternehmensgründung steht und fällt mit der Geschäftsidee und in zweiter Linie mit dem Businessplan. Zum einen ist es nicht sinnvoll, neben einem bereits bestehenden Unternehmen ein Unternehmen der gleichen Branche oder mit der gleichen Dienstleistung zu eröffnen, um das übertrieben zu formulieren.

Und zum Anderen werden sich in diesem Fall auch keine Geldgeber und wenig Kunden finden lassen. Das bedeutet nach der Geschäftsidee spielt der potenzielle Markt eine Rolle. Banken und andere Geldgeber möchten sich anhand eines Businessplans einen Überblick verschaffen, wie die Unternehmensgründung vonstattengehen soll und ob ein realistischer Plan dahintersteckt. Das gilt natürlich gleichermaßen, falls Fördermittel beantragt werden.

Die Chancen auf Unterstützung steigen mit der Vorbereitung. Je besser die Vorbereitung und je besser der Plan, umso höher die Aussichten auf Erfolg. Die Tatsache, ob die Unternehmensgründung während des Studiums, mit einem Kind oder später erfolgt, spielt eine untergeordnete Rolle. In jeder Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

Hinweis:
Der Erfolg hängt jedoch von der Geschäftsidee und dem Businessplan ab. Es ist also durchaus sinnvoll, sich bei der Erstellung eines Businessplans unterstützen zu lassen. Ist der Plan nachvollziehbar, realistisch und verspricht Gewinn, steht der Unternehmensgründung meist nichts im Weg.

Ratgeber Studium finanzieren – Wohngeld, Kindergeld und Co.

  • Wohngeld für Studenten – was ist das genau?
    • Ausnahmen bestätigen die Regel – wann erhält man auch als Student Wohngeld?
    • Wie wird Wohngeld beantragt?
  • Sozialhilfe als Student
    • Ich bin Student – kann ich trotzdem Sozialhilfe bekommen?
    • Weitere wichtige Informationen über Sozialgeld
  • Stipendium – nicht nur für Hochbegabte
    • Was ist ein Stipendium?
    • Wo kann man sich bewerben?
    • Wie bewirbt man sich?
    • Nach der Annahme
  • Der Unterhaltsanspruch der Studenten gegenüber ihren Eltern
    • Der Unterhaltsanspruch der Eltern besteht grundsätzlich für eine Ausbildung
    • Was ist, wenn die Eltern nicht über ausreichende Mittel für den Studenten-Unterhalt verfügen?
  • Kindergeld im Studium
    • Kindergeld und Studium – wie lange hat man Anspruch darauf?
    • Die Voraussetzungen für Kindergeld während des Studiums
    • Duales Studium und Zweitstudium – was hier zu beachten ist
  • So können Studiengebühren von der Steuer abgesetzt werden
    • Studiengebühren der Erstausbildung sind Sonderausgaben
    • Die Studiengebühren der Zweitausbildung gelten als Werbungskosten
    • Die Erstausbildung muss mindestens zwölf Monate dauern
    • Masterstudenten sollten immer eine Steuerklärung abgeben
    • Ausbildungskosten absetzen?
    • Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten absetzen
    • Lassen sich Reisekosten absetzen?
    • Bildungskredit: Zinsen abschreiben
    • Ausbildungskosten als Sonderausgaben
  • Werbungskosten im Studium
    • Rechtslage in Deutschland
    • Absetzbare Ausgaben
    • Praktische Hinweise und Fazit

Jeder, der schon einmal in seinem Leben studiert hat, weiss, wie knapp das Geld während dieser Zeit sein kann. Man ist auf jeden Cent angewiesen und versucht daher, so viel finanzielle Unterstützung wie möglich zu erhalten. Wohngeld stellt dabei einen ganz wichtigen Aspekt dar, denn auch Studenten können es beantragen, sollten sie keinen Anspruch auf BAföG besitzen. Trotzdem ist dies nicht ganz leicht: Wer Wohngeld beziehen möchte, muss eine Menge notwendiger Voraussetzungen erfüllen.

Wohngeld für Studenten – was ist das genau?

Beim Wohngeld handelt es sich um einen Mietzuschuss seitens des Staats, den Bürger beziehen können, wenn sie nur ein sehr niedriges Einkommen erzielen. Bezuschusst werden dabei Mieter von Zimmern oder einer Wohnung sowie auch Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheims.

Ob man selbst Anspruch auf Wohngeld hat, wird im Sozialgesetzbuch und im sogenannten Wohngeldgesetz festgelegt. Allerdings sind die Voraussetzungen für den Bezug sehr hoch. Daher ist es für die meisten Studenten eher unwahrscheinlich, Wohngeld beziehen zu können. Ist man zum Beispiel dazu berechtigt, BAföG beziehen zu können, dann besteht kein Anspruch auf Wohngeld als Student.

Es spielt dabei keinerlei Rolle, ob man dieses tatäschlich bezieht oder überhaupt beantragt hat. Selbst wenn der Antrag auf BAföG bereits abgelehnt worden ist, weil man selbst bzw. die eigenen Eltern ein zu hohes Einkommen haben, ist dies kein Grund, um Anspruch auf Wohngeld zu haben.

Ausnahmen bestätigen die Regel – wann erhält man auch als Student Wohngeld?

Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen auch Studenten Wohngeld beziehen dürfen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man als Student noch bei den Eltern lebt und ein Mitglied der Familie keine Sozialleistungen erhält oder ebenfalls Student ist. Dasselbe gilt ebenso, wenn man gemeinsam mit einem studierenden Partner zusammenwohnt und gemeinsam ein Kind bekommen hat. Weil das Kind natürlich nicht studiert und daher auch kein BAföG erhält, hat man ebenfalls ein Recht darauf, Wohngeld beziehen zu dürfen. Ob man auch ein Ehepaar ist, speilt dabei keinerlei Rolle.

Ebenfalls erhält man als Student auf Antrag Wohngeld, sollte man keine Berechtigung zu BAföG (mehr) haben. Dies gilt dann, wenn man

  • die Fachrichtung ohne einen triftigen Grund gewechselt hat
  • die Altersgrenze, bis zu welcher man BAföG beziehen kann, schon überschritten hat
  • die maximale Förderungsdauer für BaföG schon überschritten hat
  • als Ausländer die nötigen Voraussetzungen für Wohngeld nicht erfüllen kann
  • keine nötigen Leistungsnachweise erbringen kann, um auch weiterhin BAföG erhalten zu können

Wie wird Wohngeld beantragt?

Wer Wohngeld beziehen möchte, muss dafür beim jeweiligen Amt einen Antrag darauf stellen. Dies kann die Stadtverwaltung oder auch eine spezielle Wohngeldstelle sein. Am besten erkundigt man sich direkt bei der Gemeinde nach dem richtigen Ansprechpartner. Zu den Unterlagen gehören ein ausgefülltes Antragsformular, einen Einkommensnachweis und eine Bescheinigung des Vermieters. Weiterhin spielt es eine entscheidende Rolle, wie hoch das Einkommen der Fmailienmitglieder ist und wie viel Miete man bereits selbst bezahlt.

Bei einem positiven Entscheid erhält man für ein Jahr lang Wohngeld, danach muss ein weiterer Antrag gestellt werden, um verlängern zu können.

Sozialhilfe als Student

Da wir in Deutschland in einem typischen Sozialstaat leben, hat man als Bedürftiger in jedem Fall die Möglichkeit, Sozialleistungen zu beantragen. Für Studierende gilt dieses Gesetz zwar nicht direkt, allerdings gibt es auch Ausnahmen. Hierbei geht es genau genommen um die sogenannte Erwerbsunfähigkeit. Denn: Nur, wenn man in Deutschland erwerbsunfähig ist, hat man Anspruch darauf, Sozialleistungen vom Staat zu erhalten. Für alle anderen Personen gilt, Arbeitslosengeld 2, das auch als Hartz IV bekannt ist, zu beantragen.

Ich bin Student – kann ich trotzdem Sozialhilfe bekommen?

Geht es um das deutsche Gesetz, so gilt jeder Mensch als erwerbsfähig, der zwischen 15 und 64 Jahre alt ist und pro Tag dazu in der Lage ist, für mindestens drei Stunden zu arbeiten. Weil ein reguläres Studium für die meisten Studierenden allerdings ohnehin schon eine Art Vollzeitjob ist, dem man seine ganze Konzentration widmen muss, hat man als Studierender also keinen Anspruch darauf, Sozialleistungen zu erhalten.

Drüber hinaus wird angenommen, dass sie ohne ihr Studium grundsätzlich dazu in der Lage wären, erwebstätig zu sein.

Pauschalisiert werden kann dies allerdings nicht, denn es gibt Ausnahmen: Auch als Studierender kann man durchaus Sozialhilfe beantragen – nämlich dann, wenn man für einen längeren Zeitraum erwerbsunfähig ist – oder das sogar dauerhaft der Fall bleiben wird. Auch greift die Ausnahmsregelung, wenn die entsprechende Person nichterwerbsfähige Verwandte hat. Prinzipiell jedoch werden Studenten vom deutschen Gesetz als klar erwerbsfähig angesehen.

Ist man jedoch durch eine länger andauernde Krankheit, die mehrere Monate in Anspruch nimmt, sehr stark eingeschränkt, so würde man auch einem normalen Job nicht nachgehen können – und genau dann hat man auch als Studierender Anspruch auf Sozialleistungen.

Der BAföG-Anspruch besteht weiterhin, wenn die Pause nicht länger als drei Moante in Anspruch nimmt. Sollte die Erwerbsunfähigkeit darüber hinaus nicht dauerhaft sein, dann kann man bei einer Unterbrechung des Studiums, das mehr als drei Monate andauert, ALG 2 bzw. Hartz IV, beantragen.

Weitere wichtige Informationen über Sozialgeld

Wohnt der BAföG-beziehende Student in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, so hat er darüber hinaus Anspruch auf Sozialgeld. Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um Sozialhilfe. Ein Beispiel: Lebt man in einem Haushalt mit seiner Familie zusammen – das kann auch ein Partner mit Kind sein – so besteht Anspruch auf Sozialgeld.

Es muss also eine Verwandtschaft oder eine Partnerschaft gegeben sein. Darüber hinaus ist wichtig, dass der hilfsbedürftige Teil dieser Gemeinschaft erwerbsunfähig ist.

Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, gelten grundsätzlich als nicht erwerbsfähig. Sollten sich die Eltern beide in der Ausbildung befinden, so können diese jedoch Sozialgeld beantragen. Wichtig ist hierbei, dass das Kind ebenfalls einer Bedarfsgemeinschaft angehört, also mit seinen Eltern – oder zumindest einem Elternteil – zusammenlebt. Berücksichtigt werden muss in diesem Zusammenhang ausserdem, dass das Kindergeld den Anspruch auf Sozialleistungen für ein Kind – und zwar genau in der Höhe des Kindergeldes.

Ist ein Kind jünger als 18 Jahre und dauerhaft erwerbsunfähig – weil es zum Beispiel eine Behinderung hat – dann ist es ebenfalls dazu befähigt, Sozialleistungen zu beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Stipendium – nicht nur für Hochbegabte

Ein Stipendium kann das Studentenleben erheblich erleichtern. Dabei steht es nicht nur Hochbegabten offen. Viele Stiftungen vergeben Stipendien zum Beispiel für ehrenamtliche Arbeit, regional, für Arbeiterkinder, oder, wenn man einer Partei nahe steht. Es gibt viele Möglichkeiten sich ein Stipendium zu sichern.

Was ist ein Stipendium?

Das Stipendium bedeutet, dass regelmäßig Geld fließt um das Studium zu finanzieren. Dabei kann es um die Lebenshaltungskosten, oder Geld für Lehrmaterialien wie Bücher gehen, oder auch um Laborausstattung. Klar abzugrenzen vom Stipendium ist der Studienkredit. Der muss nämlich zurückgezahlt werden – auch wenn sich einige Stipendium nennen. Viele Stiftungen und andere Organisationen fördern nicht nur mit Geld, sondern auch ideel.

So werden oft verschiedene Seminare für die Stipendiaten angeboten, die sich durchaus lohnen können. Dabei geht es um Bewerbungstipps, Soft Skills oder Kontakte für einen späteren Job.

Wo kann man sich bewerben?

Die großen Parteien bieten durch Stiftungen parteinahe Stipendien an. Dabei sollte die Linie der Partei grundsätzlich befürwortet werden. Es bringt nichts, sich nur wegen dem Geld zu bewerben, das merken die Stipendiengeber schnell. Wer sich nicht mit einer Partei identifizieren kann, kann sich auch an allgemeine Stiftungen wenden. Einen guten Überblick findet man auf www.stipendienlotse.de. Auch die großen Kirchen bieten Stipendien an.

Wie bewirbt man sich?

Oft werden geeignete Kandidaten von ihren Lehrern oder Dozenten vorgeschlagen. In anderen Fällen bewirbt man sich selbst direkt. Dies variiert je nach Stiftung. In jedem Fall muss man eine Begründung schreiben, warum man sich für geeignet hält gefördert zu werden und was man mit der jeweiligen Stiftung verbindet. Es gibt Eignungstests und Auswahlgespräche. Dies sollte jedoch nicht abschrecken. Wer sich überzeugend darstellen kann, hat schonmal Pluspunkte gesammelt.

Nicht nur Einser-Kandidaten werden genommen. Oft wird besonders das Engagement neben der Schule oder Uni besonders hoch bewertet. Nebenjobs, freiwillige Arbeit oder eine Arbeitsgemeinschaft mit studiumsnahen Inhalten können hier hilfreich sein. So zeigt man, dass man bereit ist mehr zu leisten.

Nach der Annahme

Sobald das Stipendium geklappt hat, wird man regelmäßig gefördert. Fast alle Stiftungen veranstalten Meetings, Seminare und Konferenzen für ihre Stipendiaten. So lernt man nicht nur mehr, man lernt auch andere Stipendiaten kennen, im Idealfall sogar spätere Arbeitgeber. Das Netzwerken steht an hoher Stelle und sollte so gut wie möglich genutzt werden um sich den Jobeinstieg zu erleichtern.

In den meisten Stiftungen muss man seine Leistungen regelmäßig nachweisen, wer das nicht tut, kann leicht seine Förderung verlieren. Dies geschieht durch den Nachweis der Leistungspunkte (früher: Scheine) nach jedem oder nach bestimmten Semestern. Klar, die Stiftungen wollen sehen, ob man sich anstrengt und sich die Förderung lohnt. Die meisten Stiftungen wünschem sich eine enge Bindung ihrer Stipendiaten um Fortschritte zu sehen und sie auch ideel fördern zu können.

Die Bewerbung für ein Stipendium lohnt sich in jedem Fall. Besonders natürlich bei guten Noten und entsprechendem Engagement. Doch auch wer das nicht nachweisen kann, hat immernoch Chancen angenommen zu werden und sich dann zu beweisen.

Der Unterhaltsanspruch der Studenten gegenüber ihren Eltern

Grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch der Studenten gegenüber ihren Eltern, dessen Höhe sich außer am Bedarf auch am Einkommen der Unterhaltspflichtigen orientiert. Die Ansprüche verringern sich jedoch um den BAföG-Anspruch des Studenten, da die Bundesausbildungsbeihilfe gezielt die Leistungen des Elternhauses ersetzen soll, wenn die Eltern über geringe Mittel verfügen.

Als Bedarf eines Studenten gilt grundsätzlich ein Mindestbetrag von 670 Euro, der sich durch Studiengebühren und durch überdurchschnittlich hohe Studienkosten erhöht. Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch während des Studiums ist grundsätzlich, dass die Regelstudienzeit nicht nennenswert überschritten ist. Hierunter verstehen die Gerichte mindestens ein erlaubtes Zusatzsemester.

Einige Richter haben Studierenden generell oder aufgrund eines besonderen Sachverhalts auch eine höhere Überschreitung der in der Studienordnung vorgesehenen Anzahl an Semestern gestattet. Der Anspruch auf Elternunterhalt muss nicht zwingend durch Geldzahlungen erfolgen.

Sofern eine in der Nähe des Elternhauses gelegene Universität den gewünschten Studiengang anbietet, können die Unterhaltspflichtigen einem großen Teil ihrer Verpflichtung auch durch die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung nachkommen. Nicht eindeutig geklärt ist die Rechtslage, wenn der Student an der Universität seines Wohnortes nicht angenommen wurde.

Während die meisten Urteile in diesem Fall die Gewährleistung von Geldzahlungen durch die Unterhaltspflichtigen als erforderlich ansehen, haben einige Richter zumindest die einmalige erneute Bewerbung an der nächstgelegenen Universität verlangt. Zwischentätigkeiten wie der Bundesfreiwilligendienst wirken sich nicht auf den Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern aus.

Eigenes Vermögen des Kindes wird jedoch angerechnet. Das trifft auch auf dessen Arbeitseinkünfte, nicht aber auf den Betrag eines Studiendarlehens zu, da dieses Geld zurückzuzahlen ist.

Der Unterhaltsanspruch der Eltern besteht grundsätzlich für eine Ausbildung

Grundsätzlich haben Kinder Anspruch darauf, dass ihre Eltern ihnen eine Berufsausbildung finanzieren. Ein Studienfachwechsel bis zum zweiten oder in begründeten Fällen dritten Fachsemester hebt den Unterhaltsanspruch nicht auf. Aufeinander aufbauende Bachelor- und Master-Studiengänge gelten hinsichtlich des Anspruches auf Unterhalt durch die Eltern als ein Studium.

Ob eine Promotion im Anschluss an den Master-Abschluss ebenfalls einen Unterhaltsanspruch begründet, wurde hingegen von der Mehrheit der bislang mit diese Frage konfrontierten Richter verneint. Der Zusammenhang einer einzigen Ausbildung wird hingegen üblicherweise angenommen, wenn der Studierende nach dem Abitur zunächst eine Lehre absolviert und anschließend ein mit dieser in einem inhaltlichen Zusammenhang stehendes Studium aufnimmt.

Das gilt nicht, wenn der gewählte Studiengang in keinem Zusammenhang mit der zuvor absolvierten dualen Ausbildung steht.

Die übliche Rechtsprechung sieht die Reihenfolge Lehre nach der mittleren Reife – Abitur nachmachen – Studium hingegen nicht als einheitlichen Ausbildungsgang an. Folglich haben die Eltern ihre Verpflichtung, dem Kind eine Berufsausbildung zu ermöglichen, bereits mit der Lehre erfüllt. Für diesen Fall sieht das BAföG-Gesetz ohnehin die elternunabhängige Förderung vor, sodass es kaum zu Konflikten mit den Eltern über eventuelle Unterhaltszahlungen kommen sollte.

Was ist, wenn die Eltern nicht über ausreichende Mittel für den Studenten-Unterhalt verfügen?

Sofern die Eltern nicht über genügend Geld zur Unterstützung ihrer studierenden Kinder verfügen, hilft der Staat über den BAföG-Anspruch. Dieser soll generell jedem dafür geeigneten jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Die BAföG-Zahlungen werden teilweise als Zuschuss und zum Teil als zinsfreies Darlehen gezahlt. Ergänzend ist die Beantragung eines Studiendarlehens über die KfW Bank oder über einige Genossenschaftsbanken beziehungsweise Privatbanken möglich.

Kindergeld im Studium

Für viele Studenten ist das Kindergeld wichtig, um sich das Studium finanzieren zu können – schliesslich ist man während der Zeit an der Uni praktisch auf jeden Cent angewiesen. Allerdings gibt es verschiedene Dinge dabei zu beachten, denn es hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie lange man darauf Anspruch hat.

Ebenfalls gilt es, die wichtigsten Tipps zu kennen, damit man keinen Fehler macht und womöglich während des Studiums kein Kindergeld mehr erhält. Wir zeigen genau, worauf geachtet werden muss.

Kindergeld und Studium – wie lange hat man Anspruch darauf?

Grundsätzlich erhalten alle Kinder in Deutschland Kindergeld, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben – und danach nur noch unter besonderen Voraussetzungen. Auch volljährige Kinder erhalten noch Kindergeld – und zwar maximal bis zu ihrem 25. Lebensjahr. Dies gilt jedoch nur, wenn sie in dieser Zeit eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Zudem gibt es noch bestimmte Ausnahmefälle, die den Bezug von Kindergeld sogar über das 25. Lebensjahr hinaus ermöglichen, wie beispielsweise eine Behinderung, die den Berufseinstieg unmöglich macht.

Möchte man als Student Kindergeld beziehen, so sind die Eltern für dessen Beantragung verantwortlich. Ausgezahlt wird es ebenfalls an die Eltern, die es dann an ihr Kind weitergeben müssen. Damit Anspruch auf Kindergeld während des Studiums besteht, muss man also einige Voraussetzungen erfüllen.

Die Voraussetzungen für Kindergeld während des Studiums

Strebt man über das 18. Lebensjahr hinaus ein Studium oder eine Ausbildung an, so kann man auch weiterhin Kindergeld beziehen, bis man 25 Jahre alt ist. Danach muss man sich selbst versichern, da ein Schutz durch die Familienversicherung nicht mehr möglich ist. Wichtig ist: Das Studium muss ernsthaft betrieben werden.

Es genügt also nicht, nur ab und zu eine Vorlesung zu besuchen. Nicht selten fordert der Staat neben der Bescheinigung zur Immatrikulation an einer Hochschule oder Fachhochschule einen Nachweis dafür, dass auch an Prüfungen teilgenommen wurde.

Das Wichtigste ist also, dass das Studium ernsthaft betrieben wird. Die Familienkasse kann ansonsten nämlich beispielsweise in Frage stellen, ob man sein Studienziel überhaupt erreichen möchte und kann aus diesen Gründen die unterschiedlichsten Nachweise dafür einfordern.

Dasselbe gilt auch für junge Erwachsene in der Ausbildung: Kann keine regelmässige Anwesenheit am Ausbildungsort nachgewiesen werden oder umfasst diese nicht mindestens 10 Arbeitsstunden pro Woche, so wird es schwierig, die Ernsthaftigkeit nachzuweisen. Grundsätzlich achtet der Staat also darauf, wie alt man ist und welche Ausbildung man gerade absolviert.

Duales Studium und Zweitstudium – was hier zu beachten ist

Absolviert man eine duale Ausbildung mit anschliessendem Bachelor-Studium, dann ist dies noch immer als Erstausbildung vom Staat anzusehen. Somit erhält man auch in diesem Fall weiterhin Kindergeld. Einfach gesagt: Wer ein duales Studium ausübt, kann auf jeden Fall mit dem Kindergeld rechnen, bis er beide Ausbildungen zu Ende gebracht hat.

Wenn ein Studium als Zweitstudium absolviert wird, dann entscheidet der Staat, ob man sogenannte anspruchsschädliche Einkünfte erzielt hat. Das sind beispielsweise Einkommen aus einer Anstellung, aus selbstständiger Tätigkeit oder auch aus Land- und Forstwirtschaft. In diesem Fall bestünde kein Anspruch mehr auf das Kindergeld, da man davon ausgeht, dass die entsprechende Person sich finanziell selbst versorgen kann.

So können Studiengebühren von der Steuer abgesetzt werden

Auf Druck der Studierendenschaft wurden die offiziellen Studiengebühren mittlerweile in allen deutschen Bundesländern wieder abgeschafft. Doch einige Ausnahmen gibt es noch immer. So fallen auch weiterhin sogenannte Semestergebühren an, die oftmals beispielsweise auch Kosten für ein Bus- und Bahnticket enthalten.

Zudem sind in vielen Bundesländern Studiengebühren für Langzeit- und Zweitstudenten vorgeschrieben. Private Hochschulen verlangen natürlich ohnehin auch weiterhin Gebühren von ihren Studierenden. Einen Teil der Kosten können Studierende sich allerdings vom Finanzamt wiederholen. Denn grundsätzlich gilt: Studiengebühren sind von der Steuer absetzbar. Die schlechte Nachricht dabei: Ob das dem Studierenden tatsächlich nützt, entscheidet sich je nach dem konkreten Einzelfall.

Studiengebühren der Erstausbildung sind Sonderausgaben

Denn das Finanzamt unterscheidet zwischen der Erstausbildung und weiteren Ausbildungen. Die Kosten für die erste Ausbildung werden dabei als sogenannte Sonderausgaben angerechnet. Das heißt, sie können zwar bis zu einer Obergrenze von 6000 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Aber: Diese Möglichkeit besteht nur in dem Jahr, in dem die Kosten auch anfallen. Konkret bedeutet dies, dass diese Regelung nur relevant ist, wenn die Studierenden tatsächlich Steuern zahlen.

Dies ist allerdings nur in Ausnahmefällen der Fall:

Denn um steuerpflichtig zu werden, müssen Studierende mehr als 8652 Euro verdienen. Wer nur einen ganz normalen Minijob hat, bleibt deutlich unter dieser Grenze.

Die Studiengebühren der Zweitausbildung gelten als Werbungskosten

Anders sieht dies im Falle einer weiteren Ausbildung aus – beispielsweise einem Masterstudium. In diesem Fall gelten die Studiengebühren als sogenannte Werbungskosten. Sie können daher auch in den Folgejahren noch steuermildernd wirken. Ein solcher Verlustvortrag entsteht dabei, wenn in einem Jahr absetzbare Ausgaben – beispielsweise Studiengebühren – anfallen, diesen aber keine steuerpflichtigen Einnahmen gegenüberstehen.

Reicht der Studierende dann dennoch eine Steuererklärung ein, wird ihm der Betrag so zu sagen gut geschrieben. Er kann dann in den Folgejahren genutzt werden, wenn beispielsweise nach Abschluss des Studiums eine Arbeit aufgenommen wird. Wichtig dabei: Dies funktioniert nur, wenn schon während des Studiums jährlich eine Steuerklärung eingereicht wird.

Die Erstausbildung muss mindestens zwölf Monate dauern

Das selbe Prinzip kommt dann auch später bei Fortbildungen oder berufsbegleitenden Studiengängen zur Anwendung. Woran erkennt man nun aber, ob man sich in einer Erst- oder Zweitausbildung befindet? Früher wurde der Begriff der Erstausbildung dabei sehr weit definiert. Inzwischen hat der Gesetzgeber hier aber für eine klarere Definition gesorgt. So muss die Ausbildung inzwischen mindestens zwölf Monate dauern und mehr als zwanzig Stunden pro Woche in Anspruch nehmen.

Zudem muss sie ein klar definiertes Ende besitzen – beispielsweise eine feststehende Abschlussprüfung. Konkret kann daher sowohl eine normale Berufausbildung, als auch ein Bachelorstudiengang als Erstausbildung gelten.

Masterstudenten sollten immer eine Steuerklärung abgeben

Als Zweitausbildung gilt dann alles, was auf die Erstausbildung folgt. Wer also bereits erfolgreich eine Berufsausbildung absolviert hat, bei dem können schon die Studiengebühren des Bachelorstudiums als Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Masterstudiengang hingegen gilt schon per Definition als Zweitausbildung. Masterstudenten sollten daher in jedem Fall jährlich eine Steuererklärung abgeben, um die Studiengebühren absetzen zu können.

Ausbildungskosten absetzen?

Fahrtkosten, Material und Co.: Eine Ausbildung kostet unter Umständen eine Menge Geld. Glücklicherweise gibt es einige Posten, die sich steuerlich absetzen lassen.

Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten absetzen

Egal, ob es sich um eine klassische Berufsausbildung oder um eine Umschulung handelt: Einige Kosten können in jedem Fall von der Steuer abgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise die Studiengebühren und anderweitige Gebühren für Lehrgänge, Prüfungen und Zulassungen. Auch die Arbeitsmittel lassen sich von einfachem Büromaterial bis hin zum kompletten Arbeitszimmer absetzen. Darunter fallen auch Kosten für PC, Laptop oder Fachliteratur.

Die Fahrtkosten lassen sich ebenfalls abschreiben. Wer regelmäßig zur Ausbildungsstätte, zur Universität oder zur Fachhochschule fährt, erhält hierfür steuerlicher Aufwendungen. Selbiges gilt auch für Fahrten zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften. Die einzige Voraussetzung: Die Kosten werden nicht vom Arbeitgeber übernommen, denn in einem solchen Fall wäre dieser für die Absetzung verantwortlich.

Lassen sich Reisekosten absetzen?

Die gute Nachricht: Auch Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten können abgeschrieben werden. Zumindest dann, wenn es sich um vorgeschriebene Praktika, Exkursionen oder Studienreisen handelt. Ob Kosten für anderweitige Reisen sich absetzen lassen, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Was in jedem Fall in die Steuererklärung muss: Kosten für die Unterkunft am Ausbildungsort. Darunter fallen neben der Miete auch Mehraufwendungen für Verpflegung und Arztbesuche.

Steuerlich relevant sind die Posten allerdings nur dann, wenn der Ausbildungsort nicht der „Lebensmittelpunkt“ ist. Wer also beispielsweise noch bei den Eltern wohnt, kann die Kosten nicht abschreiben. Anders sieht es bei den Zinsen für einen Bildungskredit aus.

Bildungskredit: Zinsen abschreiben

Wer ein Bildungsdarlehen abgeschlossen hat, kann die Zinsen von der Steuer absetzen. Auch hier gibt es einige Voraussetzungen. So muss es sich um einen normalen Kredit handeln, der ordnungsgemäß zurückgezahlt wird. Wer beispielsweise ein Darlehen vom Arbeitgeber erhält und dieses nach der Übernahme nicht zurückzahlen muss, kann entsprechende Posten natürlich nicht geltend machen. Davon ab gibt es kaum Einschränkungen. Ausbildungs-, Studien- und Fortbildungskosten sind unabhängig vom Kreditgeber absetzbar.

Die eigentlichen Tilgungsraten für einen Bildungskredit lassen sich nicht absetzen – weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen. Dafür können die eigentlichen Ausbildungskosten fast ohne Einschränkungen abgesetzt werden.

Ausbildungskosten als Sonderausgaben

Generell lassen sich die Ausbildungskosten als Sonderausgaben absetzen. Möglich ist dies bis zu einer Höhe von 6.000 Euro und bei erwähnten Posten. Wer eine zweite Ausbildung abschließt, kann die Kosten sogar unbegrenzt absetzen – dieses Mal allerdings als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Wichtig ist nur, dass die zweite Ausbildung einen nachweisbaren Bezug zum angestrebten Beruf hat und es sich bei der ersten Ausbildung auch tatsächlich um eine vollwertige Ausbildung handelt.

Das Finanzgericht Münster legt fest, dass eine Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren notwendig ist, der Bundesfinanzhof legt die Grenze dagegen auf sechs Monate fest. Auch hier empfiehlt es sich, die Einzelheiten direkt mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären.

Werbungskosten im Studium

Viele Studenten arbeiten heute parallel zum Studium und gehen so einer Haupt- oder einer Nebenbeschäftigung nach. Dabei erzielen Sie ein Einkommen, welches sie zur eigenen Versorgung benötigen. In Abhängigkeit der Studienart und des Studienortes können unter anderem hohe Wohnungs- und Studienkosten anfallen.

Studenten sind daher gut beraten, ihre Steuererklärung sorgfältig zu erstellen und dabei zu prüfen, ob und inwieweit die Studienkosten zu einer Senkung der Steuerlast beitragen können. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Auszugsmöglichkeit von studienbedingten Werbungskosten und gibt praktische Hinweise zum Thema.

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland sind die Kosten eines Studiums grundsätzlich als Werbungskosten voll abziehbar, wenn der Studierende zuvor eine Berufsausbildung oder ein anderes Studium absolviert hat. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor – wie beispielsweise bei Studenten, die direkt nach dem Abitur studieren gehen – so ist dennoch eine Minderung der Steuerlast möglich. Allerdings erfolgt diese nicht über die Werbungskosten, sondern über die sogenannten Sonderausgaben.

Im Unterschied zu einem Sonderausgabenabzug können eventuelle Verluste bei einem Werbungskostenabzug ins kommende Jahr übertragen werden. Sind die Studienkosten eines Studenten also beispielsweise höher als seine Einnahmen, so könnte der sich ergebenden Verlust in das kommende Jahr übertragen werden, wenn die Studienkosten als Werbungskosten eingestuft werden können. Diese Möglichkeit entfällt bei einem Sonderausgabenabzug.

Absetzbare Ausgaben

Häufig fragen sich Studenten, welche Studienkosten vom Finanzamt berücksichtigt werden. Dazu besteht der Grundsatz, dass alle Kosten, die direkt mit dem Studium zusammenhängen, als absetzbare Studienkosten gelten. Dazu gehören auch die (verhältnismäßigen) Unterkunftskosten und die Studiengebühren von Universitäten und Hochschulen im In- und Ausland. Studenten, die den Wohnort nicht wegen des Studiums gewechselt haben, können demgegenüber ihre Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Dazu werden vom Finanzamt 0.30 Euro pauschal für einen gefahrenen Kilometer anerkannt.

Da viele Studenten auf technische Arbeitsmittel, wie etwa einen Laptop oder ein Smartphone, angewiesen sind, ist auch hier ein Werbungskostenabzug möglich. In manchen Fällen muss der Studierende allerdings nachweisen, dass die Ausgaben auch rein beruflich bedingt sind. Wird der Laptop nämlich nur zur Hälfte für das Studium genutzt, so darf auch nur die Hälfte der Anschaffungskosten abgesetzt werden. Für damit verbundene Kosten, zu denen beispielsweise eine Internetverbindung oder ein Office-Programm gehören, gilt diese Regelung entsprechend.

Praktische Hinweise und Fazit

Studenten, die neben dem Studium ein Einkommen erzielen, das den steuerlichen Freibetrag übersteigt, können von einem Werbungskostenabzug profitieren, indem sie ihre Steuerlast senken. Damit dieses Vorhaben allerdings erfolgreich umgesetzt werden kann, sollte ein Student aufmerksam bleiben und eventuell vorhandene Nachweise aufbewahren. Am Ende des Jahres muss immer nachgewiesen werden können, warum eine Ausgabe auch dem Studium zuzuordnen ist. Absolviert ein Student beispielsweise einen kostenpflichtigen Sprachkurs für ein Auslandssemester, so muss er dem Finanzamt bei der Steuererklärung diesen Zusammenhang erklären.

Anderfalls würde das Finanzamt den Sprachkurs vermutlich nicht als studienbedingte Ausgaben anerkennen. Da es sich mit anderen studienbedingten Kosten ähnlich verhält, ist es vorteilhaft, eventuelle Anschaffungen und deren Zurodnung zum Studium zu dokumentieren. Das geht beispielsweise, indem man auf die Rechnung für eine Anschaffung einen Hinweis mit dem Kaufgrund schreibt. Bei dem Erwerb einer Digitalkamera würde der Hinweis „Digitalkamera für Journalismus-Semester angeschafft“ völlig ausreichen.

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